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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute zwei der Anträge, die im Innenund Rechtsausschuss in größerer Anzahl gemeinsam beraten worden sind, wo es um wesentlich mehr Maßnahmen und Aspekte ging als das, was heute Teil der Plenardebatte ist. Insofern bin ich sehr dankbar. Sicherlich haben viele Kollegen ebenso wie ich - ich glaube, gestern oder vorgestern war es - den Artikel in der „taz“ gelesen, in dem sich drei ausgewiesene Sicherheitsexperten über die aktuelle Sicherheitslage und die Bedrohungssituation ausgetauscht haben. Artikel dieser Qualität und dieses Inhaltes konnte man schon vielfach lesen.
Bemerkenswert für mich war an dieser Stelle, dass eine sehr vernünftige und sachliche Debatte in der „taz“ geführt und abgedruckt wurde. Das macht Hoffnung darauf, dass wir in dieser Richtung Bewegung hineinbekommen.
Dort wurde unter anderem Peter Neumann, Terrorismusexperte am Londoner King’s College, interviewt, der seine Ausführungen mit der Bemerkung einleitete:
„Deutschland war in der Vergangenheit relativ naiv, was das Thema Terror angeht.“
Er führt weiter aus:
„Wir müssen alle Themen zusammen anschauen. Haben wir die richtige Technologie? Sind wir personell richtig aufgestellt? Stimmt die Arbeitsverteilung zwischen den Behörden? Klappt der Datenaustausch europaweit?“
Da werden also genau die richtigen Fragen gestellt. Unsere Demokratie ist eine wehrhafte Demokratie. Deshalb ist unsere Antwort auf Bedrohung und Angriffe gerade nicht, dass wir alles erdulden müssen. Sicherheit und Freiheit sind kein Gegensatz. Aber ebenso wie es absolute Sicherheit nicht geben kann - sie ist ein unhaltbares Versprechen -, so gibt es in einem Rechtstaat auch keine absolute Freiheit. Das ist nicht das Leitmotiv. Treffender als dieses Gegensatzpaar, das in der Debatte so gern hochstili
siert wird, ist der alte Leitspruch der Nato: „Wachsamkeit ist der Preis der Freiheit.“
Vor diesem Hintergrund ist der Antrag der PIRATEN, über den wir heute diskutieren, in den Augen meiner Fraktion schlicht verantwortungslos. Eine gebetsmühlenartig wiederholte Ablehnung von Mindestspeicherfristen ist inzwischen ein alter Hut. Diese Diskussion haben wir häufig geführt; die Positionen sind ausgetauscht.
Im Gegensatz zu Ihnen wissen die Menschen aber sehr gut, dass sie nicht zuerst vor rechtsstaatlich handelnden deutschen Sicherheitsbehörden, sondern vor Terroristen und Straftätern geschützt werden müssen.
Innerhalb einer Gesamtstrategie ist auch das Gesetz zur Verbesserung der Videoüberwachung angemessen und notwendig. Und so, wie die Terroristen und Straftäter jede rechtsstaatliche Regel mit Füßen treten und neue Technologien schrankenlos und überall nutzen, wo es ihren kriminellen Zwecken dient, so müssen auch unsere Sicherheitsbehörden die technischen und rechtlichen Möglichkeiten auf Höhe der Zeit und der Technologie haben.
Vor diesem Hintergrund dürfen die Möglichkeiten, die ihnen zur Verfügung stehen, nicht nur immer wieder nachjustiert werden. Je schneller sich gerade auch der digitale Fortschritt entwickelt, umso häufiger wird sich hier auch Anpassungsbedarf ergeben. Da ist zugegebenermaßen die Debatte um die Fußfesseln nur ein kleiner Baustein, der in einzelnen Fällen zusätzliche Sicherheit geben mag. Aber die großen Grundfragen in diesem Bereich sind sicherlich andere.
Für uns gilt: Datenschutz dient der Sicherheit der Bürger, und er darf nicht zu einem Hemmnis für Sicherheit werden.
Deshalb ist es auch richtig, Kommunikationsdienste, die heute unter das Telemediengesetz fallen, auch für deutsche Sicherheitsbehörden transparent zu machen. Um es einmal ganz konkret auf den Punkt zu bringen: Wenn ein Terrorist heute das Telefon benutzt, dann dürfen wir das überwachen. Wenn der gleiche Terrorist seine Telefonate über WhatsApp führt, dann dürfen wir da rechtlich nicht ran, und wir können es technisch auch gar nicht. Das ist ein unerträglicher Zustand, der mit moderner Sicherheitspolitik nichts zu tun hat.
Das hat im Übrigen nicht nur etwas mit Sicherheit zu tun, sondern es hat auch etwas mit staatlicher Souveränität zu tun, wenn wir darauf angewiesen sind, bei solchen Diensten Hinweise zum Beispiel US-amerikanischer Behörden zu bekommen.
Aber gern.
Na klar.
Wenn die Rechtsgrundlage aus Ihrer Sicht in Ordnung ist, habe ich den Widerstand der PIRATEN an dieser Stelle noch nicht begriffen. Auf die mangelnden technischen Fähigkeiten unsererseits habe ich im Übrigen ausdrücklich hingewiesen. Es ist richtig; insoweit sind wir auch noch nicht da, wo wir hin müssen.
Vor dem Hintergrund eines ausreichenden Informationsflusses innerhalb der Sicherheitsbehörden müssen wir uns auch das Trennungsgebot ganz genau ansehen. Eine alliierte Vorgabe aus dem Jahre 1949 muss bei aller Sensibilität gegenüber den Jahren aus der Zeit vor 1945 nicht unbedingt die einzig richtige Antwort eines Rechtsstaates im Jahre 2017 sein. Eine vernünftige Kommunikation zwischen Polizei und Geheimdiensten muss rechtlich möglich sein.
Ich bin Innenminister de Maizière ausgesprochen dankbar und ausdrücklich auch den Innenpolitikern von CDU/CSU und SPD in Berlin, dass sie trotz des beginnenden Wahlkampfes auf Bundesebene in diesem Bereich noch wichtige Projekte in Verantwortung vor der Sicherheit der Menschen in Deutschland anpacken.
Ich hoffe und wünsche mir, dass die schleswig-holsteinische Landesregierung da, wo sie im Bundesrat noch gefragt sein wird, diese Kraft auch aufbringt. Herzlichen Dank.
Lieber Kollege Dolgner, ich freue mich ja, dass Sie diesen Punkt der Beratung so intensiv hervorheben.
Trotzdem wäre es mir sehr wichtig, lieber Herr Kollege Dr. Dolgner, darauf hinzuweisen, dass wir keinesfalls alles beantragen müssen, was Herr Studt jemals gesagt hat.
Wenn Sie unterstellen, es sei kein richtiges Zitat gewesen, dann darf ich kurz aus der dpa-Mitteilung zitieren:
„Die elektronische Fußfessel für Gefährder kann dazu beitragen, die öffentliche Sicherheit zu erhöhen“
An dieser Stelle haben wir das Zitat abgebrochen. Wenn ich mir die Kritik von Ihrer Seite anhöre, würde ich den Satz gern noch zu Ende vortragen:
„und potenziellen Terroristen das Handwerk zu legen.“
- Herr Dr. Bernstein, meine Rede bezog sich überhaupt nicht darauf, ob die Fußfessel einzuführen ist. Ich habe Ihren Antrag in Bezug darauf analysiert, dass Sie offensichtlich glauben, dass man die Fußfessel per Aufforderung an die Landesregierung einführen könne. Sie haben keinen Gesetzentwurf vorgelegt.
Sie haben nur die Landesregierung aufgefordert, unverzüglich die Voraussetzungen zu schaffen. Das kann in Deutschland aber keine Landesregierung, weil Regierungen nicht Gesetzgeber sind. Darauf bezog sich meine Rede, die Sie gern noch einmal nachlesen und so noch einiges lernen können. Deshalb ist Ihr Antrag komplett sinnlos. Es handelt sich um maximalen Wahlkampf. Ich traue Ihnen nämlich durchaus zu, dass Sie wissen, dass man für die Einführung der Fußfessel zunächst eine Grundlage im Landesverwaltungsgesetz schaffen müsste.
- Er hat hier keinen Gesetzentwurf vorgelegt. Es hätte uns in größere Schwierigkeiten bringen können, wenn Herr Dr. Bernstein einfach den niedersächsischen Gesetzentwurf abgeschrieben hätte das kleine parlamentarische Einmaleins. Der Kollege Vogt hätte das vielleicht sogar gemacht.
- Herr Kollege Koch: Sie müssten doch eigentlich das Gesetzgebungsverfahren auf Regierungsseite mit erster und zweiter Kabinettsbefassung kennen. In der vorletzten Tagung der Wahlperiode fordern Sie die Regierung auf, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes vorzulegen oder aber eine Bundesratsinitiative in Bezug auf das Aufenthaltsgesetz zu starten.
- Herr Koch, kommen Sie einmal in den Innen- und Rechtsausschuss, da können Sie noch etwas lernen.
