Protokoll der Sitzung vom 01.07.2011

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch wir hätten gern einen schriftlichen Bericht gehabt.

(Günther Hildebrand [FDP]: Das liegt am Antragsteller!)

- Das weiß ich. Das war auch an die Grünen gerichtet. Das ist mir bewusst.

Wir hätten es besser gefunden, wenn die Antragsteller der Regierung noch ein bisschen mehr Zeit gelassen hätten, um ihr die Möglichkeit zu geben, über die Fragen nachzudenken und einen substanziellen schriftlichen Bericht abzuliefern, weil ich glaube, dass dieses Thema einfach zu diesem Zeitpunkt noch nicht so sehr viel hergibt. Vielleicht hätte man lieber Vorgaben machen sollen, was die Landesregierung beim Abbau grob beachten soll. Mir fallen da auch gleich drei Punkte ein.

Einmal sollte möglichst schnell dafür gesorgt werden, dass die Atomkraftwerke abgebaut werden. Der längste geplante Abbau findet gerade in Jülich statt. Das Kraftwerk wurde 1988 stillgelegt. Nach den neuesten Schätzungen ist es 2078 komplett abgebaut. So etwas sollte hier in SchleswigHolstein natürlich nicht unbedingt der Fall sein.

Das zeigt aber gleichzeitig auch - ich möchte noch einmal kurz auf das Arbeitsplatzargument eingehen -: Natürlich werden Arbeitsplätze beim Rückbau erstmal noch vorhanden sein. Erneuerbare Energien schaffen natürlich auch ganz viele Arbeitsplätze, auch in Brunsbüttel. Da geht es um die Wasserstoffverarbeitung, da geht es um die Windkraft. Davon werden natürlich auch Firmen in Brunsbüttel profitieren.

(Jens-Christian Magnussen [CDU]: Das nützt aber heute nichts!)

Ich bin mir ziemlich sicher, dass die mittelständischen Firmen in Brunsbüttel kreativ genug sind, um auf so einen Wandel zu reagieren.

(Beifall bei der LINKEN)

Die zweite Frage, die sich uns stellt, wäre: Wer bezahlt den Abbau? - Wir hoffen, dass es nicht so sein wird, dass der Steuerzahler für den Abbau aufkommen muss, sondern dass es die vier großen Energiemulties sind, die diesen Abbau komplett zu zahlen haben. Es sind schon genug Subventionen für die Atomkraft an die vier großen Energiekonzerne geflossen. Wir hoffen, dass die vier großen Betreiber für den Abbau der Kraftwerke zahlen müssen.

Was uns noch sehr am Herzen liegt, sind die Arbeitsbedingungen, die während des Abbaus dort herrschen werden. Es darf nicht so sein wie jetzt zum Beispiel bei er Revision in Brokdorf, dass dort Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter in Massen herangekarrt werden, um dort die gefährlicheren Arbeitbedingungen zu haben als sogar die Stammbelegschaft und dafür noch schlechter bezahlt zu werden und unsichere Arbeitsplätze zu haben. Wir hoffen, dass das beim Abbau der Atomkraftwerke nicht der Fall sein wird, sondern dass dort sichere, sozialversicherungspflichtige und gut bezahlte Arbeitsplätze geschaffen werden. Mehr habe ich dazu im Moment auch nicht zu sagen.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Wort für die SSW-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Lars Harms.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Atomausstieg ist noch nicht einmal richtig beschlossen, und schon liegt uns ein Antrag vor, der sich mit den Fragen des endgültigen Rückbaus der Atomanlagen beschäftigt. Normalerweise müsste man jetzt sagen, dass bestimmt schon ein grüner Masterplan für den Rückbau der AKWs vorliegen müsste, weil Rot-Grün auf Bundesebene schon einmal den Ausstieg für 2021 beschlossen hatte und weil es damals auf Bundesebene einen grünen Bundesumweltminister gab. Gäbe es also auf alle Fragen, die uns der Kollege Matthiesen vorgelegt hat, eine endgültige und allgemein gültige Antwort, dann hätte er sie wohl selbst schon in Form eines Antrags vorgelegt. Ich sage dies deshalb, weil ich nicht erwartet habe, dass heute schon alle Fragen von der Landesregierung lückenlos beantwortet werden können. Dafür ist das Thema zu komplex, und die rechtlichen Grundlagen sind zu vielfältig.

