Was die anderen 15 machen, die Sie mit Ihrem Antrag ja unterstützen wollen, ist nichts anderes, als dass Sie zukünftig Werbung für Lotto verbieten müssen, denn für etwas, was süchtig macht, dürfen Sie nicht werben. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster kürzlich letztinstanzlich festgestellt. Das heißt, dass Sie in den Sportstadien, besonders beim Kollegen Beck in Rheinland-Pfalz, aber auch bei vielen anderen, für Lotto nicht mehr werben dürfen. Gerade die Nationalmannschaftspiele der letzten zehn Tage haben gezeigt, dass Lotto dort massiv wirbt.
Wenn für Lotto nicht mehr geworben werden darf, führt das natürlich dazu, dass die Umsätze bei Lotto zurückgehen, was in der Konsequenz dazu führt, dass nicht nur die Landeshaushalte dadurch belastet werden, sondern auch viele hervorragende soziale Projekte, die von Lotto bisher unterstützt werden, damit in Gefahr kommen. Das ist das Ergebnis Ihres Antrags. Dazu müssen Sie nur stehen. Sagen Sie den Leuten im Lande, sagen Sie den Lottoannahmestellen, dass Sie dafür geradestehen, dass bei ihnen die Umsätze zurückgehen! Das ist die Konsequenz; darüber muss man diskutieren.
Man muss das auch ehrlich sagen, Herr Stegner. Sich einfach hier hinzustellen und Sprechblasen von sich zu geben, die inhaltslos sind, reicht nicht aus; hier vielleicht noch, aber nicht draußen.
Sie sind dafür, dass es weiterhin einen unregulierten Markt gibt, einen Markt, der keine Leitplanken hat. Der Markt, den wir heute haben, mit Milliardenumsätzen im Casinospielbereich, im Internet, im Bereich des Pokerspiels, im Bereich der Sportwetten, ist ein unregulierter Markt. Das ist nicht unser Verständnis für soziale Marktwirtschaft. Wir sagen schon, alle müssen die gleichen Voraussetzungen haben, alle müssen den gleichen Kontrollen unterliegen, alle müssen dem gleichen Spielerschutz, müssen dem gleichen Suchtschutz, der Suchtprävention dienen. Aber das können Sie nur dann erreichen, wenn Sie sie zunächst einmal legalisieren, um sie dann zu kontrollieren. Sie machen weiterhin den gleichen Fehler, der in den letzten Jahren immer gemacht worden ist, nämlich so zu tun, als gebe es den Markt nicht. Sie können das Internet nicht abschalten. Fangen Sie doch einmal an und fordern Sie, das Internet abzuschalten. Dann stärken Sie die Piraten. Das ist das einzige Ergebnis, das Sie dann haben. Wenn Sie das wollen, sagen Sie das. Wir müssen dem mit den Mitteln begegnen, die wir haben. Dieser Markt ist da. Auch der Pokermarkt ist heute da, ob uns das gefällt oder nicht. Inwieweit
das Glücksspiel ist, ist auch nicht entscheidend. Nur, das, was der junge Mann gemacht hat, hätte er auf der Grundlage dieses Gesetzes nicht machen dürfen. Das habe ich damit gesagt. Wir schaffen dafür die Basis, nichts anderes.
Dann zu der Frage, ob andere Firmen hierher kommen. Die größten Gegner sitzen in Malta und Gibraltar und nicht in Nordrhein-Westfalen.
Wir schaffen Wertschöpfung, wir schaffen Kontrollen hier im Land. Das ist der gleiche Ansatz, den wir heute Morgen bei den Automatenspielen hatten: gewisse Voraussetzungen für die Betreiber, gewisse Kontrollen der Betreiber, gewisse - ich sage einmal - Sicherheiten von den Betreibern. Sie werden heute einfach nicht verlangt, weil es den Markt gibt, ihn aber keiner kontrolliert. Das ist nicht unser Bild von sozialer Verantwortung.
Das, was Sie mit dem Entwurf wollen, den Sie unterstützen, ist eine Begrenzung der Spielcasinos. Stellen Sie sich doch vor die Bediensteten der Spielcasinos hin und sagen, dass drei davon in Schleswig-Holstein dichtmachen müssen. Stellen Sie sich in Travemünde hin! Ich komme mit Ihnen mit. Die Diskussion halte ich durch. Stellen Sie sich einmal in Westerland hin und sagen, dass das Spielcasino dichtgemacht werden muss! Das ist in diesem Antrag der 15 Länder drin: eine Begrenzung der Spielcasinos.
- Natürlich ist es drin, wenn Sie es vorher gelesen hätten, hätten Sie nicht solche Sprüche gemacht. Hören Sie doch bitte zu, Sie können doch nur lernen, Herr Stegner, bevor Sie sich weiter blamieren!
