Für uns stellt sich auch die Frage, inwieweit unsere Kommunen überhaupt in der Lage sein werden, dieses bei der Verlagerung der Verfahren in unsere Ausländerbehörden leisten zu können. Wir alle wissen: Die Belastung unserer Kommunen ist jetzt schon sehr groß. Auch hier werden wir hören müssen, was die Ausschussberatungen ergeben. Wir müssen auf lange Sicht vielmehr dahin kommen, dass wir zu geordneten Verfahren in Deutschland und auch in Europa zurückkehren.
Frau Kollegin Damerow, bezüglich Ihrer Verlagerung des Verfahrens in die Kommunen - ist Ihnen bekannt, dass das BAMF, vermutlich in Absprache mit Herrn de Maizière, gerade den Wunsch geäußert hat, die Asylverfahren in die Kommunen zu verlagern, und wenn ja, gilt Ihre Bemerkung dann auch für den Innenminister der Bundesrepublik Deutschland?
Frau Kollegin Damerow, darf ich Sie darauf aufmerksam machen, dass es keine Diskussion ist, sondern dass dies vom BAMF bereits so veranlasst worden ist und die Akten zukünftig bei den Ausländerbehörden geführt werden? Das ist alles andere als ein Diskurs.
- Danke, Herr Kollege Dolgner, für die Belehrung! Wie gesagt, auch hier werden wir von den Ausländerbehörden im Ausschuss informiert werden, wie sie das Mehr an Arbeit bewältigen. Dieser Gesetzentwurf würde sie unter Umständen noch weiter belasten.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich sage ja gar nicht, dass wir uns grundsätzlich gegen diesen Gesetzentwurf sträuben. Wir haben allerdings eine ganze Reihe von Fragen, die wir im Ausschuss weiter beraten werden. Trotz allem steht für uns als CDU nach wie vor im Vordergrund - das macht es etwas problematischer -: Wir brauchen eine gesamteuropäische Lösung. Der Kollege Kubicki hat eben sehr plastisch ausgeführt, wie weit entfernt wir davon sind. Ob das allerdings dann im Sinne einer Lösungsfindung für Gesamteuropa hilfreich ist, wenn ausgerechnet Deutschland zunehmend Sonderwege geht, stelle ich einmal der Diskussion anheim. Wir meinen, ein Alleingang Deutschlands wird sicherlich nicht sehr hilfreich dabei sein, eine europäische Lösung zu finden.
Meine Damen und Herren, wir verschließen uns der Diskussion über diesen Gesetzentwurf nicht. Ich bin gespannt auf die Ausschussberatung, die sicherlich noch in der einen oder andere Frage Aufklärung bringt, und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist unumstritten, dass wir hier eine europäische Lösung brauchen - dessen sind wir uns alle bewusst. Darüber wird seit Monaten diskutiert. Ich glaube nicht, dass die Sicherung der Außengrenzen mit Abkommen, die die Bundesregie
rung mit der Türkei geschlossen hat, das einzige Ergebnis sein darf, beim Anstieg der Flüchtlingszahlen nach Lösungen zu suchen. Die Lösung der Bundeskanzlerin ist keine neue Lösung. Ich möchte daran erinnern, dass die nordafrikanischen Grenzen seit Jahren durch solche Abkommen mit der EU gesichert werden. Auch dies ist allen im Hause bekannt.
Ich habe Schwierigkeiten damit, wie die jetzige Regierung in der Türkei mit Menschenrechten umgeht, wie sie mit Meinungs- und Pressefreiheit umgeht. Für mich ist fraglich, ob das für uns ein Partner sein kann, mit dem wir über humanitäre Flüchtlingspolitik diskutieren wollen.
