Zweitens: Gebührenbefürworter behaupten, Studiengebühren seien fair, weil sie die Nutznießer des Studiums an den Kosten des Studiums beteiligten. Die Industriellendenkfabrik „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“ schreibt auf ihrer Website: „Im gebührenfreien System zahlt der Sohn des Taxifahrers für das Studium des Arztsohnes.“ Das lässt einen tiefen Einblick in die Weltsicht dieser Eliten zu. Die „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“ scheint die Ansicht zu vertreten, dass der Sohn des Taxifahrers gefälligst Taxi zu fahren hat und an einer Universität nichts verloren hat. Im 21. Jahrhundert ist das schändlich, rückwärtsgewandt und schlicht reaktionär.
Das ist preußische Ständementalität, die durch die Einführung von Studiengebühren gestützt werden soll. Wenn die Gutverdienenden einen höheren Beitrag leisten sollen als die kleinen und mittleren Einkommen, warum sollte man diejenigen, die im Be
Der zentrale Widerspruch der gesamten Argumentation scheint niemanden zu stören. Die Studierenden sind also so etwas wie Sozialschmarotzer und lassen sich von Arbeiterinnen und Arbeitern das Studium finanzieren, sollen also endlich zur Kasse gebeten werden. Aber sobald sie nach dem Studium einen Job gefunden haben, der gut bezahlt ist, verwandeln sie sich plötzlich in die Leistungsträger, denen die Steuern gesenkt werden müssen, damit sie nicht abwandern.
Die Arbeitgeberverbände und Bertelsmänner lassen keine Gelegenheit aus, um die Wichtigkeit von Wissenschaft und Hochschulen für die Wirtschaft zu betonen. Dann sollten diese sich doch für höhere Steuern einsetzen.
Drittmittel, Forschungsaufträge sowie staatlich geförderte Kooperationen sind dagegen kein angemessener Beitrag, sondern die staatliche Subventionierung der Forschungs- und Entwicklungsabteilungen der Konzerne. Einen angemessenen Beitrag könnten die Unternehmen über eine Erhöhung der Körperschaft-steuer leisten, nachdem in den letzten 13 Jahren die Beteiligung der Vermögenden und der Konzerne systematisch verringert wurde, bei gleichzeitiger Mehrbelastung der unteren und mittleren Einkommen sowie einem sozialen Kahlschlag sondergleichen.
Wir, Die LINKE, fordern die gesetzliche Verankerung der Gebührenfreiheit, und wenn SPD, Grüne und FDP es ernst meinen mit der Ablehnung von Studiengebühren
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei diesem wichtigen Thema haben es die LINKEN mit ihrem Antrag geschafft, dass der Saal sich inzwischen leider geleert hat. Das liegt daran, dass dieser Antrag ein reiner Showantrag ist und norma
CDU und FDP haben sich im Koalitionsvertrag klar darauf verständigt, dass es in dieser Wahlperiode keine Studienbeiträge für reguläre Studiengänge bis hin zur Promotion geben wird. Das ist im Übrigen kein Alleinstellungsmerkmal, sondern es ist breiter Konsens hier im Parlament. Daher ist es völlig unsinnig, hier einen solchen Antrag zu stellen. Der politische Wille ist klar zum Ausdruck gekommen. Wir haben im Februar ein Landeshochschulgesetz verabschiedet, in dem ausdrücklich geregelt ist, dass es keine Studienbeiträge gibt.
Ich frage mich an dieser Stelle schon, ob Sie die Gesetze, die Sie ablehnen, überhaupt vorher lesen. Denn die Materie ist in § 41 des Landeshochschulgesetzes klar geregelt. Wir haben darin Regelungen zu Ansprüchen getroffen, die Sie in Ihrem Gesetzentwurf formuliert haben, nämlich etwa eine verbesserte Durchlässigkeit im Bildungswesen. Wo waren Sie denn, als wir darüber debattierten, dass wir beispielsweise beruflich Qualifizierten die Wege an die Hochschulen erleichtern wollen? Wo waren Sie in dieser Debatte? Wo waren Sie, als wir die Möglichkeiten für die Immatrikulation erweitert haben, damit gerade Menschen, wie Sie sie angesprochen haben, an die schleswig-holsteinischen Hochschulen kommen können? - Das alles ist gegen Ihre Stimmen hier im Parlament beschlossen worden.
