- Ja. Das ergibt die Fristsetzung. Es wird noch weitere Gespräche geben. Daher bin ich der festen Überzeugung, dass dies ein gutes und EU-konformes Gesetz für Schleswig-Holstein ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den Reihen der FDP müssen Sie nicht so viel murmeln. Wir mussten von Ihnen auch genügend Dreiminutenbeiträge im wahrsten Sinne des Wortes ertragen. Sie können auch einmal zuhören.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will zwei Aspekte herausgreifen: Der eine Aspekt ist die Frage, auf welcher Ebene das Ganze geregelt werden soll. Sie sagten, wir würden den Föderalismus infrage stellen. Viele in unserer Fraktion, ich eingeschlossen, sind mit Herzen Föderalisten. Die Frage, auf welcher Ebene Dinge geregelt werden müssen, muss immer wieder diskutiert werden. Hier gibt es keine generelle Antwort, die besagt: immer in Schleswig-Holstein, immer in Europa oder immer in Deutschland.
In einem Punkt werden Sie mir jedoch zustimmen, nämlich in dem Punkt, dass das Onlineglücksspiel im Internet in Schleswig-Holstein zu regeln, eine schwachsinnige Idee ist. Eine solche Regelung muss zumindest in Deutschland, besser jedoch in Europa erfolgen. Ein Vorstoß in Schleswig-Holstein ist schwachsinnig. Es muss in dieser Frage eine bundeseinheitliche Regelung geben.
schlecht. Das kann man gesetzgebungstechnisch so machen. Das zerstört in einem gewissen Aspekt den Vertrauensschutz, das stimmt, aber es ändert nichts daran, dass Sie mit dieser Frist und mit diesem Vorpreschen bei den Genehmigungen den anderen Kollegen in den Staatskanzleien und den Ministerpräsidenten die Pistole auf die Brust setzen. Sie setzen ihnen die Pistole auf die Brust, und zwar wenige Tage nachdem Sie, Herr Kubicki, sich in Sachen Rundfunkstaatsvertrag ziemlich unmöglich gemacht haben. Ihr Parteifreund Herr Garg hat den Staatsvertrag zum Rundfunkstaatsvertrag für die Landesregierung unterschrieben, und Sie kündigen dies auf. Damit verprellen Sie die Ministerpräsidenten. Jetzt kommen Sie mit dem Nächsten. Sie können doch nicht erwarten, dass diese einen Schritt auf Sie zugehen, wenn Sie ihnen in dieser Art und Weise die Pistole auf die Brust setzen und sagen: Wenn ihr nicht bis dann und dann dies abgeschlossen habt, dann erteilen wir hier Genehmigungen. Dann könnt ihr gucken, wo ihr bleibt.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Bevor wir in die Abstimmung eintreten, stelle ich fest, dass der Änderungsantrag Drucksache 17/1640 von den antragstellenden Fraktionen zurückgezogen wurde.
Ich darf Ihnen mitteilen, dass eine Entscheidung aus der Ausschusssitzung von heute Morgen nicht in die Beschlussempfehlung, die Ihnen mit der Drucksache 17/1785 vorliegt, übertragen worden ist. Es handelt sich um § 49 „Inkrafttreten, Außerkrafttreten“. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann lautet das, was heute Morgen im Ausschuss beschlossen worden ist: Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Weiter heißt es: Das Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland vom 13. Dezember 2007 tritt zum 1. März 2012 außer Kraft. - So ist es heute Morgen beschlossen worden, und so muss die Beschlussempfehlung ergänzt werden.
Zum Verfahren gebe ich Ihnen folgenden Hinweis: Ich werde zunächst den Gesetzentwurf Drucksache 17/1100 aufrufen und nachfolgend die hierzu vorliegenden Resolutionen. - Widerspruch sehe ich nicht. Wir werden so verfahren.
Es ist beantragt worden, über den Gesetzentwurf namentlich abzustimmen. Nach § 63 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung muss eine namentliche Ab
stimmung stattfinden, wenn sie von 18 Abgeordneten verlangt wird. Wer den Antrag auf namentliche Abstimmung unterstützen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Es gibt eine deutliche Anzahl von Stimmen über denen der erforderlichen 18 Abgeordneten. Die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Fraktion DIE LINKE und die SSW-Fraktion haben dies so beantragt.
Ich lasse jetzt über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1100 in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Ich bitte, mit der namentlichen Abstimmung zu beginnen.
(Namentliche Abstimmung) 1 Präsident Torsten Geerdts: Meine Damen und Herren, ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt: Dem Gesetzentwurf haben 46 Abgeordnete zugestimmt, 45 Abgeordnete haben ihn abgelehnt. Der Gesetzentwurf Drucksache 17/1100 ist damit in der vom Ausschuss beschlossenen Fassung angenommen. (Beifall bei CDU und FDP)
Wir kommen jetzt zu den Abstimmungen über die vorliegenden Resolutionen. Ich rufe zunächst den Antrag der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/1807 (neu), auf. Zu diesem Antrag habe ich gehört, dass er an den Ausschuss überwiesen werden soll - ist das richtig? -,
weil auch ein Antrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dieser Thematik im Ausschuss weiterbehandelt werden soll. - Dann schlage ich vor, dass wir eine Überweisung der Drucksache 17/1807 (neu) an den Innen- und Rechtssausschuss beschließen. Wer so abstimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Das wurde einstimmig so beschlossen.
