Protokoll der Sitzung vom 17.12.2015

Aber wie gesagt, es besteht im Moment ein ganz, ganz großes Kuddelmuddel und Durcheinander, denn das BAMF erzählt teilweise den Regionaldirektionen etwas ganz anderes. Hier sind viele, viele Informationen in der Welt, die teilweise nicht stimmen. Das waren noch einmal zwei Punkte, die ich anbringen möchte.

Ich möchte nicht verhehlen, dass ich ganz, ganz große Sorge habe, dass, wenn wir gemeinsam hier darüber reden - Kollegin Astrid Damerow hat es gesagt: Das Recht auf Asyl ist unantastbar -, wir alle hier dazu stehen. Wir haben oft hier miteinander darüber gesprochen, wir haben da Einvernehmen. Aber ich habe ein bisschen Sorge, wenn man an das Asylrecht oder das Aufenthaltsrecht heran will, dass da andere sind, die vielleicht das Asylrecht in seiner Form und in seiner Stärke, in der es bisher im Gesetz steht, antasten wollen. Da müssen wir alle gemeinsam im Ausschuss aufpassen, dass dies nicht geschieht, denn das Recht auf Asyl ist ein individuelles Recht, und dieses darf auch nicht angetastet werden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag hat Herr Abgeordneter Wolfgang Kubicki.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Asylrecht ist bereits angetastet, Frau Midyatli, übrigens durch eine Beschlussfassung, an der die SPD mitgewirkt hat, denn Artikel 16 a Absatz 2 Grundgesetz sagt, auf das Recht auf Asyl kann sich niemand berufen, der aus einem sicheren Drittstaat kommt. Wir sind ja nun einmal umzingelt von sicheren Drittstaaten.

(Beifall Angelika Beer [PIRATEN] und Wolfgang Dudda [PIRATEN] - Serpil Mi- dyatli [SPD]: Sichere Drittstaaten gab es vor- her auch schon, das ist nur erweitert wor- den!)

- Nein, das war vorher nicht so. Nein, bitte nicht, glauben Sie mir das. Das war die Änderung in den 90er-Jahren. Jetzt müssten Sie das gar nicht mehr machen, denn wenn man sich daran halten würde, nämlich an Dublin III halten würde, müsste Deutschland konsequenterweise jeden zurückweisen, der über die Landverbindung nach Deutschland kommt - was wir aus vielen Gründen nicht machen. Dafür gibt es eine Reihe von Gründen.

Ich möchte nur darauf hinweisen, dass es mir momentan nicht darum geht, eine allgemeine Asyldebatte, eine allgemeine Menschenrechtsdebatte oder was auch immer zu führen, sondern dass es mir darum geht, dass wir schlicht und ergreifend Instrumentarien, die bereits da sind, die wir nicht neu schaffen müssen, nutzen.

Frau Beer, wir haben die Europäische Richtlinie 2001/55/EG bereits in deutsches Recht umgesetzt. Das ist in § 24 Aufenthaltsgesetz geschehen. Aber der Mechanismus, diese Möglichkeiten auszulösen, kann deshalb nicht greifen, weil dazu ein EU-Ratsbeschluss notwendig wäre, der gleichzeitig mit einem solchen Ratsbeschluss eine Verteilung der Flüchtlinge innerhalb Europas vornimmt. Wir sind momentan sicher, dass wir uns zwei Jahre lang über alles Mögliche unterhalten könnten, dass das aber in kurzer Zeit nicht hinzubekommen ist.

Also müssen Sie sehen, dass Sie eine nationale Möglichkeit schaffen, den Mechanismus auszulösen. Da könnten Sie jetzt sagen, okay, der Bundesinnenminister ist der falsche, weil er der falschen Partei angehört, Sie können auch sagen, der Deutsche Bundestag stellt das fest. Das ist mir völlig egal. Wir wollen nur, dass wir feststellen können, erstens: Was sind Bürgerkriegsflüchtlingsländer? Und zweitens: Wer ist derjenige, der sagt, wir machen das mit dem humanitären Schutz, und wie lange wird er gewährt? Auch das ist bereits im

(Serpil Midyatli)

Gesetz festgelegt. Er wird bis zu maximal drei Jahren gewährt.

