Abstandsregelungen zu Einrichtungen, zum Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen und zu bereits bestehenden Unternehmen, Einschränkung von Werbung, Sozialkonzepte, um der Entstehung von Spielsucht vorzubeugen, sind nur einige der im Gesetzentwurf zu findenden Regelungen. Inwieweit sie ausreichen, modifiziert oder noch ergänzt werden müssen, werden wir im Ausschuss noch beraten müssen. Dazu werden wir sicherlich, so hoffe ich, auch die von dem Gesetz Betroffenen anhören.
Mich hat schon überrascht, dass es bei der innigen Liebe der Regierungsfraktionen zum Glücksspiel auch von dort eine Forderung nach Vorlage dieses Gesetzentwurfs derRegierung gab. Ich verstehe dies als Zugeständnis gegenüber denen in der CDUFraktion, die sich mit dem Glücksspielgesetz nicht wirklich anfreunden konnten.
Wie ich darauf komme? - Ein Artikel in der „Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung“ mit der Überschrift „Wir sind nicht auf dem Weg zu einem Las Vegas des Nordens“ brachte mich darauf. In diesem Artikel betonte der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Herr Callsen - ich zitiere -, dass das Land mit der weitreichenden Liberalisierung „nicht auf dem Weg zu einem Las Vegas des Nordens ist“. Mit einem neuen Spielhallengesetz werde die Landesregierung den Jugend- und Spielerschutz verbessern und den Bau neuer Spielhallen begrenzen. „Die beiden Gesetze müssen zusammen gesehen werden. Gemeinsam wird beim Spielrecht ein Schuh daraus.“
Sehr geehrte Damen und Herren, meinen Sie wirklich, dass ein Spielhallengesetz etwas daran ändern wird, dass es hier im Land künftig drunter und drüber gehen wird, bei all den Angeboten, die die Glücksspielindustrie nach Schleswig-Holstein bringen wird? - Ich glaube, so manch einer wird sich nach der Zeit zurücksehnen, als es noch kein bundesweit isoliertes Glücksspielgesetz in SchleswigHolstein gab. Diesem entstehenden Las Vegas des Nordens wird auch ein Spielhallengesetz nichts anhaben können. Es handelt sich mehr um einen selbstformulierten Ablassbrief, um die Sünde des Glücksspielgesetzes zu verstecken.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, was Herr Beran immer mit dem „Las Vegas des Nordens“ hat. Ich kenne niemanden, der hier Casinos bauen will. Herr Beran, fragen Sie mal den Genossen Stegner. Der war schon in Las Vegas. Las Vegas besteht überwiegend aus Casinos.
In Sachen Glücksspielrecht erleben wir derzeit einen historischen Moment nach dem anderen. Am 14. September 2011 haben wir als erstes und einziges Bundesland ein europarechtskonformes Glücksspielrecht verabschiedet,
das ab dem 1. Januar 2012 gelten soll. Herr Dr. Stegner, dass das europarechtlich in Ordnung ist, werden selbst Sie zugestehen müssen, auch wenn Sie sonst die Wirklichkeit ignorieren.
Am 28. Oktober 2011 haben die Ministerpräsidenten der anderen 15 Bundesländer ohne Not und schon fast traditionell ohne Berücksichtigung des Europarechts einen weiteren Beschluss zum Glücksspielstaatsvertrag auf den Irrweg gebracht, der hoffentlich am 15. Dezember 2011 nicht fortgesetzt wird.
Heute, am 16. November 2011, müsste es nach meinem Verständnis erstmals in dieser Legislaturperiode möglich und der Fall sein, dass diese Regierung von den Oppositionsfraktionen, allen voran, liebe Frau Kollegin Heinold, von Ihnen, hier in diesem Haus in den höchsten Tönen gelobt wird; denn Schleswig-Holstein setzt mit dem Entwurf des Spielhallengesetzes nach den umfangreichen Regelungen im Glücksspielrecht ein weiteres Zeichen für die Bekämpfung der Glücksspielsucht. Der Kollege Harms hatte es in seiner Rede am 14. September angekündigt:
„Die von den Regierungsfraktionen genannten Eckpunkte für ein schleswig-holsteinisches Spielhallengesetz finden unsere Unterstützung; denn sowohl die Beschränkung der Zahl der Spielhallen als auch die verbindliche Qualifizierung des Personals in Sachen Suchtprävention sind zielführend. Wir werden aber genau darauf achten, ob CDU und FDP dieses Vorhaben tatsächlich ernsthaft verfolgen.“
Lieber Kollege Harms, eigentlich könnte ich jetzt schließen. Sie haben sicherlich alle nachgeschaut. Die Landesregierung hat die von uns genannten acht Eckpunkte vorbildlich eins zu eins umgesetzt und damit gezeigt, dass sie, wie wir im Übrigen auch, verantwortungsvoll mit dem Thema Spielsucht und ihre Gefahren und Folgen für die Gesellschaft umgeht.