(Oliver Kumbartzky)

Es ist aber klar, dass diese Fragen in naher Zukunft beantwortet werden müssen. Wenn eine kerntechnische Anlage stillgelegt und abgebaut werden soll, dann ist dies zu beantragen. Dann muss ein genauer Plan vorgelegt werden, der besagt wie die Anlage abgebaut werden soll, welche möglichen Ausgleichsmaßnahmen notwendig werden und welcher Zustand nach Abschluss der Maßnahme hergestellt sein soll. Das bedeutet aber, dass jede Maßnahme - also jeder Rückbau eines AKWs - als Einzelfall betrachtet werden muss. Es gibt somit kein Schema F, das man immer und überall anwenden kann, sondern es muss je nach Gegebenheiten passgenaue Einzelfalllösungen geben.

Daher lassen sich auch keine allgemeinen Aussagen darüber treffen, welche Teile von AKWs wo gelagert werden müssen und wie ihre Sicherung bei Transporten vorgenommen werden soll. Auch diese Fragen können nur im Einzelfall gelöst werden. Ich sage dies deshalb ausdrücklich, weil ich Wert darauf lege, dass man jetzt nicht schon am Anfang einer Debatte mit irgendwelchen Diskussionen über angebliche Versäumnisse der Landesregierung beginnt. Vielmehr ist es wichtig festzulegen, welche weiteren politischen Ziele es geben muss, damit der Atomausstieg schnellstmöglich gelingen kann.

Hierbei wäre es nach unserer Auffassung notwendig, schnell und unvoreingenommen nach Endlagermöglichkeiten zu suchen. Die bisherigen Vorfestlegungen oder eher gesagt Standortausschlüsse im Süden der Republik dürfen so nicht Bestand haben. Vielmehr muss es bis spätestens Mitte dieses Jahrzehnts eine sachgerechte und endgültige Festlegung auf einen oder mehrere Standorte geben. Für uns als SSW ist es entscheidend, dass sich die Bundesrepublik Deutschland ihrer Verantwortung bewusst ist und dass wir unseren Atommüll ausschließlich im eigenen Land entsorgen. Ein Verschicken des Atommülls ins Ausland darf es nicht geben.

In dem Moment, in dem die Endlagerfrage gelöst ist, wird man auch Möglichkeiten haben, den Atommüll, der derzeit noch direkt bei den AKWs gelagert ist, einzulagern. Allein die Tatsache, dass Castoren so einfach auf dem Gelände der AKWs abgelagert sind, bringt hoffentlich genügend Zeitdruck in die Debatte, um das Problem zu lösen. Ohne eine Lösung der Endlagerung des Atommülls kann es keinen Atomausstieg geben. Wer den Atomausstieg will, der darf die Notwendigkeit der Endlagerung nicht ausblenden. Hier sind wir heute die Leidtragenden von Fehlentscheidungen, die die Politik in den 60er- und 70er-Jahren auf Kosten un

serer und auf Kosten vieler folgender Generationen getroffen hat.

Eine wichtige Frage ist auch die Frage nach der Finanzierung des Atomausstiegs und seiner Folgekosten. Diese Lasten können nicht vordringlich den Bürgerinnen und Bürgern angelastet werden. Die Energieunternehmen haben Rückstellungen gebildet, die vollständig offengelegt werden müssen und für die Kosten des Ausstiegs verwendet werden müssen. Es ist zwar klar, dass der Staat für Planfeststellungen und ähnliche Verwaltungshandlungen aufkommen muss, aber die weiteren Kosten des Ausstiegs bis hin zu den Endlagerkosten sind nach unserer Auffassung vollständig von den Betreibern zu zahlen. Die Unternehmen haben in der Vergangenheit riesige Gewinne gemacht, und der Staat hat in den vergangenen Jahrzehnten riesige Summen aufwenden müssen, um in die Atomwirtschaft einzusteigen. Der Ausstieg und der Rückbau der Anlagen sollte daher die Aufgabe und die Verantwortung der Betreiber sein, jedoch unter staatlicher Kontrolle. Das ist die eigentliche politische Aufgabe, die wir jetzt haben.

