Protokoll der Sitzung vom 24.03.2011

a) Schuldner- und Insolvenzberatung stärken

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/1332

b) Auswirkung der Liberalisierung des Glücksspiels auf das Suchtverhalten

Bericht der Landesregierung Drucksache 17/1348

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Ich erteile dem Minister für Arbeit, Soziales und Gesundheit, Herrn Dr. Heiner Garg, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ganz kurz zunächst zum Antrag von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend „Schuldner und Insolvenzberatung stärken“. Die überwiegende Anzahl der eingebrachten Vorschläge wird von der Landesregierung in der Sache ausdrücklich begrüßt. Vorsicht ist geboten - Frau Kollegin Heinold, das wird Sie nicht weiter verwundern -, wenn es sich um haushaltswirksame Aspekte handelt. Insofern sind auch die Finanzierungsvorschläge diskussionswürdig und diskussionsbedürftig.

Insgesamt hat der Antrag aus Sicht der Landesregierung eine ausführliche und konstruktive Bera

(Minister Jost de Jager)

tung im zuständigen Fachausschuss verdient. Ich gehe davon aus, dass dies auch genau so kommen wird.

Ich will ganz deutlich sagen, dass es vom Ablauf her etwas ungewöhnlich ist, wenn die Landesregierung vor dem Antragsteller und vor den Fraktionen zu einem Fraktionsantrag spricht. Deshalb will ich der Debatte an dieser Stelle nun nicht weiter vorgreifen.

Ich komme zum Bericht über die „Auswirkungen der Liberalisierung des Glücksspiels“. In diesem Bericht nimmt die Landesregierung Stellung zu vier Fragekomplexen: erstens zur zahlenmäßigen Dimension der Glücksspielsucht, zweitens zu den Hilfs- und Präventionsangeboten in SchleswigHolstein, drittens zu den Auswirkungen der Liberalisierung von Glücksspiel in europäischen Nachbarländern und viertens zu den Vorstellungen der Landesregierung zur Stärkung der Prävention und Behandlung von Glücksspielsucht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Frage nach der Zahl der „Spielsüchtigen“ in Schleswig-Holstein ist letztlich nicht beantwortbar. Für einzelne Bundesländer liegen repräsentative Daten zu Personen mit problematischem oder pathalogischem Glücksspielverhalten schlicht nicht vor. Dies gilt ebenso für Längsschnittstudien, die Aufschluss über die Entwicklung im erfragten Zeitraum zwischen 2000 und 2010 gehen würden. Bisher vorliegende epidemiologische Erhebungen kommen zu Angaben, wonach zwischen 0,2 % und 0,56 % der Bundesbevölkerung ein pathologisches und 0,29 % und 0,64 % ein problematisches Spielverhalten aufweisen.

Landesspezifisch ist die Zahl der in Schleswig-Holstein dokumentierten Klienten in den Suchtberatungsstellen mit dem Hauptproblem Glücksspielsucht. Insofern ist zwischen 2001 und 2009 eine Zunahme von 202 auf 509 Klienten zu verzeichnen.

Bei der Interpretation dieser Zahlen würde ich Zurückhaltung anregen. Es ist nämlich unklar, inwieweit die stärkere Inanspruchnahme von Hilfsangeboten auf eine tatsächliche Zunahme der Spielsüchtigen zurückgeht. Es ist genauso möglich, dass in den letzten Jahren gewachsenes Problembewusstsein, aber natürlich auch eine größere Bekanntheit des Angebots an Beratungsmöglichkeiten zu einer Zunahme der registrierten Zahlen geführt hat.

Zu den in Schleswig-Holstein bestehenden Präventions- und Hilfsangeboten verweise ich im Einzelnen auf den Bericht. Hervorheben will ich aber die

Bedeutung frühpräventiver Aktivitäten auch im Kontext mit der Vorbeugung anderer Suchtformen, beispielsweise im Bildungssektor.

