Wolfgang Dudda

Sitzungen

18/3 18/5 18/6 18/7 18/8 18/9 18/10 18/13 18/14 18/15 18/17 18/18 18/19 18/20 18/21 18/22 18/23 18/24 18/25 18/26 18/27 18/28 18/30 18/31 18/32 18/33 18/35 18/37 18/40 18/41 18/42 18/43 18/44 18/45 18/46 18/48 18/50 18/51 18/54 18/55 18/59 18/61 18/62 18/65 18/68 18/70 18/71 18/72 18/75 18/77 18/78 18/79 18/81 18/82 18/83 18/84 18/85 18/86 18/87 18/88 18/90 18/91 18/92 18/93 18/94 18/95 18/96 18/97 18/98 18/99 18/101 18/102 18/106 18/107 18/109 18/110 18/111 18/112 18/113 18/115 18/116 18/117 18/119 18/120 18/121 18/122 18/124 18/125 18/127 18/129 18/130 18/132 18/134 18/137 18/139 18/141 18/142 18/143 18/144 18/145

Letzte Beiträge

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Rechtslage ist eindeutig, von Herrn Gubitz in der „taz“ vom 8. März auf den Punkt gebracht und hier auch mehrfach von den Kollegen Kubicki und Peters zitiert worden. Es kommt darauf an, dass es
konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass etwas eingeschmuggelt werden soll. Nach der Kommentierung von Herrn Professor Gubitz war hiervon nichts ersichtlich. Das ist klipp und klar der Fall. Es sind ja grundsätzlich alle Briefe aufgemacht worden, und dies wurde auch eingeräumt. Was die Verteidigerpost angeht, so haben mich so viele Informationen erreicht, dass man grundsätzlich davon ausgehen muss, dass alle Verteidigerpost geöffnet wird. Auch das ist im Grundsatz nicht zulässig.
Ich möchte ausdrücklich erwähnen, dass Herr Gubitz unverdächtig ist, gegen die Landesregierung zu arbeiten. Er war immerhin der Rechtsbeistand vieler Zeugen im Untersuchungsausschuss und ist von daher als Experte anerkannt. Juristisch - dies wurde auch schon mehrfach angeführt - ist die Frage schon lange vom Bundesverfassungsgericht geklärt. Das will ich nicht weiter ausführen.
Ich möchte es auch deshalb nicht tun, weil dies hier nicht zu einem Streit für Juristen werden soll. Denn es geht um etwas anderes. Es geht darum, dass es die Landesregierung in Stellungnahmen für legitim erklären will, dass wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, anlasslos dem Generalverdacht unterfallen, wir würden den Gefangenen, in Briefen getarnt, unerlaubte Gegenstände in die JVA schicken. Genau das heißt es nämlich, wenn die Landesregierung über ihren Staatssekretär, Herrn Schmidt-Elsaeßer, verlautbaren lässt, standardmäßige Kontrollen von Abgeordnetenschreiben auf verbotene Gegenstände seien rechtlich zulässig.
Was rechtlich zulässig ist, ist das eine. Aber man muss es nicht anwenden. Vor diesem Hintergrund bin ich für den Hinweis des Kollegen Peters dankbar, dass man einen Handlungsleitfaden erstellen sollte, der verhältnismäßig und ordnend eingreift.
Die Justizmitarbeiter sollen derzeit nach Auffassung der Landesregierung nicht nur die Verteidiger, sondern auch uns verdächtigen, illegal Geldscheine, SIM-Karten, Drogen oder Nagelfeilen an die Gefangenen zu schicken. Damit nicht genug. Verdächtig sind nach dieser Lesart auch die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, die Richter des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der Menschenrechtsausschuss, die Vereinten Nationen sowie die Mitglieder des Ausschusses gegen Folter, um nur einige zu nennen - wir wissen, dass Post des Bun
desverfassungsgerichts geöffnet worden ist -, und das alles anlasslos.
Das Öffnen eines meiner Briefe, der aus sage und schreibe zwei Blatt Papier bestand, soll erlaubt sein. Da soll nicht einmal ein Abtasten genügen, abgesehen davon, dass auch dies schon eine Überwachung meines Schreibens wäre, die nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes unzulässig ist.
Als ich im vergangenen Jahr die Begründung zu dem damals debattierten Strafvollzugsgesetz gelesen habe, wäre ich niemals auf die Idee gekommen, dass mit diesem Gesetz ein derart weitreichender Generalverdacht gegen Landtags- und Bundestagsabgeordnete oder Verfassungsrichter begründet werden sollte,
der das anlasslose Öffnen von deren Schreiben erlaubt. Im Gegenteil. Für mich war danach völlig klar, dass es der einzige Sinn dieser Norm sein sollte, die Post der dort genannten Stellen von der grundsätzlich stattfindenden Kontrolle auszunehmen.
Der Wille des Gesetzgebers - dies wurde hier eben angesprochen - ist bei der Auslegung einer Norm mitentscheidend. Gesetzgeber ist das Parlament, nicht die Landesregierung, und mein Wille als Teil dieses vielzitierten Gesetzgebers war es ganz sicher zu keiner Zeit, ein derart weitgehendes Misstrauen gegen zum Beispiel Verfassungsrichter, Abgeordnete, EU- und UN-Institutionen, aber auch Verteidiger gesetzlich festzuschreiben.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass dies einer oder eine von Ihnen ernsthaft in Erwägung gezogen hat, als er oder sie sich mit dem Gesetz und dessen Begründung befasst hat.
Als ich von den hier in Rede stehenden Vorfällen in der JVA gehört habe, war ich erschrocken. Dass meine Recherchen die erhobenen Vorwürfe bestätigten, hat mich ebenfalls schockiert. Dass dies aber alles auch noch mit Rückendeckung der zuständigen Justizministerin geschieht, macht mich schlicht und ergreifend fassungslos. Niemals hätte ich es für möglich gehalten, dass die Juristen in diesem Ministerium verfassungsgerichtliche Rechtsprechung mit einer mehr als eigenständigen Interpretation einer landesgesetzlichen Norm für unbeachtlich erklären.
Frau Ministerin, es ist löblich, dass Sie sich gerade dann vor Ihre Mitarbeiter stellen, wenn diese Fehler gemacht haben. Ihnen aber rechtsfreie Räume zu attestieren, die sie sich rechtswidrig genommen haben, geht unter keinem Gesichtspunkt. Wie wollen wir es so schaffen, die Gefangenen davon zu überzeugen, nach ihrer Haft ein gesetzestreues Leben zu führen? Ganz aktuell lernen sie, dass die Geltung von Gesetzen einzig davon abhängig ist, wie viel Macht man besitzt. Der Glaube an den Rechtsstaat, bei dem Gesetze für alle und allen voran auch für den Staat selbst gelten, wird so nicht gestützt.
Deshalb bitte ich Sie: Sorgen Sie dafür, dass verfassungsrechtliche Grundsätze wieder in der Form Einzug halten, wie es Herr Peters beschrieben hat, indem nämlich vorgegeben und normiert wird, wann etwas passiert, und zwar nur bei konkretem Anhalt oder Verdacht. Denn es ist zu befürchten: Wenn das toleriert wird, werden auch noch andere Dinge toleriert.
Lassen Sie mich zum Abschluss noch eines sagen. Ich möchte mich bei Ihnen allen für die stets kollegiale Zusammenarbeit in allen Ausschüssen, in denen ich war - im Innen- und Rechtsausschuss, im Sozialausschuss und im Untersuchungsausschuss „Friesenhof“ -, bedanken. Bis auf einen Nachmittag war ich hier in 51 Plenartagungen sehr gerne und sehr stolz, Mitglied dieses Landtags zu sein.
Ich wünsche Ihnen alles Gute. Und machen Sie es besser als bisher.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich erkläre Folgendes: Wenn die „Kieler Nachrichten“ am Folgetag zu der Debatte, zu der ich mich bei den „Lübecker Nachrichten“ geäußert habe, das Wort „Wirtshausgejohle“ verwenden, dann werden sie das nicht ohne Grund getan haben.
Im Nachgang zu der Debatte, um die es hier geht, bin ich glücklicherweise von vielen Kollegen fraktionsübergreifend angesprochen worden, und man hat sich für das entschuldigt, was hier passiert ist, für die persönliche Beleidigungen, die insbesondere den Kollegen Breyer betroffen haben. Das fand ich sehr gut.
Ich habe diese Entschuldigungen nicht gekannt, als ich meinen Tweet geschrieben habe, und der lautete vollständig so, Herr Kollege Kubicki:
„Ich schäme mich, einem Parlament anzugehören, in dem ungeahndet vom Präsidium so beleidigt werden darf.“
Es war einfach ungeahndet, was hier geschehen ist. Der Vorwurf des Autismus ist ungeahndet geblieben. Der Vorwurf, der ja auch berufsbeleidigend war, ist ungeahndet geblieben. Das meine ich damit. Ansonsten bin ich mit Stolz und gerne hier Parlamentarier gewesen und werde es auch gerne weiter sein, wenn es denn so entschieden werden sollte.
Man muss klipp und klar festhalten -
Nein, keine Zwischenfrage.
Damit ist alles gesagt. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gerade erst vier Monate her, dass wir eine muntere Debatte zu diesem Thema hatten. Mit Ausnahme der CDU-Fraktion waren wir uns damals alle einig, dass diese Debatte nicht stattfinden würde, hätten wir nicht am 7. Mai eine Wahl. Es ist ja nicht davon auszugehen, dass das gerade beschlossene Kita-Geld aufgehoben wird, nur weil sich die CDU das so wünscht, das Ganze umso weniger, als es kein einziges Argument gab, das nicht schon im Rahmen der Debatte um das Kita-Geld an sich genannt worden ist.