Jetzt frage ich mich natürlich: Was wollen Sie mit Ihrem Gesetzentwurf überhaupt bewirken? Dieser Gesetzentwurf hat zum Inhalt, Studienbeiträge nicht einführen zu dürfen - obwohl dies im Gesetzestext selbst ja schon ausgeführt ist. Ich will Ihnen nicht unterstellen, Sie hätten hierbei nicht zumindest eine Tendenz, und ich kann nur davon ausgehen, dass Sie die wenigen Gebühren, die Hochschulen im Moment überhaupt fordern dürfen, auch schon ablehnen.
- Vielen Dank, Herr Thoroe, für diesen Hinweis. Ich frage Sie nun aber: Worauf beziehen Sie sich hierbei eigentlich? Es gibt für Hochschulen ja bereits einige Möglichkeiten, Gebühren zu erheben. Ich beziehe mich hier einmal auf das Beispiel der Christian-Albrechts-Universität. Meinen Sie beispielsweise Gebühren für die Ausfertigung einer
Zweitschrift des Studienbuchs - Kosten: 15 € -, die Gebühren für die Ausstellung eines Gasthörerscheins - 5 € -, die Beglaubigung von Unterschriften - 2 € -, die Gebühr für den Hochschulsportpass 9 € pro Semester -, oder welche Gebühren meinen Sie? Sollen diese Gebühren abgeschafft werden, damit die Menschen, die an dieser Hochschule studieren, sich nicht verschulden müssen? Ist es das, worauf Sie sich hier beziehen?
Oder ist es so, dass Sie es für sozial nicht gerechtfertigt halten, wenn Grundkurse in Kitesurfing oder die Grundausbildung auf der Jolle oder etwa Yachtsegelkurse gebührenpflichtig sind? Ist es das, was Sie mit Ihrem Gesetzentwurf abschaffen wollen? Soll so etwas zukünftig vom Steuerzahler bezahlt werden? Ist das wirklich Ihr Wille?
Ich glaube, der Gesetzentwurf entlarvt ganz klar, wie Sie arbeiten. Sie haben überhaupt keine Ahnung von den Inhalten der Gesetzestexte, über die wir hier gesprochen haben. Sie haben keine Ahnung von der Gesetzessystematik. Ich finde, Sie sollten aus diesem Parlament keine Showbühne machen, und Sie sollten nicht solche sinnfreien Anträge stellen.
Denn - das will ich zum Abschluss sagen - wir reden hier über ein sehr ernstes Thema. Das sollten wir eigentlich nicht anhand eines solchen Gesetzentwurfs tun. Wir sollten vielmehr eine Debatte im Sinne unserer Hochschulen und im Sinne der Zukunftschancen unserer jungen Generation führen. Nicht ohne Grund hat sich die Landesrektorenkonferenz einstimmig für die Erhebung von Studienbeiträgen ausgesprochen. Nicht ohne Grund haben sich sämtliche Experten bei der Veranstaltung, die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu diesem Thema durchgeführt hat, für die Einführung von Studienbeiträgen ausgesprochen.
Obwohl sich Herr Habeck dort klar dagegen positioniert hat, hat bei der Schlussabstimmung am Ende dieser Veranstaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine klare Mehrheit für die Einführung von Studienbeiträgen votiert.
Im Übrigen wurde auf dieser Veranstaltung auch mit einem Märchen aufgeräumt, das Sie hier immer wieder anführen, dem Märchen, es gäbe in den Ländern, die Studiengebühren eingeführt hätten,
Veränderungen bei der Sozialstruktur der Studierenden. Das ist ein reines Märchen, was immer wieder erzählt wird. Es hat nichts mit der Realität zu tun.
