Protokoll der Sitzung vom 08.06.2016

Daran hätte auch ein Polizeibeauftragter nichts ändern können. Würden Sie mir deshalb zustimmen, dass gerade dieser Beispielsfall eigentlich eher ein Fall ist, der in der Polizei hätte gelöst werden müssen?

(Zurufe Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Dr. Ralf Stegner [SPD])

Möglicherweise hätte das so sein müssen. Ich will ja nur sagen, dass das zusätzliche Element eines Polizeibeauftragten hier hätte hilfreich sein können. Ich stelle anheim: Möglicherweise wäre auch ein eingeleitetes Disziplinarverfahren nicht erfolgreich gewesen. Was ja zurückbleibt, ist - Stand heute die ungelöste Situation unabhängig der formellen Verfahren. Da meine ich: Als zusätzliches Instrument hätte es in jedem Fall geholfen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Nach einer schriftlichen und mündlichen Anhörung haben wir noch zwei Aspekte in den vorliegenden Gesetzentwurf aufgenommen und ihn geändert. Die

Beschwerde- und Eingabefrist wird von sechs Monate nun auf 12 Monate verlängert und die Berichtspflicht von zweijährig auf jährlich verändert, also verkürzt. Damit entsprechen wir der notwendigen Niedrigschwelligkeit und Transparenz, die wir von einer solchen Stelle wünschen, denn nur so - da bin ich mir ganz sicher - wird das Vertrauen in polizeiliches Handeln gestärkt.

Ich will hinzufügen, Herr Dr. Bernstein: Ich bin mir ganz sicher, dass diese Stelle auch von Polizeibeamtinnen und -beamten angelaufen werden wird, denn es sind nicht pauschal alle Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte gegen die Einrichtung einer solchen Stelle. - Vielen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Danke schön.

(Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Sie kommt aus dem Laden, er nicht! - Zurufe Wolfgang Kubicki [FDP] und Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Für die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun der Kollege Burkhard Peters das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nun kommt sie also, unsere Polizeibeauftragtenstelle. Ich freue mich, dass dieses Projekt, das uns sehr am Herzen liegt, noch vor der Sommerpause in zweiter Lesung verabschiedet werden kann.

(Beifall Dr. Marret Bohn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Lars Harms [SSW])

Wir haben einen langen Weg hinter uns. Wir haben es heute noch einmal von Herrn Bernstein gehört. Dort herrscht die Meinung vor, Polizei braucht Vertrauen statt Misstrauen. Doch in der Anhörung hat sich ein deutliches Votum für unser Vorhaben ergeben.

(Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Ja, genau!)

Mit Verlaub, das mit dem Misstrauen ist ja nun wirklich vorsintflutlich, Herr Kollege. Alle staatlichen Gewalten - die Polizei ist als Inhaberin des Gewaltenmonopols der Inbegriff staatlicher Gewalt bedürfen schlichtweg der gegenseitigen

(Simone Lange)

. Das ist ein fundamentales Grundprinzip für einen modernen Rechtsstaat. Ich habe dies schon in einem anderen Zusammenhang hier deutlich gemacht, nämlich bei der polizeilichen Kennzeichnungspflicht. Das Misstrauen gegenüber unkontrollierter staatlicher Gewalt ist dem neuzeitlichen Staatsverständnis immanent. Wer das nicht einsieht, sollte sich fragen, in was für einer Zeit er eigentlich lebt, Herr Dr. Bernstein.

(Beifall Rasmus Andresen [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN] und Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Nein, institutionelles Vertrauen ist nicht mit Gottvertrauen zu verwechseln. Die oder der Polizeibeauftragte hat gerade die Aufgabe, Vertrauen zu schützen, Vertrauen herzustellen und Vertrauen dort wiederherzustellen, wo es Schaden genommen hat. Latente Vorurteile und Paranoia gegenüber der Polizei werden dadurch eben nicht befördert, sondern ihnen wird entgegengewirkt.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW - Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!)