Erwartungsgemäß lief es dann auch im Sozialausschuss ab, an den der Gesetzentwurf verwiesen wurde. Die schriftliche Anhörung führte überwiegend zu bloßen Verweisen auf die Stellungnahmen anlässlich der Einführung des Kita-Geldes. Es war eben schon damals alles gesagt, und das von jedem, der etwas Sinnvolles dazu sagen wollte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, grundsätzlich habe ich Sympathie für Ihren Antrag, denn in einem grundlegenden Punkt haben Sie Recht: Das beschlossene Kita-Geld ist der nach unserer Auffassung komplett falsche Weg, wenn es um die Verbesserung der Kita-Finanzierung geht. Das hat der Landesrechnungshof schon bei der Einführung des Kita-Geldes festgestellt. Er hat auch zu Ihrem Gesetzentwurf geschrieben, dass er das Geld lieber in der Struktur als im Rahmen von Einzelzuwendungen sieht, denn die Struktur ist schlecht. Darauf komme ich noch zu sprechen.
Darum geht es bei dem Gesetz ja auch nicht. Es geht darum, dass man Wähler motivieren möchte, ihr Kreuz an einer bestimmten Stelle zu machen und das in einer Lage, in der schon ein Gesetz beschlossen worden ist, das bereits wirksam geworden ist. Da reicht es nicht aus, eine Rolle rückwärts zum Status quo von vorgestern zu machen.
Eine Folge hat das Kita-Geld nämlich jetzt schon: Viele Kommunen haben die Elternbeiträge bereits erhöht oder eine solche Erhöhung beschlossen. Wenn wir jetzt den Eltern das Geld wegnehmen, mit dem sie die Erhöhung kompensieren können, dann tragen wir den politischen Streit auf deren Rücken aus. Das kann die CDU doch eigentlich nicht ernsthaft wollen.
Sie wissen, dass Ihr Antrag keine Chance auf Erfolg hat. Deswegen gehen Sie auch kein Risiko ein. Nach unserer Auffassung geht konstruktive Politik anders, aber das scheint in diesen Zeiten ja eher eine untergeordnete Rolle zu spielen.
Dass die Kommunen die Gebühren erhöhen, kommt weder überraschend, noch ist es bösartig. Wir alle wussten, dass es passieren wird, weil die Kitas nicht ausreichend finanziert sind. Daran ändern auch die 100 € nichts - jedenfalls dann nicht, wenn man sie nicht ins System steckt. Was wir brauchen, ist keine Rolle rückwärts, sondern einen vernünftigen und etwas größeren Plan. Wir brauchen eine grundlegend neue, transparente, nachvollziehbare sowie vor allen Dingen einfache und auskömmliche Finanzierung der Kitas.
Heute werden die Kitas aus unzähligen kleinen Töpfen in einem System finanziert, das keiner mehr wirklich durchschaut. In diesem Bereich wurde lange Zeit eine Flickenteppichfinanzierung vorangetrieben. Das Ergebnis sieht auch aus wie ein Flickenteppich. Da hilft uns kein weiterer Flicken an anderer Stelle, wie es die CDU fordert.
Wir müssen eine nachvollziehbare, solide und auskömmliche Gesamtfinanzierung aufstellen, mit der die Kitas arbeiten können. Was nützen uns Kitas, die baufällig sind oder zu wenig Personal haben - die Frau Kollegin Klahn hat es eben erwähnt?
Der Schlüssel von 1,5 ist vernünftig. Wenn wir uns die gute Betreuung nicht mehr leisten, mit anderen Worten: Wenn es da gar keine Kita mehr gibt oder in der Kita niemand mehr ist, der die Kinder in Empfang nimmt, dann wäre das nicht gut. Das Geld ist da. Wir müssen nur bereit sein, es in die Zukunft unseres Landes zu investieren, denn diese Kinder sind unsere Zukunft. Sie sollen einmal das Geld erarbeiten, mit dem in 20 oder 30 Jahren SchleswigHolstein gestaltet werden kann.
Wer stattdessen lieber Haushaltsüberschüsse und schwarze Nullen feiert, tut dies auf Kosten der nachkommenden Generation. Das ist egoistisch und nicht nachhaltig. Der CDU-Antrag bietet leider keinerlei Perspektiven für eine solche Zukunft. Er ist faktisch rückwärtsgewandt, weil er nur den Status vor dem Krippengeld herstellen möchte. Für eine solche Politik sind wir nicht zu haben. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Anlass für den hier zu behandelnden Antrag ist eine Kleine Anfrage meines Kollegen Breyer und insbesondere die Antwort darauf. Damit es besser verständlich wird, ergänze ich das Ganze einmal um ein Zitat aus der Pressemitteilung von ver.di vom 26. September 2016:
Wörtlich heißt es hier:
„‚Hier werden junge Menschen systematisch als voll ausgebildete Arbeitskräfte in unbezahlten PraktikantInnenverhältnissen eingesetzt und kaschieren damit den Mangel an Personal an vielen Stellen - das zum Nulltarif, da ist der Weg zur Ausbeutung sehr kurz‘, so Jochen Penke, zuständiger Landesfachbereichsleiter von ver.di Nord.“
Schleswig-Holstein ist sonst - das finde ich positiv an anderer Stelle so etwas wie ein Trendsetter geworden, wenn es darum geht, dass gute Arbeit gut bezahlt wird. Mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz wurden von hieraus bundesweit vorbildliche Standards gesetzt, die auch wir gut gefunden haben.
Gerade vor diesem Hintergrund können wir überhaupt nicht verstehen, warum diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen zum Jagen getragen werden müssen, wenn es um diejenigen geht, die den geringsten Arbeitsschutz bei uns genießen.
Der Hinweis darauf, dass man sich im bundesweiten Kontext zu bewegen habe und nichts Eigenständiges ändern könne, entlastet hier die Landesregierung überhaupt nicht. Sie ist ja auch an anderer Stelle nicht so zimperlich, wenn sie aus dem Konsens von Bund und Ländern ausscheidet. Ich erinnere zum Beispiel an den Abschiebestopp.
Außerdem ist es so, dass auf Bundesebene bereits geöffnete Türen eingerannt werden können. Ein Blick auf die bereits im Jahre 2011 verfasste Praktikanten-Richtlinie hilft hier weiter. Darin findet sich unter anderem auch unsere Forderung nach einer Aufwandsentschädigung von mindestens 300 € monatlich und die zeitliche Befristung von Praktika.
Das Rad muss also nicht neu erfunden werden. Es steht zur Montage am Wagen bereit. Es muss uns doch zu denken geben, wenn sich aus der Studie der DGB-Jugend aus dem Jahre 2011 ergibt, dass sich nur 17 % der befragten Praktikanten angemessen bezahlt gefühlt haben. Diese Unzufriedenheit kann nicht losgelöst davon betrachtet werden, dass Praktikanten in der tagtäglichen Arbeitsplanung als Arbeitskräfte und nicht als Praktikanten verplant werden. Die ja auch von der SPD-Bundestagsfraktion angestrebte Beweislastumkehr an dieser Stelle wird - wie vieles aus unserem Antrag - natürlich einen Bürokratieaufwand auslösen und erfordern; das steht auch für uns außer Frage. Aber da muss die Frage erlaubt sein: Gesellschaft oder - an dieser Stelle - Schleswig-Holstein, wie hältst du es mit dem Schutz der Schwachen und derjenigen, die ohne Lobby sind?
Wir fragen auch: Wie qualifizieren wir unsere Gesellschaft dazu, auch morgen noch international wettbewerbsfähig zu sein?
Tatsächliche und gute Praktika ergänzen das Studium und die Berufsausbildung. Sie können aus guten theoretischen Kräften noch bessere praktische machen. Das braucht unser Land und nicht einen verdeckten Billiglohn am Arbeitsmarkt.
Beim Hineinschnuppern in die Arbeitswelt dürfen sich die Praktikanten nicht länger an der Nase herumgeführt fühlen. Das ist für uns eine Frage des sozialen Anstandes. Die müssen die öffentlichen Arbeitgeber vorbildlich beantworten, wenn sie denn ihre Glaubwürdigkeit, insbesondere in Bezug auf das Mindestlohn- und Tariftreuegesetz, überhaupt haben wollen.
Ich bitte um Zustimmung in der Sache, zumindest aber darum, dass man sich dazu bekennt, dass der Status, den wir entdeckt haben, in der Zukunft geändert wird. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte mich zunächst bedanken, allen voran bei der Kollegin Ostmeier und beim Kollegen Weber. Insbesondere dann, wenn uns die Anwälte das Handwerk nicht ganz einfach machten, Fragen nicht zulassen wollten und es zu juristischen Streitereien kam, haben sie durch Ihre ruhige Verhandlungsleitung dazu beigetragen, dass wir überhaupt verhandeln konnten, dies auch unterstützt durch Frau Riedinger und alle anderen Mitarbeiter des Wissenschaftlichen Dienstes. - Dafür vielen Dank.
Das Gleiche trifft aber auch auf alle Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen zu, mit denen ein sachliches Arbeiten über die 62 Sitzungen durchweg möglich war, mit denen wir uns immer vernünftig verständigt haben und ein vernünftiges Beratungsklima hatten.
Ich möchte auch den Mitarbeitern des Landtags danken, die, wie Frau Ostmeier bereits angedeutet hat, uns bis spätabends zur Verfügung standen, herausgehoben Herrn Göllner, der das Chaos der Akten so gut verwaltet hat, sodass wir alle gut durch
gefunden haben. Das war eine bemerkenswerte Leistung.
Damit bin ich bei meiner ersten Bemerkung. Frau Raudies, ich finde, dass jeder Cent, der in diesen Untersuchungsausschuss investiert worden ist, berechtigt ist, weil dieser Untersuchungsausschuss zumindest zwei Dinge hervorgebracht hat. - Die anderen werde ich im Laufe meiner Rede noch erwähnen.
Dieser Untersuchungsausschuss führt dazu, dass in nächster Zeit wohl kein Ministerium Überlastungsanzeigen ungehört lassen wird. Wenn die Aufgabe einfach nicht erfüllt werden kann und Hilferufe zu einem Ministerium kommen, so werden diese, ganz gleich in welchem Ministerium, zumindest eine Zeitlang wohl ernster genommen.
