Lars Harms
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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe es genossen, als der Kollege Dolgner eben 10 Minuten ausgiebig zu diesem Thema geredet hat. Er hat darüber geredet, dass die Kitas mehr Geld bekommen haben, dass der Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich zurückgenommen worden ist, dass wir eine Flüchtlingskrise hatten, in der wir die Kommunen in ihren ehrenamtlichen Tätigkeiten wirklich vorbildlich unterstützt haben und auch inhaltlich super zusammengearbeitet haben. Wir haben für die Kitas Sanierungsmittel bereitgestellt. Wir haben eine gerechte FAG-Reform gemacht.
Da ist echt viel passiert. Land und Kommunen in diesem Land geht es gut. Das liegt gerade an uns an der Küstenkoalition.
Bis dahin war es in der Tat ein weiter Weg. Viele Jahre waren von Überschuldung und Reformbedarf geprägt. Nun wurde ein neues Kapitel aufgeschlagen. Es geht voran im Land. Die Finanzierung der Kommunen wurde durch das neue Finanzausgleichsgesetz grundlegend auf stabile und zukunftsfeste Säulen gestellt. Mehr als zwei Jahre intensive parlamentarische Beratungen - übrigens auch mit den Betroffenen zusammen - liegen hinter uns.
Es ist kein Geheimnis, dass solche Veränderungen sich anfangs meist mühsam gestalten. Wer zukunftsfähig bleiben will, muss sich jedoch von Zeit zu Zeit diesen Veränderungen stellen. „Von Zeit zu Zeit“ ist da fast schon ein Witz, denn das Gesetz stammte aus den 70er-Jahren. Es war richtig, dass wir es überarbeitet haben. Leute, das Ding war bald
50 Jahre alt. Da musste man einmal herangehen und die Strukturen neu machen, denn in den letzten 50 Jahren hat sich da doch ein bisschen was verändert.
Fakt ist: Die Zuwendungen des Landes an die Kommunen sind von rund 1,2 Milliarden € auf ungefähr 1,7 Milliarden € gestiegen. Wir werden wahrscheinlich in naher Zukunft die 2-Milliarden-€-Grenze knacken. Die finanzielle Situation der Kommunen war selten so auskömmlich wie jetzt. In der kommunalen Finanzausgleichsmasse wurden auch - und das vergisst man gern - zusätzliche Mittel für Straßenbau, Kitas, Schulsozialarbeiter, Hortessen und für die Förderung von Frauenhäusern vereinbart.
Das Land hat den Kommunen deutlich unter die Arme gegriffen. Wenn es um das Thema Flüchtlinge und Asylbewerber geht: Das Land ist hier nicht nur in Vorleistung gegangen, sondern bietet gerade bei den Sprachkursen zudem mehr an, als vom Gesetz vorgeschrieben ist.
Integration darf in der Tat nicht zulasten der Kommunen gehen. Genau das passiert in unserem Land auch nicht. Unser Land hat dafür besonders in den Jahren 2015 und 2016 gesorgt.
Zudem sei bemerkt, dass das Land seit dem Jahr 2012 besonders finanzschwache Kommunen mit 15 Millionen € für die Dauer der Laufzeit des kommunalen Konsolidierungshilfegesetzes unterstützt. Auch lässt sich durchaus feststellen, dass derzeit auch auf kommunaler Ebene erhöhte Steuereinnahmen zu verzeichnen sind,
etwa aus der Grunderwerbsteuer, an denen die Kommunen anteilig beteiligt werden. So viel zur positiven finanziellen Ausgleichslage, obwohl man davon wirklich noch mehr berichten könnte.
Aber es nicht alles Gold, was glänzt. Mangelnder Baugrund für das Eigenheim der jungen Familien, Verödung der Innenstädte, Ausbluten des ländlichen Raumes, und auf dem Land gibt es dann zu den Wahlen oftmals nur noch Einheitslisten - Zukunftsfähigkeit sieht nach unserer Auffassung anders aus.
Die Unzufriedenheit und Probleme der kommunalen Ebene sind oftmals nicht per se finanzieller Natur, sondern die Gründe für die Situation sind in der Struktur begründet. Kleinteilige Gemeinden sind auch gleich kleinteilige Handlungsmöglichkeiten.
Dabei sind die derzeitigen Herausforderungen eben nicht kleinteilig. Energiewende, Breitbandausbau, Bildung, Kultur, Sport, Brandschutz, Verkehr und Gesundheitsversorgung - all dies gilt es, in diesem kleinen Handlungsspielraum zu bewältigen. Das ist eine echte Herkulesaufgabe für alle Beteiligten. Das Ehrenamt stößt hier zunehmend an seine Grenzen. Aus diesen Gründen braucht Schleswig-Holstein nicht nur eine Strukturdebatte, sondern vor allem auch eine Strukturreform. Davon sind wir als SSW überzeugt.
Das Ziel sind deshalb größere selbstständige und selbstverantwortlich arbeitende Kommunen, in denen die politische Gemeinde und die Verwaltungseinheit identisch sind. Damit würde die Zahl der Kommunen schlussendlich von circa 1.100 auf 170 Kommunen sinken. Schleswig-Holstein braucht zukunftsfähige Strukturen. Schleswig-Holstein braucht auch in Zukunft Lebensqualität, gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Ehrenamt.
Dazu wollen wir in der 19. Wahlperiode einen aktiven Beitrag leisten. Lassen Sie uns nicht länger wertvolle Zeit verstreichen lassen. Wir brauchen größere Kommunen, um handlungsfähig zu bleiben.
- Davor kann keiner die Augen verschließen, auch nicht der Kollege Dornquast.
Nach diesem Werbeblock ein kurzer Schlusssatz: Finanziell sind die Kommunen hervorragend aufgestellt, und das auch und gerade wegen der FAGReform. Es gibt eine enge Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen, und zwar insbesondere, weil wir als Küstenkoalition genau diese Zusammenarbeit wieder angestrebt haben, nachdem sie einst vollständig zusammengebrochen war unter der alten Regierung. Wir werden genau da weitermachen, wo wir jetzt auch sind. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ob bei den Hochschulen, den Krankenhäusern, den Kulturstätten oder auch den Schulen: Wir treiben auch dieses Jahr konsequent den Abbau des Sanierungsstaus früherer Landesregierungen voran. Auch das Haushaltsjahr 2016 hat wieder einmal einen Haushaltsüberschuss hervorgebracht. Dies ist der dritte Überschuss in dieser Legislaturperiode. Für uns als Küstenkoalition hat dies fast schon Tradition, und darauf können wir zu Recht stolz sein. Das hat in den letzten Jahrzehnten vor uns noch kein politisches Bündnis in Schleswig-Holstein geschafft. Dabei hat dies weniger mit einer glücklichen Hand als mit vorausschauender Planung zu tun.
Wir als Küstenkoalition gehen den Sanierungsstau an. Dies gilt insbesondere auch bei der Instandhaltung der Landesstraßen, die in vergangenen Legislaturperioden kaum oder gar nicht zum Zug gekommen waren. Mit dem Nachtragshaushalt 2017 schaffen wir auch neue Perspektiven und Möglichkeiten. So wird das Land etwa die Errichtung einer neuen Spielstätte des Landestheaters in Schleswig unterstützen, und auch für die 2018 anstehenden Special Olympics in Kiel haben wir Haushaltsmittel in Höhe von 250.000 € bereitgestellt. Zudem unterstützt das Land mit diesem Nachtragshaushalt die Sanierung und Modernisierung des Konzertsaals des Kieler Schlosses, um diese Spielstätte weiterhin attraktiv zu gestalten.
Was mich zudem besonders freut, ist, dass nun auch die sanitären Einrichtungen an den Schulen instandgesetzt werden können. Hierfür haben SPD, Grüne und SSW ein Sofortprogramm über 10 Millionen € aufgelegt, um den Schulen noch in diesem Jahr bei der Beseitigung der Mängel in Toiletten und Duschräumen helfen zu können.
Lieber Kollege Koch, ich bin zutiefst davon überzeugt, dass auch Kommunen in der Lage sind, zur Not Nachtragshaushalte aufzustellen - auch bis zum Dezember; das schaffen sie noch; wir haben erst März -, um diese Mittel auch abzurufen. Es freut mich insbesondere für die Kinder, dass die Kommunen damit endlich vernünftige Grundlagen in ihren Schulen vorfinden werden.
Die rot-grün-blaue Küstenkoalition kümmert sich natürlich auch um die Menschen, denen es in der letzten Zeit nicht so gut ergangen ist. So greifen wir den 57 Geflügelbetrieben, die unter der Geflügelpest haben leiden müssen, finanziell unter die Arme und unterstützen die betroffenen Kommunen an der Ostseeküste bei der Schadensbeseitigung nach der Sturmflut von Anfang Januar. Dort wo es brennt, gehen wir als Küstenkoalition die Dinge an, und das sind die Leute auch von uns gewohnt.
Auch wir vom SSW begrüßen die kürzlich vereinbarte Einigung in Bezug auf die Tariferhöhung unserer Landesbeamten. Dabei geht es für unsere Beamten um eine zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses. Auch damit bringen wir unser Land einen Schritt nach vorn. Eine solche Vereinbarung beweist wieder einmal den guten Stil unserer Koalition.
Alles in allem können wir im Jahr 2017 eine außerordentlich positive finanzielle Bilanz ziehen. Das gilt auch für die Jahre davor; denn schließlich wurden in den letzten fünf Jahren drei positive Haushalte erzielt, und den vierten legen wir gerade vor. Zudem haben wir die Schuldenbremse eingehalten. Das hat uns nicht jeder zugetraut. Besonders erfreulich ist dabei, dass die Schuldenuhr - man kann sie sich hier im Hause ansehen - nun zum ersten Mal in der Geschichte des Landes rückwärtsläuft. Im bundesdeutschen Vergleich bekommen wir dafür nicht nur Respekt, sondern auch Lob.
Das vom Stabilitätsrat überwachte Sanierungsprogramm konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Schleswig-Holstein gehört finanzpolitisch demzufolge nicht mehr zu den Kellerkindern. Nach vielen Jahren, geprägt vom Schuldenaufbau, wurde nun endlich etwas für die Generationengerechtigkeit getan. Schleswig-Holstein kann hervorragende Ergebnisse vorzeigen. Es gilt jetzt, den Konsolidierungspfad fortzusetzen. Denn wir sind noch nicht am Ende des Weges angelangt. Ziel muss es daher weiterhin sein, vor Ende des Jahres 2020 keine neuen Schulden mehr aufnehmen zu müssen.
Wir als SSW wollen eine solide, nachhaltige und gerechte Finanzplanung für Schleswig-Holstein, so wie wir sie auch bisher schon betrieben haben. Dafür wollen wir uns auch in Zukunft einsetzen. Darauf kann sich jedermann verlassen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Verhandlungen über CETA zu bewerten, ist gar nicht so einfach. Dies liegt nicht so sehr in Freihandelsabkommen an sich begründet, sondern in der besonderen Situation, dass wir derzeit die Zustände haben, die sich weder die Befürworter noch die Gegner von CETA wünschen. Derzeit haben wir keine klaren Regelungen und keine gemeinsamen Rechtsgrundlagen in Bezug auf den Handel zwischen Kanada und der EU.
