Henning Höppner
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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Wolfgang Kubicki hat uns aufgefordert, zehn Standorte für neue Oberstufen von Ge Gemeinschaftsschulen zu nennen.
Nun ist er nicht hier, aber er kann sie nachher dem Protokoll entnehmen. Ich will das sehr gern machen.
Ich will aber auch noch auf einen anderen Aspekt eingehen, den Herr Kubicki hier sehr breit dargestellt hat, nämlich die Frage G 8/G 9. Wir müssen uns im Klaren darüber sein, dass wir von diesem Parlament aus Bildungspolitik betreiben müssen, die dazu beiträgt, dass die Lebens- und die Schulverhältnisse in Schleswig-Holstein gleich sind. Das ist ein staatlicher Auftrag, den wir haben.
Es kann nicht angehen, dass jede Schule für sich individuell entscheidet: Das machen wir jetzt so oder so.
In dieser Hinsicht war die Gesetzgebung von 2011 falsch. Frau Franzen, wir haben in allen 99 Gymnasien in Schleswig-Holstein die Diskussion geführt: G 8 oder G 9? Man hätte jetzt sagen können: Ihr stimmt ab, wie in Schleswig-Holstein das Gymnasium organisiert ist. Dann hätte die Situation so ausgesehen: 84 Schulen hätten gesagt, wir wollen rein G 8 machen, elf hätten einen anderen Wunsch gehabt. Hätte man sich einer Mehrheitsentscheidung gebeugt, dann hätte es in Schleswig-Holstein nur G 8 geben dürfen, weil das in anderen Bundesländern auch der Fall ist.
Ich lebe in der Stadt Plön. Das Gymnasium der Stadt Plön hat sich entschieden, G 9 zu machen. Nun haben wir Kindern von Soldatenfamilien bei uns an dem Standort. Es gibt eine Marineunteroffiziersschule, ein großer Standort. Im Rahmen der Reform werden Bundeswehrkollegen, die Schülerinnen und Schüler mit G 9 eingeschult haben, nach Wilhelmshaven, nach Rostock versetzt. Was machen wir mit den Schülerinnen und Schülern, wenn es dort G 8 gibt? Das kann nicht angehen.
Sie haben - das hat der Kollege Kubicki auch getan - immer auf andere Länder verwiesen. Meine Damen und Herren, wenn Sie einmal unter der Adresse ins Netz gehen und sorgfältig lesen, werden Sie sehen, dass es außer in Schleswig-Holstein kein Bundesland gibt, das ein Schulgesetz hat, das sozusagen G 9 möglich macht.
Es gibt Modellversuche. Darüber sind wir uns im Klaren. Es gibt Rheinland-Pfalz mit der Sonderregelung, dass man in der 13. Jahrgangsstufe sozusagen nur ein Semester hat und ein Semester früher in das Studium gehen kann als in anderen Bundesländern - wenn Sie so wollen, G 8,5. Auch RheinlandPfalz ist dabei, auf G 8 umzustellen, aber immer nur im Zusammenhang mit der Errichtung von gebundenen Ganztagsschulen. Das ist so.
Daneben gibt es in Baden-Württemberg - § 8 Abs. 2, sofern mich meine Festplatte nicht versetzt - die Errichtung eines Gymnasiums als Aufbauform, als neunjährigen Weg, aber aufbauend auf Klasse 7 einer Hauptschule, einer Werkrealschule oder einer Realschule. Nordrhein-Westfalen lässt auch zu - § 16 des Schulgesetzes dort - die Normalform und die Aufbauform. Ich kann mir nicht vorstellen, dass, glichen würden wir uns dem an, unsere schleswig-holsteinischen Gymnasien gern den Titel „Aufbaugymnasium“ hätten. Ich glaube nicht, dass das akzeptabel wäre. Das ist das eine.
Das andere zu den gymnasialen Oberstufen. Ich habe nur noch sehr wenig Zeit. Ich komme zu den zehn, die ich gern noch nennen will. Man kann bei der Schulentwicklungsplanung durchrechnen, wie viele Einwohner man eigentlich braucht, damit man ein Gymnasium mit einer Oberstufe hat.
Da gibt es zum Beispiel den Kreis Stormarn. Da ist der Durchschnitt 14.000 Einwohner für ein Gymnasium mit einer Oberstufe. Es gibt Kreise nebenan Lauenburg - mit 27.000 Einwohnern für eine Oberstufe. In Stormarn 16 Oberstufen, hohe Abiturquote, in Lauenburg sechs Abiturstufen. Da ist jede Menge Nachholbedarf. Das wird so sein.
- Ja, ja! Das hat mit Randbereich nichts zu tun.
- Klaus, guck dir mal die Situation an.
Erzähle deinen Leuten in Büchen und in Lauenburg im Wahlkampf, dass sie keine Oberstufe kriegen! Das empfehle ich.
Beide Gemeinden haben einen Schulentwicklungsplan vorgelegt. Der Schulentwicklungsplan weist das auch aus.
Herr Kubicki, ich will Ihnen jetzt die zehn Standorte nennen. Die Kollegen dürfen gern widersprechen.
Schönberg. Herr Kalinka, anderer Auffassung? Ich weiß, dass im Kreistag der FDP-Abgeordnete Martin Wolf gesagt hat, es müsse nicht an jeder Milchkanne ein vollständiges Bildungsangebot vorhanden sein. Hört, hört!
Das soll er gern den Wählern in der Probstei erzählen.
Das Amt Probstei hat im Einzugsbereich 24.000 Einwohner. Es ist mit Sicherheit so, dass dort ein Bedarf vorhanden ist.
Ich nenne weiter Büchen/Lauenburg.
In der Region Handewitt/Schafflund sind an vier neuen Gemeinschaftsschulen so viele Züge entstanden. Widerspruch?
Allein in den beiden Gemeinschaftsschulen Bredstedt und Viöl-Ohrstedt gibt es zehn Züge. Aus diesen zehn Zügen werden mit Sicherheit 40 Schülerinnen und Schüler hervorkommen, die eine Oberstufe besuchen werden. Widerspruch, Frau Damerow? - Ich weiß nicht.
Ja, okay. - In Kropp, Heike Franzen, wurde schon immer diskutiert, ob es nicht ein Gymnasium braucht bei einer der größten Schulen, die wir hatten.
Widerspruch, dass dort vielleicht eine Oberstufe entstehen soll? Erzählen Sie das den Leuten dort.
Ich sehe das in Büdelsdorf, in Nortorf, Bordesholm, in Kaltenkirchen, in Henstedt-Ulzburg,
- in Kellinghusen. Auch da kriege ich keinen Widerspruch.
Ich bedanke mich, meine Damen und Herren. Passen Sie bloß auf, dass Sie Ihren Wählern und den eigenen Versprechungen gerecht werden, wenn Sie sich dafür einsetzen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man nach der Landtagswahl vom 6. Mai eine historische Betrachtung der Bildungspolitik der schwarz-gelben Koalition vornimmt, dann wird man gerechterweise sagen können: Es gab ein paar Punkte, die wirklich nicht schlecht waren, eingeführt zu werden.
- Eine kleine Freude, Herr von Boetticher. Wir haben die Schulgesetznovelle, die Sie mit einer knappen Mehrheit, die nicht durch die Mehrheit der Wähler gedeckt ist, durchgesetzt haben,
immer scharf kritisiert und auch als überflüssig empfunden. Aber die SPD hat auch deutlich gemacht, dass einige Weichenstellungen richtig waren. Zu diesen sehr wenigen positiven Elementen gehörte die Verankerung der Schulsozialarbeit in § 6 Absatz des schleswig-holsteinischen Schulgesetzes. Wir haben befürwortet, dass im Doppelhaushalt 2010/2011 0,8 und 1,7 Millionen € zusätzlich zur finanziellen Unterstützung von Schulsozialarbeit bereitgestellt wurden.
Das war ein richtiger Einstieg in eine zusätzliche Landesförderung, nachdem - das möchte ich an dieser Stelle aber auch erwähnen - eine Reihe von Programmen aufgelegt worden ist. Die Kollegin Heike Franzen hat erwähnt, dass das Programm „Schule & Arbeit“ seinerzeit schon in der Großen Koalition mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds aufgelegt worden ist. Es ist also keineswegs so, dass die Schulsozialarbeit in dieser Wahlperiode neu erfunden worden ist, sondern hierüber wurde auch schon vorher diskutiert. Das möchte ich an dieser Stelle sehr deutlich machen.