Genauso verhält es sich mit den Trägern der Einrichtungen à la Friesenhof. Sie sind so abgeschreckt, dass wir für sie als Standort mit Sicherheit eine Weile uninteressant sind. Deshalb verstehe ich auch die Worte der Kollegin Ostmeier so, dass dieser Bericht kein Abschluss ist, sondern ein Anschluss, dass wir wachsam sind, damit sich solche Dinge bei uns im Land nie wiederholen.
Wir haben im Laufe der Zeit eine Menge Fachleute, Experten und sogenannte Experten gehört, darunter so skurrile Figuren wie den Herrn Kannenberg oder auch tatsächlich wissenschaftliche Gutachter. Einer davon ist Professor Dr. Schrapper. Er hat in einem Aufsatz mit dem Titel „Wie aus Kindern mit Schwierigkeiten ‚schwierige Fälle‘ werden“ eine Feststellung getroffen, die ich symptomatisch und bemerkenswert für das finde, was hier passiert ist. Ich zitiere aus seinem Aufsatz wörtlich:
„In den sogenannten ‚schwierigen‘ Fällen gelingt (die Kooperation zwischen unterschied- lichen Trägern und Institutionen) offensichtlich in dem Maß immer weniger, in dem Fälle und Situationen eskalieren … Sich anbahnende Eskalationen führen dazu, dass sich die beteiligten Organisationen und Systeme zunehmend auf die eigenen Grenzen und Zuständigkeiten zurückziehen, eine Negativbewertung der Kooperationspartner vornehmen und weniger ‚lösungsorientiert‘ denken und kooperieren.“
Das haben wir auch festgestellt. Es gab immer Schuldzuweisungen zwischen Jugendämtern und zwischen dem Friesenhof und allen, und man hat sich auf seine eigene Insel zurückgezogen.
Diese Feststellung passt nicht nur zu den Vorgängen, die Gegenstand des Untersuchungsausschusses waren. Sie findet ihre Fortsetzung auch in den Bewertungen nahezu aller Fraktionen. Statt Verantwortung zu übernehmen oder sie zumindest klar zu benennen, wird auch hier weiter in Dimensionen von Zuständigkeiten diskutiert und werden vor allem auch die Grenzen von Zuständigkeiten betont. Das ist angesichts des Ergebnisses, das wir eigentlich erzielen wollten, nicht ausreichend.
So stehen wir heute hier und stellen alle miteinander betroffen fest, was in den Einrichtungen des Friesenhofs alles möglich war - dies ist mehrfach beschrieben worden - und was den dort untergebrachten Kindern und Jugendlichen angetan wurde, bedauern aber gleichzeitig, dass angeblich rechtlich nicht mehr möglich gewesen sei. Die Schuld trifft nicht Schleswig-Holstein, sondern den uneinsichtigen Gesetzgeber in Berlin.
Mit dieser Einstellung, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden wir nichts ändern, und es wird sich bei uns nichts ändern.
Der nächste Friesenhof-Untersuchungsausschuss droht uns, wenn wir nicht mehr Verantwortung übernehmen wollen.
Ich will noch einmal daran erinnern: Es gibt 3.500 Kinder mit einer sogenannten milieufernen Erziehung. Wir haben eben schon gehört, dass das alles andere als gut ist. 3.000 Kinder aus Schleswig-Holstein können milieunah erzogen werden. Das sind Zahlen, die der Runde Tisch festgestellt hat. Wir müssen etwas dagegen tun, dass milieufern erzogen wird, auch vor dem Hintergrund, dass es den Kindern nichts nützt und dass wir gar nicht genug überwachen können.
Insoweit heißt es also auch noch einmal, Verantwortung zu übernehmen und genau hinzuschauen, ob wir diesen Umstand nicht verändern können.
Wir müssen klar sagen: Das Land hat versagt, nicht irgendeine Person, nicht irgendeine Regierung, sondern das Land insgesamt.
Es führt auch keine politische Ideologie und keine andere Begründung daran vorbei, dass unter der Aufsicht des Landes Kinder und Jugendliche eingesperrt wurden, ihrer Freiheit beraubt und psychisch
wie physisch misshandelt worden sind. Dafür ist das Land verantwortlich, denn dem Land sind diese Kinder ja anvertraut worden.
Im Friesenhof waren Türen und Fluchtwege verschlossen, die Fenster waren nicht nur vergittert und verschlossen, sie waren teilweise sogar verschraubt. Das bezeugt unzweideutig einen dauerhaften Einschluss der Mädchen, die ohnehin schon nach dem Konzept frühestens nach einem halben Jahr Ausgang hatten, sofern sie ihn sich verdient hatten. Wer angesichts dessen ernsthaft in Abrede stellen will, dass die Kinder und Jugendlichen im Friesenhof eingesperrt, mithin de facto geschlossen untergebracht waren, kann nicht ernsthaft von einem Aufklärungsinteresse bei sich selbst sprechen; dem geht es nur darum, Verantwortung abzuschieben.
Bemerkenswerterweise gibt es Bundesländer, in denen das Landesjugendamt konsequenter vorgehen kann. Es wird auch konsequenter vorgegangen, obwohl dort das gleiche Bundesrecht gilt. Wenn man sich mit deren Amtsleitern unterhält, erfährt man, wenn dort in einer Einrichtung die Fachkräftequote nicht stimmt, bekommt der Träger eine Frist von maximal vier Wochen, um entweder die Zahl der Fachkräfte der Anzahl der betreuten Kinder anzupassen oder umgekehrt die Zahl der betreuten Kinder der Anzahl der Fachkräfte. Dort gilt: Ein Unterschreiten der Fachkräftequote ist Kindeswohlgefährdung. Stellt ein Träger dies nicht ab, sind nach Auffassung anderer Landesjugendämter die Voraussetzungen für den Entzug einer Betriebserlaubnis gegeben. Es wird also andernorts konsequenter gehandelt und konsequenter wahrgenommen.
Deren rechtliche Einschätzung deckt sich übrigens bemerkenswert gut mit der einschlägigen Kommentierung von Professor Dr. Wiesner und Herrn Mörsberger, die sich in ihrem Kommentar sogar auf die bisherige Rechtsprechung beziehen.
Das wiederum passt nahtlos damit zusammen, dass man die Schadensersatzentscheidungen wegen eines unberechtigten Widerrufs der Betriebserlaubnis vergebens sucht. Es gibt solche Entscheidungen nicht. Solche waren auch unserem Landesjugendamt nicht bekannt. Denn dort diskutierte man zwar auch anhand einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung, ob man im Fall Friesenhof die Betriebserlaubnis widerrufen könne, allerdings ging es in der Entscheidung nicht etwa um Kinderheime, sondern - Zynismus pur - um eine Pelztierfarm. Diese
Entscheidung sollte Rat geben, ob man einen Regress zu befürchten hätte oder nicht.
Warum aber geht anderswo in Deutschland, was bei uns nicht geht? - Ganz einfach: Das geht, weil man dort den Kinderschutz nicht in Wahlkampf- oder sonstige wohlfeile Sonntagsreden schreibt, sondern ganz konkret in Erlasse und Dienstanweisungen geschrieben hat, die haarklein umzusetzen sind. In Schleswig-Holstein hingegen zieht sich etwa Frau Ministerin Alheit darauf zurück, zwei Gutachter hätten dem Sozialministerium bescheinigt, alles richtig gemacht zu haben. Das allerdings ist eine unzulässige Verkürzung und teilweise auch eine Umkehrung der gutachterlichen Ergebnisse. Tatsächlich hat Professor Dr. Schrapper festgestellt: Gerade in dieser letzten Etappe - damit meint er die Zeit ab Januar 2015 - wird „deutlich, dass das Handeln der ‚Heimaufsicht‘ … nicht ausreichend ‚rechtssicher‘ in der Auslegung und Konkretisierung des gesetzlichen Handlungsrahmens einer ‚Heimaufsicht‘ gemäß §§ 45 ff SGB VIII gestaltet werden konnte.“
Professor Dr. Wiesner und Herr Mörsberger haben anlässlich der Erläuterung ihres Gutachtens wiederholt betont, dass ihre Aussage, die Heimaufsicht habe sich im Rahmen des rechtlich Möglichen gehalten, explizit nicht bedeute, dass nicht noch mehr möglich gewesen wäre. In einem Interview der „taz“ zu dem im Untersuchungsausschuss erstatteten Gutachten wurde Herr Mörsberger gefragt, ob er das Vorgehen der Heimaufsicht als juristisch korrekt bewerten und sogar Vorwürfe gegen die Einrichtung in Zweifel ziehen würde. Dies verneint er ausdrücklich und stellt fest:
„Im Nachhinein spricht viel dafür, dass ein früheres Intervenieren besser gewesen wäre.“
Dabei muss man anmerken, dass keiner der beiden Gutachter näher darauf eingeht, wie verriegelt und verschlossen sich gerade das Mädchencamp Nanna wiederholt präsentiert hatte. Dass sich Wiesner/ Mörsberger sogar in offenem Widerspruch zu ihrer eigenen, bereits vorhin erwähnten Kommentierung zum SGB VIII gesetzt haben, als sie trotz unzweifelhaft festgestellter dauerhafter und teils massiver Unterschreitung der Fachkräftequote keine frühzeitige Kindeswohlgefährdung im Friesenhof erkennen wollten, habe sicher nicht nur ich als überraschend empfunden.
Die Antwort auf die Frage, warum unsere Heimaufsicht nicht tätig geworden ist, habe ich vorhin schon angedeutet: Nach übereinstimmender Bekundung aller Mitarbeiter der Heimaufsicht und auch der Aktenvermerke befürchtete man, dass ein Entzug der Betriebserlaubnis einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten könnte und in der Folge das Land von Frau Janssen mit riesigen Schadensersatzforderungen überzogen würde. Das hat auch Frau Katja Rathje-Hoffmann angeführt.
Da ist der Punkt, wo ich sauer werde, wenn nämlich finanzielle, wirtschaftliche Erwägungen stärker berücksichtigt werden als das Kindeswohl, läuft hier etwas falsch und ist etwas nicht richtig. Das ist hier über Jahre hinweg so geschehen.