Es ist noch eine andere Geschichte darin: 20 Konzessionen für Sportwetten sollen verteilt werden. Sie wollen, dass 20 Konzessionen verteilt werden. Wissen Sie, was Sie damit erreichen? - Dass sich die 20 Großen Europas den Markt in Deutschland aufteilen. Die Kleinen, die sich jetzt gründen und dann kommen, um ein legales Spiel zu betreiben, haben keine Chance, weil nichts anderes als bei der UMTS-Versteigerung dabei herauskommt, nämlich dass nur die Großen den Markt beherrschen und die
Kleinen in die Röhre gucken. Das ist nicht das, was wir wollen. Wir verstehen den Markt nicht so, sondern wir wollen auch regionalen Anbietern von regionalen Sportwetten eine Chance geben.
Eines sage ich Ihnen auch, Herr Stegner: Vergessen Sie nicht, dass unsere Sportvereine - fragen Sie einmal in Ihrem Bekanntenkreis herum, ich glaube nicht, dass Sie Freunde haben, wie die Situation ist - in Schleswig-Holstein vom Sportsponsering dieser Firmen profitieren. Damit haben wir einen Vorteil, den wir denen sonst nicht hätten geben können. Eines sage ich zum Schluss, weil meine Redezeit leider abgelaufen ist.
- Ich sehe es auch. Der beste Verkäufer unseres Entwurfs sind Sie, dafür danke ich Ihnen. Denn wenn Sie immer wieder glauben, sagen zu müssen, dass sich nach dem 6. Mai 2012 alles ändern wird, führt das zu nichts anderem, als dass jeder bis zum 6. Mai 2012 eine Konzession bekommen will.
Das haben Sie erreicht. Deshalb sagen wir: Einen Großteil der zukünftigen Arbeitsplätze verdanken wir Ihnen!
Für die FDP-Fraktion erteile ich nun dem Fraktionsvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Wolfgang Kubicki, das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Genossinnen und Genossen! Lieber Kollege Dr. Stegner, wie können Sie auf die aberwitzige Idee kommen, dass es nur zwei Monate nach Verabschiedung unseres Gesetzes zum Glücksspiel veränderte Meinungen und Mehrheiten in diesem Hause geben könnte? - Das, was Sie hier machen, ist Politikclownerie der übelsten Sorte.
Ich hoffe nicht, dass der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 28. Oktober 2011 zum Glücksspielstaatsvertrag Ihren grundlosen Optimismus befördert hat, denn einem solchen rechtswidrigen Glücksspielstaatsvertrag wird Schleswig-Holstein mit guten Gründen nicht beitreten. Der Ministerpräsident hat dies durch seine Enthaltung ganz glasklar zum Ausdruck gebracht.
- Das hatten Sie auch schon einmal. Sie haben sich einmal dafür gerühmt, dass Sie als SPD SchleswigHolstein die Einzigen gewesen seien, die gegen die Kernenergie gewesen seien - gegen alle anderen. Die anderen waren offensichtlich auch keine Idioten.
Seit gestern Abend sind die Anzeichen dafür, dass dieser Glücksspieländerungsstaatsvertrag nie in Kraft treten wird, noch deutlicher geworden, denn gestern hat das bayerische Kabinett entschieden, dass es diesem Entwurf nur unter der Bedingung zustimmen wird, dass zuvor erneut eine förmliche Notifizierung bei der Kommission in Brüssel durchgeführt wird, was nur vernünftig ist, denn kein Mensch - kein Ministerpräsident und kein rechtschaffener Bürger - kann es sich leisten, einen Vertrag einzugehen, bei dem rechtliche Bedenken bestehen, Bedenken, ob er der Rechtswirklichkeit entspricht. Doch dazu später mehr.
Sie können sich vielleicht dennoch vorstellen, dass es mich letztlich sehr gefreut hat, dass Sie mir nun die Gelegenheit geben, zum Gesetzentwurf, nicht zu Ihrem, sondern zum geänderten Glücksspielstaatsvertragsgesetzentwurf der Ministerpräsidenten Stellung zu nehmen. Die Vorgaben der Europäischen Kommission in ihrer ungewöhnlich deutlichen und ausführlichen Stellungnahme vom 18. Juli 2011 im Notifizierungsverfahren wurden von den 15 Ländern fast vollständig ignoriert. Die Kommission hat in ihrem Totalverriss des Glücksspieländerungsstaatsvertragsentwurfs deutlich dargelegt, dass zentrale Regelungen des Entwurfs gegen die Garantie des freien Dienstleistungsverkehrs verstießen. So war gerügt worden, dass die Gründe für die Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs nicht explizit ausgeführt und die Verhältnismäßigkeit der Regelungen nicht nachgewiesen worden seien. Ferner wurde die Höchstzahlkontingentierung für Online-Glücksspiele kritisiert. Es sei näm
lich nicht ersichtlich, wie dadurch die Hauptziele der Regulierung - Lenkung der Verbrauchernachfrage in ein kontrolliertes System sowie Bekämpfung von Verbrechen und Betrug - erreicht werden könnten. Schließlich hatte die Kommission im Anschluss an die Rechtsprechung des EuGH kohärente und systematische Regelungen zu traditionellen Glücksspielen und den neuen Online-Angeboten eingefordert.
