Meine Damen und Herren, der LINKEN geht es nicht darum, die Hochschulen unter einen Generalverdacht zu stellen. Es geht uns darum, sie auch künftig davor zu schützen, ihre fachlichen Kompe
tenzen für Kriegsforschung missbrauchen zu lassen, weil sie durch strukturelle Unterfinanzierung jeden Cent an Drittmittelförderung benötigen. Allein die CAU hat in den vergangenen fünf Jahren 2,25 Millionen € für Forschungsaufträge von der Bundeswehr erhalten. Dies geht aus einer Kleinen Anfrage unserer Fraktion hervor.
Die Debatte im Ausschuss war einfach nur unwürdig. Es wurde versucht, unseren Gesetzentwurf als völlig absurd hinzustellen. Leider ist das Gegenteil der Fall. Wir hatten gehofft, dass wir die Bedürfnisse der Studierenden und Hochschulangehörigen im Ausschuss auch einmal inhaltlich erörtern würden. Stattdessen verweigern Sie sich jeglicher inhaltlicher Auseinandersetzung und versuchen, den Gesetzentwurf schnell und ohne Debatte zu versenken. So machen Sie es auch heute hier.
In den meisten Fällen sind es übrigens die Hochschulen selbst, die eine Zivilklausel fordern. Ende 2010 haben die Studierenden in einer Urabstimmung an einer der größten deutschen Universitäten für eine Zivilklausel gestimmt. 65 % der Studierenden der Universität Köln sprachen sich für eine Zivilklausel aus, wie wir sie heute beantragt haben.
Unser Gesetzentwurf orientiert sich übrigens an der bestehenden gesetzlichen Grundlage in Bremen. Der Versuch, diesen Gesetzentwurf als handwerklich schlecht darzustellen, ist sehr leicht zu durchschauen. Ihr strategisches Vorgehen ist deutlich erkennbar und lächerlich. Es ist einfach nur bitter, dass sich SPD, Grüne und SSW hier heute nicht klar von militärischer Forschung an unseren Hochschulen distanzieren und sich jeder Debatte darüber verweigern. Aber auch das ist ein Bekenntnis.
„… dürfen wir nicht zulassen, dass unsere Gedanken und Bemühungen von konstruktiver Arbeit abgehalten und für die Vorbereitung eines neuen Krieges missbraucht werden.“
Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf Drucksache 17/1711 abzulehnen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ge
genprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und SSW gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung und zum Betrieb von Spielhallen (Spielhallengesetz - SpielhG)
Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile dem Minister für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, Herrn Jost de Jager, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich lege Ihnen heute den letzten Baustein für ein vernünftiges und in sich schlüssiges Spielrecht in Schleswig-Holstein vor. Das Glücksspielgesetz ist bereits verabschiedet. Mit dem Spielhallengesetz füllen wir nun eine Zuständigkeit aus, die die Länder im Rahmen der Föderalismusreform erst bekommen haben. Beides zusammen schafft in Schleswig-Holstein einen guten und angemessenen Rechtsrahmen für das Glücksspiel.
Wir verfolgen mit dem Spielhallengesetz vor allem zwei Ziele: Es soll erstens der Spielsucht vorbeugen, und es soll zweitens das Ortsbild schützen.
Zunächst zur Suchtprävention! Schon lange ist es so, dass das Automatenspiel nichts für Jugendliche und Heranwachsende ist. Deshalb ist es für Menschen unter 18 Jahren verboten. Wir nehmen eine Verschärfung vor, indem wir die Kontrollpflichten verschärfen und sehr umfangreiche Werbeverbote vorsehen, die verhindern sollen, dass Reklame gerade Jugendliche anlockt. Weitere Auflagen kommen hinzu. Das sind die Öffnungszeiten. Wir schlagen vor, eine Spielhalle sieben Stunden am Tag zu schließen. Wir verbieten das Essen beim Spielen, weil das alles Verhaltensweisen sind, die -
- Hier wird nicht gegessen, ja, genau! - Das hat seine Bewandtnis. Aus der Wissenschaft wissen wir nämlich, dass eine ununterbrochene Beteiligung mit einem Gegenstand die Suchtgefahr erhöht. Nun war allerdings meine Erfahrung mit der Aktuellen Stunde eben so, dass ich nicht verlockt wäre, mich ununterbrochen damit zu befassen. Insofern bin ich frei von Sucht. Das ist nur ein kleiner Hinweis.