Nach einem Aktenvermerk der sozialpädagogischen Mitarbeiter will man seit 2011 erkannt haben, dass der Friesenhof etwas Besonderes im negativen Sinn ist. Bereits im Herbst 2014 regte der zuständige Sachbearbeiter an, über einen Entzug der Betriebserlaubnis nachzudenken. Doch unternahm man nichts, weil man meinte, nicht hinreichend sicher ausschließen zu können, dass das Land regresspflichtig gemacht wird.
Noch etwas hat mich zutiefst erschreckt: Dass es im Friesenhof unter den Augen des Landesjugendamts möglich war, alle dort untergebrachten Kinder und Jugendliche über viele Monate hinweg in der Einrichtung einzusperren, ihre Briefe und Telefonate zu kontrollieren und sie nach Gutdünken einzubehalten oder auch abzubrechen. Alle teils deutlichen und auch fachkundigen Hinweise wurden zwar bearbeitet, nicht aber ernsthaft verfolgt. Nur bei zwei der Mädchen, die in all den Jahren untergebracht waren, hatte ein Richter geprüft und verfügt, dass sie unter freiheitsentziehenden Bedingungen untergebracht werden dürfen.
Denn auch wenn es tatsächlich pädagogische Rechtfertigungen für solche Einrichtungen geben sollte - was ich zu bezweifeln wage -, sind sie nur rechtmäßig, wenn ein Richter nach Prüfung des Falles und Begutachtung des Kindes oder der Jugendlichen den Einsatz erlaubt.
Diesen Aufwand ersparte der Friesenhof den Jugendämtern, die ihn belegten. Das Landesjugendamt nahm das hin. Das ist das Fazit dieses Ausschusses.
Alle Untersuchungsausschüsse, alle Runden Tische und alle Gesetzesinitiativen bleiben wirkungslos,
wenn wir nicht bereit sind, den Schutz und das Wohl der unter unserer Aufsicht untergebrachten Kinder an oberste Stelle zu setzen. Solange wir uns das und die Fehler, die gemacht wurden, nicht komplett eingestehen, wird der Friesenhof kein Einzelfall bleiben.
Ich danke der Kollegin Ostmeier noch einmal für den Einstieg in ihrer Rede, dass das hier ein Anstoß ist und kein Abschluss und wir auch künftig hinschauen müssen. Ich danke noch einmal allen und möchte zum Abschluss sagen, bevor wir uns ausruhen: Der Anstoß für die ganze Geschichte hier kam aus Hamburg. Wir waren dazu nicht in der Lage. Vielen Dank.
Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass ich das Verhalten dieses Zeugen gegenüber dem Ausschuss auf gezielte Fragen als mindestens so respektlos empfunden habe, wie Sie meine Kommentierung seines Verhaltens im Ausschuss wahrnehmen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit erkennbar großer Sorgfalt und entsprechend umfänglich hat die Landesregierung alles rund um den Opferschutz in Schleswig-Holstein dargestellt. Hierfür gilt ihr mein ehrlicher und aufrichtiger Dank, genauso wie der Dank auch den Opferschutzverbänden, ohne die Opferschutz nicht stattfinden kann, gebührt.
Ich freue mich darüber, dass hier fraktionsübergreifend der Konsens besteht, dass Opferschutz absolut wichtig ist. Es widerstrebt mir zutiefst, dieses Thema für Wahlkampfplattitüden oder ähnlichen Dingen zu missbrauchen. Opferschutz ist nicht dazu geeignet, um unser eigenes politisches Süppchen damit zu würzen. Das Thema ist zu ernst.
Frau Ministerin, Sie haben darauf hingewiesen: Opferschutz ist seit den 90er-Jahren Thema. Das ist erst der vierte Bericht. Das, was Sie übernommen haben, ist ein langes Erbe. Diejenigen, die zufrieden oder unzufrieden sind, müssen sich teilweise an die eigene Nase fassen. Es waren viele daran beteiligt. Das ist auf dem richtigen Weg. Das ist ein langer Prozess, der noch lange nicht beendet ist. Hier haben sich Landes- und Bundesregierung gleichermaßen verdient gemacht. Die Überschrift dafür müsste lauten: Das war noch lange nicht genug.
Ein einziger Kritikpunkt, in dem ich mich mit dem Kollegen Klug und der Kollegin Ostmeier übereinstimmend sehe, ist der Punkt, der das flächendeckende Betreuungsangebot angeht. Das kann besser sein als das, was bei ihnen dargestellt ist. Das soll aber schon die ganze Kritik gewesen sein, denn ich möchte hier keine Wiederholungen machen.
Auch dafür ist Parlament da: Ich möchte die Gelegenheit nutzen, den Blick auf etwas anderes zu richten, wenn wir über das Thema Opferschutz sprechen. Opferschutz ohne strafrechtliche Aufarbeitung der Tat, das sind bekanntlich zwei Seiten einer Medaille. Das dürfen wir nicht übersehen, dass es tatsächlich zwei unterschiedliche Seiten sind. Wer die eine betrachtet, der kann die andere nicht sehen. Genau aus diesem Grund müssen wir endlich damit beginnen, die Zuständigkeit von Verfahren von vornherein klar zu trennen.
Ich denke, hier besteht eine sehr große Chance, beim Opferschutz Veränderungen herbeizuführen, denn das, was wir gerade bei Opferschutzregelungen im Strafgesetzbuch verlangen, überfordert jeden Menschen und damit auch jeden Richter. Ein Strafverfahren dient der Klärung der Frage, ob eine Straftat begangen wurde, und wenn ja, wer der Täter ist. Dazu ist - ausgehend von der Vermutung, dass der Beschuldigte oder der Angeklagte nicht der Täter ist - zu ermitteln und zu verhandeln. Es gilt also die Unschuldsvermutung.
Opferschutz bedingt dem gegenüber, beides zu unterstellen, denn ohne eine Tat gibt es kein Opfer. Ohne einen Täter braucht dieses Opfer keinen Schutz vor ihm. Solange wir also Strafverfahren und Opferschutz nicht grundlegend voneinander trennen, verlangen wir den Beteiligten nahezu schizophrene Denkleistungen ab. Sie sollen zugleich den Beschuldigten oder Angeklagten für unschuldig halten, wie auch das Opfer einer Tat anerkennen, die erst festgestellt werden soll.
Wem dies zu theoretisch erscheint, der mag sich kurz des Falls Kachelmann erinnern, der genau diesen Spagat der Ermittlungsbehörden sowie der Strafjustiz öffentlich gemacht und dank der Protagonisten auch in das Scheinwerferlicht der Öffentlichkeit gezerrt hat. Vor diesem Hintergrund sehe ich den Täter-Opfer-Ausgleich in der Ermittlungsphase jedenfalls in der derzeit praktizierten Form insbesondere mit Sanktionsmilderung als nicht sehr glücklich an.
Ich möchte nicht missverstanden werden: Dass es eine solche Regelung gibt, begrüße ich. Problematisch sehe ich allerdings, dass es ein Teil der Ermittlungsarbeit ist. Diese bringt die große Gefahr mit sich, dass ein zu Unrecht Beschuldigter letztlich eine Strafverschärfung zu befürchten hat, weil er keinen Grund für einen solchen Ausgleich sieht. Der tatsächliche Täter hingegen bekommt die Chance, sich auf diese Weise günstiger aus der Sache herauszukaufen. Sie sehen, wir dürfen uns
wirklich nicht zurücklehnen und auf unseren Lorbeeren ausruhen.
Lassen Sie mich abschließend eines sagen: Sie können rätseln, ob ich diese Rede so gehalten hätte, wenn die Ereignisse von gestern Abend nicht gewesen wären. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Anlass für unseren Antrag ist vor allem der Inhalt der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage meines Kollegen Patrick Breyer. Um die sich aus der Antwort ergebenden Probleme verständlich auf den Punkt bringen zu können, zitiere ich, was der Landesbezirk Nord der Gewerkschaft ver.di dazu in seiner Pressemitteilung vom 26. September 2016 sagt:
Die Kleinen Anfrage der Piratenfraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag hat ergeben, dass in Schleswig-Holstein offensichtlich seit 2014 Hunderte von Praktikanten bis zu sechs Monate beschäftigt wurden, ohne ihnen eine Vergütung zu zahlen. Wie die Antwort der Landesregierung auf eine Piratenanfrage zeigt, verfügten über einhundert der unbezahlten Praktikanten sogar über eine Berufsausbildung oder einen Studienabschluss.
„‘Hier werden junge Menschen systematisch als voll ausgebildete Arbeitskräfte in unbezahlten PraktikantInnen-Verhältnissen eingesetzt und kaschieren damit den Mangel an Personal an vielen Stellen - das zum Nulltarif, da ist der Weg zu Ausbeutung sehr kurz‘, so Jochen Penke, zuständiger Landesfachbereichsleiter der ver.di Nord.“
Schleswig-Holstein ist an anderer Stelle so etwas wie ein „Trendsetter“ geworden, wenn es darum geht, dass gute Arbeit gut bezahlt wird. Mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz wurden von hier aus bundesweit vorbildliche, nachahmenswerte Standards gesetzt. Gerade vor diesem Hintergrund können wir nicht verstehen, warum diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen „zum Jagen getragen werden müssen“, wenn es um diejenigen geht, die den geringsten Arbeitsschutz bei uns genießen.
Der Hinweis darauf, dass man sich hier im bundesweiten Kontext zu bewegen habe und nichts eigenständig ändern könne, entlastet die Landesregierung überhaupt nicht. Sie ist an anderer Stelle ja auch nicht zimperlich, wenn es darum geht, aus dem Konsens von Bund und Ländern auszuscheren. Diese Plenartagung hat ja genau mit einem solchen Punkt begonnen.
Außerdem ist es hier ja auch so, dass auf Bundesebene bereits geöffnete Türen eingerannt werden können. Ein Blick auf die bereits im Jahr 2011 vom Bund verfasste Praktikantenrichtlinie hilft hier weiter. Darin findet sich unter anderem auch unsere Forderung nach einer Aufwandsentschädigung von mindestens 300 € monatlich und die zeitliche Befristung von Praktika vor. Das Rad muss also nicht neu erfunden werden. Es steht zur Montage an den Wagen bereit.
