Dies sieht dann in der Praxis so aus, dass die Gemeinden eigenständig entscheiden können, wie und wann sie ihre Einwohnerinnen und Einwohner über bedeutsame Angelegenheiten informieren und Einwohnerversammlungen oder Fragestunden durchführen, wobei der Hinweis auf die Rechte durch das Informationsfreiheitsgesetz entfällt. Diese Änderungen in der Gemeindeordnung haben somit einen schalen Beigeschmack. Viele Menschen wissen heute nicht mehr, was auf den verschiedenen Verwaltungsebenen geleistet wird und wie man diese kontrollieren könnte. Statt ihnen mit dem direkten Hinweis auf das Informationsfreiheitsgesetz ein Werkzeug an die Hand zu geben, wie sie an Informationen gelangen können, sollen die kommunalen Verwaltungen - unter der Überschrift „Bürokratieabbau“, denke ich - entlastet werden. Das ist eine völlig falsche Prioritätensetzung.
Der SSW bedauert sehr, dass die Landesregierung das Urteil des Verfassungsgerichts nicht nutzt, um endlich innezuhalten und zu überlegen, wohin sich die kommunale Struktur des Landes entwickeln soll. Der Wirrwarr, den Sie hier schaffen, kann jedenfalls nicht die Lösung sein. Die Halbherzigkeit des SPD-Entwurfs macht es leider nicht besser. Dass der Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unseren Vorstellungen mehr entgegenkommt, kann keinen überraschen. Wir werden aber auch noch eigene Änderungsanträge stellen, wenn es zu den Beratungen im Ausschuss kommt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich fasse zusammen: Wir brauchen eine umfassende und langfristige Strategie dafür, wie die kommunale Struktur insgesamt aussehen soll. Wir brauchen kein bürokratisches Klein-Klein. Wir brauchen eine Gebietsund Strukturreform, denn nur so kann handlungsfähige, gestaltungsstarke und bürgernahe kommunale Demokratie überhaupt funktionieren. Der Landtag hat für die Zukunftsfähigkeit der Gemeinden und der kommunalen Strukturen das Heft in der Hand, und er sollte es auch nutzen.
Vielen Dank, Frau Kollegin. Für die Landesregierung hat sich Herr Innenminister Schlie erneut zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm nunmehr hiermit das Wort.
rund 10.000 ehrenamtliche Frauen und Männer in Schleswig-Holstein, die sich kommunalpolitisch engagieren. Und wir haben - ich denke, das ist eine ganz eindeutige und klare Erkenntnis auch aus den Diskussionen, die ich vor Ort geführt habe - in der Masse eine strikte Ablehnung einer staatlich verordneten Gebietsreform.
Erstens. Es bleibt eine politische Ebene nah an den Bürgerinnen und Bürgern in der Gemeinde erhalten, und zwar mit dort direkt und indirekt gewählten, also unmittelbar den Bürgerinnen und Bürgerinnen verantwortlichen Gemeindevertretern. Die sind vor Ort verantwortlich. Wir haben keine anonyme bürgerferne Großgemeinde, sondern dort, wo es gewünscht wird, haben wir eine direkte, unmittelbare, in jeder politischen Entscheidung gegenüber den Bürgern verantwortliche Gemeindevertretung.
Zweitens. Da, wo es gewollt, wo es gewünscht ist, wo es innerhalb der Gemeinde auch wirklich verlangt wird, besteht doch heute schon die Möglichkeit, eine Gebietsreform durchzuführen. Sie suggerieren immer, als würde es das gar nicht geben. Frau Abgeordnete Nicolaisen hat es ja dargestellt, dass das ein schwieriger Prozess ist. Ich war auch in einem Amt im Kreis Schleswig-Flensburg, in dem diese Diskussion jetzt geführt wird. Ich habe zugesagt, die Unterstützung auch hinsichtlich der Informationen, die notwendig sind, um deutlich zu machen, welche Auswirkungen, welche Konsequenzen das hat, den Verantwortlichen zu geben.