Entscheidend ist, dass wir gegen den Wildwuchs bei den Spielhallen vorgehen, um die Ortsbilder zu schützen. Das war der Stein des Anstoßes in den vergangenen Monaten. In vielen Orten des Landes sind Mehrfachkonzessionen ausgesprochen worden. Damit haben Spielhallen eine visuelle Dominanz erfahren, die dazu angetan ist, das Ortsbild zu verändern.
Wir haben deshalb zusätzliche Restriktionen eingeführt. Wir sorgen dafür, dass Spielhallen nicht mehr in der Nähe von Schulen und Kindergärten liegen und mindestens 300 m als Abstand zur nächsten Spielhalle eingehalten werden müssen.
Vor allem sorgen wir dafür, dass Mehrfachkonzessionen nicht mehr ausgesprochen werden können. Wir stellen damit gesetzlich eigentlich den Status quo ante her, weil auch das bisherige Ordnungsrecht das eigentlich ausschließen sollte, allerdings Umgehungstatbestände eingeführt wurden, die dazu führten, dass wir sie am Ende doch bekommen haben.
Weil es eigentlich darum geht, einen Rechtszustand gesetzlich abzusichern, der vorher schon intendiert war, ist es auch gerechtfertigt, in Besitzstände einzugreifen. Dieser Gesetzentwurf sieht eine fünfjährige Frist vor. Dann müssen bestehende Mehrfachkonzessionen zurückgeführt werden. Das ist ein sehr tatkräftiges Vorgehen in einem Bereich, in dem wir feststellen, dass das, was die Politik und der Gesetzgeber wollten, unterlaufen worden ist. Insofern ist es eine wichtige Klarstellung.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist bis heute nicht ausreichend gelungen,
ein suchtrelevantes Glücksspiel, das Automatenspiel in Spielhallen, auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Schleswig-Holstein hat, gemessen an seiner Einwohnerzahl, eine im Bundesvergleich durchschnittliche Automatendichte. Dass dem so ist, liegt unter anderem an den Leerständen in den Innenstädten. Dort, wo sich nämlich Handel und Gewerbe aus den Städten zurückziehen, findet allzu häufig eine Kompensation von Leerständen, von Immobilien in unseren Städten und Gemeinden statt, die nicht dadurch aufgefangen werden darf, dass weitere Spielhallen wie Pilze aus dem Boden sprießen. Diesem Phänomen müssen wir entgegenwirken. Der Flucht von Handel und Gewerbe aus den Innstädten in verkehrlich besser angebundene Randlagen muss mit intelligenten Mitteln Einhalt geboten werden. Deshalb muss die Politik ihrer Verantwortung in der Abwehr von Überkapazitäten von Spielhallen nachkommen. Es bedarf einer ordnungsrechtlichen Rahmengebung insbesondere aus Gründen von Spieler- und Jugendschutz.
Für die CDU ist es von besonderer Bedeutung, dass wir diesem Wirtschaftszweig wieder geordnete und maßvolle Kriterien geben.
Neben der Zunahme der Zahl von Spielhallen wird auch immer wieder das Suchtpotenzial angeführt, das ebenfalls beleuchtet werden soll. Mit unterschiedlichen Ansätzen kann man sich der Realität der Konzessionsvergaben nähern. Der Arbeitskreis gegen Spielsucht e.V. hat mit der Trümper-Heimann-Studie, Stand Januar 2010, die Spielhallenstandorte und Spielhallenkonzessionen in Schleswig-Holstein ermittelt, wobei die Gemeinden unter 10.000 Einwohnern nicht erfasst sind. 2000 gab es 370 Standorte mit 443 Konzessionen, 2010 waren es 338 Standorte mit 443 Konzessionen. Aus der Antwort auf die Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geht hervor, dass mit Stand September 2011 520 Konzessionen in Schleswig-Holstein vergeben waren - allerdings ohne Angabe der Standorte und auf der Datenbasis inklusive der Gemeinden unter 10.000 Einwohner. Dies dokumentiert keinen exorbitanten Zuwachs, aber dennoch eine Zunahme.
