Sehr geehrter Herr Kollege Bernstein, weil Sie gerade so scharfsinnig analysiert haben, wer was bekommt: Hätten Sie die Liebenswürdigkeit, dem Haus mitzuteilen, wer die Eingangsbesoldung für die Polizei erhöht hat und wer die Ausgleichszulagen erhöht hat? Und wer hat angekündigt, die Stellenstreichung, die vorher vorgesehen war, zurückzunehmen? Wenn Sie diese Liebenswürdigkeit hätten, dann würden Sie mir heute ein perfektes vorweihnachtliches Glück bescheren.
- Lieber Kollege Stegner, dem will ich nicht im Wege stehen. Sie haben meine ganz offene Unterstützung, wenn es Ihnen als ehemaliger Innenminister gelingt, sich innerhalb der Koalition mit Themen der inneren Sicherheit durchzusetzen. Ich würde mich freuen, wenn das dem amtierenden Innenminister etwas häufiger gelingen würde bei den Themen, die wir heute diskutieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, welches Verständnis offenbart es eigentlich, wenn Sie bei jeder Debatte den Eindruck vermitteln, als sei es die oberste Pflicht des Parlaments, die Gesellschaft vor der Polizei zu schützen und nicht umgekehrt, die Polizei bei ihrem Einsatz für unseren Schutz vor Kriminalität zu unterstützen? Der Misstrauensbeauftragte, den Sie schaffen wollen, ist ein Beleg dafür, wie gestört das Verhältnis zwischen Teilen der rot-grün-blauen Regierungskoalition und den Beamten unserer Landespolizei tatsächlich ist.
Und das zu einem Zeitpunkt, wo sich unsere Polizei nun wirklich in einer ausgesprochen schwierigen Belastungssituation befindet. Ich erinnere nur an die über 500 Beamtinnen und Beamten, die gegenwärtig durch Aufgaben im Zuge der Flüchtlingskrise gebunden sind. Warum hat denn Ihr Vorgänger, Herr Studt, so vehement dafür gekämpft, diesen Punkt des Koalitionsvertrags nicht umzusetzen? Herr Breitner sagte - Zitat -:
„Eine erfolgreiche Steigerung der Attraktivität der Polizei kann nur gelingen, wenn die Gesellschaft ihr mit Respekt und nicht dem ständigen Verdacht des unrechtmäßigen Handelns begegnet.“
Recht haben Sie, Herr Studt. Und auch die Polizeibeamtinnen und -beamten selber wünschen sich diesen Beauftragten nicht, ganz im Gegenteil. Die GdP sagt, wir sehen in der Einrichtung eines Polizeibeauftragten ein aktives Misstrauen gegenüber der Polizei. Und die Polizeigewerkschaft hält ihn für so überflüssig wie einen Kropf. Wir haben, auch wenn Ihnen das nicht gefällt, mit den Polizistinnen und Polizisten vor Ort gesprochen und überall diese Rückmeldung bekommen.
„Glücklicherweise sind in Schleswig-Holstein in den letzten Jahren keine eklatanten Fälle polizeilichen Fehlverhaltens bekannt geworden.“
Tja, wofür brauchen wir denn den Beauftragten? Das macht doch bei jedem den Eindruck, dass nicht sein darf, was nicht sein kann. Was die Polizei tatsächlich braucht, ist ein Dienstherr, der sich schützend vor seine Beamtinnen und Beamten stellt, anstatt weiter Misstrauen gegen sie zu schüren. Und das tun Sie auch, und das ist auch Absicht.
„Die oder der Beauftragte für die Landespolizei kann auch dann tätig werden, wenn das Handeln der jeweiligen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten bereits Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens war und das Verfahren gemäß § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt worden ist. Durch die Aufnahme des Begriffs des persönlichen Fehlverhaltens wird klargestellt, dass auch solches Fehlverhalten beschwerdefähig ist, das zwar nicht das Ausmaß einer rechtswidrigen Polizeimaßnahme erreicht, aber in sonstiger Weise von der oder den Betroffenen als unangemessen empfunden wird.“
Lassen Sie mich abschließend noch ein unvermeidliches Wort zum Kollegen Peters in diesem Zusammenhang sagen. Nachdem Sie ja gestern erwidert haben, die CDU habe ein obrigkeitsstaatliches Weltbild,
kann ich wirklich nur entgegnen: Wenn es ein obrigkeitsstaatliches Weltbild gibt, Herr Kollege Peters, dann befindet sich das in Ihrem Kopf. Anders ist ein solches Misstrauen gegenüber der Landespolizei nicht zu erklären. Mit dem tatsächlichen Handeln unserer Bürgerpolizei tagtäglich hier in Schleswig-Holstein hat das nichts zu tun. Wir werden diesen Gesetzentwurf ablehnen.
