Vielen Dank. Ich würde den Kollegen Harms gern fragen, ob das Land Schleswig-Holstein Aktien der HSH Nordbank zu irgendeinem Zeitpunkt für 55 € gekauft hat.
Lieber Herr Koch, darum geht es nicht. Ich hoffe, dass Sie aufgrund Ihrer Ausbildung dazu in der Lage sind, betriebswirtschaftlich daranzugehen. Sie wissen dann, dass man bewertet und dass man natürlich immer zum jeweiligen Zeitwert bewertet und nicht zu einem Buchwert, der galt, als man gekauft hat, beziehungsweise zu einem fiktiven Wert, den eine staatseigene Landesbank einmal hatte.
Wir müssen uns doch dazu verhalten, was diese Bank wert ist und welchen Wertverlust wir möglicherweise gehabt haben. Das ist eine völlig normale Verhaltensweise, die jeder normale Mensch hat. Deshalb bin ich der Auffassung, dass man dies zumindest bei der Bewertung von Entscheidungen zu berücksichtigen hat. Das gilt natürlich auch für eine Entscheidung, bei der es darum geht, ob die EU uns eine Auflage macht, die möglicherweise dazu führen kann, dass das, was wir derzeit unser Eigentum nennen, am Ende weniger wert ist. Ich finde, man muss diese Überlegung machen.
Wenn ich darf, würde ich dies gern nutzen. Herr Kollege Harms, gehen Sie davon aus, dass der Aktienpreis von 55 € im Jahr 2007 dem tatsächlichen Wert der Aktie entsprach, oder war es nicht vielmehr so, dass ein Käufer damals viel zu viel für die Aktie bezahlt hat, weil er - wie wir alle - die in der Bank schlummernden Ri
siken nicht erkannt hat und dass die Aktie nie wirklich 55 € Wert war, sodass damals ein übertriebener Preis gezahlt worden ist?
Lieber Herr Koch, beinahe hätte ich gesagt: Der Zocker sagt, zahlen und fröhlich sein. Es geht nicht darum, ob irgendjemand irgendetwas vor drei oder vier Jahren falsch eingeschätzt hat, sondern es geht darum, ob man zu einem Zeitpunkt X, beispielsweise zum Zeitpunkt einer Bilanz, feststellt, welchen Wert ein Unternehmen hat. Das hat man getan. Das hat auch keiner bezweifelt. Jetzt, am Ende, stellen wir wieder fest, welchen Wert das Unternehmen hat. Wir stellen fest, dass es weniger Wert hat.
Es geht nicht darum, eine Bank schlechtzureden, sondern es geht nur darum, dass wir als Land Schleswig-Holstein, als Eigentümer, diese Bank betrachten und die Risiken betrachten, die von außen auf uns zukommen, und bewerten, was sie für uns bedeuten. Wie soll man es ausdrücken? - Es ist nicht so, dass sich immer nur Zahlenströme verändern. Manchmal können sich auch statische Werte verändern. Das wollte ich mit meiner Äußerung deutlich machen, nämlich dass die Entscheidung der EU eine Auswirkung darauf hat, welchen Wert unsere Bank hat. Sie können gern die 19 € zu den möglicherweise zukünftigen 17, 16 oder 15 €, die eine Bank vielleicht nur noch Wert ist, ins Verhältnis setzen. Wie Sie es machen, ist mir egal. Es geht nur darum, dass diese Entscheidung unsere Bank auch in ihrem eigenen Wert bedroht und damit auch uns als Land Schleswig-Holstein - ich will nicht sagen - bedroht. Es kann aber dazu führen, dass das, was unser Eigentum ist, in Zukunft weniger Wert ist. Daran kann kein Mensch ein Interesse haben; weder ein Politiker in diesem Landtag noch ein Mensch draußen, der sich als Bürger in SchleswigHolstein bezeichnet.