Ich komme zur Leitfrage des Berichtsantrags: den europäischen Erfahrungen zur Auswirkung der Glücksspielliberalisierung auf die Verbreitung von Spielsucht. Eine umfassende Aufstellung der erbetenen Informationen und Daten gibt es nicht. Der Bericht der Landesregierung bezieht sich daher schwerpunktmäßig auf die 2009 veröffentlichte Studie „International vergleichende Analyse des Glücksspielwesens“. Frankreich, Italien und Großbritannien werden im Bericht der Landesregierung näher beleuchtet, da die Glücksspielmärkte dort teilweise liberalisiert wurden. Wenig überraschend ist, dass es, einhergehend mit einer Angebotserweiterung von Glücksspielmöglichkeiten, natürlich auch eine Zunahme von Glücksspiel gibt. Dies gilt überall. Allerdings bedeutet Zunahme von Glücksspiel nicht zwingend die Zunahme von Spielsucht. Vor allem aber ist zu berücksichtigen, dass als Effekt der Liberalisierung Anteile am Gesamtgeschäft Glücksspiel neu erhoben werden, die bisher illegal und damit außerhalb jeglicher Statistik waren.

Die Vergleichsstudie besagt im Übrigen, dass es in den europäischen Ländern trotz deutlich unterscheidbarer Angebotsstrukturen ein ähnliches Maß an festgestelltem pathologischem Spielverhalten gibt. Bei aller gebotenen Vorsicht in der Interpretation - ich verweise hier im Einzelnen auf die im Bericht nachzulesenden methodischen Hinweise zum Vergleich verschiedener Datenquellen - muss man eines feststellen: Ein Zusammenhang zwischen Liberalisierung des Glücksspiels und einer Zunahme problematischer oder pathologischer Spieler lässt sich jedenfalls mit den derzeit verfügbaren Daten nicht belegen, was daran erinnert - um das auch zu sagen -, dass auch das bisherige Glücksspielmonopol die Betroffenen nicht vor Glücksspielsucht bewahrt hat.

Ich will an dieser Stelle ganz deutlich sagen, dass der Bericht natürlich genauso wenig eine Lizenz zur Freiheit jeglichen Problembewusstseins darstellen soll. Deswegen will ich noch einmal ganz deutlich hervorheben, dass Prävention und Behandlung von Glücksspielsucht für die Landesregierung von außerordentlicher Bedeutung sind. Bereits der geltende Staatsvertrag und das Ausführungsgesetz benennen das vorrangige Ziel, das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen.

(Minister Dr. Heiner Garg)

Unser Ziel ist es, den bestehenden Grau- und Schwarzmarkt in legale, kontrollierbare Angebote zu überführen. Bisher unregulierte Glücksspielangebote sollen in einen ordnungsrechtlichen Gesamtrahmen einbezogen werden, der wirksame Suchtprävention, Jugendschutz und Spielerschutz effizienter als bisher gewährleistet.

Einnahmen aus Glücksspielen werden auch weiterhin gemeinnützigen suchtpräventiven Zwecken zugute kommen. Umsatzsteigerungen in Ländern mit Wettbewerbsmodellen zeigen, dass genau dadurch sogar eine Erweiterung suchtpräventiver Maßnahmen möglich und wahrscheinlich geworden ist.

(Beifall bei FDP und CDU)

Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun die Frau Abgeordnete Monika Heinold. Ihr stehen zehn Minuten Redezeit zur Verfügung - das ist die Verabredung im Ältestenrat gewesen -, den anderen Fraktionen fünf Minuten plus eine Minute, weil der Minister eine Minute länger geredet hat.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Zukunft des Glücksspiels hat uns in den letzten Monaten immer wieder beschäftigt. Nun scheint sich im Streit um ein neues Glücksspielrecht eine Einigung zwischen den Bundesländern abzuzeichnen. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat sich am 10. März für das sogenannte Konzessionsmodell ausgesprochen, also für die kontrollierte Öffnung des Sportwettenmarktes unter Beibehaltung des staatlichen Lotteriemonopols.

Es war ein vorsichtiges Ja, da die Details einer grundsätzlich neuen Regelung noch ausstehen. Meine Fraktion begrüßt die Einigung der Bundesländer ganz ausdrücklich, wird doch durch sie eine sinnvolle Lösung auf den Weg gebracht. Der Jugend- und Spielerschutz soll gestärkt werden, indem der - vor allem im Internet florierende - Sportwettenmarkt aus der Illegalität geholt und den deutschen Regularien unterstellt wird.

