Das „Hamburger Abendblatt“ meldete erst letzte Woche, dass der Einsatz von Energiesparlampen in allen deutschen Haushalten mindestens ein Atomkraftwerk aus der Fassung bringen würde, sprich abgeschaltet werden würde. Die kleinen Birnen sind also ein effektiver Beitrag zur Energieeinsparung und somit auch zum Umweltschutz. Aber eben nur, wenn sie brennen. Bei Glasbruch oder nach Ende der Lebensdauer werden die Birnen selbst zum Problem. Sie enthalten umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe und müssen fachgerecht entsorgt werden. Bei Testbesuchen der Deutschen Umwelthilfe im Oktober hat nicht einmal jeder zehnte Bau- und Elektromarkt, Discounter beziehungsweise Drogeriemarkt eine Energiesparlampe zurückgenommen. Ohne Rücknahmepflicht oder ein Recyclingsystem wie bei Altbatterien landen die Energiesparlampen im Restmüll, und dort sind sie eine Gefahr.
Derzeit sieht es nicht so aus, als würde die Bundesregierung diesem Problem beikommen wollen. In ihrem Bericht zum Elektrogesetz aus dem Januar 2011 macht sich die schwarz-gelbe Bundesregierung das ganz einfach, indem sie die Last der Entsorgung komplett dem Verbraucher aufbürdet. Der könne sich schließlich im Internet über die zuständigen Annahmestellen informieren, und damit sei die Entsorgung gesichert.
Diese Aussage ist falsch; das ist sie in zweifacher Hinsicht. Erstens ist das Abgabesystem nicht flächendeckend. Mit der Information, dass ich meine kaputte Birne 10 oder 20 km weiter weg abgeben kann, ist niemandem geholfen. Jetzt möchte ich mich nicht auf eine Diskussion einlassen, ob es in Eiderstedt 30 km sind oder nicht. Aber wenn man auf dieser Internetseite „Lichtzeichen“ nachguckt, kann man feststellen, dass man von Schafflund aus 23 km bis nach Leck fahren muss, von Süderbrarup aus sind es 15 km bis zur nächsten Sammelstelle, und von Kappeln aus liegt die empfohlene Recyclingstelle 24 km weit entfernt. Die Deutsche Umwelthilfe spricht also folgerichtig von einem Pseudo-Sammelsystem. Die Lücken in Schleswig-Holstein sind da, das steht auch ohne teure Evaluation fest.
Zweitens zeigt sich bei der Energiesparlampe eine Entsorgungsschieflage. Die Kosten werden nämlich komplett den Privathaushalten zugemutet, sei es über den Weg zum Recyclingshof oder durch die Schaffung eines Platzes für eine weitere Tonne, nämlich eine rote Tonne. Das ist politisch nicht hinnehmbar.
Ich möchte ganz einfach klarstellen: Die Entsorgung funktioniert bei Energiesparlampen nicht. Darum muss der Bund schleunigst das Elektrogesetz ändern
Herr Kollege Dr. von Abercron war auf die Freiwilligkeit eingegangen. Dazu möchte ich sagen, dass ich mich unheimlich gefreut habe, als ich am 22. Dezember 2010 eine Zeitungsnotiz des „Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlages“ las, in der unsere Verbraucherministerin sich geäußert hat. Da konnte man lesen:
„Schleswig-Holsteins Verbraucherministerin Juliane Rumpf will den Handel notfalls ordnungsrechtlich zur Rücknahme von ausgedienten Energiesparlampen verpflichten.“
Das Wort für die Landesregierung erteile ich der Ministerin für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Frau Dr. Juliane Rumpf.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Über die Glühlampen - über die alten und über die neuen - ist, glaube ich, schon genug gesagt worden. Das will ich nicht alles wiederholen.
Die positiven Eigenschaften der modernen, energiesparenden Lampen können nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir hier Quecksilberanteile haben, die ordnungsgemäß entsorgt worden müssen. Die Lampen sind getrennt zu erfassen und fachgerecht zu entsorgen. Nach der Entsorgung sind sie zu mindestens 80 % zu recyceln, und diese Quote wird im Augenblick sogar noch übertroffen. Sie gehören nach bereits bestehender Rechtslage nicht in den Hausmüll, aber diese Rückgabepflicht ist in der Bevölkerung noch nicht ausreichend bekannt. Das ist das Problem. Bei den Sammelstellen haben wir die Problematik - das ist auch schon geschildert worden -, dass wir oft noch weite Wege haben.
