Protokoll der Sitzung vom 24.03.2011

(Beifall bei FDP und CDU)

Für die Landesregierung hat nun der Minister für Justiz, Gleichstellung und Integration, Herr Emil Schmalfuß, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Antrag fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Landesregierung auf, sich bei der Gesetzgebung zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung gegen eine massenhafte Datenspeicherung einzusetzen. Selbst wenn es in der Landesregierung zu diesem Thema differenzierte Bewertungsansätze gibt, so steht e zumindest eines fest: Der Antrag ist erstaunlich unkonkret.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Ja!)

Ich werde dennoch versuchen, die in der Landesregierung hier zu verhandelnden Auffassungen kurz darzustellen.

Innenministerium und Justizministerium sind sich einig: Mit dem Antrag nehmen die Antragsteller eine Bewertung der sowohl auf EU-Ebene als auch in Deutschland noch nicht abgeschlossenen Evaluation der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vorweg. Wenn eine Evualation aber Sinn machen soll, dann sollte man zuerst einmal deren Ergebnis abwarten, um dann auf fachlich fundierter Basis adäquate Lösungen zu erarbeiten. Mit Schnellschüssen ist hier nicht geholfen. Das ist schon gesagt worden.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, eine wichtige Grundlage für die Ausgestaltung der rechtlichen Bestimmungen bildet in Deutschland das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010. Darin haben die Karlsruher Richter Mindestspeicherfristen keineswegs kategorisch ausgeschlossen. Sie haben vielmehr einen verfassungskonformen Weg aufgezeigt, der den Schutz der Bürger garantiert und gleichzeitig die Sicherheitsbehörden in die Lage versetzt, Kriminalität zu bekämpfen.

Ich komme zunächst zur Auffassung des Innenministeriums. Danach sind Mindestspeicherfristen dringend notwendig. So kam unter anderem eine Untersuchung des Bundeskriminalamtes aus dem vergangenen Jahr zu dem Ergebnis, dass über 75 % der Ersuchen von Sicherheitsbehörden um Auskünfte nicht mehr erfüllt werden konnten, weil die Daten dafür nicht mehr vorhanden waren. Auch die Innenministerkonferenz hat in ihrer Sitzung im vergangenen November festgestellt, dass der Wegfall der Mindestspeicherfrist für Telefon- und Internetverkehrsdaten zu einer erheblichen Schutzlücke in der Kriminalitätsbekämpfung geführt hat. Auch das von der Bundesjustizministerin favorisierte Quick-Freeze-Verfahren, also das Einfrieren von Daten auf der Grundlage einer ganz konkreten Ermittlungstätigkeit, ist nach Auffassung des Innenministeriums keine Alternative zur Mindestspeicherfrist, weil Straftaten in der Regel erst im Nachhinein bekannt werden. Zudem verweist das Innenministerium darauf, dass wegen der Ausweitung von Flat-Rate-Verträgen und der damit entfallenden Abrechnung immer weniger Verkehrsdaten überhaupt gespeichert werden können.

Die Schlussfolgerung lautet: Wo nichts gespeichert werden kann, kann auch nichts eingefroren werden. Wer also Mindestspeicherfristen ablehne, müsse

(Wolfgang Kubicki)

auch ehrlicherweise sagen, dass bestimmte Straftaten nicht mehr verfolgt und geahndet werden können. Daher ist für das Innenministerium eine vom Gesetzgeber den Sicherheitsbehörden eigens für die Strafverfolgung und für die Gefahrenabwehr wieder zur Verfügung zu stellende verfassungskonforme Nutzung der bei den Telekommunikationsdienstleistern gespeicherten Telefon- und Internetverbindungsdaten kein Angriff auf Bürgerrechte und Datenschutz, sondern eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit.

Meine Damen und Herren, einig ist sich die Landesregierung über eines: Technisch taugliche Instrumente sind notwendig, um Kriminalität wirksam zu bekämpfen. Die Gefahr geht nicht von der Polizeit oder der Justiz aus, sondern von Verbrechern, die mit hoher kriminieller Energie und technischer Raffinesse ihr Handwerk betreiben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus Sicht des Justizministeriums gilt Folgendes: Mit Urteil vom 2. März hat das Bundesverfassungsgericht die geltenden nationalen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Auch der Koalitionsvertrag von CDU und FDP in Schleswig-Holstein hatte bereits eigene Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung ausgeschlossen. Sie, Frau Brand-Hückstädt, haben gesagt, dass das auf Seite 40 des Vertrags steht. Darauf wollte ich noch einmal hinweisen.

Bei der gesetzlichen Neuregelung auf Bundesebene gilt es den Schutz und die Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Dazu müssen die für eine effektive Strafverfolgung notwendigen Maßnahmen in Einklang mit dem Schutz der großen Mehrheit Unbescholtener gebracht werden. Dies gilt insbesondere für die Abgrenzung von notwendigen Ermittlungshandlungen gegenüber tatsächlich Verdächtigen.

Meine Damen und Herren, mit diesem Postulat ist eine anlasslose längerfristige Speicherung aller Telefon- und Internetverbindungsdaten aber von vornherein unvereinbar. Eine solche lehne ich deshalb ab.

