Kai Dolgner
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Last Statements
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die 10 Minuten. Ich hätte mich für meine letzte Landtagsrede - hoffentlich nur in dieser Wahlperiode, aber man weiß ja nie, was kommt - noch über mehr Zeit gefreut. Deshalb nehme ich gern Ihre Zwischenfragen entgegen, vor allem zu Themen, die den wirklichen Inhalt des Urteils zum kommunalen Finanzausgleich betreffen. Den gestrigen Zwischenrufen habe ich entnommen, dass Sie noch die eine oder andere Frage haben. Also immer zu, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin da nicht undankbar.
Ich muss mich deshalb heute auf die fiskalische Seite konzentrieren. Natürlich gehört es zum üblichen Rollenverständnis, wenn man sich über die Finanzierung der eigenen Aufgaben in Konkurrenz zu anderen und zu anderen Ebenen streitet, dass jeder
sagt, er habe zu wenig Geld. Wenn man durch die Ortsvereine zieht und die Schatzmeister fragt, was sie denn zum Landtagswahlkampf beisteuern können, ist das ähnlich. - Ich sehe an einigen Lachern, dass dieses Problem wohl parteiübergreifend ist.
Wenn man einen Blick auf die Einnahmen und Ausgaben aller Kommunen wirft, dann sind diese allerdings mittlerweile in Deckung. Die kommunale Verschuldung steigt aber trotzdem. Das war auch unter der schwarz-gelben Vorgängerregierung so. Ja, das ist auch unter unserer Regierung so.
Wenn man sich aber die Verschuldung aller Kommunen anschaut, muss man sagen: Nein. Die Kreise beispielsweise konnten trotz der angeblich so kreisfeindlichen Reform des kommunalen Finanzausgleichs ihre Schulden im ersten Gültigkeitsjahr des FAG im Jahr 2015 um 7,5 % reduzieren. Beim Landeshaushalt wäre das umgerechnet eine Schuldenreduktion von 2 Milliarden €. Das ist meines Erachtens nicht so richtig schlecht.
Nein, es steigt also nur die Verschuldung von Teilen der kommunalen Familie. Und deren Hauptproblem hat drei Buchstaben: SGB. Die Belastungen aus den Sozialgesetzbüchern schlagen sich nicht überall gleichmäßig in den kommunalen Haushalten nieder. Nun wäre es schön, wenn der Bund bei seinen Leistungsänderungen und -erweiterungen auch das Geld mitgäbe. Wir müssten hier gar nicht über die Kita-Kosten streiten, wenn der Bund beispielsweise bei der Schaffung der Rechtsansprüche im Bereich U 3 und Ü 3 das notwendige Geld mitgegeben hätte und nicht nur die recht bescheidenen 25 Millionen € - bei Kostensteigerungen von circa 300 Millionen €.
Wenn Herr Schäuble nun 15 Milliarden € Bewegungsspielraum für Steuersenkungen sieht, hätte ich einen Alternativvorschlag: Schon mit 8 Milliarden € ließen sich die Mehrkosten bei den Kitas deutschlandweit finanzieren
und mit dem gesamten Betrag die Gebührenfreiheit in ganz Deutschland. Da kann man sich wirklich fragen, ob wir die Steuersenkung brauchen, von der wir alle mehr profitieren würden als die Kita-Eltern oder ob man nicht auch einmal eine solche Forderung auf Bundesebene aufstellt.
Am Anfang der Legislaturperiode war die Frage, wie wir den stetigen Anstieg der kommunalen Verschuldung in den Griff bekommen wollen. Da wir wussten, dass die Situation innerhalb der Kommunen aber extrem unterschiedlich ist - was auch nicht neu ist, wenn man sich mit kommunalem Haushalt ein wenig auskennt -, wollten wir keine allgemeine finanzielle Entlastung der Kommunen, also einfach mehr Geld in den Topf geben, zum Beispiel durch eine allgemeine Erhöhung der FAG-Mittel, sondern gemäß des SPD-Wahlprogramms, in dem das bereits enthalten war - Sie müssen das ja nicht alle gelesen haben - wollten wir erreichen, dass bis zum Ende der Legislaturperiode den Städten und Gemeinden 120 Millionen € jährlich gezielt zur Verfügung steht. Das Wort „gezielt“ ist dabei ganz bewusst gewählt. Außerdem sollte eine Reform des kommunalen Finanzausgleichs nicht nur wie bisher die Unterschiede in den Realsteuereinnahmen, sondern auch in den sozialen Belastungen ausgleichen.
Wie stelle ich aber nun fest, ob wir mit dieser Strategie wirklich erfolgreich waren auch im Vergleich mit der Vorgängerregierung? Schließlich gibt es ja auch eine konjunkturelle Komponente, auf die Sie ja zu recht immer hinweisen, und die sozialgesetzlichen Rahmenbedingungen ändern sich ja schließlich auch. Dabei hilft der Relativvergleich mit den anderen deutschen Flächenländern über den zu betrachtenden Zeitraum. Von 2010 bis 2012 ist die durchschnittliche kommunale Verschuldung der Flächenländer um 45 € pro Einwohner gestiegen und von 2012 bis 2015, das sind die letzten Zahlen, die wir haben, dann um 39 € pro Einwohner.
Also, trotz der verbesserten Konjunktur sind es nur 6 € weniger. Das liegt hauptsächlich am SGB. Was ist mit Schleswig-Holstein? - In der schwarz-gelben Koalition von 2010 bis 2012 ist die Verschuldung der schleswig-holsteinischen Kommunen um 79 € pro Einwohner gestiegen, also fast doppelt so schnell wie im Bundesvergleich. In der Küstenkoalition von 2012 bis 2015 ist die Verschuldung der schleswig-holsteinischen Kommunen nur noch um 22 € pro Einwohner gestiegen. Das ist knapp ein Viertel.
- Herr Schlie, ich habe damit gerechnet, dann hören Sie mal zu. Und hören Sie auf, ständig die fetten Jahre als Erklärung anzuführen. Das haben die anderen Bundesländer auch. Ja, Sie hatten schlechtere Jahre als wir, aber das hatten die anderen Bundesländer auch.
- Dann habe ich Sie falsch verstanden.
- Dann entschuldige ich mich hier von dieser Stelle.
Unter Ihrer Regierung ist die Verschuldung der Kommunen fast doppelt so schnell gestiegen wie im Bundesvergleich desselben Jahres unter denselben makroökonomischen, sozialpolitischen und sozialgesetzlichen Bedingungen.
Unter unserer Regierung ist die Verschuldung nur noch halb so schnell gestiegen wie im Bundesvergleich. Das heißt, wir haben den relativen Schuldenanstieg geviertelt, und zwar im Vergleich zum gesamten restlichen Bundesgebiet.
Natürlich können wir aus dem Landeshaushalt nicht alle Ansprüche, die aus dem SGB erwachsen, ausgleichen. Das haben Sie übrigens auch nicht gemacht. Sie haben gesagt, die Belastung, die durch den Bund bei den Krippenplätzen geschaffen wurde, sollen die Kommunen alleine tragen. Wir haben einen Teil, aber nicht alles davon übernommen. Bevor Herr Koch immer wieder an die Wand malt, dass der Haushalt mittelfristig vor dem Zusammenbruch stehe, müssen wir schon sehen, wie sich die strukturellen Ausgaben zusammensetzen. Wir können nicht der Garantiegeber für Änderungen im Sozialgesetzbuch sein, aber wir können unseren Beitrag dazu leisten.
Deshalb war es goldrichtig, dass wir die strukturellen Verbesserungen der kommunalen Finanzausstattung von 133 Millionen € nicht einfach ins FAG, sondern gezielt in die SGB-Leistungen gegeben - die Kita ist nämlich so eine - und innerhalb des FAG die Soziallasten ausgeglichen haben.
