Um so wichtiger ist es, dass die Bestimmungen des neuen Bundesnaturschutzgesetzes rechtzeitig, das heißt bis zum 1. März 2010, in Landesrecht umgesetzt werden. Genauso wichtig ist es für mich, dass unsere Standards fortgelten, die wir in unserem 2007 novellierten Landesgesetz verankert haben und die übrigens auf eine breite Mehrheit dieses Hauses gestoßen sind. Eine Rolle rückwärts wollen wir dabei aber nicht.
Rechtsklarheit zu schaffen. Ansonsten hätten wir ein Regelungsdickicht zwischen neuem Bundesrecht und altem Landesrecht, das selbst für Fachleute nicht mehr zu durchschauen wäre. Dies kann weder im Interesse der Bürger noch der Verwaltung und schon gar nicht der Umwelt liegen.
Für den Erhalt dieser Umwelt setzen wir uns in gemeinsamen Anstrengungen mit viel Engagement vor Ort ein. In diesem Punkt kann ich wirklich keine Kritik entdecken. Das ist für mich eine ganz fabelhafte Leistung, für die ich allen Beteiligten an dieser Stelle ganz ausdrücklich danken möchte.
(Vereinzelter Beifall bei CDU und FDP - Zu- ruf der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]!)
- Frau Heinold, dem Entwurf liegen Vorüberlegungen des Ministeriums zugrunde. Wir haben diese den Regierungsfraktionen zur Verfügung gestellt, so wie wir jeder Fraktion Beratung zur Verfügung stellen wollen, wenn sie angefragt wird. Die Arbeitskreise haben kurzfristig und nach langer Beratung diesen Gesetzentwurf vorgelegt. Dafür danke ich ihnen ausdrücklich.
Aus meiner Sicht sollte das Land in den Beratungen nun auf Bewährtem aufbauen und umsichtig von den neuen verfassungsrechtlichen Möglichkeiten Gebrauch machen. Umsicht heißt für mich: Ja zu einer Flexibilisierung der Instrumente, Nein zu einem Wettbewerb um den schlechtesten Naturschutz.
Eine grundlegende Diskussion um Inhalt und Aufgabe des Naturschutzrechts hat das Land im Jahr 2007 geführt. Das Ergebnis ist aus meiner Sicht ein Gesetz, das mit einem ausgewogenen Instrumentarium von Kooperation und Ordnungsrecht die richtigen Schwerpunkte für einen nachhaltigen Naturschutz in Schleswig-Holstein gesetzt hat. Auf der Basis dieses Gesetzes hat sich die Landesregierung intensiv in die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes eingebracht. Dies haben besonders Sie, Herr von Boetticher, als mein Vorgänger mit großem Einsatz auf Bundesebene erfolgreich bewirkt.
Sie haben sich beispielsweise dafür eingesetzt, die Kompensation von Eingriffen flexibler zu gestalten und die Ebenen der Landschaftsplanung den Besonderheiten der Länder zu überlassen. Entgegengetreten sind Sie dagegen allen Bestrebungen, grundlegende Standards wie den Vorrang der Real
Naturschutz ist Schutz unserer Lebensgrundlagen und kein Luxus. Umsichtige Gesetzgebung sieht Abweichungsrechte daher nicht als Chance, um in einem falsch verstandenen Wettbewerb den Naturschutz auf ein Minimum zu reduzieren, sondern sie stimmt die klassischen Naturschutzinstrumente optimal auf die Bedingungen unseres Landes ab.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, Sie haben entschieden, schnellstmöglich alle betroffenen Verbände zu informieren und anzuhören. Damit wird es trotz des Zeitdrucks möglich sein, den Gesetzentwurf von vielen kompetenten Seiten zu beleuchten. Ich bin zuversichtlich, dass auch das neue schleswig-holsteinische Landesnaturschutzgesetz ein Wegweiser in die Zukunft des Naturschutzrechts sein wird.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sind noch am Anfang der Legislaturperiode und haben bereits drei Fälle - Schulgesetz, Haushaltsordnung und Landesnaturschutzgesetz -, in denen die Landesregierung offensichtlich die Grundlagen für ein Gesetz erarbeitet und diese dann nicht dem Parlament insgesamt, sondern nur den regierungstragenden Fraktionen zur Verfügung gestellt hat. Auch dies ergab eine Kleine Anfrage von mir.
Ich sage an dieser Stelle ganz deutlich: Es muss erkennbar sein, von wem ein Gesetz kommt. Wir können und werden es als Opposition nicht zulassen, dass die Gesetze der regierungstragenden Fraktionen in den Ministerien erarbeitet werden, ohne dass dies erkennbar ist und ohne dass diese Entwürfe den Fraktionen der Opposition zum selben Zeitpunkt zugeleitet werden.
Es gibt drei Möglichkeiten, ein Gesetz einzubringen. Ich mache das schon relativ lange. Eine Möglichkeit ist, die Regierung erarbeitet den Entwurf. Die andere Möglichkeit ist, das Parlament erarbeitet ein Gesetz. Die dritte Möglichkeit ist, die Landesregierung erarbeitet einen Gesetzentwurf und stellt
ihn dann den Fraktionen mit der Bitte zur Verfügung, diesen Gesetzentwurf einzubringen, um bestimmte Verfahren zu beschleunigen.
