Protokoll der Sitzung vom 17.12.2015

(Beifall SPD)

Und auch noch einmal ganz klar gesagt: Es ist nicht so, wie hier behauptet wurde. Auch mit den Änderungen, die wir diskutieren, reden wir nicht über ein ganz anderes Gesetz. Das ist vielleicht eine Behauptung, die in die Oppositionsstrategie passt, aber das hat mit dem Gesetz nichts zu tun. Am Kern und an der gemeinsamen Zielsetzung der HSG-Novelle hat sich nichts geändert.

(Zuruf PIRATEN: Es gibt doch gar keinen Kern!)

- Oh doch, es gibt einen Kern, und den stelle ich Ihnen jetzt auch noch einmal dar, weil es vier wesentliche Pfeiler gibt, auf denen das beruht. Ich habe sehr genau zugehört, die Koalitionsfraktionen haben das ausgeführt, Herr König hat sogar ausdrücklich gelobt, aber auch Herr Vogt hat mehrere Punkte herausgehoben, die wirklich gut sind. Und es ist gut, wenn wir betonen, dass es auch an vielen Stellen Einigkeit gibt.

Den ersten Punkt, die erste Säule, möchte ich hervorheben: Ja, richtig. Wir wollen Strukturen der Entwicklung des 21. Jahrhundert anpassen. Wissensgesellschaft muss man auch als Zugang zu akademischer Bildung buchstabieren. Und genau darauf zielt die Novelle. Sie schafft Teilhabe. Das ist ein Leitgedanke, der wohl nicht nur mir als Sozialdemokratin am Herzen liegt. Nach meinem Eindruck ist das inzwischen etwas, was quer durch alle Parteien und gesellschaftlichen Gruppen unstrittig ist. Ein Beispiel dafür: Für beruflich qualifizierte Studienbewerberinnen und -bewerber vereinfachen wir den Zugang zum Hochschulstudium. Die Aufnahme eines Probestudiums wird erleichtert. Im Zulassungsrecht führen wir Vorabquoten für beruflich Qualifizierte ein.

Zweitens. Das Hochschulgesetz zielt wesentlich darauf ab, die Rahmenbedingungen der Beschäftigung an der Universität und an unseren Hochschulen zu verbessern. Stichwort, wir hatten es auch in anderen Beiträgen: Gute Arbeit. Wir schaffen verlässliche Karrierewege für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Das neue HSG ermöglicht Juniorprofessorinnen und -professoren ein TenureTrack-Verfahren. Damit bieten wir einen berechenbaren Karriereweg, an dessen Ende die Berufung zu einer unbefristeten Professur steht. Damit stehen wir ganz an der Spitze der Bewegung. Alle wollen das. Wir, meine Damen und Herren, machen das.

(Beifall SPD)

Ein weiteres Novum: Unsere Hochschulen werden in eigener Verantwortung Regelungen über die Befristung von Arbeitsverträgen sowie Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf umsetzen.

Drittens. Wir stärken Transparenz, Gleichstellung wie auch die Mitbestimmung innerhalb der Hochschulen. Das sollte im Wissenschaftsbetrieb der Moderne meiner Ansicht nach nun wirklich kein Fremdwort mehr sein und auch nicht reflexartig gegen das unbestrittene gültige Postulat von der Freiheit von Forschung und Lehre ausgespielt werden.

Studierende, meine Damen und Herren, erhalten mehr Einfluss auf den Bereich der Lehre und der Studienorganisation. Ein Beispiel dafür: das Widerspruchsrecht in den Angelegenheiten des Studiums. Das geht einher mit der Stärkung der Rechte der Gleichstellungsbeauftragten an unseren Hochschulen und ihrer verbesserten beruflichen Absicherung.

Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Campus der Zukunft wird noch bunter. Er wird

bunter als heute, wie wir ihn schon kennen, mit älteren Menschen, die jetzt noch einmal zu Vorlesungen gehen, aber auch mit den ja zum Teil Minderjährigen, die an der Universität nach einem G-8Abitur anfangen. Vergessen wir nicht die Flüchtlinge, die aus zahlreichen Ländern zu uns kommen und mit denen wir mit unserem Konzept für Talente für unser Land einen ganz unbürokratischen Zugang zum Studium eröffnen wollen.

Das alles, meine Damen und Herren, fällt unter das Stichwort Diversität. Wir verstehen Hochschule auch als ein soziales System. Und wir schaffen für alle Gruppen einen gemeinsamen Ansprechpartner, weil wir über Integration nicht nur reden wollen, sondern sie wirklich praktisch erlebbar machen und umsetzen wollen, auch an unseren Hochschulen.