Dieser zentrale Punkt der Reform hat die verfassungsrichterliche Überprüfung überstanden. Da können Sie sich auf den Kopf stellen und mit den Beinen Fliegen fangen. Das ändert nichts daran.
Für Sie jetzt noch einmal ganz deutlich zum Nachlesen - wir veröffentlichen ja unsere Pressetexte im
mer - Folgendes aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts:
„Durchgreifende Bedenken bestehen weder gegen die Einführung eines solchen Parameters für Soziallasten an sich“
- da haben Sie ja gesagt, das sei zu hoch, wir glichen ja sonst auch nur 70 % aus; Sie können ja Ihren eigenen Schriftsatz noch einmal lesen
„noch gegen dessen Gewichtung. Insbesondere werden hierdurch die Kreise nicht im Verhältnis zu den kreisfreien Städten benachteiligt.“
Damit ist der zentrale Punkt, der zu einem Ausgleich der meisten Finanzverschiebungen geführt hat - das sind nämlich die Soziallasten -, höchst richterlich bestätigt.
So wie wir bereits jetzt über 150 Millionen € mehr in die Kita-Betriebskosten investieren als Schwarz-Gelb - auch das finden Sie in der Großen Anfrage; für alle, die immer noch herumrennen und behaupten, wir hätten da nur 10 Millionen € hineingepackt: wir haben bei der Kita ein Gesamtsystem, und dazu gehört nicht nur die Förderung der über 3-Jährigen -,
werden wir gemäß dem Letter of Intent, über den sich der Oppositionsführer gestern in Unkenntnis der Problematik lustig gemacht hat - denn anders kann ich mir das gar nicht erklären -, den Kommunen weiterhelfen. Wir hoffen, bis zum Ende der nächsten Legislaturperiode den Schuldenanstieg endgültig gestoppt zu haben. Immerhin haben wir schon drei Viertel des Weges zurückgelegt.
Neben dieser deutlichen, wenn auch in der öffentlichen Diskussion nicht immer wahrgenommenen Steigerung bei den Kita-Betriebskosten gab es auch weitere, deutlich zusätzliche Mittel für Schulsozialarbeit, die Förderung der kommunalen Infrastruktur von über 11 Millionen € und aus der Erhöhung der Grunderwerbsteuer.
Wer die politische Forderung nach einer Absenkung der Grunderwerbsteuer erhebt, entzieht den Kommunen zusätzlich 23 Millionen € freie Finanzmittel. Während Schleswig-Holstein seine einzige
größere eigene Steuereinnahmemöglichkeit mit Erhöhung der Grunderwerbsteuer mit einem deutschlandweiten Spitzensteuersatz von 6,5 % voll ausgeschöpft hat, ist das Ergebnis der Großen Anfrage, dass große Teile der Kommunen offenbar keinen Bedarf haben, ihre eigenen Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Würden die Kommunen nur den Bundesdurchschnitt nehmen, betrügen die Mehreinnahmen 170 Millionen € p. a.
Nein, das ist jetzt keine Aufforderung von mir, die Einnahmen tatsächlich zu erzielen. Aber wenn es um das Thema kommunale Bedürftigkeit geht, sollte es schon gestattet sein, darauf hinzuweisen, dass es neben den verschuldeten Kommunen auch viele gibt, denen es so gut geht, dass es ihnen möglich ist, Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende um 170 Millionen € im Jahr weniger zu belasten als vergleichbare Kommunen in anderen Bundesländern.
Es gibt noch viele weitere Details, auf die ich jetzt leider nicht eingehen kann. Nur ein kleiner Hinweis für die Kollegen von den PIRATEN: Auf den Seiten 17 bis 19 finden Sie die ganzen Verbesserungen der kommunalen Bürgerbeteiligung. Der Vorwurf, wir hätten sie geschwächt, ist also völlige Legende.
- Ich kann eure Flugblätter lesen: Wir sind eine Gefahr für die Bürgerbeteiligung - ja, ja.
Auf den Seiten 20 bis 38 finden sich die umfangreichen Maßnahmen zur Flüchtlingspolitik. Auch da kann man schlecht den Vorwurf erheben, dass nichts gemacht worden wäre. 19 Seiten der Großen Anfrage, das ist eine ganze Menge.
Leider haben Sie doch keine Zwischenfrage gestellt. Meine Erwartungen sind ein bisschen enttäuscht worden. Trotzdem hoffe ich, dass ich mich auf die Diskussionen in der nächsten Wahlperiode freuen kann. Diese Große Anfrage ist eine gute Basis dafür. Ich hoffe, dass ich möglichst viele von Ihnen wiedersehe. Bis dann! Ich wünsche uns einen guten Wahlkampf - und uns den Sieg.
Vielen Dank. - Herr Dr. Klug, ist Ihnen erstens bekannt, dass die Große Anfrage schon beim letzten Mal auf der Tagesordnung stand, und können Sie mir sagen, ob die FDP im Ältestenrat beantragt hätte, sie für die Februar-Tagung aufzurufen?
Herr Kollege Dr. Klug, könnten Sie zur Kenntnis nehmen, dass ein Relativvergleich der Vergleich ist, den man macht, um solche Effekte herauszurechnen? Wie können Sie mir erklären, dass die kommunale Verschuldung unter Ihrer Regierungszeit doppelt so stark angestiegen ist im Vergleich zu allen Flächenländern, die zu dem Zeitpunkt die gleichen Probleme hatten wie Schleswig-Holstein, und dass die kommunale Verschuldung jetzt gerade einmal halb so stark ansteigt im Vergleich zu allen Flächenländern in Deutschland, die die gleichen Bundeszuschüsse erhalten, die die gleichen Steuererhöhungen haben?
Herr Kollege Dr. Breyer, sind Sie ernsthaft der Auffassung, dass man 154.000 Wohneinheiten dadurch schaffen kann, dass man in Kiel oder anderswo im Land zehn, zwanzig, 50 - von mir auch aus 1.000 - Fehlbelegungen mit einem hohen bürokratischen Aufwand herausbekommt? - Wäre es nicht vielleicht besser, wieder in den Kommunalwohnungsbau einzusteigen? Einer solchen Forderung könnten wir uns anschließen, wir haben sie auch in unserem Wahlprogramm.
Herr Kollege Dr. Breyer: Wissen Sie, unter welchen Aspekten kommunaler Wohnungsbau gefördert wird und in welchem Segment kommunaler Wohnungsbau stattfindet? Wissen Sie, was da das Stichwort ist?
Werte Kollegin von Kalben, der Kollege Vogt hat darauf aufmerksam gemacht, dass es Umfragen gibt. Es ist ja ein Problem mit den tatsächlich Betroffenen und Majoritäten. Deshalb hört man ja auch Betroffene an und geht nicht einfach nach Majoritäten.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gab hier eben einen interessanten Schlagabtausch über das Urteil des Verfassungsgerichts zum kommunalen Finanzausgleich. Unsere Zwi
schenrufe bezogen sich nicht darauf, wie groß der Kuchen im Vergleich zum Landeskuchen ist und sein soll, oder darauf, wie da die Aufgaben bestimmt werden. Das ist auch gar nicht das Zentrum der Kritik der CDU gewesen. Das war das Zentrum der Kritik des Torge Schmidt und auch des Kollegen Dr. Garg, dessen Rede ich mir gerade eben noch einmal angeguckt habe.
Daniel Günther aber hat sich damals hierher gestellt und hat behauptet:
„Ihr Ziel war es, den Landkreisen das Geld wegzunehmen. Deswegen haben Sie zum Beispiel auch Lasten, die die Kreise haben, wie etwa die Schülerbeförderung, einfach außen vor gelassen. Sie machen Politik zulasten des ländlichen Raums. Das werden wir nicht durchgehen lassen.“
Das haben Sie noch einmal wiederholt. Daran, dass Sie jetzt klatschen, sieht man, dass Sie das Urteil gar nicht gelesen haben, liebe Kollegen von der CDU.
