Zu der Historiendebatte in diesem Hohen Haus möchte ich festhalten: Wenn es auf politischer Seite in politischer Verantwortung einen Pionier der Windenergie gibt, dann ist Günther Jansen als ehemaliger Sozialminister zu nennen.
Ich sage es so, wie es ist. Er hat ein Landesförderprogramm aufgelegt, und dann kam erst Schwung in die Sache.
Was mich ein bisschen erschüttert: Ich erinnere an die ganzen Debatten vergangener Legislaturperioden, als insbesondere die CDU in der Opposition war, wo das Wort - Herr Ministerpräsident, nu laat mi doch mal schnacken - vom Berichtsunwesen verwendet wurde. Ich habe nichts dagegen, dass wir vernünftige Statistiken im Energiebereich erheben, aber was bitte schön ist eine Anschlusskapazität? Meinen Sie damit kumulierte Leistung oder Auslegung der Leitung? - Was bitte schön ist der einsame Bericht, der einzige Bericht, über die Arrondierung von Windeignungsflächen? Das passt gar nicht in das ganze Gefüge. KWK - in welcher Größe denn? Soll damit auch der Dachs von SenerTec mit seinen 5 kW elektrischer Leistung gemeint sein? Tiefenund Wärmepumpen, also Geothermie - soll da Tiefengeothermie zur Verstromung oder sollen auch Wärmepumpen damit gemeint sein? Welche Art und Größe von Erzeugung wollen Sie denn erfassen?
- Ja. Ich sage nur: Die Daten, die Sie hier verlangen, hat jedenfalls die Landesregierung zurzeit noch nicht zur Verfügung. Konsequent wäre, dass wir dann ein Gesetz machen, mit dem wir den Netzbetreiber zur Herausgabe dieser Daten verpflichten.
Ich schlage vor, den vorliegenden Änderungsantrag, Drucksache 17/2320, abweichend von der Geschäftsordnung zu einem selbstständigen Antrag zu
Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 17/2262, abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Enthaltungen? - Enthalten hat sich die Fraktion des SSW. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Ich lasse jetzt über den Antrag der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/2320, abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP sowie der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? - Das sind die Stimmen der Fraktionen von SPD und der LINKEN. Enthaltungen? - Das sind die Stimmen der Fraktion des SSW. Damit ist dieser Antrag angenommen.
Damit kommen wir zur Abstimmung zu Teil b), Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP. Auch hier schlage ich vor, den vorliegenden Änderungsantrag, Drucksache 17/2409, abweichend von der Geschäftsordnung zu einem selbstständigen Antrag zu erklären. - Widerspruch sehe ich nicht. Dann verfahren wir so.
Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 17/2334 (neu) , abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der LINKEN und des SSW. Gegenstimmen? - Das sind die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Ich lasse jetzt über den Antrag der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/2409, abstimmen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP. Gegenstimmen? - Das sind die Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der LINKEN und SSW. Damit steht fest, dass der Antrag angenommen worden ist.
Wir kommen zur Abstimmung über Teil c), Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/2356. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, DIE LINKE und SSW. Gegenstimmen? - Das
sind die Fraktionen von CDU und FDP. Enthaltungen? - Enthalten hat sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/2384. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -
- Ich wiederhole noch einmal, worüber wir abstimmen. Es geht um einen Antrag der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/2384. Über den stimmen wir jetzt ab. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen von CDU, FDP und SSW. Gegenstimmen? - Dagegen stimmen die Fraktionen von SPD und der LINKEN. - Enthalten müsste sich jetzt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit stelle ich fest, dass der Antrag angenommen worden ist und wir den Tagesordnungspunkt abgehandelt haben.
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes Schleswig-Holstein - Flexibilisierung der Hinzuverdienstgrenzen
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Ich sehe, dass das nicht der Fall ist. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf, Drucksache 17/2335, dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mitbestimmungsgesetzes Schleswig-Holstein (MGB-Schl.-H.) und der Entschädigungsverordnung-Mitbestimmungsgesetz (MBGEnschVO)
Ich erteile dem Herrn Berichterstatter des Innenund Rechtsausschusses, Herrn Abgeordneten Thomas Rother, das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Einfachheit halber verweise ich auf die Vorlage.
Wir danken Ihnen für diese Rede. Gibt es Wortmeldungen zu dem Bericht? - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort für die Fraktion DIE LINKE erteile ich Herrn Abgeordneten Ulrich Schippels.
In einer klammheimlichen Aktion haben CDU und FDP das schleswig-holsteinische Personalvertretungsgesetz - das Mitbestimmungsgesetz - geschliffen. Es war damals in einem Hauruck-Verfahren, nämlich im Rahmen der Haushaltsberatungen im sogenannten Haushaltsbegleitgesetz. Das geschah, obwohl dies vor der letzten Landtagswahl noch von allen Parteien ausgeschlossen worden war - so viel zu der Länge der Wirksamkeit von Wahlversprechen.
Die durchgepeitschten Verschlechterungen des Personalvertretungsgesetzes brachten keine beziehungsweise kaum nennenswerte Einsparungen für den Landeshaushalt. Somit kann die beschlossene Verschlechterung des Personalvertretungsgesetzes nur als eine gewollte politische Kampfansage an die Beschäftigten gewertet werden - als nichts anderes. Wie schon gesagt: klammheimlich im Rahmen von Haushaltsberatungen. Deshalb haben wir das hier und heute noch einmal zum Thema gemacht, denn wir wollen, dass Ihre Untaten bekannt werden.
Ich möchte an die Verschlechterung kurz erinnern: die Reduzierung der Mitglieder in den Personalvertretungen, die Reduzierung der Fortbildungen für Personalratsmitglieder, die Halbierung der Anzahl der Freistellungstage für Personalrätekonferenzen, die Reduzierung der Personalversammlungen, die
Streichung des Sitzungsgeldes. Ohne jeden Zweifel haben diese Änderungen des Personalvertretungsgesetzes schon heute negative Auswirkungen sowohl auf die Arbeitsbedingungen als auch auf die Arbeitsbelastung und die Wirksamkeit der Tätigkeit von Personalräten.
Selbst durch kleine Verschlechterungen wie die Streichung des Sitzungsgeldes wird Frust erzeugt. Es ist an dieser Stelle wirklich nur eine kleine Verschlechterung, aber sie ist das i-Tüpfelchen. Die Botschaft kommt bei den Beschäftigten an, und die Botschaft von CDU und FDP heißt: CDU und FDP haben kein Interesse an gut funktionierenden Personalvertretungen, CDU und FDP missachten die Arbeit der Personalvertretungen, CDU und FDP erkennen nicht an, dass eine erfolgreiche Arbeit von Personalvertretungen auch hilfreich sein kann und ist, um effektiv in der Verwaltung arbeiten zu können.
Ihr Demokratieverständnis, meine Damen und Herren von CDU und FDP, das durch eine solche Missachtung der notwendigen Rechte der Beschäftigten zum Ausdruck kommt, ist von vorgestern.
Die moderne Gesellschaft, in der wir leben, braucht Partizipation. Sie braucht Einmischung nicht nur im politischen Raum, nicht nur in der Zivilgesellschaft, sondern selbstverständlich auch in der Arbeitswelt. Eine Demokratie, die vor den Werktoren haltmacht, ist keine Demokratie. Das gilt genauso für die Tore des Landtags und der Landesverwaltung. Wenn es nach uns ginge, würden wir gleich zum Mitbestimmungsgesetz von 1991 zurückkehren. Das war ein modernes Mitbestimmungsgesetz, das die demokratische Beteiligung in den Mittelpunkt gestellt hat.
Selbstverständlich wissen wir auch um die derzeitige Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts. Da müssen wirklich noch dicke Bretter gebohrt werden, bis in der Gesellschaft und dann auch in der Rechtsprechung Partizipation und Mitbestimmung den ihnen zustehenden Platz endlich erhalten. Aber zumindest das, was im Hier und Heute möglich ist, muss realisiert werden. Deshalb unser Gesetzentwurf.