Gibt es Streitigkeiten, können derzeit Investoren vor dem Schiedsgericht des Internationalen Zentrums zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten in Washington klagen. Hier entscheiden nicht zwingend Richter, und in diesem nicht-öffentlichen Verfahren gibt es auch keine Berufungsmöglichkeit. Ob dieses Gremium auf Basis von kanadischem oder europäischem Recht entscheidet, ist auch ungewiss. Das ist alles das, wovor wir eigentlich gewarnt werden.
Dieser Mechanismus sollte ursprünglich auch bei CETA beibehalten werden. Erst nachdem Bürgerinitiativen sich massiv dagegen gewandt und für Öffentlichkeit der Verhandlungen gesorgt haben, hat es hier Bewegung gegeben. Das Bundeswirtschaftsministerium hat im letzten Jahr mitgeteilt, dass für CETA ein eigenes Schiedsgericht eingerichtet werden soll, das paritätisch mit Richtern besetzt wird. Dieses Schiedsgericht soll öffentlich tagen, und es würde dann auch dort eine Berufung möglich sein. Das ist ein riesiger Erfolg der Kritiker.
Ähnliches gilt für den Zustimmungsvorbehalt des EU-Parlaments, der ja schon ausgeübt worden ist, und der nationalen Parlamente, die vorher nicht vorgesehen waren. Ursprünglich sollte das Abkommen ein Abkommen der Regierungen sein, jetzt werden auch die Parlamente einbezogen. Der Erfolg ist sogar umso größer, als auch unser Bundesverfassungsgericht am 12. Januar dieses Jahres vorgegeben hat, dass CETA nicht ohne zeitliche Begrenzung gelten darf und entsprechend kündbar sein muss. Ohne diese Bedingung zu erfüllen, darf das Abkommen nicht unterschrieben werden. Man kann also sehen, die Arbeit der kritischen Menschen hat sich gelohnt.
Trotzdem ist das Abkommen aber immer noch nicht reif für eine Zustimmung. Der Landtag hat in seinen Beschlüssen eine Vielzahl von Bedingungen genannt, die zu einem Teil auch erfüllt werden. Zum anderen Teil werden sie aber immer noch nicht erfüllt.
Zwar ist die Daseinsvorsorge aus dem Abkommen ausgenommen, wenn die Staaten diese selbst erledigen. Das sieht eine Liste in Anlage 2 zum Abkommen so vor. Aber diese sogenannte Negativliste schließt nicht aus, dass doch noch einmal ein Bereich vom Abkommen umfasst wird, von dem wir heute noch gar nicht wissen, dass dieser einmal zur Daseinsvorsorge zählen wird. Deshalb ist es immer noch notwendig, dass in einer Positivliste genau aufgezählt wird, für welche Bereiche das Abkommen gelten soll, wodurch dann alle anderen Bereiche automatisch ausgeschlossen wären. Auch bei der öffentlichen Auftragsvergabe dürfen zwar sozial-ökologische Kriterien angewendet werden. Aber nur, wenn sie kein „unnötiges Handelshemmnis“ darstellen. Diese Einschränkung macht die Kriterien angreifbar, da dieser Begriff nicht definiert ist.
Unklar bleibt auch, welche Sanktionen es geben soll, wenn Investoren die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verletzen sowie unsere Sozial- und Umweltstandards nicht einhalten. Kein Wunder, dass der DGB zu dem Schluss kommt, dass diese Regelungen immer noch unzureichend sind.
Ein dritter Punkt ist das sogenannte Vorsorgeprinzip. In Europa müssen Lebensmittel oder Medikamente auf ihre Ungefährlichkeit hin getestet werden, und erst bei einer erwiesenen Ungefährlichkeit dürfen diese zugelassen werden. In Kanada ist es genau andersherum: Hat man nicht bewiesen, dass ein Produkt schädlich ist, gilt es erst einmal als unschädlich. Wir sehen hierin ein Sicherheitsrisiko und wollen deshalb am Vorsorgeprinzip festhalten.
Dies sind nur drei kritische Punkte, und es lassen sich sicherlich noch weitere Punkte finden. Das CETA-Abkommen ist durch den Druck der Bürgerinnen und Bürger gewiss besser geworden. Perfekt ist es aber noch nicht. Die Tatsache, dass man damals heimlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt hat und erst nach öffentlichem Druck bereit war, Dokumente zu veröffentlichen, hat berechtigte Skepsis hervorgerufen. Hier ist viel Vertrauen verspielt worden, und Vertrauen gewinnt man bloß mit Transparenz und mit Entgegenkommen gegenüber den Bürgern zurück. In der derzeit vorliegenden Form erfüllt CETA die Anforderungen an ein faires Handelsabkommen noch nicht.
Zustimmen kann der SSW dem Abkommen unter den derzeitigen Bedingungen deshalb nicht, meine Damen und Herren.
Sie merken schon, wir haben die gleiche Situation wie beim ersten Mal, als wir zu diesem Thema geredet haben. Deswegen habe ich gerade die Freude gehabt, Ihnen die Rede vom letzten Mal wieder vorzulesen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Bei der Überprüfung der Post von Gefangenen in einer JVA geht es zuallererst darum die Sicherheit und Ordnung in der Anstalt zu gewährleisten.
Tagtäglich geht jede Menge Post in den Justizvollzugsanstalten im Land ein. Dass diese auch kontrolliert wird, dürfte an dieser Stelle niemanden überraschen. Das ist schließlich nichts Neues. Vielmehr gilt es, zwischen den Kontrollen zu differenzieren, denn es gibt in diesem Zusammenhang große Unterschiede. Die Post wird unterschiedlich kategorisiert und dementsprechend auch angepasst kontrolliert oder eben auch in einigen Fällen nicht kontrolliert. Dies alles basiert auf den jeweiligen Gesetzen und Verordnungen. Diese haben eine lange Tradition und die Praxis in den Justizvollzugsanstalten hat sich im Großen und Ganzen kaum verändert - auch nicht mit dem neuen Justizvollzugsgesetz!
Grundsätzlich sind wir uns alle hier im Hause, glaube ich, darüber einig, dass Kontrollen der Post für alle Beteiligten, in und außerhalb der JVAs, Sinn machen. Es gilt schließlich sichere Bedingungen für alle zu gewährleisten. Das bedeutet auch, dass einoder ausgehende Post von Personen - auch von Landtagsabgeordneten - in Form von einer Sichtkontrolle überprüft wird. Dabei geht es ausschließlich darum, das Versenden von verbotenen Gegenständen zu unterbinden. Dabei sind Abgeordnete auch keine besonderen Personen, deren Post besonders kontrolliert wird oder die aufgrund ihres besonderen Staus bewusst nicht kontrolliert wird.
Wer kann schon sagen, ob in einer als Abgeordnetenpost gekennzeichneten Post auch wirklich Abgeordnetenpost enthalten ist. Zumindest muss es weiterhin die Überprüfungsmöglichkeit geben, denn Strafgefangene können sehr kreativ sein, wenn es darum geht, etwas in die Anstalt zu schmuggeln.
Eine solche Überprüfung erfolgt grundsätzlich im Beisein des betreffenden Gefangenen. Hierbei handelt es sich, wie bereits erläutert, um eine Routinemaßnahme. All dies hat der Staatssekretär bereits im Innen- und Rechtsausschuss erläutert, und diese Sachlage wurde von der Ministerin zu Beginn der heutigen Plenardebatte ebenfalls beschrieben.
Hinzu kommen die schriftlichen Ausführungen des Ministeriums durch Pressemitteilungen oder die Beantwortung der Kleinen Anfrage, die hierzu gestellt wurde. Ich denke, es wurde hinreichend belegt, dass man an dieser Stelle keinen rechtsfreien Raum geschaffen hat. Dabei geht es nicht nur um den Einzelfall, sondern grundsätzlich darum, Recht und Ordnung in und außerhalb der Justizvollzugsanstalten zu gewährleisten. Dies wurde zu jeder Zeit sichergestellt.
Liebe PIRATEN und liebe FDP, es gibt also absolut keinen Grund zur Sorge. Ich denke, dass mit den Ausführungen der Ministerin, die allerletzten Fragen für diejenigen, die den zuständigen Ausschuss nicht beiwohnen konnten, aufgeklärt werden konnten. Für die weitere Lektüre empfiehlt sich das Landesstrafvollzugsgesetz. Was bleibt, ist festzustellen: Es wurde wieder einmal viel Wind gemacht. Durch die detaillierte Aufklärung der Ministerin dürfte sich dieser meines Erachtens verflüchtigt haben.
Am Ende bleibt für uns vor allem Eines: Bei der Überprüfung der Post von Gefangenen in einer JVA geht es zuerst darum, die Sicherheit und Ordnung in der Anstalt zu gewährleisten. Genau das tun unsere Bediensteten in den JVAs, und da stehen wir voll und ganz hinter ihnen.
Maßnahmen der ambulanten Schmerztherapie in der Fläche absichern
Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 18/4324
Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses Drucksache 18/5308
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich reihe mich selbstverständlich in die Reihe derjenigen ein, die sich bei den PIRATEN für diese hervorragende Vorlage bedanken. Das war wirklich klasse. Ich habe mich heute den ganzen Vormittag köstlich amüsiert und mich regelmäßig bestätigt gefühlt, als der Ministerpräsident geredet hat, aber auch als meine Vorrednerinnen und Vorredner von der Koalition gesagt haben, wie toll das ist, was wir auf die Beine gestellt haben. Ich bin den PIRATEN wirklich sehr dankbar dafür, dass wir das heute alles noch einmal hören durften.
Meine Damen und Herren, wir haben in der Tat viel erreicht.
Ausführlich und erläuternd hat die Landesregierung den Fragenkatalog zu ihren Zielen und Maßnahmen beantwortet. Beim Lesen hatte ich das eine oder andere Mal ein richtiges Aha-Erlebnis, als ich mir so manche Initiative wieder ins Gedächtnis rief. Man vergisst manchmal, was diese Koalition in den letzten Jahren alles geleistet hat. Das war wirklich eine Menge.
Ich habe mir das Ganze vorwärts, rückwärts und seitwärts durchgelesen; denn ich konnte gar nicht satt werden von diesen guten Botschaften, die in der Antwort auf diese Große Anfrage verkündet wurden.
Das Schöne ist, liebe Kolleginnen und Kollegen: Im Landtagsinformationssystems kann man das nun als Datei abrufen. Das heißt, jeder kann diese Leistungsbilanz jetzt auch nachlesen; die gesamte Bevölkerung ist dazu in der Lage, und wir werden auch alle darauf aufmerksam machen: Darin steht, was wir getan haben. Dort kann man genau nachlesen, was wir versprochen haben, wie wir es umgesetzt haben. Ich glaube, besser kann es eigentlich für uns gar nicht laufen.
Trotzdem, meine Damen und Herren - dies ist ein kleiner Wermutstropfen -, ist das alles nur ein kleiner Ausschnitt aus der Regierungsarbeit der Küstenkoalition; denn die PIRATEN zeigen gerade in den Dingen, die sie nicht fragen, so manchen blinden Fleck.
