Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum, den hat es schon vor dem Zustrom der Flüchtlinge gegeben, nämlich dort - im Hamburger Umland, in Kiel und in Lübeck -, wo die Wohnungsmärkte angespannt waren und sind. Die Situation wird sich nun durch den Zustrom der Flüchtlinge verschärfen. Das ist eindeutig und klar.
Deshalb stehen wir vor der Herausforderung, den Wohnungsbau drastisch anzukurbeln. Dabei dürfen wir Zugezogene und Eingesessene nicht gegeneinander ausspielen.
Flüchtlinge und andere einkommensschwache Bevölkerungsgruppen dürfen auf dem Wohnungsmarkt nicht zu Konkurrenten werden. Wer diesen Grundsatz nicht befolgt, gefährdet den sozialen Zusammenhalt in den Quartieren und in der Gesellschaft.
Wohnung gewartet haben, sollen auch eine bekommen. Eine Benachteiligung darf es nicht geben, das würden viele nicht akzeptieren. Deshalb wollen wir bezahlbaren Wohnraum für alle schaffen. Wir brauchen Eigentum, wir brauchen frei finanzierten und öffentlich geförderten Wohnungsbau. Die soziale Durchmischung ist von besonderer Bedeutung, sie ist die Basis der Integration in den Stadtteilen. Deshalb müssen wir Städtebau- und Wohnungsbaupolitik zusammen denken.
Wenn wir es schaffen wollen, im Jahr 2016 5.000 neue Wohnungen zu errichten, wenn wir es schaffen wollen, in den nächsten vier Jahren 20.000 neue Wohnungen zu bauen, brauchen wir schnellere Genehmigungsverfahren, ausreichend Bauland, attraktive Förderbedingungen und Kapazitäten in der Bauwirtschaft.
Sehr verehrte Damen und Herren, die Bauwirtschaft ist am Rande ihrer Leistungsfähigkeit, die Kapazitäten sind ausgeschöpft, und die Bauwirtschaft diktiert zurzeit vielerorts die Preise. Deshalb können Standardabsenkungen einen Beitrag dazu leisten, wenigstens teilweise die Baukosten zu senken. Geschosswohnungsbau zur Unterbringung von Flüchtlingen kann erst einmal auf die barrierefreie Erreichbarkeit der Obergeschosse verzichten. Wichtig ist, dass die Möglichkeit zur Nachrüstung eines Fahrstuhls besteht und dies jederzeit möglich ist. Auch kann man erst einmal auf Balkone verzichten. Aber da wird es schon interessant, denn Häuser ohne Balkone werden schnell als Häuser für Flüchtlinge und Arme stigmatisiert. Für einen gewissen Zeitraum ist das akzeptabel, damit wir vorankommen, aber nur wenn gleichzeitig darauf geachtet wird, dass Vorrichtungen zur späteren Montage von Balkonen vorgesehen werden, damit eine nachträgliche Aufwertung der Gebäude erfolgen kann.
Als ein möglicher Weg sei hier das sogenannte Kieler Modell genannt, das bundesweit eine Vorreiterrolle eingenommen hat. Die Diskussion über Rauchmelder und Wasserzähler sollten wir in diesem Zusammenhang nun wirklich nicht mehr führen. Der Brandschutz muss weiterhin umfänglich gelten, hier sind Abstriche abzulehnen.
Vielfach wird auch ein befristetes Aussetzen der Energieeinsparverordnung diskutiert. Wohnungen, die wir heute bauen, die halten 80, 100, 120 Jahre oder sogar noch länger. Bundesweit gibt es einen
Bedarf bis 2016 von 350.000 neuen Wohnungen. Wenn man die EnEV nur für ein Jahr aussetzen würde, dann würden im Bundesgebiet 350.000 neue Wohnungen in der Landschaft herumstehen, die einen erhöhten CO2-Ausstoß hätten. Können wir das wirklich wollen? - Ich bin der Meinung, das sollten wir uns ersparen.