Wir wissen nicht einmal, welchen Gefährdern Sie eine Fußfessel anlegen wollen. Geht es um Gefährder wie beim Beispiel von Herrn Amri, die ausreisepflichtig sind? - Dann ginge es um das Aufenthaltsgesetz. Das müsste dann eine Bundesratsinitiative sein. Oder meinen Sie alle potenziellen Gefährder, die Sie erst einmal definieren müssten? - Dann wären auch Reichsbürger und Rechtsextreme dabei und § 204 Landesverwaltungsgesetz, Unterbindungsgewahrsam, wäre einschlägig. Sie haben keines von beidem gemacht. Sie haben einfach geschrieben: Fußfessel kann die Sicherheit erhöhen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt hat einmal mehr gezeigt: Auch wir in Deutschland stehen im Fokus des islamistischen Terrorismus. Die Aufarbeitung des Falls Anis Amri macht deutlich: Wir haben leider noch immer nicht die ausreichenden Mittel, um die Menschen besser vor Gefährdern zu schützen. Wer wann welche Fehler begangen hat, wird umfassend aufgeklärt werden müssen, aber schon jetzt ist klar: Der Staat braucht mehr Handlungsmöglichkeiten und klare, verlässliche, einheitliche Regeln.
Ich bin deshalb sehr froh, dass sich die Bundesminister des Inneren und der Justiz sehr schnell auf ein Maßnahmenpaket verständigt haben, das die Sicherheit der Menschen in unserem Land in den Fokus rückt, und ich erwarte von Schleswig-Holstein, insbesondere von der Landesregierung, dass sie auf Bundesebene diese Maßnahmen mit ganzer Kraft unterstützt.
Ja.
- letzter Satz -, mit wie viel Hilflosigkeit die Einsatzkräfte dem gegenüberstehen und trotz solcher Widrigkeiten ihren Dienst leisten müssen, sollte spätestens jetzt davon überzeugt sein, dass wir, bevor es in den Bereich des Strafrechts geht, Handlungsmöglichkeiten brauchen, um die öffentliche Ordnung stärker in den Fokus rücken zu können.
Zum Abstimmungsverhalten ein letztes Wort: Wir unterstützen den Antrag der FDP und natürlich unseren eigenen Antrag. Ich werbe dafür um Zustimmung. Wenn wir in eine Ausschussberatung gehen, dann kann ich mir gut vorstellen, dass wir gemeinsam einen Weg finden. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt ist es soweit: Die geschichtswissenschaftliche Aufarbeitung, die wir gemeinsam in Auftrag gegeben haben, liegt uns vor.
Für mich ist das an allererster Stelle Anlass, Ihnen und Ihrem Team, Professor Danker, ganz herzlich Dank zu sagen für die Arbeit, die Sie geleistet haben und für die Studie, die uns jetzt vorliegt. Ich finde, alles in allem haben Sie den Auftrag, den wir hier im Parlament formuliert und mit der Lenkungs
gruppe gemeinsam mit Ihnen erörtert haben, ganz hervorragend umgesetzt.
Wer Gelegenheit hatte, als Historiker mit Archiven und Quellen zu arbeiten, kann ungefähr ermessen, was für eine Leistung dahintersteckt, die doch sehr unterschiedlichen Bestände, die zu sichten und auszuwerten waren, in dem von uns gesteckten ambitionierten zeitlichen Rahmen in Angriff zu nehmen. Auch das ist ganz hervorragend gelungen. Ebenso sage ich ein herzliches Dankeschön für die gute Zusammenarbeit innerhalb der Lenkungsgruppe. Zumindest ich kann für meine Fraktion sagen, dass wir im Verlauf des Projekts immer das Gefühl hatten, gut über den Stand der Bearbeitung und den Stand des Projekts informiert und eingebunden gewesen zu sein.
Die jetzt vorliegende Studie enthält erwartungsgemäß wenig revolutionäre Neuigkeiten. Sie ist aber dennoch von größtem Wert, denn jetzt liegt eine umfassende quantitative Grundlage für die Frage personeller und struktureller Kontinuitäten für Landtag und Landesregierung in der Zeit nach 1945 vor.
Auch wenn es faktisch wenig Überraschendes in dieser Studie gibt, so sind doch wichtige Akzente in der Studie enthalten, die für den aktuellen Stand der Forschung und für die aktuelle Sichtweise der Geschichtswissenschaft von erheblicher Bedeutung sind. Schon vorher war es kein Geheimnis, dass gerade in Schleswig-Holstein besonders viele Persönlichkeiten mit einem Hintergrund in der NS-Zeit eine Rolle im öffentlichen Leben unseres Landes gespielt haben. Die Ursachen dafür - auch das deutet die Studie an - sind vielfältig, begonnen von Wahlergebnissen in der Vorkriegszeit bis hin zur Entwicklung in den letzten Kriegsmonaten.
Aber ein wichtiger Punkt innerhalb der Studie ist auch, dass personelle Kontinuitäten nicht gleichbedeutend mit inhaltlichen Kontinuitäten sind. Ich darf aus der Studie zitieren:
„Es handelte sich indes nicht um eine ‚Renazifizierung‘, wie in den 1950er-Jahren mancher meinte und seit den 1980er-Jahren auch die Perspektive der Aufarbeitung einnehmende Historiker und Historikerinnen schrieben. Nein, Schleswig-Holstein wurde nicht von Alt-Nazis respektive ‚braunen Cliquen‘ in Parlament und Regierung gesteuert, denn dieses hätte vorausgesetzt, dass die Akteure alte Ziele in formaldemokratischer Tarnung
Schleswig-Holsteinischer Landtag (18. WP) - 137. Sitzung - Freitag, 16. Dezember 2016 11463
weiterverfolgt hätten, etwa kollektiv als Putschisten … agiert hätten. Dafür gibt es keinerlei Anzeichen oder Exempel.
Selbst jene unsere Untersuchungsgruppe leicht tangierenden, fraglos anrüchigen personellen Seilschaften und Vertuschungsnetze als extreme Verhaltensmuster zielten nicht auf eine politische Renazifizierung, sondern meinten das gesellschaftliche und berufliche Reüssieren im neu verfassten Staat.“
Wir haben es also in weiten Bereichen mit einer funktionalen Elite zu tun, die versucht hat, sich ihren Platz und ihre Karriere in der neuen Bundesrepublik zu erarbeiten. Das ist sicherlich ein moralisches Dilemma in der damaligen Zeit gewesen. Man muss sich nur einmal das Miteinander-Arbeiten und -Umgehen von Verfolgten auf der einen Seite und Mittuenden des alten Systems auf der anderen Seite vorstellen.
Nichtsdestotrotz ist die Kehrseite dieser Situation eine erhebliche Integrationsleistung in den neuen demokratischen Staat, die unsere Institutionen, aber auch unsere Parteien geleistet haben. Hierzu sagt die Studie:
„Im regionalen Zentrum, quasi im Maschinenraum der neuen demokratisch-rechtsstaatlichen Ordnung, fand die Integration überdurchschnittlich vieler ehemaliger NS-Akteure statt. Das war ein Prozess, der gesellschaftlich wie herrschaftlich offenkundig sehr erfolgreich verlief, stabile regionale demokratische Strukturen schuf, moralisch jedoch gewiss belastend verlief.“
Genau das ist etwas, was die Ergebnisse dieser Studie sowohl für die politische Bildung in SchleswigHolstein als auch darüber hinaus so bedeutsam macht. Auch das deutet die Studie an ihrem Ende an: Im Kern geht es immer wieder in neuen Kontexten um die auftauchende, brandaktuelle Frage nach gesellschaftlichem und politischem Neubeginn bei der Ablösung von Diktaturen. Das ist sowohl mit Blick auf die Zeit 1945 und die Gründungsjahre der Bundesrepublik als auch - insbesondere die politischen Stiftungen unterschiedlicher Couleur sind an diesem Thema dran - die Wendezeit 1990 und die Jahre danach eine besondere Expertise, über die Deutschland in wissenschaftlicher Form verfügt und die durchaus hilfreich sein kann, wenn es um die Transformation diktatorischer Regime in demokratische Staaten an anderen Ecken der Welt geht.
Insofern haben wir mit dieser Studie nicht nur für die politische Bildung im Land, sondern auch darüber hinaus einen wertvollen Beitrag geleistet. Noch einmal ganz herzlichen Dank für die Arbeit, die Sie geleistet haben, und für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Immer wenn es möglich ist, soll man damit anfangen, etwas Positives hervorzuheben. Das ist mir bei diesem Antrag spontan nicht so leichtgefallen, auf den zweiten Blick aber schon: Immerhin haben Sie es geschafft, fast zwei Seiten zu beschreiben, ohne Edward Snowden zu erwähnen. Herzlichen Glückwunsch dazu!
