Protokoll der Sitzung vom 17.12.2015

1 Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung liegt als Anlage bei

die Kollegin Regina Poersch, die heute erkrankt ist, pairen wird. Wir danken ihm dafür.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Ich lasse jetzt über den Gesetzentwurf in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen, einschließlich des soeben angenommenen Änderungsantrags Drucksache 18/3690. Wer zustimmen will, den bitte ich um - ein Ja. Auf meinem Sprechzettel steht noch „um das Handzeichen“. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Ja. Wer ablehnen möchte, wird Nein sagen. Wer sich enthalten möchte, wird dies auch entsprechend äußern. Ich bitte die Schriftführer, mit der namentlichen Abstimmung zu beginnen.

(Namentliche Abstimmung) 1 Meine Damen und Herren, die Abstimmung hat Folgendes ergeben. Es gab 34 Jastimmen, 27 Neinstimmen und sechs Stimmenthaltungen. - Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Drucksachen 18/3596 und 18/3690 angenommen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW - Zuruf Wolfgang Baasch [SPD]: Mit großer Mehrheit!)

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 24 auf:

Asylverfahren entlasten und vorübergehenden Schutz durch spezifischen Flüchtlingsstatus gewähren - Gesetzentwurf zur Gewährung vorübergehenden nationalen humanitären Schutzes beim Bundesrat einbringen

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/3654

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

(Anhaltende Unruhe - Wolfgang Kubicki [FDP]: Sie können mich aufrufen!)

- Ich wollte Ihnen die Gelegenheit geben, mehr Aufmerksamkeit zu bekommen, Herr Kubicki.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Die stelle ich schon her, keine Sorge!- Heiterkeit)

- Okay. Dann Herr Kubicki bitte ans Mikrofon. Das Wort für die FDP-Fraktion hat der Herr Kollege Wolfgang Kubicki.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns erreichen dieser Tage Meldungen, dass sich die Anzahl der Flüchtlinge, die auf dem griechischen Festland ankommen, in den letzten Wochen und Monaten halbiert hat, von 6.900 auf 3.500 bis 3.700. Ich wage zu bezweifeln, dass das eine dauerhafte Entlastung des Flüchtlingszustroms ist, sondern wir müssen schlicht und ergreifend zur Kenntnis nehmen, dass auch das Mittelmeer in den Wintermonaten schwer zu überqueren ist, bei Windstärken von acht und neun und bei Wellenhöhen von 3 oder 4 m.

Ungeachtet dessen müssen wir uns mit der Frage auseinandersetzen, wie wir mit der Anzahl derjenigen, die bei uns Asyl suchen, umgehen können. Denn eines ist klar: Ein schnelles Anerkennungsverfahren ist die zwingende Voraussetzung für das Gelingen von Integration. Es ist Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Eingliederung in den Arbeitsmarkt, was wiederum nicht nur für die Integration der Flüchtlinge selber, sondern auch für die Gesellschaft von entscheidender Bedeutung ist.

Umso verheerender ist es deshalb, dass ausgerechnet hier eines der größten Probleme bei der Bewältigung des Zustroms von Flüchtlingen liegt. Wir haben bekanntermaßen mehr als 300.000 Altverfahren, nicht erledigte Verfahren. Es gibt seriöse Schätzungen, dass die Anzahl der nicht erledigten Verfahren bis zum Jahresende auf 500.000 anwachsen wird. Im europäischen Vergleich belegt Deutschland damit einen einsamen Spitzenplatz. Das Problem besteht darin, dass wir bereits jetzt das ist eine Auskunft der Landesregierung - acht Monate benötigen, bis ein Asylbewerber überhaupt seinen Antrag stellen kann, und dass die Verfahrensdauer im Durchschnitt 5,4 Monate und in Schleswig-Holstein aus welchen Gründen auch immer 7 Monate beträgt.

Das bedeutet: Ein Mensch ist fast anderthalb Jahre davon abgeschnitten, sich in diese Gesellschaft integrieren zu können, an Maßnahmen teilzunehmen, die den Arbeitsmarkt betreffen, und vor allen Dingen auch davon, eine eigene persönliche Perspektive zu entwickeln, was für den jeweiligen Menschen eine unglaubliche Herausforderung ist. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, in diesen anderthalb Jahren sind Energie und Initiative der Asylbewerber faktisch stillgelegt. Haben Flüchtlinge qualifizierte Berufe und Ausbildungen, so besteht die Gefahr, dass ihr Wissen verfällt und

(Vizepräsidentin Marlies Fritzen)

dass sie die anschließend ohnehin schon nicht einfache Arbeitssuche nur schwer bewältigen können.

Genau hier setzt unser Antrag an. Der größte Vorteil der Gewährung von vorübergehendem Schutz für die Flüchtlinge aus Syrien und Irak - also die Bürgerkriegsflüchtlinge - liegt nämlich darin, dass durch das für sie beschleunigte Verfahren administrative Kapazitäten frei werden, die wiederum für eine zügige Bewältigung des Zustroms von Zuwanderern aus anderen Regionen der Welt genutzt werden können mit der Folge, dass auch deren Verfahren verkürzt werden und sie entweder eine Bleibeperspektive erhalten oder das Land verlassen müssen. Das Gesetz soll dabei helfen, individuelle Asylverfahren zu vermeiden und stattdessen jeden, der aus den betroffenen Bürgerkriegsgebieten kommt, zu zumindest vorübergehendem Aufenthalt in der Bundesrepublik berechtigen.