Sie fragen beispielsweise nicht nach der Minderheitenpolitik der Landesregierung. Die Einrichtungen und Organisationen der Minderheiten sind aber integraler Bestandteil unseres Landes und finden sich dementsprechend im Koalitionsvertrag. Der Herr Ministerpräsident hat dies vorhin noch einmal vehement vorgetragen. Eigentlich gehört das in eine solche Große Anfrage hinein, meine Damen und Herren.
Die gleichberechtigte Förderung der Minderheiten ist in unserer Koalition unbestritten. Das ist eine der großen Leistungen der Küstenkoalition, die auch positive Auswirkungen für die Mehrheitsgesellschaft hat. Das hat im konkreten Fall dazu geführt, dass das in der Tat zerrüttete Verhältnis mit Dänemark wieder geradegerückt werden konnte.
Immer mehr Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner begreifen inzwischen die funktionierende Minderheitenförderung als Bereicherung für das gesamte Land. Hier meine ich nicht nur so offensichtlichen Dinge wie die zweisprachige Beschilderung, die auch vielen Touristen sehr gut gefällt, sondern hier geht es auch um die gegenseitige Neugier auf die vielfältigen Traditionen in Schleswig-Holstein und darum, dass man sich kennenlernt, dass man voneinander lernen kann, dass man miteinander Spaß haben kann. - Dass die PIRATEN genau danach nicht fragen, ist eigentlich schade.
Die Minderheitenpolitik ist aber nicht der einzige blinde Fleck der PIRATEN, den die Große Anfrage offenbart. So spielt auch die Struktur im ländlichen Raum kaum eine Rolle. Die Demokratiedefizite in den über 1.000 Gemeinden des Landes werden nicht angesprochen, ebenso wenig die Gehaltsunterschiede bei Lehrerinnen und Lehrern der unterschiedlichen Schularten, die in dieser Wahlperiode auch ein ganz wichtiges Thema waren. Überhaupt ist der Schulbereich in der Großen Anfrage völlig unterrepräsentiert, obwohl er doch diese Legislaturperiode geprägt hat. Doch das soll an dieser Stelle alles nicht das Thema sein. Andere Redner der Koalition haben bereits vorgetragen, was wir insoweit gemacht haben.
Ich möchte noch zu den Themen sprechen, die konkret nachgefragt wurden. Die Antworten der Lan
desregierung umfassen mehr als 100 Seiten, sodass man unmöglich auf alle Aspekte und Themenbereiche eingehen kann. Aber Ministerpräsident Albig und Kollege Stegner und Kollegin von Kalben sind schon darauf eingegangen, wie viel Gutes geschehen ist. Für jemanden als letzten Redner ist es natürlich schwierig, weitere Dinge herauszufiltern. Aber irgendwie werde ich das schon schaffen. Ich greife mir einfach ein paar Schwerpunkte heraus.
Und Sie ahnen es: Was muss vom SSW kommen? Natürlich die öffentlichen Bibliotheken. Diese eröffnen Bildungs- und Teilhabechancen, meine Damen und Herren.
Das können sie nur tun, wenn sie den Anschluss an die Digitalisierung nicht verpassen. Die Landesregierung hat in diesem Zusammenhang erhebliche Anstrengungen unternommen, die allen Nutzerinnen und Nutzern zugutekommen sollen; unabhängig davon, ob es sich um eine Stadtbibliothek oder eine wissenschaftliche Bibliothek handelt. Das neue Bibliotheksgesetz, das von einigen sehr stark kritisiert wurde, ist eine große Errungenschaft für unser Land.
Der Zugang zu digitalen Medien ist für die Zukunft ebenfalls eine enorme Herausforderung, die erhebliche Investitionen in der kommenden Wahlperiode erfordern wird. Dabei spielen zum Beispiel urheberrechtliche Fragen eine Rolle, weil sie unter anderem dazu führen, dass Bibliotheken ihre E-BookLizenzen so behandeln müssen, als handele es sich um reale Bücher aus Papier. Das bedeutet, dass sie nur nacheinander, zeitbegrenzt und nutzerbezogen entliehen werden können. Langfristig müssen wir allerdings dafür Sorge tragen, dass diese unsinnigen Beschränkungen für Bibliotheken entfallen, indem eine tragbare Lösung für Verlage und Autoren erarbeitet wird.
Darüber hinaus sollten in den Bibliotheken alle Medien kostenfrei zu entleihen sein. Weg mit den Gebühren! Ohne Bibliotheksgebühren können sich dann die Bibliotheken nach skandinavischem Vorbild zu Bildungshäusern für jedermann weiterentwickeln. Genau das wollen wir tun.
Auch die Kinderbetreuung hat bei uns eine große Rolle gespielt. In Schleswig-Holstein ist die qualifizierte Betreuung in Kindergarten und Kinderkrippe in den letzten Jahren enorm ausgebaut worden. Das haben auch die Vorredner schon gesagt. Dabei zei
gen die Antworten der Landesregierung, dass der Ausbau nicht nur auf das zahlenmäßige Wachstum beschränkt ist. Den qualitativen Ausbau der Betreuungsangebote, im Übrigen auch bei den Tagesmüttern, hat die Landesregierung durch zahlreiche Initiativen und Programme unterstützt. Kindertagesstätten in Schleswig-Holstein sind eben zuerst pädagogische Einrichtungen, sie sind keine Kinderaufbewahrungshallen.
Die Landesregierung beschreibt in ihrer Antwort auf Seite 65 ihre Unterstützungsangebote für Alleinerziehende, die auch die Kinderbetreuung umfassen. Wie sieht es aber mit den Familien aus? In Schleswig-Holstein gibt es viele Familien, deren Einkommen dicht an der Grenze der Sozialstaffel liegt. Sie entscheiden sich oftmals aus puren Kostengründen gegen eine Kita, sodass in der Regel die Mütter beruflich zurückstecken müssen. Diese Entscheidung ist Alltag, nichtsdestotrotz eine Realität, mit der ich mich nicht abfinden möchte.
Wir müssen dafür Sorge tragen, dass die guten pädagogischen Angebote allen Kindern zugutekommen, unabhängig vom Familieneinkommen. Letztlich müssen die Kita-Gebühren ganz wegfallen. Wir haben erste Schritte dorthin gemacht. Der Besuch muss ebenso kostenfrei werden wie der Besuch einer Schule. Das müssen wir ändern, und das werden wir in der nächsten Wahlperiode Stück für Stück ändern.
Auch über den Wohnungsbau kann man viel in der Antwort auf die Große Anfrage nachlesen. Die PIRATEN haben nach den Anstrengungen der Landesregierung für den Wohnungsbau gefragt. Obwohl die Landesregierung die Förderung und Unterstützung des bezahlbaren und bedarfsgerechten Wohnraums massiv ausgebaut hat - wir reden über hohe dreistellige Millionenbeträge -, gibt es momentan an allen Ausbildungsstandorten zu wenig Wohnungen. Studierende, Schüler, Auszubildende, Alleinerziehende, ältere Menschen und Menschen mit Behinderung haben auf dem freien Wohnungsmarkt sehr häufig das Nachsehen.
Privater Mietwohnungsbau allein kann die Nachfrage nicht befriedigen. Die Förderung des genossen
schaftlichen Wohnraums muss daher weiter verbessert werden. Die Wohnungsgenossenschaften sind der Garant für soziales Bauen und lebendige Nachbarschaften. Darum müssen wir unsere Anstrengungen in diese Richtung weiter verstärken. Genau das wollen wir tun, und genau das werden wir auch tun.
Ich komme zum Bau und zur Erhaltung von Straßen. Das Flächenland Schleswig-Holstein ist ein Pendlerland und ein Transitland für Verkehre von Nord nach Süd und umgekehrt, also ein Autoland. Das ist eine schlichte Tatsache. Man kann die täglichen Staumeldungen einfach nicht ignorieren. Die PIRATEN sehen den Straßenbau vorwiegend als Belastung. Gut, das kann man machen, aber das löst kein Problem.
Es ist ein Problem, dass wir aufgrund von Fehlplanungen der alten Regierung die A 20 nicht haben weiterbauen können. Da müssen wir ran und da werden wir auch rangehen.
Die Instandsetzung der Straßen ist ein wichtiges Infrastrukturprojekt, das über das wirtschaftliche Schicksal unseres Landes entscheidet. Wer seinen Kunden keine termingenaue Lieferung garantieren kann, wird Schleswig-Holstein den Rücken kehren. Dazu darf es keinesfalls kommen. Darum plädieren wir für den konsequenten Abbau des Sanierungsstaus. Genau das haben wir in dieser Wahlperiode umgesetzt. Wir haben mehr investiert als unsere Vorgänger, und wir werden da auch weitermachen.
Nein, danke. Der Mittag steht vor der Tür. Mein Magen knurrt. Es muss weitergehen, meine Damen und Herren.
Weiter geht es mit der Tariftreue. Auch das ist ein Leib- und Magenthema insbesondere des SSW. Wie schon bei vielen Gelegenheiten angeführt, kommt der Landesregierung als Arbeitgeber ein besondere Vorbildfunktion zu. Wie sie Leiharbeit oder Praktikanten behandelt, wird von gewerblichen Arbeitgebern im Land sehr genau beobachtet. Das ist gewissermaßen der Goldstandard. Die angeführten Tarifverträge mit den Leiharbeitsfirmen sind zwar ein erster Schritt, werden aber von den DGB-Gewerkschaften immer noch kritisiert, und das zu Recht. Die Leistungen entsprechen nicht dem, was die Tarifverträge der entsprechenden Branchen festlegen. Sie liegen regelmäßig darunter. Hier sind in der Tat weitere Anstrengungen gefragt. Wir wollen gute Arbeit, und darauf können sich die Leute draußen verlassen. Wir werden das bei unseren Leuten umsetzen.
Leiharbeit sollte auch bei der Landesregierung nur zur Abdeckung von besonderen und vorübergehenden Bedarfen zum Einsatz kommen. Ansonsten sind Leih- und Zeitarbeit zu begrenzen. Die Landesregierung hat eine entsprechende Initiative für alle Auftraggeber unterstützt. In Anerkennung der Leistungen der Tarifpartner muss das Land auf die Zahlung des Mindestlohns beharren und darauf, dass dieser mit den Lebenshaltungskosten Schritt hält.
Regelungen, die im Tariftreuegesetz geregelt sind, müssen eingehalten werden, und zwar von allen, vom Land, von den Kommunen, von den Kreisen. Ausnahmen und Einfrieren auf der derzeitigen Höhe darf es nicht geben. Wir wollen, dass faire Löhne bezahlt werden. Wir wollen, dass Mindestlöhne eingehalten werden. Wir wollen gute Arbeit, und wir werden das weiterhin so machen.