Ich habe mit der dritten Variante kein Problem. Aber diese dritte Variante funktioniert nur, wenn die Regierung auf alle Fraktionen zugeht und allen Fraktionen mitteilt: Das ist ein Gesetzentwurf, den wir einbringen wollen. Bitte, liebe Fraktionen, wenn ihr bereit seid, macht das für uns. Es muss erkennbar sein, dass es Regierungsentwürfe sind. Es geht nicht, dass der Anschein erweckt wird, es seien Fraktionsentwürfe. Ich sage Ihnen, wir werden jedes Mal Stress machen. Es geht nicht, dass die Regierung einseitig zum Dienstleister der Regierungsfraktionen wird. Das geht nicht.
Wir haben in Oppositionszeiten auch schon auf die Hilfe der Regierung zurückgegriffen. Wir haben beispielsweise einmal zu einer Haushaltsklausur eingeladen. Das finde ich alles völlig normal. Aber die Transparenz muss gewährleistet sein. Ich appelliere dringend an Sie: Erhalten Sie die Linie zwischen Legislative und Exekutive sauber aufrecht, und fangen Sie nicht an, herumzumauscheln!
Frau Präsidentin! Liebe Frau Abgeordnete Heinold, nur damit wir hier von Anfang an gar keine Missverständnisse aufkommen lassen: Das ist nicht das erste Mal in der Parlamentsgeschichte, dass so etwas geschieht. In Ihrer Regierungszeit hat das stattgefunden, in unserer Regierungszeit hat es stattgefunden, im Bund und in diesem Land. - Darum ist das auch alles lange geklärt worden, und zwar schon durch eine Verfassungsrechtssprechung aus dem Jahr 1971. Das Urteil hatte damals genau denselben Sachverhalt mit derselben Materie. Es war der 21. November 1968. Das ist lange her. Daran können Sie sehen, wie lange das schon geklärt ist. Einer Bitte der Bundesregierung entsprechend brachten die Fraktionen der damaligen Koalitionsparteien im Bundestag den Entwurf eines Gesetzes über umsatzsteuerliche Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung ein. Ich erlaube mir, das
jetzt abzukürzen: „Verfassungsrechtliche Bedenken ergeben sich hieraus indessen nicht.“ - Das ist eindeutig umschrieben worden.
- Noch einmal: Das ist eindeutig geklärt worden. Auch damals ist dieser Entwurf nicht allen Fraktionen gleichzeitig zur Verfügung gestellt worden. Das ist alles geklärt. Erwecken Sie hier also nicht den Eindruck, dass es daran irgendetwas rechtlich, etwa die Verletzung von Gleichheitsgrundsätzen, zu beanstanden gäbe! Das ist nicht der Fall.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil ich die juristische Argumentation des Kollegen Dr. von Boetticher so nicht stehen lassen möchte. Es geht hier nicht um eine juristische Frage, sondern um eine Stilfrage, um eine Frage, wie man mit dem Parlament umgeht.
Das betrifft uns alle, und zwar eben nicht nur die Opposition, sondern uns als Parlament und als Parlamentarier allgemein. Wenn eine Regierung einen Gesetzentwurf erarbeitet, sollte es selbstverständlich so sein, dass dieses Werk allen Fraktionen zur Verfügung gestellt wird. Mehr wollen wir nicht. Mehr wird nicht verlangt.
Ich möchte noch einen Punkt anführen. Normalerweise, wenn ein Gesetzentwurf der Landesregierung dieses Parlament erreicht, ist bereits im Vorweg eine Anhörungsphase gelaufen. Das heißt, die betroffenen Verbände haben dann schon die Chance gehabt, sich zu diesem Gesetzentwurf zu äußern. Das ist nicht geschehen, weil der Gesetzentwurf über die Fraktionen eingebracht worden ist. Die ganzen Umweltverbände und auch die anderen Verbände hatten keine Chance, sich zu äußern.
Wir haben jetzt ein verkürztes Verfahren. Das erschwert es den Organisationen, eine vernünftige Stellungnahme abzugeben. Das kann eigentlich nur ein Ausnahmefall sein. Nur deswegen ist es so üblich, dass alle Fraktionen das zur Verfügung gestellt
bekommen, damit sie das vernünftig und schnell bearbeiten können und nicht Fraktionen deshalb, weil sie regieren, einen zeitlichen Vorsprung haben. Es geht hier also nicht um eine juristische Frage, sondern um eine Stilfrage und das Ernstnehmen des Parlaments. Das betrifft uns alle 95 Abgeordnete.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde in der Vorweihnachtszeit Appelle, die sich mit Stilfragen beschäftigen, außerordentlich hilfreich, vor allen Dingen deshalb, weil wir es in der Vergangenheit immer wieder erlebt haben - ich bin jetzt 17 Jahre in diesem Parlament -, dass die regierungstragenden Fraktionen etwas eingebracht haben. Weder bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN noch bei den Sozialdemokraten spielten Stilfragen eine Rolle.
Wir haben das damals als Opposition kritisiert. Ich sage hier zu, dass ein solches Verfahren wie das gegenwärtige nicht zum Regelfall werden wird. Das sage ich ausdrücklich zu.
Es ist schlicht und ergreifend der Tatsache geschuldet - davon mussten wir uns auch überzeugen lassen -, dass dieses Gesetz zu einem bestimmten Zeitpunkt in Kraft treten muss, wenn es nicht bösartige Folgen für das Land Schleswig-Holstein geben soll.
Selbstverständlich - auch das muss man sehen, Kollege Harms - ist es nicht so, dass wir ein Gesetz der Regierung schlicht und ergreifend einbringen -