Bei Zuweisungen von knapp 60.000 und gut 170.000 € jährlich muss man natürlich sagen, dass das ein zartes Pflänzchen von Schulsozialarbeit und keineswegs ein Mammutbaum ist, wie man hier gern in den Podiumsdiskussionen darstellt. Es gibt
in den Wahlprogrammen aller Parteien eine große Übereinstimmung darin, dass die Schulsozialarbeit zu sichern ist und ausgebaut werden muss.
Das Bundesprogramm, das den Kreisen und kreisfreien Städten bis 2013 jährlich rund 13 Millionen € zur Verfügung stellt, ist eine ganz wichtige Grundlage dafür, die Schulsozialarbeit auszubauen. Ausbauen heißt, dass wir natürlich Angebote auch in der Fläche machen müssen, nicht nur in den immer wieder erwähnten sozialen Brennpunkten der Oberzentren, sondern auch in der Fläche selbst. Das heißt, wir müssen, von den Grundschulen ausgehend, in allen Schularten dazu kommen, Schulsozialarbeit zu organisieren.
Denn die Herausforderungen an Schulsozialarbeit sind eigentlich in jeder Altersgruppe anders. Die Problematik von Mobbing und Gewalt stellt sich in den höheren Altergruppen massiver dar als in den unteren, wo zunächst Erziehungsdefizite, die die Kinder aus ihren Familien mitbringen, ausgeglichen werden müssen. Und das sind eigentlich ja nur zwei Facetten aus der Tätigkeit von Schulsozialarbeiterinnen und -arbeitern. Die Begleitung der Schüler und auch deren Eltern durch die Schulzeit ist eine Aufgabe, der sich jeder stellen muss.
Wir haben noch eine Atempause - das ist vom Minister und auch von meiner Vorrednerin erwähnt worden - bis zum Jahr 2013. Dann aber muss geklärt werden, wie es weitergeht mit der Schulsozialarbeit im Rahmen des auslaufenden Bundesprogramms oder ob es eine Möglichkeit gibt, die Bundesmittel zu akquirieren. Wir hoffen, dass das selbstverständlich über diesen Zeitpunkt 2013 hinaus geschehen kann. Wir sind aber nicht sehr optimistisch, nachdem die Bundesbildungsministerin vor wenigen Tagen erklärt hat, dass sie einer Aufhebung des Kooperationsverbots zwischen Bund und Ländern im Schulbereich nicht zustimmen will. Das ist ganz eindeutig von Frau Schavan gesagt worden. Ich denke, dass dies ein weiteres Indiz dafür ist, dass die amtierende Landesregierung Schleswig-Holsteins von CDU und FDP auf ihre Parteifreunde in der Bundesregierung überhaupt keinen Einfluss hat, auch wenn sie immer betont, wie gut ihr Verhältnis zu den Berliner Kollegen sei.
Ich glaube, Sie werden dort überhaupt nicht richtig ernst genommen.
Die Zukunft der Schulsozialarbeit ist inzwischen, denke ich, auch mit dem Ziel verbunden, möglichst alle Schulen zu Ganztagsschulen weiterzuentwickeln. Ich denke, das ist kein Thema, das wir jetzt durch Kenntnisnahme für erledigt erklären können. Ich glaube, dass sich der Bildungsausschuss in der 18. Wahlperiode noch intensiver mit diesem Thema wird beschäftigen müssen, gerade wenn es darum geht, Schulsozialarbeit in Schleswig-Holstein zu organisieren.
Ich danke dafür, dass wir darüber im Ausschuss weiter diskutieren werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aus unserer Sicht ist der Antrag der LINKEN derzeit eigentlich überflüssig.
Man muss natürlich sagen, dass er schon zweimal verschoben wurde. Aber es hätte beim derzeitigen Stand nichts ausgemacht, wenn wir die Tagesordnung damit heute entlastet hätten.
Ich habe zusammen mit meinem Kollegen Dr. Dolgner zu diesem Problem bereits im Januar eine Kleine Anfrage gestellt. Nach Auskunft der Landesregierung hat der zum 1. Januar 2011 in Kraft getretene Vertrag zwischen den Bundesländern, den Schulbuchverlagen und den Verwertungsgesellschaften bisher hinsichtlich der als „Schultrojaner“ bezeichneten Plagiatsoftware einfach keine Wirkung gezeigt - schon deswegen, weil die Software nicht vorliegt.
Das allein wäre kein Grund, sich mit dem Thema noch nicht zu befassen, denn was nicht ist, kann bekanntlich noch schnell werden. Aber wenn diese Software vorliegt, ist einmal genau zu untersuchen, wieweit sie datenschutzrechtlich unbedenklich ist.
In dieser Hinsicht vertrauen wir voll und ganz auf Herrn Dr. Thilo Weichert und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, weil wir wissen, dass sie nicht etwas schnell durchwinken würden. Das kennen wir von ihnen sehr genau.
Mit dem Erscheinen der Software ist in nächster Zeit auch nicht zu rechnen. Die Kultusministerkonferenz hat - wie schon berichtet - zum Jahresende erklärt, dass diese Software selbst dann, wenn sie vorläge, bis auf Weiteres nicht - und das heißt auf keinen Fall im Jahr 2012 - zum Einsatz kommen werde. Die Vertragspartner hätten sich verabredet, im ersten Quartal 2012 ein Gespräch zu führen, um Alternativen zu dieser Software zu erörtern. Vielleicht wäre es sinnvoll, wenn das Ministerium über diesen Sachstand berichten könnte oder zumindest den Bildungsausschuss davon in Kenntnis setzt. Es macht also wenig Sinn, diesen Antrag auch in den Bildungsausschuss zu überweisen. Deshalb schlage ich vor, dass der Ausschuss im Rahmen des Selbstbefassungsrechtes dieses in der nächsten Wahlperiode tut.
Meine Damen und Herren, wir als SPD werden der Möglichkeit einer solchen Software nicht zustimmen, aber ich glaube, wir sollten heute diesen Antrag in der Form nicht behandeln.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte den Kollegen Lars Harms daran erinnern, dass er in der 15. Wahlperiode mit mir zusammen in der ersten Reihe einer Bürgerinitiative gegen die Zukunft des Flughafens Kiel gestanden hat und der Auffassung war, dass wir in SchleswigHolstein keine Regionalflughäfen brauchen, sondern dass unser Flughafen Hamburg-Fuhlsbüttel ist.
Wir sind zusammen marschiert, wir haben sogar zusammen das Transparent getragen.
Noch eine kleine Bemerkung! Herr Vogt, die Pläne für den Ausbau des Flughafens Fuhlsbüttel liegen im Landesarchiv Schleswig-Holstein, in der Plansammlung dort. Unter anderem sind es Entwürfe von so bekannten schleswig-holsteinischen Architekten wie Ernst Prinz gewesen. Der Flughafen Fuhlsbüttel ist für Schleswig-Holstein und Hamburg geplant worden.
Dass sich die Gebietskulisse zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein geändert hat, verdanken wir dem Groß-Hamburg-Gesetz von 1937. Das ist
der Grund dafür, dass ein Hamburger Flughafen daraus geworden ist.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte zu Beginn meines Beitrags den Landesrechnungshof bemühen und möchte zitieren, und aus der Stellungnahme des Landesrechnungshofs zu dem vorgelegten Gesetzentwurf, Umdruck 17/3390. Dort steht auf Seite fünf unten:
„Das Land befindet sich in einer prekären finanziellen Situation. Auch die Ersatzschulen in Schleswig-Holstein müssen zum Defizitabbau beitragen.“
Ich glaube, das ist ein Satz, den man im Zusammenhang mit Ihrer Stellungnahme durchaus sehr ernst nehmen kann.
Meine Damen und Herren, die Sozialdemokraten ziehen - das wissen wir seit Langem - nicht unbedingt an einem Strang mit den Grünen, wenn es um die Frage der Freien Schulen geht. Das ist in der Vergangenheit festzustellen gewesen.
- Ich gebe Ihnen recht, Frau Kollegin Erdmann, dass wir diejenigen waren, die in der rot-grünen Koalition immer darauf bestanden hatten, dass es bei drei Jahren Wartefrist bleibt.
Wir schätzen selbstverständlich die Arbeit der Freien Schulen, weil sie uns wichtige Impulse geben und das Lernen in den öffentlichen Schulen zum Besseren verändern können. Ich denke hier an die Form des gemeinsamen Lernens und an die Fragen, wie inklusive Bildung zu organisieren ist. Das ist sehr vorbildlich gelungen und ist sehr gut auf unsere öffentlichen Schulen übertragbar gewesen.