Meine Damen und Herren, es ist wirklich ein wichtiges Thema. Die öffentliche Hand muss als Auftraggeber die Tariftreue gewährleisten. Nicht der billigste Anbieter ist der beste, sondern derjenige ist auszuwählen, der seinen Beschäftigten faire Arbeitsbedingungen bietet, der soziale Standards einhält, der ökologische Standards einhält, der Standards einhält, die wichtig sind für Entwicklungsländer, für die Arbeitsbedingungen dort. Das alles ist in unserem Tariftreuegesetz geregelt. Das sind richtige Regelungen, und wir werden sie beibehalten, meine Damen und Herren.
Untertarifliche Entlohnung entspricht meiner Meinung nach nicht dem sachgerechten Einsatz von Steuermitteln. Auch das muss einmal gesagt werden. Existenzsichernde Löhne und Gehälter gehören mit zur Verantwortlichkeit der Landesregierung und der Kommunen als Auftraggeber. Dem dürfen sich Kommunen nicht entziehen. Das geschieht immer wieder. Eine der wichtigen Aufgaben einer kommenden Regierung, auch einer kommenden Küstenkoalition, ist, im Tariftreuegesetz festzuschreiben, dass die Kommunen ordentliche Tarife einzufordern haben und dies nicht mehr freiwillig ist. Das zumindest ist die Überzeugung des SSW.
Zusammenfassend kann ich sagen: Die Antwort auf die Große Anfrage ist eine gute Beschreibung. Sie spiegelt wider, wie soziale Gerechtigkeit geht, wie Zusammenarbeit mit den Kommunen geht, wie Windkraftplanung richtig geht, wie Minderheitenförderung geht, wie Kulturpolitik geht, wie Wirtschaftsförderung geht,
wie Bildungspolitik geht und - lieber Kollege Kubicki - wie solide Haushaltsplanung geht. Das haben Sie überhaupt nicht auf die Reihe gebracht. Wir haben das hinbekommen. Wir sparen Geld, wir machen Überschüsse und machen eine gute Politik. Das lassen wir uns nicht kaputtreden. Es ist total klasse, was wir da auf die Beine gestellt haben.
Die Bilanz der Landesregierung und dieser Koalition fällt sehr gut aus. Das ist noch ein zurückhaltendes Urteil.
Wir haben gesagt, was wir tun wollen, und wir haben getan, was wir gesagt haben. So einfach ist das, und so einfach bleibt das.
Da wir rekapitulieren, was wir in der Vergangenheit alles hinbekommen haben, auch noch einmal von meiner Seite im Namen des SSW Dank an unsere Koalitionspartner, die Fraktionen von SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, aber auch Dank an die Landesregierung
für die richtig klasse vertrauensvolle und freundschaftliche Zusammenarbeit. Ich finde dieses Klima, das wir in dieser Koalition haben, absolut klasse. Das würden sich viele andere Landesregierungen und wahrscheinlich auch die Bundesregierung sehr wünschen. Wir sind uns auch menschlich richtig nahe gekommen.
- Ja, ich weiß, das kennt Ihr nicht.
Ihr kennt untereinander immer nur die Meckereien. Mit uns klappt es eben gut. Das mag euch nerven.
Ich muss sagen, dass es unsere Entscheidung bestätigt, als SSW zum ersten Mal in eine Landesregierung eingetreten zu sein. Es geht nicht nur um politische Ziele, die haben wir klasse umgesetzt. Es geht auch darum, wie man miteinander umgeht. Das klappt bei uns hervorragend. Um mit einem Wort zu sprechen, das ein Mitarbeiter immer gebraucht, der jetzt oben am Lautsprecher zuhören wird: Ich habe den Eindruck, wir sind die Geilsten.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es wird Sie sicherlich nicht verwundern, dass ich als Husumer Abgeordneter selbstverständlich gerade auch auf die Thematik Senvion besonders eingehen und darauf natürlich auch meinen Schwerpunkt legen werde. Allerdings möchte ich vorausgeschickt noch einmal deutlich machen, um einmal bei diesem Wirtschaftszweig Windenergie und erneuerbare Energien zu bleiben: Wenn man sich die Zahlen anguckt, stellt man fest, dass in unserer Re
gierungszeit die Zahl der Beschäftigten von 14.000 auf 18.000 hochgeschnellt sind. Das ist immerhin schon eine prozentual wirklich hohe Anzahl an Mitarbeitern, die wir dort mehr in unserer Regierungszeit haben schaffen können,
nicht nur wir allein, vornehmlich die Unternehmen. Das sage ich auch. Das ist auch gar keine Frage. Aber nur, um einmal die Bedeutung deutlich zu machen: In Nordfriesland sind es 6.000 Mitarbeiter, die dort in diesem Bereich beschäftigt sind. Das ist der größte Industriearbeitgeber, den wir in der Region haben. Ich glaube - weil immer vorgeworfen wird, die Infrastruktur würde nicht stimmen -, man muss sich auch einmal genau anschauen, was wir dort vor Ort alles haben und was dort alles gemacht wird.
Erstens. Wir haben gerade jetzt am vergangenen Wochenende die New Energy gehabt, die Messe in Husum - ein Riesenerfolg, ein dauerhafter Erfolg schon über Jahre. Wir haben eine nationale deutsche Windmesse, die regelmäßig alle zwei Jahre dort im Wechsel mit der internationalen Messe stattfindet. Ich kann mit Stolz sagen: Von den beiden Messen ist das die Messe, die besser läuft. Das ist die Messe, die ausgebucht ist. Das ist die Messe, die von den Herstellern frequentiert wird. Das ist die Messe, die wirklich erfolgreich ist. Vor dem Hintergrund können wir also auch dort gut sagen, dass es überhaupt kein Problem war, tatsächlich eine Zusammenarbeit mit den Hamburgern zu wagen und uns gegenseitig eben bei den Messeauftritten entsprechend zu unterstützen. Ich glaube auch: Wir in Husum werden von dieser Zusammenarbeit auch positive Effekte haben. Wir merken das jetzt schon an der Auslastung der Messe. Auch das kann nicht das große Problem sein.
Dann wird immer gesagt, es liege irgendwie an der verkehrsmäßigen Anbindung. - Wer jetzt nach Husum fährt, wird sehen können, dass die komplette Schienenanbindung des Ortes komplett neu gemacht wird. Dort ist DB Netz gerade dabei, sämtliche Schienen und Schienenwege auszutauschen und alles zu erneuern, damit es diesem Standort gutgeht. Wir haben am Anfang der Legislaturperiode Geld zur Verfügung gestellt und in Husum den Außenhafen, also den Hafen, wo eben auch die Firma Senvion liegt, ausgebaggert. Auch das ist geschehen. Da haben wir über 4 Millionen € hineingesteckt. Wir werden jetzt die B-5-Anbindung von Süden in Angriff nehmen, das heißt, das Stück zwischen Tönning und Rothenspieker soll in Kürze begonnen werden. Zwischen Rothenspieker und Husum, also
im Prinzip das Teilstück von der Eider bis nach Husum, soll planfestgestellt werden, sodass wir dort auch Perspektiven haben, dass das Ganze auch straßenmäßig besser angebunden wird.
- Ja, das wird auch Zeit, in der Tat, das wird Zeit! Aber die Firma weiß es, lieber Kollege Koch, das ist ganz wichtig. Die wissen: Sie kriegen eine ordentliche verkehrsmäßige Anbindung. Sie haben eine hafenmäßige Anbindung, die perfekt ist, und ich sage noch darüber hinaus: Auch flugplatzmäßig läuft es wunderbar. Wir haben in Husum-Schwesing einen Offshore-Flughafen, um eben auch im Offshore-Bereich Windmühlen entsprechend betreuen zu können. Wir haben das Gleiche in Sankt Peter-Ording. Das vergisst man immer gerne. Beide Standorte sind übrigens auch für die Luftrettung ausgerüstet, sodass wir da auch auf der sicheren Seite sind. Bei allem, was Luft-, Wasser- und Landanbindung angeht, haben wir nahezu perfekte Zustände. Daran kann es also auch nicht liegen.
Schauen wir uns einmal die Breitbandsituation an. Als Husumer kann ich sagen: absolut perfekt, funktioniert wunderbar. Auch die Firma hat nie darüber geklagt, brauchte sie auch gar nicht. Die Anbindung ist wirklich hervorragend.
Auch das Ausbildungsniveau ist absolut klasse. Wir haben super Techniker, die perfekt in der Lage sind, dort die Arbeiten, die notwendig sind, auch zu verrichten. Die sind hochqualifiziert, bestens ausgebildet, im Übrigen im dualen Ausbildungssystem. Das funktioniert also auch. Die machen auch nicht alle Abitur und sind trotzdem gut. Auch daran kann es nicht liegen.
Woran liegt es dann? - Der Kollege Tietze hat es gerade eben schon einmal gesagt: Die kriegen einfach den Hals nicht voll. Wir schreiben dort bei Senvion mit dem Werk schwarze Zahlen, und das reicht diesem Konzern nicht. Deswegen zieht er die Mitarbeiter dort ab. Deswegen verfrachtet er alles nach Portugal, weil er dort noch mehr Gewinn machen kann, weil dort die Lohnkosten geringer sind. Das ist der Grund, warum das eben geschehen ist,
und nicht die Infrastruktur, nicht die Politik der Landesregierung, sondern es ist die Politik des Unternehmens Senvion, die dazu geführt hat, dass die Leute dort ihren Arbeitsplatz verlieren sollen.
Das ist der Kern, meine Damen und Herren. Das ist der Kern. Nun können wir hier lange lamentieren, ob diese Entscheidung des Unternehmens klug oder nicht so klug ist. Das ist anscheinend Teil der Globalisierung. Das habe ich zu akzeptieren. Ich kann es nicht ändern. Das weiß ich, weil ich nicht in dieses Unternehmen nicht eingreifen kann.
Das Einzige, was wir machen können - das tut der Wirtschaftsminister -, ist, dass man versucht zu retten, was zu retten ist, indem man einfach einmal die Beteiligten an einen Tisch holt, indem man Gespräche führt, indem man vermittelt, indem man versucht, den Leuten klarzumachen, dass dieser Standort trotzdem eine Zukunft haben kann, auch wenn man möglicherweise keine 2-MW-Anlagen mehr baut, aber indem man beispielsweise ein Reparatur-, Wartungs- und Servicezentrum dort weiterbetreibt, indem man dort durch diese Maßnahmen eben auch versucht, diesen Standort zu erhalten. Das ist die Aufgabe der Landesregierung, und dieser Aufgabe ist man sofort am ersten Tag nach Bekanntwerden dieser Entscheidung von Senvion nachgegangen. Ich finde, es ist wichtig, dass man das noch einmal sagt.
Meine Damen und Herren, natürlich reden wir über die Industriepolitik. Natürlich gibt es auch andere Bereiche der Industriepolitik, die eine Rolle spielen. Wir haben beispielsweise bei uns an der Westküste Brunsbüttel sehr stark ausgebaut, im Übrigen auch vor dem Hintergrund der Windenergie, aber auch vor dem Hintergrund der Chemiepolitik. Wir haben eine enge Hafenzusammenarbeit mit Hamburg etabliert - zum ersten Mal. Das hat ewig lang gedauert, bis man das hinbekommen hat.
