Genau diese Kinder brauchen diese Gleichbehandlung und Chancengleichheit und eine Perspektive für die Zukunft, denn viele sind nicht nur zwei oder vier Jahre hier, sondern - und das ist die politische Praxis - sehr sehr viel länger.
Derzeit ist es so: Wenn sie nicht vom Bildungs- und Teilhabepaket profitieren, würden ihnen solche Sachen wie Lernförderung, Nachhilfe, Mittagsverpflegung, Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben und die Teilnahme an Ferienzeiten fehlen. Das sind genau die Bereiche, die für diese Menschen zentral sind.
Auch - das möchte ich erwähnen - steht im § 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes, dass sonstige Leistungen gewährt werden können. Auch an dieser Stelle lässt sich sagen, dass diese Kann-Bestimmung auf dem Papier immer hübsch aussieht, aber in der Praxis viel zu häufig zum Nachteil für die Betroffenen ausgelegt wird. So hat sie in Flensburg zum Beispiel dazu geführt, dass die zuständige Stelle einen Antrag einer Familie auf Kostenerstattung für eine Klassenreise noch nicht einmal mehr zugelassen hat. Das heißt, es ist in diesem Fall noch nicht einmal mehr ein Verwaltungsakt entstanden. Sie können sich vorstellen: Die Menschen mit einem unsicheren Aufenthaltsstatus sind nicht besonders erpicht darauf, vor Gericht zu gehen und diese Sachen anzufechten. All diese Dinge muss man im Hinterkopf behalten.
Notwendig finde ich, eine Bundesratsinitiative anzustrengen, sollten sich die Ankündigungen nicht bestätigen. Sie müssen mir nachsehen, wenn ich Ihnen sage, dass ich natürlich erst einmal abwarte.
- Ich bin ein bisschen misstrauisch, Herr Vogt. Das ist absolut richtig. Aber ich bin gern bereit, darüber
im Ausschuss zu diskutieren. Sollte sich das bestätigen und sollten die Ankündigungen eintreffen, werden Sie in den Grünen in dieser Frage auf jeden Fall einen konstruktiven Partner finden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bildungschancen sollten unteilbar sein. Bildung darf nicht vom Einkommen der Eltern, nicht von der sozialen Ausgangslage abhängig sein. Das Bildungsund Teilhabepaket leistet einen guten Beitrag in diese Richtung. Das Plädoyer, das Sie, Frau Kollegin, gerade zum Thema Asylbewerberleistung gehalten haben, zeigt ja, dass dieses Paket offensichtlich etwas bringt, sonst würden Sie sich nicht so vehement positiv in diese Richtung eingesetzt haben. Auch dies ist ein Lob dafür, dass dieses Paket nachhaltig wirken kann. Das ist gut so.
Es geht um rund 70.000 Kinder in Schleswig-Holstein, deren Chancen und die Chancen ihrer Familien. Das zeigt auch die Zahl: Es ist eine bedeutende soziale Dimension, über die wir uns zu unterhalten haben.
Einer der Punkte, der nachdenklich macht, ist, dass bislang nur rund 10 % einen Antrag gestellt haben - eine Diskussion, die überall geführt wird. Was die Ursachen und die Gründe dafür sind, mag man unterschiedlich sehen. Aber eines ist ganz wichtig: dass wir den Eltern der Kinder, die hier Leistungen bekommen würden, zurufen: Kümmert euch darum, stellt die Anträge und engagiert euch für eure Kinder! - Das muss ein ganz wesentlicher Appell sein, den wir zu leisten haben, denn auch die Eltern sind gefordert. Es ist nicht nur eine Sache, die Jobcenter und andere etwas angeht. Es geht auch die Eltern etwas an, denn zuallererst sind Eltern für ihre Kinder verantwortlich.
Probleme bei der Umsetzung sind - auch von den Verbänden - angesprochen worden; der Minister hat einiges zu dieser Diskussion gesagt. Es war ein Prozess, bei dem man sehen muss, dass es lange ein Gequake und Gewürge in Berlin zu diesem Thema gab. Danach ist die Zeit kurz geworden. Das war die Situation. Als die Entscheidung getroffen worden ist, hatten wir Ausschusssitzung. Wir haben um
14 Uhr begonnen, um 18.30 Uhr hat der Minister uns berichtet, und wir haben uns positiv eingelassen und die Sache auf den Weg gebracht. Schneller hätte man es nicht machen können.