Der Antrag der Grünen geht allerdings - wie wir meinen - von falschen Voraussetzungen aus, etwa von der Tatsache, dass wir in Schleswig-Holstein im Bundesvergleich so wenige Privatschulen haben. Das hat jedoch einen einfachen Grund: Wir haben in Schleswig-Holstein nicht die Menge der konfessionellen Schulen, die es in anderen Bundesländern gibt. Bayern hat zum Beispiel über 400 konfessionelle Schulen, allein 285 katholische Schulen. Größter Schulträger ist das katholische Schulwerk. Das muss man eindeutig so sehen.
Betrachten wir das einmal anders. Schleswig-Holstein hat elf, Nordrhein-Westfalen 18 Waldorfschulen und Baden-Württemberg 47 Waldorf
schulen bei 10,5 Millionen Einwohnern. Das heißt, wir haben in Schleswig-Holstein eine Waldorfschuldichte, die genauso hoch ist wie im Gründerland der Waldorfschulen, in Baden-Württemberg. Es ist also doch nicht so schlecht bestellt um die Frage der Strukturen der Freien Schulen in Schleswig-Holstein. Das vielleicht als Anmerkung.
Wir haben auch immer zu hören bekommen, dass Schleswig-Holstein seine privaten Schulen, seine freien Schulen schlecht finanziert, nämlich mit 80 %, und das im Bundesvergleich sehr schlecht ist. Das ist mitnichten der Fall. Man kann sehr gut über das Sekretariat der Ständigen Kultusministerkonferenz in die Privatschulgesetze oder in die Schulgesetze anderer Länder gehen. Das ist sehr gut verlinkt. Dann wird man erfahren, dass wir, was die Finanzierung der Freien Schulen angeht, gar nicht so schlecht dastehen. Denn bei uns ist es in der Tat so, das Sachkosten einbezogen werden. Das machen andere Bundesländer nicht. Die Sachkosten das wissen Sie sehr genau, und das ist auch unser Problem mit Ihrem Gesetzentwurf - sind diejenigen Kosten, die sich das Land bei den Gemeinden holt, um sie mit dem Personalkostenanteil als Schülerkostensatz zu den Freien Schulen zu geben. Sachkostenanteile bezahlen die Gemeinden in Schleswig-Holstein. Das habe ich zu Ihrem Gesetzentwurf auch mehrfach im Ausschuss gesagt.
Wir als Fraktion haben insbesondere ein Problem damit, wenn es darum geht, in diesem Bereich Investitionskostenanteile einzusetzen. Investitionskostenanteile, die im Schulgesetz seit 2007 vermerkt sind, sind als Ersatzlösung für den zentralen Schulbaufonds eingeführt worden, der 2013 ausläuft. Der zentrale Schulbaufonds besteht aus rein kommunalen Mitteln. Wenn wir die Ersatzlösung nehmen, dann nehmen wir reine kommunale Mittel und fördern Investitionen als Gemeinde - nicht als Land - an den Freien Schulen.
Das ist unser Problem; denn ich glaube, dass wir hier auch in einem Konflikt mit dem Konnexitätsprinzip kommen. Das können wir nicht machen. Wir können es nach dem 1. Januar 2012 sowieso nicht machen, weil wir eine Vollkostenrechnung haben und Investitionen mit normalen AfA-Sätzen abschreiben. Sollen wir als Gemeinden denn die AfA-Sätze des freien Schulträgers übernehmen? Das kann nicht sein. Das, was in dem Gesetzentwurf angedacht worden ist, ist nicht ausgegoren.
Ich kann nur sagen: Wir sollten dieses als Aufgabe für die nächste Wahlperiode mitnehmen und etwas entwickeln, was vielleicht andere Bundesländer
machen. Aber mit Ihrem Gesetzentwurf kommen wir an dieser Stelle nicht weiter.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Franzen, es geht nicht um solche komplexen Dinge, wie Sie sie hier dargestellt haben, sondern es geht um die Erhebung von Erstattungsbeiträgen,
die das Land von den Gemeinden einzieht, aus deren Gemeinde eine Schülerin oder ein Schüler nach Hamburg geht und dort eine Schule besucht. Die Gemeinden sind also, anders als Sie es eben dargestellt haben, in vollem Umfang durch die Erstattungsbeiträge belastet.
- Wieso nicht?
Weitere Erstattungen an das Land müssen diese Gemeinden nicht zahlen.
Der Gesetzentwurf von den Grünen, der uns vorliegt, beschäftigt sich mit der anderen Seite des Themas, dass nämlich Schülerinnen und Schüler aus Hamburg Schulen in Schleswig-Holstein besuchen und die Schulträger die Stadt Hamburg, nicht wie eine Wohnsitzgemeinde in Schleswig-Holstein behandeln können und somit folglich von der Stadt Hamburg keinen Schulkostenbeitrag bekommen.
- Darum geht es. Das ist die Rechtsgrundlage.
Wir wissen aufgrund der Informationen, die wir von der Landesregierung haben, dass es insgesamt 327 Schülerinnen und Schüler sind, die das betrifft, also eine überschaubare Größenordnung. Wenn man die Schulkostenbeiträge - Frau Kollegin Franzen hat sie genannt - der einzelnen Schularten zusammenzählt, sind das 885 € für eine Regionalschule - mal den untersten Wert genommen -, oder wenn es die Kreise betrifft, sind das 6.469 € für einen Schüler im Förderzentrum Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“. Das ist die Breite, die wir haben. Insgesamt - wenn ich die Landesregierung richtig verstanden habe, Herr Dr. Klug - geht es um eine Summe von etwa 353.000 €, die sozusagen bei den Schulträgern in Schleswig-Holstein für nicht erbrachte Leistungen aufgelaufen sind, also keine besondere Größenordnung.
Ich sehe bei dem Gesetzentwurf der Grünen - das habe ich auch schon im Bildungsausschuss gesagt ein Problem. Das Problem liegt - wie Sie, Frau Franzen, es auch beschrieben haben - darin, dass wir Hamburg nicht wie eine Wohnsitzgemeinde in Schleswig-Holstein behandeln können. Also kann es nur zwischenstaatlich, also zwischen zwei Bundesländern, eine Vereinbarung geben, wie das zu regeln ist. Meines Erachtens ist es ein Problem, in einem schleswig-holsteinischen Gesetz eine Frage des zwischenstaatlichen Finanzausgleichs zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein zu regeln. Ich glaube, das können wir nicht in einem Gesetz regeln. Das ist eine Frage, die wir beantworten müssen. Wir können nicht Verpflichtungen, die durch Hamburger Einwohner entstanden sind, über ein Gesetz bei uns in Schleswig-Holstein regeln. Ich denke, das kann man nur für Regelungen innerhalb des Landes selbst machen. Darüber müssen wir nachdenken.
Wir müssen auch darüber nachdenken, wie und in welcher Form wir das mit Hamburg vertraglich regeln, also nicht in unserem Schulgesetz, sondern in
einer vertraglichen Vereinbarung mit der Hansestadt Hamburg.
Ich erinnere mich - vielleicht kann der Minister das nachher bestätigen -, dass wir eine ähnliche Situation am Rande der Hansestadt Lübeck haben, nämlich immer dann, wenn Schülerinnen und Schüler aus Gemeinden des Kreises Nordwestmecklenburg Schulen in Lübeck besuchen. Nach meiner Erkenntnis gibt es dort eine vertragliche Vereinbarung des Schulträgers der Hansestadt Lübeck mit dem Kreis Nordwestmecklenburg. So etwas Ähnliches müsste man in der Tat auch mit Hamburg diskutieren.
Ich sehe für meine Fraktion keine Möglichkeit, das in diesem Gesetz zu regeln, sondern wir werden das in einer zwischenstaatlichen Vereinbarung mit der Stadt Hamburg regeln müssen. Ich denke, hierüber sollte man in der nächsten Wahlperiode nachdenken, immer dann, wenn wir mit der Hansestadt Hamburg neu verhandeln müssen.
Das ist der alleinige Grund, Frau Kollegin Strehlau, weswegen wir gesagt haben, wir stimmen Ihrem Gesetzentwurf nicht zu. Wir finden die Begründung richtig, sie ist nachvollziehbar, aber wir brauchen eine andere Lösung für dieses Paket, das wir dort entwickeln wollen. Das ist der Grund, weswegen wir uns in der Abstimmung gleich enthalten werden.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte einige kleine Anmerkungen machen. Im Grunde könnte man das Ganze über ein ganz einfaches Verwaltungsverfahren lösen. Das erzähle ich gleich.