Wir sollten uns stattdessen ganz andere Kostentreiber im Wohnungsbau angucken, zum Beispiel die Stellplätze. Stellplätze sind im Wohnungsbau ein enormer Kostenfaktor. Je nach Lage und Ausführung -
- Ich sprach von Kostenfaktor, lieber Kollege aus Ostholstein. Je nach Lage und Ausführung kann ein Stellplatz bis zu 400 € pro Quadratmeter Wohnraumbaukosten ausmachen - 400 €! Deshalb sind die Überlegungen des Innenministers und des Ministeriums richtig, die Anzahl der Stellplätze pro Wohnung zu reduzieren. Gleiches gilt für die Anforderungen an die Größe der Abstellplätze und die Mindestdeckenhöhe.
Jede zusätzlich neu gebaute Wohnung erhöht das Angebot und schafft quantitative Entlastung. Der Haushalt, der eine neue Wohnung bezieht, scheidet im Regelfall für längere Zeit aus dem Kreis der Wohnungsuchenden aus. Bei aller Neubaueuphorie: Die große Masse der Neubauten gehört dahin, wo der Bedarf nachhaltig gegeben ist, nicht nur für fünf Jahre, sondern über einen langen Zeitraum hinweg.
Deshalb müssen wir Fehlanreize vermeiden, verbesserte steuerliche Förderungen oder Zuschüsse zu Investitionen in den sozialen Wohnungsbau in angespannten Wohnungsmärkten sind durchaus zu prüfen. Ein steuerliches Anreizinstrument könnte zum Beispiel eine degressive Abschreibung - zeitlich befristet und regionalisiert - sein. Flächendeckende Steuersubventionen mit der Gießkanne darf es nicht geben, weil dann Fehlanreize geschaffen werden, die wir nicht wollen.
Alle diese Überlegungen sind jedoch ohne Bauland null und nichtig. Wir brauchen eine Offensive für die Bereitstellung und Bevorratung von Bauland. Die Kommunen - da, wo der Bedarf am größten ist - sind gefordert, alle Register zu ziehen, um Bauland zu schaffen.
Sehr verehrte Damen und Herren, der Bau einer Wohnung ist kein Hexenwerk. Die einzelnen Stellschrauben so zu verändern, dass wir in Fahrt kommen, ist jetzt unsere Aufgabe. Zugegeben, das ist eine sehr diffizile Aufgabe. Aber sie ist lösbar. Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei dem Antragsteller fühlt man geradezu eine aufgeregte Erwartung, dass nun endlich alle Standards, Regeln und lästigen Gesetze geschliffen werden mögen, um einer befreiten Bauwirtschaft den magentafarbenen Teppich auszurollen - den Flüchtlingen sei Dank! Gut ist nur, dass diese neoliberalen Träume Träume bleiben werden.
Erstens ist zu unterscheiden zwischen Erstaufnahmeeinrichtung, kommunalen Wohnungen bis hin zur dauerhaften Unterbringung. Diese Differenzierung war schon im Papier der Ministerpräsidenten und der Kanzlerin zu lesen. Das hat der Bauminister auch dargestellt.
Dass in einer Erstaufnahmeeinrichtung der Nachweis von Kfz-Stellplätzen entbehrlich ist und andere Maßstäbe an die Barrierefreiheit gelegt werden können, ist in Ordnung. Barrierefreiheit ist dann aber schon in der nächsten Stufe, wenn es um kommunale Unterbringung geht, natürlich nicht verzichtbar.
Bei den drei wesentlichen Säulen der Bauordnung, Standsicherheit, Brandschutz und Wärmeschutz - eigentlich gehört auch der Schallschutz noch dazu -, sind wesentliche Änderungen nicht sinnvoll. Ansonsten möge die FDP, die da gerade kopfschüttelnd sitzt - sie hat ja die Weisheit mit Löffeln gefressen -, ihre Forderung nach Standardabsenkungen und Dispensmöglichkeiten diesbezüglich konkretisieren. Ich habe in Ihrem Beitrag dazu nichts gehört.