Man hat jetzt natürlich auch vonseiten der Regierung angefangen zu schauen: Kann man auch dort alle Kräfte zusammenbinden? Es ist doch nicht die Regierung selbst, die die Leute in der Industrie einstellt, sondern es ist die Regierung, die moderiert, die Leute an einen Tisch bringt, Gewerkschaften, Unternehmerverbände. Genau das ist getan worden. Man hat in Arbeitsgruppen 29 Handlungsempfeh
lungen ausgearbeitet. Jetzt kommt die Zusage: Ja, wir wollen diese Dinge Schritt für Schritt mit euch zusammen umsetzen. Besser kann man es eigentlich gar nicht machen.
Nun noch einmal nach Husum zurück: Ich glaube, es ist weiterhin wichtig, dass wir da im Gespräch bleiben. Ich glaube, es ist auch wichtig zu schauen, ob man versucht, die 100 Beschäftigten, deren Arbeitsplatz möglicherweise wirklich massiv bedroht ist, wenn keine anderen Lösungen gefunden werden, in irgendeiner Art und Weise weiter unterzubringen. Auch das ist im Übrigen eine Aufgabe des Konzerns, es ist eine Aufgabe von Senvion. Auch darauf muss man sie hinweisen, dass es hier gesetzliche Regelungen gibt, die einzuhalten sind. Da spielt dann auch der Sozialplan eine Rolle, da spielen Kündigungsfristen eine Rolle, da spielen Abfindungen eine Rolle. Ich glaube, da ist noch viel zu tun. Auch da muss man den Leuten von Senvion vielleicht einmal klarmachen, worum es hier eigentlich geht.
Aber egal, was am Ende dabei herauskommt: Ich finde, die Beschäftigten, die dort eine super Arbeit geleistet haben, haben es verdient, dass wir sie unterstützen. Das muss eigentlich die Botschaft sein, die heute rausgeht.
Ich will noch einmal vorlesen, was die Beschäftigten uns allen per E-Mail geschrieben haben. Ich will nicht den ganzen Text lesen. Den haben Sie ja gelesen. Ich finde, viel wichtiger ist das, was am Ende des Textes steht. Ich glaube, das ist eine ganz wichtige Botschaft. Dort haben uns die Betriebsräte uns geschrieben: Wir danken Ihnen auch ganz herzlich dafür, dass Sie sich fraktionsübergreifend für uns einsetzen und keinen Wahlkampf auf unseren Rücken austragen. Ihre Einigkeit macht uns stärker, denn die nächsten Wochen werden schwer für uns und unsere Familien. - Genauso ist es. Wir müssen einig hinter den Beschäftigten stehen. Die Landesregierung tut das, diese Koalition tut das, und ich hoffe, auch die Kolleginnen und Kollegen von der Opposition tun das, damit wir den Leuten helfen können. Darum geht es, und es geht nicht um Wahlkampf. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Schlussfolgerungen des Wissenschaftlichen Dienstes sind eindeutig, und eigentlich bräuchten wir hierfür nicht auch noch ein weiteres Urteil des Landesverfassungsgerichts. Aber es schadet auch nicht, wenn eine im Landtag vertretene Partei von ihrem Recht Gebrauch macht, dieses noch einmal verfassungsrechtlich durch das zuständige Gericht bestätigen zu lassen. Wenn also von diesem Recht Gebrauch gemacht wird, werden wir dies mit Sicherheit nicht kritisieren; denn es
geht hier in der Sache um eine durchaus schwerwiegende Fallkonstellation.
Dabei gehe ich davon aus, dass durch die beiden Minister nicht beabsichtigt war, Wahlwerbung zu betreiben. Ich glaube sogar, dass solche Schreiben auch nicht unbedingt einen entsprechenden Effekt haben. Aber das kann jeder selbst beurteilen. Das Verfassungsgericht wird ja nicht nur anhand der wissenschaftlichen Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes die Schreiben an sich beurteilen müssen, sondern eben auch, ob eine entsprechende Absicht dahinter gestanden hat. Meine Einschätzung hierzu haben Sie schon gehört.
Nein, danke.
Trotzdem bleibt, dass Teile der Schreiben inhaltlich über das hinausgegangen sind, was eigentlich vertretbar ist. So sieht es zumindest jetzt aus. Da ist das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes ziemlich eindeutig. Deshalb muss es doch nun unsere Schlussfolgerung sein, dass wir erstens die im Gutachten zur Kenntnis gegebenen Grundlagen eines fairen Wettbewerbs für uns anerkennen und dass wir zweitens zusagen, dass wir uns in Zukunft genau an diese Spielregeln halten werden. Aus unserer Sicht sollten wir das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes und auch den Inhalt des zukünftigen Urteils des Landesverfassungsgerichts zum Anlass nehmen, über Spielregeln nachzudenken, die wir uns gemeinsam geben, damit solche Schreiben oder andere Aktionen so nicht mehr stattfinden können.
In einer Demokratie geht es auch um Fairness. Und diese Fairness darf auch nicht ungewollt untergraben werden. Deshalb sind Spielregeln nötig. Wir sollten uns gleich nach der Wahl zusammensetzen und hierfür die Spielregeln aufstellen. Bis dahin, meine Damen und Herren, sind die Schlussfolgerungen des Wissenschaftlichen Dienstes die Richtschnur, an der wir uns orientieren müssen und an der wir uns auch orientieren werden.
1 Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung liegt als Anlage bei
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, zu den Ausführungen des Kollegen Breyer muss man gar nicht mehr fürchterlich viel sagen. Das ist dermaßen far out, dass man sich wundert, dass das überhaupt noch als Tagesordnungspunkt gelten kann. Wir reden über etwas völlig anderes, wir reden nicht nur über Geld, sondern wir reden über Transparenz von Abgeordneten.
Das fängt im Übrigen schon beim Geburtsdatum an; es gibt ja durchaus den einen oder anderen, der das nicht angibt, obwohl auch das wichtig sein könnte.
Kollege Breyer, um vielleicht einmal ganz woanders anzufangen: Es geht hier auch darum, dass man im Parlament fair miteinander umgeht. Wir haben heute schon zwei-, dreimal darüber gesprochen. Gesetze, die uns selbst betreffen, die den persönlichen Bereich einzelner Abgeordneter massiv betreffen, sollte man nicht nur mit der Regierungsmehrheit durchpeitschen, sondern sich auch immer Partner auf der Oppositionsbank suchen. Das ist in diesem Parlament bisher immer gelebte Tradition gewesen. Ich bin froh und glücklich, dass wir dies auch bei diesem Gesetzentwurf hinbekommen haben, auch wenn nicht alle damit einverstanden sind. Das ist der Grund dafür, dass wir, sowohl die Opposition als auch die Regierungsfraktionen, aufeinander zugegangen sind. Das waren keine Koalitionsaussagen oder sonst irgendetwas, sondern gelebte Kollegialität. Das ist etwas, das uns durchaus kleidet.
Meine Damen und Herren, es gibt bei diesem Thema höchst unterschiedliche Auffassungen innerhalb der Fraktionen, aber auch zwischen den Fraktionen. Das hat man zu respektieren.
Der Kollege Kubicki hat eben zu Recht einen Punkt angesprochen. Wenn wir über Abgeordnete reden, reden wir über Menschen, die ein Mandat auf Zeit haben. In der Öffentlichkeit hat man immer das Bild, da sitzen Leute 20, 30 oder 40 Jahre in einem Parlament. Das gibt es zwar auch, aber das ist die Ausnahme. Die Regel ist auch in diesem Parlament, dass nach einer Wahl ungefähr ein Drittel bis die Hälfte der Abgeordneten dieses Haus wieder verlassen und andere nachziehen.
Da muss man auch auf wirtschaftliche, persönliche Verhältnisse Rücksicht nehmen und Abgeordneten möglicherweise mit Vorsicht begegnen, wenn es darum geht, deren Daten zu veröffentlichen. Das ist gerechtfertigt, denn die Leute müssen von ihrem Unternehmen, von ihrer Wirtschaft, von ihrer Arbeit, die sie geleistet haben und die sie später wieder leisten wollen und müssen, länger leben, als sie in diesem Parlament sind. Auf diese persönlichen Faktoren hat man Rücksicht zu nehmen.
Neben all dem, was mit Geld zu tun hat, ist ein Kern unseres Gesetzentwurfs, Verbindungen deutlich zu machen. Woher kommt ein Abgeordneter, welcher Region gegenüber fühlt er sich verpflich
tet? Wo lebt der Abgeordnete? Hat das etwas damit zu tun, was er im Parlament tut? Welche Ehrenämter nimmt er ein?
Wenn Sie auf mein Profil im Internet gucken, werden Sie sehen, welche Ehrenämter ich ausübe, und Sie werden erleben, dass ich mich auch im Parlament dafür einsetze. Ja, das hat mich geprägt.
Ich spreche nur von mir, aber das gilt natürlich für jeden. Der eine oder andere ist sozial veranlagt, jemand anderes ist eher im Unternehmensverband beheimatet, ein anderer möchte sich für Naturschutz einsetzen und so weiter. Das ist gesellschaftliches Engagement; das soll sich transparent widerspiegeln.
Insofern ist das Gesetz, das wir heute verabschieden - wenn man so will; das darf man fast nicht sagen -, auch eine kleine Werbung für jeden einzelnen Abgeordneten, dass er darstellen kann, aber auch darstellen muss, was er tut und treibt. Das ist ganz wichtig.
Noch ein Punkt ist mir ganz wichtig. Wir haben noch einmal deutlich gemacht und kodifiziert - das ist eine Selbstverständlichkeit -, dass man eine Befangenheit anzugeben hat. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit und passiert auch im Einzelfall, das habe ich in Ausschusssitzungen schon erlebt. Das ist in Ordnung. Man muss Befangenheit erkennen können. Das kann man nicht erkennen, wenn man nur Geldströme darstellt. Da weiß man nicht, ob im Ausschuss jemand befangen war oder nicht befangen war. Dass eine oder ein Abgeordneter verpflichtet ist, dies darzustellen, ist ein wichtiger Kern unseres Gesetzentwurfs.
Meine Damen und Herren, ein Letztes. Ich finde es in Ordnung, dass wir die Einkünfte angeben, so gut es geht. Dass man im Einzelfall auf persönliche Verhältnisse Rücksicht nehmen muss, ist auch okay. Ähnlich wie der Kollege Kubicki glaube ich, dass man daraus nicht schließen kann, ob jemand in irgendeiner Abhängigkeit ist oder nicht. Auch ein Abgeordneter, der hier reinkommt und kein zusätzliches Einkommen hat, könnte durchaus abhängig sein, nämlich von dem Mandat hier. Das ist das Schlimmste, was ich mir vorstellen kann.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schwimmsport wird in Schleswig-Holstein großgeschrieben. Um das zu erkennen, reicht nicht nur ein kurzer Blick in die Statistik, sondern dazu muss man quasi nur einmal vor die Haustür treten. Unser Land verfügt bei einer Einwohnerzahl von 2,85 Millionen Einwohnern über 293 Schwimmstätten. Das macht ungefähr ein Schwimmbad pro 9.700 Einwohner. Dabei sind viele Küstenabschnitte und Badeseen nicht eingerechnet. Das Wasser ist bei uns im Land also indoor wie outdoor in der Tat sehr nah.