Wir haben in der Tat aber das Problem nicht nur in Hamburg. Ich habe das vorhin angedeutet. Es gibt auch viele Schülerinnen und Schüler, die aus Mecklenburg in der Hansestadt Lübeck zur Schule gehen, und auch aus Niedersachsen viele Schülerinnen und Schüler, die die Elbe überqueren. Wir müssten dann schon nicht nur für Hamburg, sondern für andere Bundesländer insgesamt eine Regelung finden.
Manchmal ist etwas problematisch, wenn andere Bundesländer Schülerinnen und Schüler in Heime in Schleswig-Holstein schicken und diese Heime in Schleswig-Holstein Förderzentren mit unter
schiedlichen Schwerpunkten unterhalten müssen. Hier ist die Frage, ob man das auch gleich löst. Das andere Problem, das auftritt, ist: Wenn Schülerinnen und Schüler aus Schleswig-Holstein eine Schulform wie die Stadtteilschule in Hamburg besuchen, stellt sich die Frage, was wir zur Erstattung heranziehen. Haben wir für die Schulform Stadtteilschule eine Verrechnungsgröße, stufen wir sie ein wie eine Gemeinschaftsschule oder wie ein Gymnasium? Wir müssen das lösen.
Das wird ein bisschen komplizierter, wenn wir das mit Mecklenburg-Vorpommern regeln müssen. Dort haben die Gymnasien keine Orientierungsstufe, sondern die Klassen 5 und 6 werden grundsätzlich an regionalen Schulen - so heißen sie da - beschult. Es gibt dann, wenn man das über eine Gesetzesregelung perfekt machen will, eine ganze Menge Regelungsbedarf, auch um es im Land gleich zu handhaben und sich nicht nur auf Hamburg und Schleswig-Holstein zu konzentrieren.
Man könnte sich natürlich ein ganz einfaches Verfahren überlegen. Ich nehme als Beispiel einmal Ellerbek. Herr Bürgermeister, Sie schicken aus Ihrer Gemeinde 25 Schülerinnen und Schüler nach Hamburg, sind aber an einer Schulträgerschaft in Schleswig-Holstein beteiligt und haben fünf Schülerinnen und Schüler aus Hamburg, die Ihre Schule besuchen.
Da könnte man natürlich sagen: Theoretisch ziehen wir von den 25, die nach Hamburg gehen, fünf ab, die wir aus Hamburg bekommen. Dann hätten wir eine bereinigte Form, die ausschließlich innerhalb des Landes lösbar ist. Wir hätten dann keine zwischenstaatliche Vereinbarung zu treffen.
Wir müssen uns in diesem Zusammenhang noch überlegen, wie wir das bei ein paar Dingen hinbekommen. Ich denke, das Problem, auf das Sie im Hinblick auf den nächsten Haushalt hingewiesen haben, sollten wir in Angriff nehmen. Ich würde empfehlen, da wir immer zum Schuljahreswechsel einschulen, eine solche gesetzliche Regelung wenn wir denn dazu kommen sollten - nicht zum 1. Januar beginnen zu lassen, sondern mit dem Schuljahr. Dann können wir es - wie wir es aus der Verwaltung kennen -, mit fünf bis sieben Zwölfteln abrechnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte ein paar Anmerkungen machen und ein bisschen Ihr Zeitgedächtnis in Anspruch nehmen. Morgen, am 28. Januar 2012, wird Ihr
Schulgesetz, das Sie hier verabschiedet haben, ein Jahr alt.
- Happy Birthday! - Die Maßnahmen, die zu veranlassen oder möglich zu veranlassen waren nach dem neuen Schulgesetz, konnten etwa am 26. August 2011 einsetzen, also vor fünf Monaten. Die Jungen und Mädchen haben ja heute ihr Zeugnis bekommen, nach fünf Monaten im ersten Schulhalbjahr, die nächsten sieben Monate liegen vor ihnen. Es gibt überhaupt keine Statistik, die den Erfolg des Schulgesetzes von 2011 nachweist. Es gibt sie nicht, gar keine!
- Doch, doch!
- Lieber Herr Kubicki, Ihr Kollege und Minister hat die Statistiken sehr stark in Anspruch genommen, nur die Statistiken, die er in Anspruch genommen hat, beruhen alle noch auf den Grundlagen des Gesetzes von 2007 und allen dazugehörigen Schulartverordnungen und ähnlichen Dingen.
Schulorganisatorisch haben wir erst seit fünf Monaten das, was Ihre Politik ausmacht, Herr Ministerpräsident, es ist so. Das trifft auch auf große Teile der Personalzuweisung zu. Sie sind in einer Zeit eingestiegen, in der ein Personalzuweisungsverfahren für das erste halbe Jahr Ihrer Regierung abgeschlossen war.
- Nee, dat mook ik nich so, dat is ein bisschen lehrerhaft, ich weiß. Entschuldigen Sie, Herr Ministerpräsident!
Gehen wir einmal auf die 7 % Schulabbrecher ein, die Sie als Erfolg gefeiert haben! - Die gehen zurück auf eine Statistik des Schuljahrs 2010/2011, und sie gehen auf Maßnahmen zurück, die im Schulgesetz von 2007 veranlasst worden sind.
Um es den Kollegen genau zu erklären: Wir haben vor 2007 eine befristete Schulbesuchszeit an unseren Schulen gehabt.
Ein Schüler, eine Schülerin konnte maximal elf oder zwölf Jahre eine Schule besuchen. Hatte diese Schülerin oder dieser Schüler Klassenwiederholungen, so hieß es nach elf oder zwölf Jahren: Liebe Caroline, du hast die Schule zu verlassen mit dem erreichten Ziel der Klasse 7.
Es ist ein Erfolg - darauf sollten die Kolleginnen und Kollegen von der CDU genauso stolz sein -, dass wir dies abgeschafft haben,
mit der Einführung von flexiblen Ausgangsphasen und einer Maßnahme, die Herr Dr. Klug in seiner Zeit als Oppositionspolitiker massiv bekämpft hat, nämlich mit der Tatsache, dass wir das Sitzenbleiben weitgehend abgeschafft haben.
Herr Klug, wenn man sich hiermit schmückt, ist das nach meiner Auffassung nicht redlich.
Eine zweite Geschichte, für die Sie sich hier feiern: Schulsozialarbeit. Ich bin Mitglied einer Schulverbandsversammlung und Mitglied des Hauptausschusses. Ich habe am 30. November eine Nachricht bekommen, wir mögen bitte selber Konzepte entwickeln, wie wir uns Schulsozialarbeit bei den Schulträgern vorstellen. Es gibt keine Vorstellung dieser Landesregierung, wie Schulsozialarbeit in Schleswig-Holstein umzusetzen ist. Dafür kann man sich nicht feiern.
Herr Minister, Sie haben sich hier hingestellt und gesagt, G 9 sei ein Erfolg. Was ist denn ein Erfolg? G 9 ist am 26. August letzten Jahres, also vor fünf Monaten, gestartet. Die Kinder haben gerade ihr Zeugnis am Ende des ersten Halbjahres der Orientierungsstufe bekommen. Wir haben fünf Monate Erfahrung mit G 9. Darüber kann man 2017 reden, wenn diese Schülerinnen und Schüler die Mittlere Reife machen, oder 2020, wenn sie zum Abitur gehen. Dann hat man Erfahrungen.
- Eltern haben doch keine Erfahrung, wie ein G9-Schüler, der heute in der fünften Klasse ist, zu seinem Abitur kommt!
Ich bin ein wenig traurig darüber - auch angesichts der Tatsache dessen, was Sie für sich hier heute in Anspruch nehmen -, dass Sie im Grunde versuchen, politisch Ihren Kopf zu retten, indem Sie sich mit fremden Federn schmücken. Das ist unredlich, meine Damen und Herren!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Minister hat eben erwähnt, dass Schülerinnen und Schüler an den G-8-Gymnasien 176 Stunden in der Sekundarstufe I erreichen beziehungsweise zugewiesen bekommen. Ich möchte darauf hinweisen, Herr Minister, dass diese im mittleren Bildungsabschluss in Schleswig-Holstein an den Gymnasien auch erst am Ende der Klasse 10 erreicht werden, also nach der Einführungsphase. In diesem Zusammenhang geben Sie den Gymnasien bis zum Erreichen der Mittleren Reife mehr als 200 Stunden.
176 Stunden sind das von der KMK vereinbarte Maß, das man in Deutschland in den Bundesländern erreichen muss, um die Mittlere Reife anerkannt zu bekommen. Aber Sie gehen in den Gymnasien ja bis in den Jahrgang 10 hinein. Das ist also schon eine andere Größenordnung, über die wir hier diskutieren.
