Protokoll der Sitzung vom 15.11.2012

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetzentwurf zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2012 zur Speicherung und Abfrage von Bestandsdaten nach dem Telekommunikationsgesetz umsetzen. Es geht um das manuelle Abrufverfahren von Bestandsdaten wie Name, Anschrift, Bankverbindung und Passwörter durch die Sicherheitsbehörden. Es geht nicht um Verkehrsdaten, also wer mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung war. Es geht nicht um Inhalte von Gesprächen oder E-Mails. Bislang stützte sich der Zugriff auf Bestandsdaten auf Regelungen in der Strafprozessordnung und in den Polizei- und Verfassungsschutzgesetzen.

Das Bundesverfassungsgericht hat diese allgemeinen Regelungen beanstandet und neue Befugnisnormen spätestens ab dem 1. Juli 2013 gefordert. Zudem hatte es dazu Vorgaben wie das sogenannte Doppeltürenmodell gemacht. Danach müssen sowohl neue Rechtsgrundlagen für die Übermittlung von Bestandsdaten durch die Telekommunikationsanbieter an die Sicherheitsbehörden als auch für den Abruf der Bestandsdaten durch die Sicherheitsbehörden in den Fachgesetzen geschaffen werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch Schleswig-Holstein muss bis spätestens 1. Juli 2013 dem polizeirechtlichen Teil des Landesverwaltungsgesetzes und das Landesverfassungsschutzgesetz anpassen. Dabei müssen wir auf den Bund warten, damit sich die Befugnisse im Polizeirecht und im Landesverfassungsschutzrecht auf eine bundesrechtlich zitierfähige Regelung beziehen können. Fest steht: Unsere Landespolizei und unser Landesverfassungsschutz brauchen ab dem 1. Juli 2013 Zugriffe im manuellen Auskunftsverfahren auf Bestandsdaten bei den Telekommunikationsdienstleistern. Das manuelle Auskunftsverfahren ist unverzichtbar, weil nur mit ihm eine vorgeschaltete automatisierte Abfrage über die Bundesnetzagentur einzelfallbezogen konkretisiert werden kann.

Die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist lässt sowohl für die Bundesgesetzgebung als auch für die notwendige Anpassung unseres Landesrechtes nur noch ein sehr kleines Zeitfenster. Gleichwohl sind wir gut beraten, in dieser Frage der Regelung grundrechtsrelevanter Eingriffe die Gründlichkeit vor Schnelligkeit zu stellen.

(Beifall PIRATEN)

Denn eine unsaubere rechtliche Ausgestaltung, die möglicherweise erneut Gegenstand verfassungsrechtlicher Überprüfung wird, hilft niemandem weiter.

Es ist daher unerlässlich, grundlegende offene Fragen eindeutig und gerichtsfest zu klären. Dazu gehört die bislang im Gesetzentwurf fehlende Bestimmung, dass Auskünfte über Telekommunikationsdaten nur im Einzelfall erteilt werden dürfen.

(Beifall PIRATEN)

Nicht enthalten ist auch die Beschränkung der Bestandsdatenerhebung im Bereich der Gefahrenabwehr auf eine konkrete Gefahr.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PI- RATEN und SSW)

Das anstehende Bundesratsverfahren bietet die Gelegenheit, diese Diskussion zu führen. Wir werden jedenfalls genau hinsehen und bei aller Regelungsbedürftigkeit den Gesetzentwurf intensiv prüfen. - Herzlichen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist Ausschussüberweisung beantrag worden, und zwar der Drucksache 18/311 in den Innen- und Rechtsausschuss. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Ich unterbreche die Sitzung bis morgen früh 10 Uhr und wünsche Ihnen allen einen interessanten und spannenden Abend bei Ihren Veranstaltungen. Wenn Sie keine haben, wünsche ich Ihnen einen entspannenden Abend. Kommen Sie gut in Ihr Hotel oder nach Hause, schlafen Sie gut! Bis morgen! Tschüß!

(Beifall)

Schluss: 17:59 Uhr

(Minister Andreas Breitner)

Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenographischer Dienst