In der Großen Anfrage geht es um die derzeitige Situation des Schwimmsports in Schleswig-Holstein. Die Momentaufnahme zeigt einen durchweg beliebten Sport. Es ist wirklich sehr erfreulich zu sehen, dass der Schwimm- und Wassersport in Schleswig-Holstein weiterhin äußerst beliebt ist.
Dabei geht es an dieser Stelle nicht darum, die einzelnen Untergruppierungen gegeneinander auszuspielen. Vielmehr geht es darum, Trends zu erkennen, zu akzeptieren und nutzbar zu machen. Wer hätte vor 30 Jahren gedacht, dass Babyschwimmen und Aquafitness einmal derart beliebt werden könnten? Für die Attraktivität des Schwimmsports ist nicht nur ein vielfältiges und vor allem wechselndes Angebot von entscheidender Bedeutung, sondern es geht, wie wir bereits gehört haben, um eine vernünftige Ausgangslage.
Dazu wurde in der jüngsten Vergangenheit bereits viel Gutes auf den Weg gebracht. Dabei kann man noch einmal betonen, dass derzeit die beste Förderung des Sports in den letzten Jahrzehnten stattfindet. Mit einer Summe von mehr als 45 Millionen € für den Sport in dieser Legislaturperiode müssen wir als Küstenkoalition uns an dieser Stelle keinesfalls verstecken.
Natürlich wird der Schwimmsport in dieser Frage nicht ausgeschlossen, ganz im Gegenteil. Es ist nicht das erste Mal, dass wir uns hier im Hohen Haus mit der Situation des Schwimmsports auseinandersetzen. Es ist auch nicht das erste Mal, dass wir handeln. Dazu haben wir die Schwimmsportförderrichtlinie für die Kommunen im Land auf den
Weg gebracht. Für die Jahre 2016 und 2017 sind für diesen Zweck mehr als 2 Millionen € veranschlagt. Wir bieten den Kommunen echte Unterstützung, die nicht nur sehr großzügig ausgelegt ist, sondern rein formell ein freiwilliges Angebot darstellt. Dies ist ein Entgegenkommen, um den Sanierungsstau in diesem Bereich zu minimieren.
Die Große Anfrage lässt keinen Zweifel daran, dass es diesen Sanierungsstau gibt, was bei einer so großen Anzahl von Schwimmstätten nicht weiter verwundert. Schließlich altern Schwimmstätten im Vergleich zu anderen Sportstätten oftmals schneller. Zudem gestalten sich die Sanierungsarbeiten dann kostspielig. Fünf Jahre Investitionen in den Sport reichen leider nicht aus, um dem Sanierungsstau im Land nachhaltig etwas entgegensetzen zu können. Dazu braucht es eine längerfristige Finanzplanung.
Wir als SSW und Küstenkoalition wollen dazu beitragen, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, um diese Förderung weiter fortsetzen zu können. Wir wollen stärkere Anreize dafür schaffen, dass in Zukunft noch mehr Kommunen Sportstättenentwicklungskonzepte erstellen. Zudem wollen wir dafür Sorge tragen, dass auf den Erfolgen aufgebaut wird, die wir in diesem Bereich seit 2012 verzeichnen können. Wir als SSW wollen uns auch weiterhin dafür einsetzen, den Schwimmsport im Speziellen und den Sport im Allgemeinen in unserem Land gewinnbringend nach vorn zu bringen. Es geht darum, die Sportzentren zu fördern, die Sportvereine zu fördern, Sport in den Schulen zu verankern und Sport auch gerade im Tourismus nutzbar zu machen. Das ist eine Riesenaufgabe, die wir noch zu bewältigen haben. Wir haben damit angefangen, und wir werden damit nicht aufhören.
Am Ende bleibt, dass wir die umfassendste Sportförderung seit Jahrzehnten haben und dass sich der Sport auf uns verlassen kann, und zwar auch in den kommenden fünf Jahren.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit Fug und Recht kann man sagen, dass sich in der Minderheitenpolitik noch in keiner Wahlperiode so viel zum Positiven verändert hat wie in dieser Wahlperiode. Wir haben die grundlegenden Rechtsgrundlagen angepasst, und wir haben Regelungen für Dinge geschaffen, die über Jahrzehnte für Konfliktpotenzial gesorgt haben.
Die bedeutsamste Änderung war sicherlich die Reform der Landesverfassung. Die Reform war in vielerlei Hinsicht bedeutsam, aber eben auch für die Minderheiten. Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland sind die Sinti und Roma als hier heimische Minderheit in eine Landesverfassung aufgenommen worden. Aus meiner Sicht war das schon ein historischer Schritt, dem hoffentlich noch das eine oder andere Bundesland folgen wird.
Berichtet man im Ausland von diesem Schritt, insbesondere in Osteuropa, dann erntet man oft ungläubiges Staunen, dass diese überall immer noch diskriminierte Minderheit gerade in einem deutschen Bundesland mit allen denkbaren Rechten
ausgestattet wurde. Es kann einen schon ein bisschen stolz machen, bei diesem wichtigen Schritt dabei gewesen zu sein und auch die Hand dafür gehoben zu haben.
Men ændringen af landsforfatningen har ikke kun haft en stor betydning for sinti/roma-mindretallet, men også for det danske mindretal. Gennem ændringen af landsforfatningen har vi løst et problem, der var meget betydningsfuld for generationer af mindretalsmennesker: nemlig de danske skolers ligestilling.
Über Generationen wurde die mal stärker und mal weniger stärker ausgeprägte Ungleichbehandlung der dänischen Schulen kritisiert. Über Jahrzehnte war es nicht möglich, hierfür eine für alle zufriedenstellende Lösung zu finden. Erst die Küstenkoalition hat eine solche Lösung mit den Schulen erarbeitet, und diese Lösung gilt in den Grundprinzipien auch für alle anderen Schulen in freier Trägerschaft. Wir haben diese Grundprinzipien im Schulgesetz festgeschrieben und diese schleswig-holsteinische Besonderheit auch in der Landesverfassung verfassungsrechtlich abgesichert. Damit ist klar, die dänischen Schulen werden auf die gleiche Art und Weise und in gleicher Höhe gefördert wie öffentliche Schulen. Dies ist ein riesiger Erfolg unserer Küstenkoalition, die endlich ein dauerhaftes Problem gelöst hat.
Ein dritter Punkt in der Landesverfassung war, dass wir auch den Friesischunterricht in einer Zielbestimmung mit aufgenommen haben. Bisher war nur der Schulunterricht für die dänische Minderheit in der Verfassung erwähnt. Nun haben wir explizit auch die Verpflichtung des Landes für die Erteilung von Friesischunterricht in die Verfassung aufgenommen. Hieraus entwickelt sich nun im Rahmen der Sprachenpolitik des Landes auch eine besondere Art der Förderung der friesischen Sprache an den Schulen. Bisher ist der Unterricht in friesischer Sprache freiwillig und ein zusätzliches Angebot, ohne immer richtig im Schulleben verankert zu sein. Jetzt sollen an den Grundschulen die Angebote ausgeweitet und dann in den weiterführenden Schulen verstetigt werden.
Hierfür werden die Schulen zusammengebracht, und auch der Status des Friesischen soll Stück für Stück aufgewertet werden. In dieser Wahlperiode haben die ersten Schülerinnen und Schüler auf Föhr ihr Abitur auch auf Friesisch abgelegt. Man sieht also: Da geht durchaus noch was.
Das gilt auch für die ganz Kleinen. Mit viel Engagement haben viele Träger von Kitas die Minderheitensprachen in ihr Programm aufgenommen. Als Belohnung gab es aber meist nur ein Schulterklopfen. Das ist jetzt anders. Seit diesem Jahr werden Angebote in den Regional- und Minderheitensprachen in Kitas gefördert. Pro Gruppe gibt es bis zu 2.000 €. Der Gesamttopf hierfür beträgt 500.000 € jährlich. Damit können im Norden des Landes Kitas mit einem zusätzlichen dänischsprachigen oder friesischsprachigen Angebot gefördert werden. Wir wollen dabei nicht nur die bestehenden Angebote fördern, sondern, liebe Freunde, wir wollen, dass in den Kindergärten noch viel mehr Angebote in den Regional- und Minderheitensprachen gemacht werden.
Wir wollen auch, dass die Benutzung unserer Minderheitensprachen immer mehr zum Alltag unseres Landes dazugehört. Dabei geht man natürlich selbst mit gutem Beispiel voran. Wenn Kellner in unserem Land ihre Kunden in perfektem Dänisch bewirten können, warum sollten dann nicht auch Verwaltungen dänischsprachige Beschäftigte haben? Das macht Sinn für Kunden aus Dänemark - zum Beispiel Firmen, die sich hier ansiedeln wollen -, aber es macht eben auch Sinn, einheimische Menschen in ihrer eigenen Sprache zu bedienen. Das gilt natürlich auch für das Friesische oder für das Plattdeutsche.
Deshalb haben wir jetzt die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, dass man dänisch- und friesischsprachiges Personal einstellen kann und dass die Sprachen auch in Verwaltungen offiziell genutzt werden können. Wir hoffen, dass möglichst viele Verwaltungen davon Gebrauch machen und so eine besondere Nähe zu ihren Kunden zeigen.
Am e spräke nuch mör tu wisen, hääwe we uk et friisk-gesäts änerd. Bloots wan en spräke oueråål brükd wårt än wan e spräke uk oueråål tu schüns as, koon e spräke lääwenti bliwe. Wan e spräke ingränsd wårt, as et jüstsü slam, as wan huum e spräke diräkt ferbiidje wörd. Deeram wan we sü maning möölikhäide, as et mån jeeft, brüke, am e spräke önj e öfentlikhäid tu brängen.
Mit der Anpassung des Friesisch-Gesetzes haben wir die Grundlagen dafür geschaffen, dass die friesische Sprache in Gerichten und Verwaltungen genutzt werden kann, dass die Sprache als Einstellungskriterium angewandt werden kann und dass
friesischsprachige Bedienstete im öffentlichen Dienst im Sprachgebiet eingesetzt werden können.
Herausragend sind aber zwei weitere Dinge, die wir in das Friesisch-Gesetz mit aufgenommen haben. Zum einen haben wir die Verpflichtung des Landes, die wegweisende Beschilderung in Nordfriesland zweisprachig auszuführen, aufgenommen. Das erste Schild ist vor Kurzem medienwirksam enthüllt worden, und weitere Schilder, die abgängige Schilder ersetzen sollen, sind in Auftrag gegeben. Wir haben für diese Maßnahme Geld im Haushalt bereitgestellt. Es ist damit zu rechnen, dass wir in naher Zukunft die gesamte wegweisende Beschilderung auf Zweisprachigkeit umgestellt haben werden. Das ist ein Meilenstein in der Minderheitenpolitik in unserem Land.