Das zu der Frage, was ein Teil der europäischen Lösung sein kann. Wir alle wissen - auch darüber wird seit Langem diskutiert -, dass wir ein einheitliches, humanes Asylrecht innerhalb Europas brauchen. Auch das ist keine neue Diskussion. Ich will daran erinnern, dass 2012 ein Asylabkommen innerhalb Europas in Brüssel verhindert worden ist. Kollege Kubicki, da ging es um Kontingente, da ging darum, Menschen aufzunehmen, die einen sicheren Zugang nach Deutschland haben sollten. Es ging auch um ein einheitliches Erfassungs- und Aufnahmekonzept, und es ging auch um Integration und den Umgang mit den Menschen. Da ist eine deutsche Bundeskanzlerin in Brüssel eingeflogen und hat all das abgelehnt; sie hat auf Dublin III bestanden.
- Doch, das möchte ich gern einmal machen. Genauso möchte ich das heute machen: den ansprechen, der eigentlich nicht gemeint sein darf.
Wir Deutsche haben uns jahrelang mit dem Asylrecht, das innerhalb Europas gilt, komfortabel ausgeruht, wir haben uns zurückgelehnt, weil Dublin III uns die Sicherheit gegeben hat, dass andere Menschen für die Sicherung der Außengrenze zuständig sind. Wir haben die Hilferufe von Italien und Griechenland jahrelang missachtet, wir haben sie nicht ernst genommen,
bis irgendwann die Griechen und Italiener - ich vermute, irgendwann auch die Türken - die Grenzen aufgemacht und gesagt haben: So, jetzt habt ihr die Flüchtlinge bei euch vor der Tür. Dann kommt man vielleicht zu Lösungen.
Das ist ein bisschen der Grundtenor der Diskussion, die im Moment geführt wird, dass man sich jahrelang nicht ernst genommen hat und den solidarischen Gedanken, Flüchtlinge in Europa humanitär aufzunehmen, nicht miteinander getragen hat. Da tragen wir Deutschen eine Verantwortung, dass hier teilweise so reagiert wird.
Zur Möglichkeit der Kontingente hat die Kollegin Damerow bereits ausgeführt. Die gibt es. Das haben wir schon mehrfach gemacht. Ich möchte daran erinnern, dass Bundesinnenminister Schäuble damals christliche Iraker in Deutschland aufgenommen hat. Das ist ein bewährtes Verfahren. Im Grunde genommen ähnelt es dem Verfahren mit den damit verbundenen Rechten, was Aufenthalt, Zugang zu Sprache, Bildung und Teilhabemöglichkeiten angeht, das wir Jahrzehnte zuvor bei den Aussiedlern angewendet haben. Das ist von der Rechtslage her ähnlich. Wir wissen, wie es geht. Wir können schon jetzt Menschen ohne eine Gesetzesänderung aufnehmen.
Ich möchte auch daran erinnern, dass bereits Bundesminister Thomas de Maizière 5.000 plus 5.000 Flüchtlinge aus Syrien in Deutschland aufgenommen hat, auch über ein Kontingentverfahren, ohne dass es dazu eine Gesetzesänderung geben musste.
Wir haben in Schleswig-Holstein aus dem damaligen Kontingent 127 Flüchtlinge aus Syrien aufgenommen. Wir haben über 8.500 Anmeldungen - Innenminister Studt, berichtigen Sie mich gleich, wenn das nicht stimmt - von bereits hier lebenden Syrern gehabt, die ihre Familien gern nach Schleswig-Holstein nachholen wollten. Auf die Aussage, dass wir viel mehr Anfragen haben und es mehr Möglichkeiten in Schleswig-Holstein gebe - da haben wir noch über Flüchtlingszahlen von 3.000 bis 4.000 Menschen in Schleswig-Holstein gesprochen -, dass wir mehr Menschen aufnehmen wollen, weil die Familien schon hier sind, die Familien unterbringen und begleiten könnten, hieß es damals vom Bundesinnenministerium: Liebes SchleswigHolstein, wenn ihr euch das leisten könnt, macht das auf eure eigene Verantwortung! - Die Zeit danach und die Gegenwart zeigen uns, dass die Flüchtlinge, die damals nicht gewollt waren, jetzt wahrscheinlich trotzdem hier sind. „Herzlich willkommen in Schleswig-Holstein!“, kann ich da nur sagen.
