Ohne dass ich im Einzelnen auf das eingehe, was Sie hier sehr ausführlich miteinander besprochen haben, will ich auch aus meiner Richtung und aus unserem Haus heraus sagen, dass ich ein hohes Interesse daran habe, dass wir diese Fragestellungen, die hier angerissen worden sind, im Innen- und Rechtsausschuss vertieft diskutieren. Eines müssen wir nur wissen: Schleswig-Holstein hat in der Tat auch auf Innenministerebene schon einmal versucht, ein Aufnahmeprogramm und ein Sonderkontingent zu realisieren. Wir sind deutlich am Widerstand des Bundes und an der Mehrheit der Länder gescheitert. Das heißt, wir sollten sehr intensiv miteinander beraten, wie wir das, was hier richtigerweise angesprochen worden ist, so gestalten können, dass es in Berlin und im Kreis meiner Kollegen, der Innenminister, mehrheitsfähig ist. Ich glaube, dann kommen wir an dieser Stelle gemeinsam einen Schritt weiter. - Danke schön.
Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen.
Die Parlamentarischen Geschäftsführer haben sich darauf verständigt, dass wir jetzt noch über Tagesordnungspunkt 5 abstimmen. Tagesordnungspunkt 39 wird auf heute Nachmittag verschoben und nach Tagesordnungspunkt 21 behandelt.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der personalwirtschaftlichen Bewältigung besonderer Bedarfslagen
Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/3538 (neu)
Ich erteile das Wort der Frau Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, Frau Abgeordneter Barbara Ostmeier.
Vielen Dank. - Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich lasse über den Gesetzentwurf in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW und die Abgeordneten von CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Abgeordneten der Fraktion der PIRATEN. Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Drucksache 18/3653 angenommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne unsere Sitzung wieder. Begrüßen Sie gemeinsam mit mir Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Kiebitzreihe bei uns im Schleswig-Holsteinischen Landtag. - Seien Sie uns herzlich willkommen!
a) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bürgerbeauftragte oder den Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein (Bürgerbeauftragten-Gesetz - BüG) vom 15. Januar 1992
Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/3655
Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile der Frau Abgeordneten Simone Lange für die SPDFraktion das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Regierungsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW legen heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten vor und schlagen vor, die unabhängige Stelle einer Polizeibeauftragten bei der Bürgerbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein anzusiedeln. Damit gehen wir einen weiteren Schritt in der Erfüllung des Koalitionsvertrages und einen weiteren Schritt, die partnerschaftliche Kommunikation zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Polizei zu stärken.
Die zukünftige Polizeibeauftragte soll unabhängig sein, eigeninitiativ tätig werden können und an keine Weisung gebunden sein. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, mediative Instrumente in den Vordergrund zu stellen. Und um es klar und deutlich zu sagen: Die oder der zukünftige Polizei- und Bürgerbeauftragte ist keine Ermittlungsstelle, kein Demonstrationsbeobachter und schon gar kein Misstrauensbeauftragter.
Er oder sie unterstützt die Bürgerinnen und Bürger im Dialog mit der Polizei und ist gleichermaßen Anlaufstelle für alle bei der Landespolizei Beschäftigten, also Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sowie Polizeibeschäftigte.
Jede oder jeder - unabhängig von seiner Stellung kann sich also an die Polizeibeauftragte wenden, Beschwerden äußern oder Eingaben machen, die im Zusammenhang mit polizeilichem Handeln stehen,
Unabhängig, niedrigschwellig, mediativ - das wird die Polizeibeauftragte des Landes Schleswig-Holstein sein, und sie wird damit das bestehende Vertrauen in unsere Landespolizei stärken und noch deutlicher aufzeigen.