Ich will die Zeit nicht ausnutzen, aber ein letztes Wort noch: Ich glaube, es ist ganz wichtig, die Fragestellung, die die SPD in Bezug auf den Auflösungsvertrag von Herrn Dr. Nonnenmacher zu Recht aufgeworfen hat, noch einmal genau zu hinterfragen. Es kann nicht angehen, dass tatsächlich oder möglicherweise so, wie ich es jetzt verstanden habe, ein Vertrag geschlossen wurde, der heißt: Wenn dir, lieber Herr Nonnenmacher, in den nächsten zwei Jahren nicht irgendetwas auf die Füße fällt, dann kannst du die ganze „Knete“ behalten. Das heißt, man muss nur die Zeit so lange strecken, bis eine Zeitfrist abgelaufen ist. Wir reden hier nicht über Inhalte, wir reden hier über eine
. Wenn dem wirklich so ist, dann ist hier ganz schlecht verhandelt worden. Dann muss man manchmal das Gefühl haben, dass hier zugunsten von Herrn Nonnenmacher verhandelt worden ist, und zwar von beiden Seiten.
Dann müssen wir entsprechend handeln. Dann muss hinterfragt werden, wer dafür verantwortlich war und wer diese Person möglicherweise dazu beauftragt hat, solche Verhandlungen zu führen. Ich denke aber, zunächst einmal ist dies ein Thema, welches man in einer nicht öffentlichen Sitzung entweder des Finanzausschusses oder des Beteiligungsausschusses regeln müsste. Hier will ich wirklich klare Aussagen darüber haben, was in Bezug auf diesen Vertrag wirklich stimmt. Solange dies in der Schwebe ist und solange man das Gefühl haben muss, dass es nur eine zeitliche Komponente ist, die Herrn Nonnenmacher noch davon abhält, die „Kohle“ endgültig einzustreichen, dann haben hier handelnde Personen schon wieder versagt.
Zu einem weiteren Wortbeitrag erteile ich Herrn Abgeordneten Sönnichsen von der CDU-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bedauere, die Debattenzeit noch etwas verlängern zu müssen, aber ich sage ganz deutlich: Je länger all das vorher Gesagte dauert, umso weniger Verständnis habe ich für diese Debatte. Ich kann natürlich nachvollziehen, dass einige ein Informationsbedürfnis haben. Bei einigen ist dies größer, bei anderen ist dies geringer, bei einigen ist es immer gleich dringend. Müssen wir uns aber immer wieder die Grundsätze einiger Dinge vor Augen führen?
Sehr geehrter Herr Dr. Stegner, hier konkurrieren einmal wieder das Aktiengesetz mit der Geschäftsordnung des Landtages. Hier ist es ganz einfach so: Zunächst einmal müssen die Organe des Instituts ihre Entscheidung fassen. Dann sagt das Aktiengesetz, es sind ad hoc Meldungen herauszugeben. Wenn wir zwölf Stunden später im Unterausschuss darüber debattieren, beraten und informiert werden, dann denke ich, dass dies nicht nur angemessen ist, sondern dass dies eine sehr zügige Handhabung der gesamten Angelegenheit ist. Wenn Sie der Meinung sind, dass es zwar schön ist, dass man intern dar
über geredet hat, dass man das nun aber öffentlich noch einmal tun muss, dann frage ich mich nach der Wertschätzung der Arbeit des Unterausschusses.
Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem hier auch vom Minister einige Dinge genannt worden sind, die ich in öffentlicher Sitzung eigentlich nicht erwartet hätte - das will ich auch einmal ganz deutlich sagen -, will ich noch einen Punkt hinzufügen. Wir haben heute Morgen davon gehört und sind darüber informiert worden, dass es sich um einen Ist-Stand von Verhandlungen handelt, die eigentlich gar keine sind. Verhandlungen, die keine sind, deshalb, weil es zum Schluss Auflagen werden, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wenn in dieser Phase die Regierung versucht, Einfluss zu nehmen, das in die Bahnen zu lenken, dann ist das ausdrücklich positiv und unterstützenswert und jedenfalls nicht für die Kritik geeignet, die hier heute teilweise geäußert wird.
Diese Angelegenheit - so ist es gesagt worden, und das gebe ich jetzt auch weiter, Herr Minister kommt in der dritten Septemberwoche zum großen Schwur. Insofern nochmals: Wir sind sehr zeitig darüber informiert worden. Es ist angekündigt worden, dass weitere Informationen erfolgen. Dazwischen gibt es noch Ausschusssitzungen und eine Landtagstagung. Alles das, was Sie sagen, kann erfüllt werden.