Es muss uns allen doch zu denken geben, wenn sich aus der Studie der DGB-Jugend aus dem Jahr 2011 ergibt, dass sich nur 17 % der befragten Praktikanten angemessen bezahlt gefühlt haben. Diese Unzufriedenheit kann nicht losgelöst davon betrachtet werden, dass Praktikanten in die tagtägliche Ar
beitsplanung als Arbeitskräfte und nicht als Praktikanten verplant werden. Die ja auch von der SPDBundestagsfraktion angestrebte Beweislastumkehr an dieser Stelle wird wie vieles aus unserem Antrag einen Bürokratieaufwand erfordern. Das steht auch für uns außer Frage.
Wir stellen allerdings auch für die Praktikanten die Frage: Gesellschaft, wie hältst Du es mit dem Schutz der Schwachen und derjenigen, die ohne Lobby sind? - Und wir fragen auch: Wie qualifizieren wir unsere Gesellschaft dazu, auch morgen noch international wettbewerbsfähig zu sein?
Tatsächliche und gute Praktika ergänzen das Studium und die Berufsausbildung. Sie können aus guten theoretischen Kräften noch bessere praktische Kräfte machen. Das braucht unser Land und nicht einen verdeckten Billiglohnarbeitsmarkt.
Beim Hereinschnuppen in die Arbeitswelt dürfen sich die Praktikanten nicht länger an der Nase herumgeführt fühlen! Das ist eine Frage des sozialen Anstands. Die müssen die öffentlichen Arbeitgeber vorbildlich beantworten. Unser Antrag ist ein Schritt auf diesem Weg. Deshalb bitte ich Sie auch um Zustimmung in der Sache. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Zunächst gilt mein Dank der Landesregierung für den umfangreichen und detaillierten Bericht, mit dem sie einen Überblick über das gegenwärtige Versorgungsangebot für psychisch kranke Menschen und Menschen mit psychischen Behinderungen in Schleswig-Holstein erstellt und vorgelegt hat.
Bereits im Februar 2014 haben wir über dieses Thema gesprochen. Anlass war damals der Zwischenbericht zur Psychiatrieplanung. Schon damals habe ich in Übereinstimmung mit der Kollegin Dr. Bohn die Prävention angesprochen und in diesem Zusammenhang besonders das Problem der Arbeitsverdichtung. Genau dieser Punkt findet seine Bestäti
gung nun auch im vorgelegten Psychiatriebericht. Dort ist von drastischen Zuwächsen bei den Arbeitsunfähigkeitstagen und Frühberentungen aufgrund psychischer Erkrankungen die Rede, ja von fast einer Verdopplung der Zahlen in der Zeit von 2000 bis 2015.
Dies ist eine Entwicklung, der dringend Einhalt geboten werden muss! Denn es kann und darf nicht Aufgabe der Psychiatrie sein, die Folgen eines zunehmend unmenschlichen Arbeitsmarktes auf Kosten der Allgemeinheit aufzufangen. Dies übersteigt mittelfristig die Mittel und Möglichkeiten, die das Land hierfür zur Verfügung stellen kann.
Schon jetzt machen sich erste Folgen der allgemeinen Sparpolitik im Gesundheitssektor bemerkbar. Zwar lobt der Bericht die Privatisierung in diesem Bereich, die das Gesundheitssystem effizienter und leistungsfähiger gemacht habe. Allerdings schmeckt dieses Lob bitter, wenn zugleich festgestellt wird, dass ein zeitgemäßes und sachgerechtes Versorgungsangebot gleichwohl nicht erreicht wurde und man - einmal mehr von der Bundesebene ein gesetzliches Gegensteuern bei der Finanzierung erwartet, weil - wer hätte das gedacht! - die derzeitige Vergütungsregelung vor allem einen starken Anreiz zur Einsparung von Leistungen setzt.
Das wiederum führt mich zu einem Abschnitt des Berichts, der auch Gegenstand einer eigenen Berichtskommission ist: der Maßregelvollzug. Die Berichtskommission hat uns fast parallel ihren Bericht vorgelegt, und dort findet sich in deutlich anschaulicheren Worten, wie sich dieser Anreiz zur Einsparung von Leistungen ganz praktisch auswirkt: In beiden Kliniken berichten Patienten, dass infolge Personalmangels Lockerungen nicht mehr durchgeführt werden können - Lockerungen, die wesentlicher Teil der Therapie und damit der zentralen Verpflichtung sind, die der Staat gegenüber den dort einsitzenden kranken Menschen innehat. Diese Verpflichtung hat man sich also einfach eingespart. In der Einrichtung in Neustadt kommt es auf einigen Stationen überdies vermehrt zu Einschlüssen, weil nicht einmal genug Personal eingesetzt wird, um die regulären Aufschlusszeiten aufrecht zu erhalten.
Das, mein lieben Kolleginnen und Kollegen, bedeutet indes nichts anderes, als dass sich die privaten Betreiber die eigentlich notwendige Therapierung wortwörtlich sparen und die ihnen anvertrauten Patienten zunehmend nur noch verwahren. Das aber hat mit Maßregelvollzug nichts mehr zu tun, das folgt nur mehr dem Prinzip: aus dem Auge, aus dem Sinn.
Bedauerlicherweise findet sich im Psychiatriebericht der Landesregierung zu diesen Problemen nichts, sieht man von den allgemeinen, nett verklausulierten Ausführungen zur „Leistungseinsparung“ ab. Leider findet sich auch kein Hinweis, wie man diese Missstände ändern möchte.
Mit Sorge nehme ich weiter zur Kenntnis, wie langsam Schleswig-Holstein auch im Psychiatriebereich mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist. Diese ist in Deutschland seit dem 26. März 2009 in Kraft. Das sind mittlerweile annähernd acht Jahre. Acht Jahre, innerhalb derer unser Bundesland es gerade einmal geschafft hat, an einem Landesaktionsplan zur Umsetzung der UNBRK zu arbeiten und vor wenigen Tagen vorzulegen. Was, weniger pathetisch ausgedrückt, heißt, dass diese UN-Konvention in Schleswig-Holstein bis heute noch nicht umgesetzt ist. Das, meine lieben Kollegen, finde jedenfalls ich beschämend!
Daneben bereitet es mir nicht wenig Bauchschmerzen, betrachte ich die Modellprojekte zur Verlagerung der Behandlung aus dem stationären in den ambulanten Bereich. Bei allem Verständnis für vermeintliche wirtschaftliche Zwänge: Ich habe nirgends lesen können, dass im Bereich der Psychiatrie derart grundlegende und bahnbrechende neue Erkenntnisse und Therapien gefunden wurden, die es heute erlauben, ambulant behandeln zu können, was vor einigen Jahren nur stationär möglich war.
Der Bericht zeigt mir also: Die Lage in der Psychiatrie ist die gleiche wie im Gesundheitssystem überall: Wir erreichen mittlerweile den Punkt, an dem klar wird, dass das aus Solidarbeiträgen finanzierte Gesundheitssystem nicht kompatibel ist mit den Renditeabsichten privater Betreiber. Wenn wir diesen Trend nicht zügig beenden, wird die jetzt schon am Tropf hängende medizinische Versorgung vollends ins Koma fallen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich auf die Einzelheiten zu sprechen komme, möchte auch ich mich bei allen Beteiligten ausdrücklich bedanken, ganz besonders bei Dr. Ulrich Hase, bei allen Menschen mit Behinderung und bei allen Betroffenen, die sich so eingebracht haben, wie sie es getan haben. Von deren Beitrag ist in dem Bericht leider viel zu wenig zu erkennen.
Der Bericht hat 127 Seiten. Zieht man Deckblatt, Rückblatt und Fundstellen ab, bleibt nicht viel übrig. Ungefähr 75 % in den zehn dargestellten Punkten, die tabellarisch aufgeführt sind, erfassen laufende Maßnahmen. Etwa 66 % des Textanteils sind Zitate. So bleibt ungefähr noch ein Drittel bis ein Viertel Inhalt. Dort finden wir nicht den von der UN-Behindertenrechtskonvention geforderten Paradigmenwechsel.
Als ob das nicht genug wäre, müssen wir zusätzlich festhalten, dass unser Bundesland mit diesem Bericht einen unrühmlichen letzten Platz unter allen Bundesländern einnimmt. Kein anderes Land hat sich so spät wie Schleswig-Holstein um das Leben von Menschen mit Behinderung gekümmert.
Schon 2009 - vor acht Jahren also - hat Deutschland das Übereinkommen ratifiziert. Acht Jahre haben zwei Landesregierungen gebraucht, um überhaupt zu einem Plan zu kommen. Das hat viel zu lang gedauert.
Wie lang es dauern wird, bis die Umsetzung dieses Plans die Lebenswirklichkeit in Schleswig-Holstein erreicht, können wir uns alle vorstellen: Das wird nicht schnell gehen. Diese Erkenntnis ist gleichermaßen traurig wie alt. Bereits am 17. April 2015, also vor rund zwei Jahren, hat der UN-Ausschuss zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinde
rung die Situation in Deutschland evaluiert und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Barriereabbau nur sehr schleppend vorankommt. Schon vor diesem Hintergrund bildet der vorliegende Landesplan kaum Anlass zu Jubel oder Eigenlob.
Wollen wir die Situation von Menschen mit Behinderung wirklich verbessern, müssen wir uns zuallererst offen und ehrlich eingestehen, dass wir in diesem Bundesland der nationalen Entwicklung weit hinterherhinken. Wie ich bereits sagte, waren andere Länder da wesentlich schneller. Berlin hat so einen Plan seit 2011, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Thüringen haben ihn seit 2012. Mit Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt kamen 2013 drei weitere Länder hinzu. Somit hatten bereits neun Bundesländer einen Aktionsplan, bevor sich der hiesige Landtag überhaupt dazu entschlossen hatte, so etwas zu entwickeln. Das ist alles andere als ein Ruhmesblatt.