Der Wirtschaftszweig der Spielhallen wird in Branchendaten ausgedrückt wie folgt skizziert: Umsatz circa 110 Millionen €, wobei Vergnügungssteuerabgaben bis zu 12 % und Mehrwertsteuerabgaben in öffentliche Haushalte fließen, bei circa 400 Unternehmen mit 3.000 Arbeitsplätzen, die vornehmlich von weiblichen Personen, teilweise alleinerziehenden Müttern besetzt sind.
In der jüngsten Vergangenheit haben mich unzählige Zuschriften von besorgten und um ihren Arbeitsplatz bangenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erreicht, die unisono einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Thema angemahnt haben. Und: Viele Familienbetriebe sorgen sich um ihre Existenz. Ich bin überzeugt davon, dass sich diese Familienbetriebe ihrer sozialen Verantwortung über Jahre bewusst waren und es auch weiterhin sein werden. In der Umsetzung des Gesetzes müssen wir diesem Ansatz Rechnung tragen.
Auch bei der Debatte zum Spielhallengesetz werden die Grundsätze der Gleichmacherei durch die schwarzen Schafe der Branche auf alle Betriebsinhaber übertragen, und seriöse Unternehmer werden in die Ecke gestellt. Auf der Grundlage von Studien, die sicherlich so als auch anders gelesen und ausgewertet werden können, haben circa 1 % der Kunden von Spielhallen ein Suchtproblem. Diesen Menschen muss geholfen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, alle bis heute errichteten Spielstätten sind rechtmäßig und nicht illegal in die Umsetzung gegangen. Eigens hierfür errichtete Gebäude mit erheblichen Investitionen und teilweise langfristigen Mietverträgen beziehungsweise Abschreibungsfristen von bis zu zehn Jahren und mehr müssen sorgsam in unseren Überlegungen zum Bestandsschutz abgewogen werden.
Man muss zur Kenntnis nehmen, dass gewerbliche Geldspielgeräte strikten staatlichen Regeln unterliegen - im Gegensatz zu staatlichen Glücksspielgeräten in Spielbanken. Durch unbedachtes Handeln dürfen wir ohne Not keine Arbeitsplätze und Existenzen gefährden. Man darf aber auch die Suchtprävention der Betroffenen nicht aus dem Blick verlieren. Ziel muss es sein, die wirtschaftlichen Interessen der Automatenwirtschaft mit den Erfordernissen der Suchtprävention in Einklang zu bringen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mir schon gedacht, wenn du als Dritter drankommst, dann ist das Gesetz erläutert worden, und auf die positiven Aspekte des Gesetzes ist auch schon hingewiesen worden. Ich möchte mir das Gesetz auch mal aus der politischen Sicht vornehmen.
Mit diesem Gesetzentwurf soll dazu beigetragen werden, ein Überangebot an Spielhallen zu verhindern und durch Auflagen beim Betrieb von Spielhallen etwas für den Spieler- und Jugendschutz sowie die Suchtprävention zu tun. Dieses Ansinnen ist richtig. Der wirklich lobenswerte Gesetzentwurf soll allerdings nur den Deckmantel über das nun wirklich missratene Glücksspielgesetz legen und von dessen schädlichen Inhalten ablenken.
Den Anstoß zu diesem Gesetzentwurf hat sicherlich der gemeinsame Antrag von Rot-Grün beziehungsweise Grün-Rot „Neuregelung des Glücksspiels: Für ein schleswig-holsteinisches Spielhallengesetz und eine Verschärfung der Spielverordnung“ - das war die Drucksache vom 29. Juni 2011 - gegeben. Es ist richtig und lobenswert, dass sich die Regierungsfraktionen inhaltlich daran orientiert haben.
Die in unserem Antrag erhobenen Forderungen für ein Spielhallengesetz finden sich in diesem vorliegenden Gesetzesentwurf wieder. Ja, er greift darüber hinaus weitere Regelungen auf, die man zum Beispiel in bereits bestehenden Spielhallengesetzen anderer Länder wiederfinden kann. Und das ist auch gut so.
Abstandsregelungen zu Einrichtungen, zum Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen und zu bereits bestehenden Unternehmen, Einschränkung von Werbung, Sozialkonzepte, um der Entstehung von Spielsucht vorzubeugen, sind nur einige der im Gesetzentwurf zu findenden Regelungen. Inwieweit sie ausreichen, modifiziert oder noch ergänzt werden müssen, werden wir im Ausschuss noch beraten müssen. Dazu werden wir sicherlich, so hoffe ich, auch die von dem Gesetz Betroffenen anhören.