Protokoll der Sitzung vom 10.06.2016

„Deutschland ist ein Land der Freiheit“ - so hat es Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bereits vor knapp drei Jahren bei der Vorstellung des „AchtPunkte-Programms für einen besseren Schutz der Privatsphäre“ deutlich gemacht.

Im Fortschrittsbericht der Bundesregierung aus dem Jahre 2013 wurde schon Vieles angeschoben, auch das neue IT-Sicherheitsgesetz, welches im Juli letzten Jahres vom Bundestag beschlossen wurde und den berechtigten Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen beim Schutz der Privatsphäre regelt, ist eine pragmatische Reaktion auf die Vorkommnisse aus der Spionageaffäre.

Gleichzeitig ist uns der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor einer terroristischen Bedrohung sehr wichtig. Vieles ist an persönlicher Sicherheit im digitalen Bereich schon verbessert worden, und die Zusammenarbeit der einzelnen nationalen Sicherheitsbehörden wurde rasch auf dem diplomatischen Wege und unter Freunden geregelt.

Meine Damen und Herren, Schwarz-Weiß-Malerei nach dem Motto: „Geheimdienste sind böse - alles andere interessiert uns nicht!“, wird der komplexen Materie nicht gerecht - genauso wenig wie die vorliegende Beschlussempfehlung des Innenund Rechtsausschusses, die wir ablehnen.