Ich möchte nur anmerken, dass am Ende der Äußerung, die kommentiert wurde, ein Ausrufezeichen und ein Fragezeichen stehen. Das möchte ich einfach nur so in den Raum stellen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 17/2012, enthält einen Entschließungsantrag zu diesem Tagesordnungspunkt. Ich schlage vor, diesen Antrag zu einem selbstständigen Antrag zu erklären und gleich in der Sache abzustimmen. - Ich sehe keinen Widerspruch.
Ich stelle dann zunächst fest, dass der Berichtsantrag Drucksache 17/2000 und der ergänzende Änderungsantrag Drucksache 17/2001 durch die Berichterstattung der Landesregierung ihre Erledigung gefunden haben.
Ich lasse dann über den Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 17/2012, abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es keine Stimmen dafür?
- Dann sind das die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. - Gegenstimmen? - Das sind die Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Die Fraktionen sind übereingekommen, die Tagesordnungspunkte 58 und 66 in dieser Sitzung nicht mehr aufzurufen, sondern auf die Dezember-Tagung zu verschieben.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über den Vollzug der Untersuchungshaft in Schleswig-Holstein
Ich erteile dem Herrn Berichterstatter des Innenund Rechtsausschusses, Herrn Abgeordneten Rother, das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nur ergänzend: Es gab noch einen weiteren Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der als Umdruck in der Ausschussberatung eingereicht wurde und deshalb hier nicht aufgeführt ist; er wurde mit der Mehrheit des Ausschusses abgelehnt. Der Einfachheit halber verweise ich in Bezug auf die weiteren Änderungen, die beschlossen worden sind, auf die Vorlage.
Der Ausschuss empfiehlt, den Änderungsantrag Drucksache 17/1322 abzulehnen. Wer der Ausschussempfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP. Gegenstimmen? - Das sind die Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE. Enthaltungen? - Enthalten haben sich die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Es gab also einen weiteren Änderungsantrag der Fraktion der SPD, auf den der Kollege Rother eben hingewiesen hat, einen Änderungsantrag der Fraktion der SPD.
Zur Aufklärung: Es reicht, wenn wir über den Beschlussvorschlag des Ausschusses abstimmen. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass in der Ausschussberatung nicht nur der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus der Landtagsdebatte eine Rolle gespielt hat, sondern auch der Änderungsantrag der Fraktion der SPD. Auch dieser Antrag ist im Ausschuss abgelehnt worden. Die Änderungsanträge, die erst in der Ausschussberatung eingeführt worden sind, spielen in der Beschlussempfehlung an den Landtag keine Rolle, weil sie nur im Ausschussverfahren und nicht im Landtag waren.
Ich lasse über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und SSW. Enthaltungen? - Enthalten hat sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1971 angenommen worden ist.
Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW Drucksache 17/1913 (neu) - 2. Fassung
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich stelle fest, dass sich der Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/2004, durch den interfraktionellen Antrag erledigt hat. - Widerspruch sehe ich nicht.
Es ist beantragt worden, über die Anträge in der Sache abzustimmen. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 17/2016, abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Stimmen der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die LINKE und SSW. - Gegenstimmen? - Dagegen stimmen die Fraktionen von CDU und FDP. - Enthaltungen? Enthalten haben sich die Mitglieder der SPD-Fraktion. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 17/2016 abgelehnt.
Ich lasse jetzt über den Antrag Drucksache 17/1913 (neu) - 2. Fassung - abstimmen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW Drucksache 17/1972 (neu) - 2. Fassung
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage vor, über den Antrag Drucksache 17/1972 (neu) - 2. Fassung - in der Sache abzustimmen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag einstimmig angenommen worden.
Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage vor, den Bericht der Landesregierung, Drucksache 17/1852, dem Innen- und Rechtsausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Sammeldrucksache über Vorlagen gemäß § 63 Abs. 1 a der Geschäftsordnung des SchleswigHolsteinischen Landtags
Die Voten zu den einzelnen Tagesordnungspunkten, für die eine Gesamtabstimmung nach § 63 Abs. 1 a der Geschäftsordnung vorgesehen ist, entnehmen Sie bitte der Ihnen vorliegenden Drucksache 17/1982. Voraussetzung für die Gesamtabstimmung ist, dass keine Abgeordnete oder kein Abgeordneter widerspricht. - Dies ist offenbar nicht der Fall. Ich weise der Ordnung halber darauf hin, dass die Gesamtabstimmung mit Ausnahme von Tagesordnungspunkt 26 erfolgt, über den wir gerade gesondert abgestimmt haben.
Wer mit der Übernahme der Empfehlungen entsprechend der Sammeldrucksache 17/1982 einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist einstimmig so beschlossen.
Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenographischer Dienst und Ausschussdienst