Robert Habeck
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Sehr geehrter Herr Präsident! sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Für die Landesregierung lege ich Ihnen heute den Bericht vor, aus dem hervorgeht, welche Maßnahmen und Mittel das Land Schleswig-Holstein zum GAK-Rahmenplan des Jahres 2017 angemeldet hat. Die Vorlage der entsprechenden Berichte für die Vorjahre war in den meisten Fällen eine im besten Sinne Routineaufgabe, die inhaltlich nur wenige Variationen bot. Das ist auch gut so, denn die GAK ist ein stabiles und sowohl für das Land als auch für die Förderempfänger verlässliches Förderinstrument. Und Verlässlichkeit braucht Kontinuität.
In diesem Jahr aber habe ich erfreuliche Gründe, die Vorlage dieses Berichts zum Anlass zu nehmen, um zwei für die GAK in Schleswig-Holstein besondere Aspekte anzusprechen: Zum einen haben Sie mit dem Landeshaushalt 2017 Landesmittel für die Kofinanzierung in einem Umfang bereitgestellt, der ausreicht, um sämtliche Bundesmittel, die Schleswig-Holstein nach dem GAK-Länderschlüssel beanspruchen kann, zu binden. Dafür möchte ich Ihnen herzlich danken.
Zum anderen hat die GAK ab diesem Jahr inhaltliche Neuerungen erfahren, die aus Sicht des Landes sehr begrüßenswert sind und für deren Schaffung sich Schleswig-Holstein eingesetzt hat.
Die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes ist ein wichtiges Instrument zur Förderung des ländlichen Raums. Sie enthält in Schleswig-Holstein in 2017 ein Förderbudget von 67 Millionen € - 44 Millionen € Bundes- und 23 Millionen € Landesmittel. Über die GAK wird ein Großteil der nationalen Kofinanzierung für die EU-Mittel des ELER beigesteuert. Mit der GAK-Förderung werden in Schleswig-Holstein im Wesentlichen drei Schwerpunkte unterstützt.
Ein nach wie vor wichtiges Ziel der GAK ist es, die Land- und Forstwirtschaft in ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu stärken. Die entsprechenden Anknüpfungspunkte im Maßnahmenkatalog der GAK finden sich - um einige Beispiele zu nennen in der Förderung der Marktstruktur, in der Beihilfe für einzelbetriebliche Agrarinvestitionen sowie in der Unterstützung markt- und standortangepasster Landbewirtschaftung, zu der beispielsweise der Ökolandbau zählt.
Zweitens richtet sich die GAK-Förderung auf die Verbesserung der ländlichen Strukturen wie die Flurbereinigung und die Förderung der Breitbandversorgung. Ziel ist die Stärkung des wirtschaftlichen Leistungsvermögens, der Attraktivität und damit letztlich der Lebensfähigkeit des ländlichen Raums.
Den dritten Schwerpunkt bilden der Küstenschutz und weitere wasserwirtschaftliche Maßnahmen. Dass diese Förderung grundlegend ist und überhaupt die Möglichkeit zum Leben und Wirtschaften in weiten Teilen Schleswig-Holstein sicherstellt, brauche ich nicht besonders auszumalen.
Alle genannten Fördermaßnahmen sind weiterhin in der GAK vorgesehen und werden neben weiteren Fördertatbeständen auch 2017 in Schleswig-Holstein angeboten beziehungsweise durchgeführt.
Was der GAK bisher jedoch fehlte und was die Europäische Förderung des ländlichen Raums über den ELER dagegen schon seit Langem beinhaltet, ist der erweiterte Blickwinkel auch auf die anderen Säulen eines nachhaltigen und damit zukunftsfähigen Lebens und Handelns im ländlichen Raum. Denn auch die sozialen und die ökologischen Belange, unabhängig von einem direkten Bezug zum rein ökonomischen Handeln im ländlichen Raum, sind für seine Erhaltung als Lebensraum und zum Schutz der Lebensgrundlagen unabdingbar.
Mit der Änderung des GAK-Gesetzes im Herbst des letzten Jahres hat sich die GAK nun in ihrem Förderspektrum an den ELER angenähert und die integrierte ländliche Entwicklung - ILE - gestärkt sowie Fördertatbestände zugunsten des Naturschutzes neu hinzugenommen.
Die GAK ermöglicht es jetzt zum Beispiel, auch agrarstrukturunabhängige Infrastrukturmaßnahmen zu unterstützen, die der Grundversorgung der Bevölkerung auf dem Land dienen. Ob es um ein Ärztehaus, ein Jugendzentrum oder eine Bauerhof-Kita geht - auch hier kann jetzt mit GAK-Mitteln die ländliche Entwicklung unterstützt werden. Schleswig-Holstein hat daher für die Förderung von Ba
sisdienstleistungen 1,5 Millionen € zum Rahmenplan 2017 angemeldet.
Mit Blick auf die Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen sind im GAK-Gesetz die Grundlagen geschaffen worden, um auch mit der Unterstützung durch Bundesmittel den Umweltund Naturschutz zu stärken. So konnte SchleswigHolstein 2017 erstmals Mittel zum Rahmenplan anmelden, die für den von der Agrarproduktion unabhängigen investiven Naturschutz vorgesehen sind. Die dafür eingeplanten 2,5 Millionen € sollen unter anderem der Umsetzung von Natura 2000 zugutekommen.
In diesem Jahr erarbeiten die Fachgremien auf Bund-Länder-Ebene darüber hinaus die Details für eine Förderung des Vertragsnaturschutzes, die ab 2018 erstmals auch aus der GAK möglich sein wird.
Vor dem Hintergrund der - maßgeblich auch von Schleswig-Holstein eingeforderten - inhaltlichen Erweiterungen der GAK bleibt es umso wichtiger, dass dem Land ausreichend finanzieller Spielraum zur Nutzung dieser Möglichkeiten gegeben ist. Dafür bitte auch weiterhin um Ihre Unterstützung. Vielen Dank.
Bericht zur politischen Bildung in der 18. Wahlperiode
Bericht des Landesbeauftragten für politische Bildung Drucksache 18/5191
Das Gegenteil ist der Fall, Herr Kollege Arp! Wie Sie wissen, ist Brokdorf seit geraumer Zeit in der Revision, und Sie sehen, die Mikrofone gehen immer noch.
Ich kann Folgendes gleich vorziehen: Von der Bundesnetzagentur ist seit 2014 belegt, dass das Atomkraftwerk Brokdorf nicht mehr systemrelevant ist. Es hat politisch eine Laufzeitgenehmigung bis 2021. Systemrelevant ist es nicht mehr - auch aufgrund des Ausbaus der erneuerbaren Energien im Norden der Republik in Schleswig-Holstein. Wenn man sich politisch also anders entscheiden wollte, wäre das Atomkraftwerk Brokdorf inzwischen tatsächlich entbehrlich. Aber man hat sich politisch eben nicht anders entschieden.
Damit das Atomkraftwerk entbehrlich werden konnte, ist der Netzausbau eine notwendige Voraussetzung. Damit möchte ich beginnen. Als wir 2012 angefangen haben, konkret die Planungen umzusetzen, nämlich die Netze in Schleswig-Holstein zu bauen, wussten wir nicht, wie wir es machen sollten. Wir haben im Grunde einen Operationsversuch am offenen Herzen unternommen. Wir wussten, dass es unbeliebt ist. Wir hatten die Erfahrung mit SuedLink. Mit Windkraftanlagen, so umkämpft sie hie und da sein mögen, lässt sich immerhin noch Geld verdienen. Netzausbau findet eigentlich jeder blöd, er greift in die Natur ein, die Menschen fühlen sich dadurch bedrängt und belastet. Es ist kein politisches Erfolgsprojekt - und trotzdem ist es eines geworden.
Wir sind offen in die Diskussion hineingegangen. Wir haben sehr viele Bürgerveranstaltungen gemacht. Wenn ich heute an die Westküste schaue,
wo der Hauptdruck war, stelle ich fest, dass es keine aktiven Bürgerinitiativen mehr gibt. Die Naturschutzverbände unterstützen den Netzausbau. Sie haben offiziell gesagt: Wir werden nicht dagegen klagen, wenn die Projekte so umgesetzt werden, wie sie geplant sind.
Wir bauen die Netze in Schleswig-Holstein in der doppelten Geschwindigkeit der Planungserwartungen von TenneT, während die zeitlichen Erwartungen im Rest der Republik verdoppelt werden. Während also der Rest der Republik doppelt so lange braucht, brauchen wir die Hälfte der Zeit.
Dieser Erfolg - ich glaube, es ist einer - hat viele Mütter und Väter, nicht zuletzt die Menschen an der Westküste selbst, die Naturschutzverbände, die Bürgerinitiativen, die sich auf einen Verantwortungsprozess eingelassen haben. Ich will ausdrücklich auch sagen - ich denke etwa an den Kollegen Kumbartzky oder den Kollegen Magnussen, die den Prozess auch mitbegleitet haben -: Auch die Opposition hat der wahrscheinlich großen Versuchung widerstanden, diesen Prozess zu instrumentalisieren. Kritische Anmerkungen und begleitende Fragen sind selbstverständlich. Aber es war eine Gesamtverantwortung, die zum Tragen kam. Das war eine gute Sache und sicherlich beispielgebend für die Republik.
Das führt dazu, dass wir in den letzten fünf Jahren acht große Planfeststellungsbeschlüsse beschließen konnten. Zwei - der dritte wird nächste Woche gefällt - betreffen Abschnitte für die Westküstenleitung. Damit ist der schwierigste Teil des Baus schon planfestgestellt. Wenn Sie an der Westküste unterwegs sind, sehen Sie, dass in den Abschnitten eins und zwei gebaut wird. Der dritte Abschnitt wird schnell nachziehen. An der Mittelachse von Hamburg bis Audorf - das sieht wahrscheinlich jeder, der die A 7 herunterfährt - findet gerade die Beseilung statt. Das ist ein interessantes Spektakel, wenn die großen Strippen über die Seilwinden gezogen werden.
NordLink wurde planfeststellt und befindet sich im Bau. Der Spatenstich war vor drei, vier Monaten. Die Offshore-Kabel wurden alle gelegt, sodass der Offshore-Strom tatsächlich seit geraumer Zeit nach Schleswig-Holstein fließt.