Es ist schon mehrfach gesagt worden: Es betrifft in diesem Land 560.000 Menschen, also fast jeden Fünften in diesem Bundesland. Abgesehen davon, dass dies leider nur eine allzu deutliche Sprache spricht, welchen Stellenwert die Landesregierungen seit 2009 diesen Menschen beigemessen haben, ist allein diese Verschleppung des Landesaktionsplans eine Verdrehung der Idee von Inklusion.
Die Inklusion ist keine staatliche Transferleistung. Karsten Jasper hat das kluge Zitat von Heike Franzen aus der letzten Aussprache hierzu erwähnt: Inklusion ist vor allem ein Anspruch der betroffenen Menschen. Wer aber wie die Küstenkoalition während der gesamten Legislaturperiode die Betroffenen hinhält und den Aktionsplan jetzt, zwei Monate vor der Wahl, als sogenanntes Wahlgeschenk auskehrt, zeigt, dass er das Wesen der Inklusion nicht verstanden, geschweige denn akzeptiert hat.
Dabei kann sich die Landesregierung nicht damit herausreden, dass sie über neun Monate im Dialog mit den Betroffenen gewesen sei. Das ist zwar zutreffend. Es gibt aber überhaupt keine Fundstellen dafür, dass sich die Einwände der Betroffenen im Bericht wiederfinden würden. Es ist nicht sichtbar, wo Veränderungen aufgrund der Einwände der Betroffenen vorgenommen wurden. Die Erkennbarkeit der Ideen von Betroffenen ist in diesem Bericht nicht da.
Damit ist es eigentlich sogar so, dass man sich den Vorwurf des Wahlgeschenks schenken kann, denn selbst dafür ist dieser Bericht zu dünn. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Jasper hat es auch zu Beginn in seiner Rede ausgeführt: Wir hatten schon einen Entwurf vorliegen, der durch die vernichtenden Stellungnahmen in der mündlichen und schriftlichen Anhörung kassiert werden musste. Ich möchte auch erwähnen:
Meine Fraktion hatte im März 2015 eine Große Anfrage gestellt, die auch noch einmal den Finger in die Wunden des Altentwurfs legte. Damals hat die Regierung oder die Koalition genug Souveränität besessen, den Entwurf zu kassieren. Das war gut. Sie hat sich noch einmal auf den Weg gemacht. Das fand ich respektabel, denn die öffentliche Meinung darüber war nicht positiv. In der Situation zu sagen: Wir überlegen uns das noch einmal neu, hat Respekt abverlangt, und das war auch okay so.
Jetzt aber die Nummer zu wiederholen und die Ergebnisse der Anhörung völlig unbeachtet zu lassen, ist der falsche Weg.
Es ist mehrfach darauf hingewiesen worden, dass es erhebliche Bedenken gibt. Kollege Jasper hat es erwähnt, Frau Klahn hat es erwähnt. Es gibt genügend Gründe, gegen dieses Gesetz zu sein. Der Hauptpunkt wurde auch angesprochen. Das ist der Ausschluss der Privaten. Auf den werde ich gleich noch zu sprechen kommen.
Das Problem dabei ist, dass hier nicht mehr die Sachargumente zählen, sondern nach unserer festen Überzeugung einfach ein politischer Wille durchgesetzt werden soll - und das auf dem Rücken und zulasten der Menschen; denn unser System verträgt zurzeit den Rückzug der Privaten aus dieser Szene überhaupt nicht und arbeitet schon jetzt im Grenzbereich.
Nach dem jetzt vorliegenden Entwurf soll den Privaten jedenfalls auf unmittelbaren Wegen nur noch der Krankentransport übrig bleiben
und ihnen möglicherweise auf mittelbarem Wege dann über Weitergabe von Trägerschaften oder im Wege der sogenannten Beleihung andere Möglichkeiten gegeben werden. Das ist eine Einschränkung nach Artikel 12 des Grundgesetzes, das wurde schon erwähnt. Die können wir nicht mittragen. Der Wissenschaftliche Dienst hat darauf aufmerksam gemacht, dass der Ausschluss der Privaten verfassungsrechtlich bedenklich ist,
aber dieses möglich ist, wenn eine ergänzend entsprechende konkrete Gefahr für die Menschen dargelegt wird. Die wurde im Vorwege - das hat Frau Klahn richtig bemerkt - nicht dargelegt, son
dern erst im Nachhinein, und übrigens auch dann erst auf einem komplizierten Weg und - wie wir finden - überhaupt nicht schlüssig. Vor diesem Hintergrund schwebt über dem Gesetz nach unserer festen Überzeugung das Damoklesschwert der Verfassungswidrigkeit.
Es ist niemandem geholfen, wenn wir jetzt ein neues Gesetz beschließen, das dann keine drei Monate hält, weil es entsprechend beklagt wird.
Die in aller Eile eingegangenen Stellungnahmen von Ambulanz oHG und - Kollege Jasper brachte es auch ins Spiel - von Clinotrans GmbH waren teils etwas überengagiert, haben aber die Dinge recht zutreffend auf den Punkt gebracht: Es ist absurd und widersinnig, private Anbieter aus der Notfallrettung auszuschließen und auf den Krankentransport zu beschränken, weil sich in zwei Fällen in der Vergangenheit private Anbieter einmal falsch verhalten haben - das allein rechtfertigt den Ausschluss der Leute nicht. Ich wiederhole es noch einmal: Ohne die Privaten geht es nicht. Die Mathematik, die die Landesregierung hier aufstellt, kann außer ihr kein anderer Mensch nachvollziehen.
Noch einmal: Es ist eine Gefahr für die Menschen, für Leib und Leben. Ich betone auch noch einmal unsere Einigkeit in Bezug auf die Baby-Rettung. Da sind wir uns auch im Ausschuss alle einig geworden, wie es bei uns in vernünftigen Punkten immer Tradition war. Dieses Gesetz - da folge ich dem Antrag der Kollegin Klahn - muss noch einmal beraten und korrigiert werden. Es wird verfassungsmäßig nicht überleben. Wenn es das nicht kann, hat es keinen Bestand und gefährdet in der Folge die Menschen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als wir uns am 21. Januar dieses Jahres auf unserem Parteitag dazu entschlossen, diesen Antrag zu stellen, konnten wir nicht wissen, dass 24 Stunden später der DGB mit dem gleichen Anliegen - allerdings mit dem Vorschlag eines Feiertags am 31. Oktober - auf den Markt gehen würde. - So viel zu dem Vorwurf, wir wären populistisch oder in den letzten Wochen noch einmal für Wahlkampfgeschenke unterwegs. Mitnichten!
Dass wir allerdings der Idee des DGB, diesen zusätzlichen Feiertag konfessionell zu orientieren, nichts abgewinnen können, wird niemanden überraschen. Wir wollen einen Feiertag, der das Wort im
besten Sinne bedient und konfessionsübergreifend große Akzeptanz genießen soll.
Unser Grundgesetz ist das Beste, was den Deutschen in ihrer langen Geschichte passiert ist.
Es ist auch das Beste, was ihnen jemals eingefallen ist.
Deswegen, und weil es viel mehr verdient, als durch bloßes Beflaggen geehrt zu werden, haben wir uns dazu entschieden, den 23. Mai zu einem Feiertag werden zu lassen.
In den Köpfen unserer Bevölkerung ist das Grundgesetz in der jüngeren Vergangenheit bedauerlicherweise aus einem anderen Grund präsent, und zwar immer dann, wenn sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wie ein Autokonzern verhalten muss und eine Rückrufaktion startet, weil wieder irgendetwas beschlossen worden ist, was grundgesetzwidrig war. Auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts lesen wir dazu: Zu Beginn seiner Tätigkeit im Jahr 1951 waren es noch weniger als 500 Beschwerden im Jahr. Bis 1980 steigerte sich diese Zahl auf 3.107 Verfahren, um im Jahr 2013 mit sage und schreibe 6.477 Verfahren ihren bisherigen Höchststand zu erreichen.
Zeitweilig war es so, dass unsere Karlsruher Richter quasi als Nebenregierung für Berlin mit Korrekturfunktion wahrgenommen wurden oder werden.
Unser Grundgesetz ist jedoch viel mehr als nur ein Verbraucherschutzrecht der Demokratie, es definiert unsere Ansprüche an ein anständiges Zusammenleben in Würde und Toleranz. Es ist das Wort gewordene Update auf alle zuvor gescheiterten Demokratieversuche in Deutschland.
Dieses Update hatte entscheidenden Anteil daran, dass Deutschland wieder in die Gemeinschaft der Völker zurückkehren konnte. Dass der Parlamentarische Rat das Grundgesetz ausgerechnet am 8. Mai 1949 um 23:55 Uhr beschlossen hat, zeigt, in welcher Verantwortung sich die Mütter und Väter des Grundgesetzes gesehen haben - so viel also zur historischen Bedeutung unseres Antrags als Grundlage für den Antrag.
Nun kommen wir zu dem Teil, den wir im Sinne des DGB-Anliegens als eine Frage der Arbeitsund Lebensgerechtigkeit verstehen. Vor wenigen Tagen haben wir aus einer Studie des Internetportals GEHALT.de erfahren, dass das Arbeitseinkommen unserer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Schleswig-Holstein beim Gehaltsvergleich der westdeutschen Bundesländer auf dem letzten Platz liegt. Das lässt sich auch dadurch nicht ausreichend korrigieren, dass die Lebenshaltungskosten bei uns hier und da etwas günstiger sein mögen. Dass dieses Arbeitseinkommen auch noch an mehr Arbeitstagen als in fast allen anderen Bundesländern erzielt werden muss, tut doppelt weh. Bei der Kostenfrage müsste, was unseren Gesetzesvorschlag angeht, eigentlich ein schlichter Hinweis darauf genügen, dass es genau die Bundesländer mit den meisten gesetzlichen Feiertagen sind, die über die höchste Produktivität und die höchste Wirtschaftskraft verfügen.
Der Rückschluss, dass mehr Regeneration zu mehr Produktivität führt, ist also naheliegend. Das gilt natürlich auch vor dem Hintergrund, dass die Menschen künftig später in Rente gehen. Der DGB weist auch darauf hin, dass die Produktivität zwischen 1991 und 2013 deutlich stärker gewachsen ist als die Lohnstückkosten.
Das Zeichen, das wir mit der Annahme unseres Antrags ebenfalls setzen könnten, ist eines, das gerade in Tagen, in denen ein Präsident in den USA „America first!“ fordert, den Populisten entgegenhalten könnte: Nicht Deutschland zuerst, sondern Deutschland richtig!
Die „Betriebsanleitung unseres Zusammenlebens“ sollten wir positiver als bisher in den Köpfen der Menschen verankern - mit einem Feiertag im Wonnemonat Mai, an den sich die Menschen genauso gut und gern erinnern, wie sie sich erholen können.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, wir sind uns alle einig: Wenn unsere Behörden sich um einen Terroristen kümmern, egal ob er Salafist ist oder - wie gerade gestern - ein Reichsbürger, wenn er ein Extremist ist, dann sind wir der Auffassung, dass unsere Behörden ausreichend ausgestattet sein sollen und ausreichend arbeiten können sollen. Sie können das oft genug, wie sie gestern bewiesen haben. Ich denke, so weit haben wir hier keine Meinungsunterschiede.
Jetzt kommen wir zu den Unterschieden: Wie wir heute wissen, reichte auch die Ausstattung des Staates im Fall Amri aus, um die Sache richtig zu machen und den Attentäter Amri als Gefährder zu identifizieren. Ich empfehle dazu den öffentlich abrufbaren Bericht des Landeskriminaldirektors Schürmann, den er am 5. Januar 2017 in der Sondersitzung des Innenausschusses in NordrheinWestfalen gegeben hat. Dieses Dokument ist eindrucksvoll. Es ist furchtbar, zu lesen, was passiert ist.
Wenn man es liest, dann weiß man, dass die zwölf Menschen vom Breitscheidplatz noch leben könnten. Man wusste seit dem 27. Oktober 2015, dass Amri auf seinem Mobiltelefon schwarz gekleidete Menschen mit Handgranaten und Kalaschnikows hatte. Das wusste man übrigens von seinem Zimmernachbarn in seiner Asylbewerberunterkunft. Insofern brauchen wir nicht allen nachzuspüren. Viele
unserer Asylbewerber und Flüchtlinge wissen sehr wohl, was sie an unserem Staat haben, und dass das gut so ist.
Jetzt kommt es aber: Wenige Wochen später, am 17. November 2015, wurde den Behörden aus einem Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwaltes bekannt, dass ein Anis etwas in Deutschland planen würde. Dieser Anis war unbekannt. Durch die Konferenz des LKA in NRW mit dem Bundeskriminalamt wurde dann bekannt, dass Anis Anis Amri ist. Man wusste also spätestens seit dem 16. Dezember 2015, über ein Jahr vor dem Attentat am Breitscheidplatz, wer das ist und was er vorhat. Man wusste aus verdeckten Überwachungsmaßnahmen, dass Amri durch Raub und Diebstahl seine terroristischen Aktivitäten finanzieren wollte. Die fünf Hauptbeschuldigten, gegen die sich das Verfahren richtete, das ist sozusagen das Nebenprodukt von den Amri-Erkenntnissen, sitzen seit dem 8. November letzten Jahres in Untersuchungshaft. Von ihnen kann keine Gefahr mehr ausgehen.
Das Polizeipräsidium Dortmund stufte Amri am 17. Februar 2016 als Gefährder in NRW im Phänomenbereich Islamismus ein. Das, was dann eine Woche später bekannt wurde, zitiere ich jetzt wörtlich aus dem Bericht des Landeskriminaldirektors:
„Durch verdeckte Maßnahmen am 24.02.2016 wurde bekannt, dass AMRI - der zu dieser Zeit schon seinen Lebensmittelpunkt in Berlin hatte - vorgeblich im Auftrag von Allah töten und sich in Berlin mit einem unbekannten IS-Sympathisanten treffen wolle, der ihn bei seiner Anschlagsplanung unterstütze.“
Wohlgemerkt, das war am 24. Februar. Was danach ermittlungstaktisch und strafrechtlich falsch lief, kann ich beim besten Willen in der mir zur Verfügung stehenden Redezeit nicht darstellen. Ein wesentlicher Punkt ist, dass im Frühjahr der Generalbundesanwalt die Generalstaatsanwaltschaft in Berlin gebeten hat, das Verfahren zu übernehmen, weil Amri dort ansässig ist. In Berlin hat man das abgelehnt mit der starken Erkenntnislage, die ich Ihnen gerade vorgetragen habe. Man kann dies eigentlich nur als grausame Fehler von Justiz und Polizei bezeichnen, was da passiert ist. Das ist aber keine Frage dessen, dass es nicht genügend Material oder Ausstattung, und zwar rechtlich und personell gegeben habe.
Das Gleiche trifft übrigens auch dafür zu, dass Amri sich 14-mal unter verschiedenen Identitäten als Asylbewerber melden konnte. Das ist nur einmal
aufgefallen, nämlich in Bochum. Das ist am 28. April letzten Jahres gewesen. Da hat man ihn erkannt, obwohl bei jeder Antragstellung daktyloskopische Maßnahmen, das heißt, es wurden Fingerabdrücke genommen, erfolgt sind, bei denen man dies erkennen müsste. Daran sehen wir, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlingsfragen komplett versagt. Das lässt sich auch nicht mit den Vorfällen aus Braunschweig erklären, wo 300 Menschen zu viele Anträge gestellt haben und wo man dies mit Überlastung begründet hat. Bei Amri herrschte jedes Mal eine ganz ruhige behördliche Atmosphäre.
Deshalb will ich für meine Fraktion und für mich festhalten, dass die Fehler von Menschen und organisatorisches Versagen zu dem geführt haben, was in Berlin passiert ist.
Die Ausstattung der Behörden war sehr wohl ausreichend. Sie reichte aus, um bereits im Februar 2016 zu wissen, dass Amri im Auftrag von Allah töten wollte. Es war der Hinweis eines anderen Asylbewerbers, der der entscheidende Hinweis war, dass Anis und Amri dieselbe Person sind. Dieser Hinweis war es, der die Behörden instand setzte, vernünftig zu arbeiten.
Damit lassen sich wesentliche Teile der Anträge von CDU und FDP im Grunde schon erledigen. Die Gutachtenidee der FDP finde ich hervorragend. Diese sollte beraten werden.
Ein Letztes noch: § 58 a des Aufenthaltsgesetzes sieht klar vor, dass Bundes- und Innenminister solche Menschen in Sicherungshaft nehmen können, übrigens bis zu 180 Tage lang. Wenn man sich dann aber § 62 des Aufenthaltsgesetzes anguckt, dann liest sich dieser wie ein Handlungsleitfaden für Leute, die nicht in Sicherungshaft wollen. Diese brauchen nur danach vorzugehen. An dieser Stelle muss etwas gemacht werden, um Menschen, gegen die klar wegen Terrorismus ermittelt wird, auch der Sicherungshaft zuführen zu können. Diese Lücke hätte man genauso schließen können wie das Bedürfnis von Menschen aus den Maghreb-Staaten, hierherzukommen. Das Durchschnittsalter dort beträgt 27 Jahre, und die Menschen dort sind ohne Perspektive. Ich kann verstehen, dass sie hierherkommen und sich hier eine Zukunft aufbauen wollen,
- auch wenn ihre Lebensentwürfe hier nicht funktionieren. Das hat nichts damit zu tun, dass von dort überwiegend Terroristen kommen. Wir wissen aus einer anderen Studie, dass der Anteil bei uns überhaupt nur 0,3 % der Asylbewerber ist. Von daher noch einmal: Die Rezepte, die wir haben, reichen aus, wir brauchen keine neuen aus der orwellschen Giftküche. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Selbstverständlich bedanken auch wir uns für die engagierte Arbeit am Runden Tisch. Die Erkenntnisse, die wir dort gewonnen haben, waren tatsächlich oft sehr bedrückend. Vor dem Hintergrund ist die Einordnung dessen, was der Runde Tisch gemacht hat und was der Untersuchungsausschuss gemacht hat, durchaus keine Frage von Empathiefreiheit, sondern von einem parlamentarischen Verständnis, um das es geht. Niemand, der das mitbekommen hat, kann empathiefrei geblieben sein oder von dem, was wir gehört haben, nicht betroffen gewesen sein.
Der Runde Tisch war aber flankierend zu dem zu verstehen, was der Untersuchungsausschuss zu leisten hatte. Er hat sich damit beschäftigt, wie die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Heimen in Schleswig-Holstein verbessert werden kann. Das ist eigentlich uneingeschränkt begrüßenswert. Wir alle haben den Bericht dafür sehr gerne und mit großem Interesse zur Kenntnis genommen.
Mit genauso großem Interesse habe ich allerdings auch die Erkenntnisse des Untersuchungsausschusses zur Kenntnis aufgenommen, und - das ist mir wichtig - ich nehme sie noch zur Kenntnis; denn wie ich eingangs schon sagte - der Runde Tisch fand flankierend zum Untersuchungsausschuss statt. So gerne, wie es der eine oder andere in diesem Haus vielleicht auch gerne hätte: Der Runde Tisch hatte nicht das Ziel, die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses vorwegzunehmen, und er hat es auch nicht versucht.
An dieser Stelle darf ich noch einmal in Erinnerung rufen, dass ein Teil der Aufträge, die der Landtag dem Untersuchungsausschuss erteilt hat, auch darauf gerichtet war, eventuell bestehende Mängel oder Missstände im Bereich der Verwaltung oder der Gesetzeslage zu ermitteln und zu benennen. Wenn wir aber nun bereits vor Vorlage des Abschlussberichts des Untersuchungsausschusses beschließen sollen, was der Landtag der Landesregierung an Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Situation in der Kinder- und Jugendhilfe mit auf den Weg gibt, degradieren wir den von uns selbst eingerichteten Untersuchungsausschuss zu einer letztlich unbedeutenden Veranstaltung von gelangweilten Parlamentariern.