Ich möchte die inhaltlichen Punkte von hinten durchgehen. In Punkt 8 fordern Sie eine Klausel für Whistleblower, in der es darum geht, bei Auftragsvergaben eine besondere Prüfung einzuführen. Wenn wir uns das bestehende Regelwerk angucken, bin ich der festen Überzeugung, dass wir an der Stelle wahrlich nicht noch mehr Bürokratie brauchen. Sie sind an dieser Stelle einmal wieder mehr unterwegs, einen Generalverdacht gegenüber all denjenigen zu äußern, die ihre Arbeit mit großer Mühe und Sorgfalt machen.
Die rechtlichen Grundlagen, die Sie mit der Bundesratsinitiative in Punkt 7 einfordern, sind da.
Die von Ihnen unter Punkt 6 geforderte Möglichkeit der Anfertigung von Strafanzeigen ist heute nicht nur gegeben, sondern wer entsprechende Anhaltspunkte hat, ist aufgefordert, ja sogar verpflichtet, entsprechende Straftaten zur Anzeige zu bringen.
Das notorische Misstrauen, das Sie unter Punkt 5 einmal mehr gegenüber unserer Landespolizei äußern, weitet sich nach meiner Wahrnehmung langsam zu einer fortgesetzten Rufschädigung vonseiten der PIRATEN aus. Die Landespolizei hat unser volles Vertrauen, und wir sehen hier keine weiteren Notwendigkeiten.
Wenn Sie unter den Punkten 4 und 3 eine anonyme Plattform und eine Ombudsstelle fordern, weiten Sie dieses Misstrauen auf den gesamten öffentlichen Dienst aus. Wir sind uns sicherlich einig: Wo es Pflichtverletzungen gibt, sind die zu ahnden. Was wir aber nicht brauchen, ist die Organisation eines Klimas von Misstrauen untereinander beziehungsweise der Bürgerinnen und Bürger gegen ihre Verwaltung. Auch wenn es in großen Apparaten natürlich zu individuellen Fehlern und Fehlverhalten kommt, ist das nicht angebracht.
In Punkt 2 kommen Sie mit Frau Herbst. Ich glaube, es gibt keinen Fall, der so intensiv beleuchtet wurde wie dieser, der so häufig betrachtet wurde. Im Ergebnis stellt sich heraus: Die Frau hatte schlicht unrecht. Wenn sie das damals auf dem Dienstweg nicht akzeptieren wollte, ist das eine Entscheidung, die sie für sich getroffen hat und mit deren Konsequenzen sie leben muss. Darüber darf sich jeder sein Urteil bilden, aber daraus kann man sicherlich keine Verpflichtung des Staates ableiten, ein solches Verhalten nachträglich gutzuheißen, geschweige denn zu entschädigen.
Bleibt Punkt 1. Der erste Satz Ihres Antrags lautet:
„Der Schleswig-Holsteinische Landtag würdigt und anerkennt Hinweisgeber, die im Interesse ihrer Mitmenschen bei Rechtsverletzungen Alarm schlagen.“
Wer will dem widersprechen? Wer Hinweise auf Rechtsverletzungen hat, ist natürlich aufgefordert, Alarm zu schlagen.
Wir sollen nicht so tun, als ob es dafür nicht die entsprechenden Möglichkeiten gäbe.
Allerdings ist das ein wirklich sensibler Bereich. Denn die Grenze zwischen - wie Sie es uneingeschränkt positiv darstellen - Whistleblowing auf der
einen Seite und Diffamierung, übler Nachrede oder gezielter Falschinformation aus Neid, aus Konkurrenzdenken oder Leichtfertigkeit auf der anderen Seite ist nicht in jedem Fall leicht zu ziehen. Sie erwecken hier den Eindruck, als gäbe es heute in der öffentlichen Verwaltung, in der Polizei oder anderen Bereichen des öffentlichen Lebens ein Klima des Verschweigens, des Vertuschens und der Drangsalierung. Das ist ein gefährliches Zerrbild, das Sie hier zeichnen. Wir wollen kein Klima des Misstrauens in unserer Verwaltung und unserem öffentlichen Dienst.
Wir können Ihrem Antrag aus diesen Gründen nicht zustimmen. Ich glaube, Sie tun auch denjenigen keinen Gefallen, die Hinweisgeber sind und die es sich nicht leichtmachen, Sachverhalte, die sie erkannt haben, die ihnen zu Ohren kommen, zu melden oder zur Anzeige zu bringen.
Ich finde es richtig, dass jeder, der solche Hinweise erkennt, sich gründlich prüft und gründlich nachprüft, ob seine Vermutung und mögliche Anschuldigung oder Anklage richtig ist. Hier leichtfertig so zu tun, als ob alles, was von irgendjemandem im Sinne eines Whistleblowings nach außen, an die Öffentlichkeit getragen wird, per se wertvoll ist, ist ein schiefer Blick auf die Realität, den wir nicht mit unterstützen können.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal ist es - so glaube ich - völlig unstrittig, dass auch Schleswig-Holstein eine digitale Agenda braucht. Deswegen ist es ein richtiger und dankenswerter Ansatz der FDP, einen Antrag dazu vorzulegen. Die Kehrseite davon, wenn die Opposition in der Pflicht ist, Anträge zu einem so entscheidenden Punkt auf den Tisch zu legen, ist, dass es geradezu unfassbar ist, dass die Landesregierung im
Jahr 2016 keine digitale Agenda hat. Sie hat noch nicht einmal eine Idee, wie eine digitale Agenda aussehen könnte.
- Wir sind sehr gespannt auf Ihre Ausführungen zu diesem Punkt. Ich komme gleich zu dem, was Ihre Landesregierung zu diesem Thema vorgetragen hat. Ob Sie dann noch lachen? - Ich könnte es verstehen.
Zu den beiden jetzt vorliegenden Anträgen von der FDP und den PIRATEN: Ich stimme dem Kollegen Christopher Vogt ausdrücklich zu: Es ist nicht so ganz einfach, dem Thema aus Oppositionssicht gerecht zu werden. Wir haben eine Große Anfrage zum Thema Digitalisierung in Schleswig-Holstein gestellt und selbst die Erfahrung gemacht, dass es nicht ganz einfach ist, dem Thema in einem Gesamtpaket gerecht zu werden. Deswegen erlauben Sie mir den Hinweis: Ich finde, die Anträge zur digitalen Agenda, die jetzt von der FDP und den PIRATEN vorliegen, sind ein bisschen wie ein Sammelsurium von guten Ideen, die man zu diesem Thema zusammentragen kann. Ob sie aber die digitale Agenda für Schleswig-Holstein sein können, wage ich zu bezweifeln.
Dies gilt insbesondere, wenn ich mir den Antrag der PIRATEN anschaue. Ich greife als Beispiel den Punkt 8 heraus, in dem es heißt: Abbruchquoten, Durchfallquoten, Studiendauer und Notenspektrum an Universitäten Schleswig-Holsteins werden erfasst und öffentlich zur Verfügung gestellt. Eine Weiterverarbeitung der Daten wird durch die Einhaltung von Open-Data-Kriterien ermöglicht. Angehenden Studenten soll so die Hochschulwahl erleichtert werden. - Super! Ganz ehrlich, wenn das einer von 28 Punkten für die digitale Agenda in Schleswig-Holstein ist, dann habe ich das Thema bisher überschätzt. Das muss ich ehrlich sagen.
Das ändert aber nichts daran, dass die Landesregierung an dieser Stelle weit hinter dem Stand liegt, auf dem wir sein müssen. Wir wissen doch nun seit längerer Zeit, dass der digitale Wandel alle Lebensbereiche umfasst. Die Digitalisierung verändert unsere Gesellschaft in einer Form, die vielleicht nur mit der Industrialisierung vergleichbar ist. Schätzungen zufolge werden 2020, bis dahin sind es gerade einmal vier Jahre, über 30 Milliarden Objekte im Internet miteinander verbunden sein, und schon jetzt ist der Einfluss der Digitalisierung auf unser Privat- und Arbeitsleben fast unbegrenzt. Er reicht von der Energieversorgung über die Kommunikation, die Telemedizin bis in den Bildungsbe
reich. Die Digitalisierung wird in allen Feldern unseres Lebens und in allen Wirtschaftsfeldern für Veränderungen und Impulse sorgen, und ich teile die Einschätzung: Sie wird überwiegend für positive Veränderungen sorgen.
Vorhin wurde darauf hingewiesen, dass der Beitrag der Landesregierung, wenn wir über die Grundlage der Digitalisierung, also über ein vernünftiges Netz, sprechen, in der wegweisenden Entscheidung bestanden hat, sich für ein Infrastrukturziel auszusprechen, nämlich die Glasfaser. Das ist sicherlich eine richtige Entscheidung, die wir immer mitgetragen haben. Ich frage mich nur: Wenn man gedanklich vor einigen Jahren schon so weit war, wie kann es dann sein, dass in diesem Jahr ein Grünbuch veröffentlicht wird, in dem einige Leitfragen gestellt werden?
