Protokoll der Sitzung vom 30.06.2011

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der FDP)

Das glauben wir übrigens nicht. Wir glauben, dass die Unternehmer die besseren Unternehmer sind.

(Unruhe bei der SPD)

- Ja, das glauben wir schon. Die lautesteten sind hier die besten Unternehmer im Moment, Herr Baasch. Insofern glauben wir schon daran, dass die Unternehmer die besseren Unternehmer sind.

(Beifall bei CDU und FDP - Zurufe von der SPD)

- Herr Baasch, wenn Sie das wünschen, kann ich das auch genauer fassen: Wir glauben schon, dass es besser ist, die Leistung von denen erbringen zu lassen, die Steuern zahlen, anstatt von denen, die Steuern verbrauchen.

(Beifall bei CDU und FDP)

Meine Damen und Herren, deshalb bin ich schon der Auffassung, dass wir diesen Vorrang auch tatsächlich im Gesetz haben müssen.

(Zuruf von der SPD)

Nachdem viele behauptet haben, wir brauchten dieses Mittelstandsgesetz gar nicht, Herr Stegner, freut es mich, dass es doch so relevant ist, dass es bei Ihnen eine solche Lautstärke hervorruft.

(Beifall bei CDU und FDP)

Der Minister hat seine Redezeit um 1 Minute 50 Sekunden überschritten. Wollen die Fraktionen von ihrem weiteren Rederecht Gebrauch machen? - Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Beratung.

Ich komme zur Abstimmung. Es folgt die Abstimmung zu a) Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Mittelstandes, Gesetzentwurf der Landesregierung. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/1646, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/1646, bei Zustimmung von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW bei Gegenstimmen von CDU und FDP abgelehnt.

Der Wirtschaftsausschuss hat dem Landtag empfohlen, den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 17/1227, abzulehnen. Wer der Ausschussempfehlung folgen und so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 17/1227 mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW abgelehnt.

Der Ausschuss empfiehlt weiter die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung in der Drucksache 17/1159. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 17/1159 mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung zum Teil b) des Tagesordnungspunktes, zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, Vergabe - und Tariftreuegesetz, und den Änderungsanträgen der Fraktion DIE LINKE. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 17/1645, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um den Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen?

(Minister Jost de Jager)

Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE bei Enthaltung der Fraktionen von SPD und SSW abgelehnt.

Der Wirtschaftsausschuss hat dem Landtag empfohlen, den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 17/919, abzulehnen. Wer der Ausschussempfehlung folgen und so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 17/919, mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, FDP und SSW gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Teilen der SPD bei Enthaltung einiger Stimmen der SPD abgelehnt.

Der Ausschuss empfiehlt weiter, den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD in der Drucksache 17/889 abzulehnen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Teilen der Fraktion DIE LINKE bei Enthaltung von Teilen der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.

Ich komme zur Abstimmung zum Teil c) des Tagesordnungspunktes, Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/1616. Hier ist Abstimmung in der Sache beantragt worden. Wer der Drucksache 17/1616 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Damit ist der Antrag in der Drucksache 17/1616 mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW abgelehnt.

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 14 auf:

„Demokratieinitiativen nicht verdächtigen, sondern fördern“ - Bestätigungserklärung im Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN KOMPETENZ STÄRKEN“ streichen

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/1517

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE Drucksache 17/1559

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das

Wort für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Serpil Midyatli.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Rahmen des neuen Bundesprogramms ,,Toleranz fördern - Kompetenz stärken“ sollen die Zuwendungsempfänger nicht nur eine Bestätigung unterschreiben, mit der sie sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen, sondern sie sollen auch eine Art ,,Aushilfsverfassungsschützer“ werden, um potenzielle Partner auf ihre Verfassungstreue hin zu beurteilen.

Diese Regelung ist aus mehreren Gründen abzulehnen. Sie ist rechtsstaatlich bedenklich. Zu diesem Ergebnis kommt der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages in einem Gutachten, welches im Auftrag der SPD-Bundestagsfraktion erstellt wurde. Dort heißt es wörtlich - ich zitiere mit Genehmigung der Präsidentin -:

,,Ein solches Bekenntnis darf der Staat im Rahmen eines besonderen Dienstund Treueverhältnisses (zum Beispiel Beamten- verhältnis) verlangen und kommt auch in Betracht, wenn weitgehende und dauerhafte Rechte wie zum Beispiel durch eine Einbürgerung eingeräumt werden.“

(Unruhe auf der Regierungsbank)

- Meine Herren, ich bitte um etwas mehr Aufmerksamkeit! Danke schön.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