Meine Damen und Herren, zu guter Letzt hatte ich den Eindruck, dass dieses Projekt am Ende doch noch viele Skeptiker mitnehmen konnten. Vor allem die Ausführungen des Bürgerbeauftragten aus Rheinland-Pfalz, Dieter Burgard, im Innenausschuss, haben viele Kritiker überzeugt. Ich habe seine Ausführungen ganz deutlich anders wahrgenommen als Sie, Herr Dr. Bernstein. Das ist eine Frage des Empfängerhorizontes.

(Beifall Rasmus Andresen [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN], Dr. Marret Bohn [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN] und Lars Harms [SSW])

Dieser arbeitet seit Jahren erfolgreich als Polizeibeauftragter und konnte anhand vieler Beispiele belegen, in welchen Fällen er helfen konnte. Er ist dort ein geschätzter Partner auch der Polizei. Die anfänglichen Befürchtungen der Polizeigewerkschaften, die es auch dort gab, haben sich eben nicht bestätigt.

Was weniger erbaulich war, aber nicht minder überzeugend, war die Debatte zu den Vorfällen an der Polizeischule in Eutin. Das war ein Paradebeispiel für die Sinnhaftigkeit einer Polizeibeauftragtenstelle, denn es zeigt, dass das Hauptargument von CDU und Polizeigewerkschaften hinkt, nämlich die vorhandenen Beschwerdeverfahren seien derart grandios und über jeden Zweifel erhaben,

dass eine weitere, unabhängige Anlaufstelle für die Betroffenen überflüssig sei. So heißt es bei Ihnen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nein, es hat ganz und gar nicht den Anschein, dass sich die vorhandenen Dienstwege und Instrumentarien in diesem Fall bewährt hätten. Wir hatten dazu eine ausführliche Diskussion im Innen- und Rechtsausschuss.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Aus dieser wurde der Chef der Polizeiabteilung im Innenministerium in der Zeitung mit Bezug auf die Polizeibeauftragtenstelle zitiert: „Da bin ich deutlich geläutert!“

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Simone Lange [SPD] - Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jawohl!)

In diesem Sinne denke ich, die Akzeptanz für die neue Stelle wird sich sehr schnell einstellen. Meine Zuversicht speist sich dabei nicht zuletzt aus der Tatsache, dass es Samiah El Samadoni ist, die das Amt jetzt übernehmen wird. Ihre hervorragende Arbeit in der Rolle als Bürgerbeauftragte und Antidiskriminierungsstelle qualifiziert sie bestens auch als Polizeibeauftragte.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Dr. Kai Dolgner [SPD] und Dr. Ralf Stegner [SPD])

Übrigens, liebe CDU: Nehmen Sie sich doch ein Beispiel an Ihren Kolleginnen und Kollegen in Baden-Württemberg. Der kürzlich abgeschlossene grün-schwarze Koalitionsvertrag sichert ausdrücklich mit dem Segen der CDU den Fortbestand

(Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Hört, hört!)

der dort kurz vor der Wahl eingeführten Polizeibeauftragtenstelle. - Geht doch, lieber Herr Kollege Bernstein.

Unser Änderungsantrag ändert nur noch ein paar Feinheiten, die wir aus der Anhörung mitgenommen haben. Frau Kollegin Lange hat dies schon geschildert. Nach all dem bin ich davon überzeugt, dass wir mit diesem Gesetz eine sehr gute Grundlage dafür geschaffen haben, dass die Polizeiarbeit insgesamt weiter verbessert wird und dass das Vertrauen in die Polizei weiter gestärkt werden wird. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

(Burkhard Peters)

Vielen Dank. - Für die Fraktion der FDP hat Herr Abgeordneter Dr. Ekkehard Klug das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir Freie Demokraten lehnen die Schaffung eines oder einer Polizeibeauftragten ab. Eine solche Stelle ist nichts anderes als eine von der Küstenkoalition aus SPD, Grünen und SSW verfügte Misstrauenserklärung gegen die Landespolizei. Genauso gut könnte man einen Umweltbehördenbeauftragten einrichten, der Beschwerden gegen fehlerhafte oder die Bürger störende Handlungen der Umweltbürokratie aufgreift, oder vielleicht auch gleich einen Regierungsbeauftragten als Beschwerdestelle bei fragwürdigen Aktivitäten der Landesregierung als solcher.