Ich nenne einige Beispiele: Leitfragen im Grünbuch der Landesregierung sind: Wie können wir einen zügigeren Breitbandausbau bewerkstelligen? Welche Instrumente und Maßnahmen brauchen wir dafür? Welche Mittel müssen wir zur Verfügung stellen? Welche organisatorischen und bürokratischen Hindernisse müssen wir beseitigen? Wie können wir öffentliche und private Investitionsmittel sowie die Kooperation verschiedener Akteure klug miteinander kombinieren, um die gesetzten Ziele zu erreichen? - Das sind prima Fragen, aber sie sollten eigentlich seit fünf Jahren beantwortet sein.
Schauen wir uns an, auf welchen Prozess wir gucken. Wird ein Grünbuch erstellt und in eine umfangreiche Diskussion gegeben, aus der irgendwann einmal ein Weißbuch werden soll?
- Von der linken Seite höre ich schon wieder Waldorf und Statler! - Sie haben einen Prozess gestartet, der nach Ihren eigenen Angaben das Ziel haben soll, dass Sie 2030 eine Vollversorgung mit Breitband-Internetanschlüssen haben wollen. Das ist schlicht zu langsam.
Deshalb ist dieser Prozess einfach nicht geeignet, um die Ziele, die wir haben müssen, zu erfüllen und um unsere Chancen als Flächenbundesland im Zuge der Digitalisierung auch wirklich ergreifen zu können. Von einer digitalen Agenda reden wir an dieser Stelle übrigens noch gar nicht, sondern das sind Ihre Leitlinien für die Landesentwicklungsstrategie.
Ich freue mich insofern auf die Beratungen im Ausschuss, und wir sollten zusehen, dass wir hier zu einem guten Ergebnis und zu einem guten Papier kommen. Die Landesregierung liefert es offensichtlich nicht. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Aktuelle Stunde, beantragt durch die Fraktion der PIRATEN, gibt uns die Gelegenheit, das Thema innere Sicherheit und damit immer auch die Frage der Abwägung zwischen Sicherheit und Freiheit hier noch einmal zu erörtern und zum Thema zu machen. Den Gedanken, das am Beispiel der Norderstedter Erklärung, die von den Innenministern der SPD vor einigen Tagen verabschiedet worden ist, zu tun, finde ich nicht so abwegig. Die Punkte allerdings, die Sie hier vorgetragen haben, Herr Dr. Breyer, sind mit Sicherheit nicht die, die uns aus der Union besonders umtreiben.
Ich will auf einige Punkte eingehen, die nichtsdestotrotz bemerkenswert an der Norderstedter Erklärung sind. Ich beginne einmal mit der Überschrift „Sicherheit stärken - Freiheit bewahren“. Das ist sicherlich genau der Punkt, den Sie aus Ihrem Blickwinkel hier ansprechen wollten. Die Befürchtung, dass mit den Maßnahmen, die in dieser Erklärung genannt werden, die Freiheit in einem Maß eingeschränkt werden könnte, dass es den Bürgerinnen und Bürgern Sorgen machen müsste, entspringt einmal mehr einem Blickwinkel von Ihnen, möglicherweise von Ihrer Fraktion, der davon ausgeht, dass die Menschen in Deutschland vor den Organen unseres Staates geschützt werden müssten. - Das Gegenteil ist der Fall. Die Organe unseres Staates, ob Polizei oder Nachrichtendienste, sind dazu da, die Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Deshalb müssen wir ihnen Spielregeln an die Hand geben, damit sie auf Augenhöhe diejenigen bekämpfen können, für die aus ihrer eigenen Sicht keine Spielregeln gelten.
Wenn wir auf die Erklärung, die die SPD-Innenminister hier verfasst haben, schauen, gibt es durchaus einige bemerkenswerte Punkte. Im zweiten Absatz heißt es zunächst einmal, dass es wichtig sei, sowohl auf die objektive Sicherheitslage als auch auf das Sicherheitsgefühl der Menschen einzugehen. Ich kann mich noch gut erinnern, wie sich Innenminister Studt hier im Landtag darüber aufgeregt hat, als die Union in ihren Anträgen darauf hingewiesen hat, dass wir auch auf das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger achten müssten. Umso bemerkenswerter, dass das jetzt einer Erklärung voransteht, die in Norderstedt verabschiedet wurde. Ich gehe einmal davon aus, dass an deren Erstellung schleswig-holsteinische Stellen nicht ganz unbeteiligt waren.
Diese Einschätzung, dass es nicht nur um objektive Sicherheit, sondern auch um das Sicherheitsgefühl geht, findet sich durchaus konsequenterweise auch in weiteren Punkten des Papieres wieder. Wenn ich auf Seite 4 feststelle, dass die subjektive Sicherheit der Bevölkerung vor allem durch Präsenz und Ansprechbarkeit der Polizei im öffentlichen Raum gewährleistet wird, sage ich: Ja, richtig, sehr gut. Ich wundere mich nur über all die Anträge und all die Diskussionen, die wir hier im Haus geführt haben, bei denen diese Auffassung vehement in Abrede gestellt wurde, wenn sie vonseiten der CDU beantragt wurde. - Herzlichen Glückwunsch zum Erkenntnisgewinn!
Ebenso heißt es in der Erklärung: Zum Schutze und zur Handlungsfähigkeit unserer Polizei gehört eine moderne Ausrüstung. Neben der Schutzausstattung geht es auch darum, die Bewaffnung dem aktuellen Stand der Technik anzupassen. - Es ist noch nicht lange her, dass genau dieser Antrag der Union im Ausschuss und auch hier im Plenum abgelehnt wurde.
Gehen wir die Punkte, die die Innenminister der SPD fordern, einmal weiter durch: Die Bodycams wurden schon angesprochen. Da scheint man in der Tat auf einem guten Weg zu sein.
Ganz drollig finde ich, dass man eine bundesweite Imagekampagne anstoßen möchte, um das gesellschaftliche Klima und die Anerkennung von Polizeibeamten in der Öffentlichkeit zu verbessern. Ich würde einmal empfehlen: Lassen Sie uns doch damit beginnen, dass wir als Dienstherr unserer Polizei selber Vertrauen und Rückendeckung geben,
indem wir zum Beispiel darauf verzichten, ihnen Beauftragte vor die Nase zu setzen; indem wir darauf verzichten, sie in geschlossenen Einsätzen zu kennzeichnen, sondern deutlich machen, dass wir hinter unserer Landespolizei stehen. Dann müssen wir auch weniger Geld in Imagekampagnen, Werbefilme oder Plakate investieren.
Ich finde es auch bemerkenswert, dass wir eine Strafmaßerhöhung bei Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte jetzt auch von den SPDInnenministern gefordert wird. Ich habe nicht mitgezählt, wie oft wir das hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag beantragt haben und wie oft das abgelehnt worden ist. Ich bin im Übrigen ausgesprochen gespannt, ob, wenn wir diese Punkte wieder beantragen werden - Sie können natürlich davon ausgehen, dass wir sie wieder beantragen werden -, sie dieses Mal nicht nur auf Zustimmung des Innenministers als Person treffen, sondern auch eine Parlamentsmehrheit finden werden. Wenn die Innenminister der SPD tagen, heißt diese Tagung ja in der Abkürzung AIMK. Wir werden schauen, ob das die „Arbeitsgemeinschaft der Innenminister mit Koalitionsproblemen“ ist, oder ob sich hier in Zukunft in der Sache tatsächlich etwas bewegt.
Sie haben sich in diesem Zusammenhang auch mit dem Thema Wohnungseinbruchsdiebstähle beschäftigt und hierzu einige bemerkenswerte Formulierungen auf den Weg gebracht. Es ist richtig, dass der Konsens, welche Maßnahmen wir ergreifen können und müssen, um insbesondere der bandenmäßig organisierten Einbruchskriminalität zu begegnen, wächst.
Wenn aber der Kollege Peters noch am selben Tag, an dem diese Erklärung auch veröffentlicht wird, in seiner Pressemitteilung mitteilt, dass die Bekämpfung der Cyber-Kriminalität und die tatbestandliche Erweiterung der Gewalt gegen Ordnungskräfte nicht seine Zustimmung finden,
so lässt dies schon wieder ahnen, dass die SPD-Innenminister öffentlichkeitswirksam Maßnahmen ins Schaufenster stellen, die sie in ihrer eigenen Koalition nicht durchsetzen können.
Insofern rate ich dringend dazu, liebe Kollegen der SPD, dass Sie in der Koalition die Punkte, die hier angestrebt und verkündet worden sind, nicht nur miteinander besprechen, sondern tatsächlich auch zur Umsetzung und nicht nur zur Ankündigung
kommen. Daran werden wir Sie in den nächsten Monaten messen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eingangs ein paar Worte zum Antrag der FDP. In der Tat, er beruht offenbar auf der Kleinen Anfrage, die wir zu diesem Thema gestellt haben und deren Beantwortung doch ein wenig ernüchternd ausfällt, wenn wir lernen, dass 92 Tablets innerhalb der Landespolizei benutzt werden, und zwar überwiegend als Navigationsgeräte, als Ersatz für nicht mehr hinreichend aktualisierbare Landkarten in Papierform. Das klingt nicht nach 2016. Da könnte man jetzt sagen, dass da Handlungsbedarf besteht.
