nur die Flüchtlinge, sondern auch diejenigen, die sich um sie kümmern, das merken Landesamtmitarbeiter, das merken die Kommunen vor Ort, und das merken natürlich auch die Ehrenamtler, die mit den Unsicherheiten zu leben haben.
Wir brauchen pragmatische Lösungen, damit die Flüchtlinge schnell Klarheit bekommen. Dabei darf der Weg in das Asylverfahren nicht versperrt werden. Auch das ist uns wichtig. Das ist das Charmante an Ihrem Vorschlag, dass das nicht versperrt und Integration von Anfang an mitgedacht wird. Die Fehler aus den 90er-Jahren dürfen wir nicht wiederholen. Leider haben CDU/CSU seitdem nicht so viel dazugelernt.
Damit kommen wir zu einer großen Krux Ihres Antrags: Wenn Ihr Gesetzesvorschlag Wirklichkeit würde, wäre es dem Bundesinnenminister überlassen, die Voraussetzung für die Erteilung des vorübergehenden Schutzstatus festzustellen. Das ist gerade derjenige, der jetzt für die Wiedereinführung der Einzelfallprüfung eintritt. Sie haben schon darauf hingewiesen, was für ein Irrsinn es ist, dass wir die Fälle jetzt wieder einzeln prüfen, obwohl gleichzeitig ein riesiger Rückstau da ist.
Wir überlassen es dann denjenigen, die jetzt beschließen, dass Afghanistan ein sicheres Land ist, in das man wieder abschieben kann. Da halte ich es für falsch, das Instrument in die Hände derjenigen zu legen. Gern würde ich im Ausschuss darüber diskutieren, welches vielleicht ein anderer Weg wäre. Völligen Irrsinn - das habe ich schon gesagt - ist die Rückkehr zur Einzelfallprüfung.
-, die ich jetzt hier auch nicht vorstellen darf, ich behalte mir vor, ob ich das in einem weiteren Beitrag machen werde. - Danke!
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vorab: Ich finde es spannend, ob wir da auf einen gemeinsamen Nenner kommen, was den Gesetzvorschlag der FDP betrifft. Ich finde es auch gut, dass Sie in allen Bundesländern, in denen Sie vertreten sind, den gleichen Ansatz gewählt haben; denn letztlich geht es darum, dann auch über eine Bundesratsinitiative politisch Mehrheiten dafür zu finden.
Gleichwohl habe ich Fragen und will auch ein paar grundsätzliche Anmerkungen dazu machen. Ich glaube, dass die aktuelle Diskussion zeigt, dass wir schon wieder geneigt sind, die Dimensionen ein Stück weit zu relativieren. Die humanitäre Aufnahme der Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge ohne Asylanerkennung ist ja kein neuer Vorschlag. Es ist darauf hingewiesen worden. In den 90er-Jahren wurden circa 350.000 Bürgerkriegsflüchtlinge aufgenommen beziehungsweise geduldet.
Wir glauben jedoch nicht, dass sich - und das ist die Frage an Ihre Formulierung - Anreize zur Minderung des Zustroms durch die Schaffung und Anwendung neuer Rechtsnormen setzen lassen. Die Frage muss dann schon erlaubt sein - dazu ist dann Zeit im Ausschuss -, was Sie eigentlich mit dieser Formulierung meinen. Ist es eine Umschreibung des Wortes, das wir als PIRATEN immer kritisieren, nämlich die Abschaffung von Fehlanreizen? Das ist eine Sprache, die wir ablehnen. Vielleicht versuchen Sie einfach, dafür eine neue Formulierung zu finden, sonst können wir da nicht gut mit umgehen.
