Protokoll der Sitzung vom 21.07.2016

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Ich bin mir ganz sicher, dass die Landesregierung eine gute Lösung finden wird, dass das nicht schlagartig zu einem Problem wird.

(Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ist es!)

Alle, die im Finanzausschuss zugehört haben, wissen auch, dass es Angebote gegeben hat. Deswegen appelliere ich noch einmal an Sie: Ziehen Sie Ihren Gesetzentwurf zurück! Ich habe ihn gelesen. Er ist nicht zustimmungsfähig. Er würde sich zuungunsten der Patientenversorgung auswirken. Stimmen Sie unserem Antrag zu! Lesen Sie noch einmal genau, was darin zu den Konsolidierungskommunen steht! Wir werden darauf achten, dass die Kommunen nicht überlastet werden. - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Für die Landesregierung erteile ich nunmehr der Ministerin für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung, Kristin Alheit, das Wort.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich will nach dem, was wir heute von der Opposition insbesondere in den Eingangsstatements gehört haben, in denen es um Kita, Finanzausgleich, Gesundheitspolitik im Allgemeinen ging, noch einmal daran erinnern, dass die einzig reale Fragestellung, die sich heute ergibt, lautet: Sollen die von uns eingeplanten fast 54 Millionen € in die Sanierung von Krankenhäusern im Land investiert werden, oder soll der Sanierungsstau bleiben? Um nichts anderes geht es, wenn wir über den Verzicht auf den gesetzlich vorgesehen Anteil der Kommunen sprechen.

§ 21 AG-KHG regelt klipp und klar - bestimmt, Herr Garg, nicht schon bei Gründung der Bundesrepublik, aber vielleicht seit etwa 15 Jahren oder etwas länger; es ist nicht erst seit gestern so -, dass sich die Kreise und kreisfreien Städte an den Investitionskosten der Krankenhäuser jährlich mit einem Beitrag in Höhe des vom Land bereitgestellten Betrages beteiligen. Deswegen - Sie hatten das vorhergesagt - finde ich die Darstellung in Ihrem Resolutionsantrag, sagen wir mal, nicht richtig.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Ja, das spricht für Sie!)

- Danke!

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Antrag der FDP zielt auf Erlass des kommunalen Anteils am IMPULS-Paket. Dies würde eine Änderung des Krankenhausgesetzes erfordern.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Die vorliegt!)

Dazu hat sich der Finanzausschuss ganz klar positioniert. Ich muss sagen: Diese Positionierung begrüße ich sehr.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Denn das, was die FDP beantragt, liegt nicht im Interesse des Landes, und es liegt vor allem - Frau Bohn hat gerade darauf hingewiesen - auch nicht im Interesse der Patientinnen und Patienten bei uns

im Land, die einen Anspruch auf eine gute Ausstattung unserer Krankenhäuser haben.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW - Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP])

Bei der von der CDU geforderten Möglichkeit der Stundung sind wir sehr offen und - darauf ist auch schon hingewiesen worden - haben übrigens längst mit den Kommunen gesprochen und Vorschläge unterbreitet, die Verpflichtung über mehrere Jahre verteilt zu erbringen.

(Tobias Koch [CDU]: Abgelehnt!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch einmal darauf hinweisen, dass das Land die schwierige Lage der Kommunen sehr wohl sieht und berücksichtigt.

(Tobias Koch [CDU]: Warum lehnen die Ko- alitionsfraktionen das ab? - Zuruf Martin Habersaat [SPD])

Wir haben mit einer ganzen Reihe von Sonderprogrammen, die zusätzlich zur regulären Investitionsfinanzierung außerhalb der Regelfinanzierung im Rahmen des Krankenhausgesetzes gelaufen sind, ganz viel auf den Weg gebracht.

Lassen Sie mich drei Beispiele nennen. 2014 gab es 5,5 Millionen € aus Zensusmitteln mit dem Schwerpunkt der psychiatrischen Versorgung. 2015 bis 2017 fließen 30 Millionen € zum Abbau des Investitionsstaus. Mehr als die Hälfte davon ist bereits abgeflossen.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Wo bleibt da die kommunale Beteiligung?)

- Die ist dann nämlich gleich null. Deswegen zähle ich das auf.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Oh!)

- Denn ich will deutlich machen, Herr Garg, dass wir die Not der Kommunen sehen und dass wir Maßnahmen dagegen unterstützen. Wir stehen hier nicht nur und machen Worte, sondern geben in diesen Bereich ganz viel Geld.

(Lebhafter Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Lassen Sie mich die drei Beispiele noch zu Ende führen. Denn tatsächlich leisten wir in diesem Jahr bis 2019 weitere 35 Millionen € Investitionsförderungen an Krankenhäuser mit einem besonderen Flüchtlingsbezug. Die Zuzahlung der Kommunen beträgt für all diese Bereiche 0 €.

Das heißt: Wir sehen die schwierige Lage der Kommunen, und wir unterstützen die Kommunen. Wir nehmen dafür sehr viel Geld in die Hand.

Dazu kommt jetzt IMPULS. Für die erste Tranche des IMPULS-Krankenhaus-Programms haben wir sieben ganz konkrete Projekte ausgewählt, die durch die Beteiligungsrunde gegangen sind, sodass die Kommunen durchaus beteiligt waren.