Die Antwort auf die Frage, ob hier eine Änderung geplant sei, macht mir allerdings viel mehr Sorgen. Da heißt es nämlich:
„Eine flächendeckende Ausstattung mit Tablett-PC ist sowohl aus taktischer wie auch aus IT-fachlicher Sicht derzeit kein Schwerpunkt der strategischen Planungen der Landespolizei.“
Die Vorteile, die der Kollege Klug umfassend beschrieben hat, liegen an sich auf der Hand. Deswegen bitte ich dringend darum, dass wir uns im Innen- und Rechtsausschuss intensiv diesem Thema
widmen. Ich glaube, dass hier durchaus Nachsteuerungsbedarf besteht.
Ich möchte gern noch einmal auf die Debatte im Ausschuss eingehen, die zu der Beschlussempfehlung Drucksache 18/4686 geführt hat. Das muss man sich nämlich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Man muss nicht jeden Punkt des CDU-Antrags befürworten; aber ich würde die Punkte doch gern einmal durchgehen und in Erinnerung rufen, was wir beantragt haben:
Als ersten Punkt haben wir beantragt, dass vor dem Hintergrund der neuen Herausforderungen für Polizei und Verfassungsschutz bei der Beobachtung gewaltbereiter Extremisten wie auch hinsichtlich der Reaktionsfähigkeit auf Terrorakte fortlaufend überprüft werden muss, ob die Polizei personell und materiell richtig ausgestattet ist. Der Innenund Rechtsausschuss hat das mit Mehrheit abgelehnt.
Weiter haben wir beantragt, dass die Polizeikräfte in den einzelnen Polizeidirektionen in die Lage versetzt werden müssen, im Falle eines terroristischen Anschlags die Situation vor Ort räumlich einzudämmen. Dazu sind insbesondere die Ausrüstung mit Schutzausrüstungen der Klasse IV sowie eine entsprechende Bewaffnung erforderlich. Im Ausschuss wurde das mit Mehrheit abgelehnt, übrigens bemerkenswerterweise in genau der Woche, in der der Innenminister angekündigt hat, an dieser Stelle nachbessern zu wollen.
Dieser Punkt ist keine Kleinigkeit. Es ist keine Glaubensfrage, ob es nötig ist - mit welcher Bewaffnung auch immer -, unsere Polizei zusätzlich auszustatten. Die Wahrscheinlichkeit ist doch hoch, dass im Fall einer terroristischen Lage in Schleswig-Holstein zunächst einmal nicht die dafür besonders vorbereiteten Spezialeinheiten vor Ort sein werden, sondern ganz normale Schutzpolizei. Wenn wir Kolleginnen und Kollegen in einer solchen Situation sehen und von ihnen erwarten, dass sie ihren Dienst tun, dann ist es unsere Verpflichtung, sie so gut auszurüsten, wie wir das können.
Als dritten Punkt haben wir beantragt, die Landespolizei mit ausreichend Spezialfahrzeugen auszurüsten, die so disloziert werden müssen, dass jeder Einsatzort im Land zeitnah erreicht werden kann. Das wurde mit Mehrheit im Ausschuss abgelehnt.
Ferner haben wir eine Verbesserung der Fortbildung im Bereich des Umgangs mit terroristischen
Lagen gefordert. - Das wurde im Ausschuss mit Mehrheit abgelehnt.
Wir halten es auch für erforderlich - auch das haben wir beantragt; darauf wies der Kollege Klug bereits hin -, im Bereich der Mindestspeicherfristen zu Verbesserungen zu kommen, damit die Möglichkeiten unserer Sicherheitsorgane zur Informationsgewinnung voll ausgeschöpft werden. Da kann man unterschiedlicher Auffassung sein; aber auch dieser Punkt wurde im Ausschuss abgelehnt.
Nun kann man sagen: Wenn die Regierungsfraktionen großartige Ideen gehabt hätten, wie man das alles besser machen kann, könnte man ja damit leben, dass so etwas abgelehnt wird. Erlauben Sie mir, dass ich vortrage, was Sie dem entgegengesetzt haben - beschlossen mit Mehrheit von SPD, Grünen und SSW im Innen- und Rechtsausschuss -:
„1. Der Landtag bekennt sich zu einer qualitativ hochwertigen Landespolizei …“
Und so weiter und so fort.
Der Landtag lehnt die Einführung einer Wachpolizei ab. Okay. - Das hat kein Mensch gefordert. Sie hätten auch noch hinzufügen können, dass wir die Ausrüstung der Polizei mit rosa Uniformen ablehnen. Das hat nämlich auch keiner gefordert.
- Leg mal los, Lars.
„2. Der Landtag bekräftigt, dass innere Sicherheit in Schleswig-Holstein oberste Priorität hat. Die von der Landesregierung beschlossenen Verbesserungen werden ausdrücklich begrüßt.“
- Das können wir hier noch einmal machen: hallo, liebe Verbesserungen, schade, dass ihr nicht so viele seid!
„und der Landtag beabsichtigt, weitere Verbesserungen für die Landespolizei auf den Weg zu bringen.“
Na, dann mal los.
„3. Die Landesregierung hat zahlreiche Maßnahmen zur Umstrukturierung und Organisationsanpassung der Landespolizei bereits auf den Weg gebracht, damit sie ihre Aufgaben effektiv wahrnehmen kann.“
Das haben Sie beschlossen.
Vierter Punkt:
„Die personelle Verstärkung durch die Einstellung von 400 Auszubildenden in den Einstellungsjahren 2016 und 2017 und die Anhebung der Einstiegsämter … sind dabei richtige und notwendige Schritte.“
Meine Güte, da haben Sie fünf konkrete Punkte, über die man diskutieren kann, durch vier Beweihräucherungen und eine Nullnummer ersetzt. Wenn das Ihr Anspruch im Bereich der inneren Sicherheit ist, dann haben wir, glaube ich, wirklich ein Problem.
Ich freue mich auf die Beratung des FDP-Antrags. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal gilt unser aller Dank den Sicherheitsbehörden des Bundes und des Landes, die vergangene Woche mit der erfolgreichen Operation im Kreis Stormarn dazu beitragen konnten, dass nach allen Erkenntnissen, die wir bislang haben, ein großer Schritt für unsere Sicherheit getan werden konnte, weil drei, aller Voraussicht nach gefährliche, potenzielle Terroristen aus dem Verkehr gezogen werden konnten, bevor sie eine Tat begehen konnten.
Das hat wieder einmal deutlich gemacht, dass die effektive Bekämpfung des Terrorismus erfordert, dass unsere Sicherheitsorgane rechtzeitig und umfassend über Informationen verfügen. Das bedeutet auch, dass wir als Gesetzgeber immer wieder auf allen Ebenen überprüfen müssen, ob unsere Sicherheitsorgane ausreichend ausgestattet sind und ob sie über die ausreichenden Befugnisse verfügen, um diese Informationen rechtzeitig haben zu können.
Der konkrete Fall hat gezeigt, dass die Zusammenarbeit zwischen befreundeten Diensten offensicht
lich nach wie vor funktioniert. Trotz aller heftigen Diskussionen, die wir in diesem Haus und auf anderen Ebenen geführt haben, beispielsweise über die Zusammenarbeit mit befreundeten Nachrichtendiensten aus den USA, können wir froh sein, dass diese Zusammenarbeit nach wie vor funktioniert und uns die Hinweise, die nötig sind, um zugreifen zu können, rechtzeitig erreicht haben.
Aber eine solche Zusammenarbeit darf auf Dauer keine Einbahnstraße sein, sondern sie bedeutet auch, dass wir selbst in der Lage sein müssen, relevante Informationen zu beschaffen und gegebenenfalls weiterzugeben. Wir dürfen nicht ewig nur Bittsteller sein, wenn es darum geht, Informationen über die Sicherheit in unserem Land zu bekommen.
Wir haben es, wenn wir über terroristische Bedrohung in Deutschland sprechen, nach bisherigem Erfahrungsstand mit zwei sehr unterschiedlichen Tätergruppen zu tun: zum einen mit denjenigen, die beispielsweise im Auftrag des Islamischen Staates aus dem Nahen Osten auf verschiedenen Wegen nach Deutschland kommen, in diesem Fall offensichtlich durch das Benutzen einer Flüchtlingsroute.
Wir haben es auf der anderen Seite mit Tätern zu tun, die sich selbst radikalisiert haben beziehungsweise die sich selbst radikalisieren. Sie treten plötzlich in Erscheinung, ohne dass sie im Vorfeld Spuren hinterlassen hätten.
In beiden Fällen sind die Maßnahmen, die wir brauchen, um Taten möglichst zu verhindern, durchaus unterschiedlich. Zum einen geht es darum, dass wir alle Möglichkeiten, die uns der Rechtsstaat bietet, um Informationen über solche Täter zu gewinnen, tatsächlich ausnutzen.
