Tierschutzrechtlich ist Angeln in Deutschland nur aus zwei Gründen zulässig: erstens zum Nahrungserwerb und zweitens aus Hegegründen. Das Angeln von Fischen nur um des Fangens willens, das heißt um sie anschließend, eventuell nach einem Foto, wieder zurückzusetzen, ist tierschutzrechtlich nicht zulässig. Dies als Catch & Release bezeichnete Form des Angelns ist in vielen anderen Staaten erlaubt und eine übliche Praxis. In Deutschland ist sie es nicht. Da viele diese tierschutzrechtlich eindeutige Tatsache nicht kennen, wie die Diskussion in einigen Anglerforen zeigt, halte ich die Klarstellung durch Aufnahme des Verbots ins Fischereigesetz für richtig. Nicht mit Catch & Release verwechseln sollte man das Zurücksetzen von Fischen, für die keine sinnvolle Verwertungsmöglichkeit besteht. Das ist weiterhin erlaubt.
Meine Damen und Herren, insgesamt bin ich der Meinung, dass die Änderungen das Gesetz von inzwischen überflüssigen Regelungen befreien, den Fischartenschutz stärken und an die aktuellen Gegebenheiten anpassen. Sie tragen damit sowohl den Nutzungsinteressen auf der einen Seite als auch den Ansprüchen des Arten-, Natur- und Tierschutzes auf der anderen Seite ausgewogen Rechnung.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung, zunächst über den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, Drucksache 17/35. Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf Drucksache 17/35 abzulehnen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Gegenprobe! Das ist die Fraktion der SPD. Enthaltungen? - Enthalten haben sich die Fraktionen DIE LINKE und SSW. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf damit abgelehnt worden ist.
Wir kommen sodann zum Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/1069. Ich lasse über den Gesetzentwurf in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Gegenstimmen! - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüße ich auf der Zuschauertribüne den Kandidaten. - Herzlich willkommen, Herr Schmidt!
Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich lasse über den Wahlvorschlag abstimmen und schlage Ihnen hierfür eine offene Abstimmung vor. - Widerspruch sehe ich nicht. Dann werden wir so verfahren.
Ich weise darauf hin, dass für die Wahl nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über den Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen die Mehrheit der Mitglieder des Landtages - das sind 48 Abgeordnete - erforderlich ist.
Wer dem Wahlvorschlag in der Drucksache 17/ 1876 (neu) seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Ich stelle fest, dass der Wahlvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW angenommen worden ist.
Damit ist Herr Stefan Schmidt einstimmig zum neuen Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen gewählt worden.
Sehr geehrter Herr Schmidt, ich beglückwünsche Sie im Namen des gesamten Hauses zu Ihrer Wahl und wünsche Ihnen viel Erfolg und Glück bei der Arbeit. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.
Meine Damen und Herren, damit haben wir den ersten Teil unserer Landtagssitzung hinter uns. Wir treten nun in die Mittagspause ein und sehen uns um 15 Uhr wieder.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Sitzung ist wieder eröffnet. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 21 auf:
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Frau Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende des SSW, Anke Spoorendonk.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dem Blutbad in Winnenden, das ein 17-Jähriger mit den legalen Waffen seines Vaters anrichtete, wurde das deutsche Waffengesetz im Juli 2009 geändert. Künftig sollten die kommunalen Waffenbehörden durch verdachtsunabhängige Kontrollen überwachen, dass private Waffenbesitzer ihre Schusswaffen ordnungsgemäß wegschließen. Jetzt, zwei Jahre und eine Bundestagswahl später, ist wieder Alltag eingekehrt und Ruhe - zu viel Ruhe.
Aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage unserer Kollegin Silke Hinrichsen wissen wir, dass in Schleswig-Holstein rund 74.000 Menschen circa 232.000 Waffen besitzen. Das ist eine sehr hohe Zahl. Das Innenministerium konnte aber nicht sagen, wie häufig die Waffenbehörden auf Kreisebene die sichere Aufbewahrung von Waffen kontrollieren. Dies ist bedenklich. Dabei deuten die uns bekannten Zahlen stark darauf hin, dass die nach Winnenden angekündigte intensive, verdachtsunabhängige Kontrolle nicht erfolgt. In Lübeck zum Beispiel finden bei über 2.000 Waffenbesitzern 10 bis 15 angemeldete und unangemeldete Hausbesuche pro Monat statt. Das ist sogar viel im Ver
gleich zum Kreis Rendsburg-Eckernförde, wo bei rund 10.000 Waffenbesitzern circa 50 Mal im Jahr verdachtsabhängig kontrolliert wird, oder zum Kreis Plön, wo mehr als 4.000 Waffenbesitzer leben und im Juli elf unangemeldet kontrolliert wurden. Noch besorgniserregender als die nackte Zahl war das Ergebnis: Die Landrätin meldete anschließend, dass man unter den Elf nur einen einzigen fand, der seine Schusswaffe ordnungsgemäß aufbewahrte. Zwei bekamen die Note zufriedenstellend. Bei den anderen fand die Waffenbehörde zum Teil geladene Waffen auf Kleiderschränken, in Regalen und Abseiten. Einer hatte eine geladene Kurzwaffe mit 14 Schuss in der Nachttischschublade. So etwas ist natürlich nicht nur dumm und fahrlässig, sondern eine regelrechte Bedrohung unserer Sicherheit,
denn die Waffen können in die falschen Hände geraten oder durch Wohnungseinbrüche in die Illegalität wandern.
Das Plöner Beispiel ist bei Weitem kein Einzelfall. Deshalb fordert der SSW, dass alle Kreise und kreisfreien Städte intensiv und verdachtsunabhängig die ordnungsgemäße Aufbewahrung von Waffen kontrollieren und dass die Landesregierung als Kommunalaufsicht darauf drängt. Dass es dabei nicht unbedingt am Willen der Behörden mangelt, ist uns bewusst. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hatte bereits 2009 davor gewarnt, dass die Kommunen nicht in der Lage sein würden, schärfere Kontrollen umzusetzen, weil das Personal knapp ist. Der Bund ist an keine Konnexität gebunden und wird dafür von sich aus keine Mittel zur Verfügung stellen.
Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für eine Waffensteuer einzusetzen, mit der direkt oder indirekt diese Kontrollen finanziert werden können.
Wir haben auf die Forderung nach kommunalen Aufwandsteuern verzichtet. Zum einen würden sie wegen vieler Ausnahmen wohl dazu führen, dass am Ende allein die Sportschützen diese Steuer entrichten müssten. Das wäre ungerecht. Zum anderen würde sie vermutlich zu hoch ausfallen. Die bisher in Deutschland diskutierten Sätze von rund 100 € pro Waffe waren viel zu hoch angesetzt.
Liebe Frau Kollegin Spoorendonk, habe ich Sie dahin gehend richtig verstanden, dass dann auch die Angehörigen der Bundeswehr und der Polizei eine entsprechende Waffensteuer zu entrichten hätten?
- Lieber Herr Kollege Kubicki, ich werde Ihnen gleich erzählen, was es damit auf sich hat. Dann können Sie sehen, ob damit Ihre Frage beantwortet worden ist. Ich werde auch im Anschluss an meine Rede die Ausschussüberweisung beantragen, damit wir solche Fragen weiter miteinander diskutieren können.
Zum anderen - das gehört noch zur Frage der Waffensteuer oder der kommunalen Aufwandsteuer würde diese Steuer vermutlich zu hoch ausfallen. Denn die bisher in Deutschland diskutierten Sätze gingen von rund 100 € pro Waffe aus. Das war wie ich vorhin schon sagte - viel zu hoch. Es darf nicht vom Geldbeutel abhängig gemacht werden, ob sich jemand als Jäger betätigt oder seinen Schießsport betreiben kann. Das ist auch klar.
Alternativ zu einer Waffenbesitzsteuer könnte auch eine Waffensteuer beim Verkauf von Schusswaffen erhoben werden.
Das Entscheidende ist, dass die Politik nach Lösungen sucht, um eine bessere Kontrolle zu finanzieren. Deshalb - das sagte ich vorhin schon - beantragen wir auch die Ausschussüberweisung unseres Antrages.
Wir wissen, dass eine Waffensteuer alles andere als populär ist, aber die Sicherheit der Menschen muss höchste Priorität haben. Die damit finanzierten Kontrollen sind auch im Interesse der Schützenvereine, der Sportschützen und Jäger, denn ihnen ist ebenso daran gelegen, dass die schwarzen Schafe, die fahrlässig handeln und die Regeln brechen, mit einer Kontrolle rechnen müssen. 2009 hat das Bundesinnenministerium die Einführung der verdachtsunabhängigen Kontrollen in § 36 Waffengesetz damit begründet, das höhere Entdeckungsrisiko lasse eine Verhaltensänderung bei Waffenbesitzern erwarten. Diese präventive Wirkung stellt sich aber