Viertens. Jenseits der aktuellen Einwände stärkt das Gesetz insbesondere die Autonomie der Hochschulen. Es verbessert die Rahmenbedingungen für Forschung und Lehre. Auch dazu noch ein Beispiel: Hochschulen erhalten die Möglichkeit der Promotion auf Augenhöhe mit den Universitäten. Das ist aus meiner Sicht ein ganz wesentlicher Punkt.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Dabei kann ich die Kritik nicht ganz nachvollziehen; denn die privaten Hochschulen sind ausdrücklich mit in das Gesetz aufgenommen worden. Einzelne Professoren können sich also im Kolleg ebenfalls engagieren. Es ist also nicht so, dass die privaten Hochschulen insoweit außen vor wären.

Unsere Hochschulen erhalten auch mehr Freiheiten im Bereich von Hochschulbau. Auch dies ist hervorgehoben worden, weil das ein unstreitiger Punkt ist. Eine Öffnungsklausel schafft die Möglichkeiten, Baumaßnahmen eigenverantwortlich durchzuführen. Ja, das ändern wir.

(Beifall SPD und SSW)

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Bemerkung des Herrn Abgeordneten Vogt?

Ja.

Herr Vogt, bitte.

(Ministerin Kristin Alheit)

Vielen Dank. Frau Ministerin, ich bin Ihnen dankbar für die Bemerkung, dass es durchaus möglich sein könne, dass private Fachhochschulen beteiligt würden. Aber was spricht denn gegen die Klarstellung, die wir hier heute beantragen? Wo also ist das Problem, das Sie mit der Klarstellung haben? Die privaten Fachhochschulen befürchten nämlich, dass sie hinten runterfallen. Ich habe mir das ja nicht selbst ausgedacht, sondern das haben diese geäußert. Dieses möchte ich gern verhindern und Sie, wie ich höre, auch. Deshalb frage ich mich, wo denn Ihr Problem mit der Klarstellung in der Formulierung ist.

Ich halte diese Ängste tatsächlich für unberechtigt, weil die Privaten ausdrücklich im Gesetz erwähnt werden. Es ist eine Frage der Akkreditierung, ob man sie als gesamte Hochschule oder nur als einzelne Professoren im Kolleg vereinnahmen kann. Aus diesem Grunde haben wir insoweit keine Ängste. Wenn es im Laufe des entstehenden Kollegs noch andere Möglichkeiten gibt und die Hochschulen bereit sind, noch ganz anders in das Akkreditierungsverfahren einzusteigen, dann müssen wir das mit ihnen diskutieren. Aber das Gesetz ist nicht so angelegt, dass die privaten Hochschulen außen vor gelassen werden sollen. Es gibt eine Augenhöhe zwischen Fachhochschule und Universität. Das ist das Entscheidende, und das ist im Gesetz verankert, auch für die privaten Hochschulen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese wesentlichen Verbesserungen, die im Kontext miteinander verhandelt wurden, sind in der Diskussion zuletzt ein wenig aus dem Blick geraten. Allerdings ist im medialen Echo auch weitgehend untergegangen, dass die Reaktionen auf die Änderungen vonseiten der Studierenden und anderen wichtigen gesellschaftlichen Stimmen, wie zum Beispiel den Gewerkschaften, ausnehmend und ausdrücklich positiv waren.

Ich sehe die Chance, dass wir durch einen sachlichen Dialog in der Folge jetzt auch die geäußerten Sorgen, wie zum Beispiel diese, und die Befürchtungen im nun folgenden Umsetzungsverfahren ausräumen können. Ich betone noch einmal: Die

hier in der Debatte im Fokus stehenden Änderungen betreffen nur wenige Teile des Gesetzes.

Auch wenn ich mich wiederhole: Das Gesetz bringt unsere Hochschulen im Land voran, und darauf kommt es mir an. Wer in Bezug auf den Erweiterten Senat etwa von einem bürokratischen Monstrum spricht und die Lähmung des Hochschulbetriebes heraufbeschwört, dem sei noch einmal gesagt, dass in einem Teil der neuen Bundesländer und in Berlin ebenfalls solche erweiterten Gremien bestehen. Ich habe nichts von einem Kollaps des Hochschulbetriebes und insbesondere nichts davon in unserer Bundeshauptstadt gehört, in der es bekanntlich viele profilierte Universitäten gibt. Ich rate deswegen an dieser Stelle ausdrücklich zur Sachlichkeit.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Hochschulgesetz ist ein Sprung nach vorn. Herr Vogt, hier geht es eben nicht um Murks, hier geht es auch nicht um Markt, wie konservative Hochschulpolitiker fortschrittliche Hochschulpolitik gern abstempeln, oder darum, eine fortschrittliche Hochschulpolitik abzustempeln oder - wie hat Herr Günther es vorhin gesagt? - um linke Ideologien, sondern hier geht es um einen Mehrwert für unsere Hochschulen und unsere Universitäten. Es geht um Mehrwert für die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, denen neue Karrierechancen eröffnet werden. Das Gesetz bringt Mehrwert für die Studierenden, deren Stellung im Hochschulalltag gestärkt wird, und es schafft einen Mehrwert für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an unseren Hochschulen.