Deswegen sage ich an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich: Die Diskussion über Mindestspeicherfristen ist ein gutes Stück vorangekommen. Die Ergebnisse müssen jetzt umgesetzt werden. Die Diskussion ist auch noch nicht zu Ende, was sich insbesondere dann zeigt, wenn ich auf das Thema „E-Mails“ schaue.
Gerade wenn es um Täter geht, die sich selbst radikalisieren oder die radikalisiert werden, müssen wir in der Lage sein, Einrichtungen, in denen beispielsweise Hasspredigten erfolgen und in denen für den Terrorismus geworben wird, entsprechend umfangreich und umfassend zu überwachen.
Wir müssen mehr tun im Bereich der Prävention, wenn es zum Beispiel darum geht, Lehrkräfte fortzubilden, damit sie ihren Beitrag leisten können, um solche Radikalisierungen, wo immer möglich, zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken.
All das bietet jedoch keine Garantie, dass wir in jedem Fall in der Lage sind, einen Anschlag im Vorfeld zu erkennen und so, wie es in diesem Fall Gott sei Dank gelungen ist, rechtzeitig tätig zu werden, um ihn zu verhindern. Das bedeutet, dass wir immer wieder darüber nachdenken müssen, ob unsere Sicherheitsorgane - in diesem Fall konkret: die Landespolizei Schleswig-Holstein - so ausgestattet sind, dass sie in dem Fall, in dem es nicht gelingt, einen Anschlag zu verhindern oder Terrorverdächtige rechtzeitig zu entdecken, handeln können.
Ich will diese Diskussion wahrlich nicht darauf verkürzen, ob unsere Sicherheit davon abhängt, dass die Landespolizei ein Schnellfeuergewehr bekommt.
Aber es ist schon ein wichtiger Punkt, über dieses Thema zu sprechen. Denn die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass ein Streifenpolizist, der zum heutigen Zeitpunkt über keine besondere Ausbildung verfügt, wie er mit paramilitärisch ausgebildeten Terroristen umzugehen hat, und der über keine Ausrüstung verfügt, um ihnen entsprechend zu begegnen, der Erste sein wird, der in diese Lage kommen und auf derartige Terroristen treffen wird. Wir wollen nicht hoffen, dass das geschieht, aber wenn es geschieht, wird er der Erste sein.
Deswegen ist es unsere verdammte Pflicht und Schuldigkeit als diejenigen, die für unsere Landespolizei zuständig sind, dass wir den Mitarbeitern all die Schutzausrüstung, aber auch Bewaffnung an die Hand geben, die sie in die Möglichkeit versetzt, in so einer Situation zu bestehen.
Wenn wir uns anschauen, wie beispielsweise in Paris, aber auch in anderen Situationen die Täter agiert haben, kommt der Chance, sie räumlich einzudämmen, eine ganz besondere Bedeutung zu. Sie sind so lange durch die Polizeikräfte vor Ort einzudämmen, bis Spezialkräfte eingetroffen sind. Auch aufgrund dieses Punktes halte ich es für wichtig, dass wir sowohl bei der Schutzausrüstung als auch bei der Bewaffnung nachlegen.
Da ist es in der Tat - der Kollege Klug hat es angesprochen - bemerkenswert, wenn auf der einen Seite all diese Notwendigkeiten anerkannt werden und in die Öffentlichkeit kommuniziert wird, hierbei werde man jetzt tätig werden, aber wenn wir auf der anderen Seite am Ende feststellen: Die Handlungsfähigkeit dieser Landesregierung mit ihrer Ein-Stimmen-Mehrheit ist wieder einmal auf den kleinsten gemeinsamen Nenner reduziert. Wenn eine Fraktion oder vielleicht auch nur einige Mitglieder einer Fraktion eine abweichende Meinung haben, muss der Innenminister seine Ankündigungen wieder einsammeln und kann nicht so tätig werden, wie er es zumindest in der Presse angekündigt hat.
Ich kann Ihnen auch nicht ersparen, lieber Herr Kollege Peters, namentlich auf Sie einzugehen, wie es der Kollege Klug auch schon getan hat. Denn die Äußerung, die Sie im Zusammenhang mit dieser Debatte getan haben, finde ich per se schon grenzwertig genug. Aber es ging in der Berichterstattung des „Schleswig-Holstein Magazins“ konkret um die Frage der Ausrüstung und Bewaffnung. Dann zu sagen: „Diese drei Terrorverdächtigen haben in Schleswig-Holstein anscheinend nur Unterschlupf gesucht, hier wären sie wahrscheinlich gar nicht aktiv geworden“, und damit den Eindruck zu erwecken, wir sollten jetzt einmal nicht so eine Welle schlagen, wahrscheinlich werde die Schleswig-Holsteinische Landespolizei in der Frage gar nicht zum Einsatz kommen, sondern das würden andere regeln müssen, finde ich unanständig und verantwortungslos.
Deshalb möchte ich die heutige Debatte zusammenfassend nutzen, um dafür zu werben, dass wir immer wieder überprüfen, ob unsere Sicherheitsorgane mit den Befugnissen ausgestattet sind, die sie in der aktuellen Situation brauchen. Da ist viel in den letzten Monaten geschafft worden. Aber ich glaube, es gibt immer noch Instrumente, die in der Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit sehr genau daraufhin angeguckt werden müssen, ob sie unseren Sicherheitsbehörden nicht zusätzlich zur Verfügung gestellt werden müssen. Was das Thema Ausstattung angeht, so haben wir hier im Land noch Hausaufgaben zu machen.
Ich kann Sie als die verantwortlichen Abgeordneten in der Regierungskoalition nur auffordern: Machen Sie es nicht wie in der vergangenen Woche, als der Innenminister ankündigte, es gebe Handlungsbedarf, und ein paar Minuten später lehnten Sie den Antrag der CDU dazu im Ausschuss ab. Wenn Sie den CDU-Antrag ablehnen wollen, dann stellen Sie
einen eigenen daneben. Wir würden ihm zustimmen, wenn Ihnen noch die entscheidende Stimme dafür fehlt. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Immer wieder ereilen uns Nachrichten darüber, dass Polizeibeamte Opfer von gewalttätigen Angriffen geworden sind - auch hier in Schleswig-Holstein. Ich erinnere nur an das letzte Wochenende im Juli, als sieben Polizeibeamtinnen und -beamte zum Teil schwer verletzt wurden. Wenn man in die Statistik schaut, dann stellt man fest, dass nicht nur die Schwere solcher Angriffe, sondern auch deren Häufigkeit zunimmt. Statistisch gesehen wird nahezu jeden Tag ein Polizeibeamter in unserem Land Opfer eines tätlichen Angriffs. Wir wollen dagegen ein Zeichen setzen.
Wir meinen, dass der Respekt gegenüber Polizeibeamtinnen und -beamten, aber auch gegenüber anderen, die im Dienste unserer Gesellschaft tätig werden, beispielsweise Rettungskräften, jeder Förderung bedarf, die wir leisten können. Wir unterstützen ausdrücklich die Bundesratsinitiativen, die vom
schwarz-grün regierten Hessen und von der Landesregierung des Saarlandes in den Bundesrat eingebracht worden sind. Das ist jetzt allerdings schon eine ganze Weile her. Sie liegen dort seit dem vergangenen Jahr.
Man hat in diesem Frühjahr vereinbart, dass der Bundesjustizminister einen Vorschlag unterbreiten soll. Wir wünschen uns, dass es neben Worten langsam Taten gibt, denn wir sind der Überzeugung: Die Erhöhung eines Strafrahmens ist an dieser Stelle nicht nur angemessen, sondern wird auch Wirkung zeigen.
Nun ist am heutigen Tag ein Änderungsantrag von den Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den Abgeordneten des SSW eingegangen, der eine Reihe weiterer Punkte enthält und in dem ergänzend auf die Überprüfung strafrechtlicher Regelungen hingewiesen wird. Sie sprechen von Überprüfung. Ich wünsche mir, dass Sie, wie der Innenminister, ein klares Signal setzen würden. Der Innenminister hat sich ja nun endlich durchgerungen und gesagt: Ja, ich halte das für den richtigen Weg. - Vielleicht können Sie ihm im Bereich der inneren Sicherheit einmal den Rücken stärken.
Sie haben in Ihren Antrag eine Reihe weiterer Punkte hineingebracht, beispielsweise die strukturierte Befassung dieses Themas in der Landespolizei. - Das ist bestimmt eine ganz innovative Neuerung. Sie haben das Einsatztraining hervorgehoben. - Ja, das ist richtig. Sie haben die persönliche Ausstattung von Beamten hervorgehoben. - Das kann man machen. Sie reden auch vom Respekt gegenüber Einsatzkräften und der Prävention. - All das kann man machen.
All das hätten Sie aber auch in den letzten eineinhalb Jahren längst beantragen können. Deswegen sage ich: Wir werden Ihrem Antrag heute nicht zustimmen, auch wenn diese Punkte in der Sache nicht alle falsch sind, weil es in Wahrheit nicht darum geht, dass Sie diese Punkte umsetzen wollen, sondern dass Sie gegenüber der Öffentlichkeit vertuschen wollen, dass Sie keine Mehrheit finden, den Strafrahmen bei Angriffen auf Polizeibeamte zu erhöhen. Das ist der Hintergrund.