Es gibt ein paar kleinere Projekte, die in der öffentlichen Wahrnehmung nicht so eine Bedeutung hatten, aber die in der Zahl erheblich sind. Es wurden 20 neue Umspannwerke gebaut, wo - quasi wie wenn man von der Bundesstraße auf die Autobahn fährt - die 110-kV-Ebene auf die 350-kV-Ebene umgespannt wird. Es wurden 150 Ersatzbauwerke oder Neubauwerke umgesetzt. 80 Transformatoren wurden im Land neu verbaut. Überall ist die Energiewende Materie geworden, und das in sehr kurzer Zeit bei vergleichsweise geringem oder gar keinem Widerstand.
Mit Blick auf die Zukunft möchte ich sagen: Wenn wir im Jahr 2021, am Ende der nächsten Legislaturperiode, bei der großen Aufgabe, die abstrakt Sektorkopplung heißt und praktisch bedeutet, wir müssen bei den anderen Bereichen, die vor allem fossil befeuert werden - Verkehr, Wärme, Industrie -, da stehen, wo wir heute mit dem Netzausbau stehen, haben wir in den nächsten fünf Jahren sehr viel richtig gemacht. Es ist viel passiert. Die neue Aufgabe ist: Rein mit dem „erneuerbaren Strom“ in die anderen Sektoren. Wir stehen da am Anfang. Wenn Schleswig-Holstein seine Vorreiterrolle wahrnehmen will, dann wird es das genau in diesen Sektoren tun müssen.
Es bietet sich an, kurz auf die Debatte von heute Morgen einzugehen. Ja, es ist richtig, der Netzausbau kommt zeitverzögert zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Aber nicht richtig ist, dass wir in Schleswig-Holstein zu viel „erneuerbaren Strom“ hätten.
Wir haben ihn nur nicht in den Bereichen, in die er eigentlich hingehört. Ich appelliere an die sich fein fügende Allianz. Es ist im Moment die Bundesregierung, die verhindert, dass es möglich ist, dass für den Strom, den wir bezahlen, der aber nicht produziert wird, Speichertechniken - Wasserstoffprozesse, Wärmeprozesse, Power-to-Heat, Power-to-Gas, was immer einem einfällt - verwandt werden können. Wir haben nur Teilerfolge erzielen können, weil die Sorge - ich glaube, es ist eine im Kern politische Sorge -, dass die Verdrängung von fossilen Energien aus den industriellen Prozessen heraus eine andere Wertschöpfungskette aufmacht, relevant ist.
Wir befinden uns tatsächlich noch immer auf einem Konfliktfeld. Energiewende bedeutet: alte Technik raus, neue Technik rein. Offensichtlich gibt es Beharrungskräfte, die Zukunft verhindern. Lassen Sie
uns in den nächsten fünf Jahren sehen, dass wir es gemeinsam schaffen, die Zukunft zu bauen.
Damit bin ich bei der Atomkraft.
Der Konsens, dass der Atomausstieg tatsächlich Wirklichkeit wird, hält trotz einiger anderer Stimmen. Es ist, wenn ich es richtig sehe, nur eine Minderheit, die sagt, Atomkraft sei doch eigentlich eine ganz gute Sache, zu der man wieder zurückgehen solle. Bisher wird das nur von Parteien vertreten, die nicht in diesem Parlament sitzen. Wenn es nach mir geht, müssen sie hier auch nicht hineinkommen.
Das heißt, wir müssen den Rückbau hinbekommen. Die Lage ist so, dass die Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel sowie das Helmholtz-Forschungszentrum in Geesthacht Anträge zur Stilllegung und zum Rückbau eingereicht haben. Für das Helmholtz-Zentrum Geesthacht und das Kraftwerk Brunsbüttel hat die Erörterung stattgefunden: für Geesthacht gerade vor zwei Tagen. Für Krümmel sind die Vorbereitungen dafür in Planung. Wir erwarten für den Rückbau von Brunsbüttel einen Planfeststellungsbeschluss Ende dieses Jahres oder Anfang nächsten Jahres. Für das Helmholtz-Zentrum erwarten wir den Beschluss Mitte nächsten Jahres und für Krümmel zeitversetzt.
Bis dahin werden die Atomkraftwerke brennstäbefrei sein. Das ist das Sicherste, was wir sagen können, die Anträge lauten darauf. Wir informieren Sie immer wieder über die Kampagnen, die dort stattfinden. In Brunsbüttel und Krümmel läuft die Beladung der Castoren mit Brennstäben. In Brunsbüttel müssen noch fünf Castoren beladen werden, in Krümmel noch ungefähr zwölf, dann sind alle Brennstäbe aus den Meilern draußen. Wenn dann der Planfeststellungsbeschluss kommt, werden die Atomkraftwerke rückgebaut werden, sobald sie brennstäbefrei sind. Auch das ist nicht selbstverständlich, und es ist eine gute Nachricht.
Lassen Sie mich kurz auf das Atomkraftwerk Brokdorf und damit auf den Antrag auf Übertragung von Reststrommengen zu sprechen kommen. Brokdorf befindet sich jetzt schon seit ein paar Wochen in der Revision. Sie wissen aus den Veröffentlichungen und auch aus den Debatten hier, dass es eine Oxidierung von Brennstäben gegeben hat, die nicht der Prognose entspricht. Es läuft dort ein Prozess
ab, der nicht erklärbar ist. Deswegen wird das Atomkraftwerk erst wieder angefahren werden, wenn die Erklärung nachgereicht wurde und auf Basis dieser Erklärung eine neue Prognose erstellt worden ist, die diesen ungewollten Oxidationsprozess in der Zukunft verhindert. Das liegt aber eindeutig in der Hand des Betreibers. Ich kann Ihnen nicht sagen, wann das Atomkraftwerk wieder ans Netz geht.
Die Frage ist, wie lange das Atomkraftwerk noch über Strommengen verfügt. Das Kraftwerk darf bis 2021 am Netz sein, es kann aber möglicherweise der Moment kommen, zu dem Strommengen aus anderen Teilen der Republik nach Brokdorf transferiert werden. Der Antrag der regierungstragenden Fraktionen fordert, dies solle unterbleiben. Nach meiner Sicht fordert er es zu Recht, denn wir sind Netzausbaugebiet - so heißt es im Jargon der Bundesregierung. Das heißt, wir haben bei erneuerbaren Energien einen gedeckelten Zubau. Es macht für ein Gebiet, das - eigentlich ist das eine falsche Formulierung - gemessen am Netzausbau einen Stromüberschuss hat, nun gar keinen Sinn, die erneuerbaren Energien zu deckeln und Atomstrom hineinzutransferieren.
Das macht wegen der Risikotechnologie Atomkraft keinen Sinn. Es macht aber auch ökonomisch keinen Sinn. Wenn wir die Zukunft gewinnen wollen, müssen wir uns von der Vergangenheit verabschieden. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das war ja in mehrfacher Hinsicht ein nervöser Landtag. Ich möchte versuchen, zu den drei Themen ein paar Punkte aus Sicht der Landesregierung klarzustellen.
Ich fange mit den Netzentgelten an. Das ist der in diesem Haus vielleicht unproblematischste Punkt. Ich möchte zwei Anmerkungen zu der Debatte machen. Herr Kumbartzky, Sie haben damals gefordert, dass wir bundeseinheitliche Netzentgelte schaffen sollen. Die Landesregierung kämpft dafür, dass wir bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelte schaffen. Das klingt gleich, ist aber nicht das Gleiche. Ihr Antrag hätte zur Abschaffung des Wettbewerbs zwischen Netzbetreibern geführt. Dieser Antrag sorgt dafür, dass die Kosten des Ausbaus der Erneuerbaren bundesweit gewälzt werden. Schön, dass wir da beieinander sind, aber es ist nicht der FDP-Antrag, den wir an dieser Stelle einbringen.
Wenn man sich anschaut, wer da zusammensteht und zusammen kämpft: Wir bringen diesen Antrag zusammen mit Thüringen und Bayern ein gegen die Länder westlich des Rheins: Saarland und Nordrhein-Westfalen. Es ist kein Geheimnis, dass Kanzleramtschef Peter Altmaier, seines Zeichens CDU und Saarländer, und die Wahl in Nordrhein-Westfalen Einfluss darauf haben. Es ist in diesem Fall nicht so, dass die einen die Guten und die anderen die Schlechten sind. Unterm Strich bleibt festzuhalten, wie Flemming Meyer gesagt hat: Wenn die Energiewende mindestens - eigentlich müsste es ein europäisches Projekt sein - ein nationales Projekt ist, macht Kleinstaaterei dort keinen Sinn.
Entsprechend müssen alle ihre Aufgaben tragen, entsprechend gibt es rationale Gründe, entsprechend kämpfen wir dafür, wie es von der Bundesregierung schon einmal zugesagt wurde, die Übertragungsnetzentgelte bundesweit zu wälzen.
Zweitens. Frau Beer, Sie haben gesagt, Sie wollten für mehr Bürgerbeteiligung sorgen, und Sie unterstützten die Volksinitiative. Den Initiatoren der Volksinitiative, für die Sie gerade Unterschriften sammeln, ist vom Innenministerium mitgeteilt worden, dass die Volksinitiative verfassungswidrig ist. Ich lese kurz aus dem Gesprächsprotokoll vor - das kennen die Initiatoren -, in dem es heißt: Es wurde jedoch festgestellt, dass die Volksinitiative nach Artikel 48 Absatz 1 Landesverfassung nicht zulässig sein dürfte, da ein Gesetzentwurf den Grundsätzen des demokratischen und sozialen Rechtsstaats nicht widersprechen darf.
Natürlich kann man trotzdem Unterschriften sammeln. Mit Blick auf die Debatte von gestern, die am Ende etwas verunglückt ist, frage ich: Wie lauter ist es gerade von Parlamentariern, Leute auf die Straße zu schicken in dem Wissen, dass sie ein verfassungswidriges Vorgehen installieren?
Man kann so arbeiten, aber lauter ist das meiner Auffassung nach nicht.
Das Gleiche gilt übrigens für die Volksinitiative zum Landeswassergesetz. Sehenden Auges verfassungswidrige Volksinitiativen zu unterstützen, wirft ein schräges Licht auf alle politischen Parteien, die das tun.
Drittens. Kollege Rickers, ich komme zum Energiewende- und Klimaschutzgesetz. Sie haben gesagt, wir würden die Kommunen zwingen, Wärmeplanungen vorzunehmen. § 7 Absatz 1, auf den Sie sich beziehen, heißt - ich darf zitieren, Frau Präsidentin -:
„Gemeinden sind im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung berechtigt, kommunale Wärme- und Kältepläne aufzustellen.“
Was für ein Zwang!