Das, meine Damen und Herren, ist der Leitgedanke dieses Gesetzes. Es gehört damit zu den fortschrittlichsten Hochschulgesetzen der Bundesrepublik. Wir bringen heute ein neues und modernes Hochschulgesetz für alle Angehörigen der Hochschulen auf den Weg. Es nimmt ganz bewusst die unterschiedlichen Interessen in den Blick.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich am Ende meiner Rede noch einen Punkt ergänzen. Das neue Hochschulgesetz ist ein wichtiges Element, aber eben doch nur ein Baustein im Gesamtkonzept, das die Hochschulen im Land nach den Jahren des politischen Stillstandes stärkt. Diese Landesregierung steht nicht zuletzt für die größte Steigerung der Hochschulmittel in den vergangenen Jahrzehnten.

(Vizepräsidentin Marlies Fritzen)

Beides zusammen eröffnet Zukunftschancen für Forschung und Lehre in unserem Land, dessen Hochschulen sich im bundesweiten Vergleich wirklich nicht verstecken müssen. Das zeigen verschiedene Rankings und auch der Erfolg bei bundesweiten Förderwettbewerben. Wir sind stark und, meine Damen und Herren, wir wollen es bleiben.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist mir als Wissenschaftsministerin ein Herzensanliegen, dieses solide Fundament auszubauen. Ich bin überzeugt: Die Praxis wird zeigen, dass unser Gesetz eine gute Handlungsbasis für die Hochschulen schafft. Und ich bin sicher, dass diese Chance auch erkannt wird, wenn der rhetorische Pulverdampf erst wirklich verflogen ist. Lassen Sie uns kleinteilige, parteipolitisch aufgeheizte Debatten mit der Entscheidung heute beenden und gemeinsam die Zukunft unserer Hochschulen gestalten. - Danke schön.

(Anhaltender Beifall SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SSW)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe deshalb die Beratung.

Mit der Drucksache 18/3673 wird die Durchführung einer dritten Lesung und die Zurücküberweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung an den Bildungsausschuss beantragt. Wer diesem Geschäftsordnungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Mitglieder der Fraktionen von CDU, FDP und PIRATEN. Wer lehnt diesen Antrag ab? - Das sind die Mitglieder der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des SSW. Wer enthält sich der Stimme? Niemand. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Wir kommen jetzt zu den Abstimmungen über die Gesetzentwürfe.

Abstimmung zu a): Entwurf eines Hochschulfreiheitsgesetzes Schleswig-Holstein, Gesetzentwurf der Fraktion der FDP, Drucksache 18/2984. Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf abzulehnen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Abgeordneten des SSW. Wer lehnt diese Ausschussempfehlung ab? - Das sind die Abgeordneten der CDU-, der FDP- und der PIRATEN-Fraktion. Gibt es Ent

haltungen? - Das sehe ich nicht. Damit ist diese Ausschussempfehlung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung zu b): Änderung des Hochschulgesetzes und anderer hochschulrechtlicher Vorschriften, Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 18/3156, sowie vorliegende Änderungsanträge.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 18/3677 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Kolleginnen und Kollegen der CDU- und der FDP-Fraktion. Wer lehnt diesen Änderungsantrag ab? - Das sind die Abgeordneten von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und PIRATEN. Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag gegen die Stimmen von CDU und FDP abgelehnt.

Ich lasse sodann über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 18/3679 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten der FDP-Fraktion, der CDUFraktion und der Piratenfraktion. Wer lehnt diesen Antrag ab? - Das sind die Abgeordneten von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW. Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag ebenfalls abgelehnt.

Ich lasse schließlich über den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten des SSW in der Drucksache 18/3690 abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW. Wer lehnt diesen Antrag ab? - Das sind die Abgeordneten von CDU und FDP. Wer enthält sich? - Das sind die Abgeordneten der Piratenfraktion. Damit ist dieser Änderungsantrag mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen von CDU und FDP bei Stimmenthaltung der Piratenfraktion angenommen.

Wir kommen jetzt zur abschließenden Abstimmung. Dazu teile ich Ihnen mit, dass die Fraktionen von CDU und FDP namentliche Abstimmung beantragt haben. Eine Abstimmung darüber, ob diese durchgeführt werden soll, ist obsolet, weil zwei Fraktionen dies beantragt haben und die Geschäftsordnung demnach vorsieht, dass wir namentlich abstimmen.

Ich teile Ihnen weiter mit, dass der Kollege Peter Lehnert von der CDU-Fraktion erklärt hat, dass er

(Ministerin Kristin Alheit)

1 Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung liegt als Anlage bei