Die nachfolgenden zehn Bemerkungen in demselben Schreiben waren nicht weniger vernichtend oder eindeutig. Der nun überarbeitete Entwurf verstößt weiterhin in zentralen Bereichen gegen Unionsrechte und ist nach wie vor verfassungsrechtlich problematisch. Ich erkläre Ihnen, Herr Kollege Dr. Stegner, gern, warum, denn ich weiß, dass Recht für Sie eine Kategorie ist, die von Mehrheitsverhältnissen abhängt und nicht von einer Überzeugung.
Zum einen hält der Entwurf an dem Konzept einer festen Höchstzahl von Konzessionen für Sportwetten fest - ohne sinnvolle Herleitung der Zahl. Gut, jetzt verständigte man sich auf immerhin 20 Konzessionen statt wie zuvor auf sieben. Was passiert aber, wenn der 21. Anbieter seine Genehmigung beantragt?
Das Problem bleibt ungelöst. Es ist nicht ersichtlich, weshalb die Ziele der Regulierung sowie der Kanalisierung und engmaschigen Kontrolle überhaupt eine numerische, feste Begrenzung der Zahl der Anbieter rechtfertigen soll. Allein die Entstehungsgeschichte des Vertragsentwurfs zeigt, dass diese Anzahl der Konzessionen völlig willkürlich festgelegt worden ist. Sie kennen das Prinzip des Willkürverbots bei staatlichem Handeln.
(Beifall bei der FDP und der Abgeordneten Dr. Michael von Abercron [CDU] und Dr. Christian von Boetticher [CDU])
Auf der MPK im April wurde noch eine Höchstzahl zwischen eins und 15 diskutiert. Man verständigte sich auf das arithmetische Mittel. Auf der CDS-Jahreskonferenz Ende September wurde der Arbeitsauftrag erteilt, jeweils Begründungen für zwölf, 17, 22 und 25 Konzessionen zu erarbeiten. Die Begründung im Entwurf für die Zahl war jedoch zwei Wochen zuvor bereits fertiggestellt worden. Wie bekannt, verständigten sich die Ministerpräsidenten am Ende im Wege des Kompromisses auf 20. Das heißt, ich habe die gleiche Begründung für 12, 17,
Zum anderen lassen es die weiteren strengen Bedingungen bei der Konzessionserteilung schwierig erscheinen, ein wirtschaftlich tragfähiges, stabiles, attraktives, legales Online-Angebot für Sportwetten bereitzustellen. Vor allem die Konzessionsabgabe kann zu einem - insbesondere im Vergleich zum Niveau des Schwarzmarkts massiven - Preisanstieg der konzessionierten Produkte privater Sportwettveranstalter führen und im Ergebnis eine erdrosselnde und prohibitive Wirkung entfalten.
Ich möchte nur noch auf die wunderbare Idee der 15 Ministerpräsidenten eingehen, doch zu sagen, jeder in Deutschland könne das Glücksspiel so regeln, wie er wolle. Man kritisiere das, aber an den Einnahmen wolle man sich beteiligen, indem man die Regelungen des
Rennwett- und Lotteriegesetzes ändert und auf Bundesebene die Zahl 5 % auch für ausländische Anbieter einführt.
Frau Kollegin Heinold, ich warne dringend vor dem Schritt. Er wird auch nicht kommen, weil das sofort ein Beihilfeverfahren auslösen würde. Bisher ist die EU-Kommission da noch nicht rangegangen, weil es vorkonstitutionelles Recht ist. Aber in dem Moment, in dem Sie das ändern, wird es ein Beihilfeverfahren auslösen und dazu führen, dass Sie in ganz Deutschland keine Pferderennen mehr durchführen können und dass die Pferdezucht daran kaputtgeht. Das hat Niedersachsen in seiner Protokollerklärung deutlich gemacht. Glauben Sie das einfach!
Ich kann Ihnen sicher sagen, dass es auf Bundesebene - das ist Bundesrecht - so nicht umgesetzt wird, wie die Ministerpräsidenten sich das gedacht haben. Aber das ist schon vigeliensch gedacht: die Schleswig-Holsteiner machen zu lassen und sich anschließend an den Erträgen zu laben, die wir erwirtschaftet haben. Das kann nicht Sinn der Veranstaltung sein. Sorgen Sie, Herr Kollege Stegner, und Sie, Frau Heinold - da appelliere ich an Sie -, dafür, dass die Regierungen, an denen Sie beteiligt sind, den gleichen Beschluss fassen, bevor der Staatsvertrag in Kraft gesetzt und notifiziert wird. Ich kann Ihnen sagen: Notifiziert die Europäische Kommission das jetzt noch einmal förmlich, dann