Ich lese es Ihnen jetzt einmal vor. Zum Soziallastenausgleich heißt es da:
„Durchgreifende Bedenken bestehen weder gegen die Einführung eines solchen Parameters für Soziallasten an sich noch gegen dessen Gewichtung. Insbesondere werden hierdurch die Kreise nicht im Verhältnis zu den kreisfreien Städten benachteiligt.“
Zu den Schülerbeförderungskosten hat das Gericht entschieden:
„Dass im Rahmen einer derartigen Abwägung die Kosten der Schülerbeförderung letztlich nicht berücksichtigt wurden, ist nicht zu beanstanden, da - worauf die Landesregierung zutreffend hinweist - diese auf anderem Wege, nämlich über § 114 Schulgesetz, abgewickelt werden.“
Dieser Punkt wurde also auch zurückgewiesen.
Die angebliche Benachteiligung des Kreises Stormarn durch den Wegfall der zusätzlichen Kreisumlage: zurückgewiesen. Die angebliche Manipulation
der Hebesätze zugunsten der kreisfreien Städte: zurückgewiesen.
Das Einzige, was Sie bei den Hebesätzen erreicht haben, ist, dass sie teilweise um 30 % erhöht werden müssen. Da haben Sie aber Ihre eigene Klage nicht verstanden.
In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es:
„Auch die in dem Gesetz vorgesehene besondere Berücksichtigung zentralörtlicher Funktionen - von der insbesondere die großen kreisfreien Städte sowie die Mittelstädte profitieren - ist entgegen dem Vorbringen der Antragstellerinnen zulässig.“
Dieser Punkt ist also auch zurückgewiesen.
- Nein, die Klage ist damit zurückgewiesen. Herr Dornquast, meine Güte, wie tief kann man mit Zwischenrufen eigentlich sinken? Das ist doch unglaublich!
Dann wurde hier behauptet, man hätte die Theater doppelt angerechnet und damit die Theaterstandorte, also die kreisfreien Städte, gestärkt. Sie können das alles nachlesen:
„Der Einwand doppelter Berücksichtigung verschiedener Bedarfe, insbesondere der Aufwände für die Theater, greift nicht durch. Insoweit ist zunächst festzuhalten, dass die berücksichtigten Bedarfe für die Theater im Hinblick auf die absoluten Beträge nicht mehrfach Eingang in die Berechnungen gefunden haben.“
Sie haben uns vorgeworfen, wir würden zugunsten einer Gruppe manipulieren.
Richtig ist: Das Verfassungsgericht hat gesagt, dass die Regierung nicht hinreichend dargelegt hat, wie die Bedarfe - auch im Verhältnis zueinander - gedeckt werden. Es geht um die Sorgfalt. Um die Größe des Kuchens kann man sich immer streiten. Das Gericht hat aber den Vorwurf zurückgewiesen, dass wir in der Verteilung zugunsten einer Gruppe manipuliert hätten und den ländlichen Raum bewusst ausbluten lassen würden, wie Daniel Günther es heute noch einmal gesagt hat. Das ist ganz eindeutig, Herr Kollege Koch.
Da geht es um diese ganzen Mechanismen. Auch die Einrichtung der Entlastung der Grundsicherung hat das Gericht zurückgewiesen.
Den Rest erzähle ich Ihnen morgen. Stellen Sie doch eine Zwischenfrage, Herr Koch, dann erkläre ich Ihnen das gern noch einmal im Detail.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Arp, springen Sie wirklich über Ihren Schatten. Das haben wir in der Region auch gemacht.
- Dann hoffe ich ja, dass Sie dem FDP-Antrag zustimmen! Dann habe ich Sie an der Stelle verkehrt verstanden. Auf jeden Fall werde ich mir als Abgeordneter aus der Region genau ansehen, wie Sie sich nachher zu dem Antrag verhalten. Sonst stelle ich fest, dass die Abgeordneten der CDU aus der Region Rendsburg nicht so viel Einfluss in der CDU-Landtagsfraktion zu haben scheinen.
- Na ja, dann stimmen Sie ja zu. Sie stimmen zu? Stimmen Sie dem Antrag zu, oder stellen Sie mir eine Zwischenfrage, Kollege Arp! Bei Ihrem Vor
trag habe ich überhaupt nicht erkennen können, ob Sie dem nun zustimmen oder nicht. Das ist das Einzige, was die Menschen bei mir in der Region interessiert.
Ich werde die gesamte Debatte auf die Homepage stellen. Ich weiß nicht, mit welchen überregional tätigen Unternehmern Sie gern sprechen, ich wohne in Osterrönfeld. Ich wohne mitten drin in der Misere zwischen Kanaltunnel und Hochbrücke. Mich interessiert dieses Feinziselierte nicht. Mal ganz ehrlich, es ist ein völliger Wahnwitz: Vor 40 Jahren hat der Bund gepfuscht und ist jetzt nicht bereit, seinen Pfusch so zu korrigieren, dass man Verkehrsprognosen nicht für 40, sondern vielleicht noch für 100 Jahre gerecht werden kann. - Ganz ehrlich!
- Das ist uns vollkommen schnuppe! Das war übrigens eine CDU-Regierung in Schleswig-Holstein.
- Sie kennen das mit der Auftragsverwaltung. Gebaut hat daran übrigens mein Schwiegervater, nur einmal so ganz nebenbei.
Auch damals war vielen Beteiligten klar - das ist alles für Sie sehr witzig -, dass die Sachen möglichst schnell zu machen, weil man irgendeinen Termin hat, nicht gerade zu Qualitätsverbesserungen führt. Völlig unabhängig davon - Sie können jetzt versuchen, davon abzulenken oder Sonstiges -: Wir in der Region haben nur etwas von einem Neubau. Dann haben wir auch modernen Lärmschutz. Es ist doch Wahnwitz, dass unseren Mitbürgern der Lärmschutzstandard von 1972 präsentiert werden soll. Ganz ehrlich, wenn Herr Dobrindt nicht weiß, wohin mit dem Geld - und Schleswig-Holstein ruft ja nur ganz wenig Geld ab -, hier können alle Parteien sagen: Wir nehmen dein Geld, wir nehmen sogar noch mehr Geld davon.
Dann können wir uns alle gemeinsam hier dafür einsetzen, vielleicht nicht so wie Herr Ferlemann, der in die Region gekommen ist und vor zwei Jahren für dieses Jahr die Wiedereröffnung des Kanal
tunnels versprochen hat - seitdem ward er nicht mehr gesehen -,
sondern um das vielleicht einmal ernsthaft an der Stelle noch einmal zu sagen: Wir sind jetzt schon bei den Verkehrszahlen bei der Prognose für 2030. Die alte Prognose stimmt schlicht und ergreifend nicht mehr. Man kann natürlich sagen: Das machen wir genauso, wie es vor 40 Jahren in Ordnung war.
Das können wir dann unseren Nachfolgern erzählen, wenn wir wieder Verkehrschaos haben; denn die Kapazität wird - das ist jetzt schon, noch vor 2020, noch in der Planungsphase, erkennbar nicht ausreichen. Somit werden wir noch in der Planungsphase erleben, dass uns die Journalisten und unsere Nachfolger fragen - die Brücke ist noch gar nicht gebaut; wir sind noch im Planfeststellungsverfahren; wir sind jetzt über die 60.000 herüber -: Wieso machen Sie so einen Blödsinn? - Dann möchte ich gern antworten: Nein, wir haben diesen Blödsinn nicht gemacht.
Wir haben alle gemeinsam dafür gekämpft, dass er nicht gemacht wird. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Ja, wir versuchen jetzt einmal einen anderen Ansatz der Anonymisierung.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Bernstein, dass ich das erleben darf, dass Sie hier reden und nicht ein Wort über Ihren eigenen Antrag verlieren; das ist schon spannend.
