Protokoll der Sitzung vom 08.06.2016

rechtliche Konsequenzen auslösen muss. Sagt dann der Polizeibeauftragte: „Nein, ich rede mal mit dem Betroffenen!“? Der Dienstherr, der das Verfahren nicht eröffnet, würde jedenfalls gegen gesetzliche Regelungen des Landes Schleswig-Holstein verstoßen. Die Einflussnahme auf ein Strafverfahren wäre unter Umständen Strafvereitelung im Amt. Das muss man sich klarmachen.

Möglich wären zum Beispiel Beschwerden über die Ausstattung der Polizei beim Polizeibeauftragten. Die Bundeswehr hat einen Wehrbeauftragten, bei dem sich die Bundeswehrsoldaten zum Beispiel darüber beschweren können, dass die Ausstattung nicht ausreicht, um in einen Einsatz zu gehen. Auch die Dienstzeiten können Gegenstand der Beschwerde sein. All das sind Themen, die auch das Parlament interessieren muss. Aber dass Begebenheiten, die disziplinarrechtliche oder strafrechtliche Konsequenzen haben können, von der Polizeibeauftragten gelöst werden, ist von Gesetzes wegen schlicht und ergreifend nicht möglich.

Niedrigschwellig soll das Ganze sein. Was passiert, wenn im Strafverfahren der Polizeibeamte freigesprochen wird? Wenn dann die Polizeibeauftragte kommt und sagt: „Nein, das ist doch anders, wir müssen miteinander reden“, wird der Polizeibeamte sagen: „Mit wem soll ich noch reden? Ich bin doch gerade freigesprochen worden!“

Ein weiteres Beispiel: Im Disziplinarverfahren wird festgestellt, dass es ein Dienstvergehen gibt. Soll dann die Polizeibeauftragte kommen und sagen: „Nein, Dienstherr, das ist kein Dienstvergehen! Wir müssen mal miteinander reden!“ Ist das die Idee, die dahintersteht? Doch wohl nicht ernsthaft.

Was also wird herauskommen? Es wird eine Reihe von Beschwerden geben, die wir als unbegründet zurückweisen müssen, wie wir das im Rahmen des Petitionsausschusses auch schon tun. Und es wird Beschwerden über den Arbeitsalltag der Polizeibeamten geben; auch diese erreichen uns schon. Insofern hat der Polizeibeauftragte überhaupt keinen Sinn. Wir erfahren, wie das Verhältnis der Polizeibeamten zu ihrem Dienstherrn wirklich ist. Sie können sich dann anders als gegenwärtig beschweren; aber das kann unter Umständen auch dienstrechtliche Konsequenzen haben.

Noch einmal: Das, was Sie mit der Installierung des Polizeibeauftragten versprechen, kann nicht eingelöst werden. Sie wecken Erwartungen, die Sie nicht einlösen können. Deshalb halten wir den Gesetzentwurf für überflüssig, in Teilbereichen sogar für kontraproduktiv, weil Betroffene mit einem Maß

von Bewältigung konfrontiert werden, das von Gesetzes wegen und von Personen wegen gar nicht geleistet werden kann. Aber vielleicht kann der Innenminister uns dazu seine Meinung noch kundtun. Herzlichen Dank.

(Beifall FDP)

