Protokoll der Sitzung vom 10.03.2016

Wir können das auch noch drei- oder viermal wiederholen. Vielleicht haben wir bis zum Ende der Legislaturperiode ein entsprechendes Urteil, oder wir haben es nicht.

Im Gegensatz zu den Kollegen von der CDU meinen wir allerdings nicht, dass wir dringenden Änderungsbedarf beim Landesverwaltungsgesetz zum Thema Vorratsdatenspeicherung haben. Es ist zumindest zweifelhaft, ob das juristisch durchträgt. Dazu müsste allerdings - wie gesagt - das Bundesverfassungsgericht das erst einmal beim EuGH vorlegen. Da habe ich allerdings ein bisschen Hoffnung -

Herr Abgeordneter, ich gebe Ihnen Ihr Geschenk zurück. Würden Sie bitte Ihre Rede beenden!

(Heiterkeit und Beifall)

Ich merke schon, dass die Kollegen von den PIRATEN gar kein großes Interesse daran haben, wie das juristisch gehen könnte. Das bestärkt mich in meiner Auffassung: Sie wollten noch einmal Zinnober machen und ein Signal senden. Ob Ihnen das gelingt, wird die Öffentlichkeit entscheiden, und zwar bei den nächsten Wahlen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall SPD und Lars Harms [SSW])

Die geschenkten 11 Sekunden sind jetzt verlorene 48 Sekunden. Das haben Sie gut gemacht!

(Beifall PIRATEN)

Jetzt gehen wir in der Redeordnung weiter. Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Burkhard Peters. Herr Abgeordneter, Sie bekommen trotzdem die volle Redezeit.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe PIRATEN! Die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag der Regierungsmehrheit gilt nach wie vor. Zur Erinnerung:

„Die Vorratsdatenspeicherung ist ein hochproblematischer Eingriff in die Grundrechte. Deshalb werden wir uns auf Europa- und Bundesebene im Bundesrat und der Innenministerkonferenz gegen jede Form der Vorratsdatenspeicherung einsetzen.“

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PIRATEN)

Das steht darin. - Liebe PIRATEN, das haben wir auch getan, Sie haben es selber zitiert, wieder und wieder. Der Kollege Kai Dolgner hat es datumsmäßig genau erfasst. Sie müssen uns nicht zum Jagen tragen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Ja, der Landtag hat mit großer Mehrheit von SPD, SSW, Grünen, FDP und PIRATEN immer wieder in mehreren Beschlüssen für alle Welt festgehalten, dass er eine anlasslose und massenhafte Vorratsdatenspeicherung ablehnt, und das ist gut so.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Oft genug haben wir damit zum Ausdruck gebracht, dass sich die Küstenkoalition auf allen denkbaren Ebenen gegen die Vorratsdatenspeicherung einsetzt.

Liebe PIRATEN, wir brauchen Sie nicht, um uns an unseren Koalitionsvertrag zu erinnern.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Auch Ihre mögliche Absicht, Zwietracht zu säen, geht völlig fehl. Liebe PIRATEN, da unterscheiden wir uns. Diese Koalitionspartner stehen zusammen für ihre Vereinbarung ein, auch wenn wir gelegentlich unterschiedlicher Meinung sind.

(Dr. Kai Dolgner)

Wir setzen das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten nicht in landesrechtliche Vorschriften um, bis das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsgemäßheit des neuen Bundesgesetzes entschieden hat. Also vorab keine Überführung der Speicherfristen in das Landesverwaltungsgesetz und das Landesverfassungsschutzgesetz. Darüber haben wir uns in der Koalition bereits geeinigt.

(Beifall Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

Damit setzen wir unseren Koalitionsvertrag in dieser Frage weiterhin um.

(Beifall Rasmus Andresen [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN])

Sehr geehrte Damen und Herren, das hindert uns als Grüne natürlich überhaupt nicht, im Wege der Verfassungsbeschwerde gegen die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung der Großen Koalition nach Karlsruhe zu ziehen. Grüne haben schon - übrigens zusammen mit Ihnen, Herr Kollege Dr. Breyer - beim ersten Bundesgesetz im Jahre 2008 mit Erfolg in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde erhoben.