Aber die Menschen aus Syrien, aus dem Irak oder aus Afghanistan fliehen vor dem brutalen Krieg zwischen religiösen Fundamentalisten und Militärdiktaturen. Es ist für Schutzsuchende völlig irrelevant, ob sie hier Asyl beantragen müssen oder nur für die Dauer des Krieges beziehungsweise des Bürgerkrieges geduldet werden. Diese Menschen brauchen den Schutz, solange deren Heimat nicht befriedet ist, und wir wissen alle, dass sie, um diesen Schutz zu bekommen, gar nicht nachdenken, ob sie hier einen Asylantrag stellen oder hier geduldet werden. Deswegen ist die Gesetzesinitiative gut und zutreffend. Sie müssen ihr Land verlassen und oft auf lebensgefährlichen Wegen versuchen, ein neues zu erreichen.
Da frage ich aber als Realpolitikerin - und das sind Sie ja auch, Herr Kubicki -: Warum erwähnen Sie in Ihrem Gesetzentwurf eigentlich nur Syrien und Irak? Wir wissen, dass heute parallel zu dieser De
batte im Bundestag eine Aufstockung des Bundeswehrkontingentes in Afghanistan beschlossen wird, dass nicht mehr die Rede von Truppenabzug ist, sondern aufgrund der zunehmenden Anschläge und Konflikte auch wir uns wieder stärker militärisch in Afghanistan beteiligen. Wollen Sie Afghanistan von vornherein ausschließen? Was machen wir mit den Menschen, die in den Flüchtlingslagern in Jordanien, im Libanon und in der Türkei sind? Fallen die mit unter Ihren Gesetzentwurf, oder wollen Sie diese Menschen entsprechend der Bundesvorstellungen dort mit dem Versprechen festhalten, wenn es zu Hause wieder schön sei, könnten sie wieder über die Grenze zurück? - Das wäre vollkommen unrealistisch.
Ich sage ja auch: Ich will jetzt keinen Kleinkrieg über Asyl oder die Schutzgewährungsrichtlinie der EU, die ja Grundlage für diesen Gesetzentwurf ist. Ich fürchte nur, wenn wir uns die Tagesordnung bei dem EU-Gipfel heute und morgen in Brüssel genau zu dieser Thematik ansehen - Pro Asyl warnt davor, dass die Erosion der Menschenrechte vorbereitet werde -, dass wir verdammt die Hacken in den Boden rammen müssen, um das etwas salopp zu sagen. Ich wünsche mir eigentlich, dass wir sofort eine Ausschusssitzung machen können, um das zu beraten. Die Zeit läuft uns davon. Der Abbau der Grundrechte auf Asyl geht aufgrund der Renationalisierung innerhalb der Europäischen Union und der fehlenden Solidarität so schnell, dass wir versuchen müssen, noch viel schneller dagegenzuhalten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ziel unserer gemeinsamen Politik wird es sein und muss es auch weiter sein, auf der Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention und unserem eigenen Grundgesetz diesen Schutz zu gewähren. Deswegen schlagen wir vor, dass wir Ihren Gesetzentwurf im Januar im Innen- und Rechtsausschuss und vielleicht auch im Europaausschuss diskutieren, weil die EG-Richtlinie von Ihnen zitiert und als Grundlage genommen wird. Wir würden es begrüßen, wenn wir da einen Konsens finden, und freuen uns auf die Beratungen. - Danke für die Aufmerksamkeit.
desrat beschreibt den Status quo schon sehr deutlich und formuliert klare Ziele. Von daher ist das Papier eine gute Ausgangsposition und ein gutes Instrument für die weitere parlamentarische Debatte. Im Entwurf lässt sich in der Tat herauslesen, dass das BAMF entlastet werden soll. Wir als SSW sagen aber: Das BAMF muss endlich einmal in die Puschen kommen! Natürlich verkennen wir nicht, dass tagtäglich vonseiten der Mitarbeiter vernünftige und wirklich gute Arbeit geleistet wird und dass die Mitarbeiter stark überlastet sind.