Ich bin der Auffassung, dass man es dann, wenn es gewollt ist, tatsächlich auch machen soll, wenn es Veränderungen geben soll, wenn die Menschen mitmachen wollen. Aber doch nicht wir hier in
Kiel, sondern es muss vor Ort geregelt werden. Dann soll man es auch tun. Die rechtlichen Möglichkeiten dazu bestehen. Aber doch nicht durch die Hintertür, wie das durch die Direktwahl des Amtsausschusses, Herr Kollege Habeck, leider suggeriert wird.
- Hören Sie mir einmal zu! Herr Habeck, dies wäre dann tatsächlich eine doppelte Selbstverwaltung. Wenn Sie nicht meinen, dass das eine Gebietsreform durch die Hintertür ist, dann haben Sie die Selbstverwaltungsebene Amt und die Selbstverwaltungsebene Gemeinde, oder es ist eine Gemeindegebietsreform durch die Hintertür. Sie müssen schon sagen, was Sie wollen.
Es ist doch unsinnig zu sagen, wir würden doppelte Strukturen schaffen. Der Abgeordnete Dolgner hat ja durch seine Fragen deutlich gemacht, dass es das auf kommunaler Ebene weder in der Selbstverwaltungsebene noch in der Verwaltungsebene unterhalb der Kreise gibt. Das, was Sie hier wollen, wäre tatsächlich eine Doppelung der Selbstverwaltungsebene.
Ämter sind - das ist doch ganz eindeutig und klar bestätigt auch durch das, was durch die Verwaltungsstrukturreform auf Amtsebene in der großen Koalition mit angeschoben worden ist - eben Backoffice-Systeme - dieser Begriff ist vorhin in einem Zwischenruf des Kollegen Kubicki gefallen -, gerade was die Verwaltung angeht. Sie sind moderne, sie sind zielgerichtete, schlanke und effizient arbeitende Verwaltungen.
Es ist vernünftig, dass sie das tun, dass sie die Entscheidungen der Menschen, die vor Ort gewählt sind, in Verwaltungshandeln umsetzen. Dort, wo Ämter eine für eine Region koordinierende und in eine bestimmte Zielrichtung gehende politische Entscheidungskompetenz haben, haben wir es auf fünf Aufgaben beschränkt, die natürlich nicht den Kern der Selbstverwaltungsaufgaben betreffen. Ich halte das für vernünftig. Mir geht es wirklich um eine sachgerechte Debatte. Deswegen habe ich diese breite Diskussion geführt.
Ich habe immer versucht herauszufinden, Herr Kollege Habeck, wo bei Ihnen der Ansatz ist. Sie sagen - jedenfalls werden Sie so in den „Husumer Nachrichten“ zitiert -, bevor die Amtsausschüsse auf Be
fehl von oben direkt gewählt werden, möchten Sie den Gemeinden die Chance geben, sich freiwillig mit anderen zusammenzuschließen. Sie müssen schon sagen, was Sie konkret wollen. Sie sehen den Vorteil für den Bürger in einem Mehr an Selbstbestimmung. Nein, das ist nicht ein Mehr an Selbstbestimmung, es sei denn, das, was Kollege Tietze auch in diesem Artikel ausgeführt hat, würde Wirklichkeit werden. Er spricht von direkter Demokratie. Er hat uns erzählt, es gab früher auch Things. Die Friesen haben sich schon immer am Lagerfeuer getroffen. Das kann es ernsthaft nicht sein. Die Friesen können dies nach wie vor machen, ich finde es auch ganz toll, wenn sie sich einmal im Jahr am Lagerfeuer treffen. Aber ansonsten ist es schon so, dass wir die demokratischen Spielregeln in einer komplizierter gewordenen Welt mit Verwaltungsstrukturen brauchen.