Im Übrigen müssen wir festhalten, dass es bei Ihrem Konzept des Y-Modells, das Sie uns hier seinerzeit mit einem Gesetz präsentiert haben, so ist, dass auch dort diese Regelungen gelten. Sie haben 97 Wochenstunden in den Oberstufen, also in den Jahrgangsstufen 11, 12 und 13. Wenn man das Kontingent zusammenzählt mit dem, was in der Sekundarstufe I notwendig ist, dann kommen die G9-Gymasien nicht auf eine Zahl von 265, sondern insgesamt auf eine Zahl von 273. Das sind, wie ich denke, die realen Zahlen, mit denen Sie auch uns davon überzeugt haben, auf Ihr Gesetz einzugehen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist jetzt fast fünf Jahre her, dass der Landtag mit der damaligen Mehrheit der Großen Koalition das Schulwesen in Schleswig-Holstein grundsätzlich neu strukturiert hat und damit zum Vorreiter für eine bundesweite Reform der Schule gemacht wurde.
Ich erinnere hier gern einmal an den letzten Parteitag der CDU, bei dem Schleswig-Holstein ein Lob von unserer Bundesbildungsministerin hinsichtlich der Strukturen, die wir vorbildhaft entwickelt haben, erhalten hat. Ich möchte Herrn Dr. Klug gern daran erinnern - weil er in der Zeit auch Mitglied dieses Hauses war -, dass die Regionalschule, die Sie eben angesprochen haben, die Favoritin Ihres Koalitionspartners war. Ich denke, Sie haben alle Chancen, die Probleme, die diese Schulart zurzeit hat, auch mit Ihrem Koalitionspartner zu lösen.
Herr Dr. Klug, im Übrigen bin ich der Auffassung, dass es Ihre Pflicht als Landesregierung ist, administrativ die Dinge zu entwickeln, die notwendig sind, um die Probleme dieser Schulart zu lösen. Das ist Ihre Aufgabe. Ihre Aufgabe ist nicht, Ausführungen zur bildungspolitischen Geschichte des Landes zu machen. Sie haben einen wirklichen Auftrag als Landesregierung.
Der gesunde Menschenverstand sagt auch, dass eine berufliche Ausbildung auch etwas mit den Strukturen zu tun haben sollte. Wir müssen zukünftig die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer inhaltlich wie auch strukturell auf das reformierte Schulwesen hin ausrichten.
Gern von Herrn Dr. Klug.
- Nein, Sie haben alle Instrumente in der Hand, Herr Dr. Klug. Sie haben Verordnungen. Sie sind zuständig für die Schulentwicklungsplanung in diesem Land. Sie sind auch zuständig für die Aufsicht über die Schulträger. Ich fordere Sie auf: Lösen Sie dieses Problem!
Abgesehen von einem Entwurf der Kolleginnen und Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN war eigentlich - sagen wir einmal: in der Rechtspflege der Lehrerausbildung - Stillstand eingetreten. Mitten im Sommerloch 2011 machte die schwarz-gelbe Koalition Schlagzeilen, als der Bildungsminister Dr. Klug verkündete, er wollte wieder weg von den konsekutiven Studiengängen Marke Bologna, zurück zum Staatsexamen, was wiederum seinen Kollegen Herrn de Jager in dieser Zeit wahrscheinlich ein bisschen die Ferien verdarb. Herr de Jager, Herr Spitzenkandidat, ich sage es einmal: Ich bin der Bewunderung voll ob der Toleranz, die Sie gegenüber Ihrem Koalitionspartner aufbringen. Ihnen gilt meine Anerkennung für die aufopferungsvolle politische Notbeatmung, die Sie Ihrem Koalitionspartner zuteil werden lassen
nach dem Motto: Wollen wir einmal sehen, ob er sich wieder erholt und ob wir dann vielleicht wieder etwas gemeinsam machen können. - Ich war schon ein wenig erschüttert über das, was Sie uns vorhin erzählt haben, Herr Dr. Klug.
Wenn der SSW nicht diesen Berichtsantrag gestellt hätte, hätten wir bis heute nichts über den aktuellen Stand des Unternehmens Lehrerbildung erfahren. Vielen Dank, Anke Spoorendonk. Auf Ihre Initiative geht zurück, dass wir heute diesen Bericht haben.
Der Bericht lässt auch erkennen, dass das Schiff nicht nur in die falsche Richtung steuert, sondern nach unserer Auffassung auch auf ein Riff zuläuft. Dieses unvollständige Konzept lässt die Maxime dieser Regierung nur allzu klar erkennen: Es soll so viel Außendifferenzierung wie möglich geben. Das soll die Grundlage dieses Schulsystems werden. Sie fallen sogar noch hinter das bestehende Prinzip zurück, wonach der Grundschullehrer auch in der Lage sein sollte, in der Sekundarstufe I in der Hauptschule zu unterrichten.
Sie treiben das Kastendenken noch weiter, indem Sie den reinen Primarstufenlehrer einführen wollen, daneben den Lehrer an der Sekundarstufe I bis zum mittleren Bildungsabschluss an Regionalund Gemeinschaftsschulen und als dritte Säule den reinen Gymnasiallehrer. Ihr sogenanntes Lehramt Regional- und Gemeinschaftsschule schließt somit von vornherein aus, dass an den Gemeinschaftsschulen zukünftig Gymnasiallehrer unterrichten.
Unsere Lehramtsausbildung muss mit der Lehramtsausbildung anderer Bundesländer kompatibel sein. Wir können es uns nicht leisten, „Schles
wig-Holstein-Lehrer“ zu produzieren, deren Qualifikation in anderen Bundesländern möglicherweise in Zweifel gezogen wird oder die nur eine teilweise berufliche Ausübung ermöglichen.
Offensichtlich war der Einfluss von Herrn de Jager nicht stark genug, um seinen Kollegen Klug von dessen konsequent rückwärtsgewandter Idee der Wiedereinführung des Staatsexamens abzubringen, sodass auch dieses Modell inzwischen wieder auf der Speisenkarte steht.
Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen verbindlich sagen, dass wir ein solches Lehrerbildungsgesetz auf der Grundlage dieses Berichts mit Sicherheit wieder korrigieren würden. Die SPD hat ihren Standpunkt immer klargemacht: Jeder Lehrer sollte in der Lage sein, in der Sekundarstufe I zu unterrichten und zusätzlich entweder in der Primarstufe oder in der Sekundarstufe II.
Meine Damen und Herren, angehende Lehrkräfte müssen im Rahmen ihrer Ausbildung so früh wie möglich an die Praxis herangeführt werden. Sie müssen feststellen, ob sie für diesen Beruf, den sie 30 oder 40 Jahre lang ausüben wollen, geeignet sind. Aus diesen Gründen darf es keinen schleswigholsteinischen oder gar Flensburger Sonderweg in der Lehrausbildung geben.
Ich bitte, hierüber noch intensiv im Bildungsausschuss zu diskutieren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr von Boetticher, ich wüsste gern einmal, welche Beispiele Sie anführen können. Ich lebe in einem Landkreis, in dem es 35 Gutsbetriebe gibt. Ich empfehle Ihnen: Fahren Sie einmal auf der Bundesstraße 76 von Preetz über Schellhorn nach Plön.
Sie werden auf dem Trenthorster Berg, Gut Trenthorst, Gut Breiteneiche hervorragende große bronzezeitliche Grabhügel und fünf, sechs große Windenergieanlagen in direkter Nachbarschaft
sehen. Fahren Sie einmal die Kreisstraße in der Nähe der Güter Lehmkuhlen und Wittenberg entlang! Sie werden dort in zweiter und dritter Reihe große Windenergieanlagen sehen. Da widerspricht sich eigentlich gar nichts. Ich weiß nicht, welchen Popanz Sie hier aufbauen.
Viel entscheidender für die Positionierung von Windenergieanlagen ist doch, dass es Eignungsräume gibt. Das ist das Kriterium dafür, und da wirken die Denkmalschutzbehörden auch mit. Also: Diese Situation, die Sie beschrieben haben, gibt es nicht.
Wir wissen, dass es durchaus Konflikte geben kann, zum Beispiel in Dithmarschen, wenn es um Kirchtürme und Windenergieanlagen geht, um die Erhaltung von Stadtsilhouetten oder Kirchtürme als Landschaftszeichen in ihrer Bedeutung zu schützen sind. In der Probstei geht es teilweise um das Laboer Ehrenmal und Windenergieanlagen. Aber das, was Sie uns hier erzählt haben, stellt überhaupt kein Problem dar. Sie haben hier etwas aufgebracht, was in der Wirklichkeit eigentlich gar nicht stattfindet. Schauen Sie sich das bitte an! Ich bin gern bereit, mit Ihnen einmal eine Exkursion durch meinen Kreis zu machen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ungewöhnlich, dass wir über einen Gesetzentwurf erst in der zweiten Lesung sprechen. Vielleicht ist dieses erste Mal auch schon einmal zu viel.