Selbstverständlich steckt da die Idee dahinter, dass nicht jeder, der nach Deutschland kommt, automatisch hierbleiben kann; sonst bräuchte man überhaupt keine Verfahren. Die Idee der Genfer Flüchtlingskonvention ist die, dass, wenn die kriegerischen Auseinandersetzungen vorbei sind, die Flüchtlinge aus diesen Gebieten zurückgehen. Weil wir wissen, dass das überwiegend unsinnig sein kann, wollen wir im Rahmen eines Zuwanderungsgesetzes die Möglichkeit schaffen, dass diejenigen, die sich hier in Deutschland integriert haben und hier bleiben wollen, über die Zuwanderungsmöglichkeit dann auch tatsächlich einen dauerhaften Aufenthaltsstatus bekommen können.

Herr Abgeordneter Kubicki, gestatten Sie eine Bemerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Stegner?

Herr Kollege Kubicki, ich glaube, es gibt darüber gar keinen Dissens, denn wir wissen ja, dass insbesondere die Älteren, die zu uns kommen, wieder in ihre Heimat zurückkehren wollen, und eher die jüngeren, die sich schon integriert haben, die hier zur Schule gegangen sind, hierbleiben wollen. Deshalb ist schon die Behauptung, die gelegentlich öffentlich gemacht wird, das sei das Riesenproblem, falsch.

Was den Bundesinnenminister angeht, da geht es gar nicht um die falsche Partei, Herr Kollege Kubicki, sondern eher darum, dass die Arbeitsteilung, bei der die Bundeskanzlerin morgens mit freundlicher Geste sagt: „Kommt zu uns!“, und bei der tagsüber jeden Moment ein neuer Vorschlag gemacht wird, wie man die Menschen möglichst schlecht behandelt, eine ist, die wir nicht akzeptieren können.

(Beifall SPD)

- Herr Kollege Dr. Stegner, ich bin in vielen Ihrer Überlegungen, die hinter Ihrer Formulierung stehen, bei Ihnen, aber Sie brauchen trotzdem irgendeine Institution, die den Mechanismus auslösen kann. Darüber können wir uns gern noch einmal unterhalten.

Worum es mir und uns geht, ist die Tatsache, dass es unabhängig von der Frage, ob Flüchtlinge irgendwann wieder nach Hause gehen, Sinn macht, sie vom ersten Tag an mit der Feststellung des humanitären Schutzes zu versehen. Dann haben sie einen gesicherten Aufenthaltsstatus, mit dem sie die Möglichkeit haben, in Ausbildung zu gehen, in die Betriebe zu gehen. Selbst wenn sie zurückgehen, ist das möglicherweise nicht nur gut für sie gewesen, sondern auch für uns, weil damit neue Kommunikationsmöglichkeiten geschaffen werden und wir dann auch einen humanitären Beitrag dazu leisten, dass das Land wieder aufgebaut werden kann, aus dem sie kommen. Es ist wichtig, dass die Menschen sofort in eine entsprechende Situation gelangen und nicht nur nach drei Monaten in diese Schnupperkurse, Frau Kollegin Midyatli. Sie werden kein Unternehmen und keinen Ausbildungsbetrieb finden, der jemanden ohne gesicherten Aufenthaltsstatus in seinen Betrieb oder in eine Ausbildung integrieren wird.

(Vereinzelter Beifall PIRATEN - Serpil Mi- dyatli [SPD]: Haben wir schon!)

Herr Abgeordneter Kubicki, gestatten Sie eine weitere Bemerkung Herrn des Abgeordneten Dr. Stegner?

Ich finde Ihren Vorschlag auch deshalb interessant, weil wir eigentlich die Situation hatten, dass sich die Innenminister vor einem Jahr einvernehmlich darüber verständigt hatten, dass man von dieser Einzelfallprüfung weggeht und das ablöst. Jetzt ist das aber - nicht durch einen Beschluss der Innenminister, die haben das nur zur Kenntnis genommen; Schleswig-Holstein hat dem auch nicht zugestimmt, sondern das zur Kenntnis genommen - vom Bundesinnenminister unter Hinweis auf Sicherheitsfragen wieder aufgehoben worden. Das verlängert die Verfahren eher wieder und vergrößert das Problem eher.