Ich lasse jetzt über den Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/1780, in der Sache abstimmen. Wer der Resolution zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/1780 mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der LINKEN und der SSWFraktion abgelehnt worden ist.
Ich lasse nun über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 17/1801, abstimmen. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW. Gegenstimmen? - Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Enthaltungen? - Das sind die Fraktion der SPD und die Fraktion DIE LINKE. Damit stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/1801 abgelehnt worden ist.
Ich lasse über den Antrag der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/1808, abstimmen. Wer der Resolution zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von CDU, FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und die SSW-Fraktion. Das Votum ist also einstimmig. Ich frage vorsichtshalber, ob sich ein Abgeordneter dagegen entschieden hat oder der Stimme enthalten hat. - Dann ist dieser Antrag einstimmig angenommen.
Ich lasse jetzt über den Antrag der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/1809, abstimmen. Wer der Resolution zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Gegenstimmen? - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Fraktion DIE LINKE und die SSW-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/1809 angenommen worden ist.
a) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Erhebung einer Abgabe auf die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Oberflächen- wasserabgabegesetz OWAG) des Landes Schleswig-Holstein
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage vor, die Gesetzentwürfe Drucksachen 17/1777 und 17/1779 dem Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig so beschlossen!
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile für die antragstellende Fraktion Herrn Abgeordneten Björn Thoroe das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Während ein Land nach dem anderen die Studiengebühren abschafft, forderte im Sommer dieses Jahres die Landesrektorenkonferenz deren Einführung in Schleswig-Holstein. Dabei müssten die Beteiligten eigentlich wissen, dass sich an der finanziellen Misere der Hochschulen selbst mit Gebühren nichts ändern würde.
Die Uni Kiel allein hat ein strukturelles Defizit von circa 37 Millionen €. Um dieses aufzufangen, müssten bei den gegenwärtigen Studierendenzahlen pro Semester 750 € Gebühren erhoben werden. Und das wäre nur zur Deckung des aktuellen Defizits - ein Defizit übrigens, das nicht die Hochschulen verursacht haben, sondern die Politik.
Darüber hinaus würde die Einführung von Studiengebühren überhaupt nichts an den miserablen Studienbedingungen ändern, wie der Arbeitgeberverband treffend festgestellt hat. Denn die Auflagen der Gebühren schränken die Möglichkeiten ihrer Verwendung so weit ein, dass eine sinnvolle, langfristige Investition überhaupt nicht möglich ist. Ich zitiere einmal aus einer seiner Hochglanzbroschüren:
„Erlaubt sind alle denkbaren Sachmittel und nicht prüfungsrelevantes Lehrpersonal. Die dringend benötigten zusätzlichen Lehrkapazitäten sind tabu, weil sonst die Kapazitätsverordnung greift. Dies ist eine unproduktive Pattsituation, die zu sinnlosem und überflüssigem Geldausgeben einlädt.“
DIE LINKE bewertet Studiengebühren allerdings nicht nach ihrer technischen Machbarkeit. Die Debatte um die Hochschulfinanzierung würde damit entpolitisiert und auf eine Machbarkeitsfrage reduziert. Wir, die LINKEN, lehnen Studiengebühren hauptsächlich aus zwei Gründen ab:
Erstens: Die Finanzierung des Bildungssystems ist eine ureigenste staatliche Aufgabe. Bildung ist keine Dienstleistung, sondern ein Grundrecht.
Die zunehmende Umstellung der Hochschulfinanzierung auf Drittmittel und Studiengebühren soll die politisch gewollte Unterfinanzierung des Hochschulsystems kaschieren und den schrittweisen Rückzug des Staates aus seiner Verantwortung vorbereiten.
Herr Günther, in Ihrer Pressemitteilung vom 24. Juni forderten Sie, über Studiengebühren nachzudenken. Ich frage Daniel Günther und die CDU: Möchten Sie Grundrechte zu einer Kostenfrage machen? Wir, die LINKEN, lehnen etwas so Abscheuliches ab.
Zweitens: Gebührenbefürworter behaupten, Studiengebühren seien fair, weil sie die Nutznießer des Studiums an den Kosten des Studiums beteiligten. Die Industriellendenkfabrik „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“ schreibt auf ihrer Website: „Im gebührenfreien System zahlt der Sohn des Taxifahrers für das Studium des Arztsohnes.“ Das lässt einen tiefen Einblick in die Weltsicht dieser Eliten zu. Die „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“ scheint die Ansicht zu vertreten, dass der Sohn des Taxifahrers gefälligst Taxi zu fahren hat und an einer Universität nichts verloren hat. Im 21. Jahrhundert ist das schändlich, rückwärtsgewandt und schlicht reaktionär.