Wie unsubstanziiert Ihre Kritik ist, konnte man ja sehr schön daran sehen, dass Sie bereits Zeter und Mordio schrien, bevor das Gesetz überhaupt nur eingereicht war. Schon bei der Einführung der Kennzeichnungspflicht hatte ich Ihnen unsere Sicht auf die Dinge erläutert. Wir haben großes Vertrauen in unsere Polizei. Und dieses Vertrauen hat sich unsere Polizei auch verdient.
Aber alle modernen, aufgeklärten und demokratisch verfassten Staaten dieser Welt beruhen auf dem Prinzip der Gewaltenteilung. Fehler liegen in der Natur des Menschen. Nach der gleichen Argumentation wäre das Verfassungsgericht ein Misstrauensbeauftragter gegenüber dem Landtag
und ein Verwaltungsgericht ein Ausdruck des Misstrauens gegenüber den Behörden. Das alles ist doch Unsinn.
der in der Lage ist, sachkundig und auf Augenhöhe für die Interessen der Polizei einzutreten. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Stelle unabhängig ist. Es ist also kein Misstrauensbeweis gegenüber der Polizei, wenn wir jetzt eine Polizeibeauftragtenstelle schaffen.
Kurz und gut: Wir laden Sie ein, sich wieder sachlich und konstruktiv an den Beratungen im Ausschuss zu beteiligen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir brauchen in unserem Land keine Polizeibeauftragte, keinen Polizeibeauftragten. Eine solche Stelle ist nicht nur überflüssig, sie ist schädlich.
Ihre Schaffung erweckt den Eindruck, als seien Polizeiübergriffe, über die ja in letzter Zeit in den Medien erschreckend oft aus amerikanischen Städten berichtet wird, auch hier bei uns in Schleswig-Holstein täglich an der Tagesordnung. Das ist aber nicht der Fall. Extrem seltene Ausnahmen können im Zweifelsfall völlig ausreichend durch strafrechtliche oder disziplinarrechtliche Ermittlungen untersucht und gegebenenfalls in einem rechtsstaatlichen Verfahren geahndet werden.
Wenn man trotzdem die Stelle eines Polizeibeauftragten einführt, dann ist das eine durch nichts gerechtfertigte Ohrfeige für unsere Landespolizei, eine Diskriminierung und Pauschalverdächtigung, die unsere Polizeibeamten nicht verdient haben.
Was würden SPD, Grüne und SSW wohl hier in diesem Plenarsaal und erst recht draußen in den Gemeinden und Städten sagen, falls die Opposition hier im Landtag die Einführung eines Umweltbehördenbeauftragten als Beschwerdestelle für Vorgänge in diesem Verwaltungsbereich beantragen würde,
mit Aufgaben, wie sie nach einem „sh:z“-Artikel vom 25. Oktober dieses Jahres unter Berufung auf den Kollegen Burkhard Peters für den Polizeibeauftragten, wie folgt, beschrieben werden? Ich zitiere:
„eine Beschwerde-Stelle für … Bürger …, die sich unangemessen behandelt fühlen, auch wenn es sich nicht um strafrechtlich relevante Vorwürfe handelt“
So im „sh:z“-Artikel vom 25. Oktober. - Ich kann mir schon vorstellen, dass es im Bereich der Tätigkeit von Umweltbehörden eine ganze Reihe von Bürgern gibt, die auch Grund zur Klage und zur Beschwerde haben.
Nein, ich lasse jetzt keine Zwischenfrage zu. - Man kann sich lebhaft vorstellen, welches Theater die Regierungsfraktionen, Sozialdemokraten, Grüne und SSWler, hier veranstalten würden, falls die Opposition einen solchen Umweltbehördenbeauftragten beantragen würde. Vielleicht könnte man dann ja gleich sogar einen Landesregierungsbeauftragten als Beschwerdeinstanz für missbräuchliche Aktivität in den Ministerien einführen.
Bei der Polizei des Landes aber hält Rot-Grün-Blau das, was die Vertreter der Koalition in praktisch allen anderen Bereichen unseres öffentlichen Dienstes mit Ekel, Abscheu und Empörung beantworten würden, für eine absolute Notwendigkeit und Selbstverständlichkeit. Das ist die politische Schizophrenie, mit der Sie hier für die Einführung eines Polizeibeauftragten eintreten, meine Damen und Herren.
Im Übrigen brauchen wir generell nicht immer mehr Beauftragte. Wir brauchen eine sachgerechte personelle und sächliche Ausstattung der Landespolizei.