Herr Kollege Sönnichsen, habe ich Sie richtig verstanden, dass Ihr Verständnis als Parlamentarier so ist, dass dann, wenn es diesen Beteiligungsausschuss gibt, der nicht öffentlich tagt, das, was der Kollege Koch über die Alternativlosigkeit der Wiederverwendung dieser Mittel gesagt
hat, damit erledigt ist, und die, die es wagen, das in die Parlamentsöffentlichkeit zu ziehen, haben im Grunde genommen nur parteipolitischen Interessen? Ist es nicht die Pflicht von Parlamentariern, dass man solche Fragen im Parlament in dieser Form erörtert, bevor die Entscheidung fällt?
Darf ich Sie zum Zweiten fragen: Halten Sie es denn für richtig, erst eine Pressemitteilung der HSH Nordbank zu machen und dann mit den Mitarbeitern zu reden und das Parlament zu informieren?
Herr Dr. Stegner, zum ersten Teil: Ich weiß nicht, ob Sie mich richtig verstanden haben oder nicht; das überlasse ich ganz Ihnen. Auf jeden Fall habe ich in dieser Angelegenheit für die zeitliche Abfolge nicht das geringste Verständnis. Wenn Sie sich zum Beispiel die zweite Seite Ihres Fragenkataloges ansehen, so weiß ich nicht, was an den Fragen neu ist. Sie hätten die vor drei Wochen schon aufschreiben und sie ordnungsgemäß einreichen können. Da nun das parlamentarische Verständnis zu hinterfragen, ich denke, dass ist nicht der angemessene Zeitpunkt und der angemessene Rahmen dafür.
Noch einmal die zweite Frage bitte. Ich wollte mir gerade etwas notieren und habe da nicht aufgepasst.
(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Ich war so faszi- niert von Ihrer Antwort, dass mir das entfal- len ist! - Heiterkeit)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, die 500 Millionen € sind hier inzwischen in den Mittelpunkt gerückt. Ich denke, da müsste man ein bisschen weniger Parlamentarier sein und vielleicht ein bisschen mehr über Wirtschaft nachdenken. Wir reden hier über Geld, das wir nicht haben. Wir reden über Geld, das wir eigentlich auch nie gehabt hätten. Jetzt ist es im Moment natürlich verlockend. Wenn dann die EU voraussichtlich sagt, aus Wettbewerbsgründen muss die Bank das bezahlen, sonst ist das Beihilfe und was weiß ich alles, und wenn dann alle Beteiligten, Bank, Regierung, Verhandelnde und so weiter, sagen, wir können uns das in der Gewinn- und Verlustrechnung erlauben, nicht aber in der Liquiditätsrechnung, dann halte ich es für sehr, vernünftig,
Herr Kollege Sönnichsen, offenbar ist dem Kollegen Dr. Stegner seine zweite Frage wieder eingefallen.
Ich bin doch beruhigt, dass sie mir wieder eingefallen ist. Ich bitte um Vergebung, wenn ich sie wiederhole.
Finden Sie es denn richtig, dass man über den Verlust von 900 Arbeitsplätzen erst eine Pressemitteilung macht und dann mit den Mitarbeitern spricht und dass es nicht zuerst das Parlament erfährt, sondern dass man das aus den Zeitungen erfährt?
Darf ich in dem Kontext fragen: Haben Sie kein Verständnis dafür, dass es Mitarbeiter, wenn sie über den Verlust ihrer Arbeitsplätze informiert werden, auch interessiert, mit welchem Geld der frühere Vorstandsvorsitzende nach Hause geht? Gerade das ist nämlich der Kontext mit dem anderen. - Das war meine Frage.
Selbstverständlich bedauere ich, dass die Mitarbeiter das erfahren. Aber ich kann nur auf das zurückkommen, was ich eingangs gesagt habe. Schauen Sie ins Aktiengesetz: Beratung, Beschlussfassung, Mitteilung, so ist es vorgeschrieben. Da ist es ganz einfach so, dass auch mal Zeiten dazwischen liegen. Herr Dr. Stegner, ich bin im Übrigen auch durch Gespräche davon überzeugt, dass Teile der Mitarbeiterschaft schon sehr wohl darüber informiert gewesen sind und dass der Vorstand seiner Verpflichtung entsprechend nachgekommen ist.
Letzter Satz, meine sehr verehrten Damen und Herren; das soll meine Zusammenfassung sein. Wir haben ja vorhin den Abschlussbericht hier debattiert