Eine vergleichbare Regelung existiert bereits auf europäischer Ebene. Sie ist in § 24 unseres Aufenthaltsgesetzes implementiert. Wir haben momentan nur keine Möglichkeit der nationalen Auslösung. Sie kann gegenwärtig im deutschen Recht nicht angewandt werden, weil dann alle Mitgliedstaaten Flüchtlinge aufnehmen müssten. Einige sind hierzu aber nicht bereit.

Auch daran muss man erinnern: Die Polen und die Ungarn weigern sich vehement. Auch unsere französischen Freunde haben große Bedenken. Auch wenn man sich die Briten anschaut, den Hort der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte, dann muss man sagen: Es ist beschämend, dass sich die Briten allenfalls bereiterklärt haben, bis zum Jahr 2020 20.000 Flüchtlinge aufzunehmen.

(Beifall FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Angelika Beer [PIRA- TEN])

Das bearbeiten wir hier in einem halben Jahr.

Deshalb brauchen wir die Möglichkeit, den vorübergehenden humanitären Schutz national nach unserem Vorschlag durch den Bundesinnenminister auslösen zu können.

Was verbessert sich für die Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien und dem Irak? - Durch den vorübergehenden humanitären Schutz erhalten sie sofortigen gesicherten Aufenthaltsstatus, ferner sofortigen Zugang zu Integrationskursen und die sofortige Arbeitserlaubnis ohne Vorrangprüfung.

Man muss allerdings wissen, dass der Familiennachzug durch Befristung eingeschränkt wird.

Aber angesichts der momentanen Bearbeitungszeit von 18 Monaten und mehr in den Auslandsvertretungen spielt das gegenwärtig faktisch keine Rolle.

Das Grundrecht auf Asyl wird für die Flüchtlinge nicht eingeschränkt. Im Gegenteil, begonnene Asylverfahren werden für die Zeit des vorübergehenden humanitären Schutzes nicht weitergeführt. Sie ruhen sozusagen. Nach dem maximalen Schutzzeitraum von drei Jahren können sie wieder aufgenommen werden und kann auch ein Asylantrag noch gestellt werden.

Wer wird entlastet? Wir wissen heute, dass mehr als 50 % derjenigen, die zu uns kommen, aus den Bürgerkriegsflüchtlingsländern kommen. Durch den vorübergehenden humanitären Schutz müssen also etwa die Hälfte der Asylanträge nicht mehr inhaltlich bearbeitet werden. Zuständig bleibt dann nicht mehr das BAMF, sondern werden die Ausländerbehörden der jeweiligen Kreise beziehungsweise Kommunen. Das entlastet die Entscheider beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die Richter an den Verwaltungsgerichten. Die Verfahren der übrigen Bewerber können dadurch deutlich beschleunigt werden. Die frühere Ausreise von Menschen, die nicht in Deutschland bleiben können, entlastet die Kommunen bei der Bereitstellung von Unterbringungsmöglichkeiten, Betreuungsund Integrationsmaßnahmen. Der besondere Aufenthaltsstatus der Bürgerkriegsflüchtlinge macht eine schnellere Integration in Arbeit möglich, was ebenfalls zu einer Entlastung bei der Flüchtlingsversorgung führt.

Wir wollen das gern in den Ausschuss überweisen, damit wir das noch intensiver diskutieren können, weil das nur funktionieren kann, wenn man parallel dazu tatsächlich ein Zuwanderungs- und Einwanderungsgesetz schafft. Es muss möglich sein, dass Flüchtlinge mit ihren Familien Deutschland nicht wieder verlassen müssen, wenn sie sich hier integriert haben, wenn sie hier einen Arbeitsplatz gefunden haben, wenn sie hier für ihr Leben selbst sorgen können. Wenn sie hier in Deutschland bleiben können mit dem Ziel, irgendwann einmal Deutsche zu werden, dann muss die Möglichkeit geschaffen werden, über ein Zuwanderungsgesetz in dieses Verfahren hineinzukommen.

(Beifall FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe das früher schon einmal gesagt: Wir haben ein Mengenund Zeitproblem. Unsere Verantwortung besteht darin, sowohl das Mengen- als auch das Zeitpro

(Wolfgang Kubicki)

blem zu lösen. Mit unserem Vorschlag, glaube ich, gehen wir einen vernünftigen Weg, schaffen eine rechtssichere Basis, helfen den Flüchtlingen aus den Bürgerkriegsländern, helfen den Menschen in Deutschland, was die Aufnahmefähigkeit angeht. Wir sollten das inhaltlich im Ausschuss intensiv beraten. Ich würde mich freuen, wenn wir eine gemeinsame Lösung finden würden. - Herzlichen Dank.