Eigentlich haben Sie ja wieder einen Fußfessel-Antrag gestellt. Das andere ist nur ein Rückläufer aus dem Ausschuss. Dazu haben wir alles schon gesagt. Also, wenn Sie hier schon so eine steile Forderung erheben, dann sollten Sie sie wenigstens begründen; denn Ihr Antrag besteht nur aus der Feststellung, dass Fußfesseln für Gefährder die Sicherheit erhöhen - also ohne Fragezeichen - und dass die Landesregierung gefälligst unverzüglich die Vorrausetzungen für den Einsatz schaffen soll. Ein neues Sicherheitsinstrument ist auf dem Markt, und die CDU sagt wie ein kleines Kind, ohne weiter nachzudenken: Ich will es haben.
Wir haben beim Thema Waldkindergarten ja schon einen Einblick in die Denkweise der CDU bekommen - anders kann ich mir den Antrag nicht erklären -, wie der Gutsherr, Verzeihung, der Ministerpräsident, Ihrer Meinung nach mit schwierigen Rechtsfragen umgehen soll. Wie habe ich mir Ihren Antrag bildlich vorzustellen? Der Landtag beschließt jetzt; das ist ja kein Gesetz. Ministerpräsident Albig kauft die Fußfesseln, unterschreibt ein Dekret zur Einschränkung von Grundrechten, lässt alle Gefährder an einem Tisch, natürlich ohne Stuhl, antreten und legt medienwirksam persönlich die Fußfesseln an - zack, zack, alles erledigt!
Aber gern doch.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Satz von den Kollegen zu den PIRATEN: Auch wenn Sie das Grundsatzprogramm der SPD zur Abstimmung stellen, müssen wir daraus noch lange nicht Bundesratsinitiativen entwickeln. Wir müssen nicht über jedes Stöckchen springen, das Sie uns hinhalten.
Wir haben hier fünfmal über die Vorratsdatenspeicherung abgestimmt. Sie ist im Landesverwaltungsgesetz nicht umgesetzt: Somit haben wir unseren Koalitionsvertrag erfüllt. Ich muss nicht eine andauernde Hexenprobe machen, nur damit wir in Ihren Augen keine Hexen sind. Das können Sie sich schenken.
Vermutlich wird es nichts mehr damit werden, dass das von allen begriffen wird. Auf eine Sache möchte ich aber doch hinweisen: In Koalitionsverträgen verspricht man den Wählerinnen und Wählern gar nichts, weil sie nach der Wahl abgeschlossen werden. Es ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Parteien. Sie lehnen diese doch ab, insofern finde ich es spannend, dass Sie glauben, dass Sie uns darauf festnageln müssen.
Wir haben unseren Koalitionsvertrag in diesem Punkt aber vollkommen erfüllt. Zum Thema Videoüberwachungsgesetz des Bundes und Kennzeichenspeicherung enthielt der Koalitionsvertrag keine Aussage. Vielleicht werben Sie einmal mit Ihren eigenen Inhalten, als Behauptungen über andere aufzustellen. Das würde zumindest von einem gewissen Selbstbewusstsein zeugen.
Klug wäre es übrigens gewesen, Herr Kollege Dr. Garg, wenn Herr Dr. Bernstein wirklich das in den Antrag geschrieben hätte, was Herr Studt gesagt hat. Unklug ist es, das nur zu behaupten und zu glauben, dass ich es nicht recherchieren würde.
Der erste Teil ist richtig: Der Minister hat gesagt, er glaube, dies würde die Sicherheit erhöhen, das sei jedoch kein Wundermittel. Den zweiten Teil haben Sie vergessen zu erwähnen: Er hat mitnichten angekündigt, dass er oder die Landesregierung unverzüglich die Voraussetzungen schaffen werde. Er hat gesagt, wenn die Gesetzgebung im Bund abgeschlossen ist - das ist das Gegenteil von unverzüglich; was Sie im Übrigen auch kritisiert haben -, werde Schleswig-Holstein das Gesetz in eine landesgesetzliche Regelung umsetzen.
Ich betrachte das eher als Prophezeiung. Ich weiß nicht, ob es eintritt, denn das betrifft den nächsten Landtag. Minister Studt hat gesagt, Schleswig-Holstein werde es in eine landesgesetzliche Regelung umsetzen. Das ist richtig.
Der Unterschied ist: Wir verstehen den Landtag als schleswig-holsteinischen Gesetzgeber. Die Kollegen von der CDU verstehen darunter den Ministerpräsidenten oder wahlweise den Innenminister.
Beim Thema gesetzlicher Grundlagen für Waldkindergärten haben wir das schon verstanden. Ihr Antrag beruht jedenfalls nicht auf einer Aussage von Herrn Studt. Dass die Landesregierung unverzüglich die Voraussetzungen schaffen würde, ist gerade einem Verfassungsminister gar nicht möglich.
Wenn wir das hier noch verlängern wollen, bitte. Wir haben ja noch einen gemeinsamen Termin, Herr Kollege Dr. Bernstein.
Wir machen das aber auf keinen Fall in einem Regierungsverfahren.
Herr Kollege König, ich glaube, Ihnen ist immer noch nicht bewusst, dass die Ausschüsse die fachliche Beratung von Parlamentsinitiativen machen sollen und nichts anderes. Wenn Sie aus den Petitionen heraus ein allgemeines politisches Problem sehen, dann bleibt es Ihrer Fraktion
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Direkte Demokratie ist in der Tat eine sinnvolle Ergänzung der parlamentarischen Demokratie. Wir haben bereits das Instrument der Volksgesetzgebung, mit dem man auch Gesetze aufheben kann.
Es gibt dieses Instrument, auch wenn Sie so tun, als wenn das nicht so wäre. Wir haben das Quorum von 25 % auf 15 % abgesenkt.
Wenn Sie daran zweifeln, ob Sie 15 % für Ihre Ideen überzeugen können, sollten Sie über das Mehrheitsprinzip als Entscheidungsprinzip der Demokratie noch einmal grundsätzlich nachdenken.
Was mich aber aufregt, ist weniger das Für und Wider der Einführung von Verhinderungsreferenden nach Schweizer Vorbild, sondern vielmehr das Zerrbild unserer parlamentarischen Arbeit, das Sie zur Begründung heranziehen. Hier haben Sie einmal Kreide gefressen, aber nach außen verteilen Sie Pressemitteilungen der niedrigsten Art.
- Nein, das ist nicht verboten, es ist aber einfach schlechter Stil, Herr Kollege König! Genauso war Ihr Flugblatt schlechter Stil.
Sie beschwören die Gefahr, dass ein Parlament mit einer Einstimmenmehrheit Gesetze beschließt - was für eine Gefahr!
Schon Ihre Beispiele sind kurios. Erstens hätte die Einführung eines Gottesbezuges einer Zweidrittelmehrheit bedurft. Das war Ihnen wohl entgangen. Zweitens haben wir darüber nur wegen einer Volksinitiative noch einmal beraten - mit einem deutlich anderen Ergebnis als bei der ersten Beratung. Sie widerlegen damit Ihre Behauptung selbst, eine zweite Befassung mit einem Thema in einem gestuften Verfahren durch eine Volksinitiative sei nicht sinnvoll.
Mit der Ablehnung der gestuften kooperativen Elemente in der Volksgesetzgebung nähren Sie den Verdacht, dass es Ihnen um eine reine Verhinderungsstrategie parlamentarischer Entscheidungen geht, von denen Sie glauben, dass Sie gegen den Volkswillen verstoßen würden.
Offenbar sind Sie Anhänger Rousseaus, der einen unfehlbaren Allgemeinwillen des Volkes, die
Volonté générale, postulierte. Dieser Volkswille sei immer gut und richtig und somit unbedingt durchzusetzen.
- Doch, genau diesen Geist atmet Ihr Gesetzentwurf!
