Schleswig-Holstein gehörte Ende 2013 zu den sieben Bundesländern, bei denen keine einzige Klage von Eltern wegen fehlender Plätze anhängig war. Nach unserem Kenntnisstand ist das auch noch heute so.
Drittens. Die Befriedigung der bestehenden und der sich ständig weiterentwickelnden Bedarfe war und ist ein Kraftakt für alle Beteiligten. Aber - das sagte ich eben schon - das unterscheidet uns eben von der Vorgängerregierung. Diese Landesregierung kann
Seit 2008 sind mehr als 160 Millionen € von Bund und Land in den Ausbau der Kindertagesbetreuung von U 3 geflossen. Im Jahr 2015 ist ein Investitions- und Förderprogramm auch für den Ü-3-Bedarf in Höhe von 12 Millionen € in die Pipeline geschickt worden.
Das Land engagiert sich darüber hinaus dauerhaft bei den Betriebskosten. Allein in diesem Jahr beträgt die Gesamtsumme der Betriebskostenzuschüsse für Kinder unter drei Jahren fast 102 Millionen €. Ich sage das noch einmal: 102 Millionen €. Das Land schultert davon allein 73 Millionen €.
Lassen Sie mich ergänzen, weil die Große Anfrage das aufgrund des Zeitverlaufs noch gar nicht abbilden konnte: Die frei werdenden Betreuungsmittel werden in Zukunft eins zu eins in die Kinderbetreuung fließen. Das ist eine ganz außerordentliche Leistung und macht noch einmal deutlich, welchen Stellenwert dieser Bereich für diese Landesregierung hat.
Viertens. All diese gerade genannten Summen kommen bei den Kindern an, denn darum geht es uns. Anfang März 2015 besuchten 31 % der Kinder unter drei Jahren eine Kindertageseinrichtung oder waren bei Tageseltern. Das sind 21.600 Kleinkinder und damit 32 % mehr als 2012. Das ist, wenn man sich die Zahlen vorher betrachtet, immer noch ein Zuwachs von 6 %. Der Bedarf wächst also weiter. Das haben wir auch immer gesagt.
Fünftens. Neben der Quantität haben wir auch die Qualität von Bildung und Betreuung im Auge. So handeln wir auch.
Die Vereinbarung des Landes mit den Kommunen zum Krippenausbau beinhaltete, dass ab Sommer 2014 frei werdende Mittel für die Qualitätssteigerung in der Kindertagesbetreuung verwendet werden. Zum Beispiel ist die Anzahl der Fachberatungen in den Kitas seitdem um 200 % gestiegen. Schleswig-Holstein bildet als einziges Bundesland im Rahmen einer berufsbegleitenden Ausbildung
auch weitere Fachberaterinnen und Fachberater aus. Das heißt, wir sind diejenigen, die wirklich dafür sorgen, dass dieser Anstieg auch in Zukunft gewährleistet werden kann.
Sechstens. Die Angebotsstruktur wird vielfältiger und dabei stärker auf die Bedarfe vor Ort abgestimmt. Mehr als 100 Familienzentren im Land können jährlich mit Landesmitteln in den Kreisen und kreisfreien Städten gefördert werden und stehen Kindern und ihren Familien als Anlaufstelle zur Verfügung. Das ist neu, meine Damen und Herren, und das fördert das Land.
Siebtens. Landesregierung und Koalition entlasten die Eltern in unserem Land bei den Kita-Beiträgen. Mit Wirkung vom 1. August 2013 wurde bereits die 85-%-Grenze des § 25 Absatz 3 KiTaG gestrichen. Seitdem ist für alle Kinder aus Familien, die ausschließlich Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II oder vergleichbar niedrige Einkünfte beziehen, der Kitabesuch bei uns im Land beitragsfrei. Vor allem: Ab Januar 2017 sollen alle Familien für die Betreuung ihrer U-3-Kinder in einer Krippe oder einer Tagespflege einen Beitragszuschuss des Landes erhalten. Das ist eine Entlastung in Höhe von bis zu 100 €, mit der die Familienhilfe wirklich konkret wird. Das ist das, was wir wollen.
(Beifall SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Zuruf Hans-Jörn Arp [CDU]: Alles Wahlgeschenke!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit dokumentiert die Antwort auf die Große Anfrage, dass Landesregierung und Koalition gemeinsam mit den weiteren Akteuren im Land eine überaus erfolgreiche Kitabilanz vorweisen können. Aber darauf ruhen wir uns nicht aus.
