Noch eines zum Schluss: Wenn hier der Eindruck erweckt wird, der Vorschlag der Landeswahlleiterin sei der Lieblingsvorschlag von irgendeiner Fraktion gewesen, ist das völlig absurd. Völlig absurd!
Der Vorschlag der Landeswahlleiterin hat auch Schwächen; er ist nicht das Wunschmodell der einen oder anderen. Aber es wäre vielleicht ein Vorschlag gewesen, auf den man sich - mit leichten Veränderungen - gemeinsam hätte verständigen können. Ich bin der festen Überzeugung, dass es unserem Land mehr als gut anstehen würde, wenn wir zumindest eine Wahlkreisschneidung finden würden, über die wir uns einig sind, auf die wir uns verständigen und dass wir den Bürgerinnen und Bürgern das Signal geben: Ja, es gibt Dinge, die wir gemeinsam hinbekommen. Scheuen Sie die Debatte nicht!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Ich will auf das zurückkommen, worüber wir diskutieren: die Dringlichkeit. Die Geschäftsordnung sagt aus, dass Anträge als Dringlichkeitsanträge zu behandeln sind, wenn sie nach dem Antragsschluss für die Tagesordnung des Landtags gestellt werden. Die Geschäftsordnung sagt nichts darüber aus, dass wir während dieser Dringlichkeitsprüfung prüfen sollen, ob diese Anträge sinnvoll sind oder uns passen.
Der Wahlkreisausschuss hat vor sechs Tagen getagt. Da war die Antragsfrist für die Tagesordnung dieser Landtagstagung schon abgelaufen. Also ist dieser Antrag dringlich. Wir haben nicht darüber zu entscheiden, ob wir ihn inhaltlich behandeln wollen, ob er richtig oder falsch ist. Wenn er nämlich eine Woche vorher gestellt worden wäre, müssten
wir ihn behandeln. Wir haben einzig und allein darüber zu entscheiden, ob er dringlich ist. Das Ereignis, auf das er sich bezieht - letzte Sitzung des Wahlkreisausschusses -, lag nach dem Antragsschluss für Tagesordnungspunkte des Landtags. Deswegen weiß ich überhaupt nicht, wie man die Dringlichkeit dieses Antrages ablehnen kann.
Dass man den Inhalt dieses Antrags ablehnen oder dass man ihm zustimmen kann, damit bin ich völlig einverstanden. Aber nutzen Sie doch einfach die Gelegenheit, Ihre Argumente vorzubringen, und zwar nicht über die Presse, sondern hier, wo Sie sie vorbringen sollen.
Das Wort erteile ich jetzt dem Vorsitzenden der FDP-Landtagsfraktion, Herrn Abgeordneten Wolfgang Kubicki.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Heinold, ich finde Appelle an die Gemeinsamkeit immer sehr bezeichnend, weil Sie sie immer nur dann erheben, wenn es darum geht, Ihre Interessen durchzusetzen, ansonsten Gemeinsamkeiten für Sie keine große Rolle spielen.
- Herr Habeck, an einem anderen Wahlkreis. Sie haben sich doch mit Ihrem Vorschlag, südlich von Lübeck einen Wahlkreis nach Ihren Vorstellungen zu schneiden, nicht durchgesetzt. Das wollen Sie doch nur öffentlich debattieren.
Ich bin auch davon sehr begeistert, dass uns die Linken juristische Erklärungen über die Auslegung der Geschäftsordnung geben, was die Dringlichkeit angeht.
Wenn wir uns schon einmal juristisch unterhalten wollen, will ich darauf hinweisen, dass es einen guten Grund hat, dass der Wahlkreisausschuss nicht öffentlich tagt.
(Thorsten Fürter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Er kann auch öffentlich! - Zuruf des Abgeordneten Peter Eichstädt [SPD])
- Herr Fürter, es hat einen guten Grund, dass der Wahlkreisausschuss nicht öffentlich tagt. Wenn jetzt erklärt wird, wir müssten das hier ins Plenum ziehen, weil die Öffentlichkeit ein Interesse daran habe, dass es debattiert wird, sage ich nur: Alle Fraktionen haben sich bereits öffentlich erklärt. Hier Schaukämpfe zu liefern und sozusagen eine Stunde der Parlamentsarbeit
mit dem Ergebnis zu opfern - Frau Spoorendonk hat es gesagt -, dass der Landtag gar nicht befugt ist, eine andere Entscheidung zu treffen, das zeigt, welchen Stellenwert Sie, Herr Stegner, diesem Parlament zu billigen.
(Zurufe der Abgeordneten Anke Erdmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Peter Eichstädt [SPD] - Glocke des Präsidenten)
Noch einmal: Ich finde es sehr vernünftig, wie Sie mit der Geschäftsordnung, dem Wahlgesetz und Ihrer Meinung umgehen. Sie lassen auch gar keine andere zu. Sie erklären, wir hätten Angst vor einer öffentlichen Debatte. Die haben wir nicht.
Meine Damen und Herren, ich lasse jetzt über den Dringlichkeitsantrag Drucksache 17/1549 abstimmen. Es gilt auch hier das Erfordernis der Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Wer die Dringlichkeit bejaht, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen gibt es keine.
Damit ist die Dringlichkeit abgelehnt. Die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln wurde nicht erreicht. Der Antrag wird daher nicht beraten.
Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7, 9, 10, 17, 21, 34, 41, 43, 44, 45, 48, 50 bis 55 sowie 62 ist eine Aussprache nicht geplant. Von der Tagesordnung abgesetzt werden sollen die Tagesordnungspunkte 46, 47, 56, 59, 60 und 61. Der Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 10 wurde ebenso wie Tagesordnungspunkt 51 zurückgezogen.
Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die Tagesordnungspunkte 6 und 36 - Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Bundeskindergeldgesetzes sowie Antrag „Bildungs- und Teilhabepaket auch für Kinder aus Asylbewerberfamilien“ -, 11 und 39 - Große Anfrage „Ausbildungssituation im Hotel- und Gaststättengewerbe“ sowie Antrag „Im Bündnis für Ausbildung neue Schwerpunkte setzen“ -, 14 und 23 - Anträge zur Dänemark-Strategie des Landtags und zur dänischen EU-Ratspräsidentschaft -, die Tagesordnungspunkte 15, 31 und 35 - Anträge „Solidarität mit den demokratischen Bewegungen weltweit“, „Dem Ruf nach Bürgerrechten, Demokratie und Freiheit folgen“, „Sofortiger Abschiebestopp nach Syrien“ -, die Tagesordnungspunkte 32, 33, 37 und 42 - Anträge zur Wiedereinführung von Grenzkontrollen an der deutsch-dänischen Grenze und zum Europa der offenen Grenzen -, die Tagesordnungspunkte 22 und 26 - Anträge zum Ausbau der Stromnetze für erneuerbare Energien - sowie 19 und 25 - Anträge zur Neuregulierung und zur Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags.
Wann die weiteren Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratungen in der 17. Tagung. Wir werden heute und morgen jeweils unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause längstens bis 18 Uhr tagen. Am Freitag ist eine verkürzte Mittagspause in der Zeit von 13 bis 14 Uhr vorgesehen. - Ich höre keinen Widerspruch, dann werden wir so verfahren.
Auf der Zuschauertribüne begrüße ich Schülerinnen und Schüler sowie deren Lehrkräfte von der Immanuel-Kant-Schule aus Neumünster sowie vom Gymnasium Schenefeld. - Seien Sie uns alle herz
Ich begrüße unseren ehemaligen Landtagskollegen Gerhard Poppendiecker. - Herzlich willkommen wieder einmal in Kiel!