Die Einnahmesituation der Länder soll verbessert werden, mindestens aber soll der Rückgang der Einnahmen gestoppt werden, indem die bislang illegalen Milliardengewinne der Wettanbieter endlich abgeschöpft werden. Das staatliche Lottomonopol soll erhalten und gestärkt werden. Es besteht

die Chance, dass es jetzt ein gemeinsames Vorgehen aller Bundesländer gibt. Das ist aus unserer Sicht absolut notwendig, um zu einer Liberalisierung zu kommen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ziel muss es sein, den Glücksspielmarkt bundesweit zu regeln.

Der richtige Weg ist also eingeschlagen worden, oder die Länder sind auf dem Weg dahin. Jetzt kommt es darauf an, dass auf der Sonderkonferenz der Ministerpräsidenten im April die Details der Vereinbarung richtig gesetzt werden.

Meine Fraktion fordert die Landesregierung auf, Gefahren, die mit einer Liberalisierung des Glücksspielmarktes einhergehen können, ernst zu nehmen und sich dafür einzusetzen, dass der Spielsucht wirksam gegengesteuert wird durch Maßnahmen zur Suchtprävention und Suchtbekämpfung.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, der von der Landesregierung vorgelegte und heute dargestellte Bericht über die Auswirkungen der Liberalisierung des Glücksspielmarktes auf das Suchtverhalten der Bevölkerung ist dabei sehr hilfreich. Ich sage vielen Dank, Herr Minister Garg, für diesen Bericht, der darstellt, was darzustellen ist, und der auch sagt Sie haben es ja geschildert -, an welcher Stelle es keine Zahlen gibt und man daher sehr vorsichtig in der Auswertung sein muss.

Der Bericht zeigt auf, dass es noch keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse darüber gibt, wie sich eine Öffnung des Glücksspielmarktes auf das Suchtverhalten der Bevölkerung konkret auswirkt. Das liegt logischerweise daran, dass die Liberalisierung des Glücksspiels bei unseren europäischen Nachbarn erst vor wenigen Jahren, ja zum Teil sogar erst vor wenigen Monaten durchgeführt wurde. Es dauert natürlich etwas, bis eine Auswirkung der Entwicklung erfassbar ist und bis man sehen kann, ob es Negativtendenzen gibt oder nicht. In jedem Fall muss der Staat aber auf die Liberalisierung des Glücksspielmarktes reagieren, da die Gefahr besteht, dass das Glücksspiel und damit auch die Suchtgefahren ansteigen.

Sinnvoll wäre es deshalb, sich schon jetzt auf eine Evaluation der Effekte der neuen gesetzlichen Regelung zu verständigen. Vor allem aber müssen die Maßnahmen zur Suchtprävention und Suchtbekämpfung zeitgleich mit der Glücksspiel-Liberalisierung spürbar gestärkt werden. Die Initiatoren dieser Liberalisierung, CDU und FDP, verspre

(Minister Dr. Heiner Garg)

chen Mehreinnahmen in zweistelliger Millionenhöhe. Ich habe gelesen, dass der Kollege Garg von 60 Millionen € ausgeht. Ich will das nicht bewerten, aber das wäre ja schön für das Land, wenn das so ist. Dann dürfte es aber auch kein Problem sein, an dieser Stelle jetzt auch schon definitiv zu sagen, dass für Suchtprävention und Suchtbekämpfung dann auch die Mittel steigen.

Meine Damen und Herren, das größte Sucht- und Abhängigkeitspotenzial besteht aber nicht bei den Sportwetten, sondern beim Automatenspiel. Dem Bericht habe ich mit Freude entnommen, dass die Landesregierung der Bekämpfung der Spielsucht beim Automatenspiel ein besonderes Gewicht zumessen will und dass es auch darüber eine bundesweite Verständigung gibt oder diese angestrebt ist. Dies ist auch dringend notwendig. Es darf nicht bei Ankündigungen bleiben. Die Landesregierungen und die Bundesregierung dürfen sich nicht wieder von der Spielautomatenlobby einfangen lassen, sondern müssen handeln. Es besteht gerade bei den Spielautomaten dringender Reformbedarf, der angepackt werden muss.