Auch ich sehe hier noch Handlungsbedarf, damit wir zu einer verbraucherfreundlicheren Lösung für die Rückgabe kommen. Wir dürfen hierbei aber nicht allein nur auf Schleswig-Holstein sehen, sondern wir müssen bundeseinheitliche Lösungen bekommen. Hierzu bedarf es nicht eines Antrags der Grünen, Frau Fritzen, denn die Umweltminister der Länder waren bereits tätig. Wir haben im vergangenen Jahr diese Problematik ausführlich in der Umweltministerkonferenz erörtert. Wir haben die zwischenzeitlichen Aktivitäten der Bundesregierung begrüßt und gleichzeitig gesagt, es müsse eine weitere Verbesserung geben, und es müssten weitere relevanten Akteure auch mit einbezogen werden.
Worum geht es konkret? - Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr mit den einschlägigen Verbänden, Herstellern und Recylingsystemen eine gemeinsame Initiative gestartet. Es soll mit dem beschlossenen Maßnahmenpaket eine gemeinsam getragene Recylingoffensive zur Optimierung der Entsorgung von Altlampen aus Haushalten gestartet und maßgeblich gefördert werden. Vorrangiges Ziel ist es, die Sammelquote deutlich zu steigern. Vor allem durch die Einbindung des Handels wol
len wir zu einer haushaltsnahen Rückgabe kommen. Dies wird von der Landesregierung ausdrücklich begrüßt.
Die Wirtschaftsbeteiligten können damit einen aktiven Beitrag für die schadlose Entsorgung der Energiesparlampen leisten, und sie müssen auch ihrer Produktverantwortung gerecht werden. Aus meiner Sicht bietet diese Vorgehensweise auch Chancen für den Handel. Der Handel kann durch die freiwillige Rücknahme gegenüber den Kunden seine ökologische Verantwortung wahrnehmen, und für ihn bietet sich außerdem die Möglichkeit einer besseren Kundenbindung.
Die Öffentlichkeitsaktivitäten der Hersteller lassen aus meiner Sicht schon gute Ansätze erkennen. Hierzu sind schon die Internetseiten von „Lightcycle“ oder „Lichtzeichen“ genannt worden. Das heißt, es gibt diese Informationen über die Entsorgungsmöglichkeiten. Viele Baumärkte bieten die Rücknahmemöglichkeit schon an, sodass ich denke, wir brauchen nicht noch zusätzlich eine aufwendige Evaluation durchzuführen.
Ich möchte nochmals betonen, dass nur durch verbraucherfreundliche Rücknahmemöglichkeiten und gezielte Informationen der Bürgerinnen und Bürger die Sammelquoten weiter gesteigert werden können. Aus meiner Sicht liegt die Herausforderung in aller erster Linie in der Verantwortung der Wirtschaft. Mit Ausschöpfung aller Optimierungsmöglichkeiten kann nach meiner Ansicht das Ziel der flächendeckenden Rücknahme von Energiesparlampen erreicht werden. Wir werden die Aktivitäten aller Beteiligten weiter verfolgen und gegebenenfalls von der Wirtschaft auch weiter einfordern.
An einer verstärkten Information will ich mich gern beteiligen. Änderungen der gesetzlichen Regelungen, die eine Rücknahmepflicht des Handels festlegen, sollten aber erst dann in Erwägung gezogen werden, wenn die freiwillige Selbstverpflichtung nicht den gewünschten Erfolg erzielt. Wir sollten den Beteiligten zunächst einmal eine Chance einräumen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 17/1356 dem Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die
Trennung von öffentlicher Aufgabe und wirtschaftlichen Interessen bei der Genehmigung und Kontrolle von Sondermüllbeseitigung GOES umstrukturieren
Wir das Wort zur Begründung gewünscht? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich der Frau Kollegin Marlies Fritzen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Januar 2011 kam es in der Sondermüllverbrennungsanlage SAVA in Brunsbüttel und in einem Zwischenlager der Firma REMONDIS in Lübeck zu schwerwiegenden Problemen mit hochgiftigen Agrarchemikalien aus der Ukraine. Diese Abfälle, insgesamt 70 Lkw-Ladungen mit mehr als 1.200 t, waren von Anfang Dezember 2010 bis Mitte Januar 2011 geliefert worden. Rund ein Drittel davon, 800 t, wurden in Brunsbüttel widerrechtlich auf dafür nicht genehmigten Flächen gelagert. An beiden Standorten kam es zu Bränden. In Lübeck war das am 9. Januar 2011, und in Brunsbüttel eine Woche später, am 16. Januar 2011. Das laut Deklaration eigentlich nicht brandgefährliche Material hat sich - niemand weiß bis heute, warum selbst entzündet. Welche Stoffe genau geliefert wurden, ist ebenfalls ungeklärt. Wir wissen nur, dass es sich um nicht mehr zugelassene oder nicht mehr gebrauchte Pflanzenschutzmittel aus der Ukraine handelt, womöglich auch um einen Cocktail aus unterschiedlichen Substanzen, die zusammengeschüttet wurden.