In den Flächenkreisen des Landes Schleswig-Holstein gibt es die unterschiedlichsten Formen der Schülerbeförderung. Je weiter wir zum Beispiel in den Süden des Landes kommen, in die Metropolregion, desto stärker findet er zu einem ganz überwiegenden Teil im Schienenpersonennahverkehr statt. Das darf man nicht vergessen. Es ist nicht die Regel, dass ein reiner Schulbus durch das Land fährt, die Schüler morgens einsammelt, zur Schule fährt und nach der Schule wieder nach Hause bringt. Stattdessen ist die häufigste Form des Schülerverkehrs die Nutzung des Linienbusses. Wir kennen Regeln, nach denen wir dies in drei Stufen zu beachten haben: zuerst der Linienverkehr, dann die sogenannte Beauftragung des Linienverkehrs und erst in der letzten, der dritten Stufe der freigestellte Schülerverkehr, der vom Verkehrsminister in jedem Einzelfall zu genehmigen ist. Das heißt, wir haben eine Präferenz für den ÖPNV.
In dieser Hinsicht kann ich auch die Kritik des Landesrechnungshofs nicht nachvollziehen, denn Sie wissen, dass die Kreise die Träger des öffentlichen Personennahverkehrs sind und diesen auch zu organisieren haben. Denken Sie daran, dass wir häufig Schulen auf einer Linie anfahren, die drei unterschiedlichen Schulträgern gehören und damit auch drei unterschiedlichen Kostenträgern. Oder gehen Sie in die Metropolregion, da sind es manchmal sogar zehn Schulen oder mehr, die auf einer Linie abzudecken sind. Anders gesagt: Gäbe es den Schülerverkehr nicht, würden wir den Linienverkehr, den öffentlichen Personennahverkehr in der Fläche auch kaum aufrechterhalten können. Außerdem erhalten die Kreise entsprechende Zuschüsse nach dem Regelungen des Personenbeförderungsgesetzes auch für diese Fragen.
Aus diesem Grund ist es auch sinnvoll, dass die Kreise wesentliche Träger der Schülerbeförderung sind und bleiben. Wenn sie Träger sind, müssen bei ihnen auch die Organisationshoheit und die finanzielle Verantwortung liegen.
Daher ist nach meiner Auffassung der Gesetzentwurf der LINKEN eher ein Irrweg, wenn sie die
Trägerschaft der Schülerbeförderung und die finanzielle Verantwortung trennen will, vor allem, wenn sie den Kreisen durch Ihren Gesetzentwurf die Satzungshoheit nimmt, indem sie durch das Gesetz Zumutbarkeitsgrenzen und andere Dinge der Organisation der Schülerbeförderung festlegt.
Ich halte das für einen unzulässigen Eingriff in die Selbstverwaltungsrechte der Kommunen, der Schulträger und der Kreise, genauso wie meine Fraktion und die überwiegende Mehrheit der Kreistage schon die Festlegung der Größenordnung der Elternbeteiligung an den Kosten der Schülerbeförderung als Eingriff in ihren Selbstbestimmungsrechte betrachtet hat.
Der zentrale Inhalt Ihres Antrags ist - wenn man das so zusammenfassen will - aus meiner Sicht nicht zustimmungsfähig, denn Sie legen ein Leistungsgesetz vor, das dem Land nicht nur sämtliche Kosten der bisherigen Schülerbeförderung aufbürdet, sondern auch in den Kreisen die Anspruchsberechtigten erweitert, insbesondere auf Schülerinnen und Schüler im innerörtlichen Bereich, die heute kein Recht auf Beförderung haben, sondern in der Regel mit dem Fahrrad zur Schule fahren.
Ich habe Ihnen im Ausschuss einmal sehr deutlich gemacht, was es bedeutet, die Zumutbarkeit bei Grundschülerinnen und Grundschülern auf 1 km herabzusetzen. Sie werden in eine Situation kommen, in der sie Rechtsansprüche haben und Sie innerhalb eines Ortes Schülerinnen und Schüler der Primarstufe mit Taxis befördern müssen, weil ein ÖPNV nicht existiert. Das halte ich für ausgesprochen bedenklich.
Man kann natürlich im Rahmen der Neuordnung der Finanzbeziehungen im Land darüber nachdenken, ob es sinnvoll wäre, statt der Kreise das Land zum Träger und Finanzverantwortlichen der Schülerbeförderung zu machen und den Kreisen nur die Organisationshoheit zu belassen. Das macht aber keinen Sinn, und das macht kein einziges anderes Bundesland. Es ginge allenfalls auf dem Wege, dass die finanzielle Last, die das Land sich auf die Schultern laden würde, aus dem kommunalen Finanzausgleich abgezogen würde. Schlagen Sie das einmal den kommunalen Landesverbänden vor! Sie werden viel Beifall dafür bekommen.
Meines Erachtens ist der Gesetzentwurf in dieser Hinsicht unredlich. Meine Fraktion wird der Beschlussempfehlung zustimmen und den Gesetzent
wurf ablehnen. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal sehr deutlich betonen, dass die SPD-Landtagsfraktion nach wie vor eine Elternbeteiligung an den Kosten der Schülerbeförderung strikt ablehnt.
Wir wollen, dass das weiter so gehandhabt wird, wie die letzten 30 Jahre zuvor auch.
Sie haben eben die Daten 1979 bis 2010 genannt. Notwendig dafür ist, dass die Kreise ihre Satzungshoheit haben. Wir wollen dieses System so fortsetzen, wie wir das 30 Jahre lang hier im Land Schleswig-Holstein erlebt haben: kostenfrei für die Eltern. Wir wollen Ihr Leistungsgesetz nicht. Das sage ich noch einmal ganz deutlich für meine Fraktion.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zwar ist das meiste, das Überwiegende, aber nicht alles schlecht an der letzten Schulgesetznovelle, die die Koalition zu Beginn des Jahres verabschiedet hat. Zu den wenigen Punkten, denen wir damals zugestimmt haben, gehört die Regelung, dass die schleswig-holsteinischen Wohnsitzgemeinden an das Land einen Beitrag zu erstatten haben, der dem Sachkostenanteil beim Besuch einer Privatschule innerhalb des Landes entspricht, wenn ein Schüler, der im Zuständigkeitsbereich des Schulträgers wohnt, eine Schule in Hamburg besucht. Lieber Peter Sönnichsen, es geht hierbei um eine Frage des Schullastenausgleichs. Der Schullastenausgleich ist in seiner Systematik auf Geben und Nehmen angelegt. Das ist das Prinzip.
Hier ist eine Situation entstanden, in der die Gemeinden geben und nichts bekommen, wenn zusätzliche Schüler aus anderen Teilen des Landes oder aus Hamburg kommen und diese Schule besuchen. Das muss man in dieser Systematik sehen.
- Ich weiß nicht, ob ich dem Kollegen noch einmal an einem Beispiel erzählen soll, wie dieser Schullastenausgleich funktioniert.
- Okay, dann sollte das klar sein. Es ist immer so, dass ein abgebender Schulträger, der seine Schülerinnen und Schüler nicht beschult, einen Schulkostenbeitrag an den aufnehmenden Schulträger leistet. Das ist eine Frage des sogenannten Finanzausgleichs. Herr Kollege Sönnichsen, ich gebe Ihnen recht, das ist keine Frage, die die Pädagogik oder die Bildung betrifft, sondern den Finanzausgleich zwischen den Gemeinden und den Schulträgern.
Wir wissen, auch was Sinn des Antrags der Grünen ist: Nicht geregelt ist der seltene Fall, dass Schülerinnen und Schüler, deren Wohnort Hamburg ist, Schulen in Schleswig-Holstein besuchen.
- Ich weiß, dass dies in Quickborn und entlang der AKN durchaus häufig vorkommt, zum Beispiel was
den Besuch der Quickborner Gymnasien angeht. Das ist mir bekannt.
