Nichtsdestotrotz ist es gut, dass der Gesetzentwurf jetzt vorliegt. Somit haben auch die Kreise in unserem Land Planungssicherheit, Handlungssicherheit. Sie haben zwar zwischendrin durch einen Erlass schon einmal Abhilfe geschaffen, allerdings war das Gesetz nun dringend nötig.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir alle haben uns in den vergangenen Monaten häufig über die ganz besonderen Anforderungen und Erfordernisse unterhalten, die unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben, wenn sie in unserem Land ankommen. Sie sind ganz besonderen Belastungen ausgesetzt und haben vieles erlebt, was wir in den ersten Tagen, Wochen und Monaten häufig noch gar nicht erfahren können. Wir stellen aber auch fest, dass genau diese jungen Menschen häufig ausgesprochen motiviert und engagiert versuchen, bei uns Fuß zu fassen und ihr Leben zu gestalten. Sie lernen in aller Regel relativ schnell unsere Sprache, und sie setzen alles daran, eine Schulbildung zu bekommen oder hier Ausbildungsplätze zu erhalten.
Trotz allem wissen wir auch, dass wir hier noch eine Menge Nachholbedarf haben, vor allem im psychosozialen Bereich. Insofern werden wir uns hier mit Sicherheit nicht das letzte Mal über dieses Thema unterhalten. Das war für uns damals mit ein Grund dafür, dass wir Wert darauf gelegt haben, dass zur Situation der unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlinge halbjährlich im Landtag berichtet wird. Sie erinnern sich, dass wir das damals an unseren Gesamtbericht mit angeschlossen haben. Ich bin sehr gespannt - im Dezember wird es so weit sein -, wie weit wir hier gekommen sind.
Wir alle haben entsprechende Erfahrungen bei unseren Besuchen in den Einrichtungen gemacht. Es gibt sehr viele unterschiedliche Modelle und Arten der Unterbringung. Wir haben ein Heim des Deutschen Kinderschutzbundes in Ostholstein besucht, das eine gemischte Unterbringung hat, zur Hälfte unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, zur Hälfte deutsche Kinder. Dieses Modell fand ich ausgesprochen interessant, und es hat unsere Fraktion sehr beeindruckt.
Ich will damit sagen: Die Bedürfnisse sind vielfältig, wir stehen vor großen Herausforderungen, diesen Bedürfnissen gerecht zu werden. Wir werden uns auch anschauen müssen, wie wir mit den jungen Menschen umgehen, wenn sie 18 Jahre alt werden. Für viele ist das ein ganz schwieriger Moment, weil sie häufig noch gar nicht besonders lange da sind und sich dann plötzlich selbst überlassen bleiben. Das wirft einige ordentlich zurück. Auch hier besteht dringender Handlungsbedarf.
Im Bereich Schulbildung - die Kollegin Franzen hat das initiiert - haben wir das im Februar schon einmal diskutiert.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir werden der Ausschussüberweisung zustimmen und freuen uns auf weitere angeregte Debatten über den richtigen Weg in der Betreuung und Versorgung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Integration und Hilfe vom ersten Tag an - das gilt vor allem und erst recht für jugendliche Geflüchtete, die ohne irgendeine Begleitung zu uns gekommen sind. Kinder und Jugendliche brauchen besondere Unterstützung und besonderen Support, erst recht wenn sie in ein Land
kommen, in dem die Regeln neu sind, die Leute anders und die Zukunft ungewiss. Geflohen vor Not, Krieg und schlimmen Erlebnissen, die noch gar nicht verarbeitet sind, müssen wir den unbegleiteten Minderjährigen nicht nur ein Dach über dem Kopf organisieren, sondern auch feste Ansprechpartner, Freunde, ein ordentliches Umfeld und - wenn sie wollen - natürlich auch eine Familie
Aber um all das gut organisieren zu können, braucht es einen Staat, der gut organisiert ist. Lassen Sie mich im Rückblick auf das letzte Jahr feststellen: Der Staat ist trotz manch ruckeliger und schwieriger Situationen gut organisiert. Jedem Kind und jedem Jugendlichen kann ein Obdach und eine Obhut zur Verfügung gestellt werden, denn der Schutz und das Kindeswohl standen und stehen zu jeder Zeit im Vordergrund.
