Zweitens. Wie in Rheinland-Pfalz vorgesehen wünschen wir uns auch eine Evaluierung der Gesetzesänderung nach zwei Jahren, damit festgestellt werden kann, ob das, was wir beschlossen haben, gut und so wirksam ist.
Drittens. Das ist der zentrale Punkt unserer Kritik. Wir halten den Beauftragten für die Polizei für gesellschaftlich so wichtig, dass er am besten als ei
genständiger Beauftragter des Parlaments eingerichtet werden sollte. Damit folgen wir auch den Intentionen des Kollegen Peters. In der Öffentlichkeit hat er gesagt, er sollte sich am Wehrbeauftragten des Bundestages orientieren. Das fänden wir besser. Denn dieser ist eigenständig organisiert und aufgestellt. Das Wichtigste ist: Er wird aus dem Parlament gewählt und hat damit eine ganz und gar andere gesellschaftliche Bedeutung. Er hätte auch mehr Gewicht in der Wahrnehmung nach außen.
Daraus ergibt sich jetzt für uns als Abgeordnete die Pflicht, die Betroffenen ausreichend zu beteiligen und mit ihnen zu reden, damit wir ein gemeinsames Ergebnis hinbekommen, so wie es in RheinlandPfalz anscheinend erfolgreich auf den Weg gebracht worden ist. Ein Tipp dazu: Eine etwas glücklichere und geschicktere Kommunikation nach außen würde die Dinge in einem weniger entzündlichen Klima diskutabel machen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, beim Thema Polizeibeauftragter kann ein wenig mehr Sachlichkeit in der Auseinandersetzung wirklich nicht schaden. Nicht nur, dass sich die CDU schon bei der bloßen Idee und ohne jegliche Detailkenntnis mit Händen und Füßen wehrt - sie sieht sich auch noch genötigt, auf dieser fragwürdigen Basis in die Polizeistationen des Landes auszuschwärmen, um Stimmung gegen diese Initiative zu machen. So viel blinder Aktionismus erinnert an einen aufgeschreckten Hühnerhaufen, der noch dazu um ein ungelegtes Ei herumrennt. Aus Sicht des SSW ist der Sache damit nun wirklich nicht gedient.
(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Hans-Jörn Arp [CDU]: Fragen Sie mal, wie die Polizisten das sehen! Das ist nicht lustig!)
- Lieber Kollege Arp, ich will gern zugeben, dass uns bei der Schaffung der Institution des Polizeibeauftragten natürlich nicht jedes zukünftig zu behandelnde Problem bekannt ist. Wie sollte es auch anders sein? Wer es aber bis heute versäumt hat, den
Entwurf zu lesen, den kann ich beruhigen: Natürlich ist auch eine Berichtspflicht, analog zu jener der Bürgerbeauftragten, Teil unserer Gesetzgebung. Wir werden genau hinschauen, um Art und Umfang der Eingaben und die Arbeit der Polizeibeauftragten insgesamt zu evaluieren.
Anstatt blind Alarm zu schlagen, sollte man sich vielleicht einmal die Erfahrungen in RheinlandPfalz anschauen. Hier wurde der Polizeibeauftragte im Juli 2014 eingeführt. Er wird dort mitnichten als Ausdruck des Misstrauens gegenüber der Polizei verstanden, im Übrigen auch nicht von der dortigen GdP. Vielmehr zeigt sich, dass der Beauftragte nicht nur von den Bürgern, sondern vor allem auch von der Polizei selbst als Gewinn gesehen wird.
Aus dem ersten Bericht von ihm geht hervor, dass er sich innerhalb eines Jahres für die Belange von 54 Bürgern und 29 Polizeibeamten einsetzen konnte. Die Überprüfung der Beschwerden gegen die Polizei ergab in keinem einzigen Fall ein Fehlverhalten, was auch zu einer erhöhten Sicherheit für die betroffenen Polizeibediensteten führt. Der Polizeibeauftragte hat aber in vielen Fällen zu einer Befriedung des Konflikts und zu mehr Transparenz des polizeilichen Handelns beigetragen. Das an sich ist ein Erfolg.
Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: Keiner in dieser Koalition hat den Eindruck, dass sich unsere Polizei in irgendeiner Art und Weise flächendeckend oder gar systematisch fehl verhält. Aber im Verhältnis von Bürgern zur Polizei gibt es - wie in vielen anderen Bereichen auch - einzelne Problemfälle, die durchaus unbewusst geschehen können. Hier kann schon oft eine Form von Mediation oder Moderation helfen. Deshalb ist es aus unserer Sicht wichtig, eine niedrigschwellige Anlaufstelle unterhalb der formalrechtlichen Ebene zu schaffen.
Neben der Befassung mit innerpolizeilichen Angelegenheiten soll und wird der oder die Polizeibeauftragte also auch das Verhältnis zwischen Polizei und Bürgerinnen und Bürgern stärken. Dass von dieser Arbeit letztlich beide Seiten profitieren, sollte dann eigentlich auch klar sein.
Eines ist für uns als SSW ganz wichtig: Unsere Polizistinnen und Polizisten leisten hervorragende Arbeit,
und das oft genug über die Belastungsgrenze hinaus. Natürlich sollen sie in ihrer Arbeit in keiner Weise behindert werden. Im Gegenteil, sie sollen und sie werden von der Institution des Polizeibeauftragten profitieren, denn sie können nicht nur auf Missstände hinweisen, sondern eben auch unabhängige Beratung und Hilfe in sozialen und persönlichen Konfliktsituationen erhalten, auf Wunsch natürlich auch anonym.
Ähnlich wie in Rheinland-Pfalz verbinden wir mit der Einrichtung die klare Erwartung, dass jede Eingabe grundsätzlich als konstruktive Kritik gewertet wird, Kritik, die dann mittel- und langfristig auch über den jeweiligen Einzelfall hinaus zu Qualitätsverbesserungen und zu mehr Arbeitszufriedenheit führt.
Ich hoffe, dass wir mit dieser Debatte zumindest etwas mehr Licht ins Dunkel bringen konnten. Niemand, wirklich niemand hat irgendein diffuses Misstrauen gegenüber unserer Landespolizei. Lieber Kollege Klug, Sie haben es vorhin angesprochen: Warum haben wir eigentlich - ich muss es vorlesen - keinen Umweltbehördenbeauftragten? Wir haben ihn. Der Landesnaturschutzbeauftragte ist ein solcher.
Der schaut sich nämlich nicht nur die Natur an, sondern auch das Handeln der jeweiligen Verwaltungen, ob das rechtens und in Ordnung ist, und er vermittelt in Konflikten zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den Behörden, die für den Naturschutz zuständig sind. Wir haben das.
- Das ist für den Kollegen Kubicki ganz neu, wie er gerade zuruft. - Auch die Minderheitenbeauftragte ist keine Misstrauensbeauftragte. Die Beauftragte für soziale Angelegenheiten ist es nicht, der Behindertenbeauftragte ist es nicht, und der Flüchtlingsbeauftragte ist es auch nicht. Auch da gibt es massenhaft an rechtlichen Möglichkeiten, jeden und alles zu verklagen, wenn man will. Wir haben diese Beauftragten, damit sie zwischen den Bürgerinnen
und Bürgern und den jeweiligen Fachbereichen vermitteln. Ich finde, auch bei der Polizei macht das Sinn. Es schadet der Polizei nicht, sondern stärkt die Polizei - nicht nur den einzelnen Beamten, sondern die Polizei an sich. - Vielen Dank.
Das Wort für die Landesregierung hat der Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten, Stefan Studt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe in den letzten Wochen ausgeführt, dass ich als Innenminister in der derzeitigen Situation mein Hauptaugenmerk selber nicht unbedingt auf die Schaffung eines Polizeibeauftragten gerichtet habe. Das haben Sie ausgeführt.
Aber - bevor Sie applaudieren, hören Sie bis zum Ende zu! - einschränkend will ich sagen - das haben wir vorhin schon einmal festgehalten -: Jeder kann sehen, mit welch besonderem Engagement unsere Landespolizei im Moment in all den Erstaufnahmeeinrichtungen tätig ist, wie sie mit ihrer ganzen Leistungs- und Organisationsfähigkeit die Strukturen in den letzten Monaten gemeistert hat, wie sie Lösungen herbeigeführt hat, wie sie uns bei der Bewältigung der wohl größten humanitären und gesellschaftlichen Herausforderung geholfen hat.