Meine Damen und Herren, viele Argumente, wie sie hier dargestellt wurden, erweisen sich, wenn man sie gegens Licht hält, als falsch. Das gilt auch für die Windkraftplanung. Ich darf kurz darauf hinweisen, was die Problemlage ist. Die Problemlage
ist nicht, dass die Landesregierung das Land mit Windkraftanlagen überziehen will, sondern dass ein Gerichtsurteil gesagt hat, überall, wo keine Ausschlusskriterien sind, dürfen Windkraftanlagen errichtet werden. Wir arbeiten vor einem völlig anderen Hintergrund, als hier angenommen wurde. Wir versuchen, Kriterien aufzustellen, wo keine Windkraftanlagen errichtet werden können. Jeder, der etwas anderes behauptet, hat das Urteil nicht gelesen oder nicht verstanden.
Wir sind geradezu gezwungen, ordnend einzugreifen. Nun kann man sich - das ist ja auch Sinn und Zweck parlamentarischer Auseinandersetzung über die Art der Kriterien auseinandersetzen. Lieber Kollege Günther, wenn man das Urteil ernst nimmt, muss man schon bei einer Logik bleiben, zum Beispiel höhere Abstände. Dann wird man das Argument, die Repowering-Gebiete sollten alle wieder repowert werden, nicht ohne Weiteres aufrechterhalten können. Denn 1.300 Anlagen, die in Repowering-Gebieten stehen, fallen heraus, weil sie die Abstandsgrenzen zu Wohngebäuden unterschreiten.
Sie können nicht auf der einen Seite sagen: „Wählt die CDU für größere Abstände!“, und auf der anderen Seite sagen: „Wählt die CDU für geringere Abstände!“. Das ist doch absurd!
Das Energiewende- und Klimaschutzgesetz versucht, den Korridor nach oben wie nach unten zu beschreiben, entlang dem sich Schleswig-Holstein entwickeln soll. Wir nehmen dabei unsere Klimaschutzziele ernst, nämlich die Abschaffung der Atomkraftwerke in Schleswig-Holstein und den Ausstieg aus der Kohle, indem wir bis 2025 - das ist der nächste planbare Schritt - 37 TWh erneuerbare Energie erzeugen wollen. Das kann man umrechnen auf die Fläche; dann kommt man ungefähr bei 2 % heraus. Gleichzeitig wird ein MonitoringProzess festgeschrieben.
Dass das notwendig ist, zeigt diese Debatte. Danach wird es nur noch über eine Gesetzesänderung möglich sein, diese Ziele zu unterschreiten oder - wer denn will - zu überschreiten. Das ist das Inanspruchnehmen parlamentarischer Demokratie, dass wir uns in diesem Haus in Zukunft darüber ausein
andersetzen, ob wir gut davor sind, ob wir schlecht davor sind, ob wir besser werden wollen oder nicht.
Es geht nicht mehr zu sagen - wie wir jetzt im Wahlkampf erleben -: „Wir wollen Klimaschutz, und zwar genauso wie 2011 beschlossen - das beruht ja auf den Zielvorgaben von Jost de Jager weitermachen!“, aber faktisch wird dafür gesorgt, dass es nicht möglich ist, die Klimaschutzziele zu erreichen.
Die Ausbauszenarien, die wir in dem Gesetz beschreiben, sind mehr als begründet. Die Debatte, die wir im Moment im Landtagswahlkampf führen, ist der beste Beleg dafür, dass wir eine Grundlage schaffen müssen, entlang der man argumentieren muss. Es gibt eine Monitoring-Verpflichtung. Wenn sie nicht eingehalten wird, wird man sich verantworten müssen, oder man wird seine politische Lauterkeit überprüfen müssen.
Kollege Kumbartzky, Sie haben zum Energiewende- und Klimaschutzgesetz gesagt, das sei ein zahnloser Tiger, und wir überzögen das Land mit Planwirtschaft. Was denn jetzt? Eines von beidem. Entweder ist es ein zahnloser Tiger, oder es greift stark in die Planungsrechte ein. Ich würde sagen: Es ist weder ein zahnloser Tiger, noch ist es Sozialismus in Reinkultur, sondern es sortiert die Aufgaben der Zukunft neu.
Über die Windkraftplanung und über den Ausbau der Erneuerbaren habe ich gerade gesprochen. Es ist so gesehen auch ein Deckel nach oben. Die 37 TWh, die wir anstreben - 2 % der Landesfläche -, sind eben nicht 6 % oder 4 % Landesfläche, sondern das, was im Bundesdurchschnitt möglich und erreichbar ist bei dieser schwierigen Konfliktlage, die mit dem Ausbau von so großen Infrastrukturprojekten immer einhergeht.
Was den Wärmeausbau angeht, geben wir den Kommunen, wie eben schon beschrieben, die Rechte, im eigentlichen Kerngebiet der Energiewende in den nächsten Jahren vorranzukommen. Es sind Rechte, die sie wahrnehmen können. Wir übertragen die Möglichkeit auf die Ämter, Aufgaben der Klimaschutzplanung für die kleinen Kommunen stellvertretend zu übernehmen. Es ist mehr als fair -
Selbstverständlich.
- Ja, Herr Kollege Rickers, aber das ist nicht das, was Sie gesagt haben. Selbstverständlich steht in dem Gesetz drin, dass es jetzt ein Recht auf Auskunft gibt und dementsprechend auch eine Verpflichtung der Energieunternehmen, die Daten der Energieversorgung transparent zu machen.
- Ja, selbstverständlich. Aber Sie haben gesagt, wir zwängen die Kommunen dazu, Wärmepläne vorzulegen. Lesen Sie im Protokoll nach.
Das ist aber nicht das, was da steht. Sie eiern hier in Ihrer Argumentation völlig herum. Es ist richtig: Es gibt eine Verpflichtung, eine Möglichkeit, sich die Daten für den Wärme- und Kältebereich geben zu lassen. Wie sollen die Kommunen denn Pläne vorlegen, wenn sie diese Daten nicht vorher bekommen? Das ist völlig unstrittig, das ist auch geklärt, das tut auch keinem weh. Aber es ist nicht das, was Sie uns eben vorgehalten haben, Herr Rickers.
Ein letzter Punkt, den ich ansprechen möchte: die Selbstverpflichtung der Landesregierung. Man muss schon bewusst so tun, als hätte man davon keine Ahnung. Sie wissen, dass sich jede öffentli
che Ausschreibung auf Kriterien stützen muss. Wenn wir nicht über dem Soll der Energieeinsparverordnung liegen, müssen wir immer billiger bauen. Das heißt, das Gesetz ist die Grundlage dafür, dass wir als Landesregierung überhaupt in den eigenen Landesliegenschaften vorbildlich sein können. Da zu sagen, dass sei ein zahnloser Tiger, ist völliger Quatsch. Das ist die Grundlage für jede Ausschreibung, die in Zukunft erfolgen soll. Wer, wenn nicht eine Landesregierung, sollte mit gutem Beispiel vorangehen?
Sehr geehrte Damen und Herren, erlauben Sie mir abschließend noch einen Blick auf die gesamtpolitische Situation. Ich glaube, es ist kein Geheimnis, dass die Energiewende und die Klimaschutzanstrengungen diese Aufgabe der politischen Generation sind. Wenn wir da versagen, werden wir nicht nur abschmelzende Eisberge und vielleicht den Verlust von Eisbären hinnehmen müssen, sondern Flucht, Krieg, Vertreibung und die Auseinandersetzung um knappe Ressourcen in einem nicht vorhersehbaren und nicht bekannten Ausmaß produzieren. Das heißt, wir müssen tun, was wir tun können.
Auf der anderen Seite, neben dieser ethischen Verpflichtung, ist es eine große Chance, mehr Wertschöpfung nach Schleswig-Holstein zu bringen. Wir bekommen jedes Jahr 2,5 Milliarden € EEGUmlage nach Schleswig-Holstein. Bei der Struktur der Energiewende mit Bürgerwindparks gilt, dass Geld zu den Bürgern fließt, Geld, das die Gemeindeumlage stabilisiert, Geld, das wieder ausgegeben wird. Dass wir Profiteure der Energiewende sind, dass dort eine neue Industrie wächst und eine neue Beteiligungsform möglich ist, ist doch ein riesiger Vorteil für uns.
Ja, das ist ein konfliktreiches Unterfangen. Netzausbau, Stromtrassen, die in die Landschaft eingreifen, und Windkraftanlagen sind konfliktreiche Unterfangen. Glauben Sie mir: Es lässt sich kaum an drei Händen abzählen, wie viele Nächte wir dazu mit Bürgerinitiativen zugebracht haben. Aber das richtige Maß zu finden, ist eine edle Aufgabe für jede Landesregierung. Ich hoffe, dass jede Landesregierung in der Zukunft auch dabei bleibt. Das Energiewende- und Klimaschutzgesetz gibt die Leitlinien vor, wie die Diskussion in Zukunft zu erfolgen hat. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Lieber Hauke Göttsch, als Oliver Kumbartzky eben gesagt hat, die CDU könne sich auch einmal anstrengen und dafür sorgen, dass es Grenzwerte gibt, haben Sie lapidar gesagt: Ja, machen wir. - Würde ich jetzt reden wie Sie, würde ich sagen: Ja, warum haben Sie es denn nicht gemacht? - Seit 2012 agiert die Landesregierung, um die Herausforderungen - „Probleme“ würde ich es nicht nennen - in den Griff zu bekommen. Sie aber sitzen da auf Ihrem Hintern, kritisieren im Landtag herum, hören im Ausschuss nicht zu und jagen jedes Mal eine Pressemitteilung heraus. Sie tun nichts, außer Ihr billiges politisches Süppchen zu kochen. Lieber Hauke Göttsch, das sind alternative Fakten, die Sie hier präsentieren.
Anders als die CDU-Fraktion und der geschätzte Abgeordnete Hauke Göttsch nimmt die Landesregierung die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Jakobskreuzkraut von Anbeginn an ernst, allerdings unter der Maßgabe, nicht alles wegzuspritzen, was irgendwie ein Problem in SchleswigHolstein darstellt, und alles zu vernichten, was einem nicht in den Kram passt; vielmehr geht sie zielgenau auf die verschiedenen Problemaspekte von Honig über die Wiederkäuer bis zur die Ausbreitung - ein. Dass wir da in widersprüchlichen Bereichen agieren und widersprüchliche Maßnahmen austarieren müssen, hat Sandra Redmann eben schon dargelegt.
Wenn man die Blüte des Jakobskreuzkrauts immer wegmäht, hat man das Honigproblem möglicherweise gelöst. Die Ausbreitung aber wird man dadurch verstärken, weil dadurch die Triebkraft der Pflanze nur immer größer wird. Also hat man sich
ein größeres Problem bei den Wiederkäuern eingehandelt.
