Der demografische Wandel ist wie eine Medaille mit zwei Seiten: Auf der einen Seite ist er eine Herausforderung, auf der anderen Seite ist er eine Chance. Zu dieser Chance gehört eine bessere Bürgerbeteiligung. Das gilt auch für ältere Menschen. Nicht nur beim Altenparlament - wo wir uns alle einig sind, auch wir Grüne wollen, dass das Altenparlament bestehen bleibt -, sondern auch bei allen anderen Fragen. Nicht nur bei den Themen Gesundheit und Pflege, auch bei Bauen und Wohnen, bei Integration und Verbraucherschutz, überall gibt es spezifische Interessen Älterer, die berücksichtigt werden müssen.
Viele Ältere wollen sich aktiv an der Demokratie beteiligen, und sie wollen ihre Interessen selbst vertreten. Wir sind als Abgeordnete in der Verantwortung, ihnen das zu ermöglichen. Auf die Erfahrungen und den Beitrag der Älteren können wir nicht verzichten. Daher sollten wir ihre Forderung besser als Angebot verstehen und eine Lösung finden, wie wir dieses Angebot annehmen können. Für uns Grüne ist wichtig, dass der Aspekt der Generationengerechtigkeit dabei berücksichtigt wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, 2012 ist das Europäische Jahr für das aktive Altern. Aktives Altern soll gezielt gefördert werden. Genauso aktiv wollen wir Grüne die Bürgerbeteiligung fördern, gemeinsam mit den Älteren. Die älteste Teilnehmerin bei der Demonstration vor dem AKW Brokdorf war 93 Jahre alt. Bei den Protesten gegen Stuttgart 21 waren viele Ältere dabei. Die Älteren werden aktiv, und es ist richtig, dass sie selbstbewusst ihre Rechte einfordern.
Schleswig-Holstein ist mit seiner Kinder- und Jugendbeteiligung Vorreiter gewesen. Auch bei den Seniorinnen und Senioren sollten wir uns alle für mehr demokratische Beteiligung einsetzen. Ob hierzu der vorliegende Gesetzentwurf hilfreich ist, sollten wir im Rahmen der Anhörung in den Ausschüssen mit den Betroffenen selbst und ihren Interessenvertretungen diskutieren. Hieran werden wir Grüne uns gern aktiv beteiligen. Ich beantrage im Namen meiner Fraktion Überweisung an den Ausschuss.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gleich zu Beginn deutlich machen: Der SSW hält die Stärkung der Mit
Allein die Arbeit im Altenparlament zeigt immer wieder, wie wertvoll die Ideen sind, die ältere Menschen für die Weiterentwicklung unserer Gesellschaft haben. In diesem Forum wird aber auch regelmäßig deutlich, dass die Seniorinnen und Senioren mehr Verbindlichkeit wünschen, wenn es um den Umgang mit ihren Vorschlägen und Ideen geht.
Diese Forderung halte ich für berechtigt. Schließlich helfen uns diese Anregungen letztlich dabei, die Lebensqualität aller Einwohner zu verbessern. Hier sehen wir als SSW eine zentrale Aufgabe der Politik.
Es ist also legitim, sich mit der Frage zu beschäftigen, wie die Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten Älterer verbindlicher gestaltet und gestärkt werden können.
Der vorliegende Gesetzentwurf zur Seniorenmitwirkung von der Fraktion der LINKEN hat das übergeordnete Ziel, die Teilhabe und Mitgestaltung älterer Menschen in der Politik verbindlicher zu regeln. Dieser Ansatz ist nach unserer Meinung absolut richtig.
Dies gilt besonders für die vorgeschlagenen Änderungen im Bereich der Gemeindeordnung. Für uns steht fest, dass die umfassende Beteiligung der älteren Generation an gesellschaftlichen Prozessen nur gelingt, wenn diese Entwicklung dort beginnt, wo die politischen Entscheidungen den Alltag der Menschen unmittelbar betreffen. Das Ziel, dass die Ansprüche, Interessen und Bedürfnisse der älteren Menschen nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern auch ausreichend berücksichtigt werden, erreichen wir nur, wenn wir zuallererst die Beteiligungsund Mitwirkungsrechte auf kommunaler Ebene stärken.
Aus diesem Grund spricht sich zum Beispiel auch der SSW für die Möglichkeit aus, in Gemeinden mit unter 8.000 Einwohnern die Einrichtung von Seniorenbeiräten zu ermöglichen, wenn minde
stens fünf Seniorinnen oder Senioren dies wünschen. Durch eine entsprechende Änderung der Gemeindeordnung würde sichergestellt, dass sich die ältere Generation überall dort, wo sie direkt betroffen ist, ein aktiv einbringen kann.
Der Entwurf der LINKEN, der sich stark an dem mecklenburg-vorpommerischen Seniorenmitwirkungsgesetz orientiert, sieht ein umfassendes Initiativ- und Anhörungsrecht der jeweiligen Seniorenbeiräte auf Landesebene vor. Doch diese Änderung ist nach unserer Einschätzung sehr weitreichend, und wir halten es deshalb für notwendig, dass wir uns im Rahmen der Anhörung und der Diskussion im Ausschuss sorgfältig mit den Auswirkungen dieser Vorschläge beschäftigen.
Für den SSW ist aber ganz klar, dass die Gesetzgebungskompetenz ausschließlich beim Parlament bleibt.