Ich gebe Ihnen ein Beispiel. Ärzte bekommen brutto gut doppelt so viel wie Krankenschwestern. Der eine findet das ungerecht, weil beide Gruppen eine schwere und verantwortungsvolle Arbeit leisten, die anderen gerecht, weil dieses dem Leistungsund Qualifikationsprinzip entspricht. Wer hat nun im Sinne eines allgemeinen, absoluten Volkswillens, den es zu erfüllen gilt, recht?
- Das sagt die FDP. Ein Sozialdemokrat würde die andere Antwort geben. Das nennt sich Pluralismus. Seit Robespierre war das Postulat des absoluten Volkswillens das wohlfeile Argument aller Ideologen und Demagogen, um die Parlamente zu entmachten, aufzulösen und jedem, der nicht ihrer Meinung ist, vorzuwerfen, sie würden das Volk und den Volkswillen verraten.
Die Mütter und Väter des Grundgesetzes, das Sie mit einem Feiertag ehren wollen, waren da klüger. Sie erkannten, dass es nicht eine allgemeine Wahrheit gibt, sondern unterschiedliche, gleichermaßen legitime Auffassungen, deren Ausgleich und Wettbewerb man fördern müsse. Dies habe auch aus praktischen Erwägungen am besten in einem parlamentarischen System zu erfolgen. Die einzigen direktdemokratischen Elemente in unserer Verfassung haben nichts mit dem parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren zu tun.
Hören Sie bitte auf, das Märchen zu erzählen, Sie wollten die Politikverdrossenheit bekämpfen. Die Wahlbeteiligung in der Schweiz ist gut 15 Prozentpunkte niedriger als bei uns. Bei Referenden liegt die Beteiligung dort sogar nur bei 40 %. Die Nachteile, die es dort auch gibt, blenden Sie dabei vollkommen aus: Die Konkordanzdemokratie schläfert den politischen Wettbewerb ein, und gut organisierte, kampagnenfähige Verbände können ihren Einfluss stark machen, denn Gesetze müssen schließlich referendumsfest sein. Man kann für diese Art der direkten Demokratie sein, sie hat aber auch Nachteile. Diese Schweiz-Romantik muss man nicht teilen.
Offenbar halten Sie diesen Landtag für einen Hort machthungriger, illegitimer Menschen, die sich hier irgendwie hereingemogelt haben, um ihre eigenen Interessen zu vertreten. Denen muss das Volk in den Arm fallen können, bevor das Parlament den Volkswillen missachtet - vor allem bei besonderen nationalen Schicksalsfragen wie Buchpreisbindung und Diätenerhöhung, die Sie als Beispiele anführen.
In Ihrer Pressemitteilung schreiben Sie, in der Realität entscheide die Politik über die Köpfe hinweg. Na, vielen Dank. Das ist offensichtlich nur Ihre Wahrnehmung der Realität. Sie beschimpfen Kollegen, die Ihre Ideen nicht gut finden, als „machtversessene Nordpolitiker“. Sie kämpfen gegen die Bevormundung der Schleswig-Holsteiner durch die politische Klasse und stilisieren sich als Robin Hood, der die Macht neu verteilen soll. Dieser frei gewählte Landtag bevormundet also Ihrer Meinung nach die Bürgerinnen und Bürger: Das ist die Sprache antidemokratischer Parlamentsverächter.
Sie bekämpfen nicht die Politikverdrossenheit, Sie fördern sie mit diesem Bild nach außen.
Für Sie sind wir also ein Lobbyparadies. Wir beide waren fast vier Jahre zusammen im Ausschuss. Welche Lobby hat mich denn korrumpiert? Erzählen Sie das doch bitte einmal hier vorn. War es der Verein „Mehr Demokratie“, der mich korrumpiert hat, als ich mich für mehr Rechte bei der kommunalen Bürgerbeteiligung ausgesprochen habe?
Waren es die Vertreter der Menschen mit Behinderung, als wir endlich das Wahlrecht für alle Menschen mit Behinderung geschaffen haben?
War es die erfolgreiche Lobbyarbeit der kommunalen Wirtschaftsunternehmen, als wir gegen deren ausdrückliche Statements trotzdem die Kontrollrechte der Gemeindevertretungen gestärkt haben?
Das war alles fiese Lobbyarbeit? - Herr Kollege Breyer, liebe Rest-PIRATEN: Wenn jemand anderer Meinung als Sie ist, dann hat er vielleicht schlicht und einfach diese andere Meinung und ist
nicht der Büttel irgendwelcher dunkler Interessengruppen. Ich wünsche Ihnen noch viel Spaß in Ihrer Verschwörungswelt.
Der Kollege Breyer verpasst jetzt, dass ich ihm seine eigenen Worte vorlese. Dann können wir uns gemeinsam überlegen, was damit gemeint ist.
„Wir PIRATEN kämpfen im Landtag für direkte Demokratie in Schleswig-Holstein“
- das kann man machen
„und gegen die Bevormundung der Schleswig-Holsteiner durch die politische Klasse!“
Damit sind nicht wir gemeint? Mit anderen Worten: Wir, legitim auf dem Boden des Grundgesetzes gewählte, repräsentative Demokraten, 92 % der hier Anwesenden teilen nicht Ihre Meinung, sind legitim gewählt. Wir bevormunden? Ein Parlament bevormundet, das ist die Sprache der Antiparlamentarier. Ich finde es wirklich schade, dass Patrick nicht mehr hier ist, um sich das anzuhören. Das waren seine eigenen Worte.
Das ist ein bisschen etwas anderes als Begrifflichkeiten ad personam, die sicherlich einmal darüber hinausgehen. Das ist eine Systemkritik. Das merkt man auch bei anderen.
Im Dezember 2016 hat sich der Kollege Patrick Breyer selbst hochstilisiert „als der Robin Hood der
Politik, der den Mächtigen Macht wegnimmt, um sie unter den Bürgern neu zu verteilen“: Robin Hood gegen den Sheriff von Nottingham und Prinz John, die die Macht okkupiert hatten von Richard Löwenherz.
- Das ist bei Okkupationen meistens so; danke für den Hinweis.
Ich möchte die, die da sind, mitnehmen. Herr Kollege König, auch Sie haben hier gesprochen. Wir haben hier die Macht okkupiert wie der Sheriff von Nottingham und Prinz John? Sie müssen uns quasi die Macht entreißen, um sie dem Volk zurückzugeben?
- Entschuldigung, ich versuche nur, Sie mitzunehmen und zu erklären, was wir meinen, wenn wir Herrn Breyer und seinen Duktus kritisieren, der sich übrigens auch im Gesetzentwurf findet. Ich habe am Anfang gesagt, dass ich nichts dagegen habe, darüber zu diskutieren - wenn Sie meiner Rede genau zugehört haben. Mir gefällt aber die Begründung nicht.
Ihre Begründung ist, und das steht auch im Gesetzentwurf, dass im Parlament illegitim Macht ausgeübt werde. Natürlich wird im Parlament Macht ausgeübt, aber das ist nicht illegitim. Das ist legitim, weil wir auf dem Boden des Grundgesetzes gewählt sind. Und das wird mit solchen Äußerungen angegriffen.
Jetzt komme ich zu einem weiteren Satz:
„Als einzige Partei“
- Alleinvertretungsanspruch
„will die Piratenpartei nicht in erster Linie an die Macht kommen, sondern Macht an die Bürger zurückgeben. Wir glauben nicht an die Autorität weiser Männer, sondern an die Intelligenz der vielen.“
Also: Wir machen das als Autorität, als weise Männer, nicht als gewählte?
- Es sind hier übrigens auch nicht alles Männer.