All das haben wir hundertmal in allen Ausschusssitzungen diskutiert. Es gab Expertensitzungen. Es gab Runde Tische, die seit 2012 einberufen worden sind. Ich habe gerade bei der Sozialdebatte gelernt, dass die CDU ein Problem mit Runden Tischen hat. Sie sollten einmal zur Kenntnis nehmen, dass diese Probleme schon in großer Tiefe von den Fachleuten bearbeitet und eingehegt wurden. Der Imkerverband, der Bauernverband, alle sitzen mit in diesen Gremien. Nur, die Argumente werden nicht aufgenommen.
Ich will einmal ein paar Beispiele aus dieser - wie soll ich sagen? - alles vermengenden, verpanschten Debatte nehmen.
Mehrfach wurde darauf hingewiesen, dass das Lebensmittelrecht es zulässt, dass Honige und andere Lebensmittel - Marlies Fritzen hat es gesagt, zum Beispiel beim Wasser - vermischt werden. Jeder Industriehonig, den Sie im Regal finden - Langnese und so weiter -, ist Mischhonig. Wenn Sie also Ihr Reinheitsgebot ernst nehmen wollen, dann müssten wir eine völlig andere Lebensmittelpolitik betreiben. Das wurde mehrfach aufbereitet. Die Landesregierung hat gar keine Grundlage dafür, eine Mischung zu verbieten.
Zweitens. Grenzwerte wären die Grundlage dafür, dass man Produkte aus dem Verkehr zieht oder Entschädigungen vornimmt. Da es solche Grenzwerte nicht gibt, laufen die letzten beiden Punkte Ihres Antrags völlig ins Leere. Es ist alles aufbereitet worden und mehrfach dagewesen.
Die Problematik, was das Mähen angeht, habe ich erläutert. Die Landesregierung aufzufordern, sie solle die Bekämpfung vornehmen, geht schon sprachlich ins Leere, weil die Landesregierung ja nicht selber aktiv werden kann. Sie kann nur die Rechtsnorm schaffen. Da keine Grenzwerte vorhanden sind, kann in diesem Fall keine Rechtsnorm geschaffen werden, sondern nur eine Beratung erfolgen.
Langer Rede kurzer Sinn: Von vielen schlechten Anträgen ist dieser Antrag einer der schlechtesten, die Sie gestellt haben.
Die Landesregierung versucht, die besonderen Herausforderungen so anzunehmen, dass wir die Testergebnisse präsentieren und auf der Basis dieser Testergebnisse neue Maßnahmen durchführen. Es
sind ja die Werte, die unsere Analysen ergeben haben, auf die Sie jetzt diese Debatte stützen. Das ist das, was wir tun können.
Wir machen daraufhin eine zielgenaue Beratung für Imker. Diejenigen Imker, die Sorge haben, dass ihr Honig hoch belastet ist, können den Honig aus dem Verkehr ziehen. Sie bekommen die Tests bezahlt. Das ist die Möglichkeit, die wir im Moment haben. Die anderen Pächter - in der Stiftung beispielsweise - und der Landesbetrieb, der für die Streifen an den Straßen zuständig ist, tun das Mögliche, damit die Pflanze sich nicht weiter vermehrt.
Die einzige Forderung, die tatsächlich jetzt noch möglich ist, die man jetzt rechtlich noch erheben kann - ich befürchte, darauf läuft es bei Ihnen hinaus -, ist: Gebt den Naturschutz auf, düngt und spritzt auf den Naturschutzflächen! - Da teilt sich in der Tat die Spreu vom Weizen. Es ist erklärte Politik: Das ist in Schleswig-Holstein nicht zu machen! - Vielen Dank.
Schönen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Danke für die Diskussion. Sie geht in die richtige Richtung, wie ich finde. Eine weitere Stärkung des Tierschutzes ist natürlich immer willkommen. Wer hätte etwas dagegen? Es muss nur gut überlegt werden, wie sie vorgenommen wird.
Alle drei Gremien, die beschrieben wurden Runder Tisch, Beirat und Vertrauensmann - sind mehr oder weniger ehrenamtlich tätig. Herr Schallenberger bekommt eine Aufwandspauschale von
ich glaube - 100 € im Monat für Handy und Benzinkosten.
Wenn man eine hauptamtliche Stelle schafft, stellt sich die Frage, wie die in das Gefüge passt. Herr Schallenberger ist bewusst als Vertrauensmann ernannt worden, weil er gegenüber dem Ministerium nicht rechenschaftspflichtig ist. Er ist aus der Erfahrung der Whistleblower-Tätigkeit über Bad Bramstedt hinaus ein Akteur, der nicht verbeamtet ist, der nicht in der Hierarchie des MELUR steht, der Verstöße aufnehmen kann und nicht zu den Strafverfolgungsbehörden weitergeben muss, sondern helfend agieren kann.
Wenn man dem Runden Tisch Tierschutz einen hauptamtlichen Tierschutzbeauftragten gegenüberstellt, stellt sich die Frage, wie der in das Gefüge hineinpasst. Wenn der Tierschutzbeauftragte Teil des Runden Tisches ist, ist er ein Schützer? Ist die offene Vertrauenskultur der Landwirte, der Veterinäre dann noch hinzubekommen? Wenn der Tierschutzbeauftragte gegenüber dem Beirat als Hauptamtlicher dasteht, ist er der Vorsitzende, ist er Teil des Beirats, ist er dem Beirat übergeordnet?
- Genau. Sie haben nicht die Antwort auf die Frage gegeben, ob die vielen Ehrenamtler dann irgendwann sagen: Nein, dann habe ich keinen Bock mehr, wenn jetzt die hauptamtlichen Stellen das alles machen und er die Strukturen kaputt macht.
Der Vergleich mit Niedersachsen ist nicht zielführend - es ist ja dort eine Parteikollegin aus Schleswig-Holstein Beauftragte für Tierschutz -, weil Niedersachsen keinen Runden Tisch hat. Das, was bei uns der Runde Tisch ist, heißt dort Leitungsgremium. Es gibt dort also eine andere Struktur, was die Nutztierhaltung angeht. Außerdem gibt es dort keinen Vertrauensmann. Also, die Strukturen müssen schon individuell betrachtet werden.
Langer Rede kurzer Sinn: Ich glaube, der Ausschuss ist genau das richtige Gremium. Ich würde raten, ausgehend von der Analyse der Strukturen, die wir haben, zu gucken, ob eine Stärkung notwendig ist. Wenn das zu einem Beauftragten führt meinetwegen. Wenn es dazu führt, dass die Strukturen in sich gestärkt werden müssen - gerne genommen. Wenn man zu dem Schluss kommt, dass alles gut ist, dann nehmen wir das auch zur Kenntnis.
Also, die Diskussion ist okay. Aber ich warne davor, das Kind mit dem Bade auszuschütten oder mit dem Hintern das einzureißen, was wir mit den Händen gerade aufzubauen versuchen. Aber in dieser
Richtung hat sich ja die Debatte gedreht. In dem Sinne guten Abend und schönen Feierabend!
Vielen Dank, Herr Präsident! - Sehr geehrte Damen und Herren! Vieles ist schon gesagt worden. Erlauben Sie mir, einige Dinge aus meiner Sicht zu kommentieren und dann zum Kernpunkt der Debatte vorzustoßen.
Erstens. Das Gutachten, das zitiert wurde, wurde damals vom Vorsitzenden der Grünen-Fraktion, Karl-Martin Hentschel, 2008 in Auftrag gegeben. Als ich Fraktionsvorsitzender wurde, war das Gutachten genau der Kenntnisstand meiner politischen Debatte, auf deren Basis ich Minister geworden bin. Niemand braucht uns zu belehren, was in diesem Gutachten steht - mich schon gar nicht.
Zweitens. Ich bin gegen die Förderung von Öl im Nationalpark. Daraus mache ich kein Geheimnis. Das habe ich nicht zuletzt bei der Greenpeace-Aktion, sondern schon von Anfang an gesagt. Ich bin aber auch gegen Atomkraft. Ich bin seit viereinhalb Jahren Minister und auch für den sicheren Betrieb des AKW Brokdorf zuständig. Das heißt: Nicht alles, was ich politisch will, kann sich sofort morgen in Gesetze oder Handlungen umsetzen lassen.
Drittens hat Herr Breyer gesagt, dass es viele Gründe gibt, gegen Ölförderung im Nationalpark zu sein: Tourismus, Ökologie, Klimaschutz und so weiter. Es gilt aber, einige Abwägungen zu treffen. Genau das ist in der Genehmigung zu prüfen. Es handelt sich nämlich um eine Abwägungsentscheidung der dann zuständigen Behörde, die natürlich vom Ministerium als Fachaufsicht überwacht wird. Dabei wird geprüft, ob alle Gründe richtig gewichtet wurden. Das ist die Rolle des Ministeriums.
Nach dem Nationalparkgesetz ist es unzulässig, nach Öl zu bohren oder überhaupt Sprengungen oder Bohrungen vorzunehmen. Das ist völlig unstrittig. Das heißt: Der Antrag der PIRATEN ist eine Präzisierung, die nicht falsch ist, die aber den eigentlichen Punkt der Schwierigkeit der Genehmigung von Explorationsbohrungen nicht adressiert. Ich bezweifle, dass er helfen wird.
- Herr Dr. Breyer, ich trage das vor. Wir müssen nicht diskutieren. Sie wissen, dass ich Sie nicht mehr dazwischen nehme.
Ich bezweifle, dass der Antrag zur eigentlich intendierten Entscheidung beitragen wird, und zwar aus folgendem Grund. Die DEA schreibt in den Antragsunterlagen: Die DEA Erdöl AG plant das Abteufen von Erkundungsbohrungen. An allen drei Lokationen erfolgen Messungen und Untersuchungen, aber keine Fördertests.
Die Frage ist, ob man nach dem mehrfach zitierten § 67 des Bundesnaturschutzgesetzes trotz übergeordneter wissenschaftlicher oder sozialer Interessen die Abteufung von Bohrungen, die nicht zur Förderung führen, die nicht der Testförderung dienen, sondern die für Messungen und Untersuchungen da sind, untersagen kann.