Meine lieben Kollegen, in diesem Saal ist in der letzten Zeit oft von der Würde des Hauses die Rede gewesen oder davon, was man dafür gehalten hat. Daher darf ich an dieser Stelle auch festhalten: Es verträgt sich jedenfalls nicht mit meinem parlamentarischen Verständnis, vor Vorliegen des Abschlussberichts eines Untersuchungsausschusses schon eigene Ergebnisse zu beschließen. Das ist nach meinem Verständnis für dieses Hohe Haus unwürdig.
Abgesehen davon haben die Abgeordneten, die in dem Untersuchungsausschuss tätig waren, einen erheblichen Wissensvorsprung, den die übrigen Kollegen im Hause gar nicht haben können und auch nicht aufholen können; denn wir aus dem Untersuchungsausschuss haben sehr wohl umfangreich und konkret gelesen und gehört, wie sich die Situation in der Heimerziehung in Schleswig-Holstein wie auch in Deutschland insgesamt darstellt. Wir haben nicht nur mehrere Gutachten gelesen. Wir haben die Gutachter angehört. Wir haben fast alle damit betrauten und vertrauten Mitarbeiter im Landesjugendamt gehört. Wir haben uns von ehemaligen Bewohnern und Betreuern deren Erleben schildern lassen, und wir haben circa 45.000 Seiten Akten gelesen.
Liebe Kollegen von der Koalition, ich sehe mich vor diesem Hintergrund echt nicht in der Lage, zu Ihrem Antrag und Ihren Wunschempfehlungen Stellung zu nehmen. Ich sage Ihnen: Nicht wenige dieser Punkte vermag ich angesichts dessen, was ich im Untersuchungsausschuss gelernt habe, überhaupt nicht nachzuvollziehen. Gleichwohl verbietet es mir der Respekt vor der engagierten Arbeit des Untersuchungsausschusses, meine dort bisher gewonnenen Erkenntnisse hier darzulegen, bevor der
Untersuchungsausschuss seinen Bericht vorgelegt hat.
Ich weigere mich daher, die Arbeit des Untersuchungsausschusses dadurch zu unterlaufen und zu diskreditieren, dass ich mich jetzt schon, wie gefordert, mit Beschlüssen auseinandersetze, die sich mit Punkten befassen, zu denen eine Stellungnahme im Abschlussbericht zu erwarten ist. Das zeigt mir auch - insofern stimme ich der Kollegin RathjeHoffmann zu -, dass es hier nicht nur um Ergebnisse des Runden Tisches geht, sondern auch um eine Ablenkungsmaßnahme parlamentarischer Art, die wir nicht mittragen wollen. - Vielen Dank.
Ich möchte kurz erklären, wie sich meine Fraktion bei der Abstimmung verhalten wird und warum, weil das wichtig ist, damit man nicht in eine moralische Ecke gestellt wird, die man nicht verdient hat.
Das ist ganz einfach: In Ihrer Einleitung wollen Sie, dass Runde Tische als ein parlamentarisches Instrument etabliert werden. Das ist nicht in der Landtagsgeschäftsordnung und auch nirgendwo sonst vorgesehen. Das ist ein eigener parlamentarischer Vorgang, den man getrennt davon sehen muss, was Sie ansonsten mit den Nummern 1 bis 10 des Antrags - denen wir absolut zustimmen können - etablieren wollen. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe in einen Antrag gegossen. Über den wollen
Sie jetzt namentlich abstimmen lassen, um diejenigen, die das Erste nicht wollen, in die böse Ecke zu stellen. Das macht meine Fraktion nicht mit.
Wir hätten gern den Nummern 1 bis 10, insbesondere dem letzten Satz, dass wir gegen die geschlossene Unterbringung sind, komplett zugestimmt - zu einem Zeitpunkt, zu dem wir wissen, dass der Untersuchungsausschuss dasselbe findet und das Parlament insgesamt, also gleich informiert, darüber entscheiden kann.
Aber zwei Dinge so miteinander zu vermengen und trickreich zu sagen, wer dem jetzt nicht zustimmt, den Nummern 1 bis 10, der ist ein böser Mensch, das ist empathiefrei und passt nicht zusammen. Das machen wir nicht mit, und deshalb wird meine Fraktion dem nicht zustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Ich mache es auch kurz und nehme die Zeit nicht über Gebühr in Anspruch. Ich fange wie die Kollegin Nicolaisen an und zitiere aus der Begründung:
„Kommunale Gleichstellungsbeauftragte sind … unverzichtbare Akteurinnen institutionalisierter Gleichstellungspolitik.“
Mit dieser Feststellung beginnt die Begründung des Gesetzentwurfs. Sie ist auch richtig.
Vorweg zwei Dinge: Erstens. Das Gesetz ist insoweit richtig, was die Gleichstellung von Frauenbeauftragten mit Personalräten im Rahmen der Mitbestimmung angeht. Ich sage als ehemaliger Personalrat, dass es sehr gut ist, dass es die Einspruchs- und Widerspruchsrechte jetzt auch für die Gleichstellungsbeauftragten geben soll. Das war schon lange überfällig.
Zweitens muss der Trend zur Nebenamtlichkeit der Gleichstellungsbeauftragten beendet werden. Das ist keine Frage. Da bin ich völlig bei Ihnen. Da gibt es bei uns keinen Widerspruch.
Wir haben allerdings die Zweifel, die die Kolleginnen Nicolaisen und Klahn zur Konnexität geäußert haben. Es ist nämlich nicht mit 1999 vergleichbar. Es ist ein Steuerungseingriff. Er verpflichtet die Kommunen zu einem anderen Handeln, als es bisher möglich war, und nimmt ihnen ein bisschen die Eigenverantwortlichkeit weg. Das ist mehrfach gesagt worden.
Vor diesem Hintergrund freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss. Beim Gesetzesinhalt, bei der Gesetzesabsicht stehen wir voll hinter Ihnen. Wie es umgesetzt wird und ob es keine Konnexität gibt, fragen wir allerdings. Das können wir im Ausschuss klären. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich bedanke mich für den vorgelegten Bericht, der naturgemäß nicht ganz so selbstkritisch ist, wie wir uns das gewünscht hätten. Ich möchte ihn dem gegenüberstellen, was der Landesbeauf
tragte für politische Bildung zur tatsächlichen Praxis gesagt hat. Sein Bericht ist ja fast parallel dazu erschienen. Er betont, dass Schleswig-Holstein zwar eines der wenigen Bundesländer sei, das Kindern und Jugendlichen eine politische Beteiligung durch eine Muss-Regelung garantiere, allerdings kritisiert er in dem Zusammenhang genau das, was hier schon mehrfach angesprochen worden ist, dass die Kommunen nach wie vor nicht flächendeckend für eine angemessene Beteiligung junger Menschen Sorge tragen, obwohl § 47 f der Gemeindeordnung dies vorschreibt. Nun kann man ja sagen, dass der Landesbeauftragte für politische Bildung Kritik an den Kommunen und nicht an der Landesregierung übt. Aber das würde zu kurz greifen. Denn die beiden Dinge berühren sich unzweifelhaft.
Es ist richtig, dass wir den § 47 haben und dass auch geregelt ist, wie die Beteiligung zu organisieren ist. Offen geblieben ist bei dieser Regelung allerdings, welche Folgen ein Verstoß gegen diese Pflichten hat. Da bin ich ausdrücklich beim Kollegen von Pein: Auch ich glaube, dass es nach über 20 Jahren Praxis ohne Druck und mit so unterschiedlichen Ausprägungen, wie wir es heute von den Vorrednern gehört haben, nicht möglich sein wird, einen einheitlichen, gewährleistenden Standard zu etablieren. Da bin ich anderer Auffassung als die Kollegin Bohn. Wir können zwar zufrieden sein, aber wenn wir es nicht ganz und gar hinbekommen, wenn wir es nicht flächendeckend mit hohem Standard hinbekommen, dann fällt mir hierzu ein Ausspruch von Hennes Weisweiler ein, der einmal gesagt hat: Zeige mir den zufriedenen Zweiten, und ich zeige dir den ewigen Verlierer. - Entsprechendes würde hier auch gelten.
Wir haben mit anderen Worten ein fortschrittliches Gesetz, gegen das man leider folgenlos verstoßen kann, weil keine Kontroll- und Korrekturmechanismen eingezogen worden sind. Das erinnert mich fatal an die Erkenntnisse, die wir jetzt seit über einem Jahr aus dem Untersuchungsausschuss „Friesenhof“ haben: Runde Tische werden eingeführt, Ergebnisse werden präsentiert, Gesetze werden geschaffen. Ob diese Gesetze eingehalten werden und wie sie eingehalten werden, scheint dann allerdings nicht mehr interessant zu sein. Die Ministerin selbst sprach ja in diesem Zusammenhang von einem stumpfen Schwert. Ich teile diese Auffassung nicht, aber sie ist nicht unbegründet.
Bei der Kinder- und Jugendhilfe - das haben Sie selbst angeführt, Frau Ministerin - erleben wir eine ähnliche Situation. Denn auch das SGB VIII schreibt seit dem 1. Januar 2012 für Einrichtungen
der stationären Jugendhilfe vor, geeignete Verfahren zur Beteiligung zu installieren. Inwieweit diese Pflicht in Schleswig-Holstein umgesetzt wurde, vermag die Landesregierung allerdings bis heute nicht zu sagen. Auf meine entsprechende Kleine Anfrage von Mai dieses Jahres wurde mir gesagt, dass man sich nicht in der Lage sehe, mir mitzuteilen, in wie vielen Einrichtungen im Land diese Pflicht umgesetzt und diese Umsetzung dokumentiert wurde. Mit anderen Worten: Man weiß als zuständige Aufsichtsbehörde auch nach viereinhalb Jahren nicht, ob das seit 2012 geltende Gesetz überhaupt überall umgesetzt worden ist.