Außerdem ist der vorliegende Gesetzentwurf auch rechtlich fragwürdig. Das wird natürlich im Rahmen der parlamentarischen Beratung noch ausgiebig zu prüfen sein. Nach § 12 Absatz 2 des Gesetzentwurfes soll die oder der Polizeibeauftragte auch bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, bei gerichtlichen Bußgeldverfahren oder bei behördlichen beziehungsweise gerichtlichen Disziplinarverfahren - ich zitiere aus dem Text des Gesetzentwurfs - „in geeigneten Fällen auf eine einvernehmliche Erledigung der Angelegenheiten hinwirken.“ Diese Bestimmung wirft, wie ich finde, mehrere Fragen auf. Ist mit der Bezugnahme auf geeignete Fälle der verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz gewahrt? Wie soll das denn in der Praxis ablaufen, Herr Kollege Peters? Sie sind doch der Spitzenjurist der Grünenfraktion. Ist eine solche Einflussnahme auf rechtstaatliche Verfahren überhaupt zulässig? Was überhaupt heißt „einvernehmliche Erledi
Meine Damen und Herren, eine schleichende Aushöhlung rechtstaatlicher Verfahren durch eine RotGrüne Kadi-Instanz ist jedenfalls kein Fortschritt, sondern das genaue Gegenteil.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich mache es genauso wie der Kollege Peters, ich beginne mit einem Zitat aus dem Flugblatt der Gewerkschaft der Polizei Rheinland-Pfalz vom 25. Juni, das ich für bemerkenswert halte und fange mit der Bemerkung an:
„Wir sehen uns dem Parlament und der Demokratie verpflichtet - dann ist es gut, wenn sich das Parlament mehr um uns kümmert! Wir hoffen, dass die Kolleginnen und Kollegen zahlreich von der neuen Institution Gebrauch machen und sich an den Beauftragten für die Landespolizei wenden.“
Aber dann folgt noch ein zweiter Absatz. Er beschreibt die Historie. Ursprünglich wollte man eine Beschwerdestelle für die Polizei einrichten, so wie sie in Sachsen-Anhalt und Niedersachsen existiert. Diese hat man dann aber vom Tisch verhandelt. Dazu sagt der Rechtsanwalt und gleichzeitige Gewerkschaftssekretär der GdP Rheinland-Pfalz Folgendes:
„Absolut positiv zu bewerten ist, dass eine reine Beschwerdestelle gegen die Polizei … vom Tisch ist. Durch die Umsetzung unserer Änderungsvorschläge ist auch ein Beauftragter für die Landespolizei nach unseren Vorstellungen entstanden. Die konstruktive Auseinandersetzung mit unseren Vorschlägen haben wir bei vielen Gesetzesnovellierungen der vergangenen Jahre vermisst, und wir können uns für die Zusammenarbeit mit allen Fraktionen des Landtags bedanken“.
Mit anderen Worten: Aus einer Beschwerdestelle gegen die Polizei im Innenministerium ist dort im gemeinsamen Verhandeln der Beauftragte für die Polizei geworden.
Jetzt komme ich zu dem, was der Beauftragte in seinem ersten Tätigkeitsbericht sagt. Das ist nämlich auch spannend.
„Seit Inkrafttreten des Gesetzes sind an den Beauftragten für die Landespolizei bislang 33 Anliegen, davon 22 Beschwerden von Bürgern und elf Eingaben von Polizeibeamten, herangetragen worden.“
Also ein Drittel zu zwei Drittel. Wir sehen, dass das, was in Rheinland-Pfalz gemacht worden ist, keinesfalls ein Misstrauensbeauftragter ist.
Die dort gefundene gesetzliche Regelung, an der auch die Polizeigewerkschaften beteiligt worden sind, überzeugt also. Die im heute vorliegenden Antrag der CDU genannten effektiven Mechanismen gab und gibt es auch in Rheinland-Pfalz. Das sind Staatsanwaltschaften, Gerichte und Personalräte. Trotzdem haben 33 Beschwerdeführer, darunter 11 Polizisten, nicht auf diese vertraut und das eingerichtete Instrument benutzt.
Wie Sie wissen, sind wir PIRATEN sehr für das Kopieren und halten viel von dem Grundsatz „sharing is caring“. Deswegen kritisieren wir auch überhaupt nicht, dass der heute von uns zu beratende Gesetzentwurf nahezu eins zu eins und fast wortwörtlich eine Kopie dessen ist, was in RheinlandPfalz offensichtlich ganz erfolgreich auf den Weg gebracht wurde.
Erstens. Wie in Rheinland-Pfalz sollte nach unserer Auffassung verbindlich geregelt sein, dass der Bericht der oder des Beauftragten jährlich erfolgt. Ihre Vorstellung, das erst in zwei Jahren zu tun, ist uns zu dünn, weil wir eventuell vor Ablauf der Legislaturperiode nicht erfahren würden, ob das Instrument wirksam und ob auch das Gesetz gut ist.
Zweitens. Wie in Rheinland-Pfalz vorgesehen wünschen wir uns auch eine Evaluierung der Gesetzesänderung nach zwei Jahren, damit festgestellt werden kann, ob das, was wir beschlossen haben, gut und so wirksam ist.