Die Auffassung der alten, schwarz-gelben Landesregierung war, dass das nicht zu untersagen ist. Das ist mehrfach aktenkundig niedergelegt. Insofern haben wir eine von den Genehmigungsbehörden und der Fachaufsicht, dem damaligen Wirtschaftsministerium unter Jost de Jager, hinterlegte Aktenmeinung. Andererseits haben wir in den letzten viereinhalb Jahren viele politische Prozesse gehabt: CCSVerbotsgesetz, Wassergesetz, das Einführen von Fracking und die Erhöhung des Erdölförderzinses. Selbst die Endlagersuchkommission hat gesagt, wir brauchten stabiles Erdreich, um ein Atomendlager zu finden. Es gab also eine Menge politischer Prozesse, die nahelegen, zu einer Überprüfung dieser Entscheidung zu kommen.
Dazu gehört auch die Wertschöpfung durch Tourismus im Nationalpark. Dazu gehört selbstverständlich auch der völkerrechtlich bindende Klimaschutzvertrag. Dazu gehört auch eine gewandelte Wertschätzung der Ökologie, also des Naturwerts des Nationalparks. All das muss geprüft und abgewogen werden - entlang des beantragten Verfahrens der DEA.
Wenn die DEA beantragt, eine Erkundungsbohrung zur Erdölförderung durchzuführen, bei der auch Erdöl fließt, muss der Antrag nach meiner Auffassung negativ beschieden werden. Das ist völlig unstrittig und wäre längst so passiert.
Aber die Antragsunterlagen wurden nachgebessert. Die jetzt beantragten Fördertests sagen explizit, dass nur Messungen und Untersuchungen erfolgen sollen, aber keine Fördertests. Ob das unter die Versagungsgründe mit Blick auf den Nationalpark fällt, wird gerade geprüft.
Die Präzisierung, die die PIRATEN vornehmen wollen, erfasst genau diese Formulierung nicht. Sie ist deswegen keine schlechte Präzisierung, aber sie erfasst das intendierte Resultat nicht, sondern das ist die Abwägungsentscheidung entlang der überwiegend öffentlichen Interessen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Danke, dass ich die Gelegenheit habe, über den aktuellen Sachstand beziehungsweise rückblickend über die letzte Woche zu berichten. Ich will dem Bericht einen Dank vorwegschicken für die konstruktive Zusammenarbeit mit allen Fraktionen und Parteien in diesem Haus. Das ist bei solchen Situationen nicht selbstverständlich. Ich hoffe, dass wir es geschafft haben, zeitnah zu informieren. Das war immer mit heißer Nadel gestrickt das räume ich ein -, aber eigentlich war immer der gute Wille vorhanden, allen möglichst schnell Informationen zukommen zu lassen - jedenfalls wenn es relevant war. Manchmal waren das SMS von mir auf die Handys der agrarpolitischen Sprecher. Nicht immer habe ich jeden Abgeordneten vor Ort erreicht. Johannes Callsen, ich hatte deine Handynummer nicht mehr, aber ich hoffe, dass das doch bei dir angekommen ist.
Sehr geehrte Damen und Herren, vor zehn Jahren hatten wir schon einmal Geflügelpest in SchleswigHolstein. Vor zwei Jahren gab es einen Verdacht auf H5N8 in Mecklenburg-Vorpommern. Vor zehn Jahren gab es in Schleswig-Holstein den Erreger H5N1. Damals wurden den gesamten Winter über etwa 1.000 Vögel gesammelt. Nur wenige, etwa 10 bis 20, hatten dieses Virus. In diesem Jahr ist das anders. Wir haben in einer Woche mehrere hundert Vögel untersucht. Wir haben Proben genommen. Alle Proben sind Treffer. Das heißt: Dieses Virus ist pathogener und offensichtlich aggressiver als die Geflügelpest vor zehn Jahren. Entsprechend weiträumig und entsprechend radikal waren unsere Maßnahmen.
Sie erinnern sich, dass wir vor anderthalb Jahren ein Aufstallungsgebot entlang der Gewässerlinien, der Seen, der Küsten im Abstand von 3 km zu diesen Gewässern erlassen haben. Das hat bereits zu erheblichen Debatten geführt. Dieses Jahr haben wir gleich das gesamte Land in dem Wissen unter Aufstallungsgebot gestellt, dass das erhebliche Probleme mit anderen Rechtsbereichen sowie Konflik
te auslösen wird. An dieser Stelle sei nur der Tierschutz genannt. Natürlich werden die Tiere jetzt indoor gehalten, was nicht Ziel der Landwirtschaftspolitik ist. Perspektivisch kann es zu Konflikten kommen mit Freilandverordnung und Biolandverordnung, weil die Tiere eigentlich nur zwölf Wochen lang eingestallt leben dürfen. Aber das ist noch etwas länger hin. Wir wissen aber nicht, wie sich das Szenario entwickelt. Dennoch halten wir es für geboten, so vorzugehen, weil das Virus so aggressiv ist.
Die infizierten Tiere, die wir finden, waren wohlgenährt. Das heißt: Sie haben kein langes Siechtum hinter sich, sondern sie sind sehr schnell gestorben. In den beiden Fällen, die wir jetzt haben und in denen Nutztierbestände befallen waren, war das der Fall. Beim großen Fall in Twedt mit den 30.000 Hühnern waren es am ersten Tag nur wenige Tiere, dann mehrere Hundert, und als die Keulungsaktion durchgeführt wurde, also 36 Stunden später, schon mehrere Tausend Tiere. Die Geflügelpest grassiert wirklich.
Wir haben entsprechend eine zweite Verordnung in Kraft gesetzt, die ab Morgen gilt. Auch sie stellt einen radikalen Schnitt dar; das will ich einräumen. Danach muss die Biosicherheit in Betrieben mit unter tausend Tieren derjenigen in den großen Betrieben entsprechen. Das heißt: Es ist eine andere Kleidung, ein Overall, anzuziehen. Man braucht anderes Schuhwerk, wenn man in die Ställe geht. Es wird eine Matte mit Desinfektionsmittel davor benötigt. Desinfektionsmittelspender für die Hände sind vor den Ställen anzubringen, und die entsprechenden Vorschriften sind einzuhalten. Auch das gibt Ärger; das ist mir wohl bewusst.
Einige Halter sagen: Mit meinen drei Hühnern muss ich jetzt solche dramatischen Aktionen machen. - Der Punkt ist, dass wir, wenn eines dieser drei Hühner Geflügelpest bekommt, im Umkreis von 3 km einen Sperrbezirk einrichten müssen. Wir haben sehr viele größere Betriebe. Das heißt dann, dass, wenn ein Huhn krank wird, Betriebe mit etwa 30.000 Legehennen keine Eier mehr ausliefern dürfen - und das wochenlang.
Insofern appelliere ich an dieser Stelle an die Solidarität von allen Geflügelhaltern, auch von denjenigen, die davon leben müssen.
Deswegen kommt es nun zu diesem Schritt, der in der Tat erheblich ist.
Der Bund allerdings wird nachziehen. Am 18.11. so ist es angekündigt - wird der Bund die Biodiversitätssicherheitsverordnung für ganz Deutschland erlassen. Wir schwimmen also ein bisschen vor der Welle des Bundes.
Der Bund selbst hat einen Krisenstab einberufen das kann ich nur begrüßen -, um die Maßnahmen der Länder zu koordinieren. Die Staatssekretäre werden sich absprechen. Die Bundesinstitute werden in diesen Ablauf integriert. Das Friedrich-Loeffler-Institut und die Bundesanstalt für Risikobewertung sind für uns die Referenzinstitute. Sie sagen - das zu betonen, ist mir wichtig -, dass der H5N8-Virus ein Geflügelvirus ist und noch nicht beim Menschen nachgewiesen wurde. Gemäß diesem Ergebnis der Bundesinstitute ist die Gefahr einer Infektion von Menschen sehr unwahrscheinlich.
Weiterhin gibt es kleinere Maßnahmen. Wir haben ein Bürgertelefon eingerichtet, sodass die Polizei dauernd erreichbar ist. Dies wird vom MELUR begleitet, sodass auch Fachpersonal zugegen ist. Wir reden mit den Jägern, dass sie möglichst die Jagd auf Wasservögel jetzt einstellen, damit die Tiere nicht aufgeschreckt werden, weit wegfliegen und das Virus im Land verbreiten.
Ich kann Ihnen mitteilen - das wäre wahrscheinlich vor vier bis fünf Tagen noch eine große Nachricht gewesen, aber heute ist das eine Routinemeldung -, dass wir einen elften Sperrbezirk einrichten werden. Das wird vielmehr der Kreis Schleswig-Flensburg tun, weil an der Flensburger Förde bei Glücksburg ein totes Tier mit bestätigtem Befall mit H5N8-Virus gefunden wurde, sodass wir inzwischen tote Tiere aus allen Arten haben: Enten, Möwen, Reiher, Schwäne, Tauchenten und Gänse. Weiterhin sind auch Bussarde und Raben, die infiziert waren, gefunden worden. Das Virus ist also in der freien Natur präsent. Da werden wir es auch nicht herausbekommen. Das ist eine InfluenzaEpidemie, von der keiner vorhersagen kann, wie lange sie in Schleswig-Holstein bleibt und wie weit sie sich ausbreiten wird. Aber sie wird uns noch eine Weile beschäftigen; das dürfte sicher sein. Unsere Aufgabe ist es, zu versuchen, das Virus von den Nutztierbeständen fernzuhalten und dafür geeignete Maßnahmen zu treffen.
Schließen möchte ich - ich habe mit dem Dank an die Parteien und an die Fraktionen begonnen - mit dem Dank an alle, die sich dieser Aufgabe stellen. Das sind im Moment nicht wenige Personen. Das
sind die Kreisveterinäre. Das sind die ehrenamtlichen Helfer. Als wir diese Keulungsaktion durchgeführt haben, mussten ungefähr - jetzt rate ich 50 Leute auf ihr Wochenende verzichten. Die Polizei hat Sonderschichten gefahren. Die Johanniter haben eine Feldküche aufgebaut. Das Rote Kreuz stand Gewehr bei Fuß, falls den Leuten schlecht wird oder sie krank werden. Die Freiwillige Feuerwehr hat alles abgesperrt. All diese Leute hätten sonst auch mit ihren Kindern auf dem Sofa liegen und das Fußballspiel Deutschland gegen San Marino schauen oder das tun können, was man sonst am Sonntag mit der Familie macht. Das alles ist nicht selbstverständlich, deswegen möchte ich herzlichen Dank dafür sagen.
Schließen möchte ich mit dem Dank an alle, die gegenwärtig im Ministerium - stellvertretend für alle nenne ich Frau Dr. Wallner -, im Landeslabor, im Friedrich-Loeffler-Institut und auf der Kreisebene mitarbeiten, und das häufig bis 22 Uhr. Sie leisten Sonderschichten und bilden das Rückgrat dieser Krisenbewältigung. Ihre Arbeit nötigt mir großen Respekt ab. - Vielen Dank dafür!