So muss beispielsweise die missglückte Spielverordnung aus dem Jahr 2006 tiefgreifend verändert werden. Der Bericht zeigt auf, dass es in Schleswig-Holstein bei der Prävention der Glücksspielsucht schon eine Reihe guter Angebote gibt.

So unterstützt das Land sieben Fachstellen plus Koordinierungsstelle bei der Landesstelle für Suchtfragen. Darüber hinaus gibt es 78 ambulante Beratungsangebote und 15 Selbsthilfegruppen für pathologisches Glücksspiel in Schleswig-Holstein. Auch das breit angelegte Präventionskonzept „Gläserne Schule“ und der „Klarsicht-Parcours“ für Jugendliche befassen sich mit dem Glücksspiel. Ergänzend werden unterschiedliche Maßnahmen von der Landesstelle für Suchtfragen in Schleswig-Holstein angeboten: Seminare, Fachtagungen, Unterrichtsmodule, Schulungen für Multiplikatoren für Jugendliche und für Eltern.

Ziel meiner Fraktion ist es, dass diese und weitere Maßnahmen über die Einnahmen aus dem Glücksspiel verbindlich abgesichert werden. Wir schlagen vor, dass ein fester Prozentsatz der Einnahmen aus dem Glücksspiel in die Suchtarbeit, aber auch in die Arbeit der Schuldnerberatungsstellen fließt.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Was bei der Sportförderung möglich ist, muss auch bei der Suchtarbeit und bei der Schuldnerberatung möglich sein.

Dabei ist uns bewusst, dass Präventionsprojekte immer Bedarfe nach sich ziehen. Die Klientenzahlen - Herr Garg ist auch darauf eingegangen - in den Beratungsstellen steigen durch gezielte Information und Öffentlichkeitsarbeit, denn wenn Menschen mit Problemen erkennen, dass es eine Möglichkeit gibt, aus dem Teufelskreis der Sucht oder der Verschuldung herauszubrechen, dann fassen sie Mut, sich Hilfe zu suchen, und kontaktieren eine Beratungsstelle möglichst vor Ort. So wurde uns bei Besuchen der Schuldnerberatungsstellen geschildert, dass Termine in Schulen regelmäßig dazu führen, dass anschließend verschuldete Jugendliche in die Beratungsstelle kommen.

Aber genau dies ist ja auch das Ziel der Beratungsangebote: Menschen zu helfen, ihr Leben wieder in die Bahn zu bringen. Angesichts der knappen Haushaltsmittel drohen im nächsten Jahr Kürzungen bei den Präventionsprojekten der Schuldnerberatung. Dies ist gerade angesichts der noch nicht bekannten Risiken der Liberalisierung des Glücksspiels der falsche Weg.

Meine Damen und Herren, die Arbeit der Suchtund Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein ist gut aufgestellt. Meine Fraktion fordert, dieses Niveau mithilfe der prognostizierten Mehreinnahmen aus der Liberalisierung zu stärken. Bei unseren Besuchen der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen ging es aber nicht nur um die finanzielle Situation der Beratungsstellen, sondern auch darum, wie deren Arbeit insgesamt gestärkt werden kann.

Mit unserem heutigen Landtagsantrag zeigen wir auf, wo aus unserer Sicht Nachbesserungsbedarf besteht, um die hervorragende Arbeit der Beratungsstellen zu unterstützen. Ich freue mich, Herr Minister Garg, dass Sie von Ihrer Seite eine wohlwollende Prüfung - so habe ich das verstanden - zugesagt haben. Es braucht Rechtssicherheit für die Verschuldungsstatistik, eine Angebotsergänzung für Selbstständige, Anpassung der Rechtsgrundlagen bei den Pfändungsschutzkonten und die Möglichkeit von Sanktionen gegen nicht anerkannte Beratungsstellen. Außerdem müssen endlich alle Geldinstitute ihre Versprechen einlösen und flächendeckend ein „Konto für jedermann“ ermöglichen.

Insgesamt ist die Insolvenz- und Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein gut aufgestellt. Mithilfe der Einnahmen aus dem Glücksspielstaatsvertrag, aber auch mit weiteren Maßnahmen können und sollten wir ihre Arbeit stärken und dauerhaft absichern. Für die grüne Fraktion steht fest: Eine Liberalisierung

(Monika Heinold)