Jedoch muss man an dieser Stelle auch auf die akute Schieflage hinweisen. Der zuständige Minister sowie der Leiter der Nürnberger Behörde handeln unbefriedigend. Das ist das eigentliche Problem. Noch immer wartet die ganze Republik auf die große Anzahl an Neueinstellungen beim BAMF. Doch was passiert? - Die Bewerbungen können nicht ordnungsgemäß behandelt werden - aufgrund von Überlastung, wird gesagt. Das BAMF stolpert also über die eigenen Füße, und ein nicht unwesentlicher Teil der langen Bearbeitungsdauer ist hausgemacht. Diesen Zustand können wir als Bundesrepublik uns einfach nicht leisten.
Die Lage macht die Orientierungslosigkeit und den vorherrschenden Stillstand der Bundesinnenpolitik deutlich. Deshalb erinnere ich gern daran, dass man vor drei Monaten eben genau jene Maßnahmen beschlossen hat, die die Behörde entlasten sollen. Würde man diesen Maßnahmen endlich zur Wirksamkeit verhelfen, wären wir auf Bundesebene schon einen großen Schritt weiter. Alles kann mit einem Gesetz nicht gelöst werden, sondern irgendwann muss der Bundesinnenminister einfach auch die Arbeit aufnehmen.
Ein anderer Punkt, der im vorliegenden Entwurf aufgeführt wird, ist der des vorübergehenden humanitären Schutzes, beispielsweise für Menschen aus Syrien oder dem Irak - eine Idee, die es zweifelsohne wert ist, angemessen beraten zu werden, zumal wir seinerzeit vor etwa zehn oder 15 Jahren auch schon ähnlich gehandelt haben. Den Entlastungsgedanken, der vorrangig dahintersteckt, kann ich persönlich auch gut nachvollziehen. Es muss auch Druck aus dem Kessel genommen werden, das ist in der Tat so. Da hat die FDP recht. Jedoch dreht sich bei mir manchmal der Magen bei der Vorstellung um, der Staat könnte überhaupt an dem Kriegs- oder Bürgerkriegsstatus dieser Menschen zweifeln. Das tut die FDP nicht. Aber dass wir überhaupt ein solches Gesetz machen müssen, um einen vernünftigen Status hinzubekommen, ist eigentlich schon ein Armutszeugnis in der Flücht
lingspolitik. Das ist also eine Debatte mit Beigeschmack. Doch vielleicht führt an ihr kein Weg vorbei, wenn wir die Asylverfahren beziehungsweise die Verfahren, die hinterher einen entsprechenden Status ermöglichen, verbessern wollen.
Im Grunde müsste es jedoch darum gehen, Lösungen herbeizuführen, die es dem BAMF ermöglichen, raschere Entscheidungen zu treffen. Darüber, ob die beschriebene Maßnahme zum vorübergehenden humanitären Schutz für bestimmte Gruppen in diesem Fall ein positives Ergebnis liefern kann, sollten wir wirklich im zuständigen Ausschuss beraten. Ich bin da allerdings auch wirklich voller Hoffnung.
Noch eine Anmerkung zum Familiennachzug, über den in den letzten Wochen auf politischer Ebene zunehmend gestritten wird. An dieser Stelle muss einmal klar gesagt werden, dass der Familiennachzug derzeit schon sehr eng gestrickt ist. Nachziehen dürfen nur Ehepartner und minderjährige Kinder. Brüder, Schwestern, Schwiegermütter sowie volljährige Töchter oder auch Söhne sind von dieser Regelung grundsätzlich schon jetzt ausgeschlossen. Insofern muss noch einmal betont werden, welche Härte diese Regelung schon jetzt bedeutet. Denn denke ich vor allem an die jungen Erwachsenen, die, die knapp über 18 Jahre alt, Anfang 20 sind, die ganz legal von diesem Nachzug abgekoppelt sind, dann ist das das eigentliche Problem. Wir sollten Familiennachzug nicht einschränken, sondern uns wirklich ernsthaft darüber Gedanken machen, wie man ihn erweitern kann.
