Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, auch ich finde es gut, und ich beglückwünsche Sie dazu, dass Sie mit 2.000 Kommunalvertretern gesprochen haben, bevor Sie diesen Gesetzentwurf vorgelegt haben. Ich schätze die Meinungen und den Sachverstand dieser Kommunalvertreter hoch ein. Ich denke nur, dass man auch hier werten und gewichten soll. Ich frage mich immer, was passieren würde, wenn wir plötzlich die Füchse danach befragten, ob wir die Hühnerjagd abschaffen sollen oder nicht.
Uns liegen drei verschiedene Entwürfe für die Lösung eines Problems vor, von denen sich zumindest einer glücklicherweise grundlegend von den anderen unterscheidet. Ich bin kein Jurist, aber ich gehe davon aus, dass alle Lösungsmöglichkeiten für die Ämterproblematik verfassungsfest sind und dem Urteil des Landesverfassungsgerichts entsprechen. Alles andere wäre enttäuschend. Ich sehe aber, dass ausschließlich der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zumindest einige Anforderungen erfüllt, die für DIE LINKE bei einer Reform des kommunalen Verfassungsrechts im Vordergrund stehen würden.
Jede staatliche Ebene bedarf der demokratischen Legitimation, und je dichter diese Ebene an den Bedürfnissen der Menschen agiert, desto direkter muss diese Legitimation sein. Amtsverwaltungen, die nach wie vor nicht von den Menschen gewählt werden können, in deren Leben sie eingreifen, fehlt diese Legitimation; egal ob sie nun drei, fünf oder sechzehn verschiedene Aufgabenbereiche der kommunalen Selbstverwaltung abdecken.
Für DIE LINKE kann der Weg also nur sein, freiwillige Zusammenschlüsse zu leistungsfähigen, aber trotzdem - oder vielleicht gerade deswegen bürgernahen und bürgerfreundlichen Verwaltungseinheiten herbeizuführen. Dort, wo das nicht möglich ist, müssen Amtsverwaltungen und deren kommunale Selbstverwaltung von den Einwohnerinnen
Kollege Hildebrand, ich frage mich, wie man Kommunen das Wasser abgräbt, wenn man demokratische Wahlen von Selbstverwaltungen herbeiführt. Das ist ein Demokratieverständnis, das ich so nicht teilen kann.
Ich bin aber nicht so naiv, dass ich glauben würde, dass gute Argumente die beiden größten Fraktionen in diesem Haus umstimmen könnten. Wir werden uns also auf das Ämtermodell einstellen müssen, das CDU und SPD im Prinzip in der gleichen Art und Weise vorschlagen. DIE LINKE wird sich auf dieses Modell einlassen; zumindest solange die Mehrheitsverhältnisse in diesem Hause so sind, wie sie sind. Ich hoffe aber, dass Details der neuen Kommunalverwaltung in den Ausschüssen doch noch an die Bedürfnisse der Menschen in unserem Land angepasst werden können. Sinnvolle Ansätze dazu sehe ich in allen drei Gesetzentwürfen. Andere wichtige Punkte vermisse ich bisher.
DIE LINKE will eine erheblich bessere Beteiligung und Einflussnahme der Einwohnerinnen und Einwohner auf die Entscheidungen, die vor Ort gefällt werden. Verpflichtend vorgeschriebene Einwohnerversammlungen und Einwohnerfragestunden sind für uns eine Selbstverständlichkeit, ohne die wir keiner Lösung zustimmen können.
Mit der Öffentlichkeit aller Ausschüsse in den Kommunen geht es uns ebenso. Kinder-, Jugendund Seniorenbeiräte in hauptamtlich verwalteten Gemeinden sind für uns ein Muss. Zudem wollen wir analoge Beteiligungsstrukturen auch in ehrenamtlich verwalteten Gemeinden; zumindest ab einer bestimmten Größe. Wir wollen angemessene Quoren für Bürgerbegehren und halten den Vorstoß der SPD für richtig und sinnvoll. Wir denken aber, dass wir dieses Anliegen in einem eigenen Gesetz besser verwirklichen können als in der Kommunalverfassung.
All das werden wir in den Ausschüssen besprechen. Dann werden wir irgendwann in diesem Haus ein Gesetz verabschieden, das den Mindestanforderungen des Landesverfassungsgerichts entspricht, dessen bin ich mir sicher. Ich bin mir aber genauso sicher, dass die Probleme der Kommunen
in unserem Land dadurch nicht geringer werden. Ich glaube, wir können schon froh sein, wenn sie nicht größer werden. Die einzige Lösung für die Probleme, die die Kommunen wirklich belasten, ist eine angemessene Beteiligung der Kommunen am Reichtum und an den Einnahmen des Landes.
Ohne die Rücknahme der Kürzungen von 120 Millionen € jährlich im kommunalen Finanzausgleich werden die Kommunen weiterhin nicht in der Lage sein, auch nur ihre Pflichtaufgaben zu erfüllen. Von den Leistungen, die so gern freiwillige Leistungen genannt werden, obwohl sie keineswegs mehr freiwillig sind, will ich gar nicht reden.
