Protokoll der Sitzung vom 15.11.2012

Wir sollten aber - Herr Kollege Peters, da gebe ich Ihnen recht - die Erörterung in der notwendigen Ruhe durchführen. Es hilft uns in der Sache nichts, wenn wir den jeweils anderen ständig unlautere Motive unterstellen. Ich bin mir nach 20-jähriger Kenntnis der Diskussionen in diesem Hohen Hause sicher, dass jedenfalls eine überwältigende Mehrheit, mindestens eine Zweidrittelmehrheit, in der Lage sein wird, sich auf gemeinsame Vorschläge zu einigen.

(Beifall FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Abgeordneten des SSW hat der Herr Abgeordnete Lars Harms das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Persönliche Daten müssen geschützt werden, denn sie sind persönliches Eigentum. Das hören Sie nicht zum ersten Mal, denn in vielen Bereichen haben wir uns als Landtag schon für den Schutz von persönlichen Daten stark gemacht.

Der Antrag der PIRATEN will sich heute hier anschließen, und das ist auch gut so. Der SSW unterstützt die Ansicht, dass Anonymität grundsätzlich gewahrt werden muss, wobei es jedoch auch Ausnahmen geben muss, zum Beispiel bei der Suche nach möglichen Straftätern. In diesem Fall muss die Ausnahmeregelung genau geregelt und überprüft werden. Darüber sind wir uns, glaube ich, auch alle einig.

Aber der Antrag der PIRATEN wirft auch grundsätzliche Fragen auf, zum Beispiel die Frage, ob wir das Bundeskriminalamt oder die Zollverwal

tung als Datenmoloch begreifen, der Daten über die Bürger abspeichert, obwohl kein Bedarf dafür besteht, oder ob wir der Auffassung sind, dass diese Behörden und andere Verfassungsorgane das Recht und die Unversehrtheit der Bürger beschützen und man deshalb nachvollziehbare Rahmen für ihre Tätigkeit aufstellen sollte. Ich glaube, dass man dem Bundeskriminalamt und dem Zollkriminalamt, wenn man es denn tut, enge Grenzen setzen sollte, wann und wie diese auf Telekommunikationsdaten zurückgreifen können sollten.

(Beifall SSW und PIRATEN)

Meine Damen und Herren, grundsätzlich muss hier natürlich auch über den Richtervorbehalt zu der Frage, die die PIRATEN in ihrem Antrag formuliert haben, intensiv diskutiert werden. Ich glaube, darüber sind wir alle einer Meinung.

(Beifall SSW und PIRATEN)

Für uns besteht aber nicht ausschließlich das Problem darin, dass Daten erhoben werden und dass es Stellen gibt, die Daten erheben. Vielmehr ist doch die Frage, welchen Daten erhoben werden und zu welchem Zweck dies geschieht. Die Abfrage von Zugangssicherungscodes, wie beispielsweise von Passwörtern von Handys oder ähnlichem, ist ein tiefgreifender Einschnitt in die Privatsphäre der Bürger.

(Beifall SSW und PIRATEN)

Die Problematik hierbei ist auch, dass der Betroffene sich nicht einmal mehr sicher sein kann, welchen Zweck die Abfrage hat und was vor allem mit seinen Daten geschieht, denn immerhin sind es ja seine Daten.

(Beifall SSW und PIRATEN)

Außerdem gibt das Telekommunikationsunternehmen mit der möglichen Weitergabe der Zugangscodes selber auch die Kontrolle ab, und ist nicht mehr in der Lage, gesetzliche Voraussetzungen zu überprüfen.

(Beifall SSW und PIRATEN)

Das führt damit auch für das Unternehmen zu einem Problem, dass man nämlich das Unternehmen für etwas belangen kann, obwohl es gar nicht mehr nachweisen kann, was mit den Daten geschehen ist, weil eine gesetzliche Grundlage geschaffen worden ist, die ihm das nicht mehr ermöglicht. Das ist schon ein irrer Kreislauf, und da müssen wir natürlich auch als Gesetzgeber beziehungsweise als Land Schleswig-Holstein einen entsprechenden Einfluss ausüben.