Denn die Aussicht auf den Nachzug der eigenen Familie gibt auch einen gewissen Haltepunkt für die Familien im Alltag in der neuen Umgebung. Es ist schwer genug, hier Fuß zu fassen. Wenn man dann die Seinen nicht mit dabei hat, dann bricht auch ein Stück Hoffnung und Zuversicht ab. Diese Tatsache sollten wir nicht ausblenden, nur um dann an irgendwelchen Gesamtzahlen schrauben zu können. Familiennachzug ist eigentlich der erste Schritt der Integration. Wenn man Integration will, dann muss man auch ermöglichen, dass die Menschen ihre Familien nachholen können.
Alles in allem gibt es also unzählige Punkte, mit denen wir uns befassen sollten. Die Ziele sind jedenfalls klar dargestellt. Es muss erörtert werden, inwiefern wir hier zu gemeinsamen Zielen kommen können. Es geht nicht nur um die Initiative, die die FDP vorgelegt hat, sondern es geht für mich insbe
sondere um ein Einwanderungsgesetz. Wir müssen da etwas hinbekommen, damit dauerhaft und losgelöst von Problemen, die sich kurzfristig ergeben, Möglichkeiten geschaffen werden, wie wir Einwanderung organisieren können, damit Menschen bei uns hier eine Zukunft haben, aber auch, damit die Bundesrepublik Deutschland eine Zukunft hat. Wir brauchen Einwanderung.
Ich glaube, in jedem Fall ist das, was die FDP vorgeschlagen hat, ein richtiger Weg. Ich freue mich auf die Ausschussberatungen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich würde gern noch auf einige weitere Punkte eingehen, weil der Gesetzentwurf noch viel, viel mehr zu bieten hat als sozusagen die europäische Lösung beziehungsweise das Ruhen der Asylverfahren.
Sie sind darauf eingegangen, dass die Flüchtlinge an Integrationskursen teilnehmen können und sollen. Selbstverständlich unterstützen wir dies sehr.
Vielleicht einmal in Richtung der Kollegen der CDU ein kleiner Tipp für Ihre Kollegen in Rheinland-Pfalz: Die Integrationspflicht, die sie im Moment so vehement einfordert, haben wir in der Großen Koalition im Jahr 2005 mit den Integrationskursen eingeführt, denn die sind auch verpflichtend.
Mein Problem ist im Moment, dass jeder, der von der Ferne einmal einen Migranten gesehen hat, auf einmal ein Integrationsexperte geworden ist. Jeder meint, er müsste ein neues Wort oder einen neuen Begriff in die Runde werfen, und das sei dann die Lösung, anstatt zu gucken, was es alles gibt.
Wir haben nicht das Problem, dass wir die Menschen nicht in die Kurse bekommen, sondern wir haben eher das Problem, dass wir zu wenig Kurse
Dann hat sich ein kleiner Fehler eingeschlichen, der ist mit Sicherheit nicht bewusst so gesetzt. Das hat vielleicht auch den Grund, dass der Antrag in mehreren Bundesländern eingebracht worden ist. Fakt ist, dass wir in Schleswig-Holstein bereits mit einer BüMA Arbeitserlaubnisse erteilen können, natürlich erst nach drei Monaten. Das ist ja die Grenze. Wir beginnen nicht erst damit, wenn der Asylantrag gestellt worden ist. Das heißt, vom Zeitpunkt der Registrierung an besteht nach drei Monaten hier schon die Möglichkeit, sich sozusagen auf dem Arbeitsmarkt umzugucken und Sprachkurse zu belegen beziehungsweise mit einer Ausbildung zu beginnen. Das vielleicht hier noch einmal als Ergänzung.
Aber wie gesagt, es besteht im Moment ein ganz, ganz großes Kuddelmuddel und Durcheinander, denn das BAMF erzählt teilweise den Regionaldirektionen etwas ganz anderes. Hier sind viele, viele Informationen in der Welt, die teilweise nicht stimmen. Das waren noch einmal zwei Punkte, die ich anbringen möchte.