Sie können nicht immer mehr die Verantwortung für das Leben der Menschen in unserem Land auf die Kommunen abwälzen, ohne diese dafür mit den notwendigen Mitteln auszustatten. Die Kommunen in Schleswig-Holstein sind im Moment in einem Prozess, zumindest die schwerwiegendsten Folgen der Kürzungsorgie der Landesregierung im aktuellen Doppelhaushalt aufzufangen. Beratungsstellen, Mädchentreffs, Frauenhäuser, Kultureinrichtungen, Theater, Musikschulen und viele weitere Einrichtungen müssen vor der endgültigen Zerschlagung bewahrt werden. Die Migrationsberatung muss weiterhin gewährleistet werden, und Kita-Plätze müssen bereitgestellt werden; und das alles mit immer weniger Einnahmen, weil diese Landesregierung die Kommunen am ausgestreckten Arm verhungern lassen will. Die Kommunen leisten dabei oft Großartiges; unabhängig davon, ob sie einem Amt angehören oder nicht, ob sie eine kreisfreie oder eine kreisangehörige Stadt sind oder ob sie haupt- oder ehrenamtlich verwaltet werden. Diesen Kommunen, oder besser gesagt den Akteurinnen und Akteuren, die dort in der kommunalen Selbstverwaltung wirken, gilt mein ausdrücklicher Dank.
An diese Akteure und an diese Kommunen sollten wir denken, wenn wir die hier vorliegenden Gesetzentwürfe in den Ausschüssen beraten. Wir sollten auch an die Unmöglichkeit denken, Gesellschaft und Demokratie an der Basis zu organisieren, wenn die Kassen leer sind.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir vom SSW haben nie ein Geheimnis daraus gemacht, dass wir mit der indirekten Legitimation der Amtsausschüsse, dem ausufernden System der Aufgabenübertragungen und den unübersichtlichen Zweckverbandslösungen unsere Probleme haben. Als wir Ende 2008 die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW zu den Aufgaben der Ämter und Gemeinden bekamen, wurde klar, dass das vom Bundesverfassungsgericht bereits 1979 festgestellte kritische Maß der Aufgabenübertragung noch weiter überschritten wurde. Die Ämter waren schon lange nicht mehr nur die Schreibstuben der Gemeinden, sondern sie agierten de facto als Gemeindeverbände. Der Erfolg vor dem Landesverfassungsgericht gegen diese verfassungswidrige Handhabung der Amtsordnung war daher ein Erfolg für die kommunale Demokratie.
Dies war ein Erfolg für den Einfluss der Menschen vor Ort auf ihr Leben, weil die Entscheidungsträger in den Gemeinden vom Volk legitimiert sind. Was mit dem Alltag der Menschen in den Gemeinden zu tun hat, sollte dort entschieden werden. Das ist der Inhalt dieses Erfolges.
Das Urteil des Landesverfassungsgerichts hat mehrere Optionen eröffnet, wie wir zurück zu einer verfassungskonformen Zusammenarbeit auf der kommunalen Ebene kommen können. Der Aufgabenkatalog für die Zusammenarbeit der Gemeinden ist nur eine Möglichkeit. Die Wahl der Amtsebene oder eine Gebietsreform sind weitere Möglichkeiten.
Mit der Wahl des Aufgabenkatalogs hat die Landesregierung eine Klein-Klein-Lösung gewählt, die zwar den Anforderungen des Landesverfassungsgerichts formal entspricht, die politisch und praktisch gesehen aber weder transparent noch zukunftsfähig ist.
Kommunale Selbstverwaltungsaufgaben dürfen grundsätzlich nicht an die Ämter übergeben werden, aber maximal fünf Aufgaben aus dem Katalog,
der diese genau festlegt, dürfen doch übergeben werden. Eine Aufgabenübertragung an Zweckverbände ist auch möglich. Die Verwaltung kann dann wieder beim Amt liegen. Dies ist nicht in die Zukunft gerichtete Kommunalpolitik, sondern ein Herumdoktern an den Symptomen, denn wer weiß schon heute, was in drei oder in zehn Jahren als grundlegende Selbstverwaltungsaufgabe einzuordnen ist.
Statt das Urteil des Landesverfassungsgerichts zu nutzen, um die kommunale Struktur SchleswigHolsteins endlich fit für die Zukunft zu machen, stellt die Landesregierung alles zurück auf Anfang. Fakt ist aber gerade, dass die Gemeinden ihre Aufgaben nicht allein bewältigen können und die Aufgaben deshalb nach und nach an die Ämter abgeschoben haben. Genau zu diesem Problem sollte sich die Landesregierung verhalten, das tut sie aber nicht.