Für uns ist der Ausstieg aus der Atomkraft eine Herzenssache. Für uns bedeutet das aber auch, dass hier rechtstaatliche Verfahren eingehalten werden müssen und dass im Einzelfall über die Art und Weise des Rückbaus entschieden werden muss. Um überhaupt aussteigen zu können, muss die Frage der Endlagerung zuallererst und mit allerhöchster Priorität gelöst werden; und danach die Frage der Finanzierung. Wenn wir diese beiden Fragen gelöst haben, dann werden wir es tatsächlich schaffen, 2022 das letzte Atomkraftwerk abgeschaltet zu haben.

(Beifall beim SSW und der LINKEN)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, ich schließe die Beratung. Ich stelle zunächst fest, dass der Berichtsantrag Drucksache 17/1575 durch die Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat. Es wurde kein Antrag gestellt, der Tagesordnungspunkt ist somit erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 32 auf:

Keine Vorfestlegung für eine Privatisierung des UK S-H

Antrag der Fraktionen von SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/1613 (neu)

(Lars Harms)

Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/1648

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion des SSW erteile ich dem Herrn Kollegen Lars Harms das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die über 10.000 Beschäftigten im UK S-H kommen schon seit Jahren nicht mehr zur Ruhe. Mit der drohenden Privatisierung sind ganz konkrete Ängste und Unsicherheiten im Zusammenhang mit der eigenen beruflichen Zukunft verbunden. Doch damit nicht genug. Aktuell wird nun auch noch am Sinn der schwierigen und mitunter schmerzhaften Fusion der beiden Standorte gezweifelt. Der Presse konnten wir entnehmen, dass ich der Wissenschaftsrat in einer Stellungnahme zur Weiterentwicklung der Hochschulmedizin unmissverständlich für eine Trennung von Lübeck und Kiel ausspricht.

Aus Sicht des SSW bringt ein solches Votum, wenn es auch glücklicherweise nicht bindend ist, nicht nur weitere Unruhe für die vielen Beschäftigten im Universitätsklinikum, es erscheint auch ökonomisch zweifelhaft. Die entstandenen Gewinne durch Synergieeffekte liegen deutlich über den Kosten des Fusionsprozesse. Diesen rückgängig zu machen, würde viele Millionen € kosten. So viel ist klar.

Auf der Basis der heutigen Faktenlage scheint uns auch nur ein fusioniertes Klinikum die nötige Schlagkraft zu haben, um in der ersten Liga der Maximalversorger mitzuspielen und ein hohes Niveau der Krankenversorgung zu halten, während es gleichzeitig rentabel wirtschaftet. Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass der Weg der Defusionierung zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Universitätsklinikums beiträgt. Nichtsdestotrotz stellt der Antrag der SPD eine unnötige Vorfestlegung auf eine bestimmte Struktur des Klinikums dar, der wir in der heutigen Lage nicht zustimmen können.

Nach Auffassung des SSW muss in einer Zeit, in der der Regierung offensichtlich der Mut zu einem klaren Bekenntnis zu dem Universitätsklinikum fehlt und in der leider kein breiter politischer Wille zur baulichen Sanierung mit Mitteln der öffentlichen Hand erkennbar ist, zumindest eins klar sein: Es darf im Rahmen des Markterkundungsverfahrens keine Vorfestlegung auf ein Modell geben, das

eine spätere vollständige oder auch nur teilweise Privatisierung des Primärbereichs beinhaltet.

(Beifall beim SSW und vereinzelt bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LIN- KEN)

Eine solche Privatisierung wird zwangsläufig negative Auswirkungen auf die Qualität der Krankenversorgung und nicht zuletzt auch auf die Arbeitsbedingungen vieler Beschäftigter im Universitätsklinikum haben.