Vielen Dank - Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren! Guten Morgen auch von meiner Seite. Der Tierschutzbericht 2016, den ich Ihnen hiermit vorstelle und vorlege, ist der zweite Tierschutzbericht, den Schleswig-Holstein seit dem Jahr 2004 gefertigt hat und vorlegt. Der Bericht legt ein Augenmerk auf die Entscheidungen, Projekte und Dinge, die in den letzten Jahren vorangebracht beziehungsweise verändert worden sind. Er beginnt mit einem allgemeinen Einstieg und endet mit der Aufstellung der Tierschutzgremien, die wir haben ich gehe kurz darauf ein, da es wichtig ist, diese Gliederung zu verstehen -:
Wir haben erstens den Tierschutzbeirat, der in neuer Besetzung berufen wurde, der in Eigenverantwortung selbst Themen aufrufen kann, sich aber wahrscheinlich und vor allem auf die Tiere und Tierschutzaspekte der Nichtnutztierhaltung konzentrieren wird.
Dann gibt es zweitens die Ethikkommission, die mit den Tierversuchen befasst ist und aus sechs Personen besteht. Ihr gehören zwei Mitglieder von Tierschutzorganisationen an. Er begleitet das Genehmigungsverfahren von wissenschaftlichen Tierversuchen und gibt hierzu Empfehlungen.
Drittens gibt es den Vertrauensmann Tierschutz in der Landwirtschaft, Herr Schallenberger, den wir vor zwei Jahren als bisher erstes und einziges Bundesland aufgrund der Whistleblower-Vorkommnisse im Umfeld der Schlachthofschließung in Bad Bramstedt ins Amt gesetzt haben. Ich danke Herrn Schallenberger für die wirklich hervorragende Arbeit, die er hier geleistet hat. Er findet meines Erachtens genau das richtige Maß an Hilfe für die Betroffenen und gleichzeitiger Beratung der Politik in bestimmten Themengebieten.
Viertens gibt es den Runden Tisch „Tierschutz in der Nutztierhaltung“, auf den sich der Hauptaspekt meiner Rede konzentriert, nämlich auf den Umgang mit Tieren, die gehalten werden, um deren Produkte - beispielsweise Milch oder Eier - zu verwenden oder gar diese Tiere selbst zu töten und danach zu essen.
Der Bericht geht allerdings auch auf Aspekte ein, die dieses Haus immer wieder in Nebenaspekten beschäftigt haben, beispielsweise den Gnadenschuss für möglicherweise angefahrene Wölfe.
10956 Schleswig-Holsteinischer Landtag (18. WP) - 131. Sitzung - Freitag, 14. Oktober 2016
Auch Katzenkastrationen sind hier zu nennen oder die Bundesratsinitiative, die Schleswig-Holstein angestrengt hat, um die Nerzfarmen zu verbieten.
Einen fünften Punkt möchte ich hier noch nach vorn stellen, weil er in der Öffentlichkeit zu wenig beachtet wird. Auf der Seite 25 im Bericht können Sie nachlesen, dass deutsche Investitionen beziehungsweise Investitionsförderungen oder Bürgschaften im Ausland zur Errichtung von Tierhaltungsanlagen zwar gegeben werden, aber auch für Anlagen, die nicht den deutschen Standards entsprechen. Es gibt also deutsches Geld dafür, dass im Ausland Hähnchenmastanlagen errichtet werden, die in Deutschland nicht errichtet werden dürften. Das hat Schleswig-Holstein immer skandalös gefunden. Wir haben das mehrfach auf AMK-Konferenzen angemahnt. Wir haben Teilerfolge erzielt, es ist aber immer noch so, dass die OECD-Richtlinien für die Haltungsanlagen nicht den Tierschutzvorgaben, die wir hier selbstverständlich zugrunde legen, entsprechen. Das muss dringend geändert werden.
Zum Runden Tisch „Nutztierhaltung“ und einigen anderen Aspekten, die in den letzten Jahren dort verabredet wurden, möchte ich die folgende allgemeine Aussage machen. Der Runde Tisch setzt sich zusammen aus Vertretern der Landwirtschaft, also der Nutztierhalter, des Tierschutzes und der Wissenschaft. Er agiert so, dass er möglichst versucht, einen Konsens zu finden. Dieser Konsens war am Anfang schwer zu erzielen, weil die Interessenlagen natürlich gegensätzlich sind.
Aber in vielen Bereichen gelang es uns ja dann doch. Und sie alle hatten Konsequenzen, die wir dann umgesetzt haben. Ich nenne sechs davon, zum einen den Landeskodex Schleswig-Holstein zum Verzicht auf das Schlachten hochtragender Rinder im letzten Trächtigkeitsdrittel. Es heißt Schlachten gravider Rinder, es geht aber im Kern darum, das ungeborene Kalb, das, wenn die Mutterkuh geschlachtet wird, lebendig auf das Fließband fällt, nicht leiden zu lassen. Man hat sich darauf geeinigt, dass im letzten Trächtigkeitsdrittel der Kühe das Schmerzempfinden der Kälber schon so hoch ist, dass ab diesem Zeitpunkt ein Schlachtverbot für diese Rinder greift. Es geht also nicht darum, die Kühe, sondern die Kälber zu schonen, die ansonsten am Schlachtband ersticken würden oder unsachgemäß getötet werden müssten. Damit war Schleswig-Holstein Vorreiter. Dieser Landeskodex ist eingesetzt worden. Er wird kontrolliert. Die
Schlachthöfe melden Befunde, wenn doch Rinder geliefert werden, die im letzten Trächtigkeitsdrittel sind. Wir können davon ausgehen, dass dies umgesetzt wird. Niedersachsen als nächstes großes rinderhaltendes Land hat sich dem angeschlossen.
Zweitens gibt es eine Vereinbarung zur Gabe von Sedativa und Schmerzmitteln bei der Enthornung von Kälbern. Sie wissen, dass Kühe in der Regel Hörner haben. Aber Sie finden keine Kühe mit Hörnern mehr, wenn Sie in die Ställe hineingehen. In den ersten 14 Tagen werden die Hornknospen der Kälber ausgebrannt. Man macht es so, dass man das Fell wegschneidet, dann mit einer Art Lötkolben, mit einem innen hohlen Stab, die Hornknospen umfasst und aushebt.
- Ja, das ist ein Tierschutzbericht!
Das wurde früher so gemacht, dass man dafür den Kalbskopf auf einem Teller beziehungsweise einem Brett fixiert hat und ein Seil um den Kopf gewickelt hat, sodass das Kalb den Kopf nicht wegziehen konnte. Das war natürlich sehr schmerzhaft. Wir haben uns nach vielen Debatten darauf geeinigt, dass die Kälber jetzt Sedativa und Schmerzmittel erhalten, sodass sie schlafen, das nicht erleben und auch danach noch betäubt sind. Auch das ist umgesetzt worden. Das gilt jetzt als Maßgabe für den Einzelhandel. Es gibt jetzt die Vorgabe des Einzelhandels, in Zukunft nur noch Milch und andere tierische Produkte von Kühen anzubieten, die bei der Enthornung sediert und betäubt waren.
Als Drittes möchte ich auf das Töten von Saugferkeln, also von frischen, jungen Ferkeln, eingehen tut mir leid. Hierüber fand infolge skandalöser Bilder eine intensive Debatte statt. Ferkel dürfen wie Eintagsküken natürlich nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen getötet werden. Häufig werfen Sauen mehr Ferkel, als sie Zitzen haben. Es besteht immer der Verdacht, dass die schwachen Ferkel getötet werden, weil sie zu schwach sind. Die Tötung erfolgt nach allen Regeln, die wir hier haben, so, dass die Ferkel zuerst betäubt werden, und dann erfolgt das Töten durch Blutentzug, das heißt, in der Regel durch Bolzenschuss. Nun stellen Sie sich vor, ein handtellergroßes Ferkel muss mit einem Bolzenschuss getötet werden. - Das geht gar nicht und ist auch keinem Landwirt zuzumuten. Wir haben uns nach vielen Debatten mit den Fachleuten darauf geeinigt, dass in diesem Fall ausnahmsweise der Schlag auf das Ferkel mit einem stumpfen Gegenstand möglich ist. Dann ist das Ferkel betäubt, das
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Genick quasi gebrochen; das Ferkel muss dann ausgeblutet werden. Das gilt für Ferkel unter 5 kg.
Viertens: Es gibt eine Vereinbarung mit dem Einzelhandel zum Unterlassen des Kupierens von Schnabelspitzen. Hühner sind im Grunde kleine, gefiederte Dinosaurier; das wissen Sie wahrscheinlich. Die Schnäbel von Hühnern werden - man muss vielmehr sagen: wurden - regelmäßig kupiert, also mit einem Laserstrahl stumpfgeschnitten, weil die Hühner aufgrund der Haltungsbedingungen aneinander picken und alle anderen Hühner über ein Huhn, das angepickt ist, herfallen. Bei scharfen Schnäbeln würde es also einen Kannibalismus in den Hühnerhaltungsanlagen geben. Das war der Grund für das Kupieren der Schnabelspitzen. Nach vielen Gesprächen haben sich die Halter und die Brütereien dazu bereiterklärt, darauf zu verzichten, und zwar ab dem 1. Januar 2017. Das heißt, eigentlich dürften schon jetzt keine Hühner mit kupierten Schnabelspitzen mehr nach Schleswig-Holstein geliefert werden.
Ein Grund für diese Entscheidung ist, dass in den Schnabelspitzen die Nervenzentren der Hühner liegen. Man muss eben andere Haltungsformen finden, die den Kannibalismus bei diesen Arten ein Stück weit reduzieren.