Anstatt dem Antrag der CDU klar zu folgen, der sagt: „Wer einen Polizeibeamten oder ein Mitglied eines Rettungsdienstes angreift, muss mit einer höheren Strafe als in der Vergangenheit rechnen“, sagen Sie: „Wir wollen uns das alles einmal angucken und prüfen“, während der Innenminister an dieser Stelle Gott sei Dank ein Stück weiter ist.
Ich hoffe, das gilt für die Landesregierung insgesamt. Wenn ich mir die Äußerung der Justizministerin anschaue, die sie hier im Hohen Hause bei einer Beratung zu dem Thema im April 2015 getan hat, wird mir angst und bange. Zu der Frage, ob Polizeibeamte und Einsatzkräfte einen besonderen strafrechtlichen Schutz brauchen, gibt es nämlich die Aussage von Frau Spoorendonk:
„Wenn es uns um die Sache geht, lautet die Antwort nein, und sie kann auch nicht anders lauten. … Für bloße Symbolpolitik ist dieses Thema nun wirklich zu ernst.“
- Herr Kollege Peters, ich freue mich über Ihre klare Meinungsäußerung. Von Ihnen ist das unrühmliche Zitat überliefert: Überdies werde das Problem übertrieben, meinte Peters. Dass Polizeibeamte Gewalt ausgesetzt sind, sei Teil ihres Berufes.
Lieber Kollege Peters, Sie sind nicht Teil der Lösung, sondern Sie sind ein Teil des Problems,
wenn wir über mangelnden Respekt gegenüber Polizeibeamten sprechen.
Deswegen noch einmal ganz klar meine Forderung: Stimmen Sie heute dem Antrag der CDU zu! Setzen Sie ein klares Zeichen für mehr Respekt gegenüber Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten! Versuchen Sie nicht, sich mit Ihrem Änderungsantrag vor einer Entscheidung zu drücken! Sie können es heute klarmachen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegen von den PIRATEN! In der Rede hat der Kollege Krumbeck gerade zwei Themen angesprochen, die es allemal wert sind, diskutiert zu werden: die Frage, wie es mit der Medienkompetenzförderung weitergeht, und die Frage, wie wir uns zur Höhe des Rundfunkbeitrags einlassen wollen. Beides sind wichtige Themen, allerdings haben beide Themen keinen unmittelbaren Zusammenhang zueinander, anders als es der Antrag suggeriert.
Zunächst möchte ich ein paar Worte zur Medienkompetenzförderung sagen. Die Beispiele, die Sie genannt haben, sind sicherlich richtig. Man kann das beliebig erweitern, was den Umgang junger Menschen sowie von Bürgerinnen und Bürgern mit dem Internet angeht und was den Umgang mit sozialen Netzwerken angeht. Die Frage stellt sich: Was gebe ich preis, und was gebe ich besser nicht preis? Wie gehe ich mit Informationen um?
Aus politischer Sicht finde ich insbesondere das Thema Auffindbarkeit besonders bedeutsam, sodass wir immer unter dem Gesichtspunkt diskutieren sollten: Wie können wir sicherstellen, dass in neuen Medien Qualitätsjournalismus auffindbar bleibt? Das ist zunächst einmal eine technische Fragestellung, wird aber auch zu einer Fragestellung der Medienkompetenz. Denn im Moment haben wir es noch mit einer Generation zu tun, für die vielleicht die „Tagesschau“ und bestimmte Printmedien einen gewissen Ruf als qualitätsjournalistische Medien haben.
Wenn man sich aber anschaut, wie sich gerade die jüngste Generation informiert und woher sie ihre Informationen nimmt und wie sie sie gewichtet, können wir nicht davon ausgehen, dass sich dieser Zustand beliebig in die Zukunft fortsetzen wird. Qualitätsjournalismus wird mit allem möglichen anderen - ich sage das einmal bewusst - „Kram“, der im Internet und in den sozialen Netzwerken zu finden ist, gleichwertig wahrgenommen werden. Eine zentrale Aufgabe der Medienkompetenz ist es, deutlich zu machen: Woher kann ich welche Information in welcher Qualität bekommen?
Deswegen ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir bei der Medienkompetenz eher mehr als weniger machen müssen. Deswegen ist es auch wichtig, darauf hinzuweisen, dass es gut wäre, dass die Medienanstalt in diesem Bereich weiterhin tätig ist.
Wenn wir uns anschauen, welche Reduzierungen bei der Medienanstalt ins Haus stehen, von denen etwa ein Drittel auf Schleswig-Holstein entfallen werden, ist die Sorge auch nicht ganz von der Hand zu weisen, ob das, was die Medienanstalt im Bereich der Medienkompetenzförderung macht, bei einer Kann-Bestimmung eventuell leiden würde.
Aber an dieser Stelle den Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag herzustellen, halte ich nicht für gerechtfertigt. Denn die Höhe des Rundfunkbeitrages bemisst sich zunächst einmal an dem, was die KEF ermittelt. Wir haben uns als CDU-Fraktion sehr frühzeitig sehr deutlich positioniert und haben gesagt: Wenn es so sein sollte, dass mit der Einführung der Rundfunkabgabe Mehreinnahmen erzielt werden, müssen die nach einer Information auch an die Beitragszahler zurückgegeben werden, es sei denn, wir finden bestimmte Punkte, beispielsweise den Umgang mit kleinen und mittelständischen Unternehmen, wo wir noch Verbesserungsbedarf sehen. Diese Position vertreten wir nach wie vor.
Die Frage, was wir im Bereich der Medienkompetenzförderung tun, ist in meinen Augen zunächst einmal eine Aufgabe, die wir im Landtag unabhängig von der Aufgabe des Rundfunkbeitrages zu entscheiden haben. Es wäre sicherlich klug gewesen, in dem Staatsvertrag, in dem es auch um unsere Medienanstalt geht, dafür zu sorgen, dass bei gleichbleibenden oder sinkenden Mitteln keine zusätzlichen unnötigen Aufgaben dazukommen wie die Totgeburt lokales Radio.
Davon aber einmal ganz abgesehen, ist es eine Frage, die wir als Haushaltsgesetzgeber beantworten müssen, in welchem Umfang wir die Notwendigkeit sehen, mehr in diesem Bereich zu tun. Wenn ich mir anschaue, dass der Offene Kanal, der nach dem jetzigen Stand der Beratungen mit deutlichen Einschnitten zu rechnen hat und einer der wesentlichen Träger der Medienkompetenzförderung und Multiplikatorenschulung ist, anstrebt, sein Engagement in diesem Bereich trotzdem stabil zu halten, ist das eine gute Nachricht, zeigt aber, dass das die Bereiche sind, in denen wir überlegen müssen, wie wir mehr tun und dafür sorgen können, dass die notwendigen Mittel, die für Medienkompetenzförderung nötig sind, aus Landesgeld tatsächlich zur Verfügung gestellt werden. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Dolgner hat eben von „Transparenzgesetz“ gesprochen. Es heißt so nicht, sondern wir reden über die Änderung des Informationszugangsgesetzes in Schleswig-Holstein. Dass das ein Herzensanliegen der Koalition aus SPD, Grünen und SSW ist, haben Sie in Ihrem Koalitionsvertrag bereits festgeschrieben. Der Kollege Peters konnte es auch
kaum abwarten, das Gesetz am 8. Juli presseöffentlich zu feiern.
Nichtsdestotrotz ist es für mein Empfinden ein bisschen - ich will nicht „enttäuschend“ sagen - bemerkenswert, dass wir im Jahr 2016 kurz vor Toresschluss formal über die Fraktionen diesen Entwurf auf den Tisch gelegt bekommen, der wahrlich nichts Revolutionäres beinhaltet. Sie haben sozusagen aus Ihrer Sicht positiv formuliert: Wir sind nicht die Vorreiter. Die Hamburger machen das längst.
Wenn wir uns anschauen, dass das, was in diesem Gesetz geregelt wird, inzwischen in Schleswig-Holstein Verfassungsrang hat, dass wir europäische Vorgaben umsetzen und dass wir eine bis 2022 gestreckte technische Umsetzung in diesem Gesetz beraten sollen, würde ich sagen: Dieser Entwurf ist für das Jahr 2016 fällig und enthält wenig Revolutionäres und Neues.
Aber natürlich.
- Herr Kollege Dolgner, wir freuen uns bestimmt gemeinsam auf die kurzen und prägnanten Beratungen im Innen- und Rechtsausschuss. Dazu will ich gern meinen Beitrag leisten.
Üblicherweise haben wir die Gepflogenheit, dass wir entweder zur ersten oder zur zweiten Lesung im Plenum zu Gesetzentwürfen sprechen. An dieser Stelle hätte ich mich auch gefreut, wenn wir vielleicht Gelegenheit gehabt hätten, zur zweiten Lesung über dieses Gesetz zu sprechen,
wenn an der einen oder anderen Stelle ein bisschen mehr Sachverstand eingeflossen wäre.