Ich führe diese Diskussion nicht als Selbstbeweihräucherung. Mit ist es damit schon ernst. Ich bin mit Eckpunkten ganz offen in diese Diskussion gegangen und habe einen ersten Entwurf in einer Diskussion mit breiter Beteiligung weiterentwickelt. Ich sage es noch einmal: Von rund 10.000 Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern 2.500 erreicht zu haben - das sind rund 25 % -, das ist doch das, was Sie eigentlich wollen, das ist doch die Beteiligung der Basis. Das Votum war so etwas von eindeutig, das können Sie sich gar nicht vorstellen. Dann muss man es auch akzeptieren, ob es einem gefällt oder nicht.
Ich bin jedenfalls ganz zufrieden, auch mit der einen oder anderen Äußerung der Grünen. Ich zitiere einmal aus einer Mail, die uns erreicht hat - wörtliches Zitat -:
„Besonders beeindruckt hat mich das untadelige demokratische Verständnis des Herrn Minister Schlie, das er vehement und deutlich vertreten hat. Auch die bemerkenswerte klare Denkweise und die Aufmerksamkeit des Herrn Schlie haben mich positiv überrascht.
der erneuten Redezeit der Landesregierung alle Fraktionen Anspruch auf weitere fünf Minuten Redezeit. Ich habe zwei Meldungen für Dreiminutenbeiträge; die könnten Sie dann auf fünf Minuten verlängern. Die erste Wortmeldung liegt vom Kollegen Dr. Andreas Tietze vor. - Ich erteile Ihnen hiermit das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Minister Schlie, ich habe mich zum einen auf die Wortmeldung von Ihnen zum ersten Beitrag und zum anderen zum zweiten Beitrag gemeldet. Ich frage Sie etwas. Das Herzstück Ihrer Reform ist die Aufgabenübertragung. Sie haben bereits einige Erfahrungen auch als Entbürokratisierungsstaatssekretär gesammelt, wo es genau um diese Frage der Aufgabenübertragung ging. Was am Ende von den Kreisen auf die Gemeinden übertragen worden ist, kann man nicht wirklich als Aufgabenübertragung bezeichnen. Kaum jemand hat es in Anspruch genommen.
Von den restlichen Aufgaben wollen Sie fünf von 16 übertragen. Das sind Aufgaben wie Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung, Bauunterhaltung, Schulträgerschaft, sonstige Bildungs- und Kultureinrichtungen, Trägerschaft Kita, Förderung Sport, Freizeitgestaltung, soziale Betreuung, Brandschutz, Förderung Tourismus, Wirtschaftsförderung, Gesundheitspflege, integrierte ländliche Entwicklung, Aufbau schneller Internetzugang, Energie- und Wasserversorgung - 16 wichtige Aufgaben. Sie wollen jetzt fünf Aufgaben übertragen.
Ich frage Sie: Welche Aufgabe nimmt sich denn die Gemeinde oder das Amt da heraus? Wie findet das ist eine ganz entscheidende Sache - eine strategische Steuerung statt? Ich komme aus einem Kreis, in dem es seit zehn Jahren eine Sozialraumorientierung gibt. Es gibt Aufgaben, die bedürfen einer fachlichen Leitung, eines gewissen übergeordneten Know-hows. Die unterschiedlichen Aufgaben, die Sie in einem Kreisgebiet haben, bedeuten, dass Sie nicht strategisch steuern können, dass Sie gegebenenfalls aus einem Wunschkatalog diese und jene Aufgabe haben. Das ist ein absolut strategischer Fehler und führt nicht zum Bürokratieabbau, sondern zum Bürokratieaufbau.
Der zweite Punkt. Wir wissen alle, dass wir im ländlichen Raum extreme Probleme durch den Fachkräftemangel haben. Es ist genau die Frage: Wie bekommen wir gute Verwaltungsmitarbeiterin
nen und -mitarbeiter in den ländlichen Raum? Dies bedeutet, Aufgaben zu haben, die dieser Fachlichkeit bedürfen, um die Fachkräfte in die Regionen zu bekommen. Da sehe ich ein riesiges Problem.