„Die bevorstehende Landtagswahl ist der richtige Zeitpunkt, die Spielregeln zu ändern und mit der direkten Demokratie im Norden endlich Ernst zu machen.“
Das ist der Kern. Herr Breyer spricht hier doch im Namen der PIRATEN. Er ist Fraktionsvorsitzender. Er sagt „Wir PIRATEN“ und spricht davon, dass wir hier die Macht illegitim hätten und er sie in die Hände der Bürger zurückgeben müsse. Das sind antiparlamentarische Gedanken - völlig egal, wie höflich man das ausdrückt.
Frau Präsidentin, ich verweise auf die Vorlagen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der feige Terroranschlag von Berlin auf friedliche Menschen in Berlin hat unsere Republik erschüttert, und selbstverständlich ist es legitim, zu fragen: Wie konnte es soweit kommen? - Je mehr aber über den Fall Amri bekannt wird, desto drängender stellt sich diese Frage. Waren es Fehleinschätzungen, Fehlentscheidungen, fehlende Ressourcen oder fehlende gesetzliche Grundlagen?
Ich war ein bisschen überrascht über die Meinungsstärke und die Meinungslage, das alles schon Tage nach dem Anschlag geklärt zu haben. Gründung einer terroristischen Vereinigung, Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat, versuchte Mordbeteiligung, Körperverletzung, Diebstahl, gewerbsmäßiger Betrug, Urkundenfälschung, Drogenhandel und diverse aufenthaltsrechtliche Verstöße; wegen all dieser Straftaten wurde zwar gegen Amri ermittelt, die Beantragung eines Haftbefehls unterblieb aber wohl. Einmal ist diese eingestellt worden, weil er ja bald abgeschoben wird.
Fehlende Ausreisepapiere allein ermöglichen natürlich nicht eine längere Sicherungshaft nach Aufenthaltsgesetz. Ich halte auch eine Prognoseverlängerung, um die es im Endeffekt nur gehen kann, für nicht erforderlich. Herr Kollege Dudda, das wäre eine Rechtsänderung.
- Das ist dann eine Wertung von Ihnen! - Ich halte eine Prognoseverlängerung bei den Haftgründen, um die es im Endeffekt geht, und die Frage der Prognose nach § 62 für unerlaubte Einreise oder Wechsel des Aufenthaltsortes für nicht erforderlich. Aber: Bei einer Abschiebung wegen Terrorverdachtes nach § 58 a Aufenthaltsgesetz, Beendigung, könnte eine Lehre aus dem Fall Amri sein, dass man den notwendigen Prognosezeitraum für eine erfolgreiche Abschiebung über drei Monate so weit erweitert, wie es rechtstaatlich noch angemessen ist, um eine Sicherungshaft von Gefährdern aus unkooperativen Heimatländern überhaupt zu ermöglichen.
Gern doch.
- Das ist richtig, Herr Kollege Kubicki. Wenn sich Herr Amri da geweigert hätte, dann hätte man in Kleve auch die Haft beantragt. Aber sie haben es ihm nicht vorgeworfen. Sie haben tatsächlich nur den Haftgrund Sicherheitshaft überprüft, auch bezüglich dessen, dass die Dokumente gefehlt haben. Also können wir uns auch darüber streiten. Genau aus diesem Grund halte ich auch für diesen Fall eine Verlängerung des Prognosezeitraums nicht für erforderlich. Sie können sechs Monate beantragen, Sie können diesen Zeitraum sogar noch um zwölf Monate verlängern, wenn es Gründe gibt, die er entsprechend zu vertreten hat. Aber ich gehe jetzt einmal von einem smarten Gefährder aus, der, wie gesagt, die Anleitung, was man tun muss und was man nicht tun muss, richtig gelesen hat.
Deshalb glaube ich, dass man unabhängig von der Kooperativität bei einem Gefährder - um den geht es, nicht um jemand, der mit einem falschen Pass eingereist ist und der deshalb in Sicherungshaft genommen werden kann - den notwendigen Prognosezeitraum verlängert, damit Gefährder aus Staaten,
bei denen man länger als drei Monate braucht, um eine Abschiebung durchzuführen, das nicht umgehen können, also durch absichtliches Wohlverhalten noch die Zeit zu gewinnen, hier Dinge zu tun, bevor sie abgeschoben werden. Das ist meine These.
Ja.
- Herr Kollege Kubicki, das ist richtig. Ich habe ja am Anfang gesagt, es kann sein, dass es einfach eine Fehleinschätzung war oder dass es vielleicht doch für eine U-Haft ausgereicht hätte, wenn man sich nur getraut hätte, eine solche entsprechend zu beantragen.
Ich habe ja die Frage gestellt: Was kann man eventuell aus dem Fall Amri lernen? Wenn Herr Amri ein Gefährder gewesen wäre, bei dem andere Gründe nicht vorgelegen hätten, hätte Kleve keine Möglichkeit gehabt. Ich glaube schon, dass Kleve aufgrund anderer Möglichkeiten auch die Handhabe gehabt hätte; es fällt aber sehr schwer, das lediglich aus einer Liste des Bundesministeriums der Justiz sozusagen von zu Hause aus beurteilen zu wollen.
Die Frage ist aber: Haben wir eine Lücke, die eventuell im Fall Amri hätte bestehen können? Herr Dudda hat das ja auch zur Sprache gebracht. Ich glaube, das Zusammenspiel der §§ 58 a und 62 erlaubt es gerade bei Gefährdung - das ist ja auch eine Keule, die wir gegen jeden Ausländer schwingen können -, den notwendigen Prognosezeitraum zu differenzieren nach Sicherungsgründen, die ein Gericht meistens sowieso nicht mehr ernsthaft anerkennt. Wir brauchen bei einem Familienvater, der mit einem falschen Pass eingereist ist, keinen drei Monate verlängerten Prognosezeitraum. Das würde ich unterscheiden von denen, die nach § 58 a rechtskräftig abgeschoben werden können. Das unterliegt auch einer rechtlichen Prüfung. Da sehe ich durchaus ein verstärktes öffentliches Interesse, den
Prognosezeitraum so weit zu verlängern, wie es rechtsstaatlich möglich ist.
Zum Antrag der FDP möchte ich des Weiteren erwähnen, dass wir einen ähnlichen Antrag der FDP mit dem Titel „Gefahr durch religiös motivierte Gewalt abwenden“ im letzten Jahr intensiv im Ausschuss beraten haben, vor allem bezüglich der Auskömmlichkeit der laufenden Präventionsprogramme und der übrigens, Herr Kollege Kubicki, schon deutlich vorgenommenen Verbesserung des Personalschlüssels für den Verfassungsschutz enthält, den wir um 20 % erhöht haben. Das war Ihnen bei Ihrem Redebeitrag wohl entgangen.
Auch die FDP war bisher immer für einen kleinen, aber feinen Verfassungsschutz, wenn ich mich richtig entsinne. Natürlich gestehe ich Ihnen zu, dass Sie diese Auskömmlichkeit angesichts der jüngsten Entwicklung zwei Monate später nicht mehr sehen und wir erneut darüber beraten sollen. Aber hinterher ist man immer klüger. Im Ausschuss hat niemand gesagt, jetzt müssen wir einen Antrag stellen, den Verfassungsschutz personell kräftig aufzustocken. Das war im November. Wir müssen nun gucken, ob das eine weitere Möglichkeit ist.
- Wir haben den Haushalt um zehn Stellen erhöht, Herr Kollege Kubicki, auch in diesem Haushaltsjahr wieder!
- Ich habe Ihnen doch schon zugestanden, dass wir darüber noch einmal reden können! Wir können das auch gern noch in eine Frage kleiden.
Ich finde aber Anträge, mit denen das Parlament die Regierung auffordert, wiederum dem Parlament einen bestimmten Haushaltsvorschlag zu machen dies nur als Syntax Ihres Antrags -, als Parlamentarier nur mäßig selbstbewusst. Ich bin mir sicher, es wird auch 2017 Haushaltsberatungen geben, in denen wir beziehungsweise unsere Nachfolgerinnen und Nachfolger neue Erkenntnisse des Ausschusses direkt in Haushaltsanträge umsetzen können. Mehr ist natürlich immer besser. Das zu fordern, fällt der Opposition meistens leichter als der Regierung. Sonst könnte der Kollege Koch ja auch noch einmal mit dem Stellenabbaupfad kommen. Er hat ja die Gesamtstellen zusammengezählt.