Herr Dr. Bernstein, wenn Sie sagen, diese Landesregierung, diese Koalitionsfraktionen hätten die Polizei vernachlässigt, hätten sie nur mit Stellenstreichungen belegt, muss man hier einmal aufzählen dürfen, was wir in den letzten Monaten und Jahren realisiert haben - es ist hier schon einzeln ausgeführt worden -: die Ausgleichsregelung für Dienste zu ungünstigen Zeiten, die Anhebung der Eingangsbesoldung von A 7 nach A 8. Wir haben schon 2015 30 zusätzliche Nachwuchskräfte eingestellt. Wir haben gestern beschlossen, dass 2016 140 zusätzliche Nachwuchskräfte eingestellt werden. Wir werden, um die Ausbildungszeit zu überbrücken, im nächsten Jahr Dienstzeitverlängerungen für 150 Polizeivollzugskräfte ermöglichen. Wir werden die Möglichkeit haben, zusätzlich 50 Verwaltungskräf
te einzustellen. Wir haben gesagt, dass wir die Stellenstreichung gegenüber dem Stabilitätsrat zurücknehmen werden. Wir haben eine wirklich tolle Ausbildung. Wir haben eine super Fortbildung. Wir haben - das ist im Bundesvergleich anerkannt - mit die beste Ausstattung, sowohl aktiv als auch passiv. Nicht zuletzt - ich glaube, das ist das deutlichste Signal, wenn es um die Attraktivität unserer Polizei geht - haben wir Bewerberzahlen, die unverändert hoch sind. Wir haben gar keine Probleme, 2016 400 Nachwuchskräfte zu bekommen. Ich bin sicher, wir schaffen das auch 2017.
Macht man sich einen Moment frei von den Herausforderungen in der Flüchtlingspolitik, frei von den Zusatzbelastungen, die daraus für unsere Landespolizei resultieren, will ich an dieser Stelle einmal deutlich und jenseits jeder oberflächlichen Pauschalierung sagen: Richtig ist - das haben wir gehört -, dass die Koalitionsparteien unter Mitwirkung meines Amtsvorgängers im Koalitionsvertrag die Einführung eines Polizeibeauftragten vereinbart haben. Das konnten wir in diesen Tagen schon in den Medien nachlesen. Mir ist dabei besonders wichtig, dass es in der Tat eine Person ist, die nicht nur einseitig gegen die Polizei ist, sondern dass es sich um eine Beauftragte oder einen Beauftragten für die Polizei handelt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist die Grundlage so gelegt worden, wie wir das hier richtigerweise schon vernommen haben, nämlich als ausgleichendes Element.
Grundlage für den jetzt von den Fraktionen vorgelegten Entwurf ist in der Tat eine Praxis aus Rheinland-Pfalz, die - das ist hier mehrfach zitiert worden - unter Mitwirkung der GdP entstanden und von der GdP dort ausdrücklich auch begrüßt worden ist. Demnach wird eine unabhängige Stelle zur Stärkung des partnerschaftlichen Verhältnisses zwischen Bürgern und Polizei geschaffen. Wer wäre hier im Land tatsächlich besser geeignet als die über Jahrzehnte etablierte und gesellschaftlich ob ihrer Unabhängigkeit hoch geachtete Bürgerbeauftragte?
Meine Damen und Herren, auch der oder die Polizeibeauftragte soll - das ist dem Entwurf zu entnehmen - unterstützen, helfen, vermitteln und schlichten. In dieser Gesamtheit kontrolliert er oder sie die Polizei nicht und schwächt sie schon gar nicht. Im Gegenteil, er oder sie kann die Polizei weiter stärken, erhöht deren Akzeptanz und bestärkt die Zivilgesellschaft. Er oder sie ist kein billiges Mittel zum Kontrollzweck und kein vorlauter Ausdruck zivil
gesellschaftlichen Misstrauens gegen die Polizei. Der oder die Polizeibeauftragte ist im Idealfall also ein „Freund und Helfer“ für beide Seiten. Dagegen, glaube ich, wird wirklich niemand etwas einwenden können.
Lassen Sie mich einen letzten Satz sagen. Unsere Polizei ist wirklich stark aufgestellt. Sie ist außerordentlich selbstbewusst. So haben wir sie kennengelernt und schätzen sie. Sie wird mit dem oder der Polizeibeauftragten partnerschaftlich zusammenarbeiten. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung zu a), Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Drucksache 18/3655. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich sehe, das ist einstimmig.