(Wolfgang Kubicki)

(Beifall SSW und PIRATEN)

Die Frage ist: Wer kann denn in dieser Situation überhaupt noch eine Form von Kontrolle garantieren? Der Benutzer selbst wird in einem solchen Fall gewissermaßen ausgeliefert, er ist hilflos und ohne Schutz. Die PIRATEN haben diese heikle Angelegenheit erkannt.

Der umfassende Antrag beinhaltet zwölf konkrete Punkte, die in die richtige Richtung weisen. Schwierig hierbei ist natürlich die Absolutheit, in der diese Punkte gehalten sind. Von eben dieser Absolutheit würde ich abraten. Denn wenn eine Landesregierung verhandeln soll, dann braucht sie zwar ein Verhandlungsmandat - und da kann man gern auch einen Rahmen setzen -, aber sie braucht eben auch Flexibilität, da sie sonst niemals einen Kompromiss schließen könnte. Das gilt übrigens für uns alle gemeinsam.

Wir sehen hier zwar Behandlungsbedarf, aber wir wollen der Regierung durchaus zugestehen, dass sie verhandlungsfähig bleibt. Wir wollen über dieses Thema auch in Ruhe beraten. Deshalb empfehlen wir die Überweisung in den Fachausschuss und sagen noch einmal ausdrücklich, dass die Zielrichtung des Antrags der PIRATEN genau die richtige ist.

(Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PIRATEN)

Für einen Dreiminutenbeitrag hat das Wort der Herr Abgeordnete Dr. Patrick Breyer von der Fraktion die PIRATEN.

Verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es freut mich, dass wir heute bei diesem Thema so viele „PIRATEN“ hier im Plenum sind.

(Beifall PIRATEN)

Wir sind gern bereit, im Ausschuss über die nähere Ausgestaltung dieses Antrages zu sprechen und darüber, ob man bestimmte rote Linien in Sollvorschriften umwandeln sollte.

Ich will allerdings auch daran erinnern, dass Eile geboten ist, weil sich im Moment der Bundesrat damit beschäftigt. Wenn unsere Eckpunkte noch in die Stellungnahme des Bundesrates einfließen sollen, müssen wir sie jetzt herausgeben und sollten gleichzeitig den Wissenschaftlichen Dienst und Ähnliche mit einer Prüfung beauftragen.

Von meinem Lob ausgenommen ist die Stellungnahme des verehrten Herrn Kollegen Dr. Bernstein. Diese Stellungnahme war wirklich unterirdisch; ich kann es nicht anders sagen.

(Beifall PIRATEN, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Sie war von Falschheiten nur so gespickt.

Zunächst einmal hat § 113 Telekommunikationsgesetz mit Vorratsdatenspeicherung nicht einmal ansatzweise irgendetwas zu tun. Er regelt keine Vorratsdatenspeicherung; es steht auch nichts darüber drin. Er ist, wie Sie zu Recht sagen, aus dem Jahr 2005. Damals gab es die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung noch nicht einmal. Es ist ein Gesetz von Rot-Grün gewesen und kein Gesetz der CDU-geführten Bundesregierung. Auch das war falsch.

Richtig ist, dass das Bundesverfassungsgericht kein Recht auf Anonymität festgestellt hat und dass nicht alle von unseren Vorschlägen und Forderungen verfassungsrechtlich zwingend vorgegeben sind. Das haben wir auch nicht behauptet. Wir sind aber genauso wie viele andere Redner hier der Meinung, dass man politisch nicht an die Grenze des maximal noch Zulässigen gehen darf, dass Bürgerrechte nicht so weit, wie es eben noch möglich ist, ausgehöhlt werden dürfen.

(Beifall PIRATEN, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Wer nämlich, wie leider allzu oft die CDU, an der Leitplanke der Verfassung entlang schrammt, braucht sich nicht zu wundern, wenn er immer wieder in den Abgrund des Überwachungsstaates abstürzt. Jedes Mal, wo das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz gekippt hat, ist das der Fall gewesen.