Die Aufgabe der Qualitätsentwicklung steht weiter an. Wir alle wissen, dass neue Herausforderungen wie zum Beispiel die Betreuung und Integration von Flüchtlingskindern im Moment hinzukommen und die Kommunen angesichts steigender Bedarfe weiter mit einer schwierigen Betreuungs- und Fachkräftesituation konfrontiert sind. Das alles sind riesige Aufgaben, die wir aber mit ganz viel Mut und Verve lösen werden, wie schon in den vergangenen Jahren.
Die Landesregierung hat auch schon kurzfristig reagiert. Wir werden den Kommunen in den kommenden drei Jahren weitere Mittel für Kitaausbau,
Sprachförderung und zusätzliches Fachpersonal bereitstellen. Ergänzende Maßnahmen werden aktuell mit den Akteuren verabredet. Ziel ist es, die Kinder aus Flüchtlingsfamilien möglichst schnell in die Kindertagesbetreuung zu bringen und damit für eine gelingende Integration und Sprachförderung vor Ort zu sorgen.
Weiter wollen wir Mittel für die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels in Einrichtungen mit einer Betreuungsleistung über sieben Stunden bereitstellen. So kann bei den Elementargruppen die Betreuung durch eine zweite Fachkraft am Nachmittag geleistet werden.
Die Landesregierung stellt bisher, wie Sie wissen, 4 Millionen € für die Sprachbildung zur Verfügung. Diese Mittel werden bereits ab 2016 aufgrund des höheren Bedarfs, unter anderem durch den Zuzug von Flüchtlingskindern, um 2 Millionen € erhöht. Damit betragen sie 6 Millionen €. Hinzu kommen weitere 2 Millionen € für SprintMaßnahmen und Sprachförderung.
Wir werden trotz der kurzfristigen neuen Kapazitätsbedarfe unsere Qualitätsstandards halten. Das ist ein weiterer Kraftakt, und wir werden das stemmen. Ich bin überzeugt, dass wir auch da zusammen mit den Kommunen vor Ort immer gute Lösungen finden werden.
Wir werden weiter gute Betreuung und Bildung für alle Kinder bereitstellen und damit eines der prioritären Projekte dieser Koalition fortsetzen. Damit schreiben wir die Erfolgsgeschichte fort. Darauf bin ich ausgesprochen stolz.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich aus Sicht der Landesregierung auf den Antrag zur Schaffung flexibler Betreuungsangebote eingehen. Dies ist ja kein Thema, das erst die Antragsteller entdeckt hätten. Viele Einrichtungen bieten ja bereits erweiterte Betreuungszeiten an. Mein Haus hat dieses Thema schon lange auf dem Zettel, konkrete Beratungen und Empfehlungen bei Schaffung neuer Angebote durch interessierte Träger inbegriffen.
Auch die betrieblichen Kita-Angebote haben wir schon lange auf dem Schirm. Wir unterstützen sie mit Fördermitteln. Klar ist aber auch - das spiegelt sich auch in unseren Empfehlungen wider -, dass man bei einer Erweiterung des Betreuungsangebots immer im Blick haben muss, was eigentlich für die Kinder zuträglich ist. Daher würde ich kei
nesfalls darauf verzichten wollen, auch von Arbeitgebern immer intensive Bemühungen einzufordern, die Arbeitszeiten und die Arbeitswelt insgesamt familienfreundlich zu gestalten.
Ich will kurz am Rande erzählen, dass es für mich ein besonderes Vergnügen war, vor zwei Wochen unseren Bundeswirtschaftsminister Gabriel bei einem bundesweiten Bildungskongress zu diesem Thema sprechen zu hören und mitzubekommen, wie sehr er als junger Vater, der selber ein Kind zu versorgen hat, die Arbeitgeber in der Pflicht sieht.
Was mich beim vorliegenden Antrag wirklich gewundert hat, ist, dass der eigentliche Akteur mit keinem Wort erwähnt wird. Wer eine Weiterentwicklung familienfreundlicher Angebote will, der kann doch die Rolle der Kommunen nicht ignorieren. Denn die Kommunen sind diejenigen, die die Betreuungsbedarfe konkret feststellen und dafür verantwortlich sind. Sie kommen in dem Antrag überhaupt nicht vor, obwohl sie die Kooperationspartner der Landesregierung sind. Freie Träger werden auch nicht benannt, obwohl sie 80 % der tatsächlichen Betreuungsleistungen im Land erbringen. Mir scheint daher, ein in der Sache gar nicht schlechter Gedanke ist noch nicht wirklich zu Ende gedacht.