(Beifall bei der FDP)

Deshalb sieht das von der Bundesministerin der Justiz vorgelegte Eckpunktepapier zur Sicherung vorhandener Verkehrsdaten und Gewährleistung vorhandener Bestandsdatenauskünfte im Internet im Grundsatz eine allein anlassbezogene Speicherungspflicht vor. So kann beispielsweise die Speicherung von Verkehrsdaten nur derjenigen Perso

nen angeordnet werden, die einen hinreichenden Anlass dazu gegeben haben. Die Vorschläge im Eckpunktepapier der Bundesjustizministerin haben aus Sicht meines Hauses viele begrüßenswerte Details, die sowohl die Strafverfolgungsinteressen als auch Daten- und Persönlichkeitsschutz angemessen berücksichtigen.

Gleichwohl wäre es nach Auffassung des Justizministeriums verfrüht, sich bereits abschließend festzulegen. Die Ausgestaltung der gesetzlichen Neuregelung wird weiter zu prüfen und zu diskutieren sein. Dabei ist zum einen der konkrete Gesetzentwurf auf nationaler Ebene abzuwarten, zum anderen findet auf europäischer Ebene derzeit eine Evualation der entsprechenden EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung statt. Die vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärten nationalen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung beruhten auf der europäischen Richtlinie.

Noch 2011 ist mit Ergebnissen der Evaluation und auch mit einem Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung beziehungsweise Neufassung der Richtlinie zu rechnen. Auch dies wird Einfluss auf die Ausgestaltung der deutschen Regelung haben, zumal in anderen europäischen Ländern die Richtlinie ebenfalls umstritten ist.

Meine Damen und Herren, abschließend stelle ich fest, dass Polizei und Justiz in unserem Land gemeinsam die Gewähr dafür leisten, dass Kriminalität wirksam bekämpft wird. Hier trennt meinen Ministerkollegen Klaus Schlie und mich absolut nichts.

(Beifall bei FDP und CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 17/1354 dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Es ist einstimmig so beschlossen.

Damit beenden wir für heute die Beratungen. Ich schließe die Sitzung und wünsche Ihnen einen schönen Abend.

Schluss: 18:17 Uhr

(Minister Emil Schmalfuß)

Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenographischer Dienst und Ausschussdienst

Name Abstimmung Name Abstimmung

CDU Michael von Abercron Ja Hans-Jörn Arp Ja Dr. Axel Bernstein Ja Dr. Christian von Boetticher Ja Johannes Callsen Ja Peter Harry Carstensen Astrid Damerow Ja Heike Franzen Ja Torsten Geerdts Ja Hauke Göttsch Ja Daniel Günther Ja Hartmut Hamerich Ja Niclas Herbst Ja Marion Herdan Ja Susanne Herold Ja Karsten Jasper Ja Werner Kalinka Ja Klaus Klinckhamer Ja Tobias Koch Ja Peter Lehnert Ja Jens-Christian Magnussen Ja Markus Matthießen Ja Hans Hinrich Neve Ja Petra Nicolaisen Ja Barbara Ostmeier Ja Mark-Oliver Potzahr Ja Katja Rathje-Hoffmann Ja Heiner Rickers Ja Ursula Sassen Ja Klaus Schlie Ja Peter Sönnichsen Ja Herlich Marie Todsen-Reese Ja Wilfried Wengler Ja Rainer Wiegard Ja

SPD Wolfgang Baasch Nein Andreas Beran Nein Detlef Buder Dr. Kai Dolgner Nein Peter Eichstädt Nein Rolf Fischer Nein Martin Habersaat Nein Lothar Hay Nein Bernd Heinemann Nein Birgit Herdejürgen Nein Dr. Henning Höppner Nein Anette Langner Nein Serpil Midyatli Nein Hans Müller Nein Birte Pauls Nein Regina Poersch Nein Sandra Redmann Nein Thomas Rother Nein Bernd Schröder Nein Olaf Schulze Nein Marion Sellier Nein

Dr. Ralf Stegner Nein Siegrid Tenor-Alschausky Nein Dr. Gitta Trauernicht Nein Jürgen Weber Nein

FDP Ingrid Brand-Hückstädt Ja Carsten-Peter Brodersen Ja Cornelia Conrad Ja Jens-Uwe Dankert Ja Kirstin Funke Ja Dr. Heiner Garg Ja Günther Hildebrand Ja Anita Klahn Ja Dr. Ekkehard Klug Ja Gerrit Koch Ja Wolfgang Kubicki Ja Oliver Kumbartzky Ja Katharina Loedige Ja Christopher Vogt Ja

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Luise Amtsberg Nein Rasmus Andresen Nein Dr. Marret Bohn Nein Anke Erdmann Nein Marlies Fritzen Nein Thorsten Fürter Nein Dr. Robert Habeck Nein Monika Heinold Nein Detlef Matthiessen Nein Ines Strehlau Dr. Andreas Tietze Nein Bernd Voß Nein

DIE LINKE Antje Jansen Nein Heinz-Werner Jezewski Nein Ranka Prante Nein Ulrich Schippels Nein Ellen Streitbörger Nein Björn Thoroe Nein

SSW Lars Harms Nein Silke Hinrichsen Nein Flemming Meyer Nein Anke Spoorendonk Nein

Zusammenstellung: Abgegebene Stimmen 92 davon Jastimmen 47 Neinstimmen 45 Enthaltungen