(Beifall PIRATEN)

Nach dieser Serie müssen wir Konsequenzen ziehen und müssen grundrechtsfreundlich und vorsorgend tätig werden. Wir müssen mehr tun, als wir unbedingt tun müssen, zum Schutz der Bürgerrechte. Ich freue mich darauf, dass wir das im Ausschuss tun werden.

(Beifall PIRATEN, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag hat das Wort von der CDU-Fraktion der Herr Abgeordnete Dr. Axel Bernstein.

(Lars Harms)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zwei Dinge würde ich nach dieser Debatte gern klarstellen. Erstens. Dass es unterschiedliche Auffassungen darüber gibt, an welcher Stelle man der Anonymität des Einzelnen im Bereich Kommunikation den Vorrang gibt oder einem Sicherheitsbedürfnis oder den Anforderungen der Aufklärung möglicher Straftaten, das ist eine politische Abwägung. Da sind wir unterschiedlicher Auffassung. Ich teile die Position der Bundesregierung von CDU und FDP in ihrem Gesetzentwurf, der jetzt als Reaktion auf die Verfassungsbeschwerde, die Sie mit auf den Weg gebracht haben, im Beratungsverfahren ist. Darüber kann man streiten.

Mein eigentlicher Kritikpunkt - das wird aus meiner Rede auch deutlich, und da lasse ich mir auch nicht unterstellen, ich hätte etwas anderes gesagt - ist, dass Sie in Ihrem Antrag das, was Sie an dem Gesetzentwurf kritisieren, mit dem vermengen, was Sie an politischen Überzeugungen haben und was vom Verfassungsgericht ausdrücklich als falsch verworfen wurde. Da versuchen Sie im Parlament zu suggerieren, es gäbe Punkte, über die man jetzt im Rahmen des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens diskutieren müsste, und vermengen das in einer Debatte mit parteipolitischen Überzeugungen der PIRATEN, die Sie versuchen, unter dem Deckmantel dessen, was das Verfassungsgericht geurteilt hat, mit einem besonderen Gewicht zu versehen, das es aufgrund des Spruchs aus Karlsruhe ausdrücklich nicht hat.

Gestatten Sie eine Zwischenbemerkung des Herr Abgeordneten Dr. Breyer?

Herr Dr. Breyer, Sie haben das Wort.

Danke, Herr Kollege. - Würden Sie mir zustimmen, dass, wenn das Bundesverfassungsgericht eine bestimmte Grenze nicht als verfassungsrechtlich zwingend ansieht, sie trotzdem nicht falsch sein muss und dass sie deswegen noch nicht als falsch verworfen worden ist, nur weil sie nicht verfassungsrechtlich einge

zogen worden ist, dass sie also politisch richtig sein kann?

(Beifall PIRATEN, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Genau das ist der Punkt, den ich in Ihrer Argumentation kritisiere. Man kann unterschiedlicher Auffassung darüber sein, wie weit man im Bereich der Instrumente der inneren Sicherheit gehen will. Aber wenn das Verfassungsgericht explizit feststellt, es gibt kein Anrecht auf anonyme Kommunikation, dann ist das für mich ein Punkt, der raus ist aus der politischen Diskussion. Das können Sie gern weiter machen. Aber da sind wir nicht mehr an Bord.

Weitere Wortmeldungen aus dem Parlament liegen nicht vor. Dann hat jetzt für die Regierung der Innenminister des Landes, Andreas Breitner, das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetzentwurf zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2012 zur Speicherung und Abfrage von Bestandsdaten nach dem Telekommunikationsgesetz umsetzen. Es geht um das manuelle Abrufverfahren von Bestandsdaten wie Name, Anschrift, Bankverbindung und Passwörter durch die Sicherheitsbehörden. Es geht nicht um Verkehrsdaten, also wer mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung war. Es geht nicht um Inhalte von Gesprächen oder E-Mails. Bislang stützte sich der Zugriff auf Bestandsdaten auf Regelungen in der Strafprozessordnung und in den Polizei- und Verfassungsschutzgesetzen.