Vielen Dank, Frau Ministerin. - Ich sehe eine Meldung der Kollegin Anita Klahn und erteile ihr das Wort zu einem Dreiminutenbeitrag.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Ministerin, vielen Dank, dass Sie klargestellt haben, dass Sie die Koordinierungsstelle beim Verband ansiedeln wollen. Mein Kollege Garg hat mit seinem Zwischenruf ja schon deutlich gemacht, dass wir denen zutrauen, dass die das können.
In Abstimmung mit dem Kollegen der CDU, Herrn Jasper, der mir freundlich zunickt, ziehe ich meinen Antrag auf Ausschussüberweisung zurück und bedanke mich bei der Kollegin Dr. Bohn, die interveniert hat. Wir werden Ihrem Antrag zustimmen und würden uns freuen, wenn wir trotzdem im Ausschuss Berichte über Zwischenergebnisse bekommen könnten. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Wer dem Antrag Drucksache 18/4240 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist das einstimmig so beschlossen.
Meine Damen und Herren, ich unterbreche die Sitzung bis 14 Uhr und wünsche Ihnen eine gute Mittagspause.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, Ihre Plätze einzunehmen. Ich eröffne den zweiten Teil dieser Sitzung, indem ich die Tagesordnungspunkte 10 und 57 aufrufe:
Gesetzentwurf der Fraktion von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/3537
b) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein und des Landesverfassungsgerichtsgesetzes
Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/3539
c) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Bürgerentscheiden in Angelegenheiten der Ämter
Bericht- und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 18/4276 (neu) - 2. Fassung
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann erteile ich zunächst der Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, der Kollegin Barbara Ostmeier, das Wort - die leider noch nicht anwesend ist. Gibt es eine Stellvertretung?
Dann darf ich vielleicht als Dienstältester im Ausschuss die Kolleginnen und Kollegen auf die Vorlage verweisen. - Danke schön.
Herr Kollege, ich glaube, wir sind alle froh, dass Sie über so viel Erfahrung verfügen, und danken Ihnen für diesen Hinweis.
Ich erteile dann zunächst für die Landesregierung dem Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten, Herrn Stefan Studt, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat am 14. Oktober 2015 mit den Stimmen von SPD, Grünen, SSW und CDU die Entschließung „Demokratie lebt auch von Wahlbeteiligung“ verabschiedet. In diesem zehn Punkte umfassenden Papier wurden Vorstellungen entwickelt, wie eine Steigerung der Wahlbeteiligung bei Landtagsund bei Kommunalwahlen erreicht werden könnte. Die Landesregierung wurde gebeten, im ersten Quartal 2016 über den Stand der Umsetzung dieser in der Entschließung genannten Punkte zu berichten. Diesen Bericht haben wir Ende Februar diesen Jahres eingereicht. An dessen Erstellung waren neben meinem Haus das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie, das Ministerium für Schule und Berufsbildung und das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung beteiligt.
Grundsätzlich kann konstatiert werden, dass die Vorstellungen des Landtags weitgehend umsetzbar sind. Der Bericht stellt die bis Ende Januar erreichten Sachstände dar. Insofern verweise ich auf die in dem Bericht vorgelegten Aussagen.
In der Zwischenzeit hat die Landesregierung die einzelnen Themen unter Berücksichtigung des Diskussionsverlaufs zur Wahlrechtsnovellierung weiterentwickelt. Ein großer Teil der Vorschläge befasst sich mit der Möglichkeit, durch den Abbau von Hürden und Hemmnissen die Stimmabgabe der Wählerinnen und Wählern zu erleichtern. Die Landesregierung begrüßt ganz ausdrücklich und unterstützt den Ansatz, Barrieren abzubauen, bei denen sich bisher Einzelne unter Umständen gehindert sahen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.
Exemplarisch möchte ich hier auf den Abbau von Barrieren zum Beispiel durch die Einführung der Leichten Sprache eingehen. Leichte Sprache ist vor allem für Menschen mit Lernschwierigkeiten oder für Personen gedacht, die aufgrund ihres Migrationshintergrunds nur wenig Deutsch beherrschen. Sie richtet sich aber auch an Bürgerinnen und Bürger, die zum Beispiel unter Demenz leiden. Das Innenministerium hat unter Einbindung externen Sachverstands diese Umsetzungsmöglichkeiten geprüft. Entscheidend ist hiernach, dass durch die
Schaffung von sprachlichen Erleichterungen dennoch die rechtssichere Durchführung von Wahlen nicht gefährdet ist. Auch muss die Übersichtlichkeit der Unterlagen dabei gewahrt bleiben. Alle Wählerinnen und Wähler müssen sich angesprochen fühlen; alle müssen mitgenommen werden.