Meine Damen und Herren, ich will nicht grundsätzlich kritisieren, dass diese Giftstoffe bei der SAVA entsorgt werden. Die Anlage ist dafür geeignet. In der Ukraine gibt es keine vergleichbaren Betriebe, und es wäre sicherlich die schlechtere Lösung, wenn der Müll dort vor sich hin rotten und die Umwelt belasten oder das Trinkwasser gefährden würde.
Da ist zuallererst die massive Verletzung von Meldepflichten seitens der SAVA, die möglicherweise sogar strafrechtliche Konsequenzen haben wird. Daneben wurde eine ganze Kette von Kommunikationspannen zwischen den zuständigen Stellen, nämlich der Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen, GOES, und dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und ländliche Räume identifiziert. Die rechte Hand wusste nicht, was die linke tat. Wie sonst konnte es dazu kommen, dass Abfallmengen geliefert wurden, die die erlaubte Lagerkapazität der SAVA weiter überstiegen? - Erschreckend ist an diesem Fall, dass dieser Fall von illegaler Abfalllagerung ohne die Brandereignisse wohl niemandem aufgefallen wäre. Die Landesregierung hat die mangelnde Absprache zwischen den Behörden in einem Zwischenbericht eingeräumt und versprochen, diese Probleme zu lösen.
Ich danke der Frau Ministerin für den Bericht. Ich danke vor allem dafür, dass er zügig und schnell gegeben wurde. Ich gehe davon aus, dass Sie die Problemlösung, die Sie dort angesprochen haben, denn Sie haben die Prüfung verschiedener Maßnahmen überlegt, mit dem gebotenen Nachdruck umsetzen werden. Ich erbitte an dieser Stelle dazu einen Bericht im Umweltausschuss darüber, wie es damit weitergegangen ist.
Aus unserer Sicht muss darüber hinaus nicht nur der Informationsaustausch dringend verbessert werden. Wir brauchen auch mehr Transparenz, um verloren gegangenes Vertrauen in die korrekte Abwicklung solcher Müllentsorgung wieder zu gewinnen.
(Beifall der Abgeordneten Detlef Matthies- sen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Ant- je Jansen [DIE LINKE])
Deshalb fordern wir, die Genehmigung von Sondermüllentsorgung und Transporten im Internet zu veröffentlichen.
Jetzt komme ich zum Hauptpunkt unseres Antrags. Darüber hinaus muss aus unserer Sicht die GOES umstrukturiert werden. Die Schleswig-Holsteinische Entsorgungs- und Recycling GmbH Shereg und die Entsorgergemeinschaft Schleswig-Holstein, EGSH, halten jeweils 12,5 % der Geschäftsanteile an der GOES. Der Geschäftsführer der Firma REMONDIS, Betreiber der SAVA und damit auch verantwortlich für die Unterlassung im Fall des
Die GOES hat unter anderem die Aufgabe, die Entsorgung von Sondermüll und Abfalltransporte aus dem Ausland zu genehmigen. Da frage ich mich doch: Wer bewacht die Wächter? - Eine Organisation, die hoheitliche Aufgaben im Bereich der Entsorgung von Sonderabfällen wahrnimmt, darf nicht einmal teilweise in der Hand von privatwirtschaftlichen Entsorgungsunternehmen sein.
Wirtschaftliche Interesse und hoheitliche Aufgaben müssen klar und sauber getrennt werden. Ich meine auch, dass dies ein Anliegen aller Fraktionen hier im Landtag sein sollte.
Ich bitte, diesen Antrag federführend an den Umweltausschuss und mitberatend an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen.