Protokoll der Sitzung vom 16.12.2011

Es sollte allerdings die Staatskanzleien aller Bundesländer stutzig machen, dass in beinahe jedem Landesparlament ähnlich lautende Resolutionen wie hier heute verabschiedet wurden, die mal mehr, mal weniger harsch die Kritik nicht an dem neuen Gebührenbeitrag an sich, sondern an den Durchführungsbestimmungen parteiübergreifend aufgegriffen haben. Ich will beispielhaft nur drei Dinge nennen. Ich kann es kurz machen, weil die schon benannt worden sind. Auch die inhaltlichen Bedenken der FDP-Fraktion sind hinreichend bekannt.

Die Idee der geräteunabhängigen Gebühr ist in Zeiten der Konvergenz grundsätzlich richtig. Wir haben dann aber auch eigentlich damit gerechnet, dass die Gebühreneinzugszentrale GEZ abgeschafft oder wenigstens erheblich in ihrem Personalbestand reduziert wird.

(Beifall bei FDP, CDU und der LINKEN)

Wenn man die Geräteunabhängigkeit als Grundlage der neuen Gebührenstruktur nimmt, kann man nicht für Kraftfahrzeuge, die Betrieben zugeordnet werden, noch einmal Gebühren verlangen. Herr von Boetticher hatte darauf hingewiesen. Die Pflicht zur Vermieterauskunft über zahlungsunwillige Mieter beziehungsweise Rundfunknutzer ist datenschutzrechtlich mehr als bedenklich und wird nicht dadurch besser, dass behauptet wird, man habe das ja eigentlich immer schon gemacht.

Das alles hätte ja noch hingenommen werden können, wenn nicht das Objekt des Staatsvertrages, nämlich der öffentlich-rechtliche Rundfunk, immer mehr in einer Akzeptanz-, Wahrnehmungsund Sinnkrise stecken würde. Wohlgemerkt, ich meine bei den Nutzern. Es ist überhaupt nicht erkennbar, dass diese Problematik bei den Verantwortlichen angekommen ist.

(Beifall bei FDP und CDU)

Natürlich fragen sich die Menschen zu Recht, wo ein Mehrwert für die Zahlung der Gebühren in Höhe von 17,98 € im Monat liegt. Sie fragen sich,

(Peter Eichstädt)

warum sich die Öffentlich-Rechtlichen dem angeblich schlechteren Qualitätsniveau der privaten Sender anpassen und nicht umgekehrt. Und sie fragen sich, was die Öffentlich-Rechtlichen eigentlich mit 7,5 Milliarden € jährlich machen.

(Beifall bei der FDP)

100 Millionen € der ARD für die Bundesliga, die Champions League für 50 Millionen €, angeblich 10,5 Millionen € pro Jahr für Günther Jauch. - Na klar, da kommt man schnell auf Milliardensummen. Aber sind das Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks? Nein! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk macht es einem zurzeit nicht gerade leicht, ihn zu mögen. Von der Selbstherrlichkeit und Arroganz übrigens ganz zu schweigen, die auch Herr von Boetticher schon angeprangert hat, die es uns in den Parlamenten erheblich erschwert hat, um Zustimmung in unseren Fraktionen zu werben. 1,5 Milliarden € Mehrbedarf wurden bei der KEF angemeldet, was schließlich dazu führte, dass man sehr schnell begrüßte, dass die KEF das abgelehnt hat.

Nach der Neuordnung der Finanzierung müssen wir nun über neue Aufgabenstellungen des öffentlichrechtlichen Rundfunks nachdenken; denn die öffentliche Diskussion über das neue Finanzierungsmodell hat die Probleme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks offensichtlich gemacht. Wir müssen und werden seine Entwicklung in der nächsten Zeit sehr genau und aktiv begleiten und beobachten.

(Beifall bei FDP und CDU)

Ich sage das für die FDP ganz deutlich: Denkverbote sind dabei out! Warum nicht über eine Zusammenlegung von ARD und ZDF nachdenken? „AHochzeiten“ übertragen sie doch schon gemeinsam. Warum nicht über eine Aufgabenverteilung zwischen Privaten und Öffenlich-Rechtlichen nachdenken? Eine Angleichung der Programme hat doch schon stattgefunden. Und warum nicht darüber nachdenken, dass nur derjenige bezahlt, der wirklich eine Sendung abruft? Technisch möglich!

Meine Damen und Herren, der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist fester Bestandteil unserer Gesellschaft, und auch die FDP steht dazu. Er wird von den Mitgliedern der Gesellschaft bezahlt. Es sollte für ihn eine Selbstverständlichkeit sein, dass er wie alle anderen seine Aufgaben und Strukturen überdenkt, den Gürtel enger schnallt und sein Geld nicht verprasst. Nicht mehr und nicht weniger erwartet die FDP-Fraktion.

(Beifall bei FDP und CDU)

Wir haben uns nach langen und intensiven Überlegungen für eine Zustimmung zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag entschlossen, auch und insbesondere um eine drohende Gebührenerhöhung beim Scheitern des Staatsvertrages zu verhindern. Der Ministerpräsident hatte darauf hingewiesen. Wir wollen die Bürger entlasten und nicht weiter belasten.

Im Gegenzug erwarten wir von den Handelnden des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verbesserte Qualität, Neuorientierung bei den Inhalten und wirtschaftliches Handeln. Nicht mehr und nicht weniger erwarten auch die Bürger, und das mit Recht. Vielleicht klappt es ja dann auch mit der Akzeptanz.

(Beifall bei FDP und CDU)

Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Kollegen Thorsten Fürter.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit großen Zielen ist der Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag gestartet. Eine grundsätzliche Systemänderung durch den Wandel von der personen- und gerätebezogenen Gebühr zu einer Haushaltsabgabe sollte die Schnüffelei der GEZ beenden und zu einem gerechteren System führen. Auch wir Grüne hielten diesen Systemwechsel für notwendig und hatten schon vor Längerem eine Mediengebühr pro Haushalt vorgeschlagen. Wir bleiben bei dieser Überzeugung. Die Grenzen zwischen Telefon, Computer und Rundfunk verwischen immer mehr. Da passt das alte Rundfunkgebührenmodell nicht mehr in die Zeit, es muss geändert werden. Deshalb haben nicht alle, aber viele grüne Landtagsfraktionen - Herr Eichstädt hat es dankenswerterweise schon einmal vorgerechnet - dem Staatsvertrag zugestimmt.

Wir kommen hier heute zu einem anderen Ergebnis. Das ist nun mal im Föderalismus so. Das haben wir bei diversen anderen Themen immer mal wieder, dass verschiedene Landtagsfraktionen unterschiedliche Positionen zu politischen Fragestellungen haben, auch hier in der Medienpolitik. Sonst könnte man den Föderalismus abschaffen, wenn man sagt, alle Fraktionen müssen immer und überall einheitlich abstimmen. Deshalb ist es auch erlaubt, dass wir hier zu anderen Ergebnissen kommen.

(Ingrid Brand-Hückstädt)

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Neben der verlässlichen Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks - das war das große Ziel - gab es auch noch ein Nebenziel. Wir wollten die Schnüffelei der GEZ beenden. Durch einen Wechsel von der geräteabhängigen Rundfunkgebühr zur Haushaltsabgabe sollten weniger Daten als zuvor erhoben werden. Aber genau das wird jetzt nicht passieren. Anstatt dass die GEZ auf die Daten der Meldeämter zurückgreift und so die Haushalte ermittelt, darf sie auch bei nicht öffentlichen Stellen Daten erheben. Konkret heißt dies, dass die GEZ künftig - das ist die problematischste Regelung - auch Vermieter befragen kann, wer der Mieter oder die Mieterin einer Wohnung ist und sogar, welche Menschen dort sonst noch wohnen. Durch diese Auskunftspflicht der Vermieter werden diese in die zweifelhafte Rolle der Denunzianten gedrängt. Statt beim Datenschutz einen Schritt nach vorn zu gehen, geht es jetzt zwei Schritte zurück. Da können wir Grüne in Schleswig-Holstein nicht mitmachen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Künftig können also Vermieter in regelmäßigen Abständen Post von der GEZ bekommen. Es droht, ganz nebenbei, auch eine gewisse Aufblähung der Bürokratie. So ist es auch logisch, dass die GEZ ihre Mitarbeiterzahl kräftig erhöhen wird. Für die Umstellung werden nicht, wie erhofft, Stellen abgebaut, sondern erst einmal aufgebaut. Insgesamt sind es 400, die zu den 1.150 hinzukommen sollen. Ob diese dann wieder abgebaut werden und zusätzliche Stellen wegfallen, ist zweifelhaft. Die GEZ hat selbst in der Anhörung bei uns im Ausschuss erklärt, dass sie langfristig 80 % des bisherigen Personalbestandes erhalten will. 80 % - die Zahl muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Das zeigt, dass ein wesentlicher Teil der Reform in diesem ersten Anlauf, der ja heute hier beschlossen werden wird, nicht erreicht worden ist.

Kein Wunder, wird doch neben der bestehenden Meldebehördenstruktur quasi die GEZ zu einer zweiten Art von Meldebehörde, die im Wesentlichen dieselben Daten erhebt, mit geringstufigen Abweichungen. Das hätte man vereinheitlichen können. Thilo Weichert, unser Datenschutzbeauftragter, hat gesagt, das wäre auch okay gewesen. Was wir jetzt haben, ist ein bürokratisches Monstrum sondergleichen.

Hier drängt sich für uns Grüne die Frage auf, ob der Staatsvertrag nicht zugleich ein Vertrag zur Rettung der GEZ sein soll.

Wir haben das eben in der Fraktion besprochen. Wir wollen hier jetzt nicht zusätzliche Schärfe reinbringen, und es geht auch nicht um Häme in Richtung FDP. Aber wir können noch einmal unterstreichen, dass das, was der Kollege Wolfgang Kubicki damals gesagt hat, von uns geteilt wird: Es bestünden erhebliche Zweifel am Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Die GEZ würde zu einer Supermeldebehörde, und der Vertrag sei aus datenschutzrechtlichen Gründen abzulehnen. Ich spare mir jetzt einen Teil der weiteren Rede. Ich will nur sagen: Wenn man in Zukunft Häme vermeiden will, dann muss man vielleicht bei Äußerungen auch das weitere Verfahren immer mit bedenken.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das war jetzt sehr freundlich, Herr Kubicki. Nehmen Sie das auch einmal an, kurz vor Weihnachten!

Am Gesetzentwurf hat sich nichts geändert. Deswegen gilt die Bewertung, die damals abgegeben wurde, fort. Wir haben es selbst in der Hand. Wenn Schleswig-Holstein den Gesetzentwurf ablehnt, tritt der Staatsvertrag insgesamt nicht in Kraft. Das ist richtig. Es wäre dann Aufgabe der Ministerpräsidenten, aus einer eigentlich guten Idee auch einen guten Staatsvertrag zu machen, damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk, den wir stärken wollen, eine gute Finanzausstattung erhält.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort für die Fraktion DIE LINKE erteile ich dem Herrn Abgeordneten Heinz-Werner Jezewski.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon merkwürdig oder es ist manchmal unangenehm, wenn man eine Übereinstimmung zwischen den Regierungsfraktionen und der LINKEN feststellt. In einem Punkt, Frau BrandHückstädt und Herr Eichstädt, werden wir aber keine Übereinstimmung feststellen. Wenn wir Programmkritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk üben wollen, dann können wir das in zwei Formen machen, a) am Stammtisch, da bin ich immer sehr dafür, da bin ich auch dabei, wenn wir über solche Dinge nachdenken, aber wir können es b) auch im Bundestag über eine Verfassungsänderung machen, denn die Unabhängigkeit des öffent

(Thorsten Fürter)

lich-rechtlichen Rundfunks ist festgelegt. Wenn wir die nicht mehr hätten, wenn wir die aus der Verfassung herausschreiben, dann können wir endlich auch die Öffentlich-Rechtlichen über Steuern finanzieren, dann brauchen wir nicht solche Hilfskonstrukte.

In Science-Fiction-Romanen gibt es manchmal Autoren, die die Schreckensvision einer Gesellschaft entwerfen, in der man dem Fernseher nicht mehr entgehen kann, in der man zum Fernsehen verpflichtet ist und die Geräte gar nicht mehr abschaltbar sind. Ganz so weit sind wir noch nicht, aber immerhin sollen schon jetzt alle in diesem Land verpflichtet werden, Rundfunk und Fernsehen zu finanzieren, unabhängig davon, ob sie die Medien nutzen oder nicht. Professor Kirchhof, dessen Gutachten lesenswert ist und das die Grundlage für diesen Staatsvertrag bildet, stellt fest, dass der gegenwärtigen Rundfunkabgabe wegen ihres strukturellen Erhebungsdefizits die Verfassungswidrigkeit droht. Das ist schwer zu verstehen. Das heißt auch, dass, wenn eine Straftat nicht verfolgt werden kann, sie dann verfassungswidrig wäre. Aber für mich ist das ein guter Grund, die Finanzierung des Rundfunks und die derzeitige Rundfunkgebühr zu reformieren. Die Frage ist nur: Wie? Es lohnt sich, das Kirchhof-Gutachten einmal im Ganzen zu lesen, denn dort steht auch - ich nehme einfach einmal einen Punkt heraus und zitiere den -:

„Die ‚allgemein zugängliche Quelle’ des Sendeangebots der Rundfunkanstalten (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) ist Grundlage der individuellen und öffentlichen Meinungsbildung, des demokratischen Informationssystems, Gemeingut der Unterhaltung und der Kultur.“

So weit, so gut.

„Dieses Angebot muss deshalb in seinen Finanzgrundlagen verstetigt, aus dem Rundfunkauftrag gerechtfertigt und in der Öffentlichkeit als Regellast dargestellt werden.“

Was wäre eigentlich, wenn wir die Worte „des Sendeangebots der Rundfunkanstalten“ ersetzen würden zum Beispiel durch das Angebot von „plenumonline“ oder durch das Angebot des Landesblogs Schleswig-Holstein? Wenn man das Kirchhof-Gutachten genau liest, ergibt sich daraus meines Erachtens die staatliche Pflicht zur Finanzierung aller Medienangebote, die allgemein zugänglich und Grundlage der individuellen und öffentlichen Meinungsbildung, des demokratischen Informationssystems, Gemeingut der Unterhaltung und der Kul

tur sind. Ich finde das einen ganz interessanten Ansatz. Auch darüber, Herr von Boetticher, würde ich gern in der von Ihnen angestoßenen Diskussion reden.

Zur Rechtfertigung eines Rundfunkbeitrags zieht Kirchhof viele Argumente heran, einleuchtende wie unverständliche. Wer nämlich angesichts der ständig steigenden Zahl von Einpersonenhaushalten allen Ernstes behauptet, der Privathaushalt sei die einzige soziale Gruppe, in der unterschiedliche Nutzungsgewohnheiten sich begegnen und gegeneinander ausgleichen könnten, der muss sich doch wohl ernsthaft Gedanken über einen drohenden Realitätsverlust machen.

Ich hoffe, nein, ich bin mir ziemlich sicher, dass dieser Rundfunkänderungsstaatsvertrag in nicht allzu ferner Zeit vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden wird. Dieser Überprüfung vorwegzugreifen, bedarf es hier also nicht, es ist dennoch wichtig festzuhalten, dass es ernsthafte und berechtigte Zweifel an der verfassungsrechtlichen Qualität dieses Werks gibt. Diese liegen nicht allein in der grundsätzlichen Frage des Beitrags begründet. Die datenschutzrechtlichen Fragen sind hier schon genügend erörtert worden. Ich erspare es mir, diese Ausführungen zu wiederholen.

Lassen Sie mich zum Abschluss noch einmal auf die Science-Fiction-Romane vom Anfang zurückkommen. George Orwell hat schon 1948 in seinem Buch „1984“ den Big Brother, die Behörde, beschrieben, die alles weiß und alles kontrolliert. In den 80er-Jahren gab es die diffuse Angst, eine solche Behörde könnte staatlicherseits bald entstehen. Jetzt ist diese Angst ganz konkret geworden. In Zukunft wird es nämlich eine geben, die alles über uns weiß, die das Recht hat, fast alle Auskünfte über uns zu erhalten. Die bisherige GEZ ist dazu ausersehen, als Big Sister die Big-Brother-Vision von George Orwell Wirklichkeit werden zu lassen. DIE LINKE in diesem Landtag wird nicht dazu beitragen. Wir werden diesem Staatsvertrag nicht zustimmen.

(Beifall bei der LINKEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort erteile ich jetzt der SSW-Fraktionsvorsitzenden Anke Spoorendonk.

(Heinz-Werner Jezewski)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ministerpräsident hat bereits vor fünf Jahren gefordert, die Rundfunkgebühren nicht länger ans Gerät zu binden, sondern an den Nutzer. Damals eroberten gerade die ersten internetfähigen Handys den Markt, und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten unternahmen die ersten Versuche, ihre Inhalte online zu stellen. Nun hat also die Rundfunkänderungsstaatsvertragsmaschine geliefert, und zwar ein neues Finanzierungsmodell. Zukünftig sollen jeder Haushalt und jede Betriebsstätte, vom Büro bis zur bemannten Bahnhofstoilette, Rundfunkgebühren bezahlen. Dann soll es keine Rolle mehr spielen, ob der Empfang per Handy, Radio oder sonst wie vonstatten geht. Die Rundfunkanstalten erhoffen sich davon eine Stabilisierung ihres Finanzrahmens. Dass die Finanzierung des öffentlichen-rechtlichen Rundfunk Schritt halten muss mit dem technischen Fortschritt, ist selbstverständlich. Zur Realisierung ihres Sendeauftrags müssen die Sendeanstalten über ausreichende Mittel verfügen. So weit, liebe Kolleginnen und Kollegen, besteht Konsens.