Ich glaube, die Sicherheitsfragen kann man sehr gut lösen. Ich weiß nicht, welcher Terrorist sich als Flüchtling registrieren lässt. Die haben falsche Pässe und sonst etwas, die

(Wolfgang Kubicki)

brauchen solche Dinge gar nicht. Deshalb scheint mir das vorgeschoben zu sein. Wenn Ihr Vorstoß mit dazu beiträgt, dass wir wieder in Richtung mehr Beschleunigung kommen, dann wäre das ein guter Punkt. Deshalb lohnt es sich, darüber zu reden.

- Herr Kollege Dr. Stegner, das ist genau der Ansatz. Wenn Sie keine Einzelfallprüfung, sondern Gruppenprüfungen machen, ist das der Ansatz, zu einer Beschleunigung zu kommen. Wenn sie acht Monate brauchen, um überhaupt einen Antrag zu stellen, haben sie acht Monate verlorene Zeit.

(Serpil Midyatli [SPD]: Ein Jahr mittlerwei- le!)

- Das ist ja völlig egal, Frau Midyatli. Das hat den Charme, dass Sie nur feststellen müssten, ob jemand Syrer oder Iraker ist, und dass dann diese Feststellung ausreicht, dass die Ausländerbehörde des jeweiligen Kreises, der jeweiligen Gemeinde, sie dann auch sofort umverteilen kann, ihnen also die Möglichkeit geben kann, in der Gemeinde zu bleiben, in die sie kommen sollen. Sie müssen gar nicht erst in eine Erstaufnahmeeinrichtung. Sie haben keine weitere Prüfung, sondern haben dann sozusagen eine Akte, die nach einem Jahr wieder aufgerufen wird.

Wenn der Status des Bürgerkriegsflüchtlings immer noch gegeben ist, dann wird dieser automatisch auf drei Jahre verlängert. Das heißt, Sie haben gar kein Prüfverfahren mehr, wie es momentan notwendig und vorgesehen ist. Das erleichtert nicht nur die Arbeit im BAMF, sondern das erleichtert die Integration der Menschen, die bei uns sind, und zwar vom ersten Tag an, für diejenigen, auf die es wirklich ankommt.

Das war es, was ich sagen wollte. - Herzlichen Dank.

(Beifall FDP)

Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat Frau Abgeordnete Eka von Kalben das Wort.

Meine Damen und Herren! Ich würde gern konkret auf einen Ihrer Vorschläge zurückkommen und an das anknüpfen, was Lars Harms hier gesagt hat, nämlich dass dies ein hausgemachtes Problem sei und dass man erst einmal wieder vor die Lage kommen müsse. Ich bin nicht ganz so kritisch gegen

über dem BAMF, das sage ich ganz deutlich. Vielleicht liegt das daran, dass ich aus der Verwaltung komme und mir vorstellen kann, dass es im Moment sehr schwierig ist, tatsächlich Menschen zu finden, um in dieser Situation und bei dieser Gesetzeslage tatsächlich angesichts der 300.000 Anträge - oder wie viele es auch immer sein mögen vor die Lage zu kommen. Daher sage ich noch einmal danke. Wir können gern im Ausschuss darüber beraten.

Ich würde gern zwei Punkte mit in die Verhandlungen einbringen. Zum einen möchte ich einbringen, dass wir auch darüber diskutieren, ob wir die Widerrufverfahren aufrechterhalten müssen. Das ist eine unserer Forderungen. In den seltensten Fällen wird eine Entscheidung widerrufen. Es macht wenig Sinn, dass wertvolle Kapazitäten von hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern genutzt werden, um schon beschlossene alte Fälle im Widerrufverfahren zu überprüfen. Zweitens fordern wir nach wie vor eine Altfallregelung für eine klar definierte Gruppe derjenigen, die seit Jahren im Asylverfahren auf eine Entscheidung warten. Auch hier bietet es sich an, eine großzügige und vernünftige Regelung zu treffen. Das wäre etwas, was mir wichtig ist.