Nun kann man Wege von Menschen nicht durch politische Beschlüsse begrenzen oder aufhalten. Diese Illusion versucht man gerade durch das verzweifelte Schließen von Fluchtrouten aufrechtzuerhalten. Das gilt insbesondere für junge Menschen, die kurz vor dem Erwachsenwerden oder mittendrin sind. Sie geben oft nichts auf Beschlüsse oder herzlich wenig, wenn sie ihnen nicht gefallen oder sie an der Verwirklichung ihrer Träume hindern. Deshalb haben sich viele unbegleitete jugendliche Flüchtlinge auf eigene Faust auf dem Weg gemacht, weiter nach Norden oder woanders hin, auch wenn ihnen ein Bett, ein Obdach, Beratung oder Zuwendung organisiert wurden. Wo sie jetzt sind, können wir nicht mit Sicherheit sagen. Hoffen wir, dass wir sie eines Tages wiedersehen und ihre Erfolgsgeschichte lesen können.
Und all die anderen, die bei uns geblieben sind, erhalten Hilfe und die Unterstützung, die sie brauchen. Mit dem vorliegenden Gesetz sollen die rechtlichen Möglichkeiten geschaffen werden, ihnen eine etwas geordnetere Verteilung zugutekommen zu lassen. Über die Bundesländer hinweg haben wir das bereits im Herbst geregelt, nun geht es um die Verteilung zwischen den Kreisen und darum, dass das Landesjugendamt als Zentrale fungieren kann. Es kann dann auch die vorläufige Inobhutnahme regionsgerecht regulieren.
Mit der Änderung des Gesetzes in diesem Sinne wird die notwendige Rechtssicherheit geschaffen; unsere hohen qualitativen Standards in der Jugendhilfe werden dabei selbstverständlich nicht angeta
Trotzdem ist diese Art der Verteilung im Jugendhilfesystem etwas Neues. Wie lange diese Regelung notwendig ist, muss sich erst noch zeigen. Eine Evaluation nach einem bestimmten Zeitraum wäre daher aus meiner Sicht eine Möglichkeit, die Wirkung und Praxis dieser Regelung näher zu beleuchten. Das sollten wir in den Beratungen mit berücksichtigen. Bis dahin ist die Neufassung der hier heute vorgelegten Regeln eine gute und pragmatische Reaktion auf die Situation vor Ort. Im Vorgriff auf den - so betone ich - fußballerischen Freitagabend möchte ich schon einmal sagen: Ich danke der Landesregierung für die gute Vorlage, die wir als Parlament jetzt nur noch verwandeln müssen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich danke der Ministerin sowohl für ihren Bericht als auch für die Einbringung dieses Gesetzentwurfes. Es ist ja zum Glück relativ unstrittig, dass wir hier einen Gesetzentwurf haben, der die Umverteilung von jungen Flüchtlingen regelt. Die einzige Kritik, die hier aufgekommen ist, ist, dass es zu spät sei. Natürlich kann man sich das früher wünschen, es hat sich aber, ehrlich gesagt, auf die Situation der minderjährigen Flüchtlinge nicht so maßgeblich ausgewirkt. Ich glaube, dass es klug, sehr klug von der Regierung war, hier ausführliche Gespräche mit den Kommunen zu führen, weil diese ganze neue Sache der Umverteilung sich ja nachher maßgeblich in den Kreisen auswirkt: Wo gelingt es uns, Angebote zu schaffen? Wie bekommen wir es hin, dass das, was im Moment in Neumünster oder in Flensburg gut ausgebildet ist - da, wo die Flüchtlinge bisher angelandet sind -, in die Fläche zu bekommen, wie kriegen wir das Know-how in die Fläche? - Das sind Probleme, die, so glaube ich, immer noch nicht vollständig gelöst sind, aber die angegangen werden müssten. Insofern ist es gut, dass wir jetzt diesen Gesetzentwurf haben.
Unser neuer Abschnitt im Jugendförderungsgesetz vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen - setzt nicht nur das neue Bundesrecht um, sondern greift auch ein akutes Problem der Jugendämter auf: Die sogenannte vorläufige Inobhutnahme stellte diese vor besondere Schwierigkeiten, wenn kurzfristig mehrere Jugendliche ankamen - mehr, als freie Plätze vorhanden waren. Mit dem neuen Gesetz kann von der starren Quotenzuweisung abgewichen werden, um eine sinnvolle Verteilung zu ermöglichen und überforderte Jugendämter zu entlasten. Dadurch wird auch bei zeitweilig großem Andrang eine kindeswohlgerechte Aufnahme gewährleistet.
Lassen Sie mich sagen: Ich glaube, dass wir im Übrigen zu diesem etwas flexibleren System nicht nur bei den Jugendlichen und Kindern kommen sollten, sondern dass wir uns auch wirklich nochmal ernsthaft darüber Gedanken machen müssen, wie wir die Verteilung zwischen Städten und Gemeinden auch aller anderen Flüchtlinge im Land machen. Das wird sicherlich auch mit dem neuen Verfahren, dem sogenannten 48-Stunden-Verfahren, eine Debatte sein, die wir vielleicht noch einmal gemeinsam führen sollten, weil ich glaube, dass das ein wichtiger Punkt wäre. Das ist nur am Rande gesagt, es gehört nicht zu diesem Thema, aber das sollten wir noch einmal debattieren, wie wir damit besser umgehen können.