„Die Gewerkschaft der Polizei bewertet die Einrichtung eines Beauftragten für die Landespolizei als großen Erfolg ihrer Interessenvertretung. Wir sehen uns dem Parlament und der Demokratie verpflichtet - dann ist es gut, wenn sich das Parlament mehr um uns kümmert!“
So reagierte die GdP Rheinland-Pfalz am 25. Juni 2014 auf die Einführung eines Polizeibeauftragten. Der von uns vorgelegte Gesetzentwurf orientiert sich weitgehend an diesem Vorbild. Den Teufel, den Sie, liebe CDU, an die Wand malen, den gibt es nicht.
Den Gegnern der Einführung einer Polizeibeauftragtenstelle halte ich drei Argumente entgegen: Erstens. Sie kommt gerade rechtzeitig. Zweitens. Sie füllt eine Lücke. Und drittens. Sie stärkt unsere Polizei.
Der Reihe nach: Ohne Frage, die Landespolizei leistet nicht nur bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen hervorragende Arbeit. Ohne die Unterstützung der Polizeikräfte im Land hätte das Innenministerium die Lösung der organisatorischen und logistischen Probleme der letzten Monate mit Sicherheit nicht so gut hinbekommen.
Meine Damen und Herren, gerade in Zeiten einer überstarken Beanspruchung der Polizistinnen und Polizisten soll die Beauftragtenstelle eine Hilfe für die Polizei darstellen. Sie ist Anwältin und Beraterin und nicht Gegnerin.
Es heißt, eine Beauftragtenstelle sei unnötig, weil unsere Rechtsordnung schon Instrumente vorhalte, um eventuellem Fehlverhalten einzelner Polizistinnen und Polizisten zu begegnen. Es wird vor allem auf die Dienstaufsichtsbeschwerde verwiesen. Auch dieses Argument ist nicht stichhaltig.
Meine Damen und Herren von der CDU, kennen Sie nicht das alte juristische Bonmot von den drei F, welche die Dienstaufsichtsbeschwerde charakterisieren? Sie ist formlos, sie ist fristlos, und sie ist fruchtlos. Die Polizeibeauftragtenstelle hat demgegenüber einen entscheidenden Vorteil: Sie kann Eingaben auch anonym entgegennehmen oder Vertraulichkeit zusichern. Und sie ist nicht dem Legalitätsprinzip unterworfen. Das hilft den einzelnen Polizistinnen und Polizisten, und es hilft der Polizei als Institution.
Die Polizeibeauftragtenstelle bietet eine externe aber sachkundige Moderation von außen, so wie es der Polizeibeauftragte in Rheinland-Pfalz bereits seit über einem Jahr erfolgreich praktiziert.
Auch der gern vorgetragene Verweis auf den Petitionsausschuss hilft nicht wirklich weiter. Meine dreijährige Erfahrung als Mitglied dieses Gremiums lehrt mich, dass gerade Beschwerdefälle über polizeiliches Verhalten im Einzelfall mit den Mitteln der Petition nicht befriedigend geklärt und moderiert werden konnten.
gelegenheiten neben dem üblichen Petitionsverfahren geschaffen. Wer sich mit der Geschichte dieser Beauftragtenstelle in Schleswig-Holstein befasst hat, weiß, dass sie eine Erfolgsgeschichte ist. Das wird nach meiner Überzeugung auch dann gelten, wenn sie die Funktion einer Polizeibeauftragtenstelle mit übernimmt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihr Lieblingsargument lautet jedoch, die Polizeibeauftragte sei in Wirklichkeit eine Misstrauensbeauftragte. Die Bürgerbeauftragte ist doch auch keine Misstrauensbeauftragte gegenüber den Sozialbehörden des Landes. Was ist denn das für eine Sichtweise?
Wie unsubstanziiert Ihre Kritik ist, konnte man ja sehr schön daran sehen, dass Sie bereits Zeter und Mordio schrien, bevor das Gesetz überhaupt nur eingereicht war. Schon bei der Einführung der Kennzeichnungspflicht hatte ich Ihnen unsere Sicht auf die Dinge erläutert. Wir haben großes Vertrauen in unsere Polizei. Und dieses Vertrauen hat sich unsere Polizei auch verdient.