(Beifall Rasmus Andresen [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN])

Die grüne Bundestagsfraktion hatte damals zusätzlich eine Organklage eingereicht. Das geht dieses Mal allerdings nicht. Auch dieses Mal werden wir als Grüne wieder eine Verfassungsbeschwerde einlegen. Eine Aufforderung von den PIRATEN brauchen wir dabei aber nicht.

Im Übrigen wünschen wir allen Beschwerdeführern gegen die Vorratsdatenspeicherung in Karlsruhe von ganzem Herzen viel Erfolg. Nach unserer Überzeugung wird auch die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung der Großen Koalition dort wieder scheitern.

Der Europäische Gerichtshof hat die Achillesferse der bisherigen Versuche und auch der neuen Regelung in aller Deutlichkeit offengelegt: Die Anlasslosigkeit einer Massenspeicherung unserer Kommunikationsdaten lässt sich mit dem Prinzip der Unschuldsvermutung, das immerhin Verfassungsrang hat, und mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbaren.

Es ist höchste Zeit, dass diesem Wiedergänger einer verfehlten Sicherheitspolitik endgültig der Garaus gemacht wird. Ihren heutigen Antrag lehnen wir ab. - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD)

Meine Damen und Herren, bitte begrüßen Sie mit mir auf der Tribüne Gäste der Abgeordneten Frau Anke Erdmann, und die Frauen-Union aus Kronshagen ist bei uns zu Gast. - Seien Sie herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

(Beifall)

Für die FDP-Fraktion hat jetzt Herr Abgeordneter Dr. Ekkehard Klug das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die FDP-Fraktion stimmt dem Antrag zu.

(Beifall Uli König [PIRATEN])

Was den Gang nach Karlsruhe zu einer Verfassungsklage gegen die im Dezember 2015 vom Bundestag erneut beschlossene Vorratsdatenspeicherung betrifft, so muss ich allerdings frei nach der Fabel von Hase und Igel sagen: Wir sind schon da.

(Beifall FDP)

Unser Fraktionsvorsitzender Wolfgang Kubicki hat bereits im Januar 2016 eine Klageschrift für liberale Kolleginnen und Kollegen eingereicht. Doppelt genäht hält aber bekanntlich besser.

Der Landtag hat sich verschiedentlich mit dem Thema beschäftigt. Auf die damals bereits vorgetragenen Argumente möchte ich nicht noch einmal eingehen. Ich möchte nur kurz zwei Anmerkungen machen.

Die Karlsruher Richter haben in ihrem Urteil vom 2. März 2010 ausgeführt:

„Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf, gehört zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland, für deren Wahrung sich die Bundesrepublik in europäischen und internationalen Zusammenhängen einsetzen muss.“

Nach einer Entscheidung des Europäischen Parlaments Mitte Dezember 2005, die vor allem von den Fraktionen der EVP, also von Konservativen und von Christdemokraten, und der Sozialisten - also wieder einmal eine Große Koalition - getragen wurde, hat der Rat der Innen- und Justizminister weni

(Burkhard Peters)

ge Wochen später im Februar 2016 bei nur zwei Gegenstimmen, nämlich Irlands und der Slowakei, der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zugestimmt.

Im April 2014 hat der EuGH dies dann einkassiert unter Verweis auf Artikel 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Ich nenne noch einmal die beiden zentralen Aussagen in diesen Artikeln:

„Jede Person hat das Recht auf die Achtung ihrer Kommunikation.“

„Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.“

Leider hat die SPD auf Bundesebene bei Abschluss des Koalitionsvertrags gleichwohl dem Drängen der Union nachgegeben. Ich darf in diesem Zusammenhang nicht ganz ohne Stolz daran erinnern, dass wir Freie Demokraten in der schwarz-gelben Koalition, also in der vorherigen Wahlperiode, auf Bundesebene verhindern konnten, dass es zu einer solchen Gesetzgebung gekommen ist. Die SPD ist anders als die deutlich kleinere FDP dabei eingeknickt.