Aber das eine ist, was wir hier im Land umsetzen, und das Andere ist, dass die Asylgesetzgebung des Bundes keineswegs immer so stringent auf Integration und auf Kindeswohl ausgerichtet ist. Liebe Kollegin Damerow, Sie haben das mitbekommen, auch an unserem Applaus, dass wir durchaus nicht superglücklich wären, wenn Sie im nächsten Jahr dann im Bund regieren würden, aber wenn Sie an der Stelle Unterstützung in der Union leisten würden, wie Sie es hier tun, dann würden wir uns darüber schon sehr freuen.
Die weltoffene und integrationsfreundliche Flüchtlingspolitik der Landesregierung wird immer wieder auf die Probe gestellt, solange der Bund seinen Abschottungs- und Verschärfungskurs fährt. Ein wichtiger Punkt dabei ist zum Beispiel die Erschwerung der Familienzusammenführung. Gerade die jungen Menschen, gerade für die jungen minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge führt die
Erschwerung der Familienzusammenführung zu unglaublichen Härten. Wir schaffen uns so etwas wie eine Lost Generation, wir schaffen uns hier junge Menschen, die hierher kommen, die dann volljährig werden und deshalb den Familiennachzug sowieso vergessen können, und die hier leben und ihre Familie in Syrien wissen, wo sie wissen, dass dort immer noch große Gefahren herrschen, und wo sie nicht wissen, ob ihre Eltern dort in Sicherheit leben oder nicht. Das ist schändlich, das ist falsch, und daran müssen wir dringend etwas verändern.
Nur um einem Vorurteil zuvorzukommen - man hat immer eine typische Vorstellung von jungen Flüchtlingen -: Nein, das sind nicht alles junge Männer mit Bärten.
Fakt ist, dass 47 % der minderjährigen Flüchtlinge in Schleswig-Holstein Mädchen sind. Also, unabhängig davon, dass natürlich auch Jungs ein Recht darauf haben, ihre Familie hierher zu holen, müssen wir an der Stelle gemeinsam kämpfen. Meine Zeit endet gleich, meine Redezeit jedenfalls. Deshalb möchte ich nur am Schluss noch einmal darauf hinweisen, dass ich wirklich stolz darauf bin, Frau Ministerin, was wir hier tun, um jungen Menschen eine Heimat zu bieten und sie hier zu integrieren. Wir sollten in dem Sinne weitermachen. - Vielen Dank dafür.
Vielen Dank. Für die Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion hat Frau Abgeordnete Anita Klahn das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist eine
Folge des seit November 2015 gültigen länderübergreifenden Verteilverfahrens nach § 42 SGB VIII zur Unterbringung und Versorgung von minderjährigen unbegleiteten Ausländern. Bis dahin war allein die Kommune für die Unterbringung und Versorgung von minderjährigen unbegleiteten Ausländern zuständig, in deren Einzugsbereich die Jugendlichen aufgegriffen wurden. Dieses führte zu einer erheblichen Belastung einzelner Regionen, denn bundesweit konzentrierten sich diese Inobhutnahmen von unbegleiteten minderjährigen Ausländern auf die zehn größten Städte in Deutschland, wie zum Beispiel Hamburg, Berlin, Frankfurt und München. Dass diese bundesweit bei mehr als 67.000 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Jahr 2015 auf eine Entlastung und gleichmäßige Verteilung über das gesamte Bundesgebiet drängten, ist nachvollziehbar und auch im Sinne einer besseren Integration dieser Jugendlichen.
Aber auch in Schleswig-Holstein wurden und werden überdurchschnittlich viele minderjährige Ausländer aufgegriffen. Da sind Kreise wie Ostholstein und Schleswig-Flensburg sowie die kreisfreie Stadt Flensburg, die auf der Transitstrecke nach Skandinavien liegen, aber auch die anderen kreisfreien Städte noch stärker betroffen als andere Kommunen, wie das Ministerium das Problem auch richtig dargestellt hat.
Von daher wird der grundsätzliche Regelungsinhalt des Gesetzentwurfs von uns auch anerkannt. Aber wie so oft geht es ums Detail. 2.507 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge lebten mit Stand vom 18. März 2016 laut Landesregierung in SchleswigHolstein - eine beachtliche Anzahl. Die Länder sind ermächtigt, die Verteilung auf die örtlichen Träger, also auf die Jugendämter der Kreise und kreisfreien Städte, zu regeln. Dazu dient ja auch der vorliegende Gesetzentwurf.