Den Aspekt der Kommunen hat Frau Damerow schon angesprochen. Es bringt uns allen nichts, wenn wir ein Problem, das wir im BAMF haben, entweder in das Landesamt oder in die Kommunen verlagern. Es muss so sein, dass es eine echte Erleichterung der Verfahren gibt. Ich freue mich sehr darauf, das mit Ihnen zu diskutieren. - Danke.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Für die Landesregierung hat Herr Innenminister Stefan Studt das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kubicki, Sie hatten dies so eingeführt, lassen Sie mich damit beginnen: Die Flüchtlingszahlen sind im Moment rückläufig. Das ist etwas, das in seiner Wirkung bei uns in der Tat dazu führt, dass wir in diesen Tagen eine relativ entspannte Lage in unseren Erstaufnahmeeinrichtungen haben und dass wir insbesondere die Verteilung auf die Kreise, die wir in dieser Woche noch durchführen, über die Feiertage und über den Jahreswechsel hin

(Wolfgang Kubicki)

aus aussetzen können, obwohl der Bund und die bayerischen Kollegen weiter verteilen werden. Das heißt, wir können ein wenig Entspannung in die Situation bringen, und zwar auf Ebene unserer Erstaufnahmeeinrichtungen und auf Ebene der Kommunen.

Lassen Sie mich hier noch einmal die Gelegenheit nutzen, all denen ganz ausdrücklich zu danken, die in den vergangenen sechs Monaten dazu beigetragen haben, dass wir das erreicht haben, was wir erreicht haben. Wir haben erreicht, dass wir all die Menschen, die zu uns gekommen sind, haben aufnehmen können. Wir konnten ihnen Dach über dem Kopf geben und dafür sorgen, dass wir ihnen Versorgung, Verpflegung und Sicherheit anbieten können. Ich danke unserem Landesamt für Ausländerangelegenheiten, unserer Landespolizei, den Feuerwehren, der Polizei, der Bundeswehr, dem Technischen Hilfswerk und allen Hilfs- und Unterstützungsorganisationen und ganz besonders dem Ehrenamt, das wir in ganz besonderer Weise hier im Land in einer wunderbaren Zusammenarbeit erleben durften. Ich werde in den nächsten Tagen, am Montag, Dienstag und Mittwoch in der nächsten Woche, noch einmal durch alle Erstaufnahmeeinrichtungen reisen, um vor Ort ganz persönlich für das zu danken, was die Menschen hier im Land geleistet haben.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt CDU)

Sie haben das Thema Einzelfallprüfung angesprochen. Herr Dr. Stegner hat eben zu Recht darauf hingewiesen, dass die Innenminister der Länder dies in diesem Verfahrensstadium kritisch sehen, gerade vor dem Hintergrund dessen, dass die Bearbeitungszeiten noch so lang sind. Uns bleibt aber nicht mehr, als die Anweisung des Dienstherrn des BAMF zur Kenntnis zu nehmen, die besagt, dass dieser jetzt eine andere Bearbeitung wünscht.

Das BAMF steht in der Tat in der Kritik. Wir alle wissen, dass die Verfahren viel zu lange dauern. Die beschriebenen Zeiten sind zutreffend. Es werden zu wenige Entscheidungen produziert. Das Personaltableau und die Organisation sowie die Automation sind noch nicht auf die Anforderungen eingestellt und abgestimmt. Auch ich komme aus der Verwaltung. Ich weiß natürlich auch, dass es schön ist, wenn man 300, 400 und im nächsten Jahr 3.000 zusätzliche Stellen bewilligt bekommt. Das Personal muss aber qualifiziert werden, es muss eingesetzt und organisiert werden. Darauf warten die Kollegen in Nürnberg, darauf warten auch wir hier in Schleswig-Holstein. Wir warten darauf, dass wir

das Personal, das uns zugewiesen ist, auch tatsächlich bekommen.

Natürlich ist es misslich, wenn die neue Spitze des BAMF verspricht, bis zum Jahreswechsel wären die Rückstände halbiert. Die Wahrheit ist in der Tat, dass sich die Rückstände weiter aufbauen. Ob die Zahl von 500.000 richtig ist, weiß ich nicht, darauf kommt es auch nicht an. In jedem Fall sind wir noch lange nicht da, wo wir gemeinsam hin wollen.

(Zuruf Lars Harms [SSW])