Als Polizeibeamtin habe ich selbst die Erfahrung damit machen können, dass man täglich vielfach Entscheidungen treffen muss, die in die Grundrechte anderer Menschen eingreifen. Die meisten dieser Entscheidungen müssen ad hoc oder mindestens in kurzer Zeit getroffen werden, oft auch anhand weniger Anhaltspunkte: Identitätsfeststellung, ja oder nein, festhalten, durchsuchen, Zugriff, ja oder nein? Ich kann es, ehrlich gesagt, dem Gegenüber, wie es im Polizeijargon heißt, nicht verdenken, dass auch oft Fragen bleiben: Wieso hat die Polizei nun ausgerechnet mich angehalten? Wieso hat sie nun ausgerechnet mich befragt, und wieso hat sie sich genau so verhalten, wie sie sich verhalten hat? Da sagen wir: Vertrauen basiert auf Gegenseitigkeit und auf Aufklärung. Niemand kann etwas dagegen haben, dass wir mit einer unabhängigen Bürger- und Polizeibeauftragten genau zu diesem gegenseitigen Vertrauen beitragen.
Ich bin dem Kollegen Garg ein wenig dankbar; denn er hat mir eine Inspiration gegeben, indem er darauf hingewiesen hat, dass heute Star Wars VII anläuft. Jetzt oute ich mich, um es mit Yodas Worten zu sagen: „Ein Jedi benutzt die Macht für das Wissen zur Verteidigung. Niemals zum Angriff.“
Ich nehme auch Bezug auf etwas, das gestern dem Kollegen Peters vorgeworfen worden ist. Wer nämlich dem Kollegen Peters unterstellt, er führe einen Rachefeldzug gegen die Polizei, der irrt nicht nur, sondern der geht den „Pfad der Furcht“. Und wohin der führt, das wissen alle, die die Kunst des Könnens beherrschen.
Unser Gesetzentwurf wird selbstverständlich im Ausschuss von den entsprechenden Anhörungen begleitet und dort ausführlich diskutiert werden. Wir werden auch den entsprechenden Antrag der CDU-Fraktion in der Sache an den Ausschuss überweisen. Ich würde mich freuen, wenn wir dann im Ausschuss möglicherweise auch zu einem gemein
samen Ergebnis kommen. Verschließen Sie sich nicht zu früh, liebe Opposition. Erst fachlich befassen du musst, dann entscheiden du kannst, sonst populistisch du bist.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin, die Kraft der Jedi entspringt ihrem Geist. Darüber können Sie ja während der Feiertage noch einmal ein wenig meditieren.
Das, was uns jetzt vorliegt, macht für mich eher zwei andere Dinge deutlich. Zum einen sagt dieser Gesetzentwurf eine Menge über den inneren Zustand dieser Koalition aus. Auch wir haben unsere Erfahrungen damit, dass es nicht immer einfach ist, mit einer Einstimmenmehrheit immer alle an Bord zu haben. Aber wenn jetzt einige Wenige in der Lage sind, ein wirklich unnützes Gesetz durchzudrücken, möglicherweise nach einer koalitionsinternen Einigung - der eine bekommt die Rücknahme von Stellenstreichungen, der andere bekommt einen Beauftragten -, dann ist das möglicherweise nötig, um die fragile Architektur Ihrer Koalition aufrechtzuerhalten. Der inneren Sicherheit in SchleswigHolstein dient es ganz gewiss nicht.
Welche Bedeutung die innere Sicherheit bei Ihnen hat, das durften wir in den vergangenen Monaten ausführlich erleben. Die Belastungsgrenze unserer Landespolizei vor Beginn der Flüchtlingskrise war eigentlich längst erreicht: Überstunden, hoher Krankenstand, mangelnde Attraktivität des Berufsbildes, besorgniserregende Aufklärungsquoten, defizitäre Bereiche, all das war für Sie Anlass genug, um mit Stellenstreichungen um die Ecke zu kommen. Sie haben keine Gelegenheit ausgelassen, berechtigte fachliche Forderungen der Landespolizei abzulehnen. Mindestspeicherfristen sind nur ein Beleg dafür. Sie haben die Kennzeichnungspflicht für die Landespolizei eingeführt, und dieser Gesetzentwurf ist ein weiterer Beweis dafür, wie gering Ihr Vertrauen in unsere Ordnungshüter ist.