Isoliert betrachtet sind dies für eine Übertragung geeignete Aufgaben wie zum Beispiel Förderung des Tourismus oder Gesundheitspflege. Das sind gute Beispiele dafür, dass es sinnvoll und notwendig für die Gemeinden ist zusammenzuarbeiten. Zudem sind die Gemeinden in den letzten Jahren nicht nur vom Landesrechnungshof - immer wieder aufgefordert worden, effizientere Strukturen aufzubauen, Bürokratie zu minimieren und gemeinsam Aufgaben anzugehen. Dies spricht eindeutig dafür, dass die Gemeinden zu klein sind, um zu überleben, sowohl personell als auch finanziell, und dass hier das eigentliche Problem liegt.
Darüber hinaus ist die zukünftige Funktion der Ämter völlig unklar. Weder sind sie die Schreibstuben der Gemeinden, noch sind sie die Ausführenden der kommunalen Aufgaben. Vielmehr werden die Ämter zu Zwittern degradiert, die ein bisschen hiervon und ein bisschen davon, aber nicht zu viel und nicht zu wenig machen dürfen. Keiner weiß, wie die Unterstützung der Gemeinden durch die Ämter zukünftig aussehen soll. Mit der Möglichkeit, Zweckverbände zu bilden, wird außerdem eine parallel-bürokratische Struktur aufgebaut, da jeder Verband seine eigene Satzung, eine Verbandsversammlung und einen Vorsteher braucht. Wir verlieren uns hier also in Problemen der täglichen Praxis und des Miteinanders, weil keiner mehr weiß, was jetzt wie und überhaupt gemacht werden darf, weil die Bürokratie einfach überhandnimmt. Auch nimmt der Entwurf keine Rücksicht auf die in einigen Ämtern bereits laufende Diskussion zum
Zusammenschluss zu einer Gemeinde. Hier wäre es zumindest gut gewesen, den Gemeinden Rüstzeug mitzugeben.
Weitere Probleme wie die Anpassungsbedürftigkeit solcher Aufgabenkataloge werden zwar im SPDGesetzentwurf mit einer Überprüfung geregelt, der große Wurf ist aber - das muss ich leider feststellen - auch dieser Entwurf nicht. Auch ist unklar, wie trennscharf die Grenze zwischen primär technischen Aufgaben und Selbstverwaltungsaufgaben gezogen werden kann, die einen herausragenden gestalterischen Spielraum haben. Anpassung und Trennschärfe hin oder her, klar ist, dass es so keine Verbesserung für die Einwohnerinnen und Einwohner vor Ort gibt. Das, so denke ich, ist immer noch die Messlatte, mit der wir es hier zu tun haben.
Mit einer Struktur- und Gebietsreform sähe dies anders aus, liebe Kolleginnen und Kollegen. Aus Sicht des SSW bietet das Urteil des Verfassungsgerichts eine Steilvorlage, um endlich eine Reform der kommunalen Strukturen durchzuführen. Wir gehen davon aus, dass Gemeinden mit einer Bevölkerung von mindestens 8.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ihre Bürgerinnen und Bürger kompetent und eigenverantwortlich beraten und bedienen können. Deshalb fordern wir - nicht zum ersten Mal, füge ich hinzu -, dass die heutigen Ämter zu leistungsfähigen Gemeinden umgewandelt werden.
Durch solch eine Kommunalreform werden Gemeindevertretungen - nicht die Bürgermeister, die Gemeindevertretungen - wieder in den Mittelpunkt des Handelns gerückt.
Sie wären in der Lage, ihre Aufgaben eigenständig zu erledigen. Dies wäre ein Schritt in die Zukunft; denn eines ist heute schon sicher: Mit dem Aufgabenkatalog wird uns diese Problematik spätestens in der nächsten Legislaturperiode wieder vor die Füße fallen.
„die kommunale Selbstverwaltung zu stärken und das kommunale Verfassungsrecht von einengenden Vorgaben zu befreien, den Kommunen mehr Handlungsspielräume zu verschaffen und die kommunale Eigenverantwortung zu stärken“.
Dies sieht dann in der Praxis so aus, dass die Gemeinden eigenständig entscheiden können, wie und wann sie ihre Einwohnerinnen und Einwohner über bedeutsame Angelegenheiten informieren und Einwohnerversammlungen oder Fragestunden durchführen, wobei der Hinweis auf die Rechte durch das Informationsfreiheitsgesetz entfällt. Diese Änderungen in der Gemeindeordnung haben somit einen schalen Beigeschmack. Viele Menschen wissen heute nicht mehr, was auf den verschiedenen Verwaltungsebenen geleistet wird und wie man diese kontrollieren könnte. Statt ihnen mit dem direkten Hinweis auf das Informationsfreiheitsgesetz ein Werkzeug an die Hand zu geben, wie sie an Informationen gelangen können, sollen die kommunalen Verwaltungen - unter der Überschrift „Bürokratieabbau“, denke ich - entlastet werden. Das ist eine völlig falsche Prioritätensetzung.