Auch die Verbände haben sich dazu konstruktiv eingebracht. Es mag manches noch verbesserungsbedürftig sein, aber eine Kernkritik ist hier nicht angebracht.
Ein ganz wichtiger Punkt ist die Verbesserung der Schulsozialarbeit. 25 bis 30 Millionen € - das ist schon Geld. Dies sollte überall dort, wo soziale Probleme begleitet werden müssen, ankommen. Das ist keine Frage der Stadt oder des Landes, keine Frage dieser oder jener Schulart. Es ist ein Problem, das quer durch die Gesellschaft geht und so angegangen werden sollte. Hier besteht Handlungsbedarf. Wir haben - zur Erinnerung - im Landeshaushalt einen eigenen Haushaltstitel zusätzlich zu diesem Thema, sodass ich denke, dass die Zusammenfassung dieser Mittel im Schulsozialarbeitsbereich durchaus eine positive Wirkung erzielen kann. Eine gute Mittagsverpflegung ist eine ganz große Notwendigkeit. Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein. Eigentlich sollte es auch so sein, dass kein Kind ohne Frühstück zur Schule geht. Das müsste eine Selbstverständlichkeit in einer menschlichen Gesellschaft sein.
Es kommt darauf an, das Paket jetzt mit Leben zu erfüllen. Man spricht gern von passgenauen Zuschnitten. In der Praxis ist es natürlich zum Teil schwieriger, das wissen wir alle. Aber wir müssen uns bemühen, den individuellen Erfordernissen Rechnung zu tragen. Wir müssen Vereine, Verbände, Schulträger und Eltern motivieren, dass sie sich verzahnen und dass Schule, Familie und Freizeit zusammenarbeiten. Wir müssen das ganze Thema zusammenhängend sehen und nicht in einzelne Bahnen. Der Gesamtansatz ist bei diesem Thema wichtig, damit Bildung, Eltern und Freizeit in einen einzigen Guss kommen. Darauf kommt es ganz entscheidend an, wenn man wirklich helfen will.
Ein besonderes Wort des Lobes verdient auch, dass die kommunale Familie die Umsetzung wahrnimmt. Dort ist der richtige Platz. Auch da gibt es Defizite - wie immer im Leben -, aber es ist besser,
Lassen Sie mich einen weiteren Punkt erwähnen, der wirklich erwähnungsbedürftig und erwähnenswert ist: Besondere Gewinner und Nutznießer sind insgesamt die Kommunen, denn der Bund wird bis 2014 die Kosten der Grundsicherung vollumfänglich übernehmen. Das ist ein großer Schritt, das ist ein wirklich struktureller Schritt. Hier geht es um viele Millionen, um die die Kommunen entlastet werden. Man kann diesen strukturellen Schritt nicht hoch genug einordnen. Hier wird etwas wirklich Gutes und Konkretes getan.
Ich hatte darauf hingewiesen, dass unmittelbar nach den Entscheidungen die Diskussionen bei uns im Land konkret angefangen haben. Den Punkt, den die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN durch die Kolleginnen Amtsberg und Dr. Bohn angesprochen hat - Asylbewerberfamilien -, sollten wir in der Tat im Ausschuss erörtern. Wir sind für eine Ausschussüberweisung. Es gibt Argumente dafür. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass es sich um Asylbewerber handelt. Das ist noch nicht der Dauerstreitfall, aber wir sollten das im Ausschuss vernünftig erörtern.
- Ja, das weiß ich auch, Herr Kollege. Aber ich kann nicht mehr sagen, als dass wir es im Ausschuss vernünftig erörtern. Das möchte ich ausdrücklich sagen. Sie kennen unsere Beratungsqualität. Das geschieht dann auch so. Das wollen wir tun.
Frau Präsidentin, da ich die letzten sechs Sekunden angezeigt bekomme: Lassen Sie uns nicht länger darüber reden, sondern die Beschlüsse fassen. Lassen Sie uns handeln! Das ist das Beste.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der heutigen ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Umsetzung des Bildungsund Teilhabepakets für Kinder und Jugendliche sowie der morgigen Sondersitzung des Sozialaus
schusses und der zweiten Lesung des Gesetzes am Freitag sichern wir das rückwirkende Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2011. Das ist auch notwendig, da die Leistungen nach dem Bildungsund Teilhabepaket noch bis zum 30. Juni - auch rückwirkend bis zum 1. Januar - beantragt werden können. Eine lange geschichtliche Entwicklung des Gesetzes brauchen wir nicht zu diskutieren, aber festhalten müssen wir: Das ist nicht optimal gelaufen. Aber wir sollten uns jetzt alle Mühe geben, dass die vereinbarten Leistungen auch bei den Antragsberechtigten ankommen
Leistungen, die für 70.000 Kinder und Jugendliche in Schleswig-Holstein zur Verfügung stehen und die bisher erst wenige in Anspruch genommen haben.