Eine Evaluation von Präventionsprogrammen ist immer sinnvoll. Schleswig-Holstein muss sich insoweit wahrlich auch nicht verstecken. Wir wollten aber mit anderen Ländern und mit dem Bund zusammenarbeiten, um eine breitere Vergleichsbasis zu haben. Bei Prävention ist es ja immer schwierig; verhinderte Radikalisierung können Sie schlechter zählen als tatsächliche Radikalisierung.
Wir sollten dies aber nicht auf den Islamismus beschränken. Der Rechtsextremismus wird ja nicht dadurch harmlos, dass wir eine wachsende islamistische Bedrohung haben.
Ich bin sehr froh darüber, Kollege Kubicki, wie Sie die Fußfesseln erläutert haben. Denn für mich ist die Fußfessel zur Haftvermeidung oder zur Durchsetzung der Führungsaufsicht kein Tabu. Zur Gefahrenabwehr - andere haben das in einem anderen Zusammenhang gesagt; Sie haben das korrigiert, denn im Antrag war es nicht so zu lesen - warte ich aber mit Spannung auf den verfassungskonformen Vorschlag, der einen solchen dauerhaften und schwerwiegenden Grundrechtseingriff rein aufgrund einer Prognose ohne konkrete Erkenntnisse zu einer unmittelbar bevorstehenden Begehung einer Straftat ermöglichen soll.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, auch Ihre Kolleginnen und Kollegen in Berlin fordern das ja immer so gern. Wenn wir im Rahmen der zu Recht gescholtenen Anti-Terror-Gesetze von Herrn Erdogan Fußfesseln als milderes Mittel fordern - ja. Fußfesseln für Menschen, denen ich keine Straftaten nachweisen kann, werden nach unserem Verfassungsrecht zum Glück nicht möglich sein. Das gehört auch zu den Dingen, die wir in einem Rechtsstaat unbedingt verteidigen müssen.
Die lieben Kolleginnen und Kollegen von der CDU greifen dann wieder in die Mottenkiste des Obrigkeitsstaats und holen bei einem Antrag zum Thema Terrorismus ihren alten Ladenhüter „öffentliche Ordnung“ heraus. Wie soll denn eine Wiedereinführung dieses im wahrsten Sinne des Wortes unbestimmten Rechtsbegriffs, der Verhaltensweisen erfasst, die noch nicht einmal unter dem § 118 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes fallen, ehemals „grober Unfug“, konkret gegen Gefährder helfen?
Wollen Sie Gefährder mit Platzverweisen wegen ungebührlichen Betragens bekämpfen?
Über alles andere können wir gerne reden. Aber Sie haben das in einem Anti-Terrorismus-Antrag hineingeschrieben, und da gehört es nicht hin.
Das Gleiche gilt übrigens auch für die Seemannskiste der PIRATEN mit Vorratsdatenspeicherung, Videoüberwachung und Telemediengesetz. Herr Dudda hat sich ja auch sehr bemüht, darüber nicht direkt noch einmal zu sprechen. Dafür bin ich ihm auch dankbar; denn wir haben häufig genug darüber geredet.
Leider habe ich dieses Mal keine 28 Minuten Redezeit. Aber ich scheue selbstverständlich keine Debatte im Ausschuss über Punkte, auf die ich nicht eingehen konnte, auch wenn sich die Argumente vielleicht ein wenig wiederholen, und ich auch nicht mehr die Hoffnung habe, alle Kollegen von den Vorteilen von Maß und Mitte in diesen aufgeregten Zeiten überzeugen zu können.
Wir sollten uns trotzdem im Ausschuss die Zeit nehmen, darüber zu beraten. Die Erklärung des Kollegen Kubicki hat ja durchaus gezeigt, dass eine Erläuterung von Anträgen manchmal auch hilfreich sein kann, um Mehrheiten zu finden. Man muss ja keinen Dissens konstruieren, wenn wir keinen haben. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wissen Sie, woran Sie erkennen können, dass das mit „grundsätzlich gegen Mehrstaatlichkeit“ und „man muss sich bei der Loyalität entscheiden“ eindeutig vorgeschoben ist? Es gibt nämlich auch Auslandsdeutsche. Das gibt es auch umgekehrt. In Namibia leben Deutsche in der fünften Generation. Schreiben Sie denen einen Brief: „Entscheidet euch endlich als einzige Staatsbürgerschaft für die namibische“? Kommt das jetzt? Ist das die Botschaft nach außen? Ich meine, nach fünf Generationen kann man sich doch entscheiden, eindeutig namibisch! Sagen Sie ihnen: „Sie sollen sich nicht mehr Südwester nennen, die deutsche Kultur hochhalten, nicht mehr deutsch singen, die deutsche Kultur hochhalten, denn das stört das Loyalitätsverhältnis“? Daran glauben Sie doch selber nicht. Das sehe ich, wenn ich mir Ihre Gesichter anschaue.
Wenn Sie daran glauben, würde ich gern den Beweis sehen. Ich wollte nicht alles aufzählen, aber ich weiß, dass es sehr viele private Kontakte nach Namibia gibt. Vielleicht bringt Sie das zum Nachdenken, insbesondere weil die namibische Regierung genau das versucht hat und zum Glück vor dem Verfassungsgericht in Namibia gescheitert ist.
Eigentlich müssten Sie der namibischen Regierung, die dauernd versucht, den Deutschstämmigen den Pass zu entziehen, einen Brief mit dem Inhalt schreiben: Wir stehen an eurer Seite. Wir verstehen unsere angeblichen Landsleute in ihrem Loyalitätskonflikt gar nicht. - Das wäre ehrlich.
Jetzt komme ich zu einer Sache, die ich nie gut finde - egal, welche Partei das macht. Sie wissen ganz genau, dass das nicht geht. Das wissen Sie ganz genau. Herr Kubicki hat Ihnen das auch gesagt. Es geht schon juristisch nicht, jemandem einen Pass zu entziehen. Wenn Sie sagen, Sie haben ein Problem mit der Doppelstaatsbürgerschaft, kann es nicht um die paar Einzelbürger gehen,
sondern dann es muss um alle gehen. Sie versuchen bewusst, im Wahlkampf einen Punkt zu setzen und Emotionen anzusprechen, und das zu einer Sache, von der Sie genau wissen, dass es nicht geht. Dafür gibt es einen Begriff. Der nennt sich Populismus. Nichts anderes ist es.
Im Jahr 1999 ging es Herrn Koch um nichts anderes.
Ich möchte an dieser Stelle dem hessischen CDUMinisterpräsidenten - immerhin dem hessischen CDU-Ministerpräsidenten! - ein Lob aussprechen, dass er ganz klar gesagt hat: Das war ein Fehler. Natürlich wissen wir, wie Parteitage funktionieren. Natürlich kann es einmal sein, dass abends um 19 Uhr die Jugendorganisation plötzlich einen Sieg erringt; ein paar passen nicht auf, ein paar schätzen die Stimmung falsch ein, und dann kommen kuriose Beschlüsse zustande. Die haben wir auch. Normalerweise besitzt man dann als derjenige, der reale Politik machen soll, die Größe zu sagen: Das war ein Fehler, das machen wir nicht, das ist aus der Stimmung des Parteitags, aus einem Gefühl heraus entstanden.
- Ja, Frau Merkel hat es gesagt! Ich hätte auch kein Problem damit, wenn Herr Günther die Meinung von Frau Merkel übernehmen würde. Dann bräuchten wir nicht weiter darüber zu diskutieren.