Das UK S-H ist natürlich kein völlig gewöhnliches Krankenhaus. Wir haben mehrfach deutlich gemacht, dass dem Universitätsklinikum allein schon deshalb eine ganz besondere Bedeutung für Schleswig-Holstein zukommt, weil nur hier unverzichtbare universitäre Forschung betrieben und die Qualität der medizinischen Versorgung weiterentwickelt wird. Mit der Übergabe der Verantwortung an Private verlieren wir an Einfluss auf die Entwicklung im Gesundheitsbereich, und wir berauben uns der Möglichkeit, hier mitzugestalten. Uns allen sollte endlich eines klar werden: Die Bereiche der Krankenversorgung und der Forschung und Lehre sind Teil der Daseinsvorsorge und damit öffentliche Aufgaben. Sie müssen auch in Zukunft vom Land wahrgenommen werden. Dies muss die Grundlage jeder weiteren Entscheidung sein.

Mit Blick auf die von Minister de Jager vorgestellten Modelle, die als Ergebnis des Markterkundungsverfahrens im Raum stehen, muss ich eines deutlich sagen: Die zum heutigen Zeitpunkt vorliegenden Fakten reichen als Grundlage zur abschließenden Meinungsbildung - egal über welches Modell - nicht aus. Zumindest meiner Fraktion liegen zu den unterschiedlichen Modellen, die bekanntlich von der Beteiligung öffentlicher Einrichtungen an der baulichen Sanierung bis hin zur sofortigen Privatisierung eines Standortes gehen, keine detaillierten Informationen vor. So ist zum Beispiel völlig unklar, welche Konsequenzen die unterschiedlichen Varianten für die Versorgungsqualität hätten.

Für uns ist klar, dass bei der Entscheidung über die Zukunft des UK S-H neben der auszuschließenden Privatisierung des Primärbereichs vor allem günstige Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung des Klinikums maßgeblich sein müssen. Dabei darf die Schaffung dieser Rahmenbedingungen aber nicht zur weiteren Verschlechterung der Arbeitsbedingungen führen oder gar zulasten der Patienten gehen.

Ich halte also fest: Die Faktenlage ist zum heutigen Zeitpunkt noch nicht umfassend. Gleichzeitig

(Präsident Torsten Geerdts)

wächst der Druck, das UK S-H baulich zu sanieren. Um endlich eine tragfähige Lösung zu finden, die auch den Beschäftigten eine sichere Perspektive bietet, dürfen wir uns heute nicht unnötig vorfestlegen. Für uns ist aber klar, dass wir uns an Vereinbarungen halten, die immerhin geschlossen wurden. Deshalb darf es keine Vorfestlegung auf eine wie auch immer geartete Privatisierung geben.

(Beifall bei SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deshalb haben wir diesen Antrag hier noch einmal ganz deutlich gestellt. Es gibt einen Vertrag, an den wir uns zu halten haben. Er darf nicht auf irgendeine Art und Weise durch die Hintertür umgangen werden.

(Beifall bei SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und der LINKEN)

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Daniel Günther das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Pünktlich vor Beginn dieser Debatte hat uns noch ein Brief der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beziehungsweise der Personalräte des UK S-H erreicht, um die Position noch einmal deutlich zu machen. Man ist für die Beibehaltung der Fusion und gegen Privatisierung, also für weiterhin öffentliche Trägerschaft. Das heißt, es geht im Prinzip wieder um den Austausch der altbekannten Positionen auch heute hier im Landtag.

Ich sage Ihnen ganz offen: Ich halte den Zeitpunkt, diese Debatte hier heute zu führen, für den absolut falschen. Ich bin auch ein Stück weit enttäuscht darüber, dass Sie an diesen Anträgen festgehalten haben, weil wir uns im Ausschuss eigentlich schon auf einen Zeitplan verständigt hatten.

Herr Harms, wenn Sie sagen, Ihnen lägen noch nicht alle Fakten vor, um die unterschiedlichen Modelle des Ministeriums nachvollziehen zu können, dann muss ich Ihnen sehr deutlich sagen: Wir haben am 16. Juni eine Einführung in die Vorstellungen des Ministeriums dazu bekommen. Daraufhin ist von den Grünen im Ausschuss beantragt worden, dass wir Akteneinsicht erhalten. Jetzt haben wir alle Post bekommen des Inhalts, dass Akteneinsicht möglich ist in der Zeit vom 27. Juni bis zum 11. Juli. Ich kann nur sagen: Vom SSW hat sich das wohl keiner angesehen.

(Zuruf des Abgeordneten Lars Harms [SSW])