Auf zwei Projekte ist schon hingewiesen worden. In Kiel am Städtischen Krankenhaus und in Reinbek sind die Bewilligungsbescheide in Höhe von 3,5 Millionen € beziehungsweise 4,5 Millionen € bereits vergeben worden.

(Beifall Martin Habersaat [SPD])

Diese Maßnahmen sind dringend notwendig. Um die Planbarkeit der Belastungen bei den Kommunen zu erhöhen, haben wir uns für eine Streckung der Zahlungen der Kommunen bis in das Jahr 2020 und auf eine ganz ausgewogene Verteilung der Tranche auf die Jahre 2017 bis 2020 entschieden. Eine Änderung im AG-KHG oder IMPULS-Errichtungsgesetz, das die gesetzliche Aufgabe herstellt, ist dabei nicht notwendig. Natürlich besteht immer die Unsicherheit, dass Kommunen gegen ihre Anteilsfinanzierung klagen. Allerdings bin ich mir ganz sicher, dass eine solche Klage nicht mit dem Argument der Überforderung durchgesetzt werden kann.

Ich will das einmal deutlich machen. Bei der Verteilung, die wir jetzt wählen, würde der reguläre Krankenhausfinanzierungsanteil der Kommunen von 15,2 € in diesem Jahr als Einwohnerbetrag 2017 um 1,8 €, 2018 um 2,4 €, 2019 um 2,6 € und 2020 um 2,78 € erhöht werden.

Die Landesregierung ist der Meinung, dass diese Belastung im Vergleich zu den wesentlichen Verbesserungen, die dadurch auch zugunsten der Kommunen erreicht werden, leistbar ist. Nach unserer Überzeugung ist es richtig, beim Regelfall der hälftigen Finanzierung zu bleiben, weil es sich - das muss man noch einmal betonen - dabei um eine reguläre kommunale Pflichtaufgabe handelt.

Wir reden über eine ganze Reihe von Krankenhäusern, für die die Kommunen unmittelbar, als Gesellschafter oder als Träger, Verantwortung tragen. Soweit die Kommunen mittelbar Träger eines Krankenhauses sind, wirkt sich die Finanzierung über das IMPULS-2030-Programm sogar entlastend für die betroffenen Kommunen aus - darauf ist schon hingewiesen worden -, weil notwendige Investiti

(Ministerin Kristin Alheit)

onsmaßnahmen schneller umgesetzt werden können.

Wer hier und heute so tut, als sei das IMPULS-Programm das größte Übel für die Kommunen, der geht ein Stück an den Tatsachen vorbei.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Ich will noch einmal unterstreichen, was der Antrag der Koalitionsfraktionen dankenswerterweise sehr deutlich und völlig zutreffend feststellt, dass sich die gesetzlich vorgesehene hälftige Beteiligung der Kommunen an der Krankenhausfinanzierung nicht darauf auswirkt, ob eine Kommune vertraglich vereinbarte Konsolidierungshilfen vom Land bekommt. Es handelt sich hierbei nämlich nicht um eine von den Kommunen finanzierte freiwillige Aufgabe. Ich habe eben auf die Pflichtigkeit dieser Aufgabe hingewiesen. Die entsprechenden Aufwendungen müssen daher nicht durch andere Maßnahmen kompensiert werden, um sich die Hilfe zu sichern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die jetzt beginnende Sanierungsoffensive ist ein ganz wichtiges Signal für den Gesundheitsstandort Schleswig-Holstein. Für diesen Standort, für die Sicherstellung der stationären Versorgung auf hohem Niveau sind Land und Kommunen gemeinsam in der Pflicht. Dabei bin ich entschieden dagegen, über den Faktor Finanzierung die kommunale Kompetenz im Gesundheitssektor infrage zu stellen. Ich will, dass es bei der Verantwortungsgemeinschaft bleibt. - Danke schön.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die Ministerin hat die vereinbarte Redezeit um knapp 3 Minuten überzogen. Diese stünde nach unseren Vereinbarungen nun allen Fraktionen zur Verfügung. Ich sehe aber, dass Sie davon keinen Gebrauch machen wollen. Deshalb schließe ich die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP zur Krankenhausfinanzierung, Drucksache 18/3810. Der Ausschuss empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Kollegen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW. Wer stimmt gegen die Ausschussempfehlung? - Das sind die Abgeordneten von PIRATEN, CDU und

FDP. Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist die Ausschussempfehlung mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 18/3808. Der Ausschuss empfiehlt hier ebenfalls die Ablehnung des Antrags. Wer der Ausschussempfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW. Wer lehnt die Ausschussempfehlung ab? - Das sind die Abgeordneten der CDU. Wer enthält sich? - Das sind die Kollegen der PIRATEN und FDP. Damit ist auch dieser Ausschussempfehlung mehrheitlich stattgegeben worden.

Wir kommen schließlich zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 18/4354, und den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW, Drucksache 18/4472. Ich schlage Ihnen abweichend von der Geschäftsordnung vor, den vorliegenden Änderungsantrag zu einem selbstständigen Antrag zu erklären. - Widerspruch sehe ich nicht. Dann werden wir so verfahren.

Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion der FDP, Drucksache 18/4354, abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten von FDP, CDU und PIRATEN. Wer lehnt diesen Antrag ab? - Das sind die Abgeordneten von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW. Gibt es Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen von PIRATEN, CDU und FDP abgelehnt.