Lassen Sie mich noch einige Worte zu dem Änderungsantrag sagen, den wir gemeinsam mit den regierungstragenden Fraktionen eingebracht haben. Wir haben ihn im Übrigen gern zu einem von den regierungstragenden Fraktionen eingebrachten Gesetzentwurf eingebracht. Ich stelle fest, dass ich es für absolut gerechtfertigt halte, dass man Dokumente vonseiten der Regierung oder anderen Stellen der öffentlichen Hand anders behandelt als Dokumente des Parlaments. Wenn dann vonseiten der PIRATEN an dieser Stelle harsche Kritik geübt wird, dass es sozusagen um Geheimniskrämerei oder Ähnliches gehe,
kann man dies nur mit einem merkwürdigen Verständnis von Parlamentarismus und parlamentarischer Arbeit erklären.
Der Hinweis, dass Antworten des Wissenschaftlichen Dienstes auf Anfragen von Fraktionen einen erheblichen Einblick in die jeweiligen Ziele, Planungen und Überlegungen der Fraktionen geben können, die nicht im Sinne von Transparenz wie fertige Daten der öffentlichen Hand auf den Markt gehören,
kann, glaube ich, jeder, der sich ein bisschen mit Politik auskennt, unterscheiden.
Ich habe gelesen - das schlägt dem Fass den Boden aus -, dass prominente Vertreter der PIRATEN mutmaßen, ob möglicherweise der Wissenschaftliche Dienst des Landtags Schleswig-Holstein dafür missbraucht worden sei, Doktorarbeiten von Abgeordneten anzufertigen.
Ich finde, dass Ihre diesbezügliche Polemik widerwärtig ist. Ich finde auch widerwärtig, was im Rahmen einer solchen Diskussion von Ihnen ins Spiel gebracht wird.
Bei allem Verständnis für den politischen Überlebenskampf Ihrer Fraktion sage ich Ihnen: So werden Sie das mit Sicherheit nicht schaffen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Nutzung von digitalen Daten, um sich selber besser durch manche Widrigkeiten im Straßenverkehr bewegen zu können, ist nicht nur eine innovative Idee, sondern sie ist eigentlich Stand der Technik. Ich erinnere mich daran, wie wir durchaus strittig darüber diskutiert haben, welche Daten dafür denn überhaupt genutzt werden dürfen. Sicherlich ist die Idee, die von den PIRATEN hier aufgebracht wird, eine interessante. Wenn man die Möglichkeiten in diesem Bereich vollumfänglich nutzen will, kommen wir aber sehr schnell in Diskussionen und stoßen auf Fragen, die wieder mit dem Thema Datenschutz zu tun haben.
Vielleicht noch ein Hinweis in Richtung Verkehrspolitik: Ich unterstütze Ihre Anträge inhaltlich, wobei es für den Verkehrsteilnehmer am Ende nur bedingt hilfreich ist, wenn sein digitales Navigationsgerät ihm erzählt, dass er auf der A 21, auf der A 1, auf der A 7 und auf der Umfahrung überall Stau hat. Das hat auch etwas damit zu tun, dass man Verkehrspolitik klug plant.
So richtig die beiden Teilaspekte sind, die Sie herausgreifen, so reden wir doch am Ende über ein größeres Thema. Wir reden über das Thema des gesamten volkswirtschaftlichen Nutzens von Daten, die an öffentlicher Stelle erhoben oder vorhanden sind. Dazu zählen sicherlich auch die Daten, die Verkehrsbetriebe oder beispielsweise unser Landes
betrieb Straßenbau hat, insgesamt geht es aber um deutlich mehr. Nicht zuletzt haben wir in der Mainzer Erklärung des CDU-Bundesvorstands darauf hingewiesen, welche große Bedeutung derartige Daten für die wirtschaftliche Entwicklung haben können und haben sollen.
Deswegen ist mein Vorschlag, dass wir die beiden Anträge, die Sie hier vorgelegt haben, in die zuständigen Ausschüsse überweisen, um darüber zu diskutieren, ob wir sie nicht einbinden können in ein landesweites Konzept, das tatsächlich Nutzen bei der Verwendung vorhandener Daten bringt, die aber entweder noch nicht veröffentlicht werden oder nur in einer Art und Weise veröffentlicht werden, in der sie schlichtweg nicht nutzbar sind.
Abschließend möchte ich vielleicht noch zwei Worte zu den umfangreichen Ausführungen verlieren, mit denen gestern die E-Government-Strategie des Landes vorgestellt wurde. Ich finde, man wundert sich schon ein bisschen darüber, dass zum Beispiel in der Zielbeschreibung steht, dass Daten, die der öffentlichen Hand vorliegen, einen Nutzen für Start-Ups, für den Privatmann und für wen auch immer haben können. Da sind sich alle einig. Das ist ja auch keine neue Idee, sondern das diskutieren wir im Prinzip seit Jahren.
Wenn dann in der E-Government-Strategie steht, dass im Prinzip seit 2012 nichts passiert sei und man jetzt darüber nachdenke, eine Leitstelle einzurichten, um Open Data in Schleswig-Holstein voranzutreiben, dann frage ich mich schon, ob das im Jahr 2016 wirklich der Stand der Bearbeitung sein kann oder
ob wir hier nicht weiter sein müssten. Das am häufigsten gebrauchte Wort in diesen Absätzen ist übrigens - wenn man nachzählt - das Wort „könnte“. Ich denke, da müssten wir in der Tat weiter sein.
Deswegen finde ich es gut, was die PIRATEN hier an Vorschlägen auf den Tisch gelegt haben. Daher sollte das meines Erachtens ein Diskussionsansatz sein, um diese Thematik, nicht nur bezogen auf digitale Daten, die der Verkehrsführung helfen könnten, sondern insgesamt mit neuem Leben zu füllen. Denn das, was vonseiten der Regierung vorgelegt wurde, reicht dafür offensichtlich nicht aus. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der verbundenen Debatte haben wir drei Themen, die zumindest irgendetwas mit Sicherheit zu tun haben. Ein bisschen muss man den Bogen schon spannen - dem Herrn Minister hat man es auch angemerkt -, um von Punkt zu Punkt die jeweiligen Themen aufzugreifen.
Ich beginne zunächst mit dem Thema „Staatsvertrag für das gemeinsame Rechen- und Dienstleistungszentrum der norddeutschen Landespolizeien“. Ich glaube, hierbei wird ein richtiger Schritt gegangen. Es geht darum, Ressourcen zu bündeln und sie effizient einzusetzen. Wir haben uns berichten lassen - das ist auch nachvollziehbar -, dass in diesem Bereich der Bedarf in der Tat steigt. Das hat, um sozusagen das Statement der PIRATEN vorwegzunehmen, nichts damit zu tun, dass Sicherheitsorgane ein besonderes Interesse daran hätten, Daten von Bürgern beziehungsweise von Verdächtigen in großem Stil zu sammeln, sondern es ist ein ganz natürlicher Zug der Zeit, dass sowohl das Internet als auch Kommunikationsmittel eine größere Rolle auch bei der Begehung von Verbrechen spielen und dass damit der Bedarf, in diesem Bereich Erkenntnisse zu gewinnen, steigt.
Wir haben auch gehört, dass das schleswig-holsteinische Landeszentrum für Datenschutz den Vertrag beziehungsweise die der Zusammenarbeit zugrundeliegenden vertraglichen Vereinbarungen geprüft und keine schwerwiegenden Einwände erhoben hat. Deswegen halten wir den Entwurf für diesen Staatsvertrag für richtig und vernünftig.
Zum Zweiten und damit zum Antrag der regierungstragenden Fraktionen von SPD, Grünen und SSW: Zunächst einmal ist verständlich, dass Sie die Maßnahmen, die Sie auf massiven Druck im Parlament hin ergriffen haben, um die schlimmsten Missstände in unserer Landespolizei zu bekämpfen,
noch einmal feiern. Das ist Ihr gutes Recht.
Umgekehrt wird es Sie nicht verwundern, dass ich noch einmal darauf hinweise, dass es in Sachen Glaubwürdigkeit doch einen gewissen Schatten wirft, wenn sich diejenigen, die noch vor wenigen Monaten massiv Personal kürzen wollten, heute für höhere Einstellungszahlen feiern.
Nichtsdestotrotz ist diese Entscheidung richtig. Noch schöner wäre es allerdings, wenn die Verstetigung, die der Minister auch gerade gewünscht hat, dann auch tatsächlich kommt.
Denn wir dürfen nicht vergessen: Auch wenn wir heute mit höheren Anwärterzahlen arbeiten, haben wir es auch mit erheblichen Altersabgängen bei der Landespolizei zu tun. Daher darf niemand glauben, dass wir, wenn wir heute 400 Anwärter einstellen, in drei Jahren 400 Polizeibeamte mehr hätten. Wir haben nur so viele Beamtinnen und Beamte mehr, die die Ausbildung tatsächlich abschließen und übrig bleiben, wenn wir die Altersabgänge abgezogen haben.