(Beifall FDP, CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. - Das Wort für die CDU-Fraktion hat die Kollegin Astrid Damerow.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir wissen, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist in einer äußerst schwierigen Situation. Wir wissen auch, der Rückstau bei der Bearbeitung von Asylanträgen ist zu groß. Wir wissen, die Einstellung zusätzlicher Mitarbeiter erweist sich als äußerst schwierig. Dieser Zustand ist für alle unbefriedigend, und er ist vor allem belastend für die Menschen, die viele Monate nach ihrer Ankunft immer noch keine Gewissheit haben, ob sie bleiben können oder ob sie gehen müssen.

Der vorliegende Antrag der FDP wird aktuell nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern auch in mehreren weiteren Landesparlamenten diskutiert. Ich danke zunächst der FDP für diesen sachlichen Lösungsvorschlag. Allerdings stellt sich für uns doch eine ganze Reihe von Fragen. Der Kern Ihres Antrags ist eine vorübergehende Verlagerung von Zuständigkeiten. Würde das Bundesinnenministerium einen Massenzustrom feststellen, wären die Ausländerbehörden dafür zuständig, über die Gewährung humanitären Schutzes zu entscheiden. Hier soll allein die Feststellung der Identität erforderlich sein. Dieser Punkt des Antrags ist für uns sehr kritisch.

Die CDU steht zum individuellen Recht auf Asyl, und wir stehen auch zur Genfer Flüchtlingskonvention. Ihr Gesetzentwurf setzt jedoch Pauschalierungen voraus. Diese stehen im Gegensatz zu unserem Bestreben, den Anstieg der Zugangszahlen zu verlangsamen. Möglicherweise vermitteln sie auch den Eindruck, dass es noch einfacher sein wird, in Deutschland aufgenommen zu werden. Es wird schwierig sein, jemanden, der sich auf den Weg nach Europa oder nach Deutschland macht, den

Unterschied zwischen humanitärem Schutz für eine begrenzte Zeit und dem vollen Asylstatus erklären zu können. Eine Pauschalierung könnte Anreize schaffen, die wir nicht wollen. Nach wie vor ziehen wir die Einzelfallprüfung vor.

Es stellt sich für uns auch die Frage: Löst der bestehende Gesetzentwurf tatsächlich Probleme, oder verschiebt er sie allein in die Zukunft? Ein eventueller Anspruch auf Asyl erlischt mit der Gewährung humanitären Schutzes nämlich nicht. Nach dem Gesetzentwurf ruht das Asylverfahren für die Dauer des humanitären Schutzes. Es ist davon auszugehen, dass ein großer Teil der potenziell Betroffenen das Asylverfahren nach Ablauf dieses Schutzes weiterbetreiben wird, wobei nicht absehbar ist

Frau Abgeordnete Damerow!

- sofort! -, dass sich in Syrien und auch im Irak die Verhältnisse mittelfristig normalisieren werden.

Gestatten Sie eine Bemerkung des Herrn Abgeordneten Kubicki?

Frau Kollegin Damerow, ist Ihnen bewusst, dass die Bundesrepublik Deutschland bis vor kurzer Zeit ein Gruppenanerkennungsverfahren durchgeführt hat, was die Flüchtlinge aus Syrien und dem Irak angeht, und dass der Bundesinnenminister auf die glorreiche Idee gekommen ist, zur Einzelfallprüfung zurückzukehren, was den Bearbeitungsstau beim Bundesamt deutlich erhöhen wird? Ist Ihnen bekannt, dass der Vorschlag des Bundesinnenministers, subsidiären Schutz zu gewähren, zu einer weiteren Belastung der entsprechenden Entscheider führen wird, weil die Antragsteller jedes Jahr erneut vorsprechen müssen, für sie jedes Jahr erneut eine Prüfung vorgenommen wird, wobei der subsidiäre Schutz unabhängig davon selbst das Asylrecht auch nicht aushebelt, das heißt, die Maßnahme subsidiärer Schutz im Gegensatz zur Gewährung des humanitären Schutzes eine weitere katastrophale Bearbeitungslage schaffen wird?

(Wolfgang Kubicki)

(Beifall FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Angelika Beer [PIRA- TEN])

- Herr Kollege, das ist mir bekannt. Natürlich weiß ich, dass der Innenminister die Einzelfallprüfung wieder eingeführt hat. Die nachfolgenden Probleme sind mir auch bekannt. Deshalb werde ich nachher die Ausschussüberweisung beantragen. In der Tat ist noch eine ganze Reihe von Einzelheiten zu diskutieren. An dieser Diskussion werden wir uns konstruktiv beteiligen.

Für uns stellt sich auch die Frage, inwieweit unsere Kommunen überhaupt in der Lage sein werden, dieses bei der Verlagerung der Verfahren in unsere Ausländerbehörden leisten zu können. Wir alle wissen: Die Belastung unserer Kommunen ist jetzt schon sehr groß. Auch hier werden wir hören müssen, was die Ausschussberatungen ergeben. Wir müssen auf lange Sicht vielmehr dahin kommen, dass wir zu geordneten Verfahren in Deutschland und auch in Europa zurückkehren.