Schließlich geht es um die fachliche Steuerung. Wir wollen Qualität auch im ländlichen Raum haben. Dazu haben Sie keine Antwort gegeben. Ich habe das Gefühl, man hat bei Ihnen im Ministerium zusammengesessen und gefragt: Wie kriegen wir die Kuh vom Eis, wie machen wir es verfassungskonform? Dann nehmen wir fünf von 16 Aufgaben - so haben Sie es hier dargestellt. Sie haben nicht wirklich eine Begründung geliefert, wie Sie auf die fünf kommen. Sie haben das sozusagen nach Ermessen festgelegt. Deshalb halten wir das im Grunde genommen für falsch.
Wir haben eine konkrete Aufgabe des Verfassungsgerichts zu lösen gehabt. Unser Gesetzentwurf ist hier sehr konkret. Demokratische Legitimierung und Fachlichkeit soll zusammengebracht werden. Ich kann nicht verstehen, Herr Schlie, wie nach Ihrem Gesetzentwurf die Gemeinden diese elf Aufgaben von 16, die ich genannt habe, in einem Feierabendparlament erfüllen sollen, auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels. Hier ist ein Konstruktionsfehler. Sie werden feststellen, dass Sie mit dem vorgelegten Gesetzentwurf, kaum dass er beschlossen ist, wieder genau die Verfahren in Gang setzen, weil das Gesetz nicht funktioniert und verändert werden muss. Der Landkreistag hat Ihnen das gesagt. Der Landkreistag hat Ihnen genau diese Kritik benannt. Sie haben das ignoriert.
Ihr Gesetzentwurf ist kein Neuanfang, sondern Sie haben lediglich die alte Problematik aufgearbeitet, die Sie schon als Entbürokratisierungsstaatssekretär nicht in den Griff bekommen haben. Sie haben das fortgesetzt, was in der letzten Legislaturperiode gescheitert ist. Ihr Gesetzentwurf ist ein rückwärtsgewandter Entwurf, kein vorwärtsgewandter Entwurf für Schleswig-Holstein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte in Erinnerung rufen, worum es eigentlich geht. Schleswig-Holstein hat über 1.100 Gemeinden und rund 2,7 Millionen Einwohner. Schleswig-Holstein hat sehr viele kleine Gemeinden mit unter 100 Einwoh
nerinnen und Einwohnern. Dann frage ich mich: Wie ist die Zukunftsfähigkeit der kommunalen Demokratie bei diesen kommunalen Strukturen gewährleistet? Diese Frage ist bisher nicht beantwortet worden. Kollege Habeck hat den Versuch unternommen, diese Frage zu beantworten. Es kann nicht angehen, dass kommunale Demokratie so definiert wird, als dass es darauf ankommt, die direkte Nähe zum Bürgermeister oder zur Bürgermeisterin zu haben. Das ist nicht kommunale Demokratie.
Kommunale Demokratie heißt, dass Aufgaben - ich habe es vorhin schon gesagt, ich wiederhole es aber gern -, die mit der Gestaltung des täglichen Lebens zu tun haben, in der Gemeinde vor Ort auch bewältigt und gelöst werden können, dass Menschen wissen, hier ist etwas, wozu ich eine Stellungnahme einholen kann, wo ich Kritik äußern kann, wo ich bei Wahlen auch sagen kann: Du, du und du wirst abgewählt, weil du deine demokratische Aufgabe nicht gelöst hast.
Kommunale Demokratie heißt aber auch, dass die Augenhöhe von Verwaltung und Selbstverwaltung gegeben sein muss. Das ist nicht der Fall. Man kann herauf- und herunterdeklinieren, dass Amtsverwaltungen Backoffices sind, aber wir wissen alle, dass die Praxis in den Kommunen bisher anders ausgesehen hat.