„Ein reines Zuwendungsverhältnis - auch im Zusammenhang mit einem Projekt für Toleranz und Demokratie - dürfte ein diesem vergleichbares enges Dienst- und Treueverhältnis nicht begründen.“

Kritisch sieht der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages die Auflage, dass sich auch Projektpartner der Zuwendungsempfänger zu diesen Zielen des Grundgesetzes verpflichten sollen. Hier sei unklar, welches denn genau diese Ziele seien, ob hiermit nur die freiheitlich-demokratische Grundordnung gemeint sei oder auch andere Staatsziele und Verfassungsaufträge, wie zum Beispiel die Sozialisierung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmittel durch Überführung in Gemeineigentum im Sinne von Artikel 15 des Grundgesetzes. Für die Folgen dieser Unklarheiten haftet jedoch der Zuwendungsempfänger. Ab welchem Verdachtsmoment ein Verstoß gegen diese Bestimmung anzunehmen sei, lasse sich nicht be

(Vizepräsidentin Dr. Gitta Trauernicht)

stimmen, kritisiert der Wissenschaftliche Dienst weiter.

Diese Feststellungen sollten Grund genug sein, sich noch einmal intensiv mit diesem nicht nur politischen, sondern auch handwerklichen Murks von Frau Schröder zu beschäftigen.

(Vereinzelter Beifall bei SPD und der LIN- KEN)

Die Regelung ist entwürdigend. Die Bundesregierung erhebt einen Generalverdacht gegen diejenigen, die nicht selten unter hohem persönlichen Einsatz für Demokratie und gegen politischen Extremismus eintreten. Von diesem Verdacht können sie sich nur durch Abgabe der geforderten Erklärung befreien. Das Engagement, die Kreativität, die Arbeit und die zum Teil persönliche Gefährdung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Beispiel durch Neonazis reichen offenkundig nicht aus. Wo ist eigentlich die Grenze dessen, was man machen muss, um gefördert zu werden? Ich meine, so kann man mit diesen Menschen nicht umgehen.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, der LINKEN und vereinzelt beim SSW)

Die Regelung ist kontraproduktiv. Viele dieser Initiativen leben von der Vielfalt der Angebote. Hierfür brauchen die Anbieter auch Kooperationspartner. Wenn sie für deren Verfassungstreue was immer das auch sein soll - gegenüber der Bundesregierung haften sollen, verzichten sie vielleicht lieber auf Angebote. Sie tun das entweder, weil man nichts falsch machen will oder weil man sich nicht als ,,Gesinnungsschnüffler“ betätigen will. Der Qualität der Angebote dient das bestimmt nicht.

Die Regelung ist ungeeignet. Die Beurteilung der Verfassungstreue erfolgt in diesem Land durch die gesetzlich dafür zuständigen und auch verantwortlichen Verfassungsschutzbehörden. Keine Erklärung kann und darf diese ersetzen. Die Begründung, diese Regelungen sollten die Förderung von NPDAktivitäten verhindern, halte ich für vorgeschoben. Die NPD hätte wohl auch kein Problem damit, diese Erklärung zu unterschreiben. Wegen der oben genannten Mängel der Bestimmtheit dürfte wohl auch das Bekenntnis zu den ausgewählten Artikeln wie dem Schutz der Familie ausreichen, den Anforderungen der Bundesregierung zu genügen.

Diese untaugliche und schädliche Regelung hat meines Erachtens nur eines im Sinn, nämlich linken Organisationen den Zugang zu Fördergeldern zu

erschweren. Die SPD-Fraktion lehnt diese Extremismusklausel ab, und Sie sollten dieses ebenfalls tun.

(Beifall bei der SPD)

Sie sollten das auch aus folgendem Grund tun: Wir hatten eigentlich die beiden Tagesordnungspunkte NPD-Verbot und Extremismusklausel untereinander gesetzt - ganz bewusst. Herr Innenminister, ich finde, Sie können hier heute gleich Ihren Worten von gestern Taten folgen lassen und diesem Antrag zustimmen. Denn Sie sind diejenigen gewesen, die gesagt haben, wir bräuchten kein NPD-Verbot, weil wir Organisationen haben, Projektträger, Vereine und Verbände, die gegen Extremismus in diesem Land kämpfen. Mit dieser Klausel verhindern Sie genau das, was Sie gestern allen hier versprochen haben.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und vereinzelt beim SSW)

Übrigens: Der Ausschuss für Frauen und Jugend des Bundesrates hat einer entsprechenden Initiative des Landes Berlin bereits zugestimmt.

Geben Sie sich einen Ruck, stimmen Sie mit uns ab. Ich beantrage, die beiden Anträge zu eigenständigen Anträgen zu erklären, und Abstimmung in der Sache.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, der LINKEN und vereinzelt beim SSW)