Noch zwei Aspekte. - Vor geraumer Zeit haben wir mit den Akteuren, inklusive Bauernverband, eine Vereinbarung zum Verzicht auf das routinemäßige Schwanzkupieren beim Schwein getroffen. Schweine haben Ringelschwänze. Weil in der Endmast 20 bis 30 Schweine auf 20 qm gehalten werden und die Beschäftigungsmöglichkeiten für diese hochintelligenten Lebewesen - Schweine sind ja mitunter sogar klüger als Hunde - auf den Vollspaltenböden und den Matten, auf denen sie gehalten werden, nicht besonders ausgeprägt sind, beißen sie sich in die Schwänze. Eitrige, blutige Schweineschwänze können faulen und zu Entzündungen bis ins Rückgrat hinein führen. Dementsprechend werden die Schwänze der Ferkel in den ersten Lebenswochen kupiert, also ein Teil abgeschnitten. Ebenso wie die Schnabelspitzen der Hühner sind auch die Schweineschwänze empfindsame Organe. Sie spielen bei der Rangordnung eine Rolle und lassen Rückschlüsse darauf zu, wie es den Schweinen geht. Deswegen gibt es jetzt eine Vereinbarung, das Schwänzekupieren ab dem Jahr 2017 sein zu lassen. Das ist aber nicht ganz einfach. Man muss die Haltungsbedingungen extrem ändern, die Fütterung
ändern und das Stallklima ändern. Aber wir sind auf einem guten Weg dahin. Ich bin zuversichtlich, dass auch das Ende 2017 aufhört.
Ich weiß nicht, ob ich meine Redezeit überzogen habe, aber ich möchte noch einen Punkt ansprechen. Es geht um die Haltung von Mastrindern. Kühe geben Milch, weil sie Kälber bekommen haben. Die Bullenkälber sind in der landwirtschaftlichen Produktion kaum zu verwerten. Die Wertschöpfung erfolgt größten Teils über die Milch und nicht über das Rindfleisch. Deswegen haben die Bullenkälber häufig die schlechtesten Haltungsbedingungen. Sie stehen in den ältesten Ställen, in den dunkelsten Ecken. Ich glaube, Schleswig-Holstein ist das erste Land, das sich mit diesem Thema der Nutztierhaltung beschäftigt. Wir haben am Eunden Tisch „Tierschutz in der Nutztierhaltung“ eine Vereinbarung getroffen, nach der auch bei der Haltung der Bullenkälber und Mastrinder später Haltungsvorgaben eingehalten werden müssen: beispielsweise Platz am Futtertisch, Boxentiefe und, wenn es geht, auch Einstreu.
Man kann sehen, dass, wenn man geduldig an die Sache herangeht und akzeptiert, dass alle Seiten Rechte haben, aber nicht akzeptieren will, dass wir die Tiere den Ställen anpassen, sondern will, dass wir langsam wieder dazu übergehen, die Ställe den Tieren anzupassen, Fortschritte möglich sind. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich rede in doppelter Vertretung. Zum einen spreche ich in Vertretung des Ministerpräsidenten. Das ist der erste Grund, warum ich mich noch einmal gemeldet habe. Die Staatskanzlei wäre zuständig, wenn dieses Thema danach sieht es ja nicht aus - diese Sitzung überleben sollte. Dann wäre das Teil der digitalen Agenda, und die Staatskanzlei wäre zuständig, nicht das Umweltministerium und nicht das Straßenbauministerium.
Torsten Albig ist im Bundesrat, Stefan Studt, sein Vertreter für Infrastruktur, ist auch im Bundesrat; also rede ich in doppelter Vertretung.
Ich habe mich vor allem noch einmal gemeldet, weil das, was die PIRATEN hier skizzieren, gang und gäbe ist. Ich habe das nicht nachgezählt, würde aber denken, dass im Umweltministerium pro Tag fünf bis zehn Briefe und E-Mails mit Hinweisen auf irgendwelche Mängel eingehen. Meistens sind das natürlich umweltrelevante Mängel. Wenn Öl ausläuft, würden wir das entdecken, Herr Breyer, und zwar nicht 14 Tage später auf digitalem Wege, sondern einfach, weil Leute zum Telefon greifen. Wir erhalten aber auch Meldungen über herumliegende Müllbeutel. Dauernd erhalten wir irgendwelche Meldungen. Diese Meldungen werden alle bearbeitet. Man schaut sich diese Meldungen an. Wenn wir zuständig sind, versuchen wir, das Problem zu lösen. Wenn wir nicht zuständig sind, geben wir es
weiter an die anderen Ministerien. Erst nach der dritten oder vierten Eingabe sachgleichen Inhalts wird auf Kenntnisnahme umgestellt, wenn der Petent nicht hören will, dass das Problem gelöst ist oder nicht zu lösen ist. Relevante Probleme werden öffentlich kommuniziert. Meistens liest man darüber kurz danach etwas in der Zeitung. Die Bemerkung zu der Unkenntnis der Verwaltung und dem schlechten Ruf der Verwaltung, den Sie hier zu begründen versuchen, will ich so nicht stehen lassen. Das war es schon. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich Ihnen mitteilen, dass gestern am späten Nachmittag die Rückgabe der Genehmigung für das Erlaubnisfeld Warnsdorf eingegangen ist.
Von ehemals 14 Erlaubnis- oder Bewilligungsfeldern in Schleswig-Holstein sind deshalb jetzt nur
noch drei übrig, nämlich Sterup, Schwedeneck und Heide. Mal sehen, wie sich das weiter entwickelt. Die Kulisse ist also deutlich aufgeräumt.
Herr Breyer, ich sage nicht - was Sie mir vorgehalten haben - dass ich das nicht machen will, sondern ich schließe mich den Worten der Redner der Fraktionen an, die gesagt haben, dass es die Aufgabe des Landtags ist, Gesetze zu schreiben und zu verabschieden. Ich könnte aber aufklären, warum sich die PIRATEN vielleicht schwer damit tun, einen eigenen Gesetzesvorschlag vorzulegen. Das AntiFracking-Gesetz der PIRATEN, über das wir uns häufig unterhalten haben, ist nämlich schlechter als die Regelung, die wir jetzt durch den Beschluss von Bundestag und Bundesrat bekommen haben.
Herr Breyer, Sie haben damals einen Prüfvorbehalt für die Wasserbehörden hineingeschrieben. Wir haben jetzt Verbote, zwar nicht in der kompletten Kulisse, aber wir haben Verbote. Das haben Sie damals damit nicht herstellen können. Das AntiFracking-Gesetz, das damals wie eine Monstranz vor sich gehalten wurde, ist also schlechter als die Regelung, die wir jetzt bekommen haben.
Herr Breyer, es könnte außerdem gut sein, dass Sie den Antrag aus Bayern oder den Gesetzentwurf aus Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz nicht vernünftig gelesen haben. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten und lese einmal kurz die so gelobten Passagen vor. Es heißt in Baden-Württemberg:
„Die Wasserbehörde hat die Arbeiten zu untersagen und die Einstellung begonnener Arbeiten anzuordnen, wenn eine Verunreinigung oder nachteilige quantitative Veränderung des Grundwassers zu besorgen oder eingetreten ist und die Schäden nicht durch Auflagen oder Bedingungen verhütet, beseitigt oder ausgeglichen werden können. Die Wasserbehörde kann die Wiederherstellung des früheren Zustands verlangen, wenn Rücksichten auf den Wasserhaushalt dies erfordern.“
In Rheinland-Pfalz heißt es:
„Eine Erlaubnis nach Satz 1 Nummer 1 darf nur erteilt werden, wenn eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist.“
Wo ist das Fracking-Verbot per se?
Meine Damen und Herren, Sie sehen, es ist auch in den beiden Gesetzen, die uns hier vorgehalten wurden, nicht geregelt, dass Fracking per se verboten wird. Das mag eine Unterscheidung im Detail sein.
- Herr Breyer, ich nehme Sie nicht dazwischen, Sie können sich wieder hinsetzen. Danke. Die Diskussionen mit Ihnen habe ich lange genug geführt.
Das mag daran liegen, dass auch die Länder BadenWürttemberg und Rheinland-Pfalz zu der Auffassung gekommen sind, dass es auf Landesebene nicht möglich ist, im Wasserhaushaltsgesetz Fracking komplett zu untersagen. Auch das kann man bedauern.
Man kann aber nicht sagen: Macht es wie BadenWürttemberg, die haben ein Fracking-Verbot ins Gesetz geschrieben! - Das haben sie nicht, Herr Breyer. Sie drehen sich die Welt, wie Sie Ihnen gefällt.
Das könnte einen guten Grund haben, weil nämlich - erst recht nach der Novellierung des Wassergesetzes - nach unserer Auffassung diese Regelungen abweichungsfest sind. Es gibt im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung - ich verweise auf meine Aussagen zur Verfassung gestern - Regelungen, die vorschreiben, ab wann Gesetze vom Land gemacht werden dürfen und wann sie nicht gemacht werden dürfen. Es ist leider nicht so, Herr Rickers, wie es gesagt wurde, dass, wie beim CCSGesetz, eine Länderklausel geschaffen wurde.
Es gibt einen Prüfvorbehalt für diese vier Probebohrungen, die die Länder zu untersagen haben. Es ist aber nicht ein Paragraf eingeführt worden, wonach die Länder abweichend von dem Bundesgesetz weitergehende Rechtsregelungen treffen dürfen. Genau das steht da nicht. Also wäre zu prüfen, ob nach der bestehenden Rechtsordnung das Wassergesetz ein Verbot - nicht Bestätigung der Prüfung, wie jetzt eben aus Baden-Württemberg vorgelesen - zulässt. Das tut es mit Ausnahme von zwei Bereichen, nämlich in den Bereichen stoffliche und anlagenbezogene Einträge. Da ist es nicht möglich, über das Bundesgesetz hinauszugehen. Nun geht es aber bei Fracking im Wesentlichen um die stofflichen Einträge. Deswegen ist es vermutlich nicht
möglich, abweichungsfest weitergehende Regelungen zu treffen.
Möglich scheint eine Regelung, wie es sie in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz gibt. Das könnte man in § 7 des Landeswassergesetzes formulieren. Das halte ich persönlich allerdings als Minister, der einem Haus vorsteht, das außerordentlich kritisch bei jedem Bereich ist, bei dem es um den Wasserschutz geht - der Glyphosat-Tagesordnungspunkt findet jetzt ja ohne Aussprache statt -, für schwierig. Ich habe keinen Grund, meinen Behörden und den Menschen, die dort arbeiten, zu misstrauen. Deswegen ist Ihr Appell an mein Ministerium falsch. Schreiben Sie Ihr Gesetz selbst. Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Schönes Wetter - das ist gut. Wir werden - bisher in Schleswig-Holstein nicht unbedingt zu spüren wahrscheinlich im Jahr 2016 das heißeste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen haben. Wir haben katastrophale Klimaereignisse überall in der Welt, auch in Deutschland, und nur Ignoranten können sagen, dass wir kein Problem haben.
Wenn ich das mit Blick auf die leere Bank des Fraktionsvorsitzenden der CDU sagen darf: Dass ein Klimaschutzgesetz als „endgültig scheinheilig“ in meine Richtung diskreditiert wird, zeigt, wo die Ignoranten sitzen.