Der zweite Punkt, der dort geregelt worden ist, ist eng mit der Beschilderung verknüpft. Zum ersten Mal werden die friesischsprachigen Ortsnamen in einer offiziellen Liste im Anhang zum Gesetz aufgeführt. Dies schafft Rechtssicherheit, hat aber auch einen großen sprachpflegerischen Effekt; denn weil die Ortsnamen bisher nicht überall zu sehen waren, sind viele bei den einzelnen Sprechern in Vergessenheit geraten. Genau das ändern wir jetzt.
Lassen Sie mich noch ein Wort zu den einzelnen Minderheitenorganisationen sagen. Wir haben die finanziellen Kürzungen unserer Vorgänger nicht nur rückgängig gemacht, sondern die Förderung für die Minderheiten verbessert. Da sei zum Beispiel die Dänische Zentralbibliothek genannt, die eine Ziel- und Leistungsvereinbarung bekommen hat. Damit wird einerseits Sicherheit in den vertraglich vereinbarten Aufgaben gewährleistet, aber eben auch Sicherheit in deren Finanzierung gegeben. Dies ist eine Win-win-Situation.
Auch das Nordfriisk Instituut hat eine solche Vereinbarung bekommen, und dessen Zuschüsse sind mehr als verdoppelt worden. Erstmals in der Geschichte des Nordfriisk Instituut steht diese Einrichtung damit nicht mehr am Rande der Existenz, auch dies dank der Küstenkoalition.
Auch im Bereich der weiteren finanziellen Förderung der Minderheiten haben wir einiges erreicht. Wir fördern aus Glücksspielmitteln erstmals auch die Minderheiten. Da sind zum einen die Friesen, die jährlich rund 280.000 € für das Gründungskapi
tal ihrer Friesenstiftung bekommen. Es ist jetzt möglich, eine Stiftung für das friesische Volk zu gründen - ein Wunsch, den es bei den Friesen und in der parteiübergreifenden Politik seit 1990 gibt. Jetzt passiert etwas, auch das dank der Küstenkoalition.
Ähnlich verfahren wir bei den Sinti und Roma. Sie werden ebenfalls aus Glücksspielmitteln zusätzlich gefördert. Das gibt Sicherheit und Verlässlichkeit. Auch hier hat die Küstenkoalition minderheitenpolitische Maßstäbe gesetzt.
Mit der Änderung der Landesverfassung, dem Schulgesetz, dem Kindertagesstättengesetz, dem Friesisch-Gesetz und vielen anderen Gesetzen haben wir immer auch die Minderheitenpolitik im allgemeinen Gesetzgebungskontext mitgedacht. Das gilt auch für die Kommunalverfassung, in die wir den Schutz und die Förderung der Minderheiten als Aufgabenstellung mit aufgenommen und das Ganze auch noch mit einer Berichtspflicht unterlegt haben. Wir haben das Politikfeld Minderheitenpolitik als eine Querschnittsaufgabe angesehen und sie entsprechend überall mitgedacht.
Betrachtet man jetzt die Bestimmungen aus der Sprachencharta, so kann man sich jetzt schon auf den nächsten Sprachenchartabericht freuen. Wir haben eine Anzahl an Bestimmungen erfüllt, manche erfüllen wir jetzt noch besser als bisher, und manche erfüllen wir nun, die bisher gar nicht für die Sprachencharta angemeldet worden sind. Hier können wir also auch nachlegen.
Die Küstenkoalition hat in dieser Wahlperiode Maßstäbe in der Minderheitenpolitik gesetzt, und genauso werden wir auch in der neuen Wahlperiode fortfahren.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kommen wir vielleicht erst einmal zur Mo
ral: Ja, in der Tat, es ist richtig, es ist verwerflich, wenn ein Reeder als Geschäftsmann in der Lage ist, Schulden der Allgemeinheit aufzudrücken, und als Privatperson trotzdem auf großem Fuß leben kann. Ich glaube, darüber sind wir uns auch alle einig. Nur, diese moralische Komponente hilft uns nicht wirklich weiter; denn wenn man das einmal weiterspinnt und sagt, wir müssten etwas dagegen tun, dass das überhaupt noch möglich ist, dann müsste man eigentlich sämtliche juristischen Rechtsformen von Unternehmen abschaffen und nur noch Einzelpersonengesellschaften zulassen. Nur dann wäre so etwas ausgeschlossen. Wer also GmbH, AG und alles, was es da noch gibt, abschaffen will, der soll das hier meinetwegen fordern. Wer das aber nicht fordert, meine Damen und Herren, der wird, was diese moralische Komponente angeht, das Problem nicht lösen können. Das ist einfach so. Das ist doof, aber nicht zu ändern.
Ein zweiter Punkt. Ja, meine Damen und Herren, es ist richtig, der Hauptgrund für die Misere, die wir haben - das sagen wir immer wieder -, sind die alten Geschäfte, die zwischen 2003 und 2008 abgeschlossen wurden. In der Tat, Herr Kubicki, kann man sagen, man hätte sie alle zur persönlichen Haftung verpflichten sollen. Klar, das hätte man machen können. Ich glaube aber nicht, dass man dann auch nur ein einziges Engagement an Land gezogen hätte. Mit dem heutigen Wissen sagen wir, dann wäre alles wunderbar. Aber ich stelle mir vor, man würde heute jeder AG sagen, jede Person soll komplett mit vollem Risiko haften. Das würde man gar nicht hinbekommen. Das würde man auch in einer GmbH nicht hinbekommen. Das würde man niemandem in irgendeiner Art und Weise aufzwingen können. Deswegen ist es völlig illusorisch zu meinen, so etwas machen zu können. Das geht nicht. Das heißt, was die Moral angeht, können wir uns gern gegenseitig katholisch machen, aber es wird an der Situation nichts ändern.
Der Kollege Schmidt hat es eben sehr deutlich gemacht, und er hat ja recht damit. Das ganze Problem HSH Nordbank ist zutiefst unmoralisch; das kann man ruhig so sagen. Dass der Staat beziehungsweise dass die Bürger dafür haften müssen, ist die eigentliche Katastrophe. Aber wir werden es nicht ändern können. Das heißt, unsere politische Aufgabe ist eigentlich nur zu gucken, wie wir das Elend für die Bevölkerung minimieren können. Das ist unser Job. Da macht jeder das, was er am besten kann, jeder nach bestem Wissen und Gewissen. Das würde ich auch nie irgendjemandem vorwerfen.
So. Was den teilweisen Schuldenerlass angeht, so ist das auch in dieser Höhe in der heutigen Wirtschaft nichts Ungewöhnliches, übrigens auch im Privatleben nicht. Es gibt ja auch Privatinsolvenzen. Auch dort spielt das eine Rolle.
Man kann jetzt einfach apodiktisch sagen, dass man das verhindern muss; das kann man tun. Nur, wenn es vielleicht doch besser ist, das Geschäft nicht zu verhindern, weil der Staat dann selber mehr herausbekommt, dann sollte man lieber versuchen, dies zu tun. Manchmal ist es eben auch notwendig, einen Forderungsverzicht mitzumachen.
Bei dem konkreten Fall, den wir heute ja eigentlich nicht diskutieren wollen, obwohl er auf der Tagesordnung steht, ist es so, dass die HSH Nordbank bisher nicht gesagt hat, dass sie da mitmacht. Sie ist nicht die Einzige, die derzeit noch nicht gesagt hat, dass sie da mitmacht, sondern der Sanierungsplan ist auch von den anderen Gläubigern abgelehnt worden. Insofern sind wir hier mitten im Konjunktiv. Derzeit wissen wir überhaupt nicht, was da beschlossen werden wird und ob das eine oder das andere günstiger ist.
Angesichts dessen bleibt für uns eigentlich nur übrig - das sagen wir immer wieder -, uns darauf zu verständigen, welche Kriterien da eine Rolle spielen müssen. Das ist in diesem konkreten Fall relativ einfach:
Erstens. Alle müssen mitmachen, und alle müssen die Hacken zusammenschlagen, nicht nur die HSH Nordbank, sondern auch die anderen Gläubiger müssen da fein mitziehen.
Der zweite Punkt ist: Auch Rickmers muss ein bisschen was dazu beitragen. Auch er muss frisches Eigenkapital da hineintun. Das ist ja wohl selbstverständlich. Außer den Gläubigern muss auch er selber dazu beitragen, dass sein Unternehmen weiter läuft. Das kann man ja wohl erwarten.
Der dritte Punkt ist für uns: Wenn wir das alles mitmachen, dann muss am Ende aber dabei herauskommen, dass das Geschäft für uns die bessere Variante gegenüber einer Insolvenz ist.
Das sind die Rahmenbedingungen, die gelten müssen. Das ist das, woran sich im Übrigen auch die Damen und Herren im Vorstand der HSH Nordbank zu halten haben; denn das ist im Gesellschaftsvertrag so niedergelegt. Es ist auch im Garantievertrag so niedergelegt, dass sie sich genau danach zu verhalten haben. Das werden sie tun; davon bin ich überzeugt. Das ist das, was wir politisch
einzufordern haben. Alles andere ist Spökenkiekerei.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst möchte auch ich der Ministerin und ihrem Team herzlich für diesen ausführlichen und gut strukturierten Bericht danken. Vor allem der letzte Teil, der sich auf die Rechte der Opfer einer Straftat bezieht, ist einfach und verständlich dargestellt, was mit Sicherheit sehr hilfreich ist.
Der Bericht ist Beleg für den wichtigen Stellenwert des Opferschutzes. Niemand hat es verdient, Opfer zu sein. Und doch werden viele von uns im Leben einmal Opfer einer Straftat, oder unsere nächsten Angehörigen oder Freunde fallen einer Straftat zum Opfer. Opfer von Straf- und Gewalttaten kommen folglich aus allen Schichten der Bevölkerung. Jeder kann, wie bereits gesagt, betroffen sein. Es wird den Opfern nicht gerecht, sie lediglich als eine Nummer in der Statistik einzugruppieren. Diese Auffassung spiegelt sich gerade im vorgelegten Bericht wider.
Die Ministerin hat in ihrer Zielrichtung völlig recht: Der Täter-Opfer-Ausgleich hat sich bewährt und sollte zudem weiter ausgebaut werden. Die bloße Bestrafung eines Täters stellt für traumatisierte Opfer meist weder Gerechtigkeit noch inneren Frieden wieder her. Durch zusätzliche Mediation bei Gegenüberstellung ist es hingegen in vielen, vielleicht sogar in den meisten Fällen gelungen, die Täter zu tieferer Einsicht und Reue zu bewegen und dadurch auch zum Heilungsprozess der Opfer beizutragen.
Dies ist eine weitere, wichtige Maßnahme für gelebten Opferschutz in Schleswig-Holstein. Wir können mit Recht froh darüber sein, dass wir das als Küstenkoalition mit unserer Ministerin hinbekommen haben.