Ich kann Ihnen aber sagen: Ich freue mich, dass wir an der Stelle als Landtag an einem Strang ziehen, und bin gespannt auf die Beratungen im Ausschuss. - Danke schön.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat die vereinbarte Redezeit um 5 Minuten überzogen. Diese Zeit steht jetzt allen Fraktionen zur Verfügung. Sie muss aber nicht ausgenutzt werden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hebe ein bisschen mehr auf den Antrag ab, weil es mir wichtig ist, das Thema zu vertiefen.
- Keine Frau und auch kein Mann bei uns sollte das Gefühl haben, sich grundsätzlich zwischen Kind und Berufstätigkeit entscheiden zu müssen.
Statistisch gesehen bilden arbeitende Eltern - vor allem meine ich hier die Mütter - die Mehrheit in Deutschland. Unsere Aufgabe besteht darin, die Vereinbarkeit von Erwerbsleben und Familie zu verbessern, entsprechend den jeweiligen Bedürfnissen der Eltern. Wir müssen jedoch feststellen - untermauert durch die Antwort auf unsere Großen Anfrage -, dass die meisten Kindertagesstätten aktuell von 8 bis 14 Uhr geöffnet sind. Die Antwort auf die Große Anfrage besagt, dass 88 % von 8 bis 14 Uhr geöffnet sind. Nur 7 % der Kindertagesstätten haben bis 18 Uhr geöffnet, lediglich 1,5 % haben Öffnungszeiten im Angebot, die über 18 Uhr hinausgehen. Die Öffnungszeiten der meisten Kindertagesstätten gehen am tatsächlichen Bedarf im Erwerbsleben vorbei. Der tatsächliche Trend geht zur Ganztagsgruppe.
Wer heutzutage als Servicekraft, als Polizistin, als Krankenpfleger, Arzt, Ärztin oder Verkäuferin arbeitet, empfindet die Betreuungsmöglichkeiten oft als völlig unzureichend. Wer Schicht- oder Nachtarbeit selbst erlebt hat, weiß, wie Eltern organisieren und tricksen müssen, um die Betreuung sicherzustellen. Viele Eltern, vor allem Alleinerziehende, haben deswegen Schwierigkeiten, Arbeit und Familie unter einen Hut zu bringen. Hier brauchen wir eine flexiblere Betreuung für unsere Kinder, auch zu anderen Zeiten.
Unsere Initiative, mit der wir Möglichkeit schaffen wollen, 24-Stunden-Kitas zu nutzen, bedeutet nicht, dass Kinder künftig rund um die Uhr betreut werden sollen. Die 24-Stunden-Kita klingt im ersten Moment für viele recht bedrohlich, bedeutet aber nur, dass hier Kinder zu anderen Zeiten betreut werden. Hierbei ist ganz besonders wichtig, dass die Betreuungsqualität eine maßgebliche Rolle spielt. Diese Kitas mit Übernachtungsmöglichkeit brauchen geschultes Personal, das konstant vorhanden ist, auch um den kleinen Kindern größtmögliche Vertrautheit und Sicherheit zu bieten.
Trotz aller Flexibilität muss das Kindeswohl immer im Vordergrund stehen. Fakt ist, dass in den jetzt schon bestehenden Übernachtungskitas, wie man die 24-Stunden-Kitas wohl besser nennen sollte, kein Kind aus dem Schlaf gerissen wird, sondern auch dort nach festen Regeln gehandelt wird - mit verbindlichen Hol- und Bringzeiten, zum Wohle der Kinder.
Für Geborgenheit und Vertrautheit brauchen kleine Kinder feste und verlässliche Strukturen. An den Reaktionen in den Medien, von Ihnen und in der Kommunalpolitik können wir erkennen, dass die Übernachtungskita noch bei so manchem Unbehagen auslöst. Jedoch keine Bange, der vermutete entsprechende Bedarf an Übernachtungskitas ist erfahrungsgemäß in den Großstädten am höchsten. Den meisten Eltern wäre schon geholfen, wenn in den Kitas über flexiblere Öffnungszeiten nachgedacht würde, die sich am tatsächlichen Bedarf orientieren.