(Beifall FDP)

Rot-Grün-SSW wählt exklusiv die Polizei als Zielscheibe ihres Misstrauens. Damit demonstrieren die Regierenden nichts anderes als ein gestörtes Verhältnis zur schleswig-holsteinischen Landespolizei.

(Beifall Volker Dornquast [CDU])

Zu diesen politischen Einwänden kommen noch rechtliche beziehungsweise verfassungsrechtliche Bedenken hinzu. Diese sind untermauert worden durch eine Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes, die vom 6. Juni 2016 stammt und uns daher leider erst seit gestern vorliegt. Wir sind gern bereit, diese Stellungnahme verumdrucken zu lassen.

Zum einen wird darin aufgeführt, dass die Reichweite der Befugnisse des Polizeibeauftragten mit Blick darauf, dass er seine Befugnisse der gesetzgeberischen Konzeption nach nicht vom Petitionsausschuss ableitet, aus verfassungsrechtlicher Sicht als problematisch einzuschätzen ist. Laut § 17 des Bürgerbeauftragtengesetzes hat die oder der Beauftragte für die Landespolizei auf eine einvernehmliche Erledigung der Angelegenheiten, die er bearbeitet, hinzuwirken. Hierzu kann sie oder er eine mit Gründen zu versehende Empfehlung aussprechen oder der zuständigen Stelle Gelegenheit zur Abhilfe geben. Der Wissenschaftliche Dienst sagt dazu: Jedenfalls in einem laufenden gerichtlichen Verfahren wären Empfehlungen des Polizeibeauftragten an das Gericht, welches das jeweilige Verfahren führt, unzulässig.

Dies entspricht im Übrigen auch der Praxis eines parlamentarischen Petitionsausschusses: Wann im

mer bereits bei einem Gericht ein laufendes Verfahren vorliegt, hat sich ein Gesetzgebungsorgan herauszuhalten. Es darf keinen unmittelbaren Einfluss auf die Entscheidung konkreter Fälle in laufenden Gerichtsverfahren nehmen.

Weiterhin stellt sich nach Ansicht des Wissenschaftlichen Dienstes auch als problematisch dar, wenn man Empfehlungen an die Staatsanwaltschaften in laufenden Ermittlungsverfahren oder an eine Disziplinarbehörde in laufenden Disziplinarverfahren abgibt. Ebenso problematisch ist außerdem die im Gesetzentwurf vorgesehene Ausweitung des Beschwerderechts auf ein persönliches Fehlverhalten von Polizisten des Bundes oder anderer Bundesländer. Da sagt der Wissenschaftliche Dienst aus meiner Sicht unmittelbar nachvollziehbar: Diese auswärtigen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten stehen in keiner dienstrechtlichen Beziehung zum Land Schleswig-Holstein und sind insofern hinsichtlich individueller möglicher Verfehlungen auch nicht dem Kontrollrecht des Landtages Schleswig-Holstein unterworfen.

(Vereinzelter Beifall FDP)

Meine Damen und Herren, damit stellt sich für mich die Frage, was eine solche Einrichtung überhaupt soll, wenn sie beispielsweise während eines laufenden gerichtlichen Verfahrens oder eines laufenden Disziplinarverfahrens quasi in Passivstellung verharren muss. Soll, nachdem beispielsweise ein Gericht zu einem rechtskräftigen Urteil gelangt ist, das Vorwürfe negiert, der Polizeibeauftragte trotzdem die Sache in welcher Form auch immer weiterverfolgen? - Ich halte das für komplett unsinnig. Mit anderen Worten: Das, was Sie bewirken wollen, ist mit dieser Institution nicht zu erreichen.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Bemerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Stegner?