Ich sage Ihnen: Wir werden in aller Ernsthaftigkeit über das Thema „Finanzierung von Hochschulen“ sprechen müssen. Denn wir kommen an einem Faktum nicht vorbei: Die Hochschulen in SchleswigHolstein sind im Vergleich zu Hochschulen in anderen Bundesländern unterfinanziert. Das kann man tatsächlich beklagen. Aber wir müssen bis zum Jahr 2020 trotz alledem eine Schuldenbremse einhalten. Den hieraus entstehenden Widerspruch werden wir miteinander lösen müssen. Studienbeiträge könnten hier ein Ansatz sein. Ein anderer Ansatz in diesem Parlament gibt es hierfür eine breite Mehrheit - ist, dass wir zukünftig das Kooperationsverbot auf Bundesebene aufheben, um auf diese Weise mehr finanzielle Mittel heranzuholen. Es gibt da eine breite Debatte, die wir führen sollten - aber bitte nicht anhand dieses Gesetzentwurfs; den überweisen wir jetzt an den Ausschuss. Den LINKEN will ich die Hoffnung nehmen: Wir werden auch in der zweiten Lesung einem solchen Gesetzentwurf keine Zustimmung geben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! DIE LINKE hat einen Gesetzentwurf vorgelegt - so richtig, wie man das macht, mit Paragrafen und Kostenfolgeabschätzungen. Während ich das gelesen habe, ist mir ein anderen bedeutendes Werk der Weltliteratur eingefallen, nämlich Don Quijote. Don Quijote hat immerhin einen Gegner gehabt. Er hatte Windmühlen, gegen die er antrat. Bei Ihnen ist mir nicht klar, gegen wen und gegen was Sie eintreten. Niemand hier im Saal will Studiengebühren.
Man macht sich ja Gedanken: Was wollen Sie? Warum fordern Sie das? Dann kommt man auf die Idee - Herr Günther hat das auch gemacht - und guckt nach, welche Gebühren an den Universitäten erhoben werden. Ist es möglicherweise das, wogegen Sie angehen? Ist das die Windmühle?
Sie schreiben in Ihr Gesetz aber, Folgekosten entstünden für das Land keine. Das heißt also, Sie wollen den Universitäten die Möglichkeit nehmen, berechtigte Gebühren zu erheben für zum Beispiel Universitätssport, Zweitausfertigungen und so weiter. Gleichzeitig sagen Sie, dass keine Kosten entstehen werden. Das Land erstattet den Universitäten diese Kosten also nicht. Herzlichen Glückwunsch! Die werden begeistert sein, wenn sie von Ihnen erfahren, dass sie in diesen Bereichen künftig kostenlos arbeiten.
Andere Möglichkeit: Sie wollen in das Gesetz schreiben: „Studiengebühren gibt es nicht“, und das wird für alle Ewigkeit festgeschrieben, denn es steht dann ja im Gesetz. Mit der gleichen Mehrheit, mit der wir das heute beschließen könnten, könnte Herr Günther mit einer neuen Landtagsmehrheit falls er sie in 20 Jahren vielleicht wieder einmal hätte; er ist noch jung - diese Passage wieder herausstreichen, und wir wüssten gar nicht, warum wir das hier heute beraten haben.
Ich bin in der Versuchung, mich an die Seite des Herrn Kalinka zu stellen und mir mit ihm gemeinsam Titel für die Ausstellung auszudenken, die er gern im Landeshaus haben möchte. Das wäre nicht zum Thema - das gebe ich zu. Insofern schließe ich doch mit Don Quijote. Er hat auf dem Totenbett erkannt, dass es ein Irrweg war, vielleicht merken Sie es ja schon in den Ausschussberatungen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Immer wenn es um die Finanzierung der Hochschulen geht, taucht in aller Regelmäßigkeit auch das Thema der Studienbeiträge auf. Die Position der FDP in Schleswig-Holstein zu diesem Thema ist hinlänglich bekannt. Es wurde heute hier auch schon erwähnt. Wir lehnen Studiengebühren als Mittel der Hochschulfinanzierung ab.
Dass wir uns auf einen Weg für eine dauerhafte und nachhaltige Ausfinanzierung der Hochschulen einigen müssen, ist klar. Dies nun aber mit einem Gesetzentwurf zu tun, in dem ein einziger neuer Paragraf mit einem einzigen Satz eingefügt wird - ich zitiere -: „Für das Studium und die Hochschulprüfung werden keine Gebühren erhoben.“, wird der Sache nicht gerecht. Meine Vorredner haben es schon gebührend ausgeführt. Es ist nicht das, was man als einen Lösungsansatz für dringende Frage nach der Ausfinanzierung der Hochschulen bezeichnen kann.
Dass sich Studiengebühren als ungeeignetes Mittel der Hochschulfinanzierung erwiesen haben, zeigt die Tatsache, dass viele Bundesländer, die sich zunächst für die Erhebung solcher Gebühren ausgesprochen haben, davon nach und nach verabschieden. Der Weg, den Schleswig-Holstein geht und bisher auch gegangen ist, ist der bisher einzig richtige gewesen.