Die Antragszahlen schwanken beträchtlich und liegen zwischen 2 und 30 % der Leistungsberechtigten. Ich habe in meiner Heimatstadt Lübeck nachgefragt: Dort liegen die Zahlen bei etwa 20 %. Wenn ich mir angucke, welcher Bedarf da an Hilfe und Unterstützung vorhanden ist, stelle ich fest: Das ist zu wenig, und wir sollten alle dafür werben, dass mehr, gezielter und vor allem schneller Ansprüche angemeldet werden.
Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen. Die Leistungen umfassen Schulausflüge, persönlichen Schulbedarf, Schülerbeförderungskosten, Lernförderung, Mittagsverpflegung in Kindertagesstätten, Schule und Hort sowie die Unterstützung bei Mitgliedsbeiträgen für Sportvereine, die Förderung zum Beispiel von Musikunterricht oder die Teilnahme an Freizeitangeboten der Jugendhilfe.
Unsere Debatte hier und heute sollte auch dazu beitragen, all diejenigen, die anspruchsberechtigt sind, zu ermutigen, diese Leistungen aus dem Bildungsund Teilhabepaket in Anspruch zu nehmen. Da sind wir in diesem Haus ganz dicht beieinander.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Kern geht es darum, Kindern und Erwachsenen ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern. Das heißt für mich, dass Kinder und Jugendliche unabhängig von der Situation ihrer Eltern Chancen auf Bildung und Teilhabe haben müssen, dass Menschen, die arbeiten, auch von ihrer Arbeit leben können müssen und dass diejenigen, die noch keine Arbeit haben, oder Familien, die in Armut leben, auch die not
In diesem Zusammenhang ist es aber auch wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir Sozialdemokraten eigentlich einen anderen Weg wollten. Wir wollten den Ausbau und die Weiterentwicklung der Bildungsinfrastruktur durchsetzen, Ganztagsschulen, kostenloses Mittagessen für alle Schülerinnen und Schüler, Ausbau der Betreuung im Krippen- und Kindertagesstättenbereich, zusammengefasst: Ganztags-Kitas, Ganztagsschulen und viel mehr Investitionen in Bildung wären die richtige Antwort auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gewesen.
Es bleibt unter dem Strich festzuhalten, dass im Zusammenhang mit dem Bildungs- und Teilhabepaket erreicht worden ist, dass zusätzlich 500.000 Kinder aus Familien mit geringem Einkommen ein warmes Mittagessen bekommen, in Vereinen gefördert werden können sowie in Kitas und Schulen Unterstützung erfahren. Gut ist, dass es auch erreicht wurde, 3.000 Schulsozialarbeiter einzusetzen, die die Kinder zukünftig unterstützen können.
Wir Sozialdemokraten werden dem verkürzten parlamentarischen Verfahren und dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zustimmen,
weil wir wollen, dass die Leistungen jetzt zügig bei den Familien ankommen. Aber wir erwarten auch, dass uns morgen im Sozialausschuss noch einige offene Fragen beantwortet werden.
Erstens. Zum Beispiel behaupten die Kommunen, dass das Bildungs- und Teilhabepaket derzeit noch mehrere 100 Millionen € unterfinanziert ist. Was bedeutet das für die schleswig-holsteinischen Kommunen? Ich eben aus der Rede des Ministers erfahren, dass man dort Einigung erzielt hat; wir möchten gern wissen, wie die Einigung aussieht, die erzielt worden ist. Das gehört zum parlamentarischen Verfahren dazu.
Die zweite Frage lautet: Wie wird das Wirken der Schulsozialarbeiter in Schleswig-Holstein umgesetzt?
Die dritte Frage beschäftigt sich mit der Feststellung des Lernförderbedarfs durch die Lehrkräfte. Hierzu soll ein geeignetes einheitliches Formular erstellt werden. Das möchten wir gern sehen und