Protokoll der Sitzung vom 20.07.2016

Dazu sind unter anderem folgende Regelungen vorgesehen: Im Bereich drohender Flusshochwasser soll die Beteiligung der Wasserbehörde zukünftig derart erfolgen, dass sie förmlich ihr Einvernehmen zu Bauvorhaben erteilt. Im Bereich drohender Küstenhochwasser, denen ja ein höheres Gefahrenpotential innewohnt, werden zunächst Bauverbote geregelt - § 80 Absatz 1 -; die neu aufgenommene Entfernung von 150 m Abstand zu Steilufern, Dünen oder Strandwällen stellt dabei einen generellen Vorbehalt für die unbebauten Bereiche in diesem

Streifen dar. Selbstverständlich wird die konkrete Situation bei der Einzelfallprüfung berücksichtigt werden müssen. 150 m sind jedoch ein klare Größe, die eine Einheitlichkeit mit dem Naturschutzgesetz herstellt, was den Umgang in der Praxis mit den gesetzlichen Regelungen erleichtern wird.

Diese Bauverbote werden in einem zweiten Schritt durch umfangreiche Ausnahmen relativiert - § 80 Absatz 2. Im Bereich von B-Plänen und im unbeplanten Innenbereich gilt grundsätzlich Bestandschutz. Auch neue B-Pläne können aufgestellt werden; sie müssen allerdings dem Hochwasserschutz Rechnung tragen und mit dem LKN abgestimmt werden. Im Außenbereich besteht kein Bauverbot hinter den Bereichen, die durch Landesschutzdeiche gesichert werden, womit unter anderem fast die gesamte Westküste erfasst wird. Am Ende wird also das Verbot eher die Ausnahme als die Regel sein.

Schließlich gibt es für alle verbleibenden Fälle die Möglichkeit von Einzelfallentscheidungen - § 80 Absatz 3. So können Einzelfälle angemessen behandelt werden, wenn dem Gefahrenpotenzial Rechnung getragen wird.

Die Anhörung des Umwelt- und Agrarausschusses des Landtages hat gezeigt, dass dem Grundgedanken der Novellierung sehr zustimmend gefolgt wird.

Es ist klar, dass Nutzergruppen - unter anderem Tourismusverband, Vertreter der Landwirtschaft bei Einschränkungen ihrer Nutzungsmöglichkeiten immer skeptisch sind und entsprechend Kritik äußern. Die sehr moderat vorgebrachten Einwände zeigen aber, dass das abgestufte System richtig ist und zu angemessenen Lösungen kommt. Wir wollen schließlich niemandem ärgern, sondern, wie eingangs gesagt, das Bewusstsein schärfen, Fehlentwicklungen verhindern und dafür sorgen, dass die bauliche Entwicklung in gefährdeten Bereichen mit Augenmaß erfolgt. Das leistet das Gesetz. Vielen Dank.

(Minister Dr. Robert Habeck)