Leider, leider. - Ich freue mich sehr über den Gesetzentwurf. Ich freue mich, dass der Familiennachzug unumstritten in dem Gesetzentwurf drinsteht.
Sorry. - Dann mache ich mit einem Dreiminutenbeitrag weiter. - Vielen Dank für Ihre jetzige Aufmerksamkeit.
Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Fraktionsvorsitzende, die Abgeordnete Eka von Kalben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Serpil, ich hätte dir gern noch länger zugehört, aber vielleicht kommt ja noch ein Dreiminutenbeitrag.
Ein Satz vorweg zum Thema europäische Flüchtlingspolitik. Ich habe mich eher auf den FDP-Antrag vorbereitet. Frau Damerow, Sie sagen, wir dürften keinen deutschen Alleingang machen. Das ist in Europa natürlich so, wir müssen zu gemeinsamen Regelungen kommen. Aber Ihre Bundeskanzlerin - ich sage ausdrücklich „Ihre Bundeskanzlerin“ und nicht unsere - ist auf dem letzten Parteitag dafür bejubelt und beklatscht worden, dass sie sich getraut hat, einen humanitären Alleingang in Europa zu machen.
guten Integration von Menschen führt, die zu uns kommen. Wir unterstützen jeden Vorschlag, der dazu führt, dass es mehr sichere Fluchtwege, legale Wege nach Europa gibt. Serpil Midyatli hat eben dankenswerterweise das Thema Resettlement angesprochen. Wir unterstützen jede Maßnahme, die die Situation in den Herkunftsländern verbessert. Das sind die Punkte, die wir gemeinsam und europäisch angehen müssen.
Zum ersten Punkt, zur Verbesserung der Integration und Situation hier gehört auch der Antrag, den die FDP vorgelegt hat, nämlich dass das BAMF, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, entlastet wird und es schnellere, bessere Verfahren gibt. Denn die Dauer der Asylverfahren - da haben Sie völlig recht - ist ein riesiges Problem, zum einen für die Flüchtlinge, die nicht wissen, unter welchem Schutz sie stehen, wie lange sie hierbleiben können und vor allem, wann sie ihre Familien nachholen können.
Der Familiennachzug, über den jetzt diskutiert wird, ist für die Menschen gravierend. Gerade junge Männer gehen auf die Flucht, weil die Flucht für Frauen und Kinder noch gefährlicher ist. Im Winter in ein Schlauchboot zu steigen oder in der Kälte an einer innereuropäischen Grenze zu stehen, ist unerträglich. Deswegen ist es doch logisch, dass die allein losgehen. Es ist auch logisch, dass es nicht auszuhalten ist, Bilder von Bombenanschlägen oder Bombardierungen durch die Alliierten zu sehen und zu wissen, dass Frauen und Kinder noch vor Ort sind. Das ist total inhuman. Deswegen kommt eine Einschränkung des Familiennachzugs für uns nicht infrage.
Meine Damen und Herren, die Dauer der Asylverfahren hat auch eine ganz besondere Auswirkung auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im BAMF. Die sind überlastet. Wir kriegen ständig Briefe vom Personalrat. Wir wissen, dass dort eine extreme Überlastungssituation herrscht. In solchen Zeiten Personal zu rekrutieren, ist eine ganz schöne Herausforderung. In Bundesbehörden wird gefragt, wer dort freiwillig tätig sein möchte, wie wir es auch im Landesamt machen. Sie können sich vorstellen, dass die Begeisterung begrenzt ist, freiwillig dort mitzuarbeiten. Das Image ist schlecht, die Stimmung ist schlecht, und die Arbeit ist wirklich herausragend schwierig.