Und: Dass man erst die Backen so aufbläst und dann zur Debatte nicht erscheint, finde ich ziemlich merkwürdig. Das, würde ich sagen, ist ein bisschen scheinheilig. Wahrscheinlich nicht endgültig, aber scheinheilig scheint es mir dann doch zu sein.
Meine Damen und Herren, Klimaschutz ist eine kommunale und landespolitische Aufgabe. Zu sagen: „Kümmert euch nicht darum, macht das nur in Brüssel und Berlin“, bedeutet zu sagen, dass alle Kommunen, die sich Klimaschutzpläne ausgedacht haben, alle Bürger, die sich E-Mobile angeschafft haben, alle Stadtwerke, die sich bemühen, den Klimaschutz voranzubringen, scheinheilig wären. So etwas vorzuhalten verdreht doch die ganze Laufrichtung, die wir in diesem Land als Verantwortungsgemeinschaft aufzubauen versucht haben. Nein, Klimaschutz lohnt sich vor Ort mit den Menschen hier im Land. Wir brauchen Anstrengungen vor Ort, vor der Haustür. Das ist der Sinn von Landespolitik.
Das ist ein Sinn, der sich lohnt. Wenn Sie in den 130 Seiten starken Bericht schauen, den wir jähr
lich vorlegen, werden Sie sehen, dass wir seit 1990 7 Millionen t CO2 eingespart haben. Nimmt man alle Treibhausgase dazu und rechnet sie in CO2-Äquivalente um, so sind das seit 1990 10 Millionen t das sind 25 % der Treibhausgasemissionen von Schleswig-Holstein 1990. 25 % wurden durch verschiedenste Maßnahmen eingespart, unter anderem den Ausbau der erneuerbaren Energien. Auch das ist in dem Bericht schön dargestellt.
Sie wissen, dass wir im letzten Jahr bilanziell 100 % der Energieversorgung in Schleswig-Holstein erreicht haben. Nun sagen einige: Okay, 100 % sind erreicht - warum noch weiter? Ich weise einmal vorsichtig darauf hin, dass Schleswig-Holstein keine Insel ist und dass die Metropole Hamburg keine Chance hat, jemals 100 % erneuerbare Energien herzustellen. Wenn wir also ein bisschen größer denken und nicht nur bis zum Tellerrand, erkennen wir, dass es Sinn macht, die Energiewende fortzusetzen - mit Bedacht, mit den Menschen, aber konsequent.
Das tun wir. Der Bericht beschreibt, dass wir in Schleswig-Holstein ungefähr zehn Jahre vor der bundesrepublikanischen Wirklichkeit sind, sowohl was die Geschwindigkeit beim Netzausbau, die Durchdringung des Energiesystems mit den Erneuerbaren als auch die Herausforderungen angeht.
Wir haben jetzt ärgerlicherweise Strom, der nicht ins Netz geht. Wir werden das in den nächsten Jahren sukzessive abstellen können. Wenn Sie die Autobahn nach Hamburg nehmen, sehen Sie die Mittelachse. Die Strommasten liegen rechts und links neben der im Bau befindlichen A 7 im Graben. Der erste Abschnitt - Westküstenleitung - ist quasi fertig. Der zweite befindet sich im Bau. Es geht jetzt sehr schnell; 2017/2018 werden wir das Schlimmste überstanden haben.
Aber ja, wir haben Energie, die nicht abfließen kann, und das wird sich, weil SuedLink fehlt, auch in den nächsten Jahren und Jahrzehnten nicht ändern. Wir müssen uns also überlegen, wie wir diesen Strom sinnvoll verwenden können. Die Projekte sind in dem Bericht beschrieben: Speicherprojekte, zuschaltbare Lasten, die Industrie einbeziehen - all das listet der Bericht auf.
Wir haben die Förderprogramme der Landesregierung konsequent umgestellt, sodass wir hier jetzt tatsächlich versuchen, die Bereiche Verkehr, Wärme und Industrie mit erneuerbaren Energien zu
durchdringen. Dazu gehört auch das Klimaschutzgesetz, der zweite Teil der heutigen Debatte.
Das Klimaschutzgesetz ist in Wahrheit ein Energie-Wärmewende-Gesetz. Es enthält den Versuch, erneuerbare Energien in das Wärmesystem zu übertragen, und dazu braucht man die Kommunen. Deswegen ist das kein Vorschriftsgesetz, das die Kommunen zwingt, etwas gegen ihren Willen zu tun, sondern das ihnen im Wesentlichen Mittel an die Hand gibt, die Wärmewende im Energiebereich umzusetzen.
Wir haben uns an Dänemark orientiert. Dänemark hat heute schon 50 % erneuerbare Energien im Wärmesystem bei gleich gutem oder schlechtem Wetter wie in Schleswig-Holstein, wir haben nur 14 %. Warum hat Dänemark so viel erneuerbare Energie in der Wärme? Weil sie vernetzt denken, weil sie nicht von der Einzelbefeuerungsanlage, nicht vom Einzelhaus ausgehen, sondern vom Quartier. Sie bauen Systeme auf. Sie sind großvolumiger, da speisen sie dann aus erneuerbaren Energiequellen ein - von Solarthermie über Biomasse bis Abwasserwärme und Geothermie. Genau dorthin wollen wir auch.
Die Kommunen bekommen mit dem Energiewendegesetz die Möglichkeit, Daten zu erheben. Es wird eine Transparenzvorschrift erlassen, nach der die Daten für die Verbraucher öffentlich gemacht werden. Die Ämter dürfen den Kommunen helfen, wenn die Gemeinden zu klein sind. - Lauter kleine Schritte, die den großen Schritt beflügeln sollen. Hinzu kommen die Selbstbindung der Landesregierung bei der Sanierung der Liegenschaften, um Vorbildcharakter zu beweisen, und weitere Maßnahmen wie Monitoring und Fortschreibung des Energiewendeberichts. Alles in allem ist das ein rundes Paket, das die Möglichkeiten, die das Land als Ermutigung zur Energiewende hat, gut beschreibt.
Ich freue mich auf die Debatte und hoffe, dass der Landtag weise mit dem Gesetz verfährt. - Vielen Dank.
Muss das sein, Heiner?
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Zwei Anträge, ein Gesetzentwurf, eine lange Debatte. Noch ein paar Anmerkungen vonseiten der Landesregierung.
Lassen Sie mich mit Frau von Kalben anfangen. Ich glaube, es ist durchgerutscht. Heute Abend gibt es noch eine Veranstaltung dazu. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass es kein Atommüll ist, den wir versuchen, auf Deponien unterzubringen.
Das ist kein Atommüll, auch wenn es einem herausrutscht.
Der Übergang zur jetzigen Debatte ist die Transparenz. Das, was heute Abend diskutiert wird, ist das gleiche Dilemma. Ich will das offen einräumen. Herr Rickers, Sie haben es angesprochen. Gibt man den Bürgern möglichst frühzeitig Informationen
über den Stand von Planungen, oder verheimlicht man diese und stellt die Bürger vor vollendete Tatsachen? Das kann man beim Rückbau von Atomkraftwerken machen. Das kann man selbstverständlich auch bei allen anderen Verwaltungsakten machen inklusive der Windplanung.
Ich räume ein - das sieht ja auch jeder, der sich in diesem Metier tummelt -, dass die Veröffentlichung der Karte in den Regionen eine Goldgräberstimmung ausgelöst hat. Trotzdem will ich nicht glauben, dass die Menschen vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Wo kommen wir denn hin, wenn die Leute nicht mit der Wahrheit konfrontiert werden können? Wir müssen doch als Gesellschaft irgendeine Form entwickeln, mit Informationen rational und kritisch umzugehen.
Das ist ein Dilemma, aber es ist doch kein Fehler, frühzeitig Informationen zu veröffentlichen. Er würde sich jetzt halt wiederholen mit der Karte, die wir dann im September veröffentlichen. Auch die geht dann ja in die Anhörung. Die Anhörung ist ja ernst gemeint. Es wird sich etwas verändern. Das hoffe ich zumindest; denn sonst wäre es keine richtige Anhörung. Keine Anhörung durchzuführen oder nur ein Verfahren, das kann doch nicht die Lösung sein. Das Problem ist aber richtig beschrieben. Dennoch werbe ich dafür, eine mutige und offene Gesellschaft zu sein und sich nicht vor den Problemen zu drücken.
Herr Breyer, außerdem möchte ich etwas sagen zu Ihrer Anmerkung zur möglichen beruflichen Situation von Detlef Matthiessen. Ich kann kein Problem darin erkennen, dass Leute Berufe haben und diese Berufserfahrung in Debatten einbringen. Das gilt für Herrn Rickers und Herrn Voß in der Landwirtschaft oder auch für die Kollegin Bohn als Ärztin. Es ist doch gut, wenn Leute berufliche Erfahrungen haben.
Sie als Jurist haben auch berufliche Erfahrung. Das muss ich an dieser Stelle auch einmal ehrlich formulieren. Sie sind Richter. Der Umgang mit der Wahrheit, den Sie hier an den Tag legen, der lässt mich angst und bange werden, wenn Sie wieder als Richter tätig sind.
Natürlich kann man Gesetze länger beraten. Allerdings gibt es ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes, der über alle parteilichen Zweifel erhaben ist. Wenn ich mich richtig erinnere, gilt der Wissenschaftliche Dienst zumindest als Instanz in der parlamentarischen Debatte. Nach so einer Ohrfeige zu sagen, wir wollten die Menschen bevormunden, nachdem Ihnen schwarz auf weiß mitgeteilt wurde, dass sich Ihr Vorschlag an der Grenze der Verfassungswidrigkeit befindet, ist schon bemerkenswert. Ich wäre doch etwas kleinlauter aufgetreten.
Der Kollege Kubicki hat das schon einmal in einem anderen Zusammenhang gesagt. Das permanente Spielen der Piratenfraktion mit der Verfassung hat allmählich eine Grenze erreicht - wir werden das morgen beim Fracking wieder hören -, die schwer zu ertragen ist. Wünschenswert ist vieles. Man muss sich aber schon einmal darauf verständigen, was oben und was unten ist. Wenn die Verfassung Regeln vorgibt, dann müssen wir diese doch Spielregeln ernst nehmen. Nur innerhalb dieser Spielregeln sind Lösungen möglich.
Lassen Sie mich auf die beiden Probleme zu sprechen kommen, mit denen wir alle in irgendeiner Form umzugehen haben. Das betrifft die Spielregeln, die wir uns alle auferlegt haben.