Damit hier kein falscher Zungenschlag aufkommt: Es steht außer Frage, dass die Älteren in unserer Gesellschaft über wertvolle Erfahrungen verfügen, die bei der Weiterentwicklung unseres Gemeinwesens helfen und die nicht zuletzt auch für die Landespolitik von großer Bedeutung sind. Hier sind wir uns sicher alle einig. Ich gehe davon aus, dass der Austausch mit den Seniorinnen und Senioren für alle hier vertretenen Parteien ein fester Bestandteil der parteiinternen Arbeit ist. Auch der Seniorenrat sorgt mit seiner Arbeit regelmäßig dafür, dass das Wissen und die Erfahrungen der älteren Menschen für die Aufgaben der Gegenwart genutzt werden.
Es ist aber heute schon festzuhalten, dass sich über 60-Jährige neben der Arbeit im Altenparlament auch auf verschiedenen Wegen in den unterschiedlichsten Bereichen der Landespolitik einbringen. Dies reicht aber nicht. Deshalb geht es jetzt darum, im Rahmen der weiteren Arbeit mit diesem Gesetzentwurf weitreichende Befugnisse für die Seniorenvertretungen auf allen Ebenen zu verankern. Das ist für uns eine wichtige Aufgabe. Der SSW wird sich konstruktiv in die zukünftige Ausschussarbeit einbringen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man kann es natürlich höflich formulieren, dass der Antrag sehr ähnlich sei. Er ist inhaltsgleich mit dem Seniorenmitwirkungsgesetz aus Mecklenburg-Vorpommern.
- Sie haben das gesagt, Frau Kollegin Jansen. Ich sage es auch noch einmal. Er ist inhaltsgleich mit dem Seniorenmitwirkungsgesetz aus MecklenburgVorpommern vom 26. Juli 2010. Da muss man sich schon einmal die Frage stellen - wenn Sie sich mit der Ausarbeitung jedenfalls nur bescheidene Arbeit machen -, ähnlich wie der Kollege Kalinka das getan hat, ob eine solche Regelung erstens für Schleswig-Holstein grundsätzlich Sinn macht und zweitens ob sie eine Verbesserung darstellt. Ich sage für die Landesregierung ganz klar: Wir verneinen beides!
Bei uns hat die Einbindung älterer Menschen in die örtlichen und regionalen Entwicklungs- und Entscheidungsprozesse - im Gegensatz zu Mecklenburg-Vorpommern - eine lange Tradition. Seit 1979 sind gewählte Vertretungen der älteren Generationen auf kommunaler Ebene in Seniorenbeiräten tätig. Der bestehende Landesseniorenrat Schleswig-Holstein vertritt die Interessen von Seniorinnen und Senioren in allen Belangen - sowohl gegenüber dem Parlament als auch gegenüber Regierung und Öffentlichkeit. Er ist ein eingetragener Verein mit einer eigenen Satzung und mit einer eigenen Aufgabenstellung. Der Landesseniorenrat ist der Zusammenschluss aller Gemeinden, Städte und Kreise in Schleswig-Holstein, die einen Seniorenrat beziehungsweise -beirat eingerichtet haben, sowie von Mitgliedern der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände. Er ist unabhängig, er ist parteipolitisch neutral und konfessionell nicht gebunden.
Ich sage Ihnen ganz deutlich: Ich halte es für einen Ausweis von klassischem Obrigkeitsdenken zu glauben, diese Vertretung hätte eine höhere Wertigkeit, wenn man die Vereinsstruktur durch eine Anstaltsstruktur ersetzen würde.
- Nein, ich glaube nicht, dass der Seniorenbeirat in eine Anstalt umgewandelt werden möchte. In Schleswig-Holstein besteht keine Notwendigkeit,
die Foren der Mitwirkung, die Bildung eines Landesseniorenbeirats sowie seine Aufgaben und Befugnisse von oben gesetzlich zu regeln.
Der Landesseniorenbeirat leistet hervorragende Arbeit in allen Belangen. Das Sozialministerium unterstützt die Arbeit des Landesseniorenrats vielfältig - sowohl finanziell als auch durch Beratungsleistungen. Und die Landesregierung fördert die Geschäftsstelle des Landesseniorenrats, den Druck des Mitteilungsblatts und die externen Beratungen des Landesseniorenrats mit derzeit 68.000 € pro Jahr.
Die Zusammenarbeit mit dem Landesseniorenrat ist geprägt von hoher wechselseitiger Akzeptanz, von Dialogorientierung und Impulsen - selbstverständlich auch von kritischen Beiträgen, so soll das auch sein - zur konstruktiven Gestaltung der Seniorenpolitik im Land.
Neben den Seniorenbeiräten und dem Landesseniorenrat bildet das Altenparlament eine weitere Möglichkeit speziell für ältere Menschen, sich in Schleswig-Holstein politisch zu engagieren. Sie und wir alle wissen - für viele von Ihnen ist es nicht die erste Legislaturperiode hier im Landtag -, dass die Stellungnahmen und Beschlüsse des Altenparlaments in den Landtagsfraktionen sehr aufmerksam zur Kenntnis genommen werden und sich regelmäßig in entsprechenden Fraktionsinitiativen niederschlagen.
- Ich kenne keine Forderung des Landesseniorenrats, Kollege Schippels, die seine Überführung in eine Anstaltsstruktur befürwortet.