Wir kommen zur Abstimmung zu a), Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Drucksache 18/3655. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich sehe, das ist einstimmig.
Wir kommen dann zur Abstimmung zu Teil b), zum Antrag „Polizei braucht Vertrauen statt Misstrauen - Kein Polizeibeauftragter für Schleswig-Holstein“, Drucksache 18/3642. Auch hier ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen. Ich danke Ihnen.
Kein Zwangseinbau von „Smart Metern“ Wahlfreiheit und Datenschutz bei der Digitalisierung der Energiewende gewährleisten
(Martin Habersaat [SPD]: Wer ist denn der PGF? Das klappt anscheinend nicht! - Hans- Jörn Arp [CDU]: Da sieht man einmal, wie wichtig die PGF sind! - Heiterkeit)
- So, bevor wir uns weiter über die Rolle der Parlamentarischen Geschäftsführer unterhalten, hat jetzt Herr Abgeordneter Dr. Breyer das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! In der „ZEIT“ lesen wir die Überschrift „Stromkunden sollen sich überwachen lassen und dafür zahlen“. Das Deutschlandradio titelt „Der Spion in der Steckdose“. Und in der „Welt“ lesen wir die Überschrift „Intelligente Stromzähler sind ziemlich dämlich“.
Worum geht es? - Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll künftig in jedem Haushalt ein Gerät eingebaut werden, das genau aufzeichnet, wann wir wie viel Strom verbraucht haben. Aus dieser Verbrauchskurve lässt sich ablesen, wann wie viele Personen in der Privatwohnung anwesend waren und welche Geräte sie benutzt haben. Das heißt, anders als bei den herkömmlichen Zählern, wird nicht nur raufgezählt, sondern genau gespeichert, zu welcher Uhrzeit wie viel verbraucht wurde. Das bedeutet, dass zum Beispiel Ihr Ehepartner Sie mit der Frage konfrontieren kann, ob Sie am Wochenende denn doch nicht auf der Geschäftsreise waren und warum noch eine zweite Person in der Wohnung anwesend gewesen ist.
- Lachen Sie nicht! In den Niederlanden wurden diese Daten schon in Scheidungsprozessen angefordert.
In den falschen Händen, zum Beispiel von Kriminellen, kann anhand Ihrer Anwesenheits- oder Abwesenheitszeiten auch ein Einbruch geplant werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, warum will die Bundesregierung diese Geräte zwangsweise in alle Wohnungen einbauen? Erste Begründung ist lange Zeit gewesen, man wolle Energie einsparen. Wir wissen aber aus vielen Versuchen inzwischen, dass bei Privathaushalten - zumal, wenn sie diese Zähler gar nicht haben wollen - in aller Regel keine nachhaltige Energieeinsparung erzielt wird, vor allem auch keine, die die Kosten dieser Geräte ausgleichen könnte.
Zweite Begründung: Die Hoffnung ist, dass zeitvariable Tarife quasi den Bedarf an Energiespeichern minimieren können. Die Idee ist, wenn der Strom teurer ist, wenn es wenig davon gibt, dann würden Verbraucher sozusagen auf andere Zeiten umsteigen, wenn die erneuerbaren Energien viel Strom produzieren.
Das Problem ist nicht nur, dass diese Geräte, die hier zwangsweise eingebaut werden sollen, in der Grundausstattung gar nicht in der Lage sind, variable Tarife abzurechnen, sondern auch, dass Studien zeigen, in privaten Haushalten ist es in der Regel gar nicht möglich, das Verbrauchsverhalten wirklich nennenswert zu steuern.
Das WIK-Institut hat im Auftrag der Verbraucherzentrale gerade neulich ermittelt, dass sich kaum Preisvorteile im Fall von variablen Tarifen ergeben, gerade in der Hauptzeit ist der Storm bei variablen Tarifen meist teurer. In der kanadischen Provinz Ontario haben solche Tarife zu einem drastischen Anstieg der Stromrechnung geführt. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass eigentlich keine Akzeptanz bei Verbrauchern dafür da ist, zu nicht vorhersehbaren Kosten seinen Strom beziehen zu können.
Die dritte Begründung ist, dass bei einem flächendeckenden Einbau der Stückpreis dieser Geräte sinkt. Das ist sicherlich richtig, nur es hilft dem Verbraucher, der ein solches Gerät in seiner Wohnung eben nicht haben möchte, der keine Vorteile davon hat, nicht. Die Mehrkosten dieser Geräte von bis zu 20 € pro Jahr in der Basisvariante für ein Gerät, das man nicht haben will, sind in Zeiten von ohnehin hohen Energiekosten nicht akzeptabel.
In Meinungsumfragen sagen 70 % der Bürger, sie möchten keinen Zwangseinbau von Smart Metern in ihrer Wohnung, egal ob mit oder ohne Kommunikationsmodul. Deshalb fordern die Verbraucherzentrale und auch wir PIRATEN, solche Geräte nur auf Wunsch der Verbraucher einzubauen und sie auf Wunsch auch wieder ausbauen lassen zu können.
Dass der Bundesrat morgen ein Opt-out-Recht für die Fernübertragung fordern will, ändert nichts an dieser Schnittstelle vor Ort, mit der genau dieselben Daten ausgelesen werden können, und auch nichts an der unnützen Kostenbelastung durch diese Geräte, auch in der Basisversion.
Unser Umweltminister Robert Habeck hat sich in unseren Vorgesprächen von diesem Zwangseinbau nicht abbringen lassen. Aber in einem Punkt sind wir weitergekommen, Sie haben nämlich zugesagt, gemeinsam mit Amtskollegen in einem Brief an den Bundestag ein Opt-out-Recht zumindest für die Aufzeichnung der Verbrauchskurve fordern zu wollen. Das wäre doch schon ein deutlicher Fortschritt, den ich nur sehr begrüßen kann. Vielen Dank für diese Zusage an der Stelle. Dennoch müssen wir feststellen -
Ohne Akzeptanz der Nutzer wird die Energiewende scheitern, wie wir gestern schon gesagt hatten. In Kanada, in den USA, in den Niederlanden und in Österreich waren wirklich lautstarke Proteste die Folge, als man versucht hat, das zwangsweise einzuführen.
Deshalb bitten wir darum: Keine Zwangseinführung von Smart Metern - für ein Wahlrecht von Verbrauchern! - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich das richtig sehe, wird die Beratung im Bundesrat am morgigen Tag stattfinden. Insofern ist die Reihenfolge unserer Beratung ein bisschen ungünstig, weil wir hier alle unsere Einschätzung
und unsere Meinung zum Besten geben, ohne zu wissen, wie nun genau die Landesregierung gedenkt, im Bundesrat vorzugehen.
Nichtsdestotrotz sollten wir aber schon darauf achten, dass wir mit den richtigen Fakten unterwegs sind. Herr Breyer, Ihre Eingangsbehauptung, der Gesetzentwurf der Bundesregierung sehe vor, dass jeder Haushalt jetzt mit einem digitalen Lesegerät ausgerüstet werden muss, stimmt schlicht nicht, sondern es gibt in dem Gesetzentwurf eine Mengenbegrenzung auf oberhalb 6.000 kW. Die macht auch Sinn. Darauf komme ich gleich noch.
Nichtsdestotrotz spricht der Antrag der PIRATEN eine ganze Reihe von relevanten Punkten an. Wir haben nun in der Beratung des Bundesrats auch eine Fülle von Anträgen aus den unterschiedlichen Ausschüssen vorliegen, die sich den Themen, die wir heute hier diskutieren, zum Teil auch annehmen.
Vom Grundsatz her ist die Initiative der Bundesregierung richtig. Denn intelligente Messsysteme sind wichtig und erforderlich, wenn denn der Umbau der Stromversorgung im Zuge der Energiewende effektiv gestaltet werden soll. Intelligente Messsysteme können auch einen Beitrag dafür leisten, dass der Endverbraucher selber zu mehr Energieeffizienz kommt.
So weit, so gut. Dennoch müssen in der geplanten Regelung Aspekte miteinander in Einklang gebracht werden, die sich teilweise durchaus widersprechen. Ein paar Beispiele: Wenn digitale Zähler ihren vollen Beitrag zur Energiewende leisten sollen, zum Beispiel im Sinne eines virtuellen Kraftwerks, dann ist eine flächendeckende Nutzung schon erforderlich oder zumindest eine weitgehend flächendeckende Nutzung.
Auf der anderen Seite haben wir in Privathaushalten - darauf wurde hingewiesen - mit einem niedrigen Stromverbrauch die Situation, dass die Kosten, die zumindest zum jetzigen Zeitpunkt durch einen solchen Zähler entstehen, das Einsparpotenzial vermutlich übersteigen werden.