Dazu gehört als Erfolg dieser Koalition auch die anonyme Spurensicherung, die mit großer parlamentarischer Mehrheit hier im Hause in die Wege geleitet wurde. Vergewaltigungsopfer sind in vieler Hinsicht benachteiligt. In unserer Gesellschaft gehören Vergewaltigungen zu den Straftaten, deren Häufigkeit seit jeher unterschätzt wird. Darüber hinaus haben Vergewaltigungsopfer oftmals einen schlechteren Status in der Gesellschaft, wenn es um die Anerkennung des Leids beziehungsweise des Opferstatus geht. Eine ganz andere Schwierigkeit ist, dass viele Opfer keine Strafanzeige stellen. Die Beweisführung im Fall von sexueller Gewalt gestaltet sich auch dadurch äußerst schwierig. Daher ist es begrüßenswert, dass man nun eine realitätsnahe Lösung im Sinne der Opfer von sexueller Gewalt gefunden und diese nun fest etabliert hat, sodass die Opfer auch später noch die Gelegenheit erhalten, ihr Anliegen vorzutragen.
Wenn es um die Unterstützung von Menschen mit besonderen Nöten geht, sei auch hier gesagt, dass die Frauenhäuser in der jüngsten Vergangenheit in ihrer Arbeit deutlich besser unterstützt wurden. Auch damit stärken wir nicht nur die Frauen und Mädchen in unserem Land selbst, sondern vor allem unsere Gesellschaft insgesamt. Auch das ist ein Teil des Opferschutzes.
Wenn man all dies aufzählt, bleibt abschließend festzuhalten, dass Opferschutz keine Maßnahme ist, die sich irgendwann erledigt hat. Im Gegenteil, der Opferschutz ist vielschichtig und muss immer wieder neu erstritten werden. Deshalb ist es unsere Aufgabe als Parlament, uns auch in Zukunft für einen starken Opferschutz in Schleswig-Holstein einzusetzen.
An dieser Stelle möchte ich noch auf zwei Dinge hinweisen: Erstens. Unrecht verjährt nicht. Vor diesem Hintergrund gilt es vor allem auch, das Gedenken der Opfer des Nationalsozialismus immer wieder hervorzurufen; gerade weil es immer weniger Zeitzeugen gibt, gerade weil sich die Geschichte nicht wiederholen darf, und gerade, weil man durch Geschichtskenntnisse die Gegenwart genauer verstehen und analysieren kann, gerade deshalb darf das Gedenken nie verstummen. Es ist also eine Art Prävention, wenn man weiß, was damals geschehen ist, und wenn man es einzuordnen weiß. Das ist ein Teil des Opferschutzes.
Zweitens sei gesagt, dass wir den heutigen Opfern von Krieg und Gewalt ebenfalls etwas schuldig
sind, egal wo sie herkommen. Opferschutz ist vielfältig. Das hat auch etwas mit dem Bleiberecht zu tun. Verfolgte Menschen nicht abzuschieben, ist auch Opferschutz. Es gilt, dort hinzuschauen, wo Unrecht geschieht, und diesem entsprechend entgegenzutreten. Lassen Sie uns dies gemeinsam tun; für den Opferschutz im Land, aber auch auf der ganzen Welt und für alle Bürgerinnen und Bürger, die sich hier bei uns in Schleswig-Holstein aufhalten. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten einige Anträge, die aus dem Ausschuss zurückkommen. Über diese haben wir schon geredet, sodass ich darauf nicht näher eingehen muss. Wir haben aktuell tatsächlich noch den Antrag der CDU zur Fußfessel vorliegen. In der Tat ist es so: Dieses Mittel wird eigentlich nur dann genutzt, wenn Menschen Auflagen haben beziehungsweise in Auflagen einwilligen, dass sie bestimmte Orte nicht betreten dürfen oder sich nicht dorthin begeben dürfen. Das ist im Regelfall bei Sexualstraftätern die Wahl des milderen Mittels, um die Menschen nicht einsperren zu müssen beziehungsweise dafür zu sorgen, dass sie ihrer Freiheit vollständig beraubt werden. Ich glaube, für diesen Zweck ist so etwas natürlich auch gut, das ist gar keine Frage, insbesondere vor dem Hintergrund, dass man das mit den Menschen entsprechend abspricht und tatsächlich dieses Mittel nutzt, um den Leuten noch eine Perspektive in der Gesellschaft geben zu können. Ich glaube, dafür ist es geeignet.
Wenn wir aber darüber nachdenken, ob es auch wirklich juristisch überhaupt ohne Schwierigkeiten machbar ist, im Vorwege einen Tatbestand zu formulieren, der lautet: Du hast zwar noch nichts getan, aber wir unterstellen dir, und zwar rechtlich sauber und sicher, dass du möglicherweise etwas tun wirst und die Wahrscheinlichkeit dafür sehr hoch ist. - Sie merken schon, wie ich mich durch die Formulierungen winde. Es ist unheimlich schwer, dies zu formulieren.
Ich kann mich erinnern, dass man genau das in der Türkei gemacht hat - es ist vielleicht ein knappes halbes Jahr her. Dort hat man die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um Leute wegsperren zu können, die zwar nichts getan haben, von denen man aber annahm, dass sie etwas tun könnten. Das haben wir damals in Bausch und Bogen abgelehnt und natürlich gesagt, dass es in einem Rechtsstaat gar nicht geht, jemandem im Vorwege eine Strafe aufzuerlegen, ohne dass er etwas getan hat.
Dieser Rechtsgrundsatz gilt immer noch. Deswegen ist es nach unserer Auffassung unheimlich schwierig, eine Formulierung hinzubekommen. Wir reden immerhin über eine freiheitsbeschränkende Maßnahme. Zwar werden die Leute nicht weggeschlossen, aber das Grundrecht, sich in diesem Land frei bewegen zu können, wird durch eine solche Fußfessel massiv eingeschränkt. Da kommt es natürlich darauf an, wie das formuliert wird.
Ich selbst kann mir keine akzeptable Formulierung vorstellen. Was man bisher an Vorschlägen gehört hat, scheint mir noch nicht so überzeugend zu sein, dass man es so beschließen kann. Die Ministerpräsidenten haben ganz deutlich gesagt, dass sie zunächst die Formulierung auf Bundesebene abwarten und erst dann eine entsprechende Entscheidung treffen wollen. Ich glaube, dass das klug ist.
Der Vorschlag der Fußfessel hat meiner Auffassung nach aber auch praktische Schwierigkeiten. Vor knapp drei Monaten wurde in Frankfurt am Main ein Terrorverdächtiger festgesetzt, dem man nachweisen konnte, dass er tatsächlich terroristische Anschläge im Auge hatte. Man konnte es ihm nachweisen, weil man ihn observiert und belauscht hatte und genau geguckt und gehört hatte, was er macht. So hatte man hinreichende Gründe, um sich an die Staatsanwaltschaft zu wenden und um einen Haftbefehl zu erwirken.
Die Frage ist, ob dies mittels einer Fußfessel auch möglich ist. Da stoßen wir an riesige Schwierigkeiten, denn die mittels einer Fußfessel gewonnenen Erkenntnisse sind eben nicht mit ermittelten Beweisen gleichzusetzen. Man weiß nur, wo sich der Mensch aufgehalten hat, aber nicht, mit wem er gesprochen hat und was er möglicherweise an diesem Ort getan hat. Man sitzt nur vor einem Bildschirm und sieht, wo er war.
Auch Herrn Amri hätte man so nicht von seiner Tat abhalten können. Man hätte auch nicht im Vorwege durch eine solche Maßnahme erfahren können, was er plante. Man hätte lediglich gewusst: Der Mann fährt zu einem Autobahnparkplatz und dann irgendwann von dort wieder weg. Man hätte nie sehen können, was dort passiert. Man hätte auch nicht wissen können, was er dann am Breitscheidplatz machen würde. Der Platz ist ein öffentlicher Ort, an dem sich zunächst einmal jeder Mensch aufhalten darf, eben auch ein Herr Amri. Das führte dazu, dass der Mann diesen Anschlag begehen konnte. Eine Fußfessel hätte dies niemals verhindert.
Möglicherweise wiegen wir uns da also in einer falschen Sicherheit. Es ist wichtiger, die Ermittlungs- und Überwachungsbehörden - auch personell - zu stärken. Das haben wir als Koalition gemacht. Ich glaube weiterhin, dass dies der richtige Weg ist.
Die CDU sagt einfach: Wir haben zwar keine Rechtsgrundlage, aber irgendwer wird dann schon irgendwelchen Leuten Fußfesseln anlegen. Ich glaube, dass man einen solchen Antrag in der Dis
kussion nicht braucht. Man sollte die Diskussion seriöser führen.
Herr Präsident! Die Erhebung von Luxussteuern wie Hundesteuer oder Pferdesteuer ist eine kommunale Angelegenheit. Kann es hier im Landtag nicht darum gehen, rechtmäßige Entscheidungen auf Gemeindeebene zu kommentieren oder gar zu diskreditieren. Der vorliegende Antrag gehört meines Erachtens nach ganz und gar abgelehnt. Die Kommunalpolitiker handeln eigenverantwortlich und bedürfen keiner Maßregelung aus dem Landtag.
Was mich umso mehr freut, ist die Tatsache, dass die Kollegen der Union die kommunalen Sportstätten auf die Tagesordnung gesetzt haben. Jedoch liegt hier ein Missverständnis vor. Die Bundesratsinitiative der Landesregierung zur Sanierung und Modernisierung der Sportinfrastruktur in Deutschland läuft keinesfalls ins Leere. Im Gegenteil. Die zentrale Forderung nach einem Bundesprogramm zur Förderung der Sportinfrastruktur in Deutschland ist zielführend. Dabei geht es darum, bei der Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzierungssystems neben der kommunalen Bildungsinfrastruktur die kommunalen Sportinstitutionen gleichwertig zu berücksichtigen. Schließlich handelt es sich hierbei in weiten Teilen um gemeinsam genutzte Einrichtungen. Die Lebendigkeit des Sports ist ohne die schulischen Sportanlagen kaum voranzubringen. Diese beiden Aspekte, müssen daher gemeinsam bedacht und von daher auch gleichwertig finanziell berücksichtigt werden. Die Bundesratsinitiative münzt daher auf einen richtigen Ansatz.
Viel Gutes wurde in der jüngsten Vergangenheit bereits auf den Weg gebracht. In dieser Legislaturperiode wurde der Ansatz für die kommunalen Sportstätten deutlich erhöht. Zusammen mit den IMPULS-Mitteln hat man nun eine Summe von insgesamt 2,75 Millionen € pro Jahr erreicht. Die Olympiabewerbung der Landeshauptstadt wurde mit 2 Millionen € gefördert, hinzu kommt der erhöhte Ansatz für den LSV auf insgesamt 8 Millionen € jährlich. Darüber hinaus wurde im letzten Haushalt eine halbe Million Euro für die interkulturellen Sportvereine vereinbart. Zudem bestehen noch weitere Einzelförderungen des LSV oder anderen Organisationen, die sich besonders für die Belange des Sports in Schleswig-Holstein einsetzen. Das macht insgesamt eine Summe von mehr als 45 Millionen € für den Sport in dieser Legislaturperiode. So sieht die beste Sportförderung der letzten Jahrzehnte aus, meine Damen und Herren.
Nun gilt es, diesen Weg weiterzugehen. Wir als SSW wollen daher stärkere Anreize dafür schaffen, dass in Zukunft noch mehr Kommunen Sportstät