Die Landesregierung hat zu Beginn des Jahres auf eine Kleine Anfrage der Kollegin Strehlau geantwortet, dass es keine analoge begünstigende Lösung für die betroffenen Kommunen und Schulträger in Schleswig-Holstein gibt. Diese gibt es nicht. Schulpendler aus Hamburg, die in Schleswig-Holstein zur Schule gehen, besuchen zum überwiegenden Teil Berufliche Schulen. Nur wenige hundert Schülerinnen und Schüler besuchen Gemeinschaftsschulen, Gymnasien, Privatschulen oder Förderschulen.
Die Grünen beantragen, das Schulgesetz dahin gehend zu ändern, dass in § 111 die Schulträger, also die Gemeinden und im Fall der Beruflichen Schulen die Kreise und kreisfreien Städte, die Pflichtträger sind, einen entsprechenden Erstattungsanspruch gegen das Land geltend machen können.
Wenn man so will, zieht das Land die Erstattungsbeiträge auch nur treuhänderisch für die Gemeinden ein, um sie an die privaten Schulen oder in diesem Fall an die Hansestadt Hamburg weiterzureichen.
Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgt der Logik des § 113 des Schulgesetzes, weil es nicht recht und billig sein kann, dass das Land die kommunalen Schulträger in die Pflicht nimmt, wenn es darum geht, sie an Ausgleichszahlungen an Hamburg zu beteiligen, die gegengerechneten Einnahmen aus Hamburg aber einbehält, wenn der Schulträger durch zusätzliche Schüler belastet wird.
Die Landesregierung hat sich bei den Verhandlungen mit dem Hamburger Senat in den vergangenen Jahren schwergetan, die Zahl der Hamburger Schülerinnen und Schüler zu benennen, die eine Schule in Schleswig-Holstein besuchen. Ich hoffe - vielleicht kann der Minister dazu heute eine Aussage machen -, dass wir inzwischen eine etwas bessere Datenbasis haben.
Für meine Fraktion kann ich sagen, dass wir die Fehler in der Systematik des Schullastenausgleichs mit Hamburg erkennen. Wir haben Sympathie für diesen Gesetzentwurf. Ich denke, wir sollten im Bildungsausschuss und im Finanzausschuss darüber diskutieren, wie wir diese Kuh im Sinne unserer Gemeinden vom Eis bekommen.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich mich richtig erinnere, dann ist es heute der elfte Bericht zur Unterrichtsversorgung, zu dem ich spreche. In den vergangenen beiden Jahren fand die Debatte im Parlament statt, in den Jahren zuvor ausschließlich im Bildungsausschuss.
Herr Dr. Klug, wenn ich mich an die Diskussionen erinnere, die wir mit Ihnen führten, als Sie noch
Oppositionspolitiker waren, dann sage ich: Herzlich willkommen in der Wirklichkeit!
Würden Sie die Forderungen, die Sie damals stellten, heute als „Traumweltforderungen“ bezeichnen?
Frau Franzen, Sie feiern den Erfolg von CDU-Bildungspolitik seit 2005. Ich darf Sie daran erinnern, dass die SPD massiv daran beteiligt war. Zur Zeit der Großen Koalition hatten wir die Dinge gemeinsam zu vertreten. Das Ressort wurde damals von Frau Erdsiek-Rave geführt.
Herr Dr. Klug, Sie feiern - bezugnehmend auf einen Artikel, den wir heute im „Hamburger Abendblatt“ lesen konnten - den Unterrichtsausfall von nur 0,68 % an Grundschulen. Ich habe das durchgerechnet: Das wären 9,8 Minuten Unterrichtsausfall pro Woche. Das ist ein durchaus erträglicher Wert, der hoffentlich nicht überschritten wird.
Ich erinnere daran, dass dieses das Ergebnis des Erfolgsmodells „Verlässliche Grundschule“ ist. Dieses Modell haben wir 2004 - damals noch in einer rot-grünen Koalition - eingeführt. Es zeigt sich, dass das ein sehr wichtiger Schritt war, um die Unterrichtsversorgung an den Grundschulen zu sichern.
Herr Minister, wenn Sie diesen Bericht als großen Erfolg Ihrer Bildungspolitik darstellen, dann füge ich hinzu: Das ist nur die halbe Wahrheit. Denn zu diesem Bild gehört auch die von der Koalition mit dem Doppelhaushalt 2011/2012 beschlossene übermäßige Stellenstreichung. Im Schuljahr 2010/2011 schlägt sie sich nur am Rande nieder. An vielen Schulen unseres Landes wird jedenfalls wenig Verständnis herrschen, dass Sie in Ihrem Bericht ein idyllisches Bild gemalt haben.
Die SPD hat sich in der Großen Koalition dazu bekannt - wir stehen weiterhin dazu -, nicht alle Lehrerstellen, die durch den Rückgang der Schülerzahlen frei werden, für die qualitative Verbesserung der Arbeit an den Schulen einzusetzen, sondern die entsprechenden Mittel auch für den Schuldenabbau zu verwenden. Das ist - darüber sind wir uns in der SPD klar - keine besonders populäre Aussage. Aber wenn wir den Schulbereich - unsere größte Haushaltskomponente - vollkommen unangetastet lassen, ist der Verfassungsauftrag, zum Ende des Jahrzehnts zu einem Verzicht auf Neuverschuldung zu gelangen, nicht einlösbar.
Worin wir uns nicht einig sind, ist die Frage, in welchem Tempo und in welchem Ausmaß das ge
schehen kann. Die Koalition hat die Streichung von zweimal 300 Stellen im Doppelhaushalt 2011/2012, also von 600 Stellen, beschlossen. Wir haben demgegenüber beantragt, nur zweimal 150 Stellen zu streichen.
Die Hochrechnungen für die Entwicklung der Schülerzahlen, die in dem Bericht dargelegt werden, liefern relativ ungenaue Prognosewerte, die Jahr für Jahr - erst recht, wenn die Zeiträume weit in der Zukunft liegen - von den tatsächlichen Werten abweichen. Verglichen mit der Prognose in dem Bericht vom letzten Jahr liegt die Schülerzahl an den allgemeinbildenden Schulen tatsächlich um 1.400 darüber, an den berufsbildenden Schulen dagegen um etwa 2.300 darunter.
Wegen der Umwandlung der Schularten ist die Entwicklung der Schülerzahlen an den einzelnen Schularten im Moment relativ unübersichtlich. Logischerweise verzeichnen die Gemeinschaftsschulen den größten und die Regionalschulen den zweitgrößten Zuwachs. Bei den Gymnasien gibt es keine Entlastung durch Schülerverluste, bei den Beruflichen Gymnasien einen leichten Zuwachs. Das ist gut, weil wir mehr Schülerinnen und Schüler brauchen, die die Hochschulreife erwerben wollen.
Ebenfalls sehr positiv ist der deutliche Rückgang an den Förderzentren, weil wir - auch ein Konzept der vorherigen Regierung - auf Inklusion, zumindest auf Integration möglichst vieler Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf setzen. Auf diesem Weg ist Schleswig-Holstein weit, aber, wie wir finden, noch nicht weit genug gekommen. Darüber haben wir im September im Zusammenhang mit dem Bericht zur Inklusion an dieser Stelle schon ausführlich debattiert.
Die Entwicklung der Klassenfrequenzen zeigt, dass die Regierung die Gemeinschaftsschulen benachteiligt. Während in der Sekundarstufe I an den Gymnasien die Klassenfrequenz um immerhin 0,3 Schülerinnen und Schüler zurückgegangen ist, ist sie an den Gemeinschaftsschulen gestiegen.
Es mag sich komisch anhören, weil es um wenige Schülerinnen und Schüler geht. Aber die Durchschnittszahlen im Land haben auch ihre Extremwerte. Wenn wir Klassen haben, die irgendwann zur Hochschulreife führen sollen, aber über längere Zeit hinweg mehr als 30 Schüler haben, wird es schon sehr schwierig für die Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer.
Ein Alarmzeichen für die Mängel bei der Versorgung der Schulen ist der im Landesdurchschnitt steigende Unterrichtsausfall mit Ausnahme der
Grundschulen - darüber haben wir eben schon gesprochen -, und zwar mit deutlich regionalen Unterschieden. Konsequenz: Für den nächsten Doppelhaushalt muss unabdingbar sein, dass der Vertretungsfonds mindestens auf der jetzigen Höhe von 12,1 Millionen € bestehen bleibt.
Die Vergleichszahlen mit den anderen Bundesländern bezogen auf das Schuljahr 2009/2010 - das ist die letzte Tabelle in dem Bericht -, für das die jetzige Landesregierung auch nur zum Teil Verantwortung trägt, zeigen, dass Schleswig-Holstein wie schon in der Vergangenheit bei der Zahl der Unterrichtsstunden pro Schülerin und Schüler in den einzelnen Schularten bestenfalls mittlere, überwiegend schlechte Werte hat und bei den Klassenfrequenzen etwas besser positioniert ist. Es sollte aber unser gemeinsames Ziel sein, im Länderranking nicht weiter abzusteigen. Das ist eines der wichtigen Ziele, die wir haben müssen.