In der Tat hat jetzt der Innenminister das Wort. Für die Landesregierung spricht nun Stefan Studt.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Was ich an dieser Stelle bereits am 17. Dezember vergangenen Jahres gesagt habe, hat Bestand: Ziel und Absicht des heute zur Schlussabstimmung stehenden Koalitionsvorhabens ist es, eine unabhängige Stelle zur Stärkung des partnerschaftlichen Verhältnisses zwischen Bürgern und Polizei zu schaffen. Die Polizeibeauftragte soll - ich bin mir sicher: sie wird - unterstützen, helfen, vermitteln und schlichten. In dieser Gesamtheit kontrolliert sie nicht die Polizei, und sie schwächt sie auch nicht. Im Gegenteil, sie kann dazu beitragen, die Polizei zu stärken, deren Akzeptanz zu erhöhen und die Zivilgesellschaft zu stärken.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Ja, Herr Dr. Bernstein, wir wissen, dass wir unsere Landespolizei an die aktuellen Herausforderungen anpassen müssen. Genau das tun wir kontinuierlich - personell, technisch, fachlich, sachlich. Das ist kein Widerspruch, sondern das ergänzt sich.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Die Polizeibeauftragte ist kein einfaches Mittel zu Kontrollzwecken und schon gar kein Ausdruck zivilgesellschaftlichen Misstrauens gegenüber der Polizei. Die Polizeibeauftragte in unserem Land, dessen bin ich mir sicher, wird eine Freundin und Helferin für beide Seiten sein. Das Führungspersonal unserer Landespolizei und die Polizeibeschäftigten in den Ämtern, Behörden und Dienststellen werden - ich sage bewusst: trotz der durchaus in der Organisation geäußerten Bedenken - mit ihr partnerschaftlich zusammenarbeiten.

Wir schauen gemeinsam nach vorn. Ich werde dafür Sorge tragen, dass wir zeitnah mit unserer künftigen Polizeibeauftragten ins Gespräch kommen.

(Wolfgang Kubicki)

Frau El Samadoni nimmt eine besondere Herausforderung, eine besondere Aufgabe an. Ich bin mir sicher, dass wir die Institution der Polizeibeauftragten so ausgestalten werden, dass sie ihre Rolle zwischen Polizei und Bürgerinnen und Bürgern finden wird. Sie wird auch im Bereich der Polizei Anerkennung finden und in ihrer besonderen Rolle von unserer Landespolizei angenommen werden. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Meine Damen und Herren! Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Ich schließe die Beratung.

Die FDP-Fraktion hat gerade noch einmal darauf hingewiesen -

(Unruhe)

Entschuldigung! Es wäre schön, wenn wir jetzt Aufmerksamkeit bekämen, weil wir in die Abstimmung gehen.

Die FDP-Fraktion hat mich gerade noch einmal darauf hingewiesen, dass der Wortbeitrag von Herrn Kollegen Dr. Klug so zu verstehen ist, dass die FDP-Fraktion eine dritte Lesung beantragt. Das wäre das, worüber ich zunächst abstimmen lassen würde. Wer dem Antrag der Fraktion der FDP auf dritte Lesung stattgeben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten der Fraktionen von FDP und CDU. Wer lehnt diesen Antrag ab? - Das sind die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie die Abgeordneten des SSW. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Kollegen der Piratenfraktion.

Dann kommen wir zur Abstimmung zu a), Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Bürgerbeauftragte oder den Bürgerbeauftragten für so

ziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein. Ich lasse über den Gesetzentwurf in der Drucksache 18/3655 in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Piratenfraktion. Wer lehnt den Gesetzentwurf ab? - Das sind die Kollegen von FDP und CDU. Stimmenthaltungen? - Gibt es nicht. Damit ist der Gesetzentwurf in der Drucksache 18/ 3655 in der Fassung der Drucksache 18/4164 angenommen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Wir kommen zur Abstimmung zu b), Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 18/3642. Der Ausschuss empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Piratenfraktion. Wer lehnt die Drucksache ab? - Das sind die Abgeordneten der FDP- und CDU-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist auch dies mehrheitlich so beschlossen.

Meine Damen und Herren, die Fraktionen und der Landtagspräsident haben mir bedeutet, dass wir die Sitzung jetzt beenden. Der Grund dafür ist das Konzert, das gleich im Schleswig-Holstein-Saal stattfindet. Dort wird das Ensemble Steirischer Brauch musizieren. Ich wünsche Ihnen dabei viel Vergnügen und unterbreche die Tagung bis morgen früh um 10 Uhr.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss: 17:51 Uhr

(Minister Stefan Studt)

Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenografischer Dienst