Der Blick in andere Bundesländer zeigt, dass diejenigen, die sich bisher mit dem Thema beschäftigt haben, auf ergänzende Informationen in Broschüren und/oder im Internet setzen. Einzig das Land Bremen, dessen Wahlrecht schon aufgrund der Stadtstaatensituation nicht mit der Situation eines Flächenlandes wie Schleswig-Holstein vergleichbar ist, hat sich bei den Wahlunterlagen für eine Umsetzung in Leichter Sprache entschieden. Hier hat allerdings die offensive und alleinige Anwendung von Leichter Sprache bei vielen Wählerinnen und Wählern durchaus auch Unverständnis und Ärger ausgelöst. Diesen Unmut werden wir auch in Schleswig-Holstein erfahren. Um jedenfalls ein Stück weit diesem Ärger aus dem Weg zu gehen, wollen wir als Landesregierung mit breit angelegter Information die Wählerinnen und Wähler informieren, in Kenntnis setzen und diesem Unmut, den die Bremerinnen und Bremer erfahren haben, bei uns dann möglichst begegnen.
Mit den Ihnen unter Tagesordnungspunkt 10 vorliegenden Gesetzentwürfen der regierungstragenden Fraktionen soll das schleswig-holsteinische Wahlrecht unter Berücksichtigung der Landtagsentschließung vom Oktober 2015 fortgeschrieben werden. Zu diesem Themenkreis habe ich bereits in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs Stellung genommen. Ich begrüße ganz ausdrücklich, dass es jetzt in den Beratungen des Innen- und Rechtsausschusses gelungen ist, Regelungen zu treffen, die die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Allgemeinheit und der Gleichheit der Wahl noch stärker berücksichtigen. Hier ist insbesondere die Aufhebung des Wahlrechtsausschlussgrundes für den Kreis derjenigen Personen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten eine Betreuung ausgesprochen wurde, zu nennen.
- Ganz großartig, ja. - Einen weiteren Schwerpunkt der Wahlrechtsänderungen bildet die Verbesserung des Rechtsschutzes und das Mehr an Chancengleichheit für Vereinigungen, die eine Teilnahme an der Landtagswahl beabsichtigen, bisher aber parlamentarisch nicht vertreten sind.
Inwieweit das Gesamtpaket der Wahlrechtsänderungen und der flankierenden Maßnahmen tatsächlich zu einer Steigerung der Wahlbeteiligung führen, bleibt abzuwarten. Ich glaube aber, man kann hier deutlich sagen: Der richtige Weg ist eingeschlagen.
Meine Damen und Herren, ein für mich als Kommunalminister wichtiges Anliegen ist, dass die kommunalen Aufgabenträger nicht auf den durch die Änderungen des Wahlrechtes entstehenden Mehrkosten sitzenbleiben; denn die verordnungsmäßige Umsetzung einiger Forderungen des Landtags wird Konnexität auslösen, etwas, worauf die kommunalen Landesverbände immer hinweisen. Das sind zum Beispiel die Leichte Sprache, aber auch die Aufnahme des Aufdrucks der Parteilogos auf den Stimmzetteln. Der Stimmzettel zur Landtagswahl 2017 wird im DIN-A-3-Format daherkommen und natürlich auch entsprechende Folgekosten für Papier und Porto nach sich ziehen. Die kommunalen Landesverbände haben dieses bei der Einschätzung im Rahmen ihrer Stellungnahme zur Wahlgesetzgebung bereits zum Ausdruck gebracht.
Der nunmehr vorliegende Gesetzentwurf berücksichtigt dies und stellt daher aus meiner Sicht eine gute und umfassende Lösung dar. Ich freue mich insbesondere auch nach dem Verlauf der Beratungen im Innen- und Rechtsausschuss, dass dieser Weg von einer breiten Mehrheit hier im Parlament getragen wird, und freue mich auf die anschließende Debatte und ihre Aussprache zu diesem Punkt. Ganz herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. - Ich eröffne die Aussprache und erteile der Frau Kollegin Petra Nicolaisen von der CDU-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns innerhalb und auch außerhalb des Innen- und Rechtsausschusses sehr intensiv über die vorliegenden Änderungen des Wahlrechts unterhalten. Das Ergebnis ist für mich in Teilen wirklich akzeptabel, es bleibt in anderen Teilen aber auch eine Enttäuschung. Insgesamt fehlt hier der große Wurf.
sich unserem Vorschlag, dem Vorschlag der CDU, für eine Mehrheitsklausel angeschlossen. Dafür herzlichen Dank!
Wir erinnern uns mit Sicherheit alle noch ganz genau an die absurde Situation in Boostedt nach der letzten Kommunalwahl. Aus SPD-Berichten weiß ich, dass es für die SPD in anderen Gemeinden ähnliche Situationen gab.
In Boostedt hatte die CDU die absolute Mehrheit der Stimmen gewonnen, aber diese Mehrheit war eben keine wirkliche Mehrheit: Die Mehrheit der Sitze in der Gemeindevertretung erhielt sie nicht. Den Wählerinnen und Wählern ist ein solcher Unfug überhaupt nicht zu erklären. Deshalb ist es richtig, dass wir nun eine Mehrheitsklausel bekommen, die dafür sorgt, dass die Mehrheit der Stimmen auch die Mehrheit der Mandate bedeutet.