Ich bitte darum, diesen Bericht zur abschließenden Beratung in den Bildungsausschuss zu überweisen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Eingang meines Beitrags zwei Zahlen: Es gibt in Deutschland fast eine halbe Million Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Leider ist es so, dass mehr als drei Viertel aller Abgänger von Förderschulen keinen Hauptschulabschluss erreichen.
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention ist inklusive Bildung ein Menschenrecht. Das ist das stärkste Argument für gemeinsames Lernen überhaupt, so schreibt die Bildungsjournalistin Brigitte Schumann. Wie sieht aber die Realität in der Bundesrepublik Deutschland aus? Deutschland hat insgesamt - der Minister hat es erwähnt - nur eine Quote von 20 % inklusiver Bildung. Aber wir in Schleswig-Holstein stehen - das ist sicherlich ein sehr seltenes Lebensgefühl in Schleswig-Holstein - tatsächlich einmal an der Spitze aller Bundesländer mit den beschriebenen 53,8 %.
Das ist maßgeblich - das müssen wir in der Tat festhalten - ein Verdienst unserer früheren Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave zusammen mit ihren engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Es ist selbstverständlich auch ein Verdienst der Kolleginnen und Kollegen in den Schulen, die die Inklusion engagiert vorleben.
Diesen bundesweiten Vergleich sollte man aber auch immer vor Augen haben, wenn es um Länder-Rankings geht. Denn manche Bundesländer, insbesondere die neuen Bundesländer aus dem Osten - machen sich das Leben sehr einfach, indem sie möglichst viele Kinder in die Förderschulen abschieben. Dass deren Regelschulen dabei bessere Punktwerte erzielen, kann unter diesen Umständen nicht verwundern. Darum ist ein Ländervergleich ohne diesen Aspekt einfach unredlich.
Wie bedenklich in anderen Ländern mit der Feststellung eines Förderbedarfs umgegangen wird, zeigen die Daten im Vergleich: Rheinland-Pfalz stellt nur für 4,5 % der Kinder einen Förderbedarf fest, aber Mecklenburg-Vorpommern für fast 12 %. 1999 wiesen in Mecklenburg-Vorpommern nicht einmal 7 % der Kinder einen Förderbedarf auf, aber 2008 schon knapp 12 %. Entweder werden in jedem Jahr und in jedem Bundesland andere Methoden der Feststellung angewendet, oder die Quotenfeststellung orientiert sich an dem Ziel, möglichst viele lernschwache Schülerinnen und Schüler aus den allgemeinbildenden Schulen in die Förderschulen zu bekommen.
Nach dem Regierungswechsel von 2009 konnte man den Eindruck gewinnen, als würde sich die Landesregierung vom Ziel der Inklusion abwenden, zumal die Website des Ministeriums unter dem Stichwort Inklusion fast keine Einträge mehr zeigt. Deswegen begrüßen wir es ausdrücklich, Herr Minister, dass die Landesregierung mit diesem Bericht und mit ihrem Beitrag klargemacht hat, dass auch sie sich dem Ziel der Inklusion verpflichtet fühlt und diesen Weg auch weitergehen will.
Inklusion entspricht dem Willen der Eltern, von denen sich nur wenige entscheiden, ihr Kind in einem Förderzentrum unterrichten zu lassen. Die weitaus meisten Eltern entscheiden - jedoch wohlüberlegt und nicht aus übertriebenem Ehrgeiz -, dass das eigene Kind überfordert sein könnte. Die Schulgesetznovelle, die wiederum Schulartdifferenzierungen zulässt, macht es für Eltern wiederum etwas komplizierter. Das längere gemeinsame Lernen auch von Schülerinnen und Schülern mit und
ohne Behinderung muss sich in der Schulstruktur auch abbilden.
Zum Aspekt Elternwille gehört auch die Befürchtung vieler Mütter und Väter, dass ihre nicht behinderten Kinder an ihrem Lernerfolg gehemmt würden, wenn andere Kinder in ihrer Klasse besonders gefördert werden müssten. Solche Befürchtungen müssen wir ernst nehmen, weil eine Verweigerungshaltung der Eltern, die sich auch ihren Kindern mitteilt, das gemeinsame Lernen beeinträchtigen kann. Wir können aber auf die vielen Schulen verweisen, die sich dieser Herausforderung mit sehr großem Erfolg gestellt haben. Im Gegenteil: Alle beteiligten Kinder gewinnen soziale Kompetenzen und Selbstvertrauen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, dass man von seinesgleichen mehr lernt als von dem, der vor der Klasse steht.
Wir teilen nicht die Auffassung der Landesregierung, dass Inklusion zum Nulltarif zu haben ist. Die Schulen brauchen Schulklassen, in denen integrativ beziehungsweise inklusiv unterrichtet wird, Entlastungsstunden, und sie brauchen und müssen die Möglichkeit haben, wenigstens so manche Stunde mit zwei Lehrkräften zu unterrichten. Diesen Stellenbedarf können wir nicht allein dadurch absichern, dass die Förderzentren immer weniger Kinder unterrichten und die Lehrkräfte deswegen verstärkt an allgemeinbildenden Schulen eingesetzt werden können.
Schleswig-Holstein ist auf dem Weg zur Inklusion und hat viel erreicht. Dieser Spitzenplatz ist allerdings kein Ruhekissen, sondern eine Verpflichtung, auf diesem Weg zügig weiter fortzuschreiten. Das Ziel 85 % ist aus unserer Sicht erreichbar und sollte noch in diesem Jahrzehnt erreicht werden können.
Dies wird auch ein Schwerpunkt sozialdemokratischer Bildungspolitik in der 18. Wahlperiode sein.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Funke, manchmal kommen einem Gedanken, wenn man Ihren Beitrag dazu gehört hat, wie Sie eigentlich Denkmale beurteilen. Schönheitspreis? - Was ist denn an einer archäologischen Grabungsstätte oder an einer verrieselten Steinanlage eines Megalithgrabes Schönheit, Frau Funke?
Dieser Begriff hat eigentlich - das wissen Sie überhaupt nichts in der ganzen Diskussion zu suchen.
- Ja, danke.
Sie definieren in Ihrem Gesetzentwurf unter § 5 Abs. 1:
„Kulturdenkmale …, die wegen ihres geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, städtebaulichen oder die Kulturlandschaft prägenden Wertes von besonderer Bedeutung sind, sind in das Denkmalbuch einzutragen.“
Frau Kollegin, das darf doch für alle Objekte gelten, völlig unabhängig, ob sie 1782, 1931 oder 1964 entstanden sind.
Aus welchen Gründen ist hier eine Grenze zu setzen?
Eigentlich müsste doch - wenn man das genau nachvollzieht - Herr Dr. Klug sein Haus in der Brunswiker Straße lieben, das 1959 als erster Versuch einer Architektur mit dem Anspruch gebaut wurde, in einer Metropole zu sein: sein Ministerium, ein wunderschönes Teil!
- Ich könnte damit leben. Genau das ist das, was den Wert dieses Hauses ausmacht, Herr Dr. Klug. Dann gehen Sie bitte einmal durch die Etagen, oder schauen Sie sich das Haus von der anderen Seite an.
Ich denke auch, dass die Architekten dieses Landes, die nach dem Krieg hier gearbeitet haben, mit Sicherheit Architektur geschaffen haben, die ganz hochrangig ist.
Ich würde Ihnen gern empfehlen, einmal das Kompendium von Hartwig Beseler zu lesen und zu sehen, was in der Architektur nach dem Weltkrieg hier in Schleswig-Holstein entstanden ist. Ich denke, das ist ein Argument dafür.
Ich könnte ja noch verstehen, wenn man sagt: Das entscheidet die oberste Denkmalschutzbehörde, wenn Herr Dr. Klug einen wirklichen Experten für Architektur nach 1950 in seiner Behörde hätte, einen wirklichen ausgewiesenen Experten, der dieses bewerten kann. Aber wir dürfen doch nicht erwarten, dass er das selber tut, aus Gutdünken heraus: Ich habe es ja eben bei der Beurteilung seines eigenen Hauses gemerkt. Das kann doch nicht der Weg sein, wie man die Qualität von Architektur und Kulturdenkmälern betrachtet! Frau Funke, das dürfen wir uns schenken.