Das haben wir bereits bei unserem Glücksspielgesetz bewiesen, mit dem wir durch die Formulierung in § 42 sichergestellt haben, dass künftig jeweils 5 % des Abgabeaufkommens aus der Glücksspielabgabe zur Finanzierung der Suchtarbeit sowie der Schuldner- und Insolvenzberatung verwendet werden. Gleichzeitig sichert unser Glücksspielgesetz dem Landessportverband ein Drittel der Abgabeeinnahmen aus den Sportwetten für gemeinnützige Sportangebote zu. Darüber hinaus regelt
§ 34 des Glücksspielgesetzes die Verwendung der Lotteriezweckabgaben wie bisher zugunsten von Umwelt, Sport, Suchtprävention und Verbraucherinsolvenz. Das ist mehr Geld, als diesen Vereinen und Verbänden jemals zur Verfügung gestanden hat. Damit kümmern wir uns bereits mit unserem Glücksspielgesetz mehr um die sozialen Randerscheinungen des Glücksspiels, mehr um die Suchtproblematik, als es momentan nach dem Glücksspielstaatsvertrag, auch nach dem neuen Entwurf, der Fall ist beziehungsweise jemals in Deutschland der Fall gewesen wäre.
Wir stellen jetzt zusätzlich mit dem vorgelegten Entwurf eines Spielhallengesetzes unseren Willen, die Spielsucht einzudämmen, erneut unter Beweis; denn auch wir haben die Entwicklung der Spielhallen, insbesondere die Eröffnung von Spielhallen in regionaler Häufung und sogenannter Mehrfachkomplexe, mit Sorge betrachtet, jedoch bislang auf das bauplanungsrechtliche Einschreiten der Kommunen vertraut. Wir wissen, dass diese Entwicklung unter dem Aspekt der mit dem Automatenspiel einhergehenden Suchtgefährdung höchst problematisch ist. Wir haben die Studien, wonach die Automatenspielerinnen und Automatenspieler einer größeren Gefahr als in allen anderen Glücksspielbereichen ausgesetzt sind, zur Kenntnis genommen. Sie sind mit einem sechsfach höheren Risiko der Glücksspielabhängigkeit konfrontiert. Eine solche Entwicklung, die Begleitkriminalität und sämtliche sonstigen sozialen Begleiterscheinungen wie zum Beispiel Probleme in und mit der Familie erfordern staatliches Handeln. Wir müssen daher - das ist unstreitig - eine Grundlage schaffen, um den Kommunen den nötigen Handlungsrahmen zu geben, um den ausufernden Betrieb von Spielhallen in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken.
Prämisse sollte dabei nach meinem Verständnis sein: so viel Regulierung wie nötig, aber auch so wenig Regulierung wie möglich. Meine Fraktion beabsichtigt nicht, dieses Freizeitangebot im wahrsten Sinne des Wortes zu Tode zu regulieren. Um den Gefahren der Glücksspielsucht an Automaten zu begegnen, werden folgerichtig im Gesetzentwurf die Einführung von Mindestabständen zu bereits bestehenden Spielhallen und Kinder- und Jugendeinrichtungen, die Vermeidung zusätzlicher Anreize durch die äußere Gestaltung einer Spielhalle, das Verbot von Speisen und klare Regelungen der Öffnungszeiten für die notwendige Be
Was mir persönlich in diesem Zusammenhang im Gesetz noch fehlt, ist die Anpassung an unsere glücksspielrechtlichen Regelungen zum Spielerschutz mit Blick auf Spielersperren und Sperrdatei, um zu einer völligen Einheit der Rechtsordnung in Schleswig-Holstein auf dem Glücksspielsektor zu gelangen.
Wir sollten aber darauf achten, dass nicht ein kompletter Wirtschaftszweig zerstört wird. Die Regelungen im Spielhallengesetz dürfen nicht dazu führen, dass eine Spielhalle nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben ist. Auch werden wir die Einhaltung der grundgesetzlich geschützten Berufsfreiheit und des Eigentums beachten. Enteignende oder enteignungsgleiche Eingriffe werden wir vermeiden. Insofern muss nach meiner Ansicht auch die Übergangsregelung noch einmal ins Auge gefasst werden. Ein Ausradieren des gewerblichen Glücksspiels ist mit uns nicht zu machen. Wir müssen bedenken, dass die Betreiberinnen und Betreiber bestehender Spielhallen in den Punkten, die den angestrebten Zielen des Gesetzentwurfs entsprechen, einem hohen Anpassungsdruck ausgesetzt sind und sich mit Inkrafttreten beziehungsweise innerhalb kurzer Übergangsfristen an die neue Rechtslage im Lande anpassen müssen. Ebenso wenig können wir uns etwaige milliardenschwere Schadenersatzklagen oder gar verfassungswidrige Normen erlauben. Die Gauselmann-Gruppe in Berlin hat bereits Klage gegen das Berliner Spielhallengesetz eingereicht, die nach meiner vorläufigen Bewertung jedenfalls nicht von vornherein unbegründet ist.
Aus diesen Gründen werden wir in den kommenden Wochen über den Gesetzentwurf noch intensiv beraten und ihn mit den betroffenen Gewerbetreibenden erörtern. Ich hoffe, dass wir nach der Anhörung in den Ausschussberatungen zu einer gemeinsamen, fraktionsübergreifenden Lösung kommen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich mit einem Zitat beginnen. Der ehemalige Fußballprofi René Schnitzler beschreibt die
„Wenn ich gewonnen habe, hatte ich wieder Geld für den nächsten Tag. Wenn ich verloren habe, musste ich am nächsten Tag wieder gehen, um die Schulden einzuspielen.“
Vor dem Hintergrund dieses Falls, aber auch der vielen anderen Fälle hatte meine Fraktion bereits im Sommer die Landesregierung auffordern wollen, einen Gesetzentwurf für ein schleswig-holsteinisches Spielhallengesetz vorzulegen. Damals war Schwarz-Gelb noch nicht so weit; unser Antrag wurde abgelehnt. Meine Damen und Herren von CDU und FDP, ich freue mich, dass Sie klüger geworden sind und nun nachlegen. Vielleicht haben Sie, wie Herr Magnussen es geschildert hat, einfach auch viel Post bekommen, die Ihnen die Notwendigkeit deutlich gemacht hat. Willkommen im Club!
Meine Damen und Herren, bei der Neuregelung sind meiner Fraktion vier Punkte wichtig: die Stärkung des Problembewusstseins bei Anbietern und in der Öffentlichkeit, die Intensivierung von Selbstverpflichtungen der Glücksspielindustrie, die Bereitstellung von Erlösen für Präventions- und Hilfsmaßnahmen sowie klare rechtliche Regelungen für den Spielerschutz.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für Spielhallen verschärft. Der Gesetzentwurf greift fasst alle Forderungen auf, die wir in unserem ersten Antrag aufgeschrieben hatten. Wie in anderen Bundesländern sollen nunmehr auch in Schleswig-Holstein Einschränkungen für neue und für bereits bestehende Spielhallen eingeführt werden.
Herr Kubicki, ich hoffe, ich muss Ihre Rede nicht so verstehen, dass Sie erhebliche Bedenken gegen das haben, was uns die Landesregierung vorlegt.
- Ja, weil wir rechtlich nicht auf die Nase fallen wollen, müssen wir uns das genau ansehen. Das ist richtig.
Für uns sind noch folgende Punkte wichtig: Mehrfachkonzessionen müssen verboten werden. Es bedarf eines Mindestabstands von 300 Metern Luftlinie zu Einrichtungen, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten. Es ist richtig, dass eine Sperrzeit eingeführt wird und dass Sozialkonzepte erarbeitet werden müssen, um die Spielerinnen und Spieler verantwortungsvoll zu begleiten.
Damit ist dieser Gesetzentwurf aus grüner Sicht eine gute Grundlage für die Regulierung der Spielhallen. Die Regulierung ist überfällig, weil die Anzahl der Spielhallen in den vergangenen Jahren angestiegen ist und Betreiber das Gesetz unterlaufen haben, indem sie mit Hilfe von Zwischentüren Spielhalle an Spielhalle reihten, während die Kommunen in der Regel machtlos zuschauen mussten.
Was uns in dem Gesetzentwurf noch fehlt, ist die Einführung eine Sperrdatei, wie sie beispielspielsweise in das hessische Spielhallengesetz aufgenommen worden ist. Dadurch, dass Spielautomaten per definitionem Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit sind und ihr Betrieb dem Gewerberecht unterliegt, gilt das Sperrsystem, das Süchtige schützen soll, nicht für Spielhallen.
Meine Damen und Herren, noch einmal ein Zitat, diesmal von Tilman Becker, Leiter der Forschungsstelle Glücksspiel an der Universität Hohenheim:
„Es ist absurd, dass jemand in Spielcasinos und bei Oddset gesperrt ist, aber trotzdem in die Spielhalle um die Ecke gehen kann.“
Deshalb sollten wir die Gefahren des Automatenspiels ernst nehmen. Es ist eindeutig belegt, dass vom Automatenspiel die Gefahr der Spielsucht ausgeht. Es ist ein Alarmzeichen - darauf ist von anderen Rednern schon hingewiesen worden -, dass die Anzahl der Spielhallen und der Spielautomaten in den vergangenen Jahren spürbar gestiegen ist.
Wir haben beim Wirtschaftsministerium nachgefasst: Für Neumünster und für Dithmarschen gibt es regionale Zahlen. In Neumünster gab es im Jahr 2000 21 Spielhallen, heute sind es 37. In Dithmarschen gab es im Jahr 2000 32 Spielhallen, heute sind es 41. Das Wirtschaftsministerium geht aktuell von 520 Spielhallen in Schleswig-Holstein aus, darunter eine Reihe in den problematischen mehrfachkonzessionierten Gebäuden.
Deshalb ist es wichtig, dass wir im Interesse des Jugend- und des Spielerschutzes ein Spielhallengesetz verabschieden. Meine Fraktion hofft, dass wir für die Beratung im Ausschuss nicht allzu lange brauchen, sondern zügig zu einem Ergebnis kommen