Ich hätte kein Problem damit, wenn Sie das hier übernehmen. Sagen Sie einfach: Das war ein Fehler, wir schließen uns unserer Bundeskanzlerin, unserer künftigen Spitzenkandidatin voll an. So etwas passiert auf Parteitagen. Wir hatten eine knappe Abstimmung. - Dann ist es okay.
Wir haben den Antrag gestellt, weil Herr Günther genau das Gegenteil gemacht hat. Er hat nicht nur gesagt, er finde den Beschluss richtig, sondern sogar, es gehöre ins Parteiprogramm und er wolle es zum Wahlkampfthema machen. Das ist der Punkt. Damit ist das nicht mehr nur so eine Sache, die abends auf dem Parteitag passiert ist.
Ja. - Das bedeutet nichts anderes, als dass Sie im Wahlkampf ein dumpfes Gefühl bedienen wollen: Die haben irgendetwas, was wir nicht haben, das ganz toll ist und ihnen nicht zusteht, sie sollen sich entscheiden, denn sonst vergiften sie uns die Brunnen. - Darum geht es im Endeffekt bei diesen ganzen Loyalitätsfragen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einige Zwischenrufe entlarven sich selbst.
Erst einmal zu dem Thema, wir gängelten die armen Kommunen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, in der Gemeindeordnung legen wir solche Dinge fest wie: Was sind die Aufgaben des Bürgermeisters im Gegensatz zum Gemeinderat oder zum Hauptausschuss? Wir regeln sogar die Details der Niederschrift. - Was für ein fieser Eingriff in Artikel 28 des Grundgesetzes! Der Kollege Kalinka wollte ja einmal die Gemeindeordnung vereinfachen. Wenn Sie das ernst nehmen, dann machen Sie, Frau Nicolaisen, bitte einen Änderungsantrag, streichen Sie die Gemeindeordnung, und die Gemeinden bestimmen alles selbst. Zumindest zum Niederschriftenparagrafen erwarte ich jetzt einen Änderungsantrag von Ihnen, denn das können die offensichtlich alles selber regeln.
- Sie schütteln den Kopf, Frau Ostmeier, weil Sie genau wissen, dass das ein Ablenkungsargument ist. Natürlich sind wir als Landesgesetzgeber für die Kommunen zuständig und für die einheitliche Aufgabenerledigung. Deshalb regeln wir nicht nur die Niederschriften, sondern auch die Gleichstellungsbeauftragten.
Sie können mir gern für die nächste Nebelkerze eine Zwischenfrage stellen.
Zum Thema: Ausgerechnet der Landrat von Ostholstein. Der Kollege Sager, der ein wirklich geschätzter Kollege ist, war genau der, der zum Haushalt 2017 ernsthaft auf die famose Idee gekommen ist, die Gleichstellungsbeauftragte mit einer Drittelstelle Inklusionsaufgaben betreuen zu lassen, Frau Nicolaisen. Haben Ihnen das die Kollegen von der CDU nicht erzählt? Das geht gar nicht, weil nämlich die Gleichstellungsbeauftragte weisungsunabhängig arbeitet. - So viel zur Qualität zum Thema Gleichstellungsbeauftragte des von Ihnen angeführten, sonst sehr guten Landrates.
- Ja, aber, Frau Klahn, nein, in diesem Fall nicht. Es bedurfte einer kleinen Beratung durch die SPDKreistagsfraktion dort, um zumindest auch die CDU davon abzubringen - er hat es dann auch nicht gemacht -, weil das rechtlich gar nicht funktioniert. Das fand ich schon spannend. Wir können uns gern noch einmal über den Schriftverkehr unterhalten. Auch das können Sie nicht als Beispiel nehmen.
Und ganz ehrlich: Es ist albern. Eine Gleichstellungsbeauftragte sitzt doch nicht einfach nur rum, sondern die muss die ganze Zeit in Personalangelegenheiten eingebunden sein. Die Zahl dieser Fälle ist übrigens nicht abhängig von der Zahl der Frauen, sondern von der Zahl der Stellen, weil sie bei jeder Stellenbesetzung Arbeit hat - neben den allgemeinen gesellschaftlichen Aufgaben.
Es ist mir völlig unverständlich, wie man glauben kann, in einer Kreisverwaltung mit den nachgeordneten Bereichen ernsthaft mit einer halben Stelle oder mit einer 0,67-Stelle oder etwas in der Richtung auskommen zu können. Das ist dessen einfach nicht würdig.
Wenn Sie jetzt gesagt hätten, was viele auch in den 90ern gesagt haben - ich bin schon über 22 Jahre in der Kommunalpolitik, und da gab es auch durchaus viele Sozialdemokraten, die das gesagt haben -: Was soll das denn? So eine Aufgabe brauchen wir gar nicht. - Dann muss man es wenigstens sagen. Aber dieses ständige Entwässern und Wasserabgraben, keine Geschäftsstellentätigkeit geben! Im Kreis Rendsburg-Eckernförde haben wir eine Geschäftskraft zugeordnet, weil es einigermaßen albern ist, die Arbeitskraft einer Gleichstellungsbeauftragten für den Papierkram zu verwenden. So geht Gelichstellungspolitik - in Rendsburg-Eckernförde zum Glück, Herr Neve ist da - zusammen mit der CDU. Das stand bei uns nie infrage.
Danke. Wenn alle anderen Kreise und Gemeinden das genauso gemacht hätten, dann bräuchte es diese Gesetzesinitiative nicht.
Ich beantragte, das federführend dem Sozialausschuss und mitberatend dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine kleine Vorbemerkung für diejenigen, die später geboren wurden: So neu ist das alles nicht. Die Nigeria Connection begann mit Briefpost.
- Das ist kein Scherz, guck es nach!
Lieber Herr Günther: Uiuiui, wo soll ich denn da jetzt anfangen? - Das hat ein von mir geschätztes Beuteltier einmal gesagt.
Ich habe zum Glück ja 28 Minuten Redezeit.
- Ja, das würde ich an deiner Stelle jetzt auch sagen!
Zunächst zum Thema, Fake News unter Strafe zu stellen. Eine Fake News wäre zum Beispiel: Eine schwarz-gelbe Landesregierung hat das Strafgesetz
buch im Jahr 2018 ändern lassen, um Fake News unter Strafe zu stellen. - Das wäre eine Fake News, weil wir im Land gar nicht die Strafgesetzgebungskompetenz haben, Herr Kollege Günther. Das nur so einmal zum Thema.
Wenn wir jetzt den Faktencheck machen, bin ich mir gar nicht so sicher, ob Sie wirklich wollen, dass Fake News unter Strafe gestellt werden.
Lieber Herr Kollege Günther: Manchmal frage ich mich auch, in welchem Land Sie eigentlich leben, wenn ich mir das so anhöre, was Sie sagen. Leben Sie auch in dem Land, das als erstes - übrigens mit Ihnen zusammen - ein E-Government-Gesetz eingeführt hat? Das war nicht Schwarz-Gelb, auch wenn Sie die Zeit glorifizieren. Das war eines der letzten Gesetze von Schwarz-Rot.
Wenn wir angeblich nichts gemacht haben, ist es komisch, dass wir Ende 2016 als erstes Land das elektronische Grundbuch fertigstellen werden noch vor Bayern und allen anderen Bundesländern, auf die Sie immer gern schauen.
Wir werden im nächsten Jahr als zweites Land die E-Akte eingeführt haben.
- Ja, zugegebenermaßen ein halbes Jahr nach Bayern, aber immerhin noch fünf Jahre vor dem selbsternannten Musterländle. Das ist wahrscheinlich durch Nichtstun passiert, schätze ich einmal.
- Wieso? Da regieren sie doch jetzt mit. Aber Herr Dornquast! Ich habe sogar den Eindruck, dass Sie auf beiden Seiten der Regierung mitregieren.