nauso der Gefahrenabwehr wie der Brandsicherheit. Wenn die FDP da etwas absenken will, soll sie es bitte schön einmal sagen. Für die Minimierung der Transmissionswärmeverluste beim Wärmeschutz entsteht für die Gesamtbaumaßnahme nicht etwa durch 5 cm mehr oder auch weniger Dämmung mehr Aufwand. Gar keinen Wärmeschutz will wahrscheinlich selbst die FDP nicht. Wenn wir da jetzt drangehen, dann sollte man bei Gebäuden, die schließlich 50 Jahre und länger stehen werden - das hat der Kollege Thomas Hölck schon ausgeführt -, die Dämmung für Winddichtigkeit und Vermeidung von Kältebrücken natürlich ordentlich machen, denn nach Baufertigstellung kommt man an die Dämmung nur mit unvertretbar hohem Aufwand wieder ran.
Ich gehe gleich auf den, der sich gerade gemeldet hat, ein. Er redet von 8 % Baukosten. Ich frage mich: Was ist darunter zu verstehen?
- Ich bin jetzt dran; Sie waren eben dran. - Sie sagen hier an diesem Mikrofon, dass die EnEV 8 % mehr Baukosten bedingt. Solch einen gewaschenen Blödsinn mögen Sie mal, bitte schön, in der Ausschussberatung erläutern. Das kann sich ja nur auf die Gesamtkosten beziehen - worauf auch sonst? Es geht wohl um die Differenz zwischen den Kosten, die durch die aktuelle EnEV entstehen, und den Kosten, die durch die zukünftige EnEV, die für 2016 geplant ist, entstehen werden. Rechnen Sie mir das mal vor!
Ich unterstütze in diesem Zusammenhang den Beschluss der Bauministerkonferenz, die Novellierung der EnEV, der Wärmeschutzverordnung auf Bundesebene, die seit längerer Zeit für 2016 geplant ist, nicht zu verschieben.
Die bayerische Landesregierung hat jedoch bei der Bauministerkonferenz beantragt, die Verschärfung der Energieeinsparverordnung bis 2021 auszusetzen. Als Begründung wurde die Notwendigkeit genannt, schnell Flüchtlingsheime zu bauen. Damit konnten sich die Bayern glücklicherweise nicht durchsetzen. Die EnEV - auch daran möchte ich erinnern - regelt ja nicht nur das Bauen für Flüchtlinge, sondern gilt für alle Baumaßnahmen. Vor dem von mir genannten Hintergrund der Ökonomie von Aufwand und Nutzen sind Änderungen der EnEV sehr sorgfältig abzuwägen. Der Minister erwähnte, dass da extra eine Kommission eingesetzt wird.
Wenn man einen Bau dämmt und dann eine Wand davorsetzt, dann ist eine zukünftige Verbesserung des Wärmeschutzes nur bei Rückbau der außenliegenden Wand möglich. Da knalle ich doch lieber heute fünf Zentimeter mehr Dämmung drauf. Dadurch entstehen - anders, als Sie behaupten - nicht Mehrkosten von 8 %; das ist eher im Promillebereich.
Über Erleichterungen bei der Deckenhöhe, bei KfzStellplätzen, bei der Größe von Abstellräumen kann man natürlich reden, genauso über eine verkürzte TÖB-Beteiligung oder über Fristen für die Erteilung der Baugenehmigung. Gut ist auch die Regelung - der Minister hat sie erwähnt; vielleicht hat es nicht jeder gehört -, dass 20 % Flüchtlinge unterzubringen sind. Das sorgt für eine Durchmischung und ist etwas anderes als die französische BanlieuePolitik, deren Folgen wir jetzt gerade spüren; denn es waren auch Franzosen, die in Paris die Sprengsätze gelegt haben.
Meine Damen und Herren, man erlebt und erfährt vieles im Zusammenhang mit Flüchtlingen. In meinem Umfeld, im Amt Hütten, erlebe ich einen hoch engagierten Amtsdirektor,
einen Traum von einer kommunalen Sozialarbeiterin, Helfer aus der Kirchengemeinde, Ortsgruppen des Roten Kreuzes, Sportvereine sowie viele Einzelpersonen, die helfen. Es gibt Spenden und Arbeit, die letztendlich vom Hauptamt und natürlich auch von Ehrenamtlichen organisiert werden müssen.