An eben diesen beiden Orten kam es zu Beginn dieses Jahres zwei Mal zur Entzündung von Fässern mit ukrainischen Abfällen. Große Teile des Abfalls lagerten auf hierfür nicht genehmigten Flächen. Dabei hat so etwas ja in den letzten Jahren in der Republik durchaus Schule gemacht. E.ON ist am TÜV beteiligt, dieser TÜV nimmt den Atomkraftwerken von E.ON den TÜV ab. Meine Damen und Herren, ich glaube, so geht es nicht.
REMONDIS wird auch in der Studie des Bundeskriminalamts „Abfallwirtschaftskriminalität im Zusammenhang mit der EU-Osterweiterung“ erwähnt, und zwar auf Seite 83.
„Grundsätzlich bergen die halbstaatlichen Träger der Sonderabfallentsorgung ein Missbrauchspotenzial.
Es wird die Gefahr gesehen, dass durch wirtschaftliche Interessen der an den halbstaatlichen Trägern beteiligten Gesellschaften Umweltschutzaspekte in den Hintergrund gedrängt werden.“
Ich glaube, man kann von Privaten nicht erwarten, dass sie sich selbst auf die Finger klopfen, wenn sie Vorschriften missachten und dadurch ihre Renditen optimieren können.
Meine Damen und Herren, der Begriff hierfür lautet für uns „Vetternwirtschaft“. Im Aufsichtsrat von GOES sitzt der Geschäftsführer der Firma REMONDIS. Dessen persönliches Wohl und Wehe ist
an seine Einnahmen geknüpft. Was muten wir diesen Leuten eigentlich zu, wenn sie zugleich das Gemeinwohl und ihr persönliches Wohl optimieren sollen? Damit führen Sie die gesamte Markt- und Verwaltungsmethodik ad absurdum. Das heißt - wie ich eben schon gesagt habe -, den Bock zum Gärtner zu machen.
Dieses Vorgehen passt in das bisherige Bild, das die Landesregierung uns immer wieder von ihrer Politik zeichnet: Privatisierung auf Teufel komm raus, und am liebsten in jenen Bereichen, in denen garantiert Gewinne anfallen. Im Klartext: Sie schanzen Unternehmen garantierte Gewinne zu. Sie schützen Unternehmen vor Wettbewerb. Das Ergebnis ist, dass die Bürger bei wichtigen Dienstleistungen betrogen werden.
Die Menschen bekommen zu wenig Geld für ihre eigene Arbeit, weil es keinen Mindestlohn gibt. Sie zahlen zu hohe Preise für private Dienstleistungen, weil die Privaten vor einem echten Wettbewerb geschützt werden.
Für uns stehen im Mittelpunkt der öffentlichen Daseinsvorsorge - dazu gehört auch die Müllentsorgung
die Bürgerinnen in Schleswig-Holstein. Sie haben berechtigte Erwartungen an ihre Bezahlung, an die zu erbringenden Leistungen und an ihren Schutz. Dazu gehört eine gut ausgestattete öffentliche Verwaltung und Kontrolle, und dazu gehört auch der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der gesamten Bevölkerung.
Wir, DIE LINKE, fordern deshalb: Die Daseinsvorsorge gehört in öffentliche Hände und nicht in die Hände von Privaten.
Nur eine öffentlich Organisation der Müllentsorgung kann die Erwartung der Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein erfüllen. Nur dies kann ihre ökologischen und sozialen Ansprüche schützen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ganz grundsätzlich gesehen: Sondermüll ist gefährlich. Sondermüll kann ausgasen oder auslaufen und dabei Leib und Leben in Mitleidenschaft ziehen. Lagerung und Transport gehören darum in fachkundige Hände und unter ständige Kontrolle.
Sondermüll ist allerdings auch allgegenwärtig: Handys, Energiesparlampen, Holzschutzmittel, Plastik, Lacke. Sogar durch das Elektrorad werden Unmengen von Sondermüll produziert. An Sondermüll haftet immer etwas Anrüchiges; Sondermüll ist eklig. Darum waren Sondermülldeponien auch immer etwas abseits gelegen.
Diese Faktoren - der Ekel, die Gefährlichkeit, der extrem hohe Sachverstand, der erforderlich ist und der enorme Entsorgungsdruck - machen Sondermüll vor allem zu einem: Sie machen Sondermüll lukrativ. Aus ziemlich wenig „Igitt“ lassen sich sehr viele Euros machen. Darum haben wir es in schöner Regelmäßigkeit mit Sondermüllskandalen zu tun. Immer wieder versagt die Kontrolle, weil unheimlich viel Geld mit Sondermüll zu verdienen ist. Die Verlockung ist einfach zu groß.
Der illegale Umgang mit dem ukrainischen Sondermüll in Lübeck und Brunsbüttel flog bloß auf, weil sich die Fässer selbst entzündeten. Ohne die Selbstentzündung wären weder Politik noch Öffentlichkeit auf die skandalösen Zustände aufmerksam geworden. Der SSW forderte bereits im Januar, dass bessere und effektivere Kontrollen sein müssen. Weitere Vorfälle dieser Art darf es ganz einfach nicht geben.
Transparenz bietet die Gewähr der bestmöglichen Kontrolle. Darum ist die Veröffentlichung der Notifizierungen im Internet ein praktikabler Weg. Die Notifizierungen sind erstens leicht zu überwachen, und zweitens besteht auf diese Art und Weise die Möglichkeit, bereits vor der Einlagerung Schritte einzuleiten, wenn es Unstimmigkeiten gibt - und nicht erst im Nachhinein. Ich bin davon überzeugt, dass auch andere Sondermüllbeseitiger von der Transparenz profitieren würden. Darum unterstützt der SSW nachdrücklich die Forderung nach mehr
Aber es müssen auch unbedingt die Strukturen geändert werden. Betreiber und Kontrolleure dürfen nicht identisch sein. Genau das ist das Problem bei der GOES. Durch Beteiligung der Privatwirtschaft an der GOES besteht die Gefahr eines Interessenkonfliktes zwischen der Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben und den privatwirtschaftlichen Interessen. Diesen Geburtsfehler der Sondermüllbeseitigung in Schleswig-Holstein gilt es umgehend auszumerzen.
Die versprochene rechtliche Prüfung, die die Umweltministerin unmittelbar nach den Vorfällen im Januar in Aussicht gestellt hat, steht noch aus. Das gilt auch für die Schwachstellenanalyse. Beides würde nach meiner festen Überzeugung in die Umstrukturierung der GOES münden. In dieser Richtung muss etwas geschehen, besonders vor dem Hintergrund, dass wir es vielleicht auch noch mit australischem Giftmüll zu tun bekommen werden, dessen Import nach Schleswig-Holstein ja immer noch nicht gänzlich ausgeschlossen ist.
Das Wort für die Landesregierung erteile ich der Ministerin für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Frau Dr. Juliane Rumpf.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die GOES wurde in Dezember 1993 gegründet und nahm ihre Arbeit am 1. Juli 1994 auf. Ihre Aufgabe war zunächst die landeseinheitliche, effiziente und vor allem schnelle Durchführung des automatisierten Entsorgungsnachweisverfahrens mit Vorab- und Verbleibkontrolle. Später kam der Vollzug der grenzüberschreitenden Abfallverbringung hinzu.
beschlossen. Dabei stand die Idee Pate, durch den Zusammenschluss aller an der Abfallentsorgung Beteiligten wie Abfallentsorgungsunternehmen, Abfallerzeugern und den Kreisen und kreisfreien Städten in Form einer Public Private Partnership ein hohes Maß an Zusammenarbeit, gegenseitiger Information und damit Kompetenz sicherstellen zu können.
Diese Einschätzung hat sich bis zum heutigen Tag bewährt. Das Modell GOES wird sogar bundesweit anerkannt. Die GOES hat schon frühzeitig an prominenter Position an der Weiterentwicklung der gemeinsamen Abfalldatenbearbeitungssysteme mitgewirkt. Ich nenne hier beispielhaft das Abfallüberwachungssystem ASYS. Die GOES nimmt darüber hinaus die Aufgabe der informationskoordinierenden Stelle aller 16 Bundesländer wahr. Auch das ist für mich Ausdruck der Anerkennung ihrer Fachkompetenz.
Meine Damen und Herren, bei der GOES findet seit Gründung eine klare Trennung zwischen den hoheitlichen Überwachungsaufgaben und den ökonomischen Interessen der Abfallwirtschaft statt. Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung haben keinerlei Befugnisse, in abfallrechtliche Entscheidungen einzugreifen. Ihnen obliegt ausschließlich der kaufmännische Geschäftsbetrieb der GOES, die Erstellung und Prüfung von Wirtschaftsplänen, Finanzplänen, Personal- und Investitionsplänen, die Prüfung der Jahresabschlüsse und die Festlegung der Gebührenregelung nach Maßgabe des Landesgebührentarifs.
Soweit die GOES hoheitliche Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, unterliegt sie ausschließlich der Aufsicht des MLUR als oberster Abfallentsorgungsbehörde des Landes. Hoheitliche Aufgaben waren zu keinem Zeitpunkt Gegenstand der Gremiensitzungen. Ökonomische Interessen könnten die Gesellschafter lediglich in Renditeerwartungen durch die Ausschüttung von Gewinnen haben. Die GOES hat aber alle Jahresüberschüsse der vergangenen Jahre in Gewinnrücklagen eingestellt, die nicht ausgeschüttet wurden, sondern der Eigenfinanzierung der Gesellschaft dienen.
Meine Damen und Herren, der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN suggeriert, dass Mitglieder des Aufsichtsrats auf abfallrechtliche Entscheidungen der GOES im Zusammenhang mit den jüngsten Vorgängen um die SAVA zugunsten wirtschaftlicher Vorteile der SAVA Einfluss genommen haben könnten. Eine solche Einflussnahme ist, wie ich eben dargestellt habe, weder durch gesellschaftsrechtliche Befugnisse des Aufsichtsrats
oder der Gesellschafter noch durch abfallrechtliche Zuständigkeiten möglich. Verstöße gegen Abfallrecht